Fachbeiträge & Kommentare zu Leiharbeit

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Arbeitnehmerüberlassung: Be... / 2.1 Einzelne Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte

Übernahme § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG gibt dem Betriebsrat des Entleiherbetriebs bezüglich der Übernahme eines Leiharbeitnehmers ein Anhörungsrecht nach § 99 BetrVG. Sätze 2 und 3 erweitern die Unterrichtungspflicht des Entleihers. Insbesondere kommen hier die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats nach §§ 75, 80 BetrVG, die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG sowie Unterrichtung... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 1 Begriff der legalen Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung (auch Leiharbeit genannt) liegt vor, wenn ein Arbeitgeber bei ihm angestellte Arbeitnehmer vorübergehend einem Dritten zur Arbeitsleistung überlässt. Kennzeichen für eine Arbeitnehmerüberlassung sind: Eingliederung der überlassenen Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers und die Unterstellung des Leiharbeitnehmers unter das Weisungsrecht d... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.5 Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG hat die Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen.[1] Es gilt im Grundsatz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.[2] D. h., ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Verleiher überlassen; ein Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander fo... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 3 Folgen der illegalen Arbeitnehmerüberlassung

Werden die vorgenannten Vorgaben der Arbeitnehmerüberlassung nicht erfüllt, kann dies weitreichende Konsequenzen haben, die jedoch divergieren nach Art und Schwere des Verstoßes. Generell stellen Verstöße gegen das AÜG Ordnungswidrigkeiten dar. § 16 AÜG sieht insofern einen detaillierten Katalog vor. Sie können aber auch von strafrechtlicher Relevanz sein, wenn im Ergebnis a... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 3 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

Eine Erlaubnispflicht besteht selbstverständlich dann nicht, wenn es sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes handelt. Wird ein Arbeitnehmer z. B. im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags im Betrieb eines Dritten oder sonst außerhalb des Betriebs seines Arbeitgebers ohne Eingliederung und ohne Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber tätig, is... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 5.2 Fleischindustrie

Ende 2020 wurde das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) modifiziert. Kernstück dieses neuen Gesetzes ist § 6a GSA Fleisch, der den Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich der Fleischwirtschaft, der Schlachtung, Zerlegung und Fleischbearbeitung begrenzt. Das Gesetz findet Anwendung auf grundsätzlich alle Unternehmen der Fleischw... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Voraussetzungen für eine legale Arbeitnehmerüberlassung

Zusammenfassung Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines bei ihm angestellten Arbeitnehmers an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Auch nach Überlassung an einen Dr... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht

Verfügt der Verleiher nicht über die notwendige Erlaubnis, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal und die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher sowie zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich unwirksam.[1] Zwischen dem Entleiher und dem illegal verliehenen Leiharbeitnehmer wird ein Arbeitsverhältnis fingiert, wenn der Leiharbeitnehmer dem nicht wirksam ... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.1 Erlaubnispflicht

Ein Verleiher bedarf nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG zunächst einer behördlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die Überlassungserlaubnis kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten.[... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, der bei ihm angestellt ist, an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Um als Verleiher tätig zu werden, bedarf... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines bei ihm angestellten Arbeitnehmers an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Auch nach Überlassung an einen Dritten bleibt de... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2 Überblick über die Voraussetzungen

Das AÜG stellt eine Reihe von Anforderungen an eine legale Arbeitnehmerüberlassung. 2.1 Erlaubnispflicht Ein Verleiher bedarf nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG zunächst einer behördlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die Überlassungserlaubnis kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmerüberlassung nu... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 5.1 Baugewerbe

Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist grundsätzlich unzulässig. Sie ist nur gestattet zwischen Betrieben des Baugewerbes und anderen Betrieben, wenn diese Betriebe erfassende, für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies bestimmen, zwischen Betrieben des Baugewerbes, wenn der verleihend... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 1 Notwendigkeit der Überlassungserlaubnis

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG benötigen Arbeitgeber (Verleiher), die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) an Dritte (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmer g... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 6 Sonderregelung Abordnung in eine ARGE

Weiter findet das AÜG gemäß § 1 Abs. 1a AÜG keine Anwendung, wenn Arbeitnehmer zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), die zur Herstellung eines Werks gebildet wurde, abgeordnet werden. Es handelt sich insofern um eine gesetzliche Fiktion, d. h., aufgrund der Regelung im AÜG liegt in diesem Fall keine Arbeitnehmerüberlassung vor.[1] Handelt es sich um eine Bau-ARGE, gilt in die... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.3 Offenlegungsgebot

Zum weiteren Schutz des Arbeitnehmers und zur Vermeidung einer missbräuchlichen Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes[1] ist zudem vorgesehen, dass die Arbeitnehmerüberlassung offengelegt werden muss. Hierzu sieht § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG zunächst vor, dass der Verleiher und der Entleiher ihren Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag schließen.[2] In zeitlicher... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 5 Sonderregelungen in spezifischen Branchen

5.1 Baugewerbe Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist grundsätzlich unzulässig. Sie ist nur gestattet zwischen Betrieben des Baugewerbes und anderen Betrieben, wenn diese Betriebe erfassende, für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies bestimmen, zwischen Betrieben des Baugewerbes, wenn ... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Erlaubnispflicht

Zusammenfassung Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, der bei ihm angestellt ist, an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Um als Verleiher tätig zu... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.2 Wirtschaftliche Tätigkeit

In Übereinstimmung mit dem Anwendungsbereich der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG erfasst die Erlaubnispflicht nach § 1 AÜG alle natürlichen und juristischen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt bereits dann vor, wenn mit der Verleihung wirtschaftliche Vor- und/oder Nachteile verbunden sind. Dabei ist es ohne Relevanz, ob... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.6 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitn... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 2.3 Versagungsgründe

Die Gründe für die Versagung oder Nichtverlängerung einer Verleiherlaubnis sind abschließend in § 3 AÜG aufgezählt. Aus anderen als den dort genannten Gründen darf die Erlaubnis nicht versagt werden. Die Erlaubnis muss vielmehr erteilt werden, wenn keiner der Versagungsgründe vorliegt. Auf der anderen Seite muss die Erlaubnis aber auch versagt werden, wenn einer der genannte... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 2 Voraussetzungen für das Erteilen einer Überlassungserlaubnis

Die Überlassungserlaubnis kann bei der örtlich zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.[1] Es wird unterschieden zwischen einer befristeten und einer unbefristeten Erlaubnis. 2.1 Befristete Erlaubnis Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 AÜG ist die Erlaubnis zunächst auf ein Jahr zu befristen. Die Jahresfrist beginnt mit dem Tag des Wirksamwerdens der Erlaubnis.[1] Begehrt der... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 2.2 Unbefristete Erlaubnis

§ 2 Abs. 5 Satz 1 AÜG bestimmt, dass eine unbefristete Erlaubnis frühestens nach 3 Jahren erteilt werden kann. Das bedeutet, dass der Erlaubnisinhaber 3 aufeinanderfolgende Jahre ohne Unterbrechung eine erlaubte Verleihtätigkeit ausüben muss.[1] Eine Unterbrechung der 3-Jahresfrist liegt nicht vor, wenn infolge verspäteter Antragstellung ein Verlängerungsantrag als Neuantrag... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.7 Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher

Es besteht der Grundsatz[1] nach § 11 Abs. 5 Satz 1 AÜG, dass der Entleiher Leiharbeitnehmer grundsätzlich nicht tätig werden lassen darf, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Der Entleiher darf Leiharbeitnehmer ausnahmsweise aber dann einsetzen, wenn er sicherstellt, dass sie nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Konkret dürfen nach § 1... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.4 Verbot von Ketten- und Weiterverleih

Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG ist die Überlassung und das Tätigwerdenlassen von Arbeitnehmern als Leiharbeiter nur zulässig, wenn zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht. D. h., ein Ketten-, Zwischen- oder Weiterverleih ist untersagt. Zudem können auch nur Arbeitnehmer nach dem AÜG überlassen werden und keine freien oder dem Unternehmen sel... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 2.1 Befristete Erlaubnis

Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 AÜG ist die Erlaubnis zunächst auf ein Jahr zu befristen. Die Jahresfrist beginnt mit dem Tag des Wirksamwerdens der Erlaubnis.[1] Begehrt der Verleiher eine Verlängerung der Überlassungserlaubnis, ist der Antrag spätestens 3 Monate vor Ablauf des Jahres zu stellen.[2] Für den Fall, dass der rechtzeitig gestellte Verlängerungsantrag bis zum Ablauf der ... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 4 Ausnahmsweise nur Anzeigepflicht

Ein Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten kann zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen Arbeitnehmer, die nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt werden, bis zur Dauer von 12 Monaten einem Dritten zur Verfügung stellen, ohne dass dies eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erfordern würde. Notwendig ist aber eine schriftliche Anzeige der Übe... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Vergleichbare Mitarbeiter

Rz. 36 Die Vorschrift garantiert dem Betriebsratsmitglied nicht die der Höhe nach absolut gleiche Vergütung, die vergleichbare Arbeitnehmer erhalten. Eine Einreihung in eine Vergütungsordnung im Sinne einer Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfolgt nicht.[1] Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts

Rz. 18 Für die Zeit des Arbeitsversäumnisses hat das Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts. Anspruchsnorm ist insoweit weiterhin der Arbeitsvertrag[1] sowie der ggf. anzuwendende Tarifvertrag.[2] Da nicht die Betriebsratstätigkeit als solche, sondern die wegen der Betriebsratsarbeit notwendige Arbeitsversäumnis wie geleistete Arbeit vergüt... mehr

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Recruiting: Rolle von Headh... / 1.2 Personalvermittlung Permanent Placement und Fremdpersonalvermittlung/Arbeitnehmerüberlassung

Oft umfasst das Leistungsportfolio der etablierten Dienstleister sowohl die Personalvermittlung im Permanent Placement als auch die Fremdpersonalvermittlung/Arbeitnehmerüberlassung. Während in der Personalvermittlung Fachkräfte in Festanstellung beim auftraggebenden Unternehmen vermittelt werden, erfolgt bei der Fremdpersonalvermittlung die projektbasierte oder zeitlich begr... mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / b. Ausnahmen: Rechtswidrige und existenzgefährdende Weisungen/Verstöße gegen die Kapitalerhaltung

Rz. 25 Keine Folgepflicht des Geschäftsführers besteht bei gesetzeswidrigen Weisungen. Dazu gehören z. B. Weisungen, die gegen gesetzliche Vorschriften aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht oder gegen die Kapitalerhaltung verstoßen. Weisungen, die auf Handlungen gerichtet sind, die gegen § 30 Abs. 1 GmbHG verstoßen, also Auszahlungen aus dem Stammkapital, wirken ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Erweiterte steuerliche Arbeitgeberfunktion bei drittbezogenem Arbeitnehmereinsatz

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ist ein gewerblicher Verleiher von Arbeitskräften im > Inland nicht ansässig, ist er also kein > Inländischer Arbeitgeber (> Rz 20), verpflichtet ihn § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG gleichwohl als "ausländischen Verleiher" zum LSt-Abzug. Zu Einzelheiten > R 42d.2 LStR sowie > Arbeitnehmerüberlassung Rz 6 ff. Rz. 26 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu d... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Ermittlung des Arbeitgebers in Sonderfällen

Rz. 15 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Für den LSt-Abzug kann als ArbG eine natürliche oder eine > Juristische Person (wie die AG und die GmbH) einschließlich der rechtsfähigen KöR in Betracht kommen. ArbG können aber auch die Gebietskörperschaften (> Behörden als Arbeitgeber) sein oder die verfasste Studierendenschaft (> AStA), auch rechtliche Personenvereinigungen wie OHG und K... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mexiko

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die (amtlich) Vereinigten Mexikanischen Staaten (Hauptstadt: Mexiko-Stadt; Amtssprache: Spanisch) sind eine präsidentielle Bundesrepublik in Nordamerika. Mexiko grenzt im Norden an die USA (> Vereinigte Staaten von Amerika), im Süden und Westen an den pazifischen Ozean, weiter im Südosten an > Guatemala, > Belize und an das karibische Meer so... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Norwegen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Das Königreich Norwegen (Hauptstadt: Oslo; Amtssprache: Norwegisch) ist ein als parlamentarische Monarchie geführter Staat in Nordeuropa auf der Skandinavischen Halbinsel. Norwegen hat Landgrenzen zu > Schweden im Osten sowie > Finnland und > Russland im Nordosten und liegt am Skagerrak im Süden, an der Nordsee im Süden und Westen, am Europäi... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vietnam

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Sozialistische Republik Vietnam (Hauptstadt: Hanoi; Amtssprache: Vietnamesisch) ist ein Staat in Südostasien. Vietnam hat Landgrenzen zu > Kambodscha und > Laos im Westen sowie > China im Norden und liegt im Osten und Süden am Südchinesischen Meer. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 16.11.1995 nebst Protokoll m... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Weißrussland

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Belarus (deutsch: Weißrussland; Hauptstadt: Minsk; Amtssprachen: Belarussisch und Russisch) ist ein osteuropäischer Binnenstaat. Weißrussland grenzt an > Russland im Nordosten und Osten, an die > Ukraine im Süden, an > Polen im Westen sowie an > Litauen und > Lettland im Nordwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppel... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kontrollmitteilung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Stößt ein FA – oder sein beauftragter Prüfer – auf steuerliche Verhältnisse von Personen, die eine Überprüfung durch ein anderes FA angezeigt erscheinen lassen, teilen sich die beteiligten FÄ ihre Erkenntnisse behördenintern im Wege von schriftlichen Hinweisen mit, die als Kontrollmitteilungen (KM) bezeichnet werden. KM entstehen idR anlässli... mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 2.1.1 Verstoß gegen ein Gesetz

Rz. 3 Die Agenturen für Arbeit sind bei ihrer Vermittlungstätigkeit schon aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen an Recht und Gesetz gebunden, auch in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die Vorschrift enthält deshalb ein absolutes Vermittlungsverbot, weil ein Verstoß gegen ein Gesetz oder die guten Sitten nicht mit einer ordnungsgemäßen Vermittlung ... mehr

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Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 2.1 Vermittlungsbegriff

Rz. 3 Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit als Kerngeschäft der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere aber der Agenturen für Arbeit vor Ort, folgt dem grundsätzlichen gesetzlichen Auftrag aus § 1 Abs. 1, den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen und dadurch – auch versicherungsmäßig gedacht – dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegen... mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.3.1 Arbeitnehmerüberlassung (Satz 1, 1. Var.)

Rz. 24 Abs. 3 Satz 1, 1. Var. beinhaltet eine Erweiterung der Beitragshaftung bei Arbeitnehmerüberlassung. Die Bestimmung verweist dabei in HS 1 auf § 28e Abs. 2 und 4 SGB IV. In der gesetzlichen Unfallversicherung gelten danach für die Beitragshaftung bei der Arbeitnehmerüberlassung folgende Grundsätze: Bei einer rechtmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist der Arbeitgeber der V... mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 49 Zur Rechtmäßigkeit der Beitragsveranlagung für die Jahre 2016 und 2017 eines Unternehmens der Arbeitnehmerüberlassung im 29. und 30. Gefahrtarif unter Zuordnung zu den dem Gewerbe nach sachlichen Gefahrtarifstellen der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 24.1.2024, L 10 U 456/22, Revision anhängig beim BSG, B ... mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Brosius-Gersdorf, Reformbedarf bei der Lastenverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 2024, 189. Brosius-Gersdorf, Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifstellen – Teil 1 – Am Beispiel des 4. Gefahrtarifs der BG Bau, SGb 2023, 461. Brosius-Gersdorf, Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifste... mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 150 regelt ganz allgemein die Beitragspflichtigen. Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Unternehmer zu Beitragspflichtigen, für die der Versicherte (zu den Versicherten vgl. §§ 2, 3) tätig ist. Abs. 1 Satz 2 erweitert den Kreis der beitragspflichtigen Unternehmen kraft Selbständigkeit oder kraft Satzung. Abs. 1 Satz 3 und 4 beinhaltet Sonderreglungen für Ehrenamtler. Abs. 2 Satz... mehr

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Jung, SGB VII § 159 Veranla... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Brosius-Gersdorf, Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifstellen – Teil 1 – Am Beispiel des 4. Gefahrtarifs der BG Bau, SGb 2023, 461. Brosius-Gersdorf, Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifstellen – Teil 2 – Am Beispiel des 4. Gefahrtarifs der BG Bau, SGb 2023, 539. Feddern, Gestaltungsspielraum des Sa... mehr

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Jung, SGB VII § 160 Änderun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Brosius-Gersdorf, Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifstellen – Teil 1 – Am Beispiel des 4. Gefahrtarifs der BG Bau, SGb 2023, 461. Brosius-Gersdorf, Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifstellen – Teil 2 – Am Beispiel des 4. Gefahrtarifs der BG Bau, SGb 2023, 539. Julga, Beitragsbemessung bei landwir... mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 2.2.1 Grundregelung (Satz 1)

Rz. 24 Um die Beiträge abzustufen, ist gemäß Abs. 2 Satz 1 der Gefahrtarif nach Tarifstellen zu gliedern. Eine Gefahrentarifstelle ist eine kleinere Risikogemeinschaft von Unternehmern innerhalb der bei einem Unfallversicherungsträger zusammengefassten Gewerbezweige. Eine Tarifstelle kann dabei auch einen oder mehrere Gewerbezweige aufweisen. Beim Tätigkeitstarif werden best... mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.5 Ausscheiden aus dem tariflichen Geltungsbereich

Eine Verlängerung der Tarifbindung bis zur Beendigung des Tarifvertrags nach § 3 Abs. 3 TVG tritt nur ein, wenn mit Ausnahme der Verbandsmitgliedschaft die Voraussetzungen für die Geltung des Tarifvertrags gegeben wären. Es ist ausreichend, wenn zu einem früheren Zeitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG bestanden hat. Von dem Ende der ... mehr

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Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Beratungsangebot der Agenturen für Arbeit an (zukünftige) Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Angebot zur Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber schließt jeweils die Beratung über berufliche Weiterbildung ein. Für Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber dabei den Begriff der Weiterbildungsberatung in das Gesetz eingefügt, f... mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.2 Förderungsfähiger Personenkreis, Maßnahmen und Maßnahmeziele

Rz. 8 Förderungsfähig nach Abs. 1 sind Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie Arbeitslose. Diesen Personenkreis definiert das SGB III selbst. Arbeitsuchende, die nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind, gehören nicht zum förderungsfähigen Personenkreis. Sie stehen, da sie auch nicht arbeitslos und deshalb förderungsberechtigt sind, i... mehr