Fachbeiträge & Kommentare zu Künstlersozialkasse

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 1 Künstler/Publizisten

Mit dem Merkmal "selbstständiger" Künstler/Publizist sind nicht solche Künstler/Publizisten gemeint, die beim abgabepflichtigen/auftraggebenden Unternehmen abhängig beschäftigt sind.[1] Praxis-Beispiel Künstlersozialabgabe für publizistische Leistung Der fest angestellte Redakteur einer Tageszeitung schreibt gegen Honorar für ein Wirtschaftsunternehmen einen Beitrag für die Ju...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 6 Sanktionen

Abgabepflichtigen Verwertern, die ihre Melde-, Auskunfts-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen, drohen neben den üblichen Beitreibungsverfahren (Mahnung und Vollstreckung) weitere Maßnahmen der Künstlersozialkasse. Dazu gehören – ebenso wie bei anderen Einzugsstellen der Sozialversicherung - Erhebung von Säumniszuschlägen Auferlegung von Barauslagen (z. B. bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszuschuss (Selbststä... / 2.4 Beitragszuschuss für nicht gesetzlich rentenversicherte Künstler/Publizisten

Bei Künstlern/Publizisten, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, wird für die Berechnung des endgültigen Beitragszuschusses das tatsächlich erzielte Jahresarbeitseinkommen herangezogen, das bis zum 31.5. des Folgejahres gegenüber der Künstlersozialkasse zu melden ist.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 7.3 Vorteile für Unternehmen als Mitglied einer Ausgleichsvereinigung

Unternehmen haben erhebliche verschiedene Vorteile durch die Bildung oder den Beitritt zu bereits bestehenden Ausgleichsvereinigungen: Keine Einzelfallentscheidung durch Mitarbeiter des Unternehmens (bei jeder Rechnung: was ist abgabepflichtig, was nicht?) Rechtssicherheit – Ergebnisse der Prüfungen der Ausgleichsvereinigung wirken nur für die Zukunft Kalkulationssicherheit Kein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 4.2 Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Selbstständige Künstler und Publizisten, deren Arbeitseinkommen in den abgelaufenen 3 Kalenderjahren insgesamt über der Summe der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V gelegen hat, können sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.[1] Der Antrag auf Befreiung muss bei der Künstlersozialkasse bis zum 31.3. des Jahres gestellt werden, in dem die Vorauss...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 2 Krankenversicherung

Die Krankenversicherung wird im Wesentlichen finanziert durch die an den Gesundheitsfonds zu leistenden Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, Beiträge der Rentner und Rentenversicherungsträger, Beiträge der Künstlersozialkasse, Beiträge der Bundesagentur für Arbeit sowie der Beteiligung des Bundes zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszuschuss (Selbststä... / 1 Selbstständige Künstler und Publizisten

Selbstständige Künstler und Publizisten, die versicherungsfrei sind oder sich von der Krankenversicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) haben befreien lassen und bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig oder bei einem privaten Versicherungsunternehmen für den Krankheitsfall versichert sind, haben gegenüber der Künstlersozialkasse einen Anspruch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstler / 3.2 Rentenversicherung

Zur Rentenversicherung haben die Versicherten ebenfalls grundsätzlich Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung zu entrichten (2026: 8.450 EUR mtl.; 2025: 8.050 EUR mtl.). Übersteigt das Arbeitseinkommen die BBG, so bemisst sich der Beitragsanteil auch nach dem höheren Einkommen, jedoch höchstens bis zum 2-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / Zusammenfassung

Begriff Für (fast alle) Unternehmen besteht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine gesetzliche Meldepflicht, wenn die Tatbestandsmerkmale des KSVG erfüllt sind. Abgabepflichtige Unternehmen werden durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung und durch die Künstlersozialkasse überwacht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Melde-, A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 3 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

Um die Meldungen überprüfbar zu machen, haben die abgabepflichtigen Unternehmen fortlaufende Aufzeichnungen über die an Künstler/Publizisten gezahlten abgabepflichtigen Entgelte zu führen.[1] Dabei ist das Zustandekommen der Ergebnisse des Meldebogens mit den zugrunde liegenden Unterlagen (Buchhaltung, Belege etc.) nachprüfbar darzustellen. Die abgabepflichtigen Entgelte müss...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstler / 2.3 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind im Wesentlichen dieselben Personen von der Versicherungspflicht nach dem KSVG ausgenommen wie in der Krankenversicherung. Das gilt auch für Künstler/Publizisten, die bereits aus einer Beschäftigung ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt beziehen, wenn dieses während des Kalenderjahres voraussichtlich mindestens die Hälfte der für dieses Jahr ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstler / 7.1 Meldepflichten

Aufgrund der Jahresmeldung ermittelt die KSK den zu zahlenden Betrag der KSA und teilt diesen dem abgabepflichtigen Unternehmen per Abrechnungsbescheid mit. Für das jeweils laufende Kalenderjahr hat das abgabepflichtige Unternehmen monatliche Vorauszahlungen zu leisten (vergleichbar dem Umsatzsteuerrecht). Grundlagen sind die Entgelte des vorangegangenen Kalenderjahres sowie ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 5.6.2 Musikvereine

Aus dem KSVG ergibt sich, dass die Generalklausel keine Abgabepflicht von Musikvereinen wegen der Tätigkeit vereinseigener Chorleiter und Dirigenten begründet.[1] Im Jahr 2010 haben Gespräche zwischen KSK, Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und dem BMAS für die Abgrenzung der Abgabepflicht von (Laien-)Musikvereinen folgende Regelung ergeben:mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 7.1 Pflichten

Die Ausgleichsvereinigung (AV) erfüllt die der KSK gegenüber bestehenden Pflichten. Insbesondere kann die AV mit befreiender Wirkung die KSA und die Vorauszahlungen entrichten. Die KSK kann vertraglich mit einer AV abweichend vom KSVG die Ermittlung der Entgelte i. S. d. § 25 KSVG unter Zugrundelegung von anderen für ihre Höhe maßgebenden Berechnungsgrößen und die Berücksich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / Zusammenfassung

Begriff Aufgabe der Betriebsprüfung ist es zu prüfen, ob die Einnahmen zur Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig erhoben wurden. Die Rentenversicherungsträger prüfen mindestens alle 4 Jahre, ob diese Arbeitgeberpflichten erfüllt werden. Dies beinhaltet u. a., dass die Sozialversicherungsbeiträge vollständig und richtig berechnet sind, die Arbeitnehmeranteile richtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstler / 2.2 Krankenversicherung

Für Berufsanfänger besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten von der Krankenversicherungspflicht nach dem KSVG befreien zu lassen, wenn eine Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen nachgewiesen wird.[1] Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht endet dabei 3 Jahre nach der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit für sog. Berufsanfänger m...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 4.1 Erstmalige Aufnahme einer künstlerischen/publizistischen Tätigkeit

Selbstständig tätige Künstler und Publizisten haben bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit die Möglichkeit, sich von der einsetzenden Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen.[1] Voraussetzung für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist, dass der Künstler/Publizist für sich und seine Familienangehörigen aus der privaten Krankenversicherung Vertragsleistung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 7 Ausgleichsvereinigungen

Die Neufassung der Regelungen zur Gründung von Ausgleichsvereinigungen soll deren Gründung erleichtern. Unternehmen, die Bürokratie deutlich verringern wollen, können sich zwischen dem Beitritt zu einer bereits bestehenden Ausgleichsvereinigung oder – gemeinsam mit anderen Unternehmen – zur Gründung einer neuen Ausgleichsvereinigung entscheiden. Mit Zustimmung der KSK können na...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 4 Finanzierung der Künstlersozialversicherung

Die KSV finanziert sich nach § 14 KSVG zur einen Hälfte (50 %) aus den (hälftigen) Sozialversicherungsbeiträgen der tatsächlich über die KSK versicherten selbstständigen Künstler/Publizisten (quasi Arbeitnehmeranteil) und zur anderen Hälfte (quasi Arbeitgeberanteil) aus der von den abgabepflichtigen Unternehmen zu zahlenden Künstlersozialabgaben (30 %) und dem Bundeszuschuss (2...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 7.2 Vereinbarung zur Bildung einer Ausgleichsvereinigung

Künftig kann die KSK vertraglich mit einem Vertreter mehrerer Unternehmen die Bildung einer Ausgleichsvereinigung vereinbaren. Die Berücksichtigung der Verwaltungskosten dafür kann vertraglich vereinbart werden. Auch nicht abgabepflichtige Unternehmen können Mitglied einer Ausgleichsvereinigung werden und bleiben. Darüber hinaus können aus Verwaltungsvereinfachungsgründen vi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 8.3.1 Beauftragung von natürlichen Personen

Die KSA setzt die Beauftragung einer natürlichen Person voraus. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein einzelner (freischaffender) Künstler/Publizist Vertragspartner ist. Abgabepflicht besteht aber auch dann, wenn die künstlerische/publizistische Leistung von einer Personengruppe, z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oder eines inhabergeführten Unternehmens er...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 8.4 Abgabesatz der Künstlersozialabgabe

Die Summe der abgabepflichtigen Entgelte wird mit dem Abgabesatz multipliziert und ergibt die für das jeweilige Kalenderjahr zu zahlende KSA. Der Abgabesatz wird vom BMAS im Einvernehmen mit dem BMF durch Rechtsverordnung bestimmt. Die Höhe wird dabei so bemessen, dass das Abgabeaufkommen zusammen mit den Beitragsanteilen der Versicherten und dem Bundeszuschuss ausreicht, um ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstler / 5 Künstlersozialabgabe der Unternehmen/Auftraggeber

Die Künstlersozialabgabe (KSA) stellt den Umlagebeitrag der abgabepflichtigen Unternehmen (Auftraggeber) dar, der an die KSK zu zahlen ist. Achtung Zahlungspflicht kraft Gesetzes Die Zahlungspflicht zur KSA wird kraft Gesetzes und aufgrund der Art und Häufigkeit der vom Unternehmen beauftragten künstlerischen bzw. publizistischen Leistungen ausgelöst. Dies gilt ausnahmslos für...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstler / 7.3 Auskunfts-/Vorlagepflichten

Abgabepflichtige Unternehmen haben der KSK oder der DRV auf Verlangen alle notwendigen Angaben zu machen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR festgesetzt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstler / 2.1 Einkommensgrenze

Der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegt nicht, wer nur ein geringes Einkommen aus einer selbstständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit erzielt. Als geringfügig in diesem Sinne gilt ein jährliches Arbeitseinkommen, das 3.900 EUR nicht übersteigt.[1] Hinweis Keine Sonderregelungen mehr durch die Corona-Pandemie Die Mindesteinkommensgrenze nach d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.1 Künstler und Publizisten

Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt ab 2026 4,9 %.[2] Die Erfüllung der Melde-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorare / 1 Versicherungsstatus des Honorarempfängers

Empfänger von Honoraren sind als freie Mitarbeiter tätig oder üben ihren Beruf als Selbstständige aus, wie z. B. Künstler, Ärzte, Steuerberater, Autoren und Dozenten. Der Honorarempfänger steht in keiner abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Bei den Honoraren handelt es sich daher regelmäßig nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Der Hono...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorare / Zusammenfassung

Begriff Die Vergütung für Leistungen freiberuflicher Mitarbeiter wird als Honorar bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise u. a. Journalisten, Musiker, Künstler, Steuerberater oder auch Dozenten. Das Honorar unterliegt weder der Lohnsteuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Der Honorar-Bezieher ist selbst verantwortlich für die Abführung der Einkommensteuer und evtl. der S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.4 Künstler/Publizisten

Die Mitgliedschaft der nach dem KSVG Versicherten endet mit dem Tage, an dem die Versicherungspflicht auf Grund der Feststellung der Künstlersozialkasse endet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.4 Künstler/Publizisten

Die Mitgliedschaft für Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versichert sind, beginnt mit dem Tag, an dem die Versicherungspflicht aufgrund der Feststellung der Künstlersozialkasse beginnt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 1.2 Zur Wahrung Verpflichtete

Der Anspruch auf Geheimhaltung richtet sich gegen die Leistungsträger.[1] Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfasst die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden.[2] Sozialdaten der Beschäftigten und ihrer Angehörigen dürfen Personen, die Personalentscheidungen t...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 2.1 Beiträge für Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 ist die Beitragspflicht an die Mitgliedschaft gebunden und damit verknüpft. Unter Mitgliedschaft ist sowohl die Pflichtversicherung als auch die durch Beitritt oder Unterlassen einer Austrittserklärung (§§ 9, 188 Abs. 4) begründete freiwillige Mitgliedschaft zu verstehen. Damit wird klargestellt, dass allein die Beitragszahlung keine Mitgliedschaft, insbeso...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.3 Künstler und Publizisten

Künstler und Publizisten zahlen den von ihnen zu tragenden Anteil am Beitrag zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an die Künstlersozialkasse.[1] Diese zahlt den Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeitrag an die zuständige Krankenkasse. Soweit Arbeitseinkommen in der Krankenversicherung als beitragspflichtige Einnahme heranzuziehen ist, zahlen die Versicherten di...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.10 Vorbehalte – wahlrechtsausschließende Tatbestände (Negativvoraussetzung)

Rz. 41 Der Grundsatz der gewillkürten gewählten Krankenkassenmitgliedschaft steht unter dem Vorbehalt abweichender Regelungen, die für Versicherungspflichtige im SGB V in den §§ 176, 177 für die See-Krankenkasse und die Bundesknappschaft enthalten sind. Deren weiterhin gesetzliche Zuständigkeit schließt die Zuständigkeitsbestimmung durch Wahlrechte aus. Die gesetzliche Zustä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.2 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeilen 11, 13, 16, 18 und Zeile 22 Die Zeilen 11 bis 15 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge abführt (sog. Firmenzahler), vorgesehen. Die verlangten Angaben können i. d. R. der LSt-Bescheinigung (Nr. 25, 26...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.4.1 Beitragsrückstände von Versicherten nach dem KSVG (Abs. 3a Satz 1)

Rz. 33 Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) hat der Versicherte an die Künstlersozialkasse (KSK) als Beitragsanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung für den Kalendermonat die Hälfte des sich aus den §§ 223, 234 Abs. 1, § 241 ergebenden Beitrags zu zahlen. Die KSK ist demgegenüber gemäß § 251 Abs. 3 Satz 1 Beitragsschuldnerin für die nac...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.4.3 Aufleben des Anspruchs bei wirksamer Ratenzahlungsvereinbarung (Abs. 3a Satz 4)

Rz. 43 Nach Abs. 3a Satz 3 endet das Ruhen außerdem, wenn eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zustande gekommen ist, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden. Diese Regelung ähnelt der Regelung in § 16 Abs. 2 Satz 6 KSVG, wonach die KSK bei Vereinbarung von Ratenzahlungen das Ruhen ebenfalls vorzeitig für beendet erklären kann. Anders als dort handelt sich bei A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz Rz 6 f. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sonderausgaben-ABC / Künstler-Sozialbeiträge

Beiträge der (pflicht-)versicherten selbstständigen Künstler und Publizisten an den Träger der Sozialversicherung[1] gehören zu den Sonderausgaben. Die Beiträge, die die Künstlersozialkasse leistet, sind steuerfrei.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 1.3.3 Beitragsnachweis

Die Beiträge können, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, erbracht und nachgewiesen werden:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.3.7 Steuerfreie Beitragszuschüsse

Als Sonderausgaben können nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.[1] Dies gilt auch für die Berücksichtigung von Aufwendungen zugunsten einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. Soweit ein Arbeitgeber nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 1.5.2 Keine Hinzurechnung

Keine steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 6 EStG sind hingegen Zuschüsse der Künstlersozialkasse zu den Künstlersozialversicherungsbeiträgen. Beitragszuschüsse für in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversicherte Landwirte. Beiträge und Umlagen zur Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Arbeitgeberbeiträge an eine auslä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 1.3.1 Grundsatz

Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger können ohne weitere Voraussetzungen als Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter anerkannt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen erwirbt. Eine Aufteilung der Beiträge ist nicht vorzunehmen. Für die Berücksichtigung der Beiträge ist gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.6.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach

Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von 2.800 EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Gekürzter Höchstbetrag Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf 1.900 EUR bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.9 Zuständiger Träger

Rz. 169 Die Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach § 127. Rz. 170 Nach § 127 Abs. 1 richtet sich die Zuständigkeit des Trägers der Rentenversicherung nach der vergebenen Versicherungsnummer; § 127 Abs. 2 regelt eine Aufteilung des Versichertenbestands. Die Versicherten werden nach § 127 Abs. 2 Nr. 1 zu 55 % den Regionalträgern, zu 40 % der Deutschen Rentenversicherung ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.7.1 Beitragsverpflichteter

Rz. 156 Die Beitragstragung bei selbstständig Tätigen regelt § 169: nach Nr. 1 bei selbstständig Tätigen von ihnen selbst, nach Nr. 2 bei Künstlern und Publizisten von der Künstlersozialkasse, nach Nr. 3 bei Hausgewerbetreibenden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte und nach Nr. 4 bei ehrenamtlich tätigen Hausgewerbetreibenden für den Unterschiedsbetrag von ih...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 60 Satz 1 Nr. 5 verweist bezüglich der Versicherungspflicht von selbstständig tätigen Künstlern und Publizisten in der Rentenversicherung (ebenso wie § 5 Abs. 1 Nr. 4 hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht) auf die Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Danach ist Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Künstlersozialabgabe / 5 Ausweitungen der Betriebsprüfungen: Rentenversicherungsträger prüft Künstlersozialabgabe

Die Prüfungen bei Arbeitgebern werden seit 2015 erheblich ausgeweitet. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung prüfen die Künstlersozialabgabe zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Prüfung der Künstlersozialabgabe erfolgt dabei nach folgenden Kriterien: Arbeitgeber, die bereits künstlersozialabgabepflichtig sind, werden mindestens alle 4 Jahre geprüft. Arb...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Künstlersozialabgabe / 6 Aufzeichnungspflichten: Diese Angaben müssen Sie gesondert aufzeichnen

Die Aufzeichnungen für die Meldung der Beträge an die Künstlersozialkasse müssen in Bezug auf die Berechnung und Bezahlung nachprüfbar sein. Die an Publizisten oder Künstler gezahlten Entgelte müssen fortlaufend aufgezeichnet werden, ebenso wie der Name des Publizisten bzw. Künstlers. Die Aufzeichnung ist in Form von laufend geführten Listen möglich. Darüber hinaus müssen di...mehr