Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / is) Lebensversicherungen

Rn. 243 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Sofern Lebensversicherungen zum BV zählen (s §§ 4,5 Rn 196 (Briesemeister)), stellen die Aufwendungen für den angesammelten Sparanteil die AK dar (BFH v 03.03.2011, IV R 45/08, BStBl II 2011, 552). Dieser speist sich aus einem Teilbereich der gezahlten Prämien zuzüglich der garantierten Verzinsung. Daraus errechnet sich das geschäftsplanmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Die begünstigten Aufwendungen

Rn. 2156 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Zuschüsse (allgemein) § 3 Nr 62 S 2 EStG stellt die dort genannten "Zuschüsse" steuerfrei. Das Wort "Zuschüsse" verlangt eine eigene Beitragspflicht des ArbN, die der ArbG bezuschusst (BFH BStBl II 2016, 675). Rn. 2156a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Zuschüsse des ArbG müssen sich beziehen auf Aufwendungen des ArbN für:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Rn. 63 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–5b, 6, § 6a, § 6b Abs 3 und § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen (§ 5 Abs 6 EStG). Sofern und soweit steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Ansatz fordern, kommt es zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Übertragung von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altversversorgung ohne ArbG-Wechsel (§ 3 Nr 55c S 2 Buchst a EStG)

Rn. 2680 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 55c S 2 Buchst a EStG sieht seit der Änderung durch das BetrRentStG seit dem VZ 2018 (s Rn 2671) vor, dass die Übertragung von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altversversorgung, die über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebensversicherung (Direktversicherung) durchgeführt wird, auf einen andere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dda) Erwerb von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Eintritt in die Rückdeckungsversicherung gem § 8 Abs 2 BetrAVG

Rn. 2853 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Gegenstand des § 3 Nr 65 S 1 Buchst d EStG ist der Erwerb von Ansprüchen durch den ArbN im Zusammenhang mit dem Eintritt nach § 8 Abs 2 BetrAVG in eine Rückdeckungsversicherung. Rn. 2854 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Rückdeckungsversicherungen werden in der Praxis zur Absicherung von Ansprüchen aus Versorgungszusagen in Gestalt einer Pensions-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Kapitalertragsteuer: §§ 43ff EStG

Rn. 78 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Wegen der Änderungen durch das Gesetz z Änderung des StrefG vgl Rn 84.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Folgeregelung zu § 3 Nr 65 Buchst d EStG (§ 3 Nr 65 S 5 EStG)

Rn. 2865 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In § 3 Nr 65 S 5 EStG wird – anknüpfend an § 3 Nr 65 S 1 Buchst d EStG (s Rn 2852 ff) – die (nachgelagerte) Besteuerung der Versorgungsleistungen durch ein Lebensversicherungsunternehmen bzw eine Pensionskasse bei Übernahme einer Rückdeckungsversicherung durch den ArbN gem § 8 Abs 2 BetrAVG geregelt. Die Vorschrift differenziert zwischen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbc) Übernahme durch Pensionskasse oder Lebensversicherungsunternehmen

Rn. 2836 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die weiterhin geforderte "Übernahme durch eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen" stellt eine befreiende Schuldübernehme iSd § 415 Abs 1 BGB dar, die allerdings gem § 4 Abs 4 BetrAVG nicht der Zustimmung des ArbN bedarf. Übernimmt eine Pensionskasse die Versorgungsverpflichtung, ergibt sich der Anspruch des Versorgungsb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Gesondert vereinbarte Darlehen

Rn. 13c Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Unter der Ägide der Bilanzbündeltheorie wurde die Auszahlung eines Darlehens der Gesellschaft an den Gesellschafter, unabhängig von dessen Ausgestaltung, grundsätzlich als Entnahme des Gesellschafters aus der Gesellschaftskasse, wurden Tilgungs- und Zinszahlungen des Gesellschafters als Einlage behandelt. Das ist seit Geltung der Theorie von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Personen, die nicht als ArbN iSd § 3 Nr 62 EStG anzusehen sind

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Allgemein

Rn. 83 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In s Rn 81 und 81a wurden die Sondervergütungen der PersGes an Gesellschafter aufgezeigt, die sachlich und zeitlich nicht vom Wortlaut des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG erfasst werden (vorgesellschaftliche Leistungen, Ehegatten-Arbeitsverhältnisse). Im Übrigen ist ohne weitere Differenzierung – zwecks Gleichstellung von Einzel- und Mitunterne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigungstatbestand (§ 3 Nr 63 S 1 EStG)

Rn. 2783 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 1 EStG sind die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Versorgungsleistungen entsprechend § 82 Abs 2 S 2 EStG vorgesehen ist, steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 133a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Eine Bilanzänderung ist – wieder – zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung steht und soweit die Auswirkungen der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht. Dies ist insb für Bp-Fälle von Bedeutung, wenn Bilanzberichtigung und Bilanzänderung beide in den Prüfungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sorgenfrei, Private Vermögensverwaltung kontra gewerblicher Wertpapierhandel, FR 1999, 61; Wangler, Gewerblicher Grundstücks- und Wertpapierhandel – wohin führen die Kriterien der Rspr?, DStR 1999, 184; Groh, Von Beteiligungshändlern und Unternehmensproduzenten – Anmerkung zu BFH v 25.07.2001, DB 2001, 2569; Weyde/Frey, Schließt der An- und Verkauf über Banken den gewerblichen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 64. Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.88, BGBl I 88, 1093 und Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, ebenfalls vom 25.07.88, BGBl I 88, 1185

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerreform 1990 wurde nach monatelangem Streit verabschiedet. Kernstück ist der arbeits- und mittelstandsfreundliche Lohn- und Einkommensteuertarif (vgl Rn 76). Ziel war ein gerechtes und einfacheres Steuersystem, das die berufliche Leistung anerkennt, der wirtschaftlichen Belastung der Familie durch Unterhaltsverpflichtungen besser Rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Übersicht über das vorzeitige Wirksamwerden wichtiger Änderungen

Rn. 79 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 (Es werden hier die Vorschriften aufgeführt, die vor dem 01.01.90 wirksam werden, und zwar bezogen auf die Änderungen des EStG, die vorstehend wiedergegeben sind)mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebliche Altersversorgung

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen / Erbschaftsteuerfinanzierung / §§ 13a, 13b, 28a ErbStG Die Unternehmensnachfolge kann mit hohen Belastungen von Erb- bzw. SchenkSt verbunden sein. Ursache hierfür sind z. B. nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen, Risiken im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Finanzmitteltests oder beim jungen Verwaltungs- und Finanzmittelvermö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei – ABC / Fondsgebundene Lebensversicherung

Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung.[2]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 2.2 Fördervoraussetzungen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 5 Abs. 2 Satz 1 beschreibt im Einzelnen die Förderbedingungen, die die von dem Versicherungsunternehmen angebotene private Pflege-Zusatzversicherung als Voraussetzung für ihre staatliche Förderung (Zulageberechtigung) erfüllen muss. Wesentliches gesetzgeberisches Ziel dieser für die Versicherungsunternehmen zur Ausgestaltung ihrer förderfähigen Versicherungsprodukte in A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.2.1 Finanzierungsübersicht als Beratungsleistung

In Finanzierungsfragen bedeutet „vorausschauend“ in erster Linie Datensammlung und –aufbereitung im Sinne eines "Sich den Überblick verschaffen". Nur mit Hilfe von aussagekräftigen Auswertungen, die sowohl den aktuellen Finanzierungsstand als auch die planmäßige Entwicklung der Finanzierungssituation berücksichtigen, kann darauf aufbauende Beratung sinnvoll aufsetzen. Die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 1 Abgrenzung zum Beitragsrecht

Versorgungsbezüge im steuerlichen Sinne liegen vor, wenn der Arbeitnehmer Leistungen wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge aufgrund einer Pensions-/Direktzusage von seinem früheren Arbeitgeber oder vergleichbare Bezüge aus einer Unterstützungskasse erhält. Versorgungsbezüge können dem Arbeitnehmer in Form laufender ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / Zusammenfassung

Begriff Einnahmen, die an die frühere Erwerbstätigkeit anknüpfen, können sowohl zu lohnsteuer- als auch zu beitragspflichtigen Einnahmen führen. Zu unterscheiden ist zwischen Rentenbezügen einerseits und einmaligen Kapitalzahlungen andererseits. Die Grundsätze für die Lohnbesteuerung und die Beitragserhebung gehen hierbei getrennte Wege. Nachfolgend wird erläutert, unter wel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.1 Steuergestaltung durch Doppelzahlung in die private Krankenversicherung

Die Beratungssituation Wie viele andere Vorsorgeaufwendungen auch, können Krankenversicherungsbeiträge (egal ob gesetzlich oder privat) nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Sie fallen unter den Begriff des sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwands", sind aber nach § 10 Abs. 4 EStG betragsmäßig begrenzt. Je nach sozialversicherungsrechtlicher Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.5.2 Darstellung der bestehenden Altersvorsorge-Situation

Die Grundlagenberatung ist das Fundament jeder vernünftigen strategischen und danach auch konkreten Beratung. Die Bestandsaufnahme der bestehenden Altersvorsorge ermöglicht den Einstieg in eine objektive Situationsanalyse. Dies geschieht üblicherweise anhand folgender Schritte: Die Quantifizierung der Ausgabenseite Ermittlung des gewünschten Lebensstandards im Alter als konkre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.2.2 Ist-Zustand erfassen

Die Datenerhebung ist im Regelfall die zeitintensivste Arbeitsphase einer Planung.[1] Unter dem Gesichtspunkt einer effizienten und wirtschaftlichen Erstellung ist deshalb ein besonders hohes Augenmerk auf die organisatorischen Aspekte zu legen. Deshalb sollte zu jedem Beratungsthema eine Checkliste der notwendigen Daten vorliegen. Die zu berücksichtigenden Daten lassen sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.3 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Arbeitnehmer

Angestellte, die nach den vor dem 1.1.1992 geltenden Rechtsvorschriften von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit worden sind[1], können gegen ihren Arbeitgeber auf freiwilliger, arbeits- oder tarifvertraglicher Grundlage einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu den zu einer Lebensversicherung gezahlten Prämien haben. Dieser Beitragszuschuss ist bis ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.1 Betriebliche Altersversorgung

Soweit es sich nicht um individuell ausgehandelte Zusagen handelt, hat der Arbeitgeber bei allen Formen der Ruhegeldgewährung den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.[1] Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung. Bei der Frage, wem eine Pensionszusage erteilt wird, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.1.1 Voraussetzungen der Vorschrift; Altersgrenzenvereinbarung

Rz. 98 § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB VI erfasst nur einzelvertraglich vereinbarte Altersgrenzen, die das Arbeitsverhältnis vor Erreichen der Regelaltersgrenze beenden sollen.[1] Sie gilt nicht für tarifvertraglich oder in Betriebsvereinbarungen geregelte Altersgrenzen.[2] Die Vorschrift ist nicht nur anwendbar auf Arbeitnehmer, die Kündigungsschutz genießen, sondern auf alle Arbeitne...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.1 Beendigungszeitpunkt

Rz. 58 Nach § 8 Abs. 3 ATG ist die Befristung des Teilzeitarbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente wegen Alters hat, zulässig. Diese Regelung dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.[1] Zu den Renten wegen Alters i. S. dieser Bestimmung gehören neben Renten nach Altersteilzeit gemäß § 237 SGB VI auch Regelaltersr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage WA – Weitere Angaben / Anträge

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Lebensversicherung

Rn. 46 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 1b Abs 2 BetrAVG, aus dessen Regelungszusammenhang § 40b EStG aF – wie auch § 4b EStG– stammt, liegt eine Direktversicherung vor, wenn für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des ArbN durch den ArbG abgeschlossen ist und der ArbN und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Laufende Einnahmen aus Lebensversicherungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie schon grundsätzlich bisher unterliegen die nicht in Rentenleistungen bestehenden Leistungen aus einer Kapital bildenden Kapital- oder Rentenversicherung dem Steuerabzug. Rn. 101 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Altverträgen (Vertragsschluss vor dem 01.01.2005) gilt die Pflicht zum Steuerabzug nur ausnahmsweise. Meist sind die rechnungsmäßi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eheleute schlossen am xx.xx. 2002 die Ehe, die durch den hier nur zur Folgesache Versorgungsausgleich angefochtenen Verbundbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Celle vom 26.3.2025 geschieden worden ist, nachdem der Scheidungsantrag des Ehemannes der Ehefrau am xx.xx. 2024 zugestellt worden war. [2] Während der Ehezeit erwarb die Ehefra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer

Rn. 51 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 1b Abs 2 S 1 BetrAVG ist als Direktversicherung nur die Lebensversicherung anzusehen, die der ArbG als Versicherungsnehmer abgeschlossen hat. Der ArbG muss demnach selbst Vertragspartner des Versicherungsunternehmens sein. Aus der Sicht der FinVerw genügt es allerdings, wenn der ArbG die Position als Partner des Versicherungsvertrages ...mehr