Fachbeiträge & Kommentare zu Künstlersozialkasse

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Mitteilungen an Künstlersozialkasse und Sozialversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 14 Durch Abs. 2 sind die Finanzbehörden allgemein berechtigt und verpflichtet, nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO geschützte personenbezogene Daten der betroffenen Person den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und der Künstlersozialkasse zum Zweck der Beitragsfestsetzung mitzuteilen. Hierzu gehören auch die Mitteilungen zur Feststellung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 31 AO regelt Befugnisse und Pflichten zur Offenbarung von grundsätzlich durch das Steuergeheimnis geschützten Daten. Die Norm ist ein Gesetz i. S. von § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ursprünglich regelte sie nur in einem sehr engen Bereich die Befugnis zum Offenbaren gegenüber bestimmten Stellen und zu bestimmten engen Zwecken. Im Laufe der Zeit ist der Kreis der Befugnisse je...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.3 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 532 [Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeilen 11, 13, 16, 18 und Zeile 22] Die Beiträge sind grds. i. H. der durch das Sozialgesetzbuch vorgesehenen Höhe zu berücksichtigen. Ergibt sich aus dem Versicherungsverhältnis ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, sind die ge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Künstlersozialversicherung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Selbständige > Künstler und > Publizisten sind seit 1983 in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG – vom 27.07.1981, BGBl 1981 I, 705). Seit 1995 besteht auch Versicherungspflicht in der > Pflegeversicherung. Beiträge werden für Aufträge an selbständige Künstler und Publizi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuergeheimnis / 3.3 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an bestimmte Körperschaften

Die Finanzbehörden sind berechtigt und verpflichtet, Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge und Steuerbeträge an Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich der Religionsgemeinschaften zur Festsetzung von solchen Abgaben mitzuteilen, die an diese Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge oder Steuerbeträge anknüpfen.[1] Besonders geregelt ist auch die Mitteilung ...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.1 Versicherte Mitglieder nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 HS 1 gelten für die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 versicherten Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, für die Tragung der Beiträge die §§ 250 Abs. 1 und 3, 251 und 413 SGB V sowie § 48 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Die beteiligten Dritten

Rz. 119 Die Aufzählung der zur Auskunft verpflichteten Dritten ist abschließend. Verpflichtet zur Auskunftserteilung und Belegvorlage sind demnach:mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.3 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 8 Abs. 3 regelt die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens zur Datenübermittlung auf Abruf (Online-Verfahren) aus den Dateien der Rentenversicherungsträger. Das Abrufverfahren ist in § 79 SGB X normiert und ermöglicht den in § 35 SGB I genannten Stellen einen sog. Online-Zugriff. Jedoch sind die Regelungen in § 148 Abs. 3 als Spezialnormen vorrangig. Deshalb ist na...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.11 Fälligkeit der Beiträge für versicherungspflichtige Künstler und Publizisten nach dem KSVG

Rz. 15 Für die nach dem KSVG versicherungspflichtigen selbständigen Künstler und Publizisten richtet sich die Beitragsfälligkeit weiterhin nach den besonderen Bestimmungen der §§ 15 bis 16a KSVG. Danach werden die Beitragsanteile des Versicherten für einen Kalendermonat am 5. des folgenden Monats fällig. Sie sind an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Für die Beitragsza...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1.3 Prüfung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

Rz. 4a Seit dem 13.6.2007 erhalten die Träger der Rentenversicherung die eigene – zusätzliche – Aufgabe, im Rahmen ihrer Prüfung bei den Arbeitgebern im Hinblick auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch die Abführung der Künstlersozialabgabe durch diese Unternehmen zu prüfen. Dabei prüfen die Träger der Rentenversicherung insbesondere, ob diese Unternehmen ihre Meldunge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseiti...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig verän...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig ver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln

Rz. 91 Einige Normen der bundesgesetzlichen Öffnung des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO sind unmittelbar in der AO geregelt. So enthält § 31 AO die Befugnis zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie von geschützten Daten der betroffenen Person an die Träger der gesetzlichen Sozialversich...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.5.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 21 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen Alters handelt (Umkehr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.4.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 20 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen Alter...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.6.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 31 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.5.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 14 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.3 Die Vermögensprüfung

Rz. 29 Abs. 2 legt fest, dass für die in Abs. 1 definierten Bewilligungsabschnitte verwertbares Vermögen in den meisten Fällen nicht berücksichtigt wird. Die Dauer der Nichtberücksichtigung umfasst 6 Monate. Entscheidungen über die Berücksichtigung von Vermögen in Fällen mit einem Bewilligungsabschnitt in 2022, die nach 2023 hineinreichen, wurden aufgrund des nach Abs. 2 maß...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 12. Leistungen der Künstlersozialkasse an Träger der SV (§ 3 Nr 57 EStG)

Rz. 195 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für Künstler, die sozial schutzbedürftig sind, wurde durch das Künstersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Pflichtversicherung in der GRV, der GKV und der GPflV eingeführt. Die Beiträge zur Versicherung werden – wie bei ArbN – zur Hälfte vom Künstler und zur Hälfte von der Künstlersozialkasse gezahlt, was dem ArbG-Beitrag zur SozVers vergl...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Überblick

Rz. 40 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen im EStG befinden sich in erster Linie in den §§ 3 bis 3b EStG. § 3 EStG enthält einen Katalog von Steuerbefreiungen, der historisch gewachsen und kaum systematisch gegliedert ist. Die Vorschrift ist nicht in Absätze unterteilt, sondern zählt die Steuerbefreiungen enumerativ auf, zurzeit bis zur Nummer 72, wobei einige Numme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2023, Angemessener V... / I. Sachverhalt

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschl. des AG – Familiengericht –Homburg v. 27.12.2022 (17 F 256/22 EAGS) wurde als unbegründet zurückgewiesen (§ 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff. ZPO). Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Die Antragstellerin hat beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt. Das Familiengericht hat die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2023, Angemessener V... / V. Anrechnung des überschießenden Betrages auf den Schonvermögensbetrag, § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII

Gem. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII ist der hilfebedüftigen Partei ein sog. Schonvermögensbetrag zu belassen. Die hierzu erlassene Durchführungsverordnung (Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 11.02.1988 (BGBl. I, 150), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes v. 16.12.2022 (BGBl. I, 2328) und die hierin enthaltenen Regularie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.4 Aufbringung der Beiträge durch Dritte

Rz. 12 Dritte sind im Allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet worden, die Beiträge zu einem Zweig oder zu mehreren Zweigen der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis oder unter gewissen Umständen zu übernehmen. Für Personen, die Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe der Entgeltersatzleistungen nach dem ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Sozialversicherung bei ... / Zusammenfassung

Tätigkeiten in Vereinen werden vielfach ehrenamtlich ausgeübt. Sie können auch bei der Zahlung bestimmter Honorare und Aufwandsentschädigungen steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Sind Tätigkeiten als Beschäftigungsverhältnisse zu qualifizieren, gelten die allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundsätze. Auch für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.3 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 513 [Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeile 11, Zeile 22] Die Beiträge sind grds. i. H. der durch das Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beiträge zu berücksichtigen. Ergibt sich aus dem Versicherungsverhältnis ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, sind die gezahlten Beit...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.1 Monatliche Umlage (Abs. 1)

Rz. 4 Nach altem Recht erfolgte die Feststellung und Berechnung der Umlage durch die Unfallversicherungsträger grundsätzlich nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgrund der umzulegenden Vorjahresausgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Vorausentgelte der Beschäftigten. Dabei hatten die Unfallversicherungsträger vierteljährlich Abschläge. Seit dem 1.1.2009 wird die Insolve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Künstlersozialversicherung

Rz. 48 Ausgangslage der Einführung der Künstlersozialversicherung im Jahre 1983 war die Erkenntnis des Gesetzgebers, dass die Lage der selbstständigen Künstler und Publizisten dringend verbessert werden musste. Getragen wird die Künstlersozialversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK), die ihren Sitz bei der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven hat. Versicherungsträ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Auskunftsansprüche / a) Adressat der Auskunftsverpflichtung

Rz. 139 § 236 Absatz 1 FamFG erlaubt dem Gericht, bestimmte Auskünfte und Belege zum Einkommen dann bei Dritten anzufordern, wenn ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer nach § 235 Abs. 1 FamFG bestehenden Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Davon umfasst werden auch solche Anordnungen, die zuvor nach § 235 Abs. 2 FamFG – also auf...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.1 Träger der Sozialversicherung

Rz. 3 Die Träger der Sozialversicherung sind in den §§ 21 bis 23 SGB I genannt. In diesen Vorschriften erfolgt zugleich eine Aufgabenübertragung durch Benennung eines Leistungskatalogs. Bis zur Errichtung einer Unfallkasse des Bundes durch das HZvNG v. 21.6.2002 nahmen die Ausführungsbehörden bis zum 31.12.2002 eine Sonderstellung ein. Sie waren keine Sozialversicherungsträg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.4.1 Die Künstlersozialkasse

Das KSVG beruht auf zwei Säulen: der Versicherungspflicht und der Abgabepflicht. Die KSK prüft aufseiten der Versicherten, ob die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach dem KSVG vorliegen, und errechnet die Zuschusshöhe zu den Beiträgen der Versicherungen. Sie sammelt die Beiträge der Versicherten und führt sie mit dem Zuschuss als sog. Gesamtsozialversicherungsbeitra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.4 Künstlersozialkasse und DRV

Die KSK ist keine Versicherung und kein Versicherungsträger, die nach dem KSVG versicherten Künstler sind auch nicht "Mitglieder" in der KSK. Die KSK ist vielmehr eine zwischen die versicherten Künstler und die Versicherungsträger (gKV, gRV) geschaltete Behörde, der gem. § 37 KSVG die Durchführung des KSVG obliegt und die die Voraussetzungen der Versicherungs- und der Abgabe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.2 Die Entscheidung der KSK/DRV

Die Entscheidung der KSK oder DRV über einen Widerspruch liegt zunächst beim jeweiligen Sachbearbeiter und, wenn dieser bei seiner Entscheidung bleibt und dem Widerspruch nicht abhilft, beim Widerspruchsausschuss. Jeder Widerspruchsausschuss der KSK besteht aus drei Mitgliedern: jeweils einem Vertreter der KSK, der Verwerter und der Versicherten. Ein solcher Widerspruchsauss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1 Die erstmalige Erfassung durch die KSK bzw. die DRV

Die erstmalige Erfassung bei der KSK kann auf zwei Arten angestoßen werden: die KSK oder DRV finden das Unternehmen und schreiben es aktiv an oder das Unternehmen meldet sich aktiv und freiwillig bei der KSK. 4.1.1 Grundsätzliches Formal betrachtet muss sich ein nach dem KSVG abgabepflichtiges Unternehmen aktiv bei der KSK melden. Dies bestimmt § 27 Abs. 1 KSVG. Jedes abgabepfli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.2 Form und Inhalt der Meldung bei der KSK

Für die erstmalige aktive Meldung eines Unternehmens bei der KSK sind keine Formvorschriften zu beachten. Die Meldung kann schriftlich per Post, Telefax oder auch per E-Mail erfolgen, sie kann aber auch mündlich vorgenommen werden. Sie kann sehr schlicht gehalten sein, eine Bitte um Übersendung des "Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht" genügt. In diesem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.6.1 Die Erfassung durch KSK und DRV

Die nach § 24 KSVG abgabepflichtigen Verwerter müssen sich aktiv bei der KSK melden. Parallel suchen KSK und DRV jedoch nach solchen Unternehmen und erfassen sie. Bei der ersten Erfassung sind verschiedene Angaben zum Unternehmen zu machen, anhand derer die KSK bzw. die DRV über die Abgabepflicht dem Grunde nach entscheidet (also darüber, ob das Unternehmen zum Kreis der abga...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1 Betriebsprüfungen durch die KSK und die DRV

Sowohl die KSK also auch die DRV übernehmen die Erfassung und Prüfung der abgabepflichtigen Verwerter. Dadurch kam es in der Vergangenheit zu einer differierenden Verwaltungspraxis beider Behörden auch hinsichtlich des Kunstbegriffs. Dies soll künftig durch eine durch § 28p Abs. 4 SGB IV vorgegebene enge Abstimmung und eine neu eingerichtete Arbeitsgruppe vermieden werden. Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.1 Selbstständigkeit im Sinne der KSK

Selbstständig tätig im Sinne der KSK sind aufgrund der Rechtsprechung des BSG nur natürliche Personen und GbRs. Nicht selbstständig tätig werden gegenüber dem Auftraggeber dagegen: alle juristischen Personen (GmbH, AG, Ltd. etc.) KGs und GmbH & Co KGs oHGs. Da die Selbstständigkeit des beauftragten Künstlers Voraussetzung ist für die Abgabepflicht, sind Zahlungen z. B. an eine GmbH...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
6 Anhänge / 6.2 Beitragsüberwachungsverordnung (KSVG-BÜVO)

Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Vom 13. Oktober 1994 (BGBl. I S 2972) zuletzt geändert durch Art. 155 des Gesetzes vom 29.3.2017, BGBl. I S. 626 Aufgrund des § 35 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705) verordnet das Bundesministe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.1 Grundsätzliches

Formal betrachtet muss sich ein nach dem KSVG abgabepflichtiges Unternehmen aktiv bei der KSK melden. Dies bestimmt § 27 Abs. 1 KSVG. Jedes abgabepflichtige Unternehmen hat dieser gesetzlichen Pflicht "freiwillig" nachzukommen, also insbesondere auch ohne Nachfrage seitens der KSK. Wichtig Das Unterlassen der Meldung kann gem. § 36 Abs.  2 KSVG eine Ordnungswidrigkeit darstel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.4.2 Die Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund

Durch eine Änderung des KSVG wurde – wie bereits erwähnt – der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) neben der KSK die Erfassung und Prüfung abgabepflichtiger Unternehmen übertragen. Die DRV verfügt über eine entsprechend große Datenbank mit den gemeldeten Arbeitgebern und kann diese auf die Abgabepflicht hin überprüfen, ohne erst in öffentlich zugänglichen Quellen nach Ad...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung

Die Künstlersozialkasse (KSK) steht kurz vor ihrem 40. Geburtstag nach der Gründung im Jahr 1983 – und sie ist eine Erfolgsgeschichte: Der Zustrom an Versicherten ist ungebrochen, und dieser Zustrom zeigt, dass die KSK für viele freie Künstler wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung ist. 2023 jährt sich zum 15. Mal auch die parallele Zuständigkeit der Deutschen Rentenvers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.2 Die Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten

Die KSK dient einem guten Zweck: Der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler und Publizisten. Normalerweise müssen sich Selbstständige, soweit nicht privat krankenversichert, bei einer gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig" versichern. Der Nachteil: Die Tarife sind absurd teuer. Neben dem hohen Mindestbeitrag von fast 200 EUR schlägt zu Buche, dass – anders als bei pfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.2.4 Antrag auf Befreiung von der Meldepflicht

Soweit ein Verwerter bei der KSK gemeldet ist, aber absehbar keine selbstständigen Künstler mehr beauftragen wird, kann bei der KSK die Befreiung von der jährlichen Entgeltmeldung des § 28 KSVG beantragt werden. Die KSK bewilligt diese Befreiung in der Regel, verbunden mit der Auflage, dass sich das Unternehmen aktiv bei der KSK melden muss, sobald doch wieder abgabepflichti...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.3.3 Abgabepflicht "dem Grunde nach" und "der Höhe nach"

Zwei Normen des KSVG sind für die abgabepflichtigen Unternehmen von besonderer Bedeutung: § 24 regelt, welche Unternehmen abgabepflichtig sind, § 25 regelt die konkrete Höhe der Abgabeschuld[1]. Beispiel Die KSK schreibt einen Berufsverband an mit der Aufforderung, den "Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht" auszufüllen und zurückzusenden. Nach der Rücksendu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.5 Statistisches

Die KSK hat seit ihrer Gründung im Jahr 1983 eine rasante Entwicklung vollzogen: Mit der Zahl der Versicherten stiegen auch die zu leistenden Zuschüsse und damit der Haushalt, während die Zahl der gemeldeten, abgabepflichtigen Unternehmen nicht im gleichen Tempo mitzog – der Anstieg des Abgabesatzes war die notwendige Folge. Die Zahl der nach dem KSVG Versicherten lag zu Begi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.5 Die unmittelbaren Folgen der Erfassung

Wenn die KSK bzw. die DRV feststellt, dass die Abgabepflicht dem Grunde nach besteht, teilt sie dem Unternehmen eine Abgabenummer zu, unter der es fortan bei der KSK geführt wird. Außerdem trifft das Unternehmen ab jetzt eine Reihe von Pflichten: es muss die festgesetzte Künstlersozialabgabe an die KSK zahlen (Ratenzahlungen sind möglich); künftig muss es der KSK jährlich die ...mehr