Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 2.4 Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen (Brutto-)Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Regelentgelt), jedoch höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts.[1]mehr

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Entgeltersatzleistung / 6 Legalzession

§ 115 SGB X regelt den Übergang von Ansprüchen auf Sozialleistungsträger. Dabei handelt es sich um einen gesetzlichen Forderungsübergang. Der wichtigste Zweck der Legalzession in § 115 SGB X ist der Schutz des Sozialversicherungssystems vor finanziellen Belastungen durch Schadensfälle, die auf Dritte zurückzuführen sind. Wenn ein Sozialleistungsträger Leistungen (z. B. Kranke...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.1 Anspruchsgrundlage

Anspruchsgrundlage bildet § 44 Abs. 1 SGB V und normiert als einleitende Bestimmung unter welchen Voraussetzungen Versicherte Anspruch auf Krankengeld haben. Nähere Bestimmungen zur Anspruchshöhe und Anspruchsdauer finden sich in den nachfolgenden Vorschriften des SGB V. Für den Anspruch auf Krankengeld müssen gemäß § 44 Abs. 1 SGB V grundsätzlich 4 Voraussetzungen erfüllt se...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.2 Beginn des Krankengeldbezugs

Zwar besteht der Anspruch grundsätzlich mit dem Vorliegen der o. g. Voraussetzungen. Allerdings ruht der Anspruch auf das Krankengeld in der Regel für die Dauer der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit, da der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 EZFG vorrangig Entgeltfortzahlung leistet bzw. leisten muss.[1] Die 6-wöchige Ruhephase des Anspruchs setzt nicht voraus, dass der 6-wöchi...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.3 Bezugsdauer

Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ist der Bezug von Krankengeld auf längstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an, begrenzt. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Im Übrigen ist der Bezug jedoch zeitlich grundsätzlich ni...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.5 Krankengeldzuschuss

Um den Einkommensverlust auszugleichen, den der Arbeitnehmer neben dem bereits unglücklichen Umstand der Krankheit oder Behandlung erfährt, können Arbeitgeber einen sog. Krankengeldzuschuss leisten. Häufig sehen kollektivrechtliche Vereinbarungen (Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge) Krankengeldzuschüsse vor.mehr

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Entgeltersatzleistung / 2 Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung

Werden steuerfreie Entgeltersatzleistungen von anderen Stellen und nicht vom Arbeitgeber gezahlt, ist dieser mittelbar nur dann betroffen, wenn er für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer solch steuerfreie Leistungen erhält (z. B. Krankengeld) keinen Arbeitslohn zahlt. Damit das Finanzamt Kenntnis von solchen Zeiten erhält, in denen der Arbeitnehmer unter Umständen steuerfreie ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.1.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslos i. S. v. § 137 SGB III sind Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen ("Beschäftigungslosigkeit"), sich aktiv darum bemühen, wieder eine Beschäftigung zu finden ("Eigenbemühungen") und Vermittlungsangeboten der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen ("Verfügbarkeit"). Eine ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, sofer...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4.2 Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Während der Dauer der gesetzlich normierten Mutterschutzfristen hat eine gesetzlich krankenversicherte Frau gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf Erhalt von Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld ist insofern eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird von der Krankenkasse für die Dauer der Schutzfrist gezahlt.[1] Das Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 13,...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.7 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Satz 1 Nr. 3 begründet die Versicherungspflicht für Personen, die von einem Leistungsträger Krankengeld (§ 44 SGB V), Verletztengeld (§§ 45 SGB VII, vgl. hierzu BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R), Versorgungskrankengeld (§ 47 SGB XIV, vormals bis zum 31.12.2024 noch § 16 BVG), Krankengeld der Soldatenentschädigung (§§ 19 ff SEG), Übergangsgeld (§§ 20, 21), Arbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.3 Beschäftigte Pflegeperson (Satz 3)

Rz. 63 Satz 3 sieht eine Ausnahmeregelung zu den nach Nr. 1a versicherungspflichtigen Pflegepersonen vor, wenn diese neben der Pflege regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind (vgl. insoweit Rz. 7 ff.). Rz. 63a Es entspricht nach der gesetzgeberischen Intentionen nicht Sinn und Zweck der Regelung, die Versicherungspflicht nach § 3 Satz...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.9 Organ- und Gewebespender (Satz 1 Nr. 3a)

Rz. 49 Satz Nr. 3a begründet einen Pflichtversicherungstatbestand für Organ- und Gewebespender. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass Rentenversicherungspflicht von Spendern von Organen und Geweben auch dann besteht, wenn der Empfänger privat krankenversichert ist. In diesen Fällen erhalten die Spender von dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Empfänge...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / 2 Bezahlung

Der Arbeitnehmer erhält i.d.R. während der Eingliederungsphase kein reguläres Arbeitsentgelt, sondern die vorgesehenen Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld). Dafür kommt je nach Sachlage der jeweilige Rehabilitationsträger auf: Kranken- oder Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft, abhängig davon, ob die bestehende Einschränkung durch Kra...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.10 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 51 Satz 1 Nr. 4 begründet letztlich einen Pflichtversicherungstatbestand für Bezieher von Vorruhestandsgeld. Vorruhestandsgeld setzt begrifflich das Einigsein der Vertragspartner über das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben voraus (BSG, Urteil v. 26.11.1992, 7 RAr 46/92; BSG, SozR 3-2600 § 3 Nr. 2); es ist unerheblich, ob die Leistung auch als Vorruhestand...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 74 Bokeloh, Hinreichende Verbindung von Erziehungszeiten/Versicherungszeiten im für die Rente leistungspflichtigen Mitgliedstaat – Anm. zu EuGH, Urteil vom 22. 2. 2024, Rs. C-283/21, SGb 2024, 540. ders., Grenzüberschreitende Aspekte der rentenrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen, DRV 2018, 192. Creytz, Fälligkeit und Verjährung von Beiträgen zur Rentenversicherung f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Streitwert der Klageant... / III. Andere Rechtsgebiete

Rz. 19 Häufig werden von dem Mandanten auch Fragen zu steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen gestellt. Eine dogmatisch befriedigende Abgrenzung zwischen der umfassenden Beratung wegen einer Kündigung einerseits und der Übernahme gesonderter Mandate aus dem Sozialversicherungs- oder Steuerrecht andererseits fehlt. Rz. 20 In der Praxis wird in der Regel so ...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VII. Regress

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Vergütungsoptimierung durch... / 1.1 Krankengeld

Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer Beschäftigung, zahlt die Krankenkasse nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Krankengeld. Das Krankengeld wird aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt rund 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts. Praxis-Beispiel Niedrigeres Krankengeld durch Vergütungsoptimi...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die private Nutzung des Dienstwagens in den Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht. Das Recht zur privaten Nutzung endet also im Regelfall nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung.[1] Gleichwohl können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung der Dienstwagen...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Anlasskündigung

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nur erhalten, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für den Ausspruch einer Kündigung nimmt. "Anlass" meint den äußeren Anstoß im Sinne einer objektiven Ursache[1], während "Motiv"[2] den inneren Beweggrund, gerade dem Arbeitsunfähigen zu kündigen,...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Wirksame Kündigung des Arbeitnehmers

Rz. 29 Ein Entgeltfortzahlungsanspruch aus §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG entsteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit wirksam kündigt. Zur Erhaltung des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Arbeitnehmers trotz oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs....mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Beweislast

Rz. 23 Verlangt der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG), gelten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er die anspruchsbegründenden Tatsachen nach §§ 3 Abs. 1, 3 und 8 Abs. 1 Satz 1 EF...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Subjektive Voraussetzungen

Rz. 16 In subjektiver Hinsicht setzt eine Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit voraus, dass der Arbeitgeber positive Kenntnis von der bestehenden oder bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat.[1] Erlangt er die Kenntnis erst nach Abgabe der Kündigungserklärung, genügt dies nicht, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Zugang der Kündigu...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Gleichstellung von Aufhebungsverträgen

Rz. 20 Endet das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit statt durch Kündigung des Arbeitgebers einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag, stellt sich die Frage, ob § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG entgegen seinem Wortlaut auch auf diesen Beendigungstatbestand Anwendung findet oder ob der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 2 EFZG mit dem rechtli...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Beweislast

Rz. 34 Der Arbeitnehmer trägt im Prozess vor dem Arbeitsgericht die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) darstellen sollen.[1] Allerdings gelten hier zugunsten des Arbeitnehmers anders als bei § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG keine Beweiserleichterungen.mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.2 Anspruchsübergang

Rz. 27 Häufig werden die Prozesse zur Durchsetzung eines Anspruchs nach §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geführt, sondern zwischen der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse und dem Arbeitgeber. In der Regel tritt die Krankenkasse durch die Zahlung von Krankengeld nach §§ 44 ff. SGB V an den Arbeitnehmer nach Einstellung de...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / Zusammenfassung

Überblick Vergütungsoptimierungsmodelle haben das Ziel, steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn in steuerfreie oder pauschal besteuerte Vergütungsbestandteile umzuwandeln, um eine höhere Nettoauszahlung zu erreichen. Durch die optimale Gestaltung können Arbeitgeber so ihre Mitarbeiter für ihre guten Leistungen belohnen, sie erhöhen die Mitarbeitermotivation und binden Fa...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 1 Auswirkung auf Leistungsansprüche

Bei einer Vergütungsoptimierung wird die Erhöhung des Auszahlungsbetrags beim Arbeitnehmer durch eine Minderung des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts erreicht. Dies scheint für beide Beteiligten zunächst vorteilhaft. Für den Arbeitnehmer sind bei einer Vergütungsoptimierung jedoch auch andere Aspekte zu berücksichtigen: Im Gegenzug vermindert sich dur...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2 Bestehende Arbeitsunfähigkeit

Rz. 14 Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers muss im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung objektiv bereits bestehen oder bevorstehen. [1] Eine künftige Arbeitsunfähigkeit muss so gut wie sicher feststehen und darf sich nicht in einer reinen Vermutung oder in einer vagen Ankündigung erschöpfen.[2] Praxis-Beispiel Eine Arbeitsunfähigkeit steht objektiv si...mehr

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Israel / 7 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden.[1] Hinweis Langfristige Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem Aus...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auch für volle Kalendermonate der Elternzeit oder der Krankheit anzusetzen. Die 0,03-%-Monatspauschale berücksichtigt die Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Darauf, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen ...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 1.2 Übergangsgeld

Während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme während der Beschäftigung ist im Regelfall der zuständige Rentenversicherungsträger für die Erbringung der Leistung zuständig. Der Arbeitnehmer erhält in diesem Fall Übergangsgeld. Die Berechnungsgrundsätze sind mit denen des Krankengelds vergleichbar. Insoweit sind auch die finanziellen Auswirkungen weitgehend identisch. E...mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung ist fristgerecht eingelegt worden. Allerdings fehlt es im Umfang einer Forderung von 164,64 EUR an einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügenden Begründung, so dass sie insoweit unzulässig ist. Danach muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Höhe des Anspruchs und Anspruchsberechtigte

Rz. 8 Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 EFZG beträgt der Zuschlag für (Nr. 1) Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und die nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellten 3,4 %, für (Nr. 2) Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als 2 fremden Hilfskräften und die nach § 1 Abs. 2b, c HAG Gleichgestellten 6,4 %. Nicht anspruchsberechtigt sind Gleichgestellte nach § 1 Abs. 2...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 7 Tarifvertragliche Regelungen (Abs. 4)

Rz. 14 Gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann für Heimarbeiter durch Tarifvertrag bestimmt werden, dass sie statt der in § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG bezeichneten Leistungen, die den Arbeitnehmern im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zustehenden Leistungen erhalten. Die Möglichkeit, durch Tarifvertrag (nicht durch Betriebsvereinbarung oder individu...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Anspruchsumfang

Rz. 11 Gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 EFZG beträgt das Feiertagsgeld für jeden Feiertag i. S. d. § 2 Abs. 1 EFZG 0,72 % des in einem Zeitraum von 6 Monaten ausgezahlten reinen Arbeitsentgelts ohne Unkostenzuschläge. Reines Arbeitsentgelt i. S. d. Vorschrift ist die Bruttovergütung vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und nach Abzug sämtlicher Unkostenzuschläge.[1]...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 Ob sich die grundsätzlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feiertagsgeld – auch für den Bereich der Heimarbeit – aus § 2 EFZG ergeben, wobei § 11 Abs. 2 EFZG nur hinsichtlich der Anspruchshöhe maßgeblich ist – so die herrschende Ansicht – oder ob sich Anspruchsvoraussetzungen und Höhe des Feiertagsgeldes aus § 11 Abs. 2 EFZG selbst ergeben – so die Mindermeinung –...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bereits § 1 Abs. 1 EFZG stellt klar, dass das Gesetz zwischen der (Fort-)Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmer sowie der wirtschaftlichen Sicherung im Bereich der Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall unterscheidet. Die §§ 10, 11 EFZG nehmen sich der Heimarbeiter an. Die Unterscheidung ist nötig, weil in Heimarbeit Beschäftigte selbst den Ze...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Erstattungsanspruch der gleichgestellten Zwischenmeister (Abs. 2)

Rz. 12 Zwischenmeister erwerben als Unternehmer keine eigenen Ansprüche auf Zuschlagszahlung nach § 10 Abs. 1 EFZG. Sind sie aber den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt, haben sie gegen ihren Auftraggeber einen Anspruch auf Zahlung der Zuschläge nach § 10 Abs. 1 EFZG, die sie an die von ihnen beschäftigten Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende oder die ihnen Gleichgeste...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Anspruch auf Zuschlagszahlung

Rz. 6 § 10 Abs. 1 EFZG gewährt einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zu dem für die Heimarbeit gewährten Arbeitsentgelt. Der Zuschlag soll durch den Anspruchsberechtigten als Rücklage für einen etwaigen Ausfall der Entgeltzahlungen im Krankheitsfall verwendet werden. Demzufolge besteht der Anspruch auf Zuschlagsgewährung unabhängig davon, ob der Anspruchsberechtigte arb...mehr

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Energiepreispauschale / 4.1 Voraussetzungen

Der Anspruch auf die Energiepreispauschale I für den begünstigten Veranlagungszeitraum 2022 entstand am 1.9.2022. Der Entstehungszeitpunkt am 1.9.2022 war von Bedeutung für die Frage, wer die Energiepreispauschale I auszahlt. Über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn sollten nur aktiv tätige Arbeitnehmer entlastet werden, die die folgenden Voraussetzungen erfü...mehr

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Energiepreispauschale / 8 Abgabe einer Einkommensteuererklärung

I. d. R. sind Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Erhält ein Arbeitnehmer jedoch zusätzlich zum Arbeitslohn eine Lohnersatzleistung von mindestens 410 EUR, wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, so ist dieser zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Zur Abgabe verpflichtet sind aber auch zusammenveranlagte Ehepaare/Lebens...mehr

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Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.2 Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 596 Als "häufige Kurzerkrankungen" werden Ausfallzeiten verstanden, die jeweils von kürzerer Dauer sind, sich jedoch häufig wiederholen und dabei keinem vorhersehbaren Muster unterliegen. Hierbei kann es sich ebenso um zahlreiche eintägige Fehlzeiten wie um mehrwöchige Ausfallzeiten, die im Kalenderjahr häufiger auftreten, oder um Mischformen handeln. Kündigungsgrund ist...mehr

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Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / Zusammenfassung

Überblick Wer von einem Arzt eine Bescheinigung über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, muss nicht in jedem Fall dem Arbeitsplatz ganz fernbleiben. Wenn die krankheitsbedingten Einschränkungen nur bestimmte Tätigkeiten betreffen und andere anfallende Arbeiten problemlos erledigt werden können, ist das grundsätzlich möglich. Das ist oft nicht nur für den Arbeitg...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 349 Arbeitseinkommen des Gläubigers, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, wird im Regelfall von dem um den Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[518] gekürzten Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen; der Gläubiger erhält eine Quote von des Differenzbetrags (Differenzmethode).[519] Die Quote erhöht sich auf ½, soweit der Schuldner arbeitsunabhängiges Eink...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Unterhaltsquote

Rz. 468 Vom verbleibenden Restbetrag wird dem Ehegatten mit dem geringeren 45 % – als Elementarunterhalt zugebilligt. Dem Schuldner stehen also 55 % des Arbeitseinkommens zur Verfügung und damit 10 % – mehr als dem Gläubiger; damit soll ihm ein Anreiz zur Arbeit gegeben werden. Soweit das Einkommen des Schuldners nicht aus aktueller Arbeitsleistung erzielt wird (z.B. Kapital...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 268 Hat der Gläubiger Arbeitseinkommen, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, so wird es im Regelfall von dem Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen, das zuvor um den vollen Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[415] gekürzt worden ist; der Gläubiger erhält 45 % – des Differenzbetrags (Differenzmethode).[416] Nach der Entscheidung des BGH vom 13.11.2019[41...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _________________________ – nachfolgend au...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Krankheit

Rz. 424 Der Krankheitsbegriff ist weit auszulegen und entspricht den entsprechenden Begriffen im Sozialversicherungs- und Beamtenrecht. Krankheit ist danach ein "objektiv fassbarer regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf".[684] Der Krankheit stehen Gebrechen oder Schwächen der körperlichen oder geistigen Kräfte gleich. Gebrechen sind von de...mehr