Fachbeiträge & Kommentare zu Leiharbeit

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 1.1 Rolle des Verleihers

Der Verleiher: schließt mit dem Leiharbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, der alle Rechte und Pflichten regelt; vereinbart mit dem Entleiher einen Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit, der höher ist als der Stundenlohn des Leiharbeitnehmers; haftet dafür, dass der Leiharbeitnehmer entsprechend qualifiziert ist; übernimmt i. d. R. keine Gewährleistung für die Qualität der ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 2.2 Der Verleiher erwirtschaftet so seinen Gewinn

Der Personaldienstleister erwirtschaftet seinen Gewinn, indem er seine Arbeitnehmer verleiht. Je nach Kundenwunsch sucht er den passenden Mitarbeiter aus seinem Pool aus. Der Personaldienstleister und der Kundenbetrieb legen die Bedingungen der Überlassung vertraglich fest. Die Unterlagen dafür bereitet der Verleiher vor.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5 Arbeitsschutz und Prävention

Als Leiharbeitnehmer in einer fremden Firma zu arbeiten, ist mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial verbunden. So sind dem Leiharbeiter etwa die Räumlichkeiten, Arbeitsprozesse oder internen Regelungen im Kundenbetrieb zunächst nicht bekannt und auch über einen längeren Zeitraum weniger geläufig als dem Personal, das schon jahrelang im Unternehmen arbeitet. Durch das Dreieck...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5.1 Gefährdungsbeurteilung

Der Verleiher hat die Pflicht, grundsätzlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu sorgen, da er der Arbeitgeber ist. Große Personaldienstleistungsunternehmen haben deshalb eigene Sicherheitsfachkräfte. Sie gehen zu den Kundenbetrieben und schauen sich u. a. die Arbeitsplätze an. Sie beraten die Unternehmer oder Arbeitsschutzfachkräfte im Betrieb. Praxis-Tipp Branch...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 1.3 Rolle des Leiharbeitnehmers

Der Leiharbeitnehmer: steht in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher; wird im Kundenbetrieb vor allem bei Personalengpässen eingesetzt; untersteht dem Weisungsrecht des Entleihers, dem dieses Recht übertragen wird. Wichtig Schriftlicher Arbeitsnachweis Dem Leiharbeitnehmer sind laut Nachweisgesetz (§ 2 Nachweispflicht) spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 1.2 Rolle des Entleihers

Der Entleiher: nutzt die Arbeitskraft eines Leiharbeitnehmers. Zwischen den beiden wird kein Vertrag geschlossen. Es bestehen also auch keine arbeitsrechtlichen Ansprüche; hat das Weisungsrecht; ist mitverantwortlich für den Arbeitsschutz; muss dafür sorgen, dass der Leiharbeitnehmer in seinem Betrieb am Arbeitsplatz unterwiesen und bei Bedarf eingearbeitet wird; haftet gegenüber...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 2.1 Der Entleiher benötigt mal mehr und mal weniger Personal

Immer mehr Unternehmen können oder wollen keine dauerhaften Bindungen mit ihren Mitarbeitern eingehen. Lieber bezahlen sie einen Dienstleister, äußern ihre Personalwünsche und geben Verantwortung und Verpflichtung ab. Unterm Strich sparen sie dadurch und zwar durch folgende Faktoren: bei Nachfragespitzen steht ausreichend Personal zur Verfügung; bei schlechter Auftragslage mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5.1.1 Umgang mit vorhersehbaren Betriebsstörungen

Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte auch der Umgang mit vorhersehbaren Betriebsstörungen und Gefährdungen aus der Störungsbeseitigung, wie z. B. die Behebung eines Materialstaus, berücksichtigt werden. Denn gerade in solchen Situationen passieren häufig Unfälle.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5.1.3 PSA und Unterweisung

Meist stellt der Entleiher seinen Leiharbeitern eine Grundausstattung an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung und übernimmt die Grundunterweisung. Vor allem obliegt ihm aber sicherzustellen, dass beim Entleiher Vorschriften und Maßnahmen eingehalten werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 6 Weisungsrecht auch in Sachen Sicherheit

Der entleihende Kundenbetrieb hat das Weisungsrecht und integriert den Leiharbeitnehmer voll in sein Unternehmen. Deshalb liegt bei ihm die Hauptverantwortung in Sachen Arbeitsschutz. Das bedeutet z. B., dass er den Leiharbeitnehmer in seinen Arbeitsplatz einweisen und über besondere Gefahren sowie Schutzmaßnahmen informieren muss.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 3.2 Betriebsrat

Gibt es im Entleiherunternehmen einen Betriebsrat, muss er über den Einsatz von Leiharbeitnehmern informiert werden. Zur Informationspflicht zählen: zeitlicher Umfang, Einsatzort sowie die genaue Tätigkeit. Das Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht der Leiharbeitnehmer regelt § 14 AÜG.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 3 Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte

Wer einen Arbeitsvertrag mit einem Leiharbeitsunternehmen abgeschlossen hat, ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Damit ist ein Leiharbeitnehmer so abgesichert wie jeder andere Arbeitnehmer und hat Anspruch auf: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz, Urlaub, Schwerbehindertenschutz, Mutterschutz und Kündigungsfristen. Das Leiharbeitsunternehmen muss den vollen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5.1.2 Mutterschutzgesetz

Bei der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu beurteilen, ob der Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeiten nach Art, Ausmaß und Dauer für schwangere oder stillende Frauen ohne weitere Schutzmaßnahmen voraussichtlich geeignet sind, nach Umgestaltung der Arbeitsbedingungen voraussichtlich geeignet sind oder nicht geeignet sind. Die entsprechenden Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.3 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

Eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei einem Unternehmen vor, das als Verleiher Dritten Leiharbeitnehmer gewerblich zur Arbeitsleistung überlässt. Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff für die Prüfung der 183-Tage-Regelung. Dementsprechend ist aufgrund der bei DBA ­gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise abkommensre...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 2 Anwendungsbereich LkSG

Nach zähem Ringen im Gesetzgebungsverfahren ist das LkSG am 1.1.2023 in Kraft getreten.[1] Die Regelungen des LkSG galten zunächst nur für große in- und ausländische Unternehmen, die in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen und ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung, ihre Haupt- oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Ab dem 1.1.2024 sank di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.2 45-Tage-Regelung

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaats setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten von Wohnsitz zu Arbeitsort hin- und herpendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, falls er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1.8 Arbeitnehmerüberlassung

Rn 20 Angesichts des Umstands, dass es für die Anwendbarkeit von § 113 auf die Art der geschuldeten Tätigkeit nicht ankommt, kann das Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers – wie sich mittelbar auch aus § 11 Abs. 4 AÜG ergibt – mit den Privilegierungen des § 113 gekündigt werden, wenn über das Vermögen des Verleihers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Da im Rahmen der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Geschäfte, die den nicht begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind

Tz. 17 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nicht zu den begünstigten Tätigkeiten gehören die Vermietung von Wohnungen sowie von Räumen in Wohnheimen, soweit sie an Nichtmitglieder erfolgen. Ebenfalls nicht begünstigte Tätigkeiten sind die Herstellung, der Erwerb und der Betrieb der Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen dann, wenn die Anlagen und Einrichtungen nicht überwiegend f...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mittelbares Arbeitsverhältnis

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat grundsätzlich die Dienste selbst ("in Person") zu erbringen (vgl § 613 BGB). Das Arbeitsrecht kennt darüber hinaus das mittelbare Arbeitsverhältnis. Stellt ein ArbN (N) ausnahmsweise seinerseits mit Wissen seines ArbG (G) eine andere Person (Hilfskraft) an, um die dem ArbG geschuldeten Dienste zu erbringen, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitteilung an das Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die > Ermittlungspflicht des Finanzamts stützt sich nicht nur auf die > Mitwirkungspflichten für > Beteiligte, sondern auch auf Anzeigen und Mitteilungen Dritter. Im modernen Arbeitsprozess bedient sich die FinVerw eines Netzwerks iRd > Elektronische Kommunikation Rz 6, 7 sowie der > Auskunftspflicht. Zu weiteren Hinweisen > Anzeigepflichten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.3 Ausnahme: Bedienenstatbestand (Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a)

Rz. 203 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a AStG liegen keine aktiven Dienstleistungen vor, soweit "die ausländische Gesellschaft für die Dienstleistung sich eines Steuerpflichtigen, der gem. § 7 an ihr beteiligt ist, oder einer einem solchen Steuerpflichtigen i. S. v. § 1 Abs. 2 AStG nahestehenden Person bedient, die mit ihren Einkünften aus der von ihr beigetragenen Leistung i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.2.2 Ausländischer Verleiher (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 35 Durch § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG wird die LSt-Abzugspflicht auf ausländische Verleiher ausgedehnt, die einem Entleiher Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung im Inland überlassen. Damit wird eine Lücke beim LSt-Abzug geschlossen, die sich daraus ergibt, dass der inländische Entleiher kein Arbeitgeber ist und der Verleiher als Arbeitgeber weder Wohnsitz, gewöhnlichen Aufent...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.1 Übersicht über den Tatbestand des § 38 Abs. 1 EStG

Rz. 23 Der LSt-Abzug nach § 38 EStG setzt voraus, dass ein inländischer Arbeitgeber oder ein ausl. Verleiher von Arbeitnehmern an einen Arbeitnehmer Arbeitslohn zahlt. Rz. 23a Der Tatbestand des § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG knüpft allein an das Vorliegen eines inländischen Arbeitgebers an. Der LSt-Abzug ist daher in diesen Fällen unabhängig davon vorzunehmen, ob der Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.2.3 Arbeitgeber bei Arbeitnehmerentsendung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 40 § 38 Abs. 1 S. 2 EStG enthält eine besondere Regelung für die Arbeitgebereigenschaft in den Fällen der Arbeitnehmerentsendung. Die Vorschrift knüpft an den – abkommensrechtlichen – wirtschaftlichen Arbeitnehmerbegriff an; die bis zur Neuregelung geltende Rspr. des BFH[1], nach der bei Arbeitnehmerüberlassungen nur derjenige als Arbeitgeber anzusehen ist, der dem Arbei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.7 Häufig gestellte Fragen zur Zeitarbeit

Wer ist in meinem Unternehmen der Weisungsbefugte für die Zeitarbeitnehmer? In Ihrem Unternehmen ist der zuständige Verantwortliche – Beispiel Meister – weisungsbefugt wie bei Ihren Beschäftigten. Wer bezahlt die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung? Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung bezahlt derjenige, der sie veranlasst. Wer stellt und bezahlt die persönliche Sch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 4 Gegenüberstellung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Zeitarbeit)

Tab. 3 zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3 Einsatz von Leiharbeitern (Arbeitnehmerüberlassung)

Viele Unternehmen greifen immer häufiger auf sog. "Leiharbeitnehmer" oder "Leiharbeiter" zurück, weil es werden: zusätzliche Mitarbeiter benötigt, um Produktionsspitzen bearbeiten zu können; für eine unbestimmte Zeit für Aufträge oder Projekte Mitarbeiter so lange benötigt, bis die Aufträge erledigt sind; Mitarbeiter für Krankheitsvertretungen etc. benötigt; Mitarbeiter gesucht,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 1 Einleitung

Fremde im Betrieb können hauptsächlich in die folgenden Personengruppen unterteilt werden: Besucher (z. B. Lieferanten, Bewerber, Vertreter der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsichtsämter), Fremdfirmen mit Spezialauftrag (z. B. Aufbau einer neuen Maschine, Bauarbeiten, Reinigungsarbeiten, Abwicklung des innerbetrieblichen Transports, Verpackung eines bestimmten Produkts), L...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 2 Einsatz von Fremdfirmen

Werden Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände tätig, ist es wichtig, die Sicherheit und die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter und der Fremdfirmenmitarbeiter zu jeder Zeit zu gewährleisten. Beide Arbeitgeber – Auftraggeber und Fremdunternehmer – sind gemäß Arbeitsschutzgesetz für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und für die Vermeidung arbeitsbedingter Gesund...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.1 Bedarfsermittlung und Vorbereitung

3.1.1 Verleiher Die Bedarfsermittlung und Vorbereitung des Einsatzes von Leiharbeitern betrifft zunächst nur den Entleiher, da dieser den Bedarf hat. 3.1.2 Entleiher Bevor der Entleiher Zeitarbeitsunternehmen kontaktiert, um zusätzliches Personal anzufordern, muss er intern ermitteln, welche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen und welche Qualifikationen notwendig sind. Dies sc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.3 Festlegung von Arbeitsschutzrahmenbedingungen im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

3.3.1 Verleiher Leiharbeitsunternehmen (Verleiher) haben das Ziel, Kunden auf Anfrage geeignetes Personal auf Zeit zur Verfügung zu stellen. Die Kundenanforderungen an das Personal können dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Viele Zeitarbeitsunternehmen haben sich daher auf spezielle Bereiche wie kaufmännische Mitarbeiter oder gewerbliche Mitarbeiter spezialisiert. Es ist da...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.4 Unterweisung

3.4.1 Verleiher Der Arbeitgeber muss nach § 4 DGUV-V 1 seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Dies trifft auch für den Verleiher zu. Er muss mit seinen Mitarbeitern eine allgemeine Unterweisung durchführen, in der er auf wesentliche Inhalte der Arbeitsschutzbestimmungen, wie Unfallverhütungsvorschriften, DGUV-Regeln oder einschlägi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.5 Einsatz von Leiharbeitnehmern

3.5.1 Verleiher Der Verleiher ist der Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer und somit primär für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Diese Fürsorgepflicht besteht auch beim Einsatz der Leiharbeitnehmer bei einem Fremdunternehmen (Entleiher). Der Verleiher muss sich daher durch Kontrollen beim Einsatz seiner Beschäftigten von folgenden Punkten, die im Arbeitnehmerüb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.1.1 Verleiher

Die Bedarfsermittlung und Vorbereitung des Einsatzes von Leiharbeitern betrifft zunächst nur den Entleiher, da dieser den Bedarf hat.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.6 Bewertung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern

Verleiher und Entleiher sollten den Einsatz der Leiharbeitnehmer begleitend, spätestens jedoch am Ende des Einsatzes, bewerten. In der Regel gibt es immer Verbesserungspotenziale, die genutzt werden sollten. Diese gibt es oftmals in folgenden Bereichen: Planung und Organisation des Einsatzes von Leiharbeitnehmern seitens des Entleihers, Schnittstellen und Kommunikation zwische...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.2 Sicherheitstechnische Organisation

3.2.1 Verleiher Grundsätzlich gelten die allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen auch für Zeitarbeitsunternehmen. Zeitarbeitsunternehmen müssen gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz eine geeignete Arbeitsschutzorganisation sicherstellen, um die Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten zu können. Dazu zählen: Bestellung von Fachkräften für Arbeitssic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.2.2 Entleiher

Der Entleiher muss ebenfalls eine sicherheitsbezogene Organisation vorhalten und den Einsatz von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung der notwendigen Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen. Sonstige Regelungen zur sicherheitsbezogenen Organisation sind jedoch auch ohne den Arbeitnehmerüberlassungsprozess erforderlich und werden daher an dieser Stel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / Zusammenfassung

Überblick In jedem Betrieb kennt man die Situation, dass sich "Fremde" auf dem Betriebsgelände und in den Gebäuden aufhalten. Ein Teil dieser Betriebsfremden sind Besucher. Der weitaus größere Teil sind i. d. R. jedoch Mitarbeiter von Fremdfirmen, die im Auftrag eines Unternehmens auf dessen Betriebsgelände Arbeiten verrichten, z. B. Wartungs-, Reparatur-, Bau- oder Reinigun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.3.2 Entleiher

Gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) benötigen Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) für das Überlassen ihrer Beschäftigten an den Entleiher eine Erlaubnis. Der Entleiher sollte sich vor Vergabe von Aufträgen an den Verleiher davon überzeugen, dass dieser die Erlaubnis besitzt. Damit der Verleiher geeignetes Personal zur Verfügung stellen kann, muss der Entleiher die T...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.1.2 Entleiher

Bevor der Entleiher Zeitarbeitsunternehmen kontaktiert, um zusätzliches Personal anzufordern, muss er intern ermitteln, welche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen und welche Qualifikationen notwendig sind. Dies schafft nicht nur Klarheit über den internen Bedarf, sondern erleichtert auch einem Zeitarbeitsunternehmen eine beschleunigte und vereinfachte Bereitstellung von gee...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.5.1 Verleiher

Der Verleiher ist der Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer und somit primär für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Diese Fürsorgepflicht besteht auch beim Einsatz der Leiharbeitnehmer bei einem Fremdunternehmen (Entleiher). Der Verleiher muss sich daher durch Kontrollen beim Einsatz seiner Beschäftigten von folgenden Punkten, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.4.2 Entleiher

Mitarbeiter sind gemäß § 12 ArbSchG sowie § 4 DGUV-V 1 vor Arbeitsaufnahme und danach mindestens jährlich zu unterweisen. Werden Leiharbeitnehmer eingesetzt, so ist nach § 12 Abs. 2 ArbSchG der Entleiher für die Unterweisung verantwortlich. Bestandteil der Unterweisung sind auch notwendige Schutzmaßnahmen und Restgefährdungen. Bei der Unterweisung hat der Entleiher die Quali...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.5.2 Entleiher

Der Entleiher muss darauf achten, dass er die Leiharbeiter nur gemäß ihrer Qualifikation einsetzt. Er ist, wie bei eigenen Mitarbeitern, dafür verantwortlich, dass die Personen für die übertragenen Aufgaben auch geeignet sind. Dazu sollte er die notwendige Qualifikation im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festlegen. Diese ist durch Kontrollen zu überprüfen. Leiharbeiter müssen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.2.1 Verleiher

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen auch für Zeitarbeitsunternehmen. Zeitarbeitsunternehmen müssen gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz eine geeignete Arbeitsschutzorganisation sicherstellen, um die Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten zu können. Dazu zählen: Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 5 Ar...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.4.1 Verleiher

Der Arbeitgeber muss nach § 4 DGUV-V 1 seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Dies trifft auch für den Verleiher zu. Er muss mit seinen Mitarbeitern eine allgemeine Unterweisung durchführen, in der er auf wesentliche Inhalte der Arbeitsschutzbestimmungen, wie Unfallverhütungsvorschriften, DGUV-Regeln oder einschlägige staatliche V...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.5.3 Versetzung von Leiharbeitnehmern

Sofern Leiharbeitnehmer im Rahmen eines Einsatzes andere als die zuvor geplanten Tätigkeiten ausführen sollen, muss der Entleiher die Rahmenbedingungen überprüfen: Besitzen die Leiharbeitnehmer die notwendige Qualifikation für die neue Tätigkeit? Sind alle notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgen durchgeführt? Ergeben sich aus den neuen Tätigkeiten neue Gefährdungen für die S...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.3.1 Verleiher

Leiharbeitsunternehmen (Verleiher) haben das Ziel, Kunden auf Anfrage geeignetes Personal auf Zeit zur Verfügung zu stellen. Die Kundenanforderungen an das Personal können dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Viele Zeitarbeitsunternehmen haben sich daher auf spezielle Bereiche wie kaufmännische Mitarbeiter oder gewerbliche Mitarbeiter spezialisiert. Es ist daher hilfreich, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitnehmerüberlassung

Zusammenfassung Begriff Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlässt, spricht man von Arbeitnehmerüberlassung. Im Gegensatz zum Fremdfirmeneinsatz im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen gehen wesentliche Arbeitgeberpflichten dabei auf den entleihenden Betrieb über. Daher hat bei Leiharbeitnehmern zwar das Zeitarbeitsunternehmen als der verlei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitnehmerüberlassung / Zusammenfassung

Begriff Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlässt, spricht man von Arbeitnehmerüberlassung. Im Gegensatz zum Fremdfirmeneinsatz im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen gehen wesentliche Arbeitgeberpflichten dabei auf den entleihenden Betrieb über. Daher hat bei Leiharbeitnehmern zwar das Zeitarbeitsunternehmen als der verleihende Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitnehmerüberlassung / 4 Praktische Umsetzung

In der Praxis gibt es verschiedene Modelle, nach denen arbeitsschutzrelevante Pflichten zwischen Ver- und Entleiher verteilt werden. Z. B. werden notwendige Vorsorgen häufig über das Zeitarbeitsunternehmen abgewickelt, manchmal aber auch über den entleihenden Betrieb. In jedem Fall ist es wesentlich, dass bei Zustandekommen des Leihvertrags die Schnittstellen im Arbeitsschut...mehr