Fachbeiträge & Kommentare zu Künstlersozialkasse

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Honorare / Zusammenfassung

Begriff Die Vergütung für Leistungen freiberuflicher Mitarbeiter wird als Honorar bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise u. a. Journalisten, Musiker, Künstler, Steuerberater oder auch Dozenten. Das Honorar unterliegt weder der Lohnsteuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Der Honorar-Bezieher ist selbst verantwortlich für die Abführung der Einkommensteuer und evtl. der S... mehr

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Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 2.1 Beiträge für Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 ist die Beitragspflicht an die Mitgliedschaft gebunden und damit verknüpft. Unter Mitgliedschaft ist sowohl die Pflichtversicherung als auch die durch Beitritt oder Unterlassen einer Austrittserklärung (§§ 9, 188 Abs. 4) begründete freiwillige Mitgliedschaft zu verstehen. Damit wird klargestellt, dass allein die Beitragszahlung keine Mitgliedschaft, insbeso... mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.2 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeilen 11, 13, 16, 18 und Zeile 22 Die Zeilen 11 bis 15 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge abführt (sog. Firmenzahler), vorgesehen. Die verlangten Angaben können i. d. R. der LSt-Bescheinigung (Nr. 25, 26... mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.4.1 Beitragsrückstände von Versicherten nach dem KSVG (Abs. 3a Satz 1)

Rz. 33 Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) hat der Versicherte an die Künstlersozialkasse (KSK) als Beitragsanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung für den Kalendermonat die Hälfte des sich aus den §§ 223, 234 Abs. 1, § 241 ergebenden Beitrags zu zahlen. Die KSK ist demgegenüber gemäß § 251 Abs. 3 Satz 1 Beitragsschuldnerin für die nac... mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.4.3 Aufleben des Anspruchs bei wirksamer Ratenzahlungsvereinbarung (Abs. 3a Satz 4)

Rz. 43 Nach Abs. 3a Satz 3 endet das Ruhen außerdem, wenn eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zustande gekommen ist, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden. Diese Regelung ähnelt der Regelung in § 16 Abs. 2 Satz 6 KSVG, wonach die KSK bei Vereinbarung von Ratenzahlungen das Ruhen ebenfalls vorzeitig für beendet erklären kann. Anders als dort handelt sich bei A... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz Rz 6 f. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 ... mehr

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Sonderausgaben-ABC / Künstler-Sozialbeiträge

Beiträge der (pflicht-)versicherten selbstständigen Künstler und Publizisten an den Träger der Sozialversicherung[1] gehören zu den Sonderausgaben. Die Beiträge, die die Künstlersozialkasse leistet, sind steuerfrei.[2] mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.3 Beitragsnachweis

Die Beiträge können, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, erbracht und nachgewiesen werden: mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.7 Steuerfreie Beitragszuschüsse

Als Sonderausgaben können nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.[1] Dies gilt auch für die Berücksichtigung von Aufwendungen zugunsten einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. Soweit ein Arbeitgeber nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften ... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.5.2 Keine Hinzurechnung

Keine steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 6 EStG sind hingegen Zuschüsse der Künstlersozialkasse zu den Künstlersozialversicherungsbeiträgen. Beitragszuschüsse für in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversicherte Landwirte. Beiträge und Umlagen zur Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Arbeitgeberbeiträge an eine auslä... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.1 Grundsatz

Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger können ohne weitere Voraussetzungen als Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter anerkannt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen erwirbt. Eine Aufteilung der Beiträge ist nicht vorzunehmen. Für die Berücksichtigung der Beiträge ist gr... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach

Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von 2.800 EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Gekürzter Höchstbetrag Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf 1.900 EUR bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.9 Zuständiger Träger

Rz. 169 Die Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach § 127. Rz. 170 Nach § 127 Abs. 1 richtet sich die Zuständigkeit des Trägers der Rentenversicherung nach der vergebenen Versicherungsnummer; § 127 Abs. 2 regelt eine Aufteilung des Versichertenbestands. Die Versicherten werden nach § 127 Abs. 2 Nr. 1 zu 55 % den Regionalträgern, zu 40 % der Deutschen Rentenversicherung ... mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.7.1 Beitragsverpflichteter

Rz. 156 Die Beitragstragung bei selbstständig Tätigen regelt § 169: nach Nr. 1 bei selbstständig Tätigen von ihnen selbst, nach Nr. 2 bei Künstlern und Publizisten von der Künstlersozialkasse, nach Nr. 3 bei Hausgewerbetreibenden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte und nach Nr. 4 bei ehrenamtlich tätigen Hausgewerbetreibenden für den Unterschiedsbetrag von ih... mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 60 Satz 1 Nr. 5 verweist bezüglich der Versicherungspflicht von selbstständig tätigen Künstlern und Publizisten in der Rentenversicherung (ebenso wie § 5 Abs. 1 Nr. 4 hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht) auf die Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Danach ist Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sozialversicherung (Nr 2).

Rn 18 Hierunter fallen die Beträge, die kraft Gesetzes zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind. Bei Arbeitnehmern ergibt sich der Abzug bereits aus der Lohnabrechnung. Bei Freiberuflern und Selbstständigen sind die entspr Zahlungen abzusetzen. Das sind etwa die Beiträge zur Künstlersozialkasse oder nach dem Gesetz zur Altershil... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Kommt ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer Verpflichtung nach § 235 Abs. 1 nicht oder nicht vollständig nach, kann das Gericht, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist, über die Höhe der Einkünfte Auskunft und bestimmte Belege anfordern bei mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Adressaten des Auskunftsverlangens.

Rn 3 Der in Abs 1 Nr 1–5 enthaltene Kreis der Adressaten des Auskunftsverlangens entspricht den in § 643 II 1 Nr 1 und 3 ZPO aF genannten Dritten. Die Aufzählung ist abschließend; es ist dem Gericht verwehrt, von anderen als den genannten Auskunftgebern, zB von Banken (Viefhues FuR 13, 10, 25), Auskünfte einzuholen (vgl Prütting/Helms/Bömelburg § 236 Rz 7; MüKoFamFG/Witt § 2... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Verarbeitung durch andere Stellen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 2b Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen[1] unterliegen nach § 139b Abs. 2 S. 2 AO noch strengeren Restriktionen. Die Befugnisse dieser Stellen erschöpfen sich im Wesentlichen in Handlungen, die zur Vornahme von Datenübermittlungen erforderlich sind. Darüber hinaus sind aber auch diese Stellen zur Erhebung und Verwendung der Identifikationsnummer befugt, wenn... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Sonderregelung für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Abs. 1a)

Rz. 88b Für beschr. Stpfl. ist der Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG, einschließlich der Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ausgeschlossen. Europarechtlich liegt in dem Ausschluss von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ein Verstoß g... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insbesondere durch das... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Meldepflicht

Tz. 11 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Verbände/Vereine haben bis zum 31.03. des Folgejahres die Höhe der im vorangegangenen Kalenderjahr gezahlten und in ihrem Rechenwerk aufgezeichneten Entgelte, die an die selbständigen Künstler und Publizisten geflossen sind, an die Künstlersozialkasse zu melden. Diese erteilt einen entsprechenden Abrechnungsbescheid. Die Künstlersozialabgabe... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Meldebogen 2024 zur Meldung der abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2024

Tz. 13 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Beachte! Der zur Abgabe verpflichtete Verband/Verein hat nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, der Künstlersozialkasse die Summe der sich nach § 25 KSVG ergebenden Entgelte zu melden. Für die Meldung ist ein Vordruck der Künstlersozialkasse zu verwenden. Soweit der zur Abgabe verpflichtete Verband/Verei... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Höhe des Beitrages

Tz. 15 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Höhe des zu entrichtenden Beitrages an die Künstlersozialkasse im Jahr 2025 beträgt 5,0 % der an die Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte einschließlich aller Nebenkosten. Dies ist unabhängig davon, ob die Künstler/Publizisten selbst nach dem KSVG versichert sind. Beachte! Zur Behandlung der angestellten Künstler und Publizisten s. ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Welche Zahlungen der Verbände/Vereine unterliegen der Künstlersozialabgabe?

Tz. 8 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 In den Fällen, in denen die Künstlersozialabgabe von den Verbänden/Vereinen zu entrichten ist, sind in die Bemessungsgrundlage nachfolgende Zahlungen einzubeziehen (s. Rz. 11): Gagen, Honorare, Entschädigungen, Aufwendungsersatz, Auslagen, die von den Verbänden/Vereinen an die selbständigen Künstler oder Publizisten zu leisten waren. Tz. 9 Stand: E... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbg) Einzelheiten zur Beitragsseite

Rn. 150 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der vom StPfl aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen. Welche Aufwendungen in die Ermittlung dieser Summe ggf in welcher Höhe einfließen, ist mittlerweile für die Praxis weitgehend geklärt. R... mehr

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Jansen, SGB IV § 18m Verarb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Erlaubnis zur Übermittlung der Betriebsnummer durch die Bundesagentur für Arbeit an Sozialversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die weiteren in Abs. 1 abschließend aufgezählten Stellen und deren Verarbeitung durch dritte Stellen. mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1.2 Künstlersozialkasse (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 Nach § 28q Abs. 1 Satz 2 gilt Satz 1 auch im Verhältnis der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Künstlersozialkasse (KSK). Diese Regelung war notwendig, weil die Künstlersozialkasse keine Einzugsstelle nach § 28h Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist. Die KSK hat eine andere Stellung inne als eine Einzugsstelle; sie nimmt bei der Feststellung von Versicherungspflicht keine eigen... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.2 Prüfung des Arbeitgebers nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Abs. 1a)

Rz. 45 Nach § 28p Abs. 1a Satz 1 umfasst die Prüfung nach Abs. 1 die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe. Die Vorschrift hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes v 12.6.2007 (BGBl. I S. 1034) eingefügt (dazu Rz... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.14 Übermittlungsverpflichtung (§ 28 Abs. 8 Satz 7)

Rz. 105 Hiernach sind die Träger der Rentenversicherung, die Einzugsstellen, die Künstlersozialkasse und die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, der DRV Bund und der DSRV die für die Prüfung bei den Arbeitgebern erforderlichen Daten zu übermitteln. mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.3 Kriterien zur Auswahl der zu prüfenden Arbeitgeber (§ 28 Abs. 1b)

Rz. 54 Die Vorschrift hat das UVMG v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) dem § 28p hinzugefügt. Allerdings betraf der seinerzeitige Inhalt das Zusammenwirken der Träger der Rentenversicherung mit jenen der Unfallversicherung (dazu Rz. 9). Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes v. 30.7.2014 (BGBl. I S. 1311) fasste den Inhalt neu und verlagerte die bisherige, ... mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 1.1 Struktur der Vorschrift

Rz. 9 Die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit (BA) sind nach Abs. 1 Satz 1 verpflichtet, bei den Einzugsstellen die Durchführung der Aufgaben, für die diese eine Vergütung nach § 28l Abs. 1 SGB IV erhalten, mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Diese Grundregel überträgt Abs. 1 Satz 2 auf das Verhältnis der DRV Bund zur Künstlersozialkasse. Im Weiteren be... mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1.1 Aufgabenzuweisung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 Hiernach sind die Träger der Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, bei den Einzugsstellen die Durchführung der Aufgaben, für die diese eine Vergütung nach § 28l Abs. 1 SGB IV erhalten, mindestens alle 4 Jahre zu prüfen (§ 28q Abs. 1 Satz 1). Die Prüfungen werden ausschließlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 1 Allgemeines

Rz. 21 Es handelt sich um eine der zentralen Vorschriften des SGB IV. Zwar hatte die zunächst mit "Beitragsüberwachung" überschriebene Vorschrift schon mit Einfügung in das SGB IV (dazu Rz. 1) 8 Absätze. Das textliche Volumen war indes noch überschaubar. Das hat sich geändert. Auch § 28p leidet unter einem beachtlichen normativ gewirkten Wachstum. Die nunmehr 11 Absätze habe... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 20.12.1988 (BGBl. I S.... mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.4 Versicherungspflichtige Künstler und Publizisten nach dem KSVG (Abs. 3)

Rz. 28 Die Mitgliedschaft der nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. dem KSVG versicherungspflichtigen Künstler (vgl. Komm. zu § 5) beginnt mit dem Tag, an dem die Versicherungspflicht aufgrund der Feststellung der Künstlersozialkasse (KSK) beginnt. Nach § 8 KSVG beginnt die Krankenversicherungspflicht mit dem Tage, an dem die Meldung nach § 11 KSVG bei der KSK eingeht. Fehlt eine s... mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.1 Künstler und Publizisten

Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt unverändert 5,0 %.[2] Die Erfüllung der Me... mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.2 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

[Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeilen 11, 13, 16, 18 und Zeile 22] Die Zeilen 11 bis 15 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge abführt (sog. Firmenzahler), vorgesehen. Die verlangten Angaben können i. d. R. der LSt-Bescheinigung (Nr. 25, ... mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.1 Vergütung der Einzugsstellen (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 wird die Rechtsgrundlage für die pauschale Vergütung der von den Einzugsstellen, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für andere Sozialversicherungsträger vorgenommenen Arbeiten im Rahmen des gemeinsamen Beitragseinzugs geregelt. Die Regelung gilt entsprechend für die Künstlersozialkasse. Rz. 9 Mit dieser Vergütung werden alle d... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Werbung / 4 Marketingkosten und Marktstudien zählen zu den Vertriebskosten

Marketingkosten und Kosten für Marktstudien dienen dazu, die eigenen Produkte bzw. die eigenen Dienstleistungen besser am Markt zu platzieren. Diese Maßnahmen dienen somit dem Vertrieb und können nicht als immaterielle Wirtschaftsgüter qualifiziert werden. Aufwendungen, die von Drittfirmen in Rechnung gestellt werden, werden auf das Konto "Fremdarbeiten (Vertrieb)" 4780 (SKR... mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
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Fast immer unumgänglich: Di... / Zusammenfassung

Ob beim Vereinsfest oder bei sportlichen Übungen, im Hintergrund oder als tragendes Element, ob live oder aus dem Internet heruntergeladen – es gibt kaum eine Vereinsaktivität, bei der die GEMA keine Rolle spielt. GEMA ist die Abkürzung für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Nach eigenen Aussagen verwaltet sie als staatlich ... mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.1 Solidarische Finanzierung

Rz. 4 Die Vorschrift verweist einleitend auf die Finanzierung der Leistungen und Ausgaben der Krankenkassen als Sozialversicherungsträger durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber hin. Diese Begrenzung der Beitragspflicht durch Mitglieder und Arbeitgeber ist unvollständig, weil sonstige beitragszahlungspflichtige Dritte (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbei... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.10 Sonstige Befreiungsrechte

Rz. 50 § 8 enthält nur die Befreiungsrechte von Personen, die der Versicherungspflicht nach diesem Buch unterliegen. Weitere Befreiungsrechte werden oftmals im Zusammenhang mit gesetzlichen Neuregelungen als zumeist befristete Übergangsregelungen gewährt (z. B. Art. 56 Abs. 4 GRG, Art. 57 GRG, § 63 Abs. 2 KVLG '89, § 421a SGB III). Im Zusammenhang mit der Neuregelung der ger... mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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§ 6 Tabellen / bb) Beitragslast

Rz. 302 Den Beitrag zur Rentenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Für geringfügig Beschäftigte gelten § 168 Abs. 1 Nr. 1b, 1c SGB VI. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber überweist zusätzlich seinen Anteil an die Krankenkasse (als Einzugsstelle für Soz... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jansen/Sommer, SGB I § 68 B... / 2.2 Änderungen

Rz. 7 Durch das SGB IX sind das bisherige Schwerbehindertengesetz (bisher in Nr. 2 genannt) und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (bisher in Nr. 13 genannt) aufgehoben und deren Regelungen in das SGB IX übernommen worden, sodass diese unmittelbar Teil des Sozialgesetzbuches sind. Rz. 8 Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im A... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jansen/Sommer, SGB I § 4 So... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch... mehr