Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Kündigungsfristen

Rz. 48 Die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 BGB gelten auch für leitende Angestellte i. S. v. § 14 Abs. 2 KSchG. Nach Auffassung des BAG [1] gelten für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers die Fristen des § 621 BGB . § 622 BGB ist nach dem BAG – seinem Wortlaut entsprechend – nur auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses anzuwenden. Wegen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

Rz. 19 Nach § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 BGB. [1] Beide Bestimmungen stellen darauf a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Leistungswille des Arbeitnehmers

Rz. 7 Der Arbeitgeber kommt nur dann in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer auch nach Zugang der fristlosen Kündigung bzw. nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist leistungswillig, d. h. arbeitswillig ist. Der subjektive Leistungswille des Arbeitnehmers ist nach ständiger Rechtsprechung eine von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Organvertreter von juristischen Personen

Rz. 5 Die Vorschriften des KSchG über den allgemeinen Kündigungsschutz gelten nicht für unmittelbare Organvertreter einer juristischen Person. Dies sind die Mitglieder von Organen, die zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen sind. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG knüpft allein an die organschaftliche Stellung an und erfasst ohne Unterschied alle organschaftlichen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Rechtsstellung nach Abberufung

Rz. 19 Wird das Organmitglied abberufen, sind 3 Konstellationen denkbar: Sofern bei Bestellung zum Organvertreter bereits ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestand und dieses durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung ruhend gestellt wurde, lebt dieses Arbeitsverhältnis nach Abberufung und Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags sowie nach Ablauf der da...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Annahmeverzug

Rz. 5 Eine Anrechnung nach § 11 KSchG kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Vergütungsanspruch aufgrund von Annahmeverzug hat. Nach § 293 BGB kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB), wenn er die ihm angebotene Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annimmt. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Arbeitgeber eine unberechtigte Kündig...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 9 Rechtliche Aspekte

Die Notwendigkeit der Mitarbeiterbeurteilung hat auch der Gesetzgeber erkannt. Der Arbeitgeber hat nach § 81 Abs. 1 BetrVG den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Unternehmens zu unterrichten. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer nach § 82 Abs. 2 BetrVG verlangen, dass ihm die Bere...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.4 Anrechnung auf Urlaub

Rz. 12 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Zeit des Annahmeverzugs nachträglich, d. h. nach verlorenem Kündigungsschutzprozess auf den dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaub anzurechnen. Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt und besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, hat er die während des Kündigungsrechtsstreits entstandenen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine unwirksame Arbeitgeberkündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht, sofern der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt und das Arbeitsgericht das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses feststellt. Für diesen Fall hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch nach § 615 Satz 1 BGB auf (Nach-)Zahlung seiner vertraglichen Vergütung für den Zeitraum zwis...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers

Rz. 9 Weitere Voraussetzung für den Annahmeverzug des Arbeitgebers ist, dass der Arbeitnehmer nach Zugang der fristlosen Kündigung bzw. nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist auch leistungsfähig ist.[1] An der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers fehlt es z. B., wenn er arbeitsunfähig krank ist[2], eine Schwerbehinderung die Erbringung der geschuldeten Arbeit unmöglich m...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3 Angebot der Prozessbeschäftigung

Rz. 11 Kommt der Arbeitgeber im Anschluss an eine von ihm ausgesprochene unwirksame fristlose Kündigung in Annahmeverzug, so endet dieser auch dann nicht, wenn er dem Arbeitnehmer vorsorglich einen für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits befristeten neuen Arbeitsvertrag zu den bisherigen Bedingungen oder eine durch die rechtskräftige Feststellung der Wirksamkeit der Kündig...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Entscheidung für Weiterarbeit

Rz. 12 Wenn sich der Arbeitnehmer für die Fortsetzung des alten, unwirksam gekündigten Arbeitsverhältnisses entscheidet, muss er gegenüber dem alten Arbeitgeber keine besondere Erklärung abgeben. Es reicht aus, dass er die Wochenfrist des § 12 KSchG verstreichen lässt (hierzu unten Rz. 31). Rz. 13 Allerdings muss er sich regelmäßig von dem neuen Arbeitsverhältnis lösen, da di...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2 Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses

Rz. 7 Der Arbeitnehmer muss nach Zugang der Kündigung [1] und vor der Rechtskraft [2] des Urteils im Kündigungsschutzverfahren ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen sein. Bei einem erst nach Rechtskraft des aus der Perspektive des Arbeitnehmers obsiegenden Urteils eingegangenen Arbeitsverhältnis greift § 12 KSchG nicht. Auf die Art des neuen Arbeitsverhältnisses kommt es nich...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1 Fortsetzung des alten Arbeitsverhältnisses

Rz. 33 Bei Fortsetzung des alten Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt der (Wieder-)Aufnahme der Tätigkeit gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf die vertragsgemäße Vergütung. Außerdem hat er einen Anspruch auf Nachzahlung der während des Kündigungsschutzprozesses aufgelaufenen Annahmeverzugsvergütung (§ 615 Satz 1 BGB), ggf. unter Anrechnung eines etw...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5.5 Weitere Beendigungsgründe

Neben den genannten Beendigungsgründen gibt es eine Reihe weiterer, deren praktische Bedeutung allerdings gering ist. Überblick zu den wichtigsten weiteren Beendigungsgründen: Das Amt einer Person als Verwaltungsbeirat ist beendet, wenn die Wohnungseigentümer eine Bestellungszeit vereinbart oder beschlossen haben oder der Bestellungsbeschluss durch rechtskräftiges Urteil für ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Entscheidung gegen Weiterarbeit

Rz. 18 Entscheidet sich der Arbeitnehmer für die Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses, muss er dies gegenüber dem alten Arbeitgeber innerhalb von einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils im Kündigungsschutzprozess erklären. Mit dem Zugang der Erklärung erlischt das alte Arbeitsverhältnis (§ 12 Satz 3 KSchG). Das dem Arbeitnehmer nach § 12 KSchG zustehende Sonderkünd...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grds. ist der gekündigte Arbeitnehmer, der sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzt, verpflichtet, sich um eine zumutbare anderweitige Erwerbstätigkeit zu bemühen. Ansonsten riskiert er die Minderung oder gar den Verlust seines Anspruchs auf Vergütungsnachzahlung nach einem gewonnenen Prozess.[1] Durch den Abschluss eines Arbeitsvertrags ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.3.1 Begriff des Leasing

Rz. 255 Leasing ist ein Vertrag über eine bewegliche oder unbewegliche Sache, bei der das rechtliche Eigentum bei dem Leasinggeber liegt, der Leasingnehmer aber regelmäßig über einen langen Zeitraum das Recht zur Nutzung der Sache hat. Zivilrechtlich ist der Leasingvertrag eine Unterart des Mietvertrags. Man unterscheidet als Leasingarten Operate-Leasing, Finanzierungsleasing ...mehr

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Outplacement: Methoden, Kos... / 5 Vertragsgestaltung

Der Beratungsvertrag muss sorgfältig formuliert werden, denn klare und transparente Regelungen sind die Voraussetzung für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und der Outplacement-Beratungsgesellschaft. Der Beratungsvertrag sollte vor Start der Maßnahmen, idealerweise mit ausreichend Vorlauf, abgeschlossen werden. So können alle Beteiligten (Arbeitgeber, ...mehr

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Outplacement: Methoden, Kos... / 3.1 Zeitrahmen

Es ist empfehlenswert, für die Beratung eine möglichst lange Zeitspanne einzuplanen, bevor die Kandidaten endgültig aus dem Unternehmen ausscheiden. Die mitarbeiterbezogene Beratung sollte beginnen, sobald feststeht, von welchen Personen sich das Unternehmen trennt und diese entsprechend informiert wurden. Hinweis Förderanträge vor Beratung stellen Der Antrag auf Förderung der...mehr

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Outplacement: Methoden, Kos... / 8 Transfergesellschaften/Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften

Eine Transfergesellschaft ist besonders dann empfehlenswert, wenn betroffene Arbeitnehmer voraussichtlich eine längere Vermittlungsdauer benötigen oder eine Weiterbildung für den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Laufzeit einer Transfergesellschaft beträgt maximal 12 Monate und übersteigt somit in der Regel die Kündigungsfristen, was den Betroff...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 3 Regionale Unterschiede im Immobilienmarkt

Abbildung 3 wirft gleich zwei Fragen auf: Wie passt sie zur Regionalität, um die es in diesem Kapitel gehen soll, und was haben quadratmeterbezogene Wohnungsmieten mit Verwalterentgelten zu tun? Abb. 3: Verteilung der Wohnungsmieten in EUR/m2 in Deutschland (Stand 15.5.2022) Quelle: Zensus 2022 Zunächst ist es keine neue Beobachtung, dass die Wohnungsmieten in Deutschland weit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.1.1 Kündigungsfristen beachten

Dieses Sonderkündigungsrecht gewinnt an Bedeutung, wenn es sich bei dem zu kündigenden Mietverhältnis um ein bereits seit mehreren Jahren bestehendes handelt. Bekanntlich regelt die Bestimmung des § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB zugunsten des Mieters gestaffelte Kündigungsfristen nach der Dauer des Bestehens des Mietverhältnisses. So verlängert sich die knapp 3-monatige Grundkündig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.2.2 Unbefristetes Mietverhältnis

Beim unbefristeten Geschäftsraummietverhältnis spielt die Vorschrift des § 57a ZVG an sich nur dann eine Rolle, wenn die Mietvertragsparteien eine längere als die in § 580a Abs. 2 BGB geregelte Kündigungsfrist vereinbart haben. Praxis-Beispiel Die einjährige Kündigungsfrist Nach den Bestimmungen des Mietvertrags kann das Mietverhältnis über den Friseursalon unter Einhaltung ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 11 Beweiswert der AU-Bescheinigung

Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung hat der Beschäftigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen. Diesen Anforderungen kommt er regelmäßig mit der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vollständig nach. Die ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und insoweit wichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlungsklauseln / 2 Gratifikationen

Die Rückzahlungs- oder Bindungsklausel bei einer Weihnachtsgratifikation muss ausdrücklich vereinbart sein.[1] Das BAG[2] hat für Rückzahlungsklauseln folgende Grundsätze aufgestellt: Kleingratifikationen (bis 100 EUR): Rückzahlungsklauseln unzulässig. Bindungsfristen über den 30.6. des Folgejahres hinaus sind unzulässig. Weihnachtsgratifikationen von weniger als einem Monatsgeh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.1.1.2 Kündigung vor Eintragung in das Grundbuch

Ermächtigungserklärung beifügen Will der Erwerber das Mietverhältnis kündigen, muss er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Das Kündigungsrecht kann nämlich nicht abgetreten werden.[1] Allerdings kann sich der Erwerber vom Veräußerer vor Grundbucheintragung auch zur Kündigung ermächtigen lassen.[2] Lässt sich der Erwerber zur Kündigung des Mietverhältnisses vom Veräu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.1.2 Unterliegt das Mietverhältnis der Kündigungssperrfrist?

Die Bestimmung des § 577a BGB kann im Einzelfall eine sehr hohe Hürde für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses darstellen. Ist nämlich an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1 Entscheiden: Eigennutzung oder Kapitalanlage?

Von wesentlicher Bedeutung ist zunächst die Klärung der Frage, ob die zu erwerbende Sondereigentumseinheit als Kapitalanlage dienen soll oder ob der Erwerber diese selbst nutzen möchte. Dient der Erwerb der Kapitalanlage, kommt durchaus der Kauf einer vermieteten Einheit infrage. Achtung: Kündigungsvorschriften bei beabsichtigter Eigennutzung beachten! Gewerberaummiete Im Fall...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.2 Beschäftigung im Privathaushalt im Inland oder EU/EWR

Weitere Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis in einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt ausgeübt wird.[1] Bei Pflege- oder Betreuungsleistungen müssen die örtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Haushalt der gepflegten oder betreuten Person erfüllt sein. Für die Inanspruchnahme von Pflege- oder...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.1 Überblick

Rz. 330 Das außerordentliche Kündigungsrecht regelt § 626 BGB. Dieses Recht ist unabdingbar. Es gilt für alle Arbeitsverhältnisse, bei spezifischen Personengruppen, etwa die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer, bestehen Sonderregelungen (vgl. § 22 BBiG). Die Regelung gilt auch für die Kündigung von GmbH-Geschäftsführern. Dort wird das Anstellungsverhältnis f...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.1 Überblick

Rz. 269 Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine privatrechtliche einseitige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis rechtsgestaltend aufgelöst werden soll. Die Willenserklärung des Arbeitgebers ist empfangsbedürftig. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten kommt es für den Zeitpunkt des Zugangs auf den Zeitpunkt an, zu dem nach der Verkehrsanschauung mit der Entnah...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.7 Eintritt der Sperrzeit

Rz. 654 Mit dem Beginn der Sperrzeit wird ihr Eintritt beschrieben. Den regelt Abs. 2 abschließend. Die Sperrzeit tritt kraft Gesetzes ein. Sie beginnt grundsätzlich am Tag nach dem Ereignis, das den Eintritt der Sperrzeit begründet (Abs. 2 Satz 1). Eine Konkurrenz zu anderen Ruhenstatbeständen besteht nicht. D.h., dass eine Sperrzeit auch zeitgleich mit anderen Ruhenstatbes...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.2 Änderungskündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Änderungskündigungen sind Kündigungen des Arbeitsverhältnisses (§ 2 KSchG) verbunden mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie enthalten daher 2 Willenserklärungen. Sie kommen bei so erheblichen Änderungen in Betracht, dass ein Wegfall der Geschäftsgrundlage droht. Teilkündigungen wären wegen der Wechselwirkungen der Normen im Arbeitsvertrag...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.3 Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 350 Ob für die ausgesprochene außerordentliche Kündigung ein wichtiger Grund vorliegt, prüft die Arbeitsgerichtsbarkeit in 2 Stufen. Zunächst ist relevant, ob die Tatsachen, auf die der Arbeitgeber seine außerordentliche Kündigung stützt, an sich geeignet sind, als wichtiger Grund nach § 626 BGB herangezogen zu werden, z. B. eine sexuelle Belästigung i. S. v. § 3 Abs. 4 ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.1 Aufhebungsvertrag

Rz. 167 Es entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit nach § 311 BGB, dass die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer als Arbeitsvertragsparteien ihr jeweiliges durch Arbeitsvertrag begründetes Arbeitsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen für die Zukunft beenden können. Das Arbeitsverhältnis wird im Falle des Aufhebungsvertrages durch vertragliche Vereinbarung been...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 130 Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann durch Kündigung, Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag, Befristung/Zeitablauf, gerichtliche Entscheidung sowie einigen Sondertatbeständen (Tod, Ernennung zum Beamten, Wegfall der Geschäftsgrundlage u. a.) herbeigeführt werden. Dagegen führen Krankheit oder Erwerbsminderung, Arbeitskampf, Betriebsübergang und weitere besondere Ereig...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.4.3.2 Ausschluss aus der Maßnahme

Rz. 476 Zum Tatbestand der Sperrzeit wegen Abbruchs einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme gehört ferner nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 auch ein maßnahmewidriges Verhalten des Maßnahmeteilnehmers als Anlass für den Ausschluss aus dieser Maßnahme (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 64/85). Ein solches Verhalten liegt auch vor, wenn ein Teilnehmer bei einer Ausbildung zum Sicherheits...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.5 Verschulden

Rz. 103 Das Gesetz fordert Vorsatz, mindestens aber grobe Fahrlässigkeit als Verschuldensform. Dies bezieht sich auf das Verhalten des Arbeitslosen. Es kommt auf vorhersehbare Arbeitslosigkeit und erkennbar fehlende Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz an. Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitnehmer bei der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses die Arbeitslosigkeit bewuss...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.2 Arbeitsaufgabe bei Kündigung und anderen einseitigen Erklärungen durch den Arbeitnehmer

Rz. 139 Ein klassischer Fall der Arbeitsaufgabe i. S. v. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ist die Eigenkündigung zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, die zum Eintritt von Arbeitslosigkeit führt. Darum handelt es sich stets bei der Kündigung eines laufenden Arbeitsvertrages, auf dem das Beschäftigungsverhältnis beruht, nicht aber bei einem Nichtantritt einer von der Agentur für Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.3 Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen

Rz. 436 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 definiert den Tatbestand für eine Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten konkreten und zumutbaren Eigenbemühungen nicht nachweist. Die Regelung bezieht sich auf § 138 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2. Dort werden die Anfo...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr