Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.1 Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist der Verleiher an den Leiharbeitnehmer vorleistungspflichtig. Die Annahme der Arbeitsleistung stellt hingegen keine Hauptleistungspflicht des Entleihers dar. Die Pflicht zur Zahlung der Überlassungsvergütung besteht also unabhängig davon, ob der Entleiher den ordnungsgemäß angebotenen Arbeitnehmer einsetzt oder n...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 5 Kündigungsrecht des Mieters bei verweigerter Untermieterlaubnis

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt (§ 540 BGB). Für das gesetzliche Kündigungsrecht gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für die Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Mieter eine angemessene Überlegungsfrist ...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.1.2 Der schwache vorläufige Insolvenzverwalter

In der Regel übertragen die Gerichte dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht, sondern ordnen "nur" einen Zustimmungsvorbehalt an (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO). In diesem Fall wird der gesetzliche Vertreter durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht aus seiner Pflichtenstellung verdrängt und hat z. B. weiterhin dafür zu ...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.1 Insolvenzverwalterbestellung

Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren durch Beschluss und ernennt den endgültigen Insolvenzverwalter. Alternativ kann die Insolvenzantragsprüfung damit enden, dass das Gericht den Insolvenzantrag ablehnt, entweder weil es an Masse mangelt oder weil der Antrag unlässig ist. Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das eigentliche Insolvenzverfahren (eröffnetes Insolvenzverfahren...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.3 Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ist eine spezielle Variante des Eröffnungsverfahrens. Es ist auf den Zeitraum ab dem Eröffnungsantrag bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschränkt. Folglich sind im Schutzschirmverfahren getroffene Vereinbarungen, durch welche Mitarbeiterkündigungen mit verkürzten Kündigungsfristen ausgeschlossen werden (§ 113 InsO), unwirksam (§ 119 InsO). ...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.1 Fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten

Rz. 14 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 18 Monate nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, wenn die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, typischerweise aufgrund eines bestimmten erreichten Lebensalters oder einer bestimmten Anzahl von Jahren mit Betriebszugehörigkeit. Ein zeitlich unbegrenzter Kündigungsausschluss bezieht sich auf die Volle...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.2 Fiktive ordentliche Kündigungsfrist

Rz. 15 Die fiktive Kündigungsfrist umfasst die ordentliche Kündigungsfrist nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend wäre, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur zeitlich begrenzt ausgeschlossen ist oder die Voraussetzungen für eine fristgebundene Kündigung aus wichtigem Grund vorliegen (vgl. dazu LSG Hessen, Urteil v. 21.5.2012, L/AL 188/1...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.3 Fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr

Rz. 18 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr nach Abs. 1 Satz 4, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung zulässig war. Das betrifft nicht die Fälle, in denen es dem Arbeitgeber an Kündigungsgründen mangelt und er deshalb zur Entlassungsentschädigung greift. Von dieser Regelung sind hauptsächlich Sozialpläne und Interessen...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2 Fiktive Kündigungsfristen

Rz. 13 Abs. 1 Satz 1 bestimmt zunächst einen Regelruhenszeitraum bis zum Ablauf der für den Arbeitgeber maßgebenden Kündigungsfrist. Diese Regelung ist ohne weiteres plausibel, wenn eine Entlassungsentschädigung in Arbeitsentgelt bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist und weitere sozial motivierte Entschädigung (soziales Schmerzensgeld) aufgeteilt wird. Umgekehrt führt eine E...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 § 158 vermutet, dass eine Entlassungsentschädigung Arbeitsentgelt im Rechtssinne des § 157 Abs. 1 enthält, wenn bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitgeber maßgebende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Das gilt auch für den Fall, dass bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist die E...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen oder als solche gewertet werden, für die...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.4 Konkurrenzen

Rz. 19 Treffen auf einen Leistungsfall mehrere Sachverhalte zu, ist die kürzeste fiktive Kündigungsfrist maßgebend. Dies dürfte dafür ausschlaggebend sein, dass sich die Probleme der Rechtspraxis auf eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen konzentrieren, die sich nur im Detail unterscheiden, aber z. B. dazu führen sollen, dass statt der Jahresfrist nach Abs. 1 Satz ...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.3 Ruhenszeitraum

Rz. 27 Abs. 2 sieht verschiedene Ruhenszeiträume vor, die der Gesetzgeber aus unterschiedlicher Motivation beschrieben hat. Danach kann ein Ruhenszeitraum entfallen oder – als längster Zeitraum – ein Jahr betragen. Technisch hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Ruhenszeiträume durch Begrenzung bei verschiedenen Sachverhalten definiert: Begrenzung auf eine ordentliche ode...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.4 Kündigung eines Vertrages

Rz. 17 Kündigt eine Vertragspartei einen bereits bestehenden sektorenübergreifenden Vertrag, ist sie nach Abs. 4 Satz 1 verpflichtet, die Kündigung dem zuständigen sektorenübergreifenden Schiedsgremium schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Die elektronische Mitteilungsform entspricht den heutigen Gegebenheiten. Diese Mitteilung hat bereits zum Zeitpunkt der Kündigung ge...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 143a nach § 158 überführt. Der damalige § 143a Abs. 2 Satz 5 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 geändert durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971). § 143a Abs. 2 Satz 4 wurde zum 1.1...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.3 Leistungen bei Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 22 Abs. 3 erfasst nur Leistungen, die der Bezieher von Alg von seinem Arbeitgeber oder dem Maßnahmeträger während des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung erhält. Ein Anspruch auf die Leistung genügt für eine Berücksichtigung nach Abs. 3 nicht. Die Vorschrift bezweckt einen Anreiz für den Arbeitslosen zu beruflicher Weiterbildung. Arbeitgeber können das Alg begr...mehr

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Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.3 Persönliche Rechtsstellung

Rz. 8 § 179 Abs. 3 regelt die persönliche Rechtsstellung der Vertrauensperson, indem weitestgehend Bezug auf die besondere Rechtsstellung von regelhaften Arbeitnehmervertretungen (Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- und Richterrat) genommen wird. Die Regelung stellt dabei den besonderen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz heraus, ohne die besonderen Rechte der Ve...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1 Ziele der Vorschrift; Grundregeln

Rz. 2 § 158 will vermeiden, dass der Arbeitslose neben einer Leistung von seinem Arbeitgeber, die nach ihrer Bestimmung den Lebensunterhalt während eines Zeitraumes der eingetretenen Arbeitslosigkeit absichern soll, zusätzlich Alg erhält. Während § 157 Abs. 1 ein Ruhen des Anspruchs auf Alg bei Ansprüchen auf Arbeitsentgelt innerhalb des Arbeitsverhältnisses vorsieht, bezieh...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.6 Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 94 Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung (Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses) gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erwerber kommt in Betracht, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebs oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolgedessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingte...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.7 Prozessuales

Rz. 98 Nach § 4 KSchG erstreckt sich die Klagefrist von 3 Wochen nicht nur auf die Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung, sondern auch auf die Frage, ob die Kündigung aus anderen Gründen unwirksam ist. Das gilt nunmehr auch für die Feststellung, ob die Kündigung unwirksam ist, weil sie "wegen eines Betriebsübergangs" ausgesprochen worden ist (§ 613a Abs. 4 BGB)....mehr

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Inflationsausgleichsprämie / 5 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden ein Mitbestimmungsrecht. Auch bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung, zu der Unternehmen weder nach tariflichen noch n...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Sozialversicherungsrecht

Rz. 38 Abfindungen wegen der Beendigung eines Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes unterliegen – unabhängig von deren Höhe und Bewertung unter steuerlichen Gesichtspunkten – nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Es handelt sich nach der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts[1] um kein beitragspflich...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Schadensersatz (Abs. 2)

Rz. 9 § 628 Abs. 2 BGB räumt dem durch das vertragswidrige Verhalten des anderen Teils veranlassten Kündigenden einen Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Beendigung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens ein. § 628 Abs. 2 BGB ist dabei eine Spezialregelung für materielle Schadensersatzansprüche wegen Auflösungsverschuldens infolge nicht ordnungsgemäßer Beendigung de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Höchstgrenzen

Rz. 3 Die Höhe der als angemessen festzusetzenden Abfindung wird in § 10 Abs. 1, 2 KSchG begrenzt. Als normale Höchstgrenze gibt § 10 Abs. 1 KSchG 12 Monatsverdienste vor. Diese Höchstgrenze von 12 Monatsverdiensten erhöht sich in Abhängigkeit von Lebensalter und längerer Betriebszugehörigkeit nach folgender Tabelle:mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1 Arbeiter und Angestellte

Rz. 44 Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten hat eine lange Tradition, im deutschen Arbeitsrecht heute jedoch nur noch geringe Bedeutung. Arbeiter ist derjenige Arbeitnehmer, der nicht Angestellter ist. Nach Aufhebung des § 133 Abs. 2 SGB IV durch das RVOrgG, der eine nicht abschließende Liste typischer Angestelltenberufe vorsah, entscheidet nunmehr allein d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 624 Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als 5 Jahre

1 Allgemeines Rz. 1 § 624 BGB dient dem Schutz des Dienstverpflichteten vor einer übermäßigen Beschränkung seiner persönlichen Freiheit und Mobilität durch die Bindung an längerfristige Dienstverträge.[1] Während Satz 1 zwingende Wirkung zukommt, kann die Kündigungsfrist des Satz 2 verkürzt, nicht aber verlängert werden. Anhand der Norm wird deutlich, dass Dienstverträge auf ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Kündigungsfristen

Rz. 6 Für die Länge der Kündigungsfrist ist auf die Bemessung der Vergütung abzustellen. Nicht ausschlaggebend ist der jeweilige Auszahlungsmodus.[1] Die Berechnung der Frist richtet sich nach §§ 186 ff. BGB . Eine besondere Form ist bei der Kündigung des unabhängigen Dienstverhältnisses nicht einzuhalten. Rz. 7 Bemisst sich die Vergütung nach Tagen, kann das Dienstverhältnis ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 624 BGB dient dem Schutz des Dienstverpflichteten vor einer übermäßigen Beschränkung seiner persönlichen Freiheit und Mobilität durch die Bindung an längerfristige Dienstverträge.[1] Während Satz 1 zwingende Wirkung zukommt, kann die Kündigungsfrist des Satz 2 verkürzt, nicht aber verlängert werden. Anhand der Norm wird deutlich, dass Dienstverträge auf Lebenszeit ni...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 621 Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Kündigungsfristen für den unabhängigen Dienstvertrag. Keine Anwendung findet sie auf abhängige Arbeitsverhältnisse, hier gilt § 622 BGB. Die Kündigungsfristen ermöglichen es den Vertragsparteien, sich auf das Vertragsende einzustellen, und dem entlassenen Dienstverpflichteten, sich vor finanziellen Verlusten zu schützen.[1] Die Kü...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Voraussetzungen

Rz. 3 § 624 BGB räumt dem Dienstverpflichteten ein Recht zur Kündigung ein, wenn das Dienstverhältnis auf Lebenszeit oder für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist. Auf Lebenszeit bedeutet dabei, dass der Vertrag mit dem Tod des Dienstverpflichteten, des Dienstberechtigten oder eines Dritten enden soll. Die 5-Jahres-Frist beginnt nicht bereits mit Abschlu...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Rechtsfolge

Rz. 4 § 624 Satz 2 BGB gibt dem Dienstverpflichteten ein außerordentliches Kündigungsrecht mit 6-monatiger Frist. Die Kündigung muss allerdings nicht unmittelbar nach Ablauf der 5 Jahre erfolgen, sondern kann zu jedem danach liegenden Zeitpunkt ausgesprochen werden.[1] Dabei handelt es sich um eine Höchstkündigungsfrist, die im Interesse des Kündigenden liegt und angesichts d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Kündigungsfristen für den unabhängigen Dienstvertrag. Keine Anwendung findet sie auf abhängige Arbeitsverhältnisse, hier gilt § 622 BGB. Die Kündigungsfristen ermöglichen es den Vertragsparteien, sich auf das Vertragsende einzustellen, und dem entlassenen Dienstverpflichteten, sich vor finanziellen Verlusten zu schützen.[1] Die Kündigungsfrist...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift erfasst nur befristete Dienstverhältnisse. Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse; für diese wurde eine inhaltsgleiche Spezialregelung in § 15 Abs. 4 TzBfG geschaffen. Auf gemischte Verträge findet § 624 BGB zumindest entsprechende Anwendung, wenn die persönliche Dienstleistung überwiegt.[1] Das kann insbesondere dann angenommen werden, wenn das Vertragsve...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Gem. § 620 Abs. 2 BGB wird ausschließlich die ordentliche Kündigung eines unbefristet eingegangenen Dienstverhältnisses erfasst. § 621 BGB ist daher nur dann anwendbar, wenn die Dauer des Dienstverhältnisses nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Beschaffenheit oder dem Zweck der Dienste ergibt.[1] Bei befristeten Dienstverhältnissen ist § 621 BGB daher ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Beendigungszeitpunkt

Rz. 63 Als Beendigungszeitpunkt ist nach § 9 Abs. 2 KSchG zwingend der Zeitpunkt festzulegen, zu dem das Arbeitsverhältnis bei sozial gerechtfertigter Kündigung geendet hätte. Abzustellen ist daher auf die ordentliche Kündigungsfrist, und zwar auch bei einer nicht fristgerechten Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist nic...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auflösungszeitpunkt

Rz. 24 Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis zum Auflösungszeitpunkt nach § 9 Abs. 2 KSchG noch besteht. Der Antrag kann grds. nicht gestellt werden, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits aus anderen Gründen beendet war.[1] In Betracht kommen dabei insbesondere die Beendigung durch eine auflösende Be...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Auflösungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 42 § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG verlangt für den Auflösungsantrag des Arbeitnehmers, dass diesem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Der Begriff der Unzumutbarkeit ist dabei angesichts des unterschiedlichen Normzwecks mit dem Begriff der Unzumutbarkeit in § 626 BGB nicht identisch. Bei § 626 BGB wird auf den zeitlich begrenzten Zeitraum ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Urlaubsverlangen

Rz. 4 Der Dienstverpflichtete muss die Freistellung von der Arbeit ausdrücklich und rechtzeitig verlangen, da der Dienstberechtigte nicht von sich aus zur Gewährung verpflichtet ist. Unzulässig ist insofern die eigenmächtige Inanspruchnahme von Freizeit durch den Dienstverpflichteten zwecks Stellensuche.[1] Andererseits darf der Dienstberechtigte ihn nicht auf noch offene Ur...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2 Auflösende Bedingung

Eine auflösende Bedingung liegt vor, wenn das Fortbestehen der Rechtswirkungen von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig. Mit Eintritt der auflösenden Bedingung tritt der frühere Rechtszustand wieder ein.[1] Praxis-Beispiel Aufhebung des Mietvertrags Vor Ablauf der Kündigungsfrist möchte die Mieterin aus dem Mietvertrag entlassen werden. Mit der vermietenden Partei ve...mehr

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Arbeitsvertrag: Arten und A... / 1.2.1 Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist.[1] Unter Rückgriff auf diese Rechtsprechung definiert § 611a Satz 1 BGB den Arbeitsvertrag wie folgt: "Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Zusammenrechnung von zwei Arbeitsverhältnissen bei Kündigung

Leitsatz Zwei Arbeitsverhältnisse können für die Erfüllung der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG zusammengerechnet werden, wenn sie in einen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen. Sachverhalt Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier Kündigungen. Ende 2020 schrieb der Beklagte eine Stelle als Konzept- und Musikdramaturg*in aus. Nach Bewerbungsverfahren und Probearbeiten schlossen die Parteien zunächst einen befristeten Beratungsvertrag vom 16.2. bis 26.2.2021, welcher die Erbringun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Insolvenzverfahren un... / 1 Geschäftsführung im Insolvenzverfahren

Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Geschäftsführer bleibt zwar im Amt, hat aber grundsätzlich keine Befugnisse mehr im Innen- wie im Außenverhältnis. Der Insolvenzverwalter kann den Geschäftsführer zwar nicht abberufen, er kann aber den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers kündigen. Dies ist ordentlich in...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Nr. 6 – Vertragsstrafe

Rz. 5 Vertragsstrafen werden in der betrieblichen Praxis üblicherweise für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht antritt, seine Arbeitsverpflichtung schuldhaft verweigert oder unter Vertragsbruch ausscheidet. Häufig werden sie auch zur Absicherung eines Wettbewerbsverbots, einer Verschwiegenheitsverpflichtung oder sonstiger schwerwiegender Vertragsver...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 7.1 Vor dem Betriebsübergang

Hat der Arbeitnehmer den Widerspruch wirksam rechtzeitig erklärt, tritt der Betriebserwerber nicht nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BetrVG in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ein. Das Arbeitsverhältnis bleibt mit dem bisherigen Arbeitgeber bestehen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz selbst übergeht. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis wegen W...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.3.1 Grundlagen

Die Feststellung, ob ein Übergang des Betriebs oder des Betriebsteils vorliegt, hat zudem Bedeutung dafür, den Anwendungsbereich des § 613a BGB von Fällen der Betriebsstilllegung abzugrenzen. Betriebsstilllegung und Betriebsübergang schließen sich gegenseitig aus. Liegen die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs vor, wird der Betrieb nicht stillgelegt.[1] Das gilt entsprec...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.3.3 Fortführung des Betriebs

Erweist sich die Prognose, die Arbeitnehmer aufgrund der Betriebsstilllegung zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr weiterbeschäftigen zu können, im Nachhinein als unzutreffend – etwa, weil der Betrieb durch nach Ausspruch der Kündigung erfolgreich geführte Verhandlungen auf einen neuen Inhaber übergeht – so haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsv...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.3 Weitere Anwendungsfälle

Die Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betreffen auch sonstige Erklärungen oder Vereinbarungen, die einen Bezug zu dem Arbeitsverhältnis haben: Eine vom alten Inhaber wirksam erklärte Abmahnung wird durch den Betriebsübergang nicht gegenstandslos. Vielmehr kann sie der neue Inhaber im Falle einer in Aussicht genommenen Kündigung berücksichtigen. Eine vom alten Inhaber a...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.3.1 Grundsätze

§ 613a BGB findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse aller Art. Die Vorschrift betrifft somit: Arbeiter und Angestellte Leitende Angestellte[1] Auszubildende[2] Zur Fortbildung Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte Befristet Beschäftigte, ggf. auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam auf den Tag vor dem Betriebsübergang befristet und ab diesem ein...mehr