Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cae) Leistungen aus einer Krankenversicherung

Rn. 33 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Krankengeld Zu den Leistungen in der (gesetzlichen) Krankenversicherung s § 21 Abs 1 SGB I, § 11 SGB V. Ein Bsp für eine solche Leistung ist das Krankengeld (§ 21 Abs 1 Nr 2 Buchst g SGB I, § 44 SGB V, s BFH BFH/NV 2009,1625). Dieses unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst b EStG; s § 32b Rn 81f (Handzik);...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Straub, Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, NWB F 27, 4919; Eilts, Schwangerschaft, Mutterschutz und Ausgleich der ArbG-Aufwendungen, NWB F 26, 4565; Kopp, Das Teilarbeitslosengeld, NWB F 27, 6467; Figge, Beitrags- und versicherungsrechtliche Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2009/2010, DB Beil Nr 8/2009; Figge, Beitrags- und versicherungsr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Ausländische Krankenversicherung

Rn. 32b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auch Leistungen aus einer ausländischen Krankenversicherung sind steuerfrei (BFH BStBl II 1998, 581 für schweizerische Krankenversicherung; BFH BFH/NV 2009, 1625 für schweizerisches Geburtengeld; FG Köln DStRE 2013, 1025, rkr für niederländisches Krankengeld; FG BdW vom 08.05.2019, 14 K 1955/18, DStRE 2020, 257 rkr (Rev, Az des BFH III R 56...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Übergangsgeld nach den §§ 20, 21 SGB VI

Rn. 44a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder sind in verschiedenen Büchern des SGB vorgesehen. Dabei ist für die Einordnung in § 3 Nr 1 EStG wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigungstatbestand (§ 3 Nr 63 S 1 EStG)

Rn. 2783 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 1 EStG sind die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Versorgungsleistungen entsprechend § 82 Abs 2 S 2 EStG vorgesehen ist, steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Welche Leistungen sind steuerfrei?

Rn. 2097 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 61 EStG zählt abschließend auf, welche Leistungen nach dem EhfG steuerfrei sind (demzufolge sind dort nicht genannte stpfl, s Rn 2091; glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 61 EStG Rz 1):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Mutterschaftsgeld nach § 14 KVLG (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 3)

Rn. 47 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 14 Abs 1 KVLG 1989 (2. Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) regelt, wer Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V erhält: Versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige, die rentenversicherungspflichtig sind (§ 14 Abs 1 Nr 1 KVLG 1989) und sonstige Mitglieder, die die Voraussetzungen des § 24i Abs 2 SGB V erfüllen (§ 14 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Jahressonderzahlung / 4.3.2 Maßgeblicher Bemessungszeitraum

Grundlage für die Bemessung der Jahressonderzahlung ist grundsätzlich das in den Monaten Juli, August, September gezahlte "monatliche Entgelt". Im Unterschied zu dem während des Regelbemessungszeitraums gezahlten Krankengeldzuschuss – der nach der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, dort: Satz 3, unberücksichtigt bleibt – enthält der Tarifvertrag keine ausdrückliche Regelung ...mehr

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Langzeitkonten / 4.2 Sonderfall einer längeren Erkrankung

Keine Probleme bereitet eine Erkrankung während der Freistellungsphase. In diesem Zeitraum erhält der Beschäftigte sein Wertguthaben ausbezahlt. Es besteht daher für den Beschäftigten auch keine Pflicht zur Anzeige und Nachweis der Erkrankung. Erkrankt der Beschäftigte während der Ansparphase, erhält er gem. § 22 Abs. 1 TVöD für 6 Wochen volle Entgeltfortzahlung. Nach Ablauf ...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.5.2 Ausnahmen von der Zwölftelungsregelung

Nach § 20 Abs. 4 Satz 2 unterbleibt die Verminderung der Jahressonderzahlung für Kalendermonate, für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen vor dem 1.12. beendet und die Beschäftigung unverzüglich wieder aufgenommen haben. Dieser Vorschrift kommt aufgrund der befristeten Aussetzung der Wehrdi...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 22 Abs. 1 i. V. m. § 21 h...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 3 Entgeltersatzleistungen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Anspruch zeitlich mit dem Bezug von Versorgungskrankengeld (Versicherungsfälle bis zum 31.12.2023), Krankengeld der Sozialen Entschädigung (Versicherungsfälle seit dem 1.1.2024), Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld zusammentrifft.[1] Der Anspruch auf Krankengeld ruht in Höhe der anderen Entgeltersa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 4 Ausländische Entgeltersatzleistungen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Versicherte entsprechende Entgeltersatzleistungen von einem Sozialversicherungsträger oder einer anderen staatlichen Stelle im Ausland erhält.[1] Die im über- und zwischenstaatlichen Recht vereinzelt enthaltenen Gleichstellungsbestimmungen sind im Rahmen des SGB V praktisch bedeutungslos, weil innerstaatliches Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 8 Wahlerklärung

Versicherte, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht für mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts haben, sind vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen.[1] Dies sind z. B. Personen in einer unständigen Beschäftigung sowie Versicherte, deren Beschäftigungsverhältnis im Voraus auf weniger als 10 Wochen befristet ist. Durch eine Wahlerklärung kann das Mitglie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.1 Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten.[1] Die Ruhenswirkung tritt nicht bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt ein. Die Ruhenswirkung geht nur vom tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt – also dem Nettobetrag des weitergezahlten Arbeitsentgelts – aus. Der Nettobetrag wird ermittelt, in...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1 Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen

1.1 Entgeltfortzahlung Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten.[1] Die Ruhenswirkung tritt nicht bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt ein. Die Ruhenswirkung geht nur vom tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt – also dem Nettobetrag des weitergezahlten Arbeitsentgelts – aus. Der Nettobet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 5 Verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit

5.1 Frist Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden.[1] Wird die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb einer Woche nach ihrem Beginn gemeldet, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt. Die Meldefrist verlängert sich auf den nächstfolgenden Werktag, wenn das Ende der Frist auf einen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 10 Beitragsrückstände

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn der Versicherte mit einem Betrag in Höhe von 2 Monatsbeiträgen zur Krankenversicherung im Rückstand ist und trotz Mahnung nicht zahlt.[1] Wird eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, entfällt die Ruhenswirkung und das Mitglied hat von diesem Zeitpunkt an wieder Anspruch auf Leistungen.[2] Die Ruhenswirkung entfällt, solange die Rat...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 11 Auslandsaufenthalt

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange sich Versicherte im Ausland (außerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland) aufhalten.[1] Die Vorschrift erfasst sowohl vorübergehende Aufenthalte (z. B. Urlaubs- oder Geschäftsreisen) als auch dauerhafte Aufenthalte. Die Ruhenswirkung des Auslandsaufenthalts tritt nicht ein, solange sich Versicherte nach Eintritt der A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 7 Freistellung von der Arbeitsleistung

Der Anspruch auf Krankengeld ruht für die Zeit einer Freistellung von der Arbeitsleistung.[1] Dabei handelt es sich um Zeiten der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, für die die Arbeitsleistung vor oder nach der Freistellung erbracht wurde.[2] Die Ruhenswirkung entfällt, wenn die Freistellungsphase zum Zeitpunkt der vorgesehenen Arbeitswiederaufnahme endet. Die Ruhenswirkung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.3 Stufenweise Wiedereingliederung

Die Vorschrift des § 23c SGB IV wird auch bei einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben angewendet, wenn der Arbeitgeber während dieser Zeit Arbeitsentgelt zahlt. Für den Anspruch auf Entgeltzahlung kommt es auf die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Krankengeld ist in voller Höhe zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer nach der Vereinbarung kein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.4 Arbeitseinkommen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange beitragspflichtiges Arbeitseinkommen erzielt wird.[1] Das Arbeitseinkommen ist von der Krankenkasse von Amts wegen[2] aufgrund der steuerlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen (z. B. § 60 EStG) zu ermitteln.[3] Sie darf sich nicht auf den letzten Steuerbescheid beschränken.mehr

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Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 5.1 Frist

Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden.[1] Wird die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb einer Woche nach ihrem Beginn gemeldet, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt. Die Meldefrist verlängert sich auf den nächstfolgenden Werktag, wenn das Ende der Frist auf einen Samstag,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 5.2 Ausnahmen von der Ruhenswirkung

Die Rechtsprechung hat Ausnahmen von der Ruhenswirkung aufgrund einer verspäteten Meldung anerkannt:[1] Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit konnte ihren Adressaten wegen von der Krankenkasse zu vertretender Organisationsmängel nicht erreichen. Der Versicherte hat alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan, um seine Ansprüche zu wahren. Er wurde daran aber durch eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 6 Elektronische Meldung der Arbeitsunfähigkeit

Der Vertragsarzt übermittelt die Daten einer Arbeitsunfähigkeit und ihre Fortsetzung elektronisch an die Krankenkasse.[1] Die Regelung gilt auch für Krankenhäuser und stationäre Reha-Einrichtungen.[2] Der Versicherte ist aufgrund der elektronischen Übermittlung davon befreit, der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit zu melden (Ausnahme: Eine elektronische Übermittlung ist wege...mehr

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Praktikanten / 3.2.2.2 Sonstige Fälle

Für die Fortzahlung der Vergütung in sonstigen Fällen verweist die Praktikums-Richtlinie in Ziffer 2.2.2 auf die Vorschrift des § 19 BBiG. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn sich die Praktikantin oder der Praktikant für das Praktikum bereithält, dieses aber ausfällt. Diese Regelung betriff...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis (vgl. Rz. 32 f.) gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[1] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Schutz des Arbeitnehmers (Abs. 3)

Rz. 49 Gem. § 6 Abs. 3 EFZG darf der Forderungsübergang nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geltend gemacht werden. Diese Regelung soll den Arbeitnehmer im Verhältnis zum Arbeitgeber vor Vermögenseinbußen infolge des Schadensereignisses schützen, wenn die aus dem Schadensereignis resultierenden Schadensersatzansprüche (ggf. mehrerer Beteiligter) aus rechtlichen oder tatsäch...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Der in § 1 Abs. 1 normierte sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes legt den die Entgeltfortzahlung auslösenden Tatbestand und seine Adressaten fest. Danach regelt das EFZG gem. § 1 Abs. 1 einheitlich für alle Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen (§§ 2, 12 EFZG) sowie im Krankheitsfall (§§ 3-9, 12 EFZG) und für die Heimarbeiter die wirtschaftlich...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5 Zeitpunkt des Anspruchsübergangs

Rz. 38 Der gesetzliche Forderungsübergang i.S.d. § 6 Abs. 1 EFZG findet nicht bereits mit Eintritt des schädigenden Ereignisses statt[1], sondern erfolgt erst, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an den Arbeitnehmer tatsächlich geleistet und die Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialversicherungsträger und die Einrichtungen der zusätzl...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 6 EFZG normiert seit Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes am 1.6.1994 einheitlich für alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber einem Dritten wegen Verdienstausfalls infolge eines schädigenden Ereignisses auf den Arbeitgeber. Die Vorläuferregelung des § 4 LFZG vom 22.7.1969 (BGBl I...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.2 Erwerbsfähigkeit/Pflegebedürftigkeit/Vermeidung von Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 Während § 4 Abs. 1 Nr. 1 allgemein auf die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung (Teilhabestörung) und auf die Vermeidung ihrer negativen Folgen abstellt, verpflichtet Nr. 2 die Rehabilitationsträger dazu, alles zu tun, um günstig zu beeinflus...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.17 Bezug von Sozialleistungen

Rz. 35 Bei Bezug von Sozialleistungen, also bei Personen, die Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld oder Krankengeld der sozialen Entschädigung beziehen, bestimmt sich die Ermittlung der Entgeltpunkte nach der für die Sozialleistung maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlage; § 166 Abs. 1 Nr. 2 (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.13).mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 2 Auswirkungen von Fehlzeiten

Unabhängig von den Ursachen haben Fehlzeiten enorme Auswirkungen auf das Gesamtunternehmen. Zu diesen gehören: Kosten für Entgeltfortzahlung, Kosten durch geringere Produktivität, Verzögerungen und Produktionsausfälle, Kosten für Umsetzungen/Versetzungen, Kosten für zusätzliche Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer sowie Überstunden und Folgekosten der Überlastung von Kollegen, die Kra...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Umrechnung auf Kalendertage

Rz. 30 Da der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf den Kalendertag bezogen ist, ist der durchschnittliche Verdienst pro Kalendertag zu ermitteln. Dazu ist das Gesamt-Nettoeinkommen im Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kalendertage im Referenzzeitraum zu dividieren. Dabei wird der Kalendermonat mit 30 Tagen berechnet (§ 191 BGB). Allerdings ist der ...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.2 Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflichtversicherung

Der Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des ggf. vom Arbeitnehmer zu zahlenden einkommensabhängigen Zusatzbeitrags i. S. d. § 242 SGB V ist in Nummer 25 auszuweisen. Zu erfassen sind dabei die insgesamt an die Krankenkasse abgeführten Beiträge, d. h. ggf. mit Beitragsanteilen für das Krankengeld. Arbeitnehmerbeiträge zur inländische...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.2 Nummern 1 und 2: Dauer des Dienstverhältnisses und Großbuchstabe U

Der Zeitraum der Beschäftigung des Arbeitnehmers im jeweiligen Kalenderjahr ist als Dauer des Dienstverhältnisses zu melden. Die Dauer des Dienstverhältnisses ist fortlaufend zu erfassen, auch wenn der Arbeitgeber bei weiterbestehendem Dienstverhältnis für bestimmte Zeiträume keinen Arbeitslohn ausgezahlt hat. Eintragung der Anzahl der Großbuchstaben U Diese Zeiträume ohne Loh...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.10 Nummer 15: Kurzarbeitergeld u. Ä.

In Nummer 15 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Summe der folgenden Beträge aufzunehmen: Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Qualifizierungsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss bei Beschäftigungsverbot für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während der Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschrift...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Bestimmung des Referenzzeitraums (§ 18 Sätze 2 und 4, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 3)

Rz. 2 Ausgangspunkt der Berechnung der Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG ist im Regelfall das Entgelt, das die Frau in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bzw. der Schutzfrist bezogen hat. Soweit das Gesetz auf die letzten 3 "abgerechneten" vollen Kalendermonate abstellt, regelt es den maßgeblichen Zeitraum, nicht aber die maßgeblichen Entgeltbestandteile. Für die Hö...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 27 Hat man den maßgeblichen Gesamtverdienst im Referenzzeitraum ermittelt und ggf. nach § 21 Abs. 4 korrigiert (dazu oben, Rz. 19 ff.), ist im nächsten Schritt der maßgebliche Tagesverdienst zu berechnen. Dazu wird das Gesamteinkommen aus dem Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Tage im Referenzzeitraum dividiert. Rz. 28 Wird ein fixes Gehalt gez...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG)

Rz. 21 Aus der Verweisung folgt nicht, dass die Grundsätze der Einheitlichkeit des Versicherungsfalls anwendbar sind, auch wenn § 9 Abs. 1 Satz 1 zur Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zunächst auf die Arbeitsverhinderung abstellt. Diese Arbeitsverhinderung beruht aber regelmäßig gerade nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Vielmehr unterscheiden sic...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.4 Abgeltung und Arbeitslosengeld

Rz. 207 Der Urlaubsabgeltungsanspruch führt zu keiner Verlängerung des Arbeitsverhältnisses. Es bleibt bei dem Beendigungszeitpunkt, der sich als Folge der Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvereinbarung ergibt. Hinweis Der Arbeitgeber hat daher auch im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht diesen Zeitpunkt anzugeben und nicht den Beendigungszeitpunkt unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 2 Leistungen

Das soziale Recht auf Zugang zur Sozialversicherung garantiert Ansprüche auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.[1] Dazu gehören nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung...mehr