Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Vermietung betrieblich genutzter Kraftfahrzeuge an Personengesellschaften

Rn. 1124 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei PersGes wird mitunter ein betrieblich benutztes Kfz an die Gesellschaft vermietet. Dann entstehen im Sonder-BV der vermietenden Gesellschaften Sonder-BE und bei der Gesellschaft BA in gleicher Höhe. So sind die StPfl im Urt des BFH v 18.09.2012, VIII R 28/10, BStBl II 2013, 120 vorgegangen: Die laufenden Kosten für den Unterhalt des Kfz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungsbereich: betriebliche Kfz, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden

Rn. 1097 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Anwendungsbereich umfasst Kfz im steuerlichen BV einer natürlichen Person, wobei wirtschaftliches Eigentum ausreicht. Wegen der BV-Eigenschaft des Kfz s Rn 189. Gemietete oder geleaste Kfz (nach Auffassung der FinVerw und des BFH auch, wenn es am wirtschaftlichen Eigentum fehlt, vgl zB BFH v 13.02.2003, X R 23/01, BStBl II 2003, 472) s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) ArbN mit privater Kfz-Nutzung

ga) Geldwerter Vorteil wird durch 1 %-Methode ermittelt Rn. 1770o Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der geldwerte Vorteil durch die sog 1 %-Methode ermittelt (s R 8.1 Abs 9 Nr 1 LStR 2023), ist die elektrische Aufladung beim ArbG bereits abgegolten, dh, § 3 Nr 46 EStG wirkt sich dort nicht aus (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 12). gb) Geldwerter Vorteil wird durch Fahrt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Broudré, Steuerliche Behandlung der Nutzung eines Firmenwagens zu Privatfahrten ab 01.01.1996, DStR 1995, 1784; Paus, Änderungen des EStG durch das JStG 1996, INF 1995, 577; Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1995, 1859; Schneider, Kritische Anmerkungen zur Neuregelung der Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung durch Unternehmer, DStR 1996, 93;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel

Rn. 1110 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG beinhaltet die sog 1 %-Regel. Nach dieser ist die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich USt anzusetzen. Bemessungsgru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Rn. 1111 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Führung eines Fahrtenbuches (sog Escape-Klausel nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG)

Rn. 1112 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Escape-Klausel des § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG ermöglicht dem StPfl einen abweichenden Wertansatz für die Privatnutzung des jeweiligen Kfz mit den tatsächlich auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass der StPfl die Gesamtaufwendungen für das Kfz durch Belege nachweist und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Widerlegbare Typisierung

Rn. 1096 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Schon immer war in der Besteuerungspraxis das Thema der privaten Nutzung eines im BV befindlichen Kfz ein "heißes Eisen". Mit Wirkung ab 1996 hat der Gesetzgeber für diese Form der Nutzungsentnahme eine Spezialregelung folgenden Inhalts getroffen: typisierende Festlegung des privaten Nutzungsanteils ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Verkauf von branchenfremden WG oder von WG durch neu gegründete Betriebe mit Verlust

Rn. 136d Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Ist ein Gewerbe in Gründung nicht ins Rollen gekommen, so können Veräußerungsverluste nicht als gewerbliche Verluste mit anderen Einkünften verrechnet werden. Deshalb hat das FG Brandenburg, mE zu Recht, den Verkauf von sechs Kfz innerhalb von sechs Jahren sowie den Handel mit Kfz-Zubehör in geringem Umfang als nicht gewerblich bezeichnet:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Methodenwahl

Rn. 1106 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der StPfl hat für Kfz mit einem betrieblichen Nutzungsanteil von über 50 % die Wahl zwischen zwei Ermittlungsmethoden für die private Kfz-Nutzung. Die Wahl wird durch Einreichung der Steuererklärung beim FA getroffen: Führt der StPfl nicht das erforderliche Fahrtenbuch (s Rn 1112), übt er implizit die Wahl des gesetzlichen Regeltatbestandes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gegenstand des Vorteils

Rn. 1296 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gegenstand des Vorteils ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kfz iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG ist. Die "Überlassung" meint wohl nur die Überlassung auf Zeit, entweder unentgeltlich (dann Leihe, § 598 BGB) oder verbilligt (dann Miete, § 535 BGB). Bei endgültiger Überlassung (Übereignung, § 929 BGB) oder im Falle des wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. ABC der Entnahmebewertung

Rn. 1131 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 ABC der Entnahmen (dem Grunde nach) s §§ 4,5 Rn 204 ff (Briesemeister) sowie s §§ 4,5 Rn 274 (Briesemeister) Abgeltungswirkung der Pauschalierungsregel s Rn 1120 Arbeitsleistung des Unternehmers s Rn 1082, 1099 Auslandsreise s Rn 1084 Bemessungsgrundlage für private Pkw-Nutzung s Rn 1110 Betriebsaufgabe s Rn 1064 Beweislast bei nicht privater Nutzung s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Beurteilung

Rn. 1118 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Gesetzesregel (sog 1 %-Regel) ist ein Musterfall der Typisierung im Steuerrecht, und zwar in ausgesprochen grober Form. Die Bemessungsgrundlage – der Listenpreis des Kfz – hat nur eingeschränkt mit den tatsächlichen Kosten und noch weniger mit denjenigen für die private Nutzung einerseits und die betriebliche andererseits zu tun. Gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das Verkehrsmittel für die Sammelbeförderung

Rn. 1193 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das StBerG 1999 (vom 22.12.1999, BGBl I 1999, 2601) hat mit Wirkung ab VZ 2000 (§ 52 Abs 1 EStG idF StBerG) den Begriff "Kraftfahrzeug" durch das Wort "Beförderungsmittel" ersetzt und damit den Anwendungsbereich der Vorschrift erweitert, zB fallen seitdem (ua) auch Flugzeuge darunter (glA Niermann, DB 2000, 108; Levedag in Schmidt, § 3 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 166. Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" (Konjunkturpaket I) v 21.12.2008, BGBl I 2008, 2896

Rn. 186 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung infolge der sog Finanzkrise erfolgt die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Bereich des ESt-Rechts (Art 1), daneben wurde in Art 2 das Kfz-SteuerG geändert (Steuerbefreiung für ein Jahr bei Erstzulassung v 05.11.2008 bis 30.06.2009, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jcc) Die notwendigen Fahrtkosten

Rn. 734 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hierunter fielen (R 9.11 Abs 6 LStR 2011): die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten anlässlich der Wohnungswechsel zu Beginn (dh die 1. Fahrt) und am Ende (dh die letzte Fahrt) der doppelten Haushaltsführung. Dabei galten hinsichtlich der Höhe der Aufwendungen die Ausführungen unter R 9.5 Abs 1 LStR 2011 (s Rn 66 ff) entsprechend, dh, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Die nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG aF abziehbaren Aufwendungen

Rn. 541 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Notwendige Mehraufwendungen, die einem ArbN wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, konnte er als WK nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG aF grundsätzlich der Höhe nach und zeitlich unbeschränkt abziehen. Rn. 542 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ausnahme für Familienheimfahrten (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 3–6 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsbewertung

Rn. 951 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche für das nicht abnutzbare AV und UV gelten, spiegelbildlich. Deshalb sind für Verbindlichkeiten als Ausgangsgröße der Bewertung die AK, die HK und der "an deren Stelle tre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Vermietung zahlreicher Objekte ohne raschen Mieterwechsel

Rn. 139 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Vermietung von 111 möblierten Appartements an nur einen Mieter für 10 Jahre ist als Gewerbebetrieb anzusehen analog zu Ferienwohnungen, s Rn 138a, wenn eine einem Beherbergungsbetrieb vergleichbare Organisation im Vordergrund steht: BFH BFH/NV 1987, 441. Der BFH sah hier den Rahmen der Vermögensverwaltung überschritten wegen der zusätzl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Vermeidung einer Scheingewinnbesteuerung

Rn. 120 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im bisher einzigen Fall, der dem BFH zur Beurteilung der Gleichartigkeit vorlag (s Rn 119), hat er keine Entscheidung über die Grenzen für die Einhaltung der Voraussetzung "Gleichartigkeit" getroffen. Bei der dort v Kfz-Händler vorgenommenen Gruppenbildung sah er die GoB nicht als erfüllt an. Bei so eindeutig einzeln definierbaren WG wie Pk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand

Rn. 1052 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Definition des Entnahme-Tatbestandes ergibt sich aus § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s §§ 4,5 Rn 200 (Briesemeister) mit ABC der Entnahmen unter s §§ 4,5 Rn 274 (Briesemeister). Zu unterscheiden sind systematisch: Entnahmen von WG (s Rn 1061 ff), Entnahmen von Leistungen und Nutzungen (s Rn 1081 ff), Sonderregelung für private...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Weiterer einkommensteuerlicher Hinweis

Rn. 1695 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für die 1 %-Methode zur privaten Kfz-Nutzung ist der Preis für ein werkseitig eingebautes Navigationssystem in den inländischen Bruttolistenpreis einzubeziehen und nicht herauszurechnen (BFH BStBl II 2005, 563). Rn. 1696 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zeitanteilige Ansammlung (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst d EStG)

Rn. 1016 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst d S 1 EStG schreibt vor, dass Rückstellungen für Verpflichtungen, für deren Entstehen im wirtschaftlichen Sinne der laufende Betrieb ursächlich ist, zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln sind (sog Ansammlungsrückstellungen). Typische Bsp hierfür sind (ergänzt durch Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 1232 (0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hba) Definition

Rn. 562c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei handelt es sich um als solche bezeichneten Vergütungen, die dem Grund und der Höhe nach entweder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (reisekostenrechtliche Vorschriften des Bundes oder der Länder; H 3.13 EStH 2021 iVm R 3.13 Abs 2 S 1 LStR 2023), also insbesondere das BRKG (s Rn 563b ff) oder aufgrund Tarifvertrags oder anderer Vereinba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Verpachtung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen

Rn. 147 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Betriebsverpachtung im Ganzen muss sich zwar nicht auf den Betrieb als geschlossenen Organismus, aber auf die (dh alle) wesentlichen Betriebsgrundlagen erstrecken, die dem bisherigen Betrieb das Gepräge gaben (auch s Rn 141b; BFH v 18.12.2014, BFH/NV 2015, 827, Rn 28 mwN; BFH BFH/NV 1996, 787; BStBl II 1994, 922; 1990, 780; 1988, 257; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Die begünstigten Fahrzeuge

Rn. 1770i Stand: EL 170 – ET: 01/2024§ 3 Nr 46 EStG nF nimmt für die Definition des E- oder Hybridelektrofahrzeugs Bezug auf § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 Hs 2 EStG. Daraus folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Versteuerung der Nutzungsentnahme beim ArbG (§ 6 Abs 1 Nr 4 S 6 EStG

Rn. 1304 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Privatnutzung eines Fahrrads, das kein Kfz ist, ist nicht als Entnahme beim ArbG zu versteuern (§ 6 Abs 1 Nr 4 S 6 EStG, angefügt durch Art 3 Nr 2 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) zeitlich synch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Geldwerter Vorteil wird durch Fahrtenbuchmethode ermittelt

Rn. 1770p Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der geldwerte Vorteil durch die sog Fahrtenbuchmethode ermittelt (s R 8.1 Abs 9 Nr 2 LStR 2023), würde dieser Vorteil stpfl Arbeitslohn sein, wenn nicht § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 diesen Fall erfassen würde (diese Lücke wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gesehen, und auf Vorschlag des Finanzausschusses wurde dies noch eingefügt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Die Nutzung der Ladevorrichtung

Rn. 1770r Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 betrifft die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Ladevorrichtung für E-/Hybridelektrofahrzeuge meint dabei die gesamte Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör und damit zusammenhängende Dienstleistungen, zB Aufbau, Installation und Inbetriebnahme der Ladevorrichtung, deren Wartung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Weitere Einzelheiten

Rn. 615 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In den materiell entscheidenden Bereichen der Rechnungslegung für bewegliche Anlagegüter ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede zu den vergleichbaren Regeln in IAS und US-GAAP (abgesehen von planmäßigen Abschreibungen, die hier nicht kommentiert werden). Das gilt auch und gerade im Verhältnis zum IAS-Standard 36 ("Impairment of Assets...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Definition

Rn. 510 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei handelte es sich um als solche bezeichneten Vergütungen, die dem Grund und der Höhe nach entweder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (reisekostenrechtliche Vorschriften des Bundes oder der Länder; H 3.13 EStH 2010 iVm R 3.13 Abs 2 S 1 LStR 2011) oder aufgrund Tarifvertrags oder anderer Vereinbarungen, die den reisekostenrechtlichen Vors...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) LSt-Pauschalierungsmöglichkeit im Falle Übereignung des Fahrrads (§ 40 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG)

Rn. 1303 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 40 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG ermöglicht die LSt-Pauschalierung, wenn der ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad, das kein Kfz iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG ist, übereignet.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcc) Betriebliche Telekommunikationsgeräte

Rn. 1683 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dieser Begriff wurde durch das Gesetz zur Änderung des GemeindefinanzreformG und von steuerlichen Vorschriften (s Rn 1672) nicht verändert. Der Begriff umfasst sowohl Festnetz- als auch Mobilgeräte ("Handys", ebenso R 3.45 S 3 LStR 2023), auch Faxgeräte sowie das dazugehörige Zubehör (etwa Handytasche), vgl § 40 Abs 2 Nr 5 S 1 Hs 2 EStG. R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Zweck der privaten Nutzung

Rn. 1770q Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zu welchen privaten Zwecken der ArbN das Fahrzeug verwendet, ist dabei ohne Belang, also etwa auch zu Fahrten zu seinem Vermietungsobjekt (s BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 21) oder für seinen Ehepartner.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Geldwerter Vorteil wird durch 1 %-Methode ermittelt

Rn. 1770o Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der geldwerte Vorteil durch die sog 1 %-Methode ermittelt (s R 8.1 Abs 9 Nr 1 LStR 2023), ist die elektrische Aufladung beim ArbG bereits abgegolten, dh, § 3 Nr 46 EStG wirkt sich dort nicht aus (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 12).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachleistungsverpflichtung (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst b EStG)

Rn. 1008 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen sind gem § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst b EStG mit den Einzelkosten und angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten. Die Bewertung hat somit zu Vollkosten unter Einschluss angemessener Anteile an Verwaltungs- und Finanzierungskosten zu erfolgen (s Rn 1001, 1002). Maßgebend sind die W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcb) Die Fahrtkosten im Allgemeinen

Rn. 667 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Fahrtkosten waren die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstanden (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 1 S 1 LStR 2011), zB Bahn, Flugzeug, Schiff, Mietwagen, eigenes Fahrzeug. Zu Unfallkosten bei einer Dienstreise s Rn 699. Zusammengefasst auf das für § 3 Nr 16 EStG Wesentliche g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vertreter

Rn. 120 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wie die Parteien das Verhältnis bezeichnen, ist nicht allein entscheidend. Es ist vor allem dann nicht entscheidend, wenn sonstige wesentliche Umstände insb der tatsächlichen Gestaltung des Vertreterverhältnisses für eine andere Auffassung sprechen. Ist das nicht der Fall, dann wird man regelmäßig zu berücksichtigen haben, wie das Verhältn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ie) Unzureichende Veräußerungserlöse ("verlustfreie Bewertung"), sog retrograde Methode

Rn. 442 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Neben dem Beschaffungsmarkt treten auch die Verhältnisse am Absatzmarkt in das Visier einer möglichen bzw erforderlichen Teilwertabschreibung. Dies gilt umso mehr, je näher das betreffende WG dem Verkaufsakt steht. Demgemäß sind Rohmaterialien kaum aus der Sicht des Absatzmarktes zu beurteilen, umgekehrt fertige Erzeugnisse. Handelswaren be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Der Begriff der Reisekosten

Rn. 650 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Weder § 3 Nr 16 EStG aF noch andere Vorschriften des EStG definierten den Begriff "Reisekosten". Reisekosten waren (BFH BStBl II 2013, 169; auch s Rn 611) nach H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.4 LStR 2011 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten, wenn (ab VZ 2008) diese so gut wie ausschließlich durch die beruflich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Aus öffentlichen Kassen wird weniger erstattet, als die Ausführungen unter h) und i) es zulassen

Rn. 546 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dieser Fall war nicht gesetzlichen geregelt. Hierbei war zu unterscheiden: Rn. 547 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ersetzte der Dienstherr bei Reisekostenpauschalen weniger, als er steuerlich dürfte (zB wurde dem ArbN im öffentlichen Dienst idR eine Wegstreckenentschädigung von 20 Cent bei Kfz je...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Bewertungsvereinfachung – Verstoß gegen Einzelbewertungsgrundsätze

Rn. 116 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das Lifo-Verfahren wird auch unter dem Gesichtspunkt der Bewertungsvereinfachung "begründet". Es soll dann angewendet werden, wenn in der Praxis der Einzelpreis oder die einzelnen HK für ein konkretes WG nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden können. Rn. 117 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Logisch-systematisch ist diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unbebauter Grundbesitz

Rn. 340 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für verpachtete (oder im Erbbaurecht überlassene, s nachfolgend) unbebaute Grundstücke gilt, dass sie keine wesentliche Betriebsgrundlage sind, es sei denn, dass sie nach ihrer Lage, zB als Lagerplatz im Funktionszusammenhang mit anderen Betriebsgrundstücken (vgl Kempermann, FR 1993, 595) oder wegen Bodenschätzen der Betriebsgesellschaft ihr ...mehr