Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fallgruppen ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen ist deren Gewährung nicht davon abhängig, dass der ArbG die Leistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbringt (> Rz 2). Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Abgrenzung des Beruflichen und Privaten

Rz. 25 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Unterhält ein ArbN in seiner Privatsphäre einen ortsfesten Telefon-/Internetanschluss oder hat er ein eigenes Mobiltelefon oder ein Autotelefon, für das er dem Betreiber selbst die Entgelte schuldet, so entstehen ihm für die Privatnutzung steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung. Als > Werbungskosten sind die Telekomm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Angabepflichtige Bezüge im Einzelnen

Rz. 166 [Autor/Zitation] Der weite Katalog der in der Klammerdefinition des Nr. 9 Buchst. a enthaltenen Arten von Bezügen lässt erkennen, dass das Gesetz Angaben in sehr weitgehendem Umfang verlangt. Zu den Bezügen gehören nicht nur das vertraglich festgelegte Gehalt (laufende Bezüge und Gewinnbeteiligungen), sondern auch darüber hinaus ggf. freiwillig gewährte Zahlungen wie ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahmen vom Abzugsverbot

Rn. 617 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das Abzugsverbot des § 22 Nr 4 S 2 EStG ist dann nicht anzuwenden, wenn die Abgeordneten nach dem für sie maßgeblichen AbgeordnetenG keinen Anspruch auf – gem § 3 Nr 12 EStG steuerfreie – Aufwandsentschädigung haben oder die beanspruchte Aufwandsentschädigung keinen Abgeltungscharakter hat (so die amtliche Begründung zum Entwurf des AbgG in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Christian Science

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Christian Science ist eine im 19. Jahrhundert entwickelte Religion, die an das Christentum angelehnt ist und die Heilung von Krankheiten durch Gebet propagiert. Aufwendungen für einen Vorbereitungslehrgang der "Christlichen Wissenschaft", um Ausüber dieser Religionsgemeinschaft zu werden, sind keine zum Abzug als > Sonderausgaben berechtigend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 550 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Seit Einführung des § 22 Nr 4 EStG im Jahre 1977 gehören die Abgeordnetenbezüge nicht mehr zu den gem § 3 Nr 12 EStG steuerfreien Aufwandsentschädigungen, sondern werden seitdem den sonstigen Einkünften zugeordnet. § 22 Nr 4 EStG regelt, in welchem Umfang Abgeordnetenbezüge der (deutschen) Besteuerung zu unterwerfen sind. Von der Regelung sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 552 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 4 EStG erfasst in persönlicher Hinsicht nur Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete, Abgeordnete des Europaparlaments sowie deren Hinterbliebene, soweit diese Leistungen nach dem jeweiligen AbgeordnetenG beziehen. Nicht unter die Vorschrift fallen dagegen ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen, sowie deren kommunale Wahl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telefon

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zur Aufteilung beruflicher und privater Telefonkosten und zum Kostenersatz durch den > Arbeitgeber gelten > R 3.50 Abs 2 LStR sowie > R 9.1 Abs 5 LStR. Zu Einzelheiten > Telekommunikationskosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gebührenpflichtige Verwarnungen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Arbeitslohn Rz 98, > Auslagenersatz Rz 20 Bußgeld, > Geldstrafen Rz 4 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telearbeit

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses ihre Arbeitsleistung ganz oder – bei alternierender Telearbeit – zeitweise zu Hause erbringen, sind regelmäßig arbeitsrechtlich keine Heimarbeiter iSd HAG (> Hausgewerbetreibende). Steuerrechtlich sind sie > Arbeitnehmer, deren Bezüge dem LSt-Abzug unterliegen. Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gebühren

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Gebührenanteile, die dem > Arbeitnehmer verbleiben, gehören im Allgemeinen zum > Arbeitslohn. Sie können aber ganz oder teilweise > Aufwandsentschädigungen sein, die eine > Öffentliche Kasse zahlt. Zu Einzelheiten > Gerichtsvollzieher Rz 1, > Notare Rz 4, > Tierärzte Rz 2. Zu Gebühren für > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 12, 55/1, 66. Zur V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gebäudezählung

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Über die Behandlung der Entschädigung sowie der Aufwendungen der ehrenamtlichen Gebäudezähler > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Datenerheber der Statistischen Ämter, > Erhebungsbeauftragter, > Mikrozensus und > Volkszählung.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit Personal

Rz. 112 [Autor/Zitation] Erstattete Barauslagen, Spesen: Nicht unter Löhnen und Gehältern, sondern unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Posten Nr. 8) auszuweisen sind erstattete Barauslagen von Mitarbeitern, Spesen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung (auch soweit pauschaliert), Vergütungen für die Verwendung des eigenen Pkw bei Dienstreisen, Umzugskostenvergütunge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Lohnumwandlung in andere Einkunftsarten

Rz. 18 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Unter die Leistungen, die grundsätzlich keinen > Arbeitslohn darstellen, fallen auch Zahlungen, die zu anderen Einkunftsarten führen können, wie zB eine Kostenerstattung für die arbeitnehmereigene Garage zur Unterstellung von Dienst-Kfz (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG, vgl BFH 199, 322 = BStBl 2002 II, 829; > Garagen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geld

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wirtschaftlich betrachtet ist Geld alles, was zum Tausch von Waren akzeptiert wird und Geldfunktionen erfüllt, dh insbesondere die Möglichkeit bietet, es gegen Waren oder Dienstleistungen zu tauschen. Daneben kann es als Wertmesser und zur Aufbewahrung von Vermögen dienen. Dies gilt in erster Linie für das von einer staatlichen Notenbank ausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Erstattungsfäh... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Dresden macht auf eine Problematik aufmerksam, die in der Praxis recht häufig vorkommt. Deshalb sollen hier die gebühren- und erstattungsrechtlichen Besonderheiten dargestellt werden, die hinsichtlich der Terminsgebühr im Falle einer Klagerücknahme auftreten können. 1. Anfall der Terminsgebühr Dem Grunde nach zutreffend ist das OLG Dresden vom Anfall d...mehr

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AGS 06/2025, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Die den Gegenstand der Entscheidung des KG bildende Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG (ebenso nach § 32 FamGKG) ist den Rechtsanwälten, aber auch vielen Richtern weitgehend unbekannt. Deshalb werden kaum einmal Gerichtsentscheidungen zu dieser Gebühr bekannt. Die Entscheidung des KG gibt Anlass, sich mit der weitgehend unbekannten Verzögerungsgebühr näher zu befassen. 1. Der A...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / 2. Bedingungsbeispiel

Sie erhalten Reha-Leistungen über einen von uns beauftragten Dienstleister entsprechend den nachfolgenden Bedingungen. 1. Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalls in ununterbrochener medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung, deren Dauer ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindestens 28 Tage beträgt. Kuren...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Garagengeld

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Mietet der > Arbeitgeber eine Garage vom > Arbeitnehmer an, um den Firmenwagen unterzustellen, führen die Mietzahlungen idR zu Einkünften aus § 21 EStG beim ArbN (> Arbeitslohn Rz 141 Beispiel 2). Ergänzend > Wagenpflegepauschale. Mietet der ArbN selbst – in verdeckter Stellvertretung für den ArbG – eine Garage an, handelt es sich bei der vom ArbG ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Übernahme der Anschaffungskosten des Arbeitnehmers

Rz. 14 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Setzt der ArbN einen eigenen PC/Laptop zB im Rahmen von Außendienst oder > Telearbeit für betriebliche Zwecke ein, darf der ArbG die anteiligen Aufwendungen nicht steuerfrei ersetzen. Das gilt selbst dann, wenn das Gerät ein so gut wie ausschließlich beruflich genutztes > Arbeitsmittel ist (> Rz 1). Dazu grundsätzlich > Auslagenersatz Rz 10 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Technisches Hilfswerk

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das THW ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt, die aus hauptamtlich Beschäftigten sowie aus Personen besteht, die sich freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst verpflichtet haben (vgl § 1 THW-Gesetz; > Katastrophenschutz). Helfer des THW sind nicht dessen > Arbeitnehmer ; ihnen wird während ihres Einsatzes für das THW der > Arbeitslohn vom > Arbeitg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tarifliche Zulagen und Zuschläge

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zulagen für besondere Erschwernisse unterliegen als Bestandteil des Arbeitslohns dem LSt-Abzug (> Lohnzuschläge Rz 2, > Krankenschwestern Rz 2, > Taucher, > Technikerzulage, > Gefahrenzulagen, > Schmutzzulagen, > Schneezulage, > Schichtzulage). Zur Steuerbegünstigung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG > Lohnzusc...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tagegelder

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Abgeordnete Rz 2, > Aufwandsentschädigungen Rz 43, > Aufsichtsrat Rz 9, > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Entwicklungshelfer Rz 3, zum EU-Tagegeld > Europäische Union Rz 16, 17 > Europaabgeordnete Rz 1, 3; > Filmgewerbe Rz 8, > Gerichtsvollzieher Rz 3, > Krankengeld Rz 1, > Mitglieder kommunaler Vertretungen, > Reisekostenvergütungen, > ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 553 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 4 S 1 EStG erfasst Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen, Versorgungsbezüge, die Bundestagsabgeordneten aufgrund des AbgG (s Rn 561, 565 ff), Europaabgeordneten aufgrund des EuropaabgeordnetenG (EuAbgG, s Rn 562,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bestandteile

Rz. 163 [Autor/Zitation] Angabepflichtig sind die im GJ gewährten Gesamtbezüge. Sie umfassen nach der Definition des Gesetzes (vgl. dazu im Einzelnen Rz. 164 ff.): Gehälter (vgl. Rz. 166) und Sondervergütungen jeder Art (gewinnunabhängige Tantiemen, Jubiläumsgelder, Urlaubsgelder (vgl. Rz. 164, 166), Gewinnbeteiligungen (zB gewinnabhängige TU; vgl. Rz. 164, 166), Bezugsrechte un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfteermittlung

Rn. 600 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 2 Abs 2 Nr 2 EStG sind die Einkünfte der Abgeordneten grds als Überschuss der Einnahmen über die WK zu ermitteln. Hierbei sind die Einnahmen in dem Jahr in Ansatz zu bringen, in dem sie den Abgeordneten zufließen (§ 11 Abs 1 EStG). Die Abgeordnetenentschädigung gilt auch dann als in vollem Umfang beim jeweiligen Abgeordneten zugefloss...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Welche Zahlungen der Verbände/Vereine unterliegen der Künstlersozialabgabe?

Tz. 8 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 In den Fällen, in denen die Künstlersozialabgabe von den Verbänden/Vereinen zu entrichten ist, sind in die Bemessungsgrundlage nachfolgende Zahlungen einzubeziehen (s. Rz. 11): Gagen, Honorare, Entschädigungen, Aufwendungsersatz, Auslagen, die von den Verbänden/Vereinen an die selbständigen Künstler oder Publizisten zu leisten waren. Tz. 9 Stand: E...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ermittlung der Werbungskosten

Rz. 29 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Abziehbar sind die Verbindungsgebühren und die festen Kosten des Telekommunikationsanschlusses (Anschlussgebühr, Grundgebühr für Telefon und Internet), soweit sie anteilig auf berufliche und andere Verbindungen entfallen und die berufliche Nutzung des Telekommunikationsanschlusses im Verhältnis zur privaten Nutzung insgesamt nicht nur von un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Honorar

Rz. 298 [Autor/Zitation] Unter den Begriff des Honorars fällt die Gesamtvergütung des Abschlussprüfers für seine Tätigkeit, also seine im GJ erbrachten Leistungen. Es kommt nicht auf die schuldrechtliche Grundlage der Vergütung und die Art der Abrechnung (Zeit- und Wertgebühr) an (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 159 [9/2024]). Einzubeziehen ist dabei der berechnete Auslagen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Branchenspezifische Besonderheiten

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Definition der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 gilt branchenübergreifend und unabhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens. Gleichwohl gibt es in Abhängigkeit von Branche und Geschäftsmodell häufig spezifische Fragen zur Abgrenzung der Umsatzerlöse. Rz. 23 [Autor/Zitation] Industrieunternehmen erzielen Umsätze vor allem durch den Verkauf der von ihn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonstige Bezüge in Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit

Rn. 591 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bezüge, die nicht aufgrund der AbgeordnetenG geleistet werden, unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr 4 EStG. Insoweit sind die allg steuerlichen Regeln anwendbar (R 22.9 S 2 EStR 2012). Hierzu zählen beispielsweise Vergütungen, die Abgeordnete von den Fraktionen für die Wahrnehmung besonderer Funktionen erhalten (vgl zur verfassungs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trennungsentschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Man versteht darunter Zahlungen einer Behörde an ihre > Arbeitnehmer zur Abgeltung der Mehraufwendungen, die bei einer länger andauernden auswärtigen Beschäftigung entstehen. Zu vergleichbaren Sachverhalten im privaten Dienst vgl § 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern. Zum eingeschränkten Abzug der Aufwendungen durch den ArbN...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 6 Umsatzsteuer und Auslagenersatz

Der Anspruch auf Zahlung der auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer und auf Auslagenersatz bestimmt sich nach §§ 15 bis 20 StBVV. Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Auslagenersatz sind originär die Vorschriften des BGB. 6.1 Umsatzsteuer Der Vergütung, d. h. den Gebühren und den Auslagen, ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach § 12 UStG auf die Tätigkeit entfällt....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 6.2 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Die Vorschrift des § 16 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 StBVV stellt klar, dass die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu den allgemeinen Geschäftskosten[1] gehören und daher neben den Gebühren als Auslagen gefordert werden können. Hierzu gehören insbesondere Portokosten für Briefe, Päckchen, Pakete mit allen Sonderzuschlägen, Fernsprechgebühren (inklusive Handy...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 2.1 Vergütung

Die Vergütung des Steuerberaters besteht im Gebühren- und Auslagenersatz für seine selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten.[1] Hierzu zählen insbesondere die Personalkosten (z. B. Gehälter, Sozialleistungen), Raumkosten (Miete, Heizung, Licht), Kosten für die Beschaffung und Unterhaltung der Büroausstattung (M...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 1 Anwendungsbereich

Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters mit Sitz im Inland für seine im Inland selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit[1] bemisst sich nach der StBVV. Dies gilt für die Höhe der Vergütung nur, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.[2] Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die StBVV nicht gilt, wenn der Steuerberater seinen Sitz im Ausland hat oder w...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 6.1 Umsatzsteuer

Der Vergütung, d. h. den Gebühren und den Auslagen, ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach § 12 UStG auf die Tätigkeit entfällt.[1] Maßgeblich ist der in § 7 StBVV genannte Fälligkeitszeitpunkt der Vergütung, d. h. der im Zeitpunkt der Auftragserledigung oder Beendigung der Angelegenheit geltende Steuersatz.[2] Ist der Steuerberater Kleinunternehmer,[3] unterbleibt die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 6.3 Dokumentenpauschale

Der Steuerberater erhält für Ablichtungen bzw. die Überlassung elektronischer Dokumente in den in § 17 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StBVV abschließend geregelten Fällen eine Dokumentenpauschale. Alles andere Schreibwerk ist durch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. Die Höhe der Dokumentenpauschale bemisst sich nach den für die Dokumentenpauschale im Vergütungsverzeichnis zum R...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 6.4 Geschäftsreisen

Für Geschäftsreisen sind dem Steuerberater als Reisekosten die Fahrt- und Übernachtungskosten zu erstatten. Ferner erhält er ein Tage- und Abwesenheitsgeld.[1] Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Steuerberaters befindet.[2] Folglich können für Geschäfte am Ort der Kanzlei oder der Wohnun...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.4 Mitwirkungspflichten der Versicherten

Rz. 98 Die in Abs. 4 Satz 3 normierten Mitwirkungspflichten der Versicherten sollen der Bekämpfung der in Satz 1 genannten Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der Berufskrankheit dienen. Sie sollen mithin gewährleisten, dass die Gefahr durch andere geeignete Mittel beseitigt werden kann und dass es zur ultima ratio, der Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.19 Datengrundlage

Rz. 51 Das so angepasste Klassifikationssystem wird durch das Institut des Bewertungsausschusses auf Basis der für 2015 erhobenen Datengrundlagen mit periodengleicher Abgrenzung von Diagnosebezug (2015) und Leistungsbezug (2015) kalibriert, und zwar in der Leistungsbedarfsabgrenzung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung entsprechend der Abgrenzung der morbiditätsbedingten...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994, 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996, 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004, 31. Finkenbusch...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.2 Satzungsbestimmung zur Versicherungsvermittlung (Abs. 1a)

Rz. 26 Der mit Wirkung ab 1.1.2004 eingefügte Abs. 1a enthält nunmehr eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für eine Satzungsregelung, nach der die Krankenkasse die Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge vorsehen und auf dieser Rechtsgrundlage dann auch Versicherungsvermittlung im weiteren Sinne betreiben kann. Nach bisherigem Recht war es den Krankenkassen r...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 den Mindestinhalt der Satzung einer Krankenkasse und begrenzt diesen in Abs. 2 auf die zweckbezogenen gesetzlichen Aufgaben. Der notwendige oder mögliche Inhalt der Satzung wird nicht durch § 194 allein bestimmt, sondern kann sich darüber hinaus auch aus anderen Vorschriften ergeben (z. B. aus § 9 des Aufwendungsausgleichsgesetzes – AAG ...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.3 Art und Umfang der Leistungen (Nr. 3)

Rz. 10 Zwingend ist die Benennung von Art und Umfang von Leistungen in der Satzung nur für Satzungsleistungen (sog. Mehrleistungen). In der Satzung lediglich deklaratorisch genannte gesetzliche Leistungen werden nicht zu Satzungsleistungen, auf die ungeachtet der gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch gestützt werden kann. Daher ist es auch nicht zulässig, dass Krankenkas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.2.3 Teilung des Überschusses

Rz. 58 Sind die Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigt und etwaige Übernahmerechte ausgeübt, verbleibt die Teilungsmasse – der Überschuss. Gemäß § 1476 Abs. 1 BGB gebührt dieser Überschuss den Ehegatten zu gleichen Teilen. Zur Teilungsmasse gehört gemäß § 1476 Abs. 2 BGB auch dasjenige, was die Ehegatten dem Gesamtgut schulden. Hierbei kann es sich etwa um folgende Positione...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7.1 Arbeitgeber übernimmt Kosten

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dabei ist es gleichgültig, ob die Bildungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, in zentralen betrieblichen Einrichtungen oder in außerbetrieblichen Einrichtungen durchgeführt werden....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 1.2 Einmalige Geldleistungen

Einmalige Geldleistungen können nur gepfändet werden, wenn es den Umständen des Einzelfalls angepasst ist und damit der Billigkeit entspricht. Typische Einmalzahlungen sind Kostenerstattungen[1], Rentenabfindungen[2], Bestattungskosten[3] oder Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds.[4] Das Vollstreckungsgericht prüft, ob die Pfändung zulässig ist, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 45a Angebo... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des neu gefassten Fünften Abschnitts des Vierten Kapitels des SGB XI, der nunmehr Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes sowie der Selbsthilfe regelt. In den Abs. 1 und 2 definiert § 45a die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote, beinh...mehr