Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.3 Verlängerte Tarifbindung nach § 3 Abs. 3 TVG

Die einmal entstandene Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG endet nicht bereits dann, wenn die beiderseitige Mitgliedschaft in den Tarifvertragsparteien endet (sog. verlängerte Tarifbindung). Nach § 3 Abs. 3 TVG gilt der Tarifvertrag bis zu seiner Beendigung unmittelbar und zwingend weiter. Die Vorschrift gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[1] Wichtig Verlängerte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beendigung der Mitgliedscha... / 1.2.2 Außerordentliche Kündigung

Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mitglieds besteht in folgenden Fällen: Unzumutbarkeit Änderung der Satzung in bestimmten Fällen Fortsetzung der Genossenschaft nach Einstellung des Insolvenzverfahrens oder Bestätigung des Insolvenzplans Ggf.: Aufgabe des Wohnsitzes Unzumutbarkeit Sieht die Satzung eine Kündigungsfrist von mehr als 2 Jahren vor, so kann jedes Mitglied, das...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beendigung der Mitgliedscha... / 1.2.1 Ordentliche Kündigung

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden. Die Kündigung kann dabei aber nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mindestens 3 Monate vor dessen Ablauf in schriftlicher Form erklärt werden (§ 65 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GenG). Schriftform im Sinne des BGB bedeutet, dass – neben der Möglichkeit der notariellen Beglaubigung – die Urkunde von de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassungen in der G... / 4 Niederschrift (Protokoll der Generalversammlung)

Anforderungen an das Protokoll der Generalversammlung ("Niederschrift"), § 47 GenG; § 34 Abs. 5 der Mustersatzung: Protokoll "über die Beschlüsse der Generalversammlung", d. h.: Ort und Tag der Generalversammlung, Name des Leiters der Generalversammlung, Art und Ergebnis der Abstimmung, Feststellung des Versammlungsleiters über die Beschlussfassung. Bei Wahlen zusätzlich: Angabe d...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einberufung der Generalvers... / 3.1 Wer ist einzuladen und wer nicht?

Einzuladen sind alle zum Zeitpunkt der Generalversammlung gegenwärtigen Mitglieder der Genossenschaft. Nicht zur Generalversammlung einzuladen sind dagegen alle ehemaligen Mitglieder der Genossenschaft. Praxis-Beispiel Berücksichtigung von Kündigungen Die Generalversammlung findet am 20.6.2019 statt. Mehrere Mitglieder hatten ihre Mitgliedschaft schriftlich und unter Einhaltung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 1 Allgemeines

Der Inhalt von Tarifverträgen kann durch einzelvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Wege der Bezugnahme Inhalt des Einzelarbeitsverhältnisses werden, ohne dass eine der beiden Parteien Mitglied in einer der Tarifvertragsparteien ist. Die Zulässigkeit der einzelvertraglichen Bezugnahme auf den Inhalt von Tarifverträgen ist heute unbestritten, sie ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.3.3 Form der Kündigungserklärung und -fristen

Seit der Normierung des Schriftformerfordernisses für Kündigungen und Aufhebungsverträge in § 623 BGB kommt tarifvertraglichen Schriftformerfordernissen für diese Rechtsgeschäfte keine eigene Bedeutung mehr zu. In Tarifverträgen kann allerdings auch vereinbart werden, dass ein Aufhebungsvertrag unter einem Widerrufsvorbehalt steht.[1] Der Tarifvertrag kann von § 622 BGB abwei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gewerbemietverträge: Textform statt Schriftform genügt

Überblick Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist in Kraft getreten – mit wichtigen Änderungen für Vermieter und Mieter. So können etwa Belege über Betriebskostenabrechnungen digital bereitgestellt werden und bei Gewerbemietverträgen entfällt die Schriftformerfordernis. Das ist zu beachten. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) trat zum großen Teil am 1.1.2025 i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Kündigungsfrist

Rz. 137 Nach dem Wortlaut des § 57a ZVG ist das außerordentliche Kündigungsrecht "unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auszuüben" und zwar zum nächst zulässigen Termin. Auszugehen ist hierbei von der Wirksamkeit (§§ 89, 104 ZVG) – nicht Rechtskraft – des Zuschlags. Entscheidend für die Zulässigkeit hinsichtlich des ersten Termins ist allein die tatsächliche – nicht rechne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Ausnahmekündigungsrecht des Erstehers

Rz. 130 Durch § 57a ZVG wird dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber Mietern eingeräumt. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass bei der Zwangsversteigerung die Interessen des Mieters grundsätzlich denen des Realkredits untergeordnet werden müssen. Denn von Mietern genutzte Grundstücke werden sich ohne das Sonderkündigungsrecht in der Regel schlechter ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / 9 Nichtantritt der Stellung

In den Fällen des Nichtantritts der Stellung oder des verspäteten Antretens ist die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ganz oder zumindest für die ohne Arbeitsleistung vergangene Zeit unmöglich geworden. In diesem Fall verliert er selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft, bei Nichtantreten der Stellung den Entgeltanspruch ganz, bei verspätetem Antreten zu einem ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Pfändung des Sparkontos

Rz. 313 Zur Geltendmachung des gepfändeten und überwiesenen Anspruchs braucht der Vollstreckungsgläubiger das Sparbuch oder die sonstige Sparurkunde, da er andernfalls keine Zahlung an sich erlangen kann. Deshalb ist der Vollstreckungsschuldner verpflichtet, nach der erfolgten Pfändung und Überweisung des Anspruches aus dem Sparguthaben das Sparbuch, bzw. die Sparurkunde, an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Laufzeit von mehr als einem Jahr

Rz. 155 [Autor/Stand] Für das Bewertungssteuerrecht gilt das sog. Stichtagsprinzip. Danach sind für die Erfüllung des Gesetzestatbestandes die Verhältnisse maßgebend, wie sie im Veranlagungszeitpunkt bestehen. Dementsprechend ist für die Frist von einem Jahr die im Bewertungszeitpunkt noch offene Laufzeit entscheidend. § 12 Abs. 3 BewG ist nur anwendbar, wenn ein bestimmter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (1) Mietverhältnis über Wohnraum

Rz. 141 Nach § 573d Abs. 2 BGB (Zeitmietvertrag § 575a Abs. 3 BGB) ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Vereinbarung über einen Ausschluss

Rz. 560 Der unbeschränkte Auseinandersetzungsanspruch nach § 749 Abs. 1 BGB kann, wie bereits dargestellt, durch Vereinbarung für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder aber durch eine Kündigungsfrist (§ 751 S. 1 BGB) beschränkt werden. Solange diese Vereinbarung wirksam ist, kann eine Versteigerung nicht betrieben werden; sie ist unzulässig.[548] Rz. 561 Ist eine Kündigung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XI. Merkblatt zur Information vom Zwangsversteigerungsverfahren betroffener Mieter bzw. Pächter

Rz. 641 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.11: Merkblatt zur Information vom Zwangsversteigerungsverfahren betroffener Mieter bzw. Pächter Merkblatt zur Information vom Zwangsversteigerungsverfahren betroffener Mieter bzw. Pächter An die Mieter/Pächter im Hause _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (2) Mietverhältnis über andere Sachen

Rz. 142 Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung nach § 580a BGB zulässig,mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachweisgesetz / 5 Hinweise auf weitere Regelungen

Die Angaben über die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts (einschließlich Zuschlägen und Sonderzahlungen), die vereinbarte Arbeitszeit, die Urlaubsdauer und die Kündigungsfristen können gemäß § 2 Abs. 4 NachwG durch einen Hinweis auf die Tarifverträge oder Betriebs- oder Dienstvereinbarungen oder kirchliche Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen ersetzt we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / a) Sondererbfolgen

Rz. 139 Weitere Pflichtteilsrechte oder Noterbrechte kennt das italienische System zunächst in Form von Sondererbfolgen, die den Grundsatz der Nachlasseinheit durchbrechen. Darunter zählen u.a. die Wohnrechte und Nutzungsrechte mit dinglicher Wirkung zugunsten des Ehegatten. Rz. 140 Weitere Sondererbfolgen – wie z.B.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung und rechtliche Grundlagen

Rz. 470 Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist das einheitlich geregelte Darlehensrecht, bisher geregelt in den §§ 607 ff. BGB, in den Gelddarlehensvertrag (§§ 488–498 BGB) und den Sachdarlehensvertrag (§§ 607–609 BGB) getrennt worden. Beide Verträge sind nunmehr als Konsensualverträge ausgestaltet, weshalb der Theorienstreit (Real-/Konsensualvertrag) keine Rolle me...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / i) Besonderheiten bei der Räumungs- und Herausgabevollstreckung

Rz. 398 Oftmals ist nach einer Versteigerung zu beobachten, dass trotz des Eigentumsübergangs der Ersteher die Immobilie häufig nicht nutzen kann, weil sich der bisherige Besitzer (= Schuldner) weigert, diese zu räumen. § 93 ZVG macht hier eine Räumungsklage überflüssig und ermöglicht die Zwangsvollstreckung unmittelbar aus dem Zuschlagbeschluss (Muster siehe Rdn 648). Der w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / Literaturtipps

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Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2 Rechtswahl

Es gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl.[1] Die Rechtswahl kann ausdrücklich erfolgen; die Wahl des Vertragsstatuts kann im eigentlichen Arbeitsvertrag, aber auch selbständig zeitlich nachfolgend geregelt werden.[2] Praxis-Beispiel Ausdrückliche Rechtswahl "Auf das Arbeitsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden." Möglich ist auch eine konkludente Rechtswahl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Umgang mit Low Performance ... / 4 Kündigung als letztes Mittel

Arbeitsrecht spielt in schwierigen Arbeitsverhältnissen immer dann eine maßgebliche Rolle, wenn der Trennungswunsch in greifbare Nähe rückt. Im Vorfeld der Entwicklung eines Konfliktes wird es wenig beachtet. Arbeitsrecht steht für Konfrontation. Wesentliches Ziel ist es, das Arbeitsrecht mit dem Aspekt der Führung in einer Weise zu verbinden und frühzeitig zu beachten, so da...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Business-Coaching richtig u... / 5 Vereinbarungs- und Kontaktphase

In dieser Phase wird das Coaching formell wie methodisch vereinbart. Unter Umständen kann das auch in einen formalen Vertrag führen, der die Rahmenbedingungen konkretisiert und schriftlich festhält. Hinweis Coaching-Vertrag Inhalte des formalen Vertrags können z. B. sein: Anzahl, Dauer und Abstände der einzelnen Termine Gesamtdauer des Coachings Orte, an denen das Coaching stattf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.1.3 Veränderungen der Kündigungsfrist nach Kündigungszugang

Rz. 138 Diskutiert wird die Frage, nach welcher Kündigungsfrist die Kündigung des Mitglieds behandelt wird, wenn nach dem Zugang der Kündigung bei der eG durch Satzungsänderung eine neue Kündigungsfrist festgelegt wird. Es kommt also auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung als Willenserklärung an (§ 130 Abs. 1 BGB) und auf den Zeitpunkt, zu welchem die Satzungsänderung e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.1.2 Kündigungsfrist und Kündigungszugang

Rz. 136 Ist in der Satzung nichts über die Kündigungsfrist ausgesagt, so muss die fristgerechte Kündigung mindestens drei Monate vor Schluss des Geschäftsjahrs, das in der Praxis der Wohnungsgenossenschaften meist das Kalenderjahr ist, erfolgen (§ 65 Abs. 2 Satz 1 GenG; ist in der Satzung zum Geschäftsjahr nichts Abweichendes festgelegt, so entspricht das Geschäftsjahr zudem...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.5 Kündigungsfristen des Nutzungsverhältnisses/der Mitgliedschaft

3.5.5.1 Grundsätzliches Rz. 304 In der Regel sind die Kündigungsfristen für die Beendigung der Mitgliedschaft und die ordentlichen Kündigungsfristen zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses unterschiedlich lang. Das Mitglied, das die Kündigung der Mitgliedschaft erklärt, scheidet zum Ende des Geschäftsjahrs zum 31.12. nach Ablauf der satzungsmäßigen Kündigungsfrist aus. Auch ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.1.2.3 Auswirkungen der Beteiligung mit freiwilligen Geschäftsanteilen

Rz. 327 Keinesfalls begründet diese Art der Beteiligung eine mehrfache Mitgliedschaft.[1] Es tritt daher auch keine Vermehrung der Mitgliedschaftsrechte – auch nicht des Stimmrechts o. Ä. – ein. Auch kann das Mitglied nicht mit einer Gegenleistung der Genossenschaft rechnen. Der Grund für die Übernahme mehrerer freiwilliger Anteile liegt in dem Wunsch des Mitglieds, der Geno...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.5.2 Besonderheiten ehemaliger DDR-Nutzungsverträge (Altverträge)

Rz. 305 Häufig stellt sich in der Praxis die Frage, ob Altverträge grundsätzlich – z. B. aus Anlass gewünschter Änderungen oder Ergänzungen – neu geschrieben werden müssen. Dies ist nicht der Fall. Auch der Wunsch mancher Genossenschaft nach einer Neuordnung der Unterlagen und Anpassung der alten Verträge an den heutigen Standard (verbunden mit inhaltlichen Änderungen) ist o...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.5.1 Grundsätzliches

Rz. 304 In der Regel sind die Kündigungsfristen für die Beendigung der Mitgliedschaft und die ordentlichen Kündigungsfristen zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses unterschiedlich lang. Das Mitglied, das die Kündigung der Mitgliedschaft erklärt, scheidet zum Ende des Geschäftsjahrs zum 31.12. nach Ablauf der satzungsmäßigen Kündigungsfrist aus. Auch in Bezug auf die Kündig...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.2 Außerordentliche Kündigung des Mitglieds bei Unzumutbarkeit (§ 65 Abs. 3 GenG)

Rz. 153 Es gibt den gesetzlichen Sonderfall einer Abkürzung der Kündigungsfrist, wenn das Festhalten des Mitglieds an einer gegebenen langen Kündigungsfrist unzumutbar erscheint (§ 65 Abs. 3 GenG). Die Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung durch das Mitglied sind, wie vorstehend dargestellt, generell einzuhalten. Eine Verkürzung der in der Satzung festgelegten Künd...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.1.1 Kündigungsfreiheit und Bindung

Rz. 132 Das Genossenschaftsmitglied kann jederzeit ohne Angabe von Gründen oder Rechtfertigungen durch den wirksamen Ausspruch einer fristgerechten Kündigung seine Mitgliedschaft in der eG beenden (sog. "ordentliche" Kündigung). Entscheidend ist nur, dass die gesetzliche bzw. die satzungsmäßige Kündigungsfrist eingehalten wird. Das Ausscheiden erfolgt dann zum Ablauf der Kün...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.4.1 Kündigung

Nach der Bestimmung des § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO kann der Insolvenzverwalter Miet- oder Pachtverhältnisses über Räume, die nicht Wohnräume sind, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. D...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.4.3 Enthaftungserklärung

Im Bereich der Wohnraummiete steht dem Insolvenzverwalter gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht das Recht auf Kündigung des Mietverhältnisses zu. Stattdessen bleibt ihm aber das Recht zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der Kündigungsfrist des § 109 Abs. 1 Sazt 1 fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Diese sog. Enthaftungserklärung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.3.2 Erlöschen des Einzahlungsanspruchs

Rz. 338 Der Einzahlungsanspruch erlischt mit der Beendigung der Mitgliedschaft, also in der Regel mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahrs. Ist der Anspruch auf Einzahlung von der Genossenschaft nicht rechtzeitig geltend gemacht worden, so findet die Auseinandersetzung nach Beendigung der Mitgliedschaft entsprechend § 73 Abs. 2 GenG statt. Nach Ausspruch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.1.3 Wege der Beendigung außerhalb des Genossenschaftsgesetzes

Rz. 127 Fraglich ist, ob es außerhalb der vorstehend aufgezählten Wege auch noch andere Möglichkeiten einer Beendigung der Mitgliedschaft in der eG gibt. Vereinbarungen über eine Verkürzung der Kündigungsfristen erklärt das Genossenschaftsgesetz für unwirksam (§ 65 Abs. 5 GenG). Dies galt nach bisher h. M. und der in der Vorauflage hierzu vertretenen Meinung umfassend, also ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.1.1 Die gesetzlichen Wege einer Beendigung im Genossenschaftsgesetz

Rz. 123 Die Mitgliedschaft in einer eG kann prinzipiell nur auf den Wegen beendet werden, die das Genossenschaftsgesetz vorsieht. Diese Wege sind: ordentliche fristgerechte Kündigung des Mitglieds (§ 65 Abs. 1 GenG) außerordentliche Kündigung des Mitglieds in besonderen Fällen, das sind: Unzumutbarkeit der weiteren Mitgliedschaft aufgrund der "persönlichen" oder "wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.8.3 Ausschließungsverfahren im Verhältnis zu anderen Beendigungsgründen

Rz. 191 Ein Ausschließungsverfahren kann von der Genossenschaft auch dann durchgeführt werden, wenn das Mitglied seine Mitgliedschaft schon selbst gekündigt hat. Dies verkürzt dann die unter Umständen viel längere Kündigungsfrist. Ein schon wirksam durch Eigenkündigung ausgeschiedenes Mitglied kann dagegen nicht mehr "zusätzlich und nachträglich" ausgeschlossen werden. Wenn ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.1.4 Form der Kündigung

Rz. 141 Die Kündigung der Mitgliedschaft muss zwingend immer schriftlich erfolgen (§ 65 Abs. 2 Satz 1 GenG). Das bedeutet, dass die Kündigung nicht mündlich, etwa im Büro der eG oder im Hof der Wohnanlage, erfolgen kann. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung durch das Mitglied wäre vollständig unwirksam. Rz. 142 Weiter bedeutet dies, dass die Kündigungserklärung vom kündigen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.1.5 Rücknahme der Kündigung

Rz. 146 Es kann geschehen, dass ein Mitglied seine Kündigung gerne zurücknehmen möchte. Die Gründe hierfür sind vielfältiger Natur: Sie reichen von einer voreiligen Kündigung im Rahmen eines Wutanfalls bis hin zu überraschenden Wendungen in der persönlichen Lebensplanung. Dann stellt sich die rechtliche Frage, ob eine Kündigung, nachdem sie der Genossenschaft schon zugegange...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.1.2.7 Kündigung freiwilliger Geschäftsanteile

Rz. 331 Für die Kündigung freiwilliger Geschäftsanteile gelten die allgemeinen Bestimmungen wie für die Kündigung von Pflichtanteilen. Die Satzung kann aber für die Kündigung freiwilliger Geschäftsanteile eine kürzere Kündigungsfrist vorsehen (so § 18 Abs. 1 MS). (Siehe zur Kündigung freiwilliger Geschäftsanteile auch Rn. 327).mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.6 Außerordentliche Kündigung des Mitglieds bei bestimmten Satzungsänderungen (§ 67a GenG)

Rz. 175 Ein Genossenschaftsmitglied kann auch kurzfristig durch außerordentliche Kündigung aussteigen: Nämlich dann, wenn die Satzung in wesentlichen Punkten, die für die Mitglieder weitreichende Folgen haben, geändert wird. Wichtig ist, dass dieses außerordentliche Kündigungsrecht nicht bei jeder Satzungsänderung wirkt, sondern nur bei ganz bestimmten Änderungen mit gravier...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestellung, Anstellung und ... / 3.1.1 Kündigungsvoraussetzungen

Kündigung aus wichtigem Grund Allerdings bedarf die (außerordentliche) fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags gemäß § 626 BGB eines rechtfertigenden Grundes. Sie kommt folglich nur "aus wichtigem Grund" in Betracht, "wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Ver...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.3.4.2 Ratenzahlung

Rz. 344 Der Pflichtanteil ist, sofern nichts anderes geregelt ist, sofort fällig. Allerdings lässt das Gesetz eine Ratenzahlung zu. Hierfür gilt, sofern nicht eine Volleinzahlungspflicht grundsätzlich in der Satzung geregelt ist (siehe oben Rn. 343), dass ein Zehntel der Summe je Geschäftsanteil nach den in der Satzung festgelegten Fälligkeitsbestimmungen zu zahlen ist (vgl....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.5 Kündigung des Mitglieds wegen Aufgabe des Wohnsitzes (§ 67 GenG)

Rz. 174 Die Aufgabe des Wohnsitzes des Genossenschaftsmitglieds kann auch zur Beendigung der Mitgliedschaft führen, sofern die Mitgliedschaft nach der Satzung an den Wohnsitz innerhalb eines bestimmten Bezirks gebunden ist. Gibt das Mitglied im Fall einer entsprechenden Satzungsregelung seinen Wohnsitz auf, kann es schriftlich zum Ende des Geschäftsjahrs kündigen. Hierbei mu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestellung, Anstellung und ... / 2.2.3 Herabsetzung der Vergütung

Verschlechtert sich die Lage der Genossenschaft nach der Festsetzung der Vorstandsvergütung so, dass die Weitergewährung der Bezüge unbillig für die Genossenschaft wäre, so soll der Aufsichtsrat (analog § 87 Abs. 2 AktG) die Bezüge auf die angemessene Höhe herabsetzen. Durch eine Herabsetzung wird der Anstellungsvertrag im Übrigen nicht berührt. Das Vorstandsmitglied kann je...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.3.5 Bindung des Vollstreckungsgläubigers an die Satzung

Rz. 165 Der vollstreckende Gläubiger des Genossenschaftsmitglieds kann unter keinem denkbaren Umstand "sofort" die Auszahlung des "Geschäftsguthabens" an sich verlangen. Derartige Formulierungen sind in Anwaltsschriftsätzen in der Praxis nicht selten zu finden. Der vollstreckende Dritte kann sich durch die Vollstreckungsmaßnahme keine Sonderstellung gegenüber der eG verschaf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestellung, Anstellung und ... / 2.1 Fehlerhafte Bestellung und Anstellung

Leidet die Bestellung an einem Fehler, so sind außenstehende Dritte im Rahmen der Publizität des Genossenschaftsregisters geschützt, wenn das "faktische Vorstandsmitglied" gemäß § 29 Abs. 3 GenG eingetragen wurde.[1] Dies betrifft sowohl die unwirksame Bestellung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden oder einen Aufsichtsratsausschuss als auch die erfolgreiche Anfechtung des Be...mehr