Fachbeiträge & Kommentare zu Leiharbeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fahrergestellung

Rn. 394 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird dem Nutzer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG oder für Privatfahrten ein Fahrer gestellt, ist der geldwerte Vorteil aus der Fahrergestellung zusätzlich – im Wege der Schätzung – als Arbeitslohn zu erfassen, BFH v 15.05.2013, VI R 44/11, BStBl II 2014, 589. Der geld... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Bereicherung durch Aufwandsersparnis

Rz. 41 [Autor/Stand] Die (sonstige) freigebige Zuwendung ist begrifflich weiter als die Schenkung i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Daher sind auch die mit dem Gebrauch oder der Nutzung vermögenswerter Gegenstände verbundenen geldwerten Vorteile grundsätzlich steuerbar (vgl. § 29 Abs. 2 ErbStG).[3] Die Bereicherung des Begünstigten folgt hier regelmäßig aus der Tatsache eines fehl... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Befristung

Rz. 37 Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus zu dem Zeitpunkt, auf den es hin befristet war, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen kann daher eingesetzt werden, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Diese Gefahr hat auch der Gesetzgeber gesehen. Kündigungsschutz und unbeschränkte Befristungsmöglichkeit schließen einander aus. Das Pro... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Freier Mitarbeiter

Rz. 47 Möglich ist es auch, dass Dienste eines Mitarbeiters in Anspruch genommen werden, der aber kein Arbeitnehmer ist. Für den Arbeitgeber kann dies günstig sein: Kündigungsschutz besteht nicht, Sozialabgaben ebenso nicht. Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich daher nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicher... mehr

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Outplacement: Methoden, Kos... / 2.5 Alternativen bei der beruflichen Neuorientierung

Häufig ist das Ziel im Outplacement eine neue Festanstellung. Doch nicht immer passt diese Option zur persönlichen oder arbeitsmarktbezogenen Situation. Daher lohnt es sich, mit den Teilnehmern frühzeitig Alternativen zu sondieren: Befristete Arbeits- oder Projektverhältnisse sind für Personen geeignet, die rasch wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen oder sich in eine... mehr

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Outplacement: Methoden, Kos... / 1 Methoden und Ablauf

Häufig wird (Gruppen-)Outplacement mit reinen Gruppenveranstaltungen verwechselt. Tatsächlich besteht es aus einer Kombination aus individueller Beratung, Coaching und gezielten Gruppenmaßnahmen, um die Teilnehmenden optimal auf ihren nächsten Karriereschritt vorzubereiten. Typische Elemente eines (Gruppen-)Outplacement-Programms umfassen: Profiling: Analyse der individuellen ... mehr

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Outplacement: Methoden, Kos... / 2.2.3 Von der Analyse zur individuellen Vermarktung

Aufbauend auf der Potenzialanalyse erarbeiten Berater und Mitarbeiter zusammen eine persönliche Marketing- und Suchstrategie. Diese umfasst: Markt- und Zielgruppenanalyse: Welche Berufs- bzw. Branchenchancen gibt es? Welche Qualifikationen werden konkret nachgefragt? Wie sieht das Bewerbungsumfeld in den relevanten Regionen aus? Welche beruflichen Kompetenzen (fachlich, methodisc... mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatsprinzip"). Bei einem Auslandseinsatz kann es jedoch zu Kollisionen der beiden beteiligten Rechtsordnungen kommen. In d... mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2.1 Arbeitsbedingungen nach der Arbeitnehmerentsenderichtlinie

Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie (Entsende-RL)[1] bzw. die jeweiligen mitgliedstaatlichen Umsetzungsgesetze verpflichten jedes Unternehmen innerhalb der EU, für die in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzten Arbeitnehmer mindestens die Arbeitsbedingungen einzuhalten, die auch für die einheimischen Arbeitnehmer gelten. Z. B. ist Ihnen der dort zu zahlende Lohn zu gewähren.... mehr

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Warum ist für bestimmte Tät... / 1.1 Definition und Hintergrund

Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten durch regelmäßige Untersuchungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.[1] Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Ob arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist, hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ab.... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Warum müssen Mitarbeiter un... / 2 FAQ

1) Warum sollte eine Unterweisung regelmäßig durchgeführt werden? Durch regelmäßige Wiederholungen bleiben die Unterweisungsinhalte besser im Bewusstsein. Dabei sollten nicht nur Sicherheitsaspekte besonders gefährlicher Tätigkeiten regelmäßig geschult werden. Auch Routinetätigkeiten müssen berücksichtigt werden, bei denen häufig die Gefahr besteht, durch die ständig wiederke... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ... mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 2.1 Zu überwachende Vorschriften

Zugunsten der Arbeitnehmer gelten die Vorschriften der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze, z. B. das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die arbeitsrechtlichen Vorschriften des BGB, HGB und der Gewerbeordnu... mehr

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Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Direktionsrecht / 3 Ausübungsbefugte

Das Weisungsrecht steht dem Arbeitgeber zu. Er kann es aber auf andere Arbeitnehmer, insbesondere auf leitende Angestellte oder Führungskräfte, delegieren. Bei Leih- oder Zeitarbeitsverhältnissen[1] hat der Arbeitnehmer den Weisungen des Entleihers zu folgen, diesem steht also das Weisungsrecht zu. Allerdings hat sich der Entleiher an die Vereinbarungen zu halten, die zwisch... mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.4 Aufwands- und Ertragsanalyse

Rz. 90 Neben der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten sowie nach Unternehmenssegmenten ist die Aufwands- und Ertragsanalyse ein weiteres Element der strukturellen Analyse des Erfolgs, wobei dies auch bereits im Rahmen der flexiblen Analyse teilweise untersucht wurde. Mit ihr sollen der Anteil einzelner Teilergebnisse und Erfolgskomponenten an der Ergebnisentstehung tieferg... mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 8 Personalgestellung durch Zeitarbeitsfirma an Krankenhäuser, Pflegeheime etc.

Verleiht eine Zeitarbeitsfirma bei ihr angestellte Pflegefachkräfte an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 UStG, ist dies nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 16 UStG und auch nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL, da die Zeitarbeitsfirma selbst keine Einrichtung zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Pers... mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 1.1 Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung

Sobald der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Arbeitsleistung bei einem anderen Arbeitgeber zu erbringen und der andere Arbeitgeber Weisungen erteilt, liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor. Grundsätzlich greift in diesen Fällen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, welches unter anderem eine Erlaubnis der Agentur für Arbeit für die Überlassung fordert. Die Thematik der Arbeit... mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 7.5 Besonderheiten durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Bei der Personalgestellung bleibt der Beschäftigte Arbeitnehmer des ursprünglichen Arbeitgebers. Wegen der Aufgabenverlagerung ist der Beschäftigte verpflichtet, die Tätigkeit bei einem Dritten zu erbringen. Damit geht auch der Übergang des Direktionsrechts auf den Dritten einher. Da die Personalgestellung "dauerhaft" erfolgt, bestehen rechtliche Probleme im Zusammenhang mit... mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. Diese finden sich in... mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 6.3 Beschäftigung bei einem Dritten

Nach der Protokollerklärung zu Abs. 2 des § 4 TVöD ist die Zuweisung einer Tätigkeit zu einem "Dritten im In- und Ausland, bei dem der allgemeine Teil des TVöD nicht zur Anwendung kommt", möglich. Damit ist die Möglichkeit der Zuweisung auf private Einrichtungen erweitert. Nach der früheren Regelung im BAT war eine Zuweisung grundsätzlich nur zu einer öffentlichen Einrichtun... mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 5.2 Abordnung zu einem anderen Arbeitgeber

Vor Inkrafttreten des TVöD wurde in der arbeitsrechtlichen Literatur teilweise vertreten, dass die Abordnung nicht zu einem anderen Arbeitgeber erfolgen kann. Das BAG hat in Anlehnung an die beamtenrechtliche Begriffsdefinition der Abordnung ausgeführt, dass unter einer Abordnung die vorübergehende Zuweisung einer anderen Amtsstelle bei einer anderen Behörde desselben oder e... mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 7.2 Betriebsübergang

Der häufigste Anwendungsbereich der Personalgestellung ist der Betriebsübergang nach § 613a BGB. Die Regelung des Betriebsübergangs nach § 613a BGB bestimmt, dass der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs mit dem Veräußerer bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Praxis-Beispiel In obigem Beispiel erfolgt ... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 5 Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Rechtsbeziehungen

Nicht jede Form des Fremdpersonaleinsatzes ist eine Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. AÜG. So ist der Einsatz von Arbeitnehmern unterschiedlicher Unternehmen in einem gemeinsamen Betrieb z. B. keine Arbeitnehmerüberlassung. Er unterliegt daher nicht den Restriktionen des AÜG. Gleiches gilt bei dem Einsatz von Arbeitnehmern im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen oder bei Die... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 4 Folgen einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 9 Abs. 1 AÜG ist der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer insbesondere dann unwirksam, wenn keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorliegt, die Arbeitnehmerüberlassung entgegen § 1 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AÜG nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird und der Leiharbeitnehmer nicht konkretisiert worden ist, sowie die nach § 1 Abs. 1b AÜG zulässige Höchstüber... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.2 Besonderheiten des Leiharbeitsvertrags

Der Leiharbeitsvertrag ist, abgesehen von den nachfolgend dargestellten Besonderheiten, als "normaler" Arbeitsvertrag i. S. v. § 611a BGB grundsätzlich formlos wirksam. Er kann daher auch mündlich vereinbart werden. Es sind aber eine Reihe von Formalia zu beachten, die in § 11 AÜG niedergelegt sind. So hat der Verleiher gemäß § 11 Abs. 1 AÜG die wesentlichen Vertragsbedingun... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (der sog. Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers (des sog. Leiharbeitnehmers) einem Dritten (dem sog. Entleiher) überlässt. Hiervon ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auszugehen, wenn die Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert werden und seinen Weisungen un... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3 Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher

Die Arbeitnehmerüberlassung setzt zunächst einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher voraus. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag eigener Art, bei dem der Verleiher die Arbeitnehmerüberlassung und der Entleiher die vereinbarte Überlassungsvergütung schuldet. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag stellt damit einen Unter... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2 Rechtsbeziehung zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer

Zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht keine direkte vertragliche Beziehung. Auch nach Überlassung an einen Dritten bleibt der Leiharbeitnehmer vielmehr Arbeitnehmer des Verleihers. Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Dies jedenfalls so lange, wie die Arbeitnehmerüberlassung nicht illegal ist (s. u.). 2.1 Pflichten u... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.1 Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist der Verleiher an den Leiharbeitnehmer vorleistungspflichtig. Die Annahme der Arbeitsleistung stellt hingegen keine Hauptleistungspflicht des Entleihers dar. Die Pflicht zur Zahlung der Überlassungsvergütung besteht also unabhängig davon, ob der Entleiher den ordnungsgemäß angebotenen Arbeitnehmer einsetzt oder n... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Rechtsbeziehungen der Beteiligten

Zusammenfassung Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (der sog. Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers (des sog. Leiharbeitnehmers) einem Dritten (dem sog. Entleiher) überlässt. Hiervon ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auszugehen, wenn die Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert werden und sein... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.2 Nebenpflichten des Entleihers

Doch auch der Entleiher hat gegenüber dem Leiharbeitnehmer eine Reihe von Nebenpflichten. So sieht der Gesetzgeber etwa in § 13a Satz 1 AÜG die Verpflichtung des Entleihers vor, den Leiharbeitnehmer über Arbeitsplätze des Entleihers, die besetzt werden sollen, zu informieren. Information über offene Stellen im Betrieb Die Information kann nach § 13a Satz 2 AÜG durch allgemeine... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1 Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer

Der Verleiher schließt mit dem Leiharbeitnehmer einen Leiharbeitsvertrag ab, der ihn dazu verpflichtet, seine Arbeitsleistung bei einem Dritten (dem Entleiher) zu erbringen. Hierfür bedarf es gemäß § 613 Satz 2 BGB der Zustimmung des Leiharbeitnehmers. Ein Arbeitnehmer kann bereits als Leiharbeitnehmer eingestellt werden. Es ist aber auch eine nachträgliche Vertragsänderung ... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.1 Pflichten und Nebenpflichten des Leiharbeitnehmers

Die Beziehungen zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer sind trotzdem nicht lediglich rein faktischer Natur. Da der Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird, steht dem Entleiher das Direktionsrecht zu. Der Entleiher kann damit Art und Ausführung der Arbeit des Leiharbeitnehmers bestimmen, wobei der Leiharbeitnehmer an die Lage der Arbeitszeit im Betr... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.2 Weitere Pflichten aus dem Vertragsverhältnis

Hinweis- und Informationspflichten Dem Verleiher obliegen nach § 12 Abs. 2 AÜG umfassende Hinweis- und Informationspflichten gegenüber dem Entleiher. Darüber hinaus bestehen auch in dem Verhältnis Verleiher und Entleiher die üblichen Sorgfaltspflichten. Der Verleiher hat im Gegenzug gegen den Entleiher einen Anspruch auf Information über das Leistungsverhalten des Leiharbeitne... mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2 Inhalt

Auf OECD-Ebene wurde in Art. 7 des OECD-MA der sog. Authorized OECD-Approach (AOA) eingeführt; insbesondere Nicht-OECD-Staaten halten sich jedoch nicht an den AOA, der auch keinen Eingang in das UN-Musterabkommen gefunden hat. Im nationalen Steuerrecht wurde der AOA in § 1 Abs. 5 AStG umgesetzt. Danach sind die Abs. 1, 3 bis 4 des § 1 AStG für Geschäftsvorfälle zwischen einem... mehr

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Transferpaket – ABC IntStR / 2 Inhalt

Da die Anwendung der Standard-Verrechnungspreismethoden auf Funktionsverlagerungen im Regelfall nicht (oder nur eingeschränkt) möglich ist, definiert § 1 Abs. 3 S. 7 AStG, dass in Fällen, in denen keine eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte feststellbar sind, die Einkünfteermittlung anhand eines hypothetischen Fremdvergleichs zu erfolgen hat. Anhand ökonomisch an... mehr

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Arbeitgeber (inländischer, ... / 2 Inhalt

Im nationalen Recht ist der Begriff des Arbeitgebers in § 1 Abs. 2 LStDV nur indirekt definiert. Arbeitgeber ist danach diejenige natürliche Person, Personengesellschaft oder Körperschaft, dem der Arbeitnehmer die Arbeitskraft schuldet, unter dessen Leitung der Arbeitnehmer steht, in dessen geschäftlichen Organismus der Arbeitnehmer eingegliedert ist und dessen Weisungen er ... mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.1 Eingriff in Arbeitskämpfe

Rz. 3 Ein Arbeitskampf i. S. d. § 160 ist gegeben, wenn entweder die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber solche kollektive Maßnahmen ergreifen, die die jeweilige Gegenseite zielgerichtet in Bezug auf Arbeitsbedingungen unter Druck setzen sollen, und die zugleich geeignet sind, Arbeitslosigkeit herbeizuführen (also Streik oder Aussperrung). Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift stellt g... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 3.1 Betriebliche Gründe

Rz. 5 Wie bei der zeitlich unbegrenzten Teilzeitarbeit (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG) kann der Arbeitgeber nach § 9a Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 TzBfG einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn diesem betriebliche Gründe entgegenstehen.[1] § 9a Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 TzBfG verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Regelung in § 8 Abs. 4 TzBfG. Danach liegt gemäß § 8 Ab... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für den Fall einer Betriebsveräußerung sollen durch § 613a BGB die bestehenden Arbeitsplätze geschützt und die Haftung des alten und des neuen Arbeitgebers geregelt werden. § 613a BGB schließt insbesondere eine Lücke im System des Kündigungsschutzes, die dadurch entsteht, dass der Betriebserwerber ohne eine entsprechende Sonderregelung nicht zur Übernahme der Arbeitneh... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Widerspruch

Rz. 63 Das in § 613a Abs. 6 BGB – im Gegensatz zum Europarecht – in der Bundesrepublik geregelte Widerspruchsrecht ermöglicht es dem Arbeitnehmer, den Übergang des Arbeitsvertrags auf den Betriebserwerber und damit den Austausch des Vertragspartners zu verhindern. Das Widerspruchsrecht hat seine verfassungsrechtliche Grundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freih... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses

Leitsatz Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sätze 1 und 2, Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG bis zum 31.3.2017, § 1 Abs. 1b AÜG seit dem 1.4.2017 Sachverhalt Der Kläger war seit dem 23.4.2014 bei der Zeitarbeitsfirma (Z) angestellt. Das zunäc...Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) FG München, Urteil vom 21.3.2023, 6 K 1233/20 mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.5 Dienstverschaffungsvertrag

Rz. 7 Der Dienstverschaffungsvertrag ist im BGB nicht gesondert geregelt; er unterfällt ebenso nicht § 611 BGB. In ihm verpflichtet sich der Schuldner nicht wie beim Dienstvertrag zur persönlichen[1] Erbringung einer Dienstleistung, sondern dazu, seinem Vertragspartner Dienste eines anderen oder mehrerer anderer Personen zu beschaffen.[2] Die Dienste, die verschafft werden s... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Begründungsformen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 25 Das Arbeitsverhältnis kommt i. d. R. durch den Abschluss des Arbeitsvertrags zustande. Unter bestimmten gesetzlich normierten Umständen kann ein Arbeitsverhältnis auch aufgrund einseitiger rechtsgeschäftlicher Erklärung des Arbeitnehmers zustande kommen. Der Begründungstatbestand des Arbeitsverhältnisses ist in diesem Fall das Gestaltungsrecht des Arbeitnehmers. Gestal... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Unübertragbarkeit des Arbeitsleistungsanspruchs

Rz. 5 Wie die persönliche Leistungspflicht kann auch der Arbeitsleistungsanspruch gem. § 613 Satz 2 BGB im Zweifel nicht übertragen werden. Der Arbeitnehmer hat seine Leistung grundsätzlich in dem Betrieb zu erbringen, in dem er angestellt ist, und der Arbeitsleistungsberechtigte soll dem Arbeitnehmer regelmäßig keinen anderen Arbeitgeber aufdrängen können. Dieser Grundsatz ... mehr