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Outplacement: Methoden, Kosten und Ablauf / 3.1 Zeitrahmen

Thomas Gerwert
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Es ist empfehlenswert, für die Beratung eine möglichst lange Zeitspanne einzuplanen, bevor die Kandidaten endgültig aus dem Unternehmen ausscheiden. Die mitarbeiterbezogene Beratung sollte beginnen, sobald feststeht, von welchen Personen sich das Unternehmen trennt und diese entsprechend informiert wurden.

 
Hinweis

Förderanträge vor Beratung stellen

Der Antrag auf Förderung der Beratung gemäß § 110 SGB III muss vor Beginn der Beratung gestellt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem ist die Einbindung der Agentur für Arbeit bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen hinsichtlich Transferleistungen unerlässlich, da andernfalls eine Förderung ausgeschlossen ist.

Idealerweise startet die Beratung unmittelbar nach dem Trennungsgespräch oder der Mitteilung über die bevorstehende Trennung. Spätestens jedoch sollte der Beginn innerhalb von 14 Tagen nach dieser Information erfolgen, um Zeitverluste und eine sinkende Akzeptanz zu vermeiden.

Die Dauer einer Outplacement-Maßnahme variiert in Abhängigkeit von mehreren Faktoren:

  • Vermittlungsquote als Ziel: Wenn eine hohe Vermittlungsquote angestrebt wird, sollte die Beratungsdauer im Einzel-Outplacement mindestens sechs bis acht Monate betragen und kann bis zu zwei Jahre umfassen, insbesondere wenn eine Rückkehrgarantie nach erfolglosem Wechsel gewährt wird. Im Gruppen-Outplacement wird ein optimaler Zeitraum von durchschnittlich sechs Monaten empfohlen. In der Praxis sind jedoch häufig kürzere Zeitrahmen üblich, bedingt durch Kostengründe und die späte Festlegung des Teilnehmerkreises in Verbindung mit relativ kurzen Kündigungsfristen. Bei Einrichtung einer Transfergesellschaft oder der Kombination von Gruppen-Outplacement/Transferagentur mit einer anschließenden Transfergesellschaft kann die Beratu...

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