Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch ist wie nach § 45 Abs. 1 SGB V auf gesetzlich krankenversicherte Kinder beschränkt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind.[1] Mitaufgenommene Elternteile haben keinen Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, wenn der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen ist (z. B. aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit).[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.5 Arbeitnehmer in Freistellungsphase der Altersteilzeit

Arbeitnehmer haben auch in der Freistellungsphase einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Voraussetzung ist, dass weiterhin Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorliegt. In dieser Zeit besteht kein realisierbarer Anspruch auf Krankengeld. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden somit nach dem ermäßigten Beitragssatz (2024: 14,0 %)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1 Freistellungsanspruch

Arbeitnehmer haben während der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes einen Anspruch auf Freistellung gegen den Arbeitgeber. Rechtlich liegt ein Fall des allgemeinen schuldrechtlichen Leistungsverweigerungsrechts nach § 275 Abs. 3 BGB vor, weil dem Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen die Erbringung der geschuldeten (Arbeits-)Leistung unmöglich geword...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.4 Kinder

Versicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie in einem Kindschaftsverhältnis zum zu betreuenden Kind stehen. Zu den Kindern in diesem Sinne gehören leibliche oder adoptierte (angenommene) Kinder des Versicherten. Außerdem sind Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder[1] und Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind, zu berück...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.8.2 Kinder mit Behinderungen

Für Kinder, die eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze. Kinder haben Behinderungen, die körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und sie an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.5 Ärztliches Zeugnis

Über die Notwendigkeit, das Kind wegen seiner Erkrankung zu beaufsichtigen, zu betreuen oder zu pflegen und deswegen der Arbeit fernzubleiben, ist ein ärztliches Zeugnis auszustellen und der Krankenkasse vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. In der Praxis wird der zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten vereinbarte Vordruck genutzt (M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 7.1 Anspruch/Berechnung/Höchstbezugsdauer

Der Arbeitgeber lässt den Freistellungsanspruch nochmals gegen sich gelten, den sein Arbeitnehmer nach § 45 Abs. 3 SGB V bereits ausgeschöpft hat. Die Krankenkasse des Arbeitnehmers, dessen Arbeitgeber einer weiteren Freistellung zustimmt, berechnet und zahlt das Krankengeld an ihren Versicherten auf der Grundlage seines Arbeitsentgelts aus. Außerdem führt sie die damit in Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.2 Privat krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher

Diese Arbeitnehmer erhalten als Beitragszuschuss einen Betrag, der sich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt (Istentgelt) und des bei Krankenversicherungspflicht zugrunde zu legenden fiktiven Arbeitsentgelts ergibt. Für die Berechnung des Beitragszuschusses gilt Folgendes: Der Zuschussanteil aus dem Istentgelt wird auf der Basis des Arbeitgeberanteils am Beitragssatz der geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 10 Leistungen

Unständig Beschäftigte haben Leistungsansprüche im gleichen Umfang wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Ausgenommen davon ist das Krankengeld. Dieser Personenkreis wird grundsätzlich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. Der Versicherte kann aber die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit wählen. Darüber hinaus bieten die meiste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 5.3 Beitragssatz

Für die Beitragsberechnung ist der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung anzuwenden. Dies deshalb, weil unständig Beschäftigte aufgrund gesetzlicher Vorgabe[1] keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Hat der Beschäftigte die Versicherung mit Krankengeld gewählt, ist der allgemeine Beitragssatz maßgebend.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankentagegeld

Begriff Das Krankentagegeld ist das privatversicherungsrechtliche Pendant zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird von privaten Versicherungsunternehmen direkt an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitsentgelt. Krankentagegeld wird begrifflich gelegentlich mit dem Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers verwechselt. Zahlt ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter. Der Arbeitgeber kann jedoch in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis verlangen. So besteht für die Zeiten des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Am 1.1.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten und hat bezüglich des Anspruchs auf Elternzeit (vormals Erziehungs"urlaub") das Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst, ohne allerdings wesentliche Änderung mit sich zu bringen. Für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren wurden, trat zum 1.1.2015 eine erhebliche Änderung in Kraft. Mit ihm wir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.6 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 6)

Rz. 11 Die Krankenkassen haben ihren Mitgliedern, deren Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen ist und denen bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen entgeht (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3), Tarife anzubieten (Satz 1). Die Tarife enthalten Ansprüche auf Krankengeld und regeln den Beginn dieser Leistung. Ungerechtfertigte Bereicherungen insbesondere ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 2.1 Beginn befristeter Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Zu den befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zählen Zeitrenten wegen Erwerbsminderung (§ 43), Berufsunfähigkeit (§ 240) und für Bergleute (§ 45). Abs. 1 enthält jedoch keine Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit gewährt werden kann. Dies ist in § 102 Abs. 2 geregelt. Danach muss die begründ...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.8.1 Mindestbindungsfrist (Satz 1)

Rz. 16 Die Wahl eines Tarifs ist überwiegend mit einer Bindungsfrist verknüpft. Die Frist ist notwendig, um einen missbräuchlichen Wechsel zwischen Tarifen je nach Erwartung der Inanspruchnahme von Leistungen zu verhindern (BT-Drs. 16/3100 S. 109). Auch wegen der bei diesen Tarifen notwendigen langfristigen Kalkulationsgrundlage erscheint die Bindungsfrist angebracht. Ein Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.2 Beitragsfiktion (Abs. 2)

Rz. 13 § 203 Abs. 2 regelt, dass ein Beitrag als gezahlt gilt (= Beitragsfiktion), wenn Versicherte glaubhaft machen, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil von ihrem Arbeitsentgelt abgezogen worden ist. Die Anerkennung von Beitragszeiten (§ 55 Abs. 1) ist danach auch zulässig, wenn Versicherte zwar die Ausübung einer versicherten Beschäftigung nachweisen, die Abführung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten seit dem 1.4.2007 Wahltarife anbieten, die teilweise der privaten Krankenversicherung entlehnt sind (BT-Drs. 16/3100 S. 108). Damit hat der Gesetzgeber die Wahlfreiheit für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht und ihnen umfangreiche neue Rechte im Rahmen der Tarifgestaltung eingeräumt. Er si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Kontenergänzungen (Abs. 1) bei lückenhaften Versicherungskonten, wenn Versicherte glaubhaft machen, dass von ihnen in der nicht gespeicherten Zeit sowohl eine versicherte Beschäftigung ausgeübt worden ist als auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt worden sind. Darüber hinaus lässt A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.3 Meldeanlässe nach § 28a SGB IV

Rz. 56 Die Meldeanlässe listet § 28a Abs. 1 unter den Nr. 1 bis 20 auf. Die Vorschrift ist insoweit abschließend. Ungeachtet dessen folgen aus der DEÜV weitere Meldeanlässe, die neben jede des § 28a Abs. 1 treten. Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem der angeführten Fälle eine Meldung zu erstatten ist. Es gibt vielmehr Sachverhalte, bei denen auch nach der DEÜV keine Mel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen Entschädigung

Zusammenfassung Begriff Beim Krankengeld der Sozialen Entschädigung handelt es sich um eine dem Krankengeld vergleichbare Leistung nach dem SGB V (bis zum 31.12.2023 Versorgungskrankengeld nach dem BVG). Es wird grundsätzlich an Geschädigte gezahlt, wenn sie aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig werden oder eine stationäre Behandlung wegen einer anerkannt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 1 Zweck

Durch das Krankengeld der Sozialen Entschädigung soll ein Ausgleich für eine Minderung der Erwerbseinkünfte geschaffen werden, die auf eine schädigungsbedingt verursachte Arbeitsunfähigkeit oder eine schädigungsbedingt erforderliche stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung zurückzuführen ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / Zusammenfassung

Begriff Beim Krankengeld der Sozialen Entschädigung handelt es sich um eine dem Krankengeld vergleichbare Leistung nach dem SGB V (bis zum 31.12.2023 Versorgungskrankengeld nach dem BVG). Es wird grundsätzlich an Geschädigte gezahlt, wenn sie aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig werden oder eine stationäre Behandlung wegen einer anerkannten Schädigungsf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 5 Beginn/Dauer/Karenzzeit

Für die nach dem KSVG Versicherten sowie für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V abgegeben haben, entsteht der Anspruch auf Krankengeld der Sozialen Entschädigung zu den in § 46 Satz 1 SGB V geregelten Zeiten. § 46 Satz 2 bis 4 SGB V findet keine Anwendung.[1] Zugunsten dieser Personengruppe wird in §§ 47 Abs. 6 SGB XIV von einer Karenzzeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 3 Berechnung

Das Krankengeld der Sozialen Entschädigung beträgt 80 % des Regelentgelts, darf jedoch das entgangene Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Das Regelentgelt wird bis zur Höhe der jeweils geltenden Leistungsbemessungsgrenze berücksichtigt. Leistungsbemessungsgrenze ist der 360. Teil der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.[1] Die Leistungsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 4 Ruhen des Anspruchs

Abweichend von § 49 Abs. 1 Nr. 7 SGB V ruht der Anspruch auf Krankengeld der Sozialen Entschädigung in den ersten 6 Wochen nicht für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB abgegeben haben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 2 Anspruchsvoraussetzungen/-berechtigte

Grundsätzlich sind Berechtigte der Sozialen Entschädigung gem. § 2 Abs. 1 SGB XIV Geschädigte sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende. Geschädigte sind Personen, die durch ein schädigendes Ereignis nach dem SGB XIV unmittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.[1] Entschädigungstatbestände sind Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.6.2 Zeitrente

Befristete Erwerbsminderungsrenten beginnen frühestens am 1. des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit, sofern der Rentenantrag rechtzeitig innerhalb dieses Zeitraums gestellt wurde. Wird der Rentenantrag nach Ablauf der 7 Kalendermonate gestellt, beginnt die Rente mit dem 1. des Antragsmonats (§ 101 Abs. 1 SGB VI). Wichtig Der Regelfall ist, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Bestimmung des Referenzzeitraums (§ 18 Sätze 2 und 4, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 3)

Rz. 2 Ausgangspunkt der Berechnung der Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG ist im Regelfall das Entgelt, das die Frau in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bzw. der Schutzfrist bezogen hat. Soweit das Gesetz auf die letzten 3 "abgerechneten" vollen Kalendermonate abstellt, regelt es den maßgeblichen Zeitraum, nicht aber die maßgeblichen Entgeltbestandteile. Für die Hö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.3.1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit für den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Für die allgemeine Wartezeit zählen mit: Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld, Zeiten der Kinder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 27 Hat man den maßgeblichen Gesamtverdienst im Referenzzeitraum ermittelt und ggf. nach § 21 Abs. 4 korrigiert (dazu oben, Rz. 19 ff.), ist im nächsten Schritt der maßgebliche Tagesverdienst zu berechnen. Dazu wird das Gesamteinkommen aus dem Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Tage im Referenzzeitraum dividiert. Rz. 28 Wird ein fixes Gehalt gez...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Umrechnung auf Kalendertage

Rz. 30 Da der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf den Kalendertag bezogen ist, ist der durchschnittliche Verdienst pro Kalendertag zu ermitteln. Dazu ist das Gesamt-Nettoeinkommen im Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kalendertage im Referenzzeitraum zu dividieren. Dabei wird der Kalendermonat mit 30 Tagen berechnet (§ 191 BGB). Allerdings ist der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.8 Hinzuverdienst

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten reformiert und im Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) geregelt. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten wurden ab 1.1.2023 die Hinzuv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7 Krankengeldzuschuss (Absatz 1 Satz 2)

Nach Ablauf von 6 Wochen entfällt der Anspruch auf Krankenbezüge. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 1 SGB V. Das Krankengeld beträgt nach § 47 Abs. 1 SGB V 70 v. H. des sogenannten Regelentgelts. Regelentgelt ist das vom Arbeitnehmer regelmäßig erzielte Bruttoarbeitsentgelt des letzten Entgeltabrechungszeitraums, mindestens der letzten 4 abge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7.3 Abhängigkeit des Krankengeldzuschusses von der Krankengeldzahlung der Krankenkasse (Absatz 2 Satz 3)

Soweit die Krankenkasse das Krankengeld wegen Verschulden des Arbeitnehmers mindert oder aufhebt, wirkt sich das entsprechend auf den Krankengeldzuschuss aus: Die Minderung des Krankengeldzuschusses und der Wegfall des Krankengeldes hat auch den Wegfall des Anspruchs auf Krankengeldzuschuss zur Folge (§ 13 Abs. 2 Satz 3 TV-V). Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeldzus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7.1 Höhe des Krankengeldzuschusses (Absatz 2 Satz 1)

Der Krankengeldzuschuss ergibt sich aus der Höhe der Differenz zwischen dem festgesetzten Nettokrankengeld und dem sich nach Abs. 1 Satz 1 ergebenden Nettoarbeitsentgelt: Nettokrankengeld ist das um die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung reduzierte Krankengeld (Niederschriftserklärung zu § 13 Abs. 2 Satz 1). Im Gegensatz zum TVöD, der – mit Ausnahme der Altfälle nach ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.1 Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die von ihm arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit infolge Krankheit nicht erfüllen oder ihm diese nicht zugemutet werden kann. Dies ist nach objektiven medizinischen Kriterien zu beurteilen. Die subjektive Beurteilung der Arbeitsvertragsparteien ist dafür nicht maßgeblich. Wäre der Arbeitnehmer nach ärztlicher Einschätzung i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 2.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG erfährt eine bei psychischen Erkrankungen besondere Problematik wegen der oftmals langen Dauer der Erkrankung aber auch häufigeren Krankheitsfällen. Grundsätzlich ist das Entgelt für eine Erkrankungsdauer von 6 Wochen fortzuzahlen, die nicht an einem Stück auftreten müssen. Erkrankt ein Beschäftigter innerhalb eines Jahre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.3 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein.[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, wie z. B.: Mutterschutz Während der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG besteht kein Anspruch auf Krankenbezüge, auch wenn die Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenzusatzversic... / 1.1 Krankentagegeld

Privat versicherte Arbeitnehmer und Selbstständige können ihr Krankentagegeld nur privat absichern. Versicherbar ist das volle Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Das Krankengeld der gesetzlichen Kassen hingegen ist für Pflicht- und freiwillig Versicherte doppelt beschränkt: Auf 70 % des Bruttogehalts und auf die Beitragsbemessungsgrenze. Die Differenz zum tatsächlichen Ne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenzusatzversic... / 2 Abgrenzung zu Wahltarifen und Satzungsleistungen durch gesetzliche Krankenkassen

Laut § 53 SGB V dürfen die gesetzlichen Krankenkassen sog. Wahlleistungen anbieten. Im Einzelnen sind das Folgende: Selbstbehalt Beitragsrückerstattung Besondere Versorgungsformen (z. B. Hausarzttarife) Kostenerstattung Krankengeld Prämien bei eingeschränktem Leistungsumfang für bestimmte Mitgliedergruppen Diese Wahlleistungen unterscheiden sich von den privaten Zusatzversicherunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Baulohn / 7 Urlaubsanspruch für gewerbliche Arbeitnehmer, Mindesturlaubsvergütung Krankheit

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 1.1.2015 bei einer Firma beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört und einen Betriebsrat hat. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Stundenlohn beträgt 22,40 EUR.[1] Seine Sollarbeitszeit beträgt im Februar 2024 insgesamt 160 Stunden sowie im März 2024 158 Stund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 2.2 Beitragstragung

Rz. 7 Nach § 168 Abs. 1 Nr. 6 a. F. werden die Beiträge bei Arbeitnehmern, die nach dem AltTZG Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt erhalten, für den sich jeweils nach § 163 Abs. 5 Satz 1 und 2 a. F. ergebenden Unterschiedsbetrag von den Arbeitgebern getragen. Damit tragen die Arbeitgeber den Beitrag insoweit abweichend von der Grundregel des § 168 Abs. 1 Nr. 1 für das reg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 4 Beitragspflichtige Einnahme nach § 163 Abs. 5 Satz 1 a. F. ist der Unterschiedsbetrag zwischen mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts i. S. d. Altersteilzeitgesetzes (§ 6 Abs. 1 AltTZG a. F.) und dem Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit. Übersteigt der Betrag von mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.2 Erkrankungen

Rz. 7 Der Anspruch ruht auch im Falle der Zuerkennung von Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung (seit dem 1.1.2024, zuvor: Versorgungskrankengeld für erkrankte Versorgungsberechtigte nach § 16 BVG) oder Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) an Arbeitsunfähige infolge eines Arbeitsunfalls in vollem Umfang. Diese Leistungen werden nicht zuerkannt, wenn Leistungsfort...mehr