Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

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Die Mitgliedschaft / 1.6.3 Fehlerquelle: Gewährung einer Ratenzahlung ohne Satzungsgrundlage

Rz. 122 Eine Fehlerquelle, die im Stadium des Beitritts denselben unwirksam macht, besteht darin, dass der Vorstand dem Beitretenden für die Aufzahlung seiner Geschäftsanteile eine Ratenzahlung gewährt, obwohl die Satzung der eG keine Ratenzahlung vorsieht. Schreibt die Satzung der eG vor, dass die Pflichtanteile sofort einzuzahlen sind, so ist dies unbedingt ernst zu nehmen...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.1.3 § 67b GenG – Übernahme weiterer Geschäftsanteile aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung

Rz. 331a § 67b GenG lässt die Ableitung zu, dass ein Mitglied zur Übernahme und zum Halten von Geschäftsanteilen nicht nur satzungsrechtlich, sondern auch bzw. nur schuldrechtlich verpflichtet sein kann. In § 67b GenG heißt es: Zitat Ein Mitglied, das mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, kann die Beteiligung mit einem oder mehreren seiner weiteren Geschäftsanteile … kü...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.9.4 Zustimmung des Vorstands

Rz. 217 Die Satzung kann die Übertragung an weitere Voraussetzungen knüpfen. Das Erfordernis einer Zustimmung durch den Vorstand ist hier regelmäßig empfehlenswert, da es die eG dann in der Hand hat zu bestimmen, ob eine neue Person Mitglied in der eG wird oder nicht. Die Satzung muss allerdings die Übertragung des Geschäftsguthabens, und zwar auch ohne "bloße" Einschränkung...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.9.6 Verhältnis zu anderen Beendigungswegen

Rz. 220 Die Übertragung des Geschäftsguthabens ist auch nach Ausspruch einer Kündigung der Mitgliedschaft, während des Laufs der Kündigungsfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 GenG oder in den Fällen der §§ 65 Abs. 3, 67, 67a GenG, möglich. Auch im Fall der Ausschließung aus der eG ist die Übertragung wenigstens noch bis zum Ende des Geschäftsjahrs, zu dem die Ausschließung wirkt, ...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 8.7 Umgestaltung des Mietobjekts

Ein wichtiger Grund liegt gemäß § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.4 Gläubigerkündigung durch außerordentliche Kündigung

Rz. 164 Es stellt sich außerdem die Frage, ob der Vollstreckungsgläubiger möglicherweise doch schneller zu seinem Geld kommen kann, wenn er nicht die fristgerechte Kündigung ausspricht, sondern eine außerordentliche "fristlose" Kündigung wählt (die außerordentlichen Kündigungen des Genossenschaftsgesetzes wirken immer nur zum Ende des Jahres). Dies ist leider umstritten. Man...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.5.4 Vertragliche Verpflichtung zum Beitritt

Rz. 113 Eine Verpflichtung zum Beitritt mithilfe eines entsprechenden Vorvertrags wird für rechtlich zulässig gehalten.[1] Allerdings sind hierfür die gleichen inhaltlichen Anforderungen einzuhalten wie bei der später abzufassenden Beitrittserklärung auch. Das bedeutet, dass der Vorvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss und in ihm auch die ausdrückliche Verpflichtung ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.5.3 Nutzung der Wohnung durch ein Mitglied und ein Nichtmitglied

Rz. 308 Nutzung der Wohnung durch Familienangehörige des Mitglieds Bei Bestehen einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen grundsätzlich nicht beide Partner Mitglied der Genossenschaft werden. Sollte die Genossenschaft satzungsgemäß nur Mitgliedergeschäfte zulassen, so könnte man meinen, dass beide Partner Mitglieder der Genossenschaft werden müssen. Dies ist abe...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.6.2 Fehlerquellen bei der Beitrittserklärung

Rz. 117 Sind im Rahmen der Beitrittserklärung Fehler passiert, so ist fraglich, ob der Beitritt trotzdem wirksam werden kann. Für entscheidend wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage gehalten, ob die Zulassung durch die eG schon erfolgt ist. Liegt die Zulassung durch die eG noch nicht vor, so nimmt man in der Fachliteratur weithin an, dass der Beitritt insgesamt u...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.4 Die Aufrechnung im Fall der Verbraucherinsolvenz (§ 66a GenG)

Rz. 394 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Genossenschaftsmitglied wirkt sich leider sehr negativ auf die Möglichkeit der eG aus, mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Die Regelungen zu den Aufrechnungsmöglichkeiten sind im Einzelnen komplex (§ 95, 96 InsO). Vereinfachend lässt sich jedoch feststellen, dass die InsO nur eine Aufrechnungslage, die schon bei Eröffnung ...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 1.2 Der Mieter leistet keine Kaution

Nach der Bestimmung des § 551 BGB kann der Vermieter von seinem Mieter die Leistung einer Mietsicherheit verlangen – und dies grundsätzlich auch formularvertraglich. § 551 Abs. 2 BGB regelt, dass der Mieter zu 3 gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt ist. Die 1. Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren dann jeweils mit den nächsten beiden M...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.2.1 Absoluter Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 241 Der absoluten Gleichbehandlung unterliegen Sachverhalte, die eine Ungleichbehandlung aus genossenschaftsrechtlichen Prinzipien nicht zulassen, da sie gesetzlich vorgeschrieben gleich zu behandeln sind. Dies betrifft die Höhe des Geschäftsanteils (vgl. § 7 Nr. 1 GenG, § 17 MS), die Anzahl der übernommenen (mitgliedschaftsbegründenden und wohnungs-/nutzungsbezogenen) Pfl...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.2 Die "Bekanntgabe" der Satzung

Rz. 107 Die Genossenschaftsnovelle im Jahr 2006 hatte gesetzlich festgelegt, dass dem Antragsteller schon vor Abgabe seiner Beitrittserklärung eine Abschrift der Satzung in der jeweils geltenden Fassung "zur Verfügung" zu stellen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 2 GenG). Auch vor Einführung dieser Regelung war es empfehlenswert, dem Beitrittswilligen eine Satzung auszuhändigen oder zugä...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 1.6 Der Mieter begeht Sachbeschädigung/Vandalismus

Die mutwillige Beschädigung von Einrichtungen im Bereich des Mietobjekts bzw. der Wohnanlage stellt einen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung dar. Eine erhebliche Sachbeschädigung des Mieters rechtfertigt aber dann weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung, wenn sein Verhalten aus einer Stresssituation resultiert, die auch durch das Verhalten eines...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.3 "Kalte" Räumung

Auch wenn der Mieter nach Zugang der Kündigung die Mieträume verlassen hat, kann der Vermieter nicht einfach eigenmächtig die Mieträume wieder in Besitz nehmen und etwa das Schloss austauschen. Hiermit greift er widerrechtlich in das Besitzrecht des Mieters ein.[1] Die Räumung darf nicht im Wege der Selbstjustiz durchgesetzt werden, sondern unterliegt den staatlichen Vollstr...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 1.3.5 Unwirksamkeit der Kündigung

Die Kündigung des Vermieters wegen Mietzahlungsverzugs wird unwirksam, wenn der Vermieter vor der Kündigung die ausstehende Summe erhält, wenn der Mieter berechtigt die Aufrechnung erklären kann und dies auch unverzüglich nach der Kündigung tut, wenn der Vermieter innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die vollständige Summe vom Mieter bekommt oder wenn sich e...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.2 Ausschluss der Gläubigerkündigung

Rz. 156 Eine im Jahr 2013 neu in das Genossenschaftsgesetz eingeführte Regelung legt für bestimmte Fälle einen Ausschluss der Dritt-Gläubigerkündigung (§ 66 GenG) oder Kündigung durch den Insolvenzverwalter (§ 66a GenG) fest: So ist nach § 67c Abs. 1 GenG die Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gläubiger des Mitglieds (§ 66 GenG) oder durch den Insolvenzverwalter/Treuhä...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.11 Auflösung oder Erlöschen einer Mitgliedsgesellschaft (§ 77a GenG)

Rz. 238 Mitglied in einer eG können auch juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sein. Vertreten wird die juristische Person in der Generalversammlung durch ihre gesetzlich vertretungsberechtigten Organe, z. B. Geschäftsführer, Vorstand oder Bürgermeister. Auch Personengesellschaften können eine Mitgliedschaft in der eG halten. Vertreten werden diese vo...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.6 Kündigung einzelner Anteile im Rahmen der Zwangsvollstreckung

Rz. 166 Sofern das Genossenschaftsmitglied neben seiner Pflichtbeteiligung, die meistens aus mehreren Pflichtanteilen besteht, auch noch weitere, freiwillige Anteile hält, wäre eine Kündigung einzelner Anteile nach § 67b GenG im konkreten Fall möglich. Der Vollstreckungsgläubiger darf nach der hier vertretenen Ansicht[1] dann auch nur diese freiwilligen Anteile kündigen, wen...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.4 Fristgerechte Kündigung durch Insolvenzverwalter des Mitglieds (§ 66a GenG)

Rz. 173 Die gesetzliche Neuregelung zur Gläubigerkündigung im Sinne der Kündigungssperre bezieht sich auch auf den Fall der Verbraucherinsolvenz (§§ 67c Abs. 1, 66a GenG). Beide Fallgruppen sind parallel geregelt. Ist über das Vermögen eines Genossenschaftsmitglieds das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet worden, so gestaltet sich die Rechtslage zur Kündigung der Mitglied...mehr

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Aufsichtsrat und Generalver... / 6 Aufsichtsrat als Auskunftsorgan in der Generalversammlung (Mitgliederversammlung, Vertreterversammlung)

Gemäß § 37 der MusterS ist jedem Mitglied/jedem Vertreter auf Verlangen in der Mitgliederversammlung bzw. Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunft hat einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu ...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.4 Exkurs: Verjährungsfalle des § 548 Abs. 1 BGB

Mit Rückgabe des Mietobjekts durch den Mieter beginnt der Verjährungscountdown des § 548 Abs. 1 BGB. Nach dieser Bestimmung verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Praxis-Beispiel Nach Kündigung des Mietverhältnisses übersendet d...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.7 Kündigung einzelner Geschäftsanteile (§ 67b GenG)

Rz. 179 Ein Genossenschaftsmitglied kann auch einzelne Geschäftsanteile kündigen, ohne aus der eG insgesamt auszuscheiden. Diese Möglichkeit ist § 67b GenG ausdrücklich vorgesehen. Es muss sich allerdings um "freiwillige" Anteile handeln. Einzelne Pflichtanteile sind nicht kündbar. Dies ergibt sich aus dem gesetzlichen Wortlaut und der hierin erkennbaren Systematik (siehe Rn...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.3 Anwendung des Mietrechts auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag

Rz. 280 Grundsätzlich wird auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag Mietrecht angewendet, denn der wesentliche Inhalt eines Nutzungsvertrags ist mit dem gewöhnlichen Inhalt eines Mietvertrags vergleichbar.[1] Die Bindung des Nutzungsrechts an die Mitgliedschaft der Genossenschaft hat keine so erhebliche Bedeutung, dass der Charakter des Vertrags grundsätzlich verändert wird. Maßgeb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.3.1 Gang und Voraussetzungen der Gläubigerkündigung

Rz. 154 Die Beendigung der Mitgliedschaft kann auch durch einen genossenschaftsfremden Dritten erfolgen – als sog. "Gläubigerkündigung". In diesem Fall übt der Gläubiger eines Mitglieds das Kündigungsrecht des Mitglieds aus (§ 66 GenG). Kann das Genossenschaftsmitglied seinem Gläubiger gegenüber die bestehenden Verbindlichkeiten nicht begleichen, so kann der Gläubiger, nachd...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.3.3 Folgen der Pfändung und Überweisung

Rz. 161 Die Pfändung erfolgt durch einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den das örtlich zuständige Amtsgericht erlässt. Die eG ist sog. "Drittschuldner". Als solcher wird die eG zudem aufgefordert, dem Vollstreckenden Auskunft zu geben, ob der Gegner der Vollstreckung (= das Mitglied) verwertbare Ansprüche gegen den Drittschuldner (= die eG) hat oder zu haben gla...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 7.4.2 Voraussetzungen

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bei einer Entlassungsbestätigung, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Arbeitnehmer muss wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entlassungsentschädigung erhalten oder zu beanspruchen haben. Das Arbeitsverhältnis ist ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers beendet worden. Bei unkün...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 7.4.3 Dauer der Ruhenszeit

Die Dauer der Ruhenszeit des Arbeitslosengeldes hängt vom maßgeblichen Kündigungszeitpunkt und von der Höhe der Entlassungsentschädigung ab. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Kalendertag nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Er endet spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gem. § 158 SGB III maßgeblichen Kündigungsfristen hätte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung / 3 Abfindungsanspruch

Eine betriebsbedingte Kündigung löst keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch aus. Ist eine betriebsbedingte Kündigung wirksam, endet das Arbeitsverhältnis vielmehr grundsätzlich ohne gesonderte Entschädigung. In der Kündigungserklärung kann der Arbeitgeber jedoch die Zahlung einer Abfindung anbieten, die nur dann gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.4 Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat bei der Frage, ob er einem Teilzeitverlangen zustimmt, keine Entscheidungsfreiheit, sondern der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ihm keine "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Überblick Der Arbeitgeber hat dem Verringerungsantrag des Arbeitnehmers zuzustimmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für das Bestehen s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 8.2 Voraussetzung des versicherungswidrigen Verhaltens

Voraussetzung einer Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 SGB III vor bei Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, unzureichenden Eigenbemühungen, Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Meldeversä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kennzahlen für das Personal... / 2.2.1 Kennzahlen aus Recruiting und Personalentwicklung

Der Recruitingprozess kann mit Hilfe vieler Kennzahlen abgebildet werden. Angefangen von Platzierungen in Arbeitgeberrankings bis hin zur Zeitdauer einer Besetzung (time to hire). Gerade diese zwei sind mit vielen Einschränkungen behaftet. Beim Arbeitgeberranking sind Größe und Bekanntheit des Unternehmens ausschlaggebend. Beides Aspekte, die nicht unmittelbar durch den Pers...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Zurückweisung des Widerspruchs – § 574b Abs. 2

Rz. 4 Der Widerspruch nach § 574b Abs. 1 ist eigentlich an keine Frist gebunden. Der Vermieter kann jedoch einredeweise die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter nicht die Frist von zwei Monaten vor Beendung des Mietverhältnisses eingehalten hat. Maßgeblich kommt es auf den Zugang des Widerspruchs beim Vermieter an (den der Mieter beweisen muss). Einer ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Widerspruch – § 574b Abs. 1

Rz. 1 Die Norm entspricht inhaltlich dem bis 31. 8. 2001 geltenden § 556 a Abs. 5 und 6 BGB a. F. ; sie regelt Form und Frist des auf Härtegründe gestützten Widerspruchs des Mieters gegen die ordentliche Kündigung des Vermieters (vgl. zum Anwendungsbereich die Kommentierung zu § 574 BGB). Die Norm dient nach Vorstellung des Gesetzgebers der Rechtssicherheit und der Rechtskla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.5 Möglichkeit des Drittvergleichs

Rz. 420 Abs. 3 S. 7 ermöglicht dem Gesellschafter bzw. der nahe stehenden Person den Nachweis eines dem Drittvergleich entsprechenden Verhaltens. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Abs. 3 S. 4, 5 bei der Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter oder eine nahe stehende Person eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung unterstel...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.6 Kündigungsfrist und Zugang eines Einwurfeinschreibens

BAG, Urteil v. 20.6.2024, 2 AZR 213/23 Das BAG hat sich zu der Frage geäußert, wann ein Einwurfeinschreiben dem Arbeitnehmer zugeht. Im vorliegenden Fall kam es auf den genauen Zeitpunkt des Zugangs des Einwurfeinschreibens an, um die Einhaltung der Kündigungsfrist zu wahren. Auch in anderem Zusammenhang kann der Zeitpunkt des Zugangs wichtig sein, z. B. bei der Frage, ob den...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kündigung während der Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags

Ist im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht vorbehalten worden, dann ist für beide Seiten gemäß § 15 Abs. 4 TzBfG während der gesamten Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Einschränkung enthält § 15 Abs. 5 TzBfG lediglich für langdauernde Befristungen, die auf Lebenszeit ein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Beendigung bei Unwirksamkeit der Befristung

Stellt sich heraus, dass die Befristungsabrede unwirksam ist, so gilt der befristete Arbeitsvertrag gemäß § 16 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, bedarf es dann einer Kündigung. Ob und zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab: Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bei Vorliegen eines wi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.4 Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WEG)

Privilegiert werden Hochgeschwindigkeits-Internetanschlüsse. Dies beinhaltet entweder ein elektronisches Kommunikationsnetz, das komplett aus Glasfaserkomponenten zumindest bis zum Verteilerpunkt am Ort der Nutzung besteht oder ein elektronisches Kommunikationsnetz, das zu üblichen Spitzenlastzeiten eine ähnliche Netzleistung in Bezug auf die verfügbare Downlink- und Uplink-...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personenbedingte Kündigung:... / 14 Führerschein-/Fahrerlaubnisentzug

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei Arbeitnehmern, die ohne Führerschein die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen können, ein personenbedingter Kündigungsgrund.[1] Die Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann[2] und andere Überbrückungsmaßnahmen nicht zumutbar sind. Ist die Fah...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 3.7.1 Mietvertrag

Muss der Gründer Gewerbeflächen anmieten, muss er sich klar machen, dass ein langfristiger Mietvertrag im Fall eines Scheiterns genauso nachteilig sein kann wie in dem Fall, dass er schon bald expandieren muss. Praxis-Tipp Dauer und Kündigung eines Mietvertrags Gewerbemietverträge, die für länger als ein Jahr geschlossen werden, unterliegen gem. § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB bei Abs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Ordentliche Kündigung

Die unten vorgeschlagene Klausel betrifft die ordentliche Kündigung ohne wichtigen Grund, die eine Alternative zu der Anteilsübertragung durch den ausscheidewilligen Gesellschafter beinhaltet. Im Gegensatz zur vorhergehenden Einziehungs- bzw. Ausschlussklausel geht nunmehr die Initiative vom Gesellschafter aus. Dieser sollte die Möglichkeit haben, gegen Abfindung aus der Ges...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Kündigungsfrist

Rz. 832 Sofern eine Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung im Anstellungsvertrag nicht geregelt ist, sollen sich die Kündigungsfristen für Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer nach allerdings nicht unbestrittener Ansicht grundsätzlich nach § 621 BGB richten,[1860] wobei in dem hier vorliegenden Vertragsmuster aufgrund der Regelung einer Jahresvergütung eine Kündig...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (c) Muster: Aushilfsarbeitsverhältnis mit kurzer Kündigungsfrist (Kalenderbefristung)

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.8: Aushilfsarbeitsverhältnis mit kurzer Kündigungsfrist (Kalenderbefristung) Der Arbeitnehmer wird zur Aushilfe ab dem _________________________ bis zum _________________________ eingestellt. Das Aushilfsarbeitsverhältnis kann während der ersten drei Monate von beiden Parteien (mit einer Frist von ___________...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / (1) Kündigungsfrist

Rz. 190 Eine ordentliche Kündigung ist zulässig, soweit die Dauer des Anstellungsverhältnisses nicht bestimmt ist (§ 620 Abs. 2 BGB). Mit Rücksicht auf seine Vertrauensstellung als organschaftlicher Vertreter der Gesellschaft mit Unternehmerfunktion bedarf die Kündigung keines sie rechtfertigenden Grundes. Sie ist auch dann wirksam, wenn sie sich auf keinen anderen Grund als...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 70. Kündigungsfrist

a) Allgemeines Rz. 1049 Anders als bei einer außerordentlich fristlosen Kündigung muss im Falle einer ordentlichen, also fristgemäßen Kündigung gleich durch welche Partei des Arbeitsvertrags die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Dies gilt unabhängig von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Die maßgebliche Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Ar...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Nichtbeschäftigung nach Kündigung während des Laufs der Kündigungsfrist

Rz. 596 In der Praxis stellen Arbeitgeber Arbeitnehmer häufig bei Ausspruch der Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses frei. Die tatsächliche Beschäftigung während der Kündigungsfrist ist jedoch regelmäßig gerade für leitende Angestellte mit langen Kündigungsfristen von hoher Relevanz, weil sie sich sonst nicht aus einer laufenden Beschäftigung bewerben können...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Beschäftigungsanspruch nach Ablauf der Kündigungsfrist während der Dauer des Kündigungsschutzprozesses

Rz. 599 Mit Ablauf der Kündigungsfrist endet der Beschäftigungsanspruch. Dies gilt auch, wenn die Wirksamkeit der Kündigung streitig ist. Während der Dauer des Kündigungsschutzprozesses steht dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Weiterbeschäftigungsanspruch zu. aa) Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch Rz. 600 Nach dem vom Großen Senat des BAG im Grundsatzu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Kündigungsfristen

Rz. 1244 Die gesetzliche Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, § 622 Abs. 1 BGB. Während einer vereinbarten Probezeit, maximal für die Dauer von sechs Monaten, beträgt die Kündigungsfrist jedoch nur zwei Wochen, § 622 Abs. 3 BGB. Ein Kündigungstermin ist nicht einzuhalten.[2842] V...mehr