Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

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Krankengeld / 2.2 Freiwillig Krankenversicherte

Das Versicherungsverhältnis freiwillig versicherter Krankengeldbezieher wird durch die Arbeitsunfähigkeit nicht berührt. Die Versicherung wird mit einem Anspruch auf Krankengeld geführt, solange die Arbeitsunfähigkeit fristgerecht ärztlich festgestellt wird.[1] Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis während des Krankengeldbezugs endet.[2] Nach beendeter Arbeitsunfähigkeit...mehr

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Krankengeld / 6.3.1 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte u. a. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhalten. Dies ist bei Arbeitnehmern regelmäßig für die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber der Fall. Für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V abgegeben haben, ruht der Anspruch während der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfä...mehr

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Krankengeld / 1.2 Wahlerklärung

Die unter Abschn. 1.1.1 bis 1.1.3 genannten Personen, bei denen der Krankengeldanspruch ausgeschlossen ist, können eine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse abgeben, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll (Optionskrankengeld). In diesem Fall wird der Krankenversicherungsbeitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz [1] berechnet. Krankengeld wird v...mehr

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Krankengeld / 7.4 Vergleich mit Nettoarbeitsentgelt

Das Netto-Arbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt. Es wird aus dem laufenden Arbeitsentgelt nach den gleichen Grundsätzen berechnet wie das Regelentgelt. Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Bei freiwillig Versicherten sind davon die Arbeitge...mehr

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Krankengeld / 2.1 Versicherungspflichtige

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld besteht.[1] Das gilt auch bei einer Fortsetzungserkrankung, wenn die ärztliche Feststellung darüber spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende des vorhergehenden Bewilligungsabschnitts erfolgt.[2] Dazu ist es erforderlich, dass die Arbeitsunfä...mehr

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Krankengeld / 1.1.3 Ältere Arbeitnehmer

Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und danach eine Beschäftigung aufnehmen, sind in bestimmten Fällen versicherungsfrei.[1] Ihr Versicherungsverhältnis kann sich nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V richten (Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall). Der Anspruch auf Krankengeld ist nicht ausgeschlossen, wenn die Beschäftigung mehr als geringfügig entlo...mehr

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Krankengeld / 11 Kinderpflegekrankengeld

Kinderpflegekrankengeld erhalten gesetzlich Versicherte, die wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Anspruch besteht für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind. Versicherte haben seit dem 1.1.2024 einen Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld ...mehr

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Krankengeld / 6.3.2 Taschengeld während Bundesfreiwilligendienstes

Auch Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst haben Anspruch auf Krankengeld. Das von der Einsatzstelle bei Arbeitsunfähigkeit fortgezahlte Taschengeld führt ebenfalls zum Ruhen des Krankengeldanspruchs.[1]mehr

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Krankengeld / 1.1.4 Rentner

Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbarer Leistungen (z. B. Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften) haben keinen Anspruch auf Krankengeld.[1]mehr

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Krankengeld / 6.3.3 Meldung der Arbeitsunfähigkeit

Die Arbeitsunfähigkeit ist der zuständigen Krankenkasse innerhalb einer Woche nach ihrem Beginn zu melden.[1] Wird sie verspätet gemeldet, ruht das Krankengeld bis zum Eingang der Meldung. Die Meldefrist ist auch bei einer Fortsetzungserkrankung zu beachten. Der Vertragsarzt übermittelt die Daten über eine Arbeitsunfähigkeit und ihre Fortsetzung elektronisch an die Krankenkass...mehr

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Krankengeld / 1.1.1 Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige

Der Anspruch auf Krankengeld für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige ist ausgeschlossen.[1]mehr

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Krankengeld / 1.1.2 Entgeltfortzahlung von nicht mindestens 6 Wochen

Für Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, ist der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Hierzu zählen unständig Beschäftigte und Personen, deren Beschäftigungsverhältnis im Voraus auf weniger als 10 Wochen befristet ist.[1]mehr

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Krankengeld / 7.3 Einmalzahlungen

Das in dieser Weise ermittelte Regelentgelt wird um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts erhöht, sofern es in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Berücksichtigt werden auch Einmalzahlungen früherer Arbeitgeber, wenn sie in den 12-Monatszeitraum fallen. Der 12-Mona...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4.2 Arbeitgeberwechsel

Bei einem Arbeitgeberwechsel zwischen 2 Arbeitsunfähigkeitszeiten entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für längstens 6 Wochen. Es entsteht ebenfalls ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für längstens 6 Wochen, wenn zwischen 2 Arbeitsunfähigkeitszeiten ein neues Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber eingegangen wird. Hinweis Einheitliches Arbeitsverhäl...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4.4 Berücksichtigung von Vorerkrankungszeiten

Der Arbeitnehmer hat einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war.[1] Wenn der Arbeitnehmer in kürzeren Abständen arbeitsunfähig war, ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung innerhalb von 12 Monaten auf längstens 6 Wochen begrenzt.[2] Praxis-Beispiel Vorerkrankun...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3.1 Entgeltumwandlung von laufendem Arbeitsentgelt

Bei Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt wird das Regelentgelt zunächst auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung errechnet. Dies hat der Arbeitgeber der Krankenkasse entsprechend zu bescheinigen. Außerdem bescheinigt er das beitragsfrei umgewandelte laufende Arbeitsentgelt der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfäh...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.3 Hinzutritt einer Krankheit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzutritt. Ein Hinzutritt von Krankheit ist nicht gegeben, wenn 2 verschiedene Krankheiten nacheinander Arbeitsunfähigkeit verursachen. Dies gilt selbst dann, wenn nach dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit die Beschäftigung nicht wiederaufgenommen wurde un...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.7 Gesetzliche Feiertage

Ist der Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitsunfähig, erhält er für diesen Tag Entgeltfortzahlung. Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.[1] Praxis-Beispiel Unentschuldigtes Fehlen Ein Arbeitnehmer bleibt am 30.4. (Arbeits...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3.3 Einmalzahlungen

Werden (Teile von) Einmalzahlungen umgewandelt, dann lässt der Arbeitgeber diese bei der Eintragung in die Entgeltbescheinigung unberücksichtigt; er bescheinigt ausschließlich die beitragspflichtigen (Teile der) Einmalzahlungen. Dadurch ist sichergestellt, dass aus beitragsfrei umgewandelten Einmalzahlungen kein Hinzurechnungsbetrag gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Abs. 2 S...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.3.3 Individuelle Verhältnisse im Bemessungszeitraum

Bei der Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts werden die Steuern auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse in dem der Regelentgeltberechnung zugrunde liegenden Bemessungszeitraum berücksichtigt. Das gilt selbst dann, wenn im Bemessungszeitraum zu berücksichtigende Steuerfreibeträge (z. B. aufgrund von Körperbehinderung, Abschreibung für Wohnungseigentum) zu einem gerin...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.1 Laufendes Arbeitsentgelt

Der Arbeitgeber bescheinigt das gesamte im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt.[1] Zum erzielten Arbeitsentgelt in diesem Sinne gehört auch rechtswidrig vorenthaltenes und ggf. später nachgezahltes Arbeitsentgelt. Unberücksichtigt bleibt das nachgezahlte Arbeitsentgelt aus einem aufgelösten Wertguthaben, wenn die rückwirkende Beseitigung einer Altersteilzeitregelung v...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.4 Entgelt, das nicht nach Stunden bemessen ist

Wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist oder sich aus anderen Gründen einer Stundenzahl nicht zuordnen lässt, gilt der 30. Teil des im Bemessungszeitraum erzielten Arbeitsentgelts (ohne einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) als Regelentgelt.[1] Das Arbeitsentgelt ist z. B. bei Angestellten mit einem Monatsgehalt nach Monaten bemessen. Es lässt sich bei Arbeitern mit e...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2 Wöchentliche Arbeitszeit

Das durchschnittliche Arbeitsentgelt einer Stunde ist mit der Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu multiplizieren und durch 7 zu dividieren.[1] Die regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden sind so zu berücksichtigen, wie sie sich aus dem individuellen Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergeben. Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses wird durch den Arbeitsvertrag,...mehr

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Beitragszuschuss / 2.1.1 Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld

Der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz wurde von der Bundesregierung auf 14,6 % festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist somit ein Beitragssatz i. H. v. 7,3 % (14,6 % : 2) zu berücksichtigen. Hinzu kommt der halbe kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Der Beitragssatz ist mit den beitragspflichtigen Einnahmen des freiwilligen Mitglied...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2.2 Tatsächliche Gestaltung der Verhältnisse

Weicht die tatsächliche Arbeitszeit regelmäßig von der vereinbarten oder betriebsüblichen Arbeitszeit ab, ohne dass Mehrarbeitsstunden geleistet werden, oder ist keine bestimmte Arbeitszeit vereinbart, ist die Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden aus der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse zu ermitteln. Hierfür wird aus den tatsächlich geleisteten Arbeitss...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4.1 Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit (Fortsetzungserkrankung) innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten auf insgesamt 6 Wochen begrenzt.[1] Zu dieser Begrenzung kommt es nur, wenn die wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit während eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeit...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4.3 Betriebsübergang

Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten aus den vorher begründeten Arbeitsverhältnissen ein.[1] Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die vor dem Übergang liegen, werden auf die Dauer der Entgeltfortzahlung angerechnet.mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.3.2 Wiederholte Arbeitsunfähigkeit nach kurzer Zwischenbeschäftigung

Wenn zwischen Arbeitsunfähigkeiten ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum (auch von weniger als 4 Wochen) liegt, ist dieser zu bescheinigen. Wichtig Zwischenbeschäftigung Wenn zwischen der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit kein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum liegt, ist das Arbeitsentgelt aus dem letzten davor abge...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.2 Dauer

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für längstens 6 Wochen (42 Kalendertage). Vorerkrankungen wegen derselben Krankheit sind ggf. anzurechnen.[1] Die Arbeitsunfähigkeit muss der einzige Grund für die Arbeitsverhinderung sein. Wenn der Arbeitnehmer während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses erkrankt, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der 6-Wochen-Zeitraum...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3.2 Laufendes Nettoarbeitsentgelt

Das Nettoarbeitsentgelt ist vom Arbeitgeber auf der Basis des ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung erzielten Bruttoarbeitsentgelts fiktiv zu ermitteln und entsprechend zu bescheinigen. Der Betrag des beitragsfrei umgewandelten Arbeitsentgelts wird bei der Ermittlung des kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts ebenfalls berücksichtigt. Dies erfolgt entsprechend der Syst...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2 Arbeitsentgelt

Das regelmäßige Brutto-Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums (Regelentgelt) ist die Grundlage der Krankengeldberechnung. Es wird aus dem regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt ermittelt, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt.[1] Bei Arbeitnehmern unterscheidet die Berechnung danach, ob sich das Arbeitsentgelt einer Stundenzahl zuordnen lässt oder ob das Arbeitsentgelt na...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.1 Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Ändert sich der Inhalt des Arbeitsverhältnisses (z. B. bei Übergang von Vollzeit- zur Teilzeitarbeit, bei Arbeitsplatzumbesetzungen, bei Beendigung des Probearbeitsverhältnisses) nach dem Bemessungszeitraum, wirken sich die Änderungen nicht auf die Berechnung des Regelentgelts aus. Das gilt auch, wenn die geänderten Verhältnisse vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit wirksam ...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.2 Änderungen des Arbeitsentgelts

Rückwirkende Änderungen in der Höhe des Arbeitsentgelts, die den Bemessungszeitraum betreffen, sind ggf. zu berücksichtigen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsanspruch auf das veränderte Arbeitsentgelt entstanden ist. Ein Rechtsanspruch wird durch gesetzliche oder vertragliche Regelung begründet (z. B. Abschluss eines Tarifvertrags). Der arbeitsrechtliche Regel...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.5 Bemessung nach Monaten

Wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist, ist der Regelentgeltberechnung das für den Monat vereinbarte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. Das gilt auch dann, wenn nicht im gesamten Monat Arbeitsentgelt bezogen wurde. Die Berechnung erfolgt unabhängig von den tatsächlichen Kalendertagen des Monats. Für die Frage, ob das Entgelt nach Monaten bemessen ist, ist maßgeblic...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.1 Arbeitsstunden

Das maßgebliche Arbeitsentgelt ist durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Es kommt nicht darauf an, ob es sich bei diesen Stunden um tatsächlich geleistete Arbeitszeit oder um Stunden handelt, für die Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung gezahlt wurde (z. B. entschuldigte Fehlstunden, bezahlte Arbeitsunfähigkeit, Tarifurlaub). Berücksichtigt werden so...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2.1 Änderung der individuellen Arbeitszeit

Arbeitszeitänderungen, die am Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit oder später eintreten, haben auf die Regelentgeltberechnung keinen Einfluss. Das Regelentgelt ist in diesen Fällen nach den Verhältnissen vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu berechnen. Bei Arbeitszeitänderungen, die vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit eingetreten sind, ist von der neuen Arbeitszeit ...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2.3 Mehrarbeitsstunden

Neben der vertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit sind Mehrarbeitsstunden zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig geleistet wurden. Unerheblich ist, ob die Mehrarbeitsstunden ohne die Arbeitsunfähigkeit auch weiterhin geleistet worden wären. An einer regelmäßigen Verrichtung von Mehrarbeitsstunden fehlt es, wenn im Ausgangszeitraum von 3 Monaten bzw. 13 Wochen während eines M...mehr

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Krankengeld / 7.2 Entgeltabrechnungszeitraum

Für die Berechnung des Regelentgelts ist das im letzten vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten 4 Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahlte Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt heranzuziehen. Das während des letzten Bemessungszeitraums gezahlte Entgelt ist durch die Zahl der St...mehr

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Krankengeld / Arbeitsrecht

Nach Ablauf des 6-wöchigen gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall[1] gegen den Arbeitgeber (oder eines längeren Entgeltfortzahlungszeitraums durch Tarifvertrag oder Einzelvertrag[2]) hat der weiterhin arbeitsunfähige Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld gegen den Träger seiner gesetzlichen Krankenversicherung.[3] Der Anspruch setzt grundsätzlic...mehr

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Krankengeld / 5 Meldungen

Dauert eine krankheitsbedingte Arbeitsunterbrechung weniger als einen Kalendermonat, ist keine Meldung zur Sozialversicherung erforderlich. Maßgeblich ist dabei die Zeit, für die vom Arbeitgeber kein Entgelt gezahlt wird. Bei Arbeitsunfähigkeit entsteht eine Meldepflicht erst, wenn nach Ablauf des ggf. bestehenden Entgeltfortzahlungsanspruchs mindestens für einen Kalendermon...mehr

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Krankengeld / 5.1 Unterbrechungsmeldung

Wird die versicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen, ohne dass Entgelt gezahlt wird, ist für den Zeitraum bis zum Wegfall des Arbeitsentgeltanspruchs eine Unterbrechungsmeldung [1] mit dem Abgabegrund "51" zu übermitteln.mehr

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Krankengeld / Sozialversicherung

1 Anspruch Versicherte erhalten Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung behandelt werden.[1] Hinweis Krankengeld Versicherte erhalten in weiteren Fällen Krankengeld, wenn sie wegen einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation oder wege...mehr

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Krankengeld / 5.2 Meldefrist

Diese Unterbrechungsmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats ohne Arbeitsentgelt erfolgen. Achtung Keine Wiederanmeldung erforderlich Eine Anmeldung zum Tag der Wiederaufnahme der Beschäftigung ist nicht erforderlich.mehr

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Krankengeld / 4.3 Teillohnzahlungszeitraum

Endet die Zahlung des Arbeitsentgelts bzw. der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, sind die Beiträge nur für einen Teil des Abrechnungszeitraums zu berechnen und abzuführen. Dabei ist die anteilige Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen.mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 12 Soziale Entschädigung

Kinder haben einen eigenständigen Anspruch auf Krankengeld der Sozialen Entschädigung, wenn sie wegen einer anerkannten Schädigungsfolge (z. B. aufgrund einer Gewalttat oder eines Impfschadens) durch einen Elternteil beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden müssen oder stationär behandelt werden und ein Elternteil aus medizinischen Gründen mitaufgenommen wird.[1] Der Anspruc...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege (§ 45 Abs. 1 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld besteht, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind da...mehr

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Sozialversicherungstage / 4.1 Arbeitsunfähigkeit wegen quarantänepflichtiger Infektion

Erkranken Arbeitnehmer an einer quarantänepflichtigen Infektion und sind deshalb arbeitsunfähig, leisten die Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Erkrankung auch, Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen. Insofern handelt es sich bei dieser Zeit um Sozialversicherungstage. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt natürlich auch für...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 2.1 Bezug von Entgeltersatzleistungen oder Inanspruchnahme von Elternzeit

Eine Beschäftigung gilt nicht als fortbestehend, wenn Entgeltersatzleistungen bezogen werden.[1] Als Entgeltersatzleistungen gelten Krankengeld, Krankentagegeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungs- und Elterngeld, Elternzeit.mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 4.1 Berechnung/Höhe

Das Krankengeld wird nach dem während der Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt berechnet. Ähnlich wird auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berechnet. Das Nettoarbeitsentgelt wird aus dem Bruttoarbeitsentgelt ermittelt, soweit davon Beiträge zur Krankenversicherung berechnet wurden. Bruttoarbeitsentgelt wird somit nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der K...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 3 Freistellung mit Anspruch auf sonstige Lohnersatzleistungen

Versicherte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld haben gemäß § 45 Abs. 3 SGB V einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung für die Zeit, in der ein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht, d. h. im Regelfall 10 bzw. bei Alleinerziehenden 20 Arbeitstage je Krankheitsfall bei einer jährlichen Obergrenze von 25 bzw. 50 Arbeitstagen.[...mehr