Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die §§ 1875–1881 enthalten die Vorschriften zu Vergütung und Aufwendungsersatz (§§ 1835–1836, 1836, 1836c-1836e aF), die mit der Reform vom Vormundschafts- in das Betreuungsrecht verschoben worden sind. Sie gelten auch für ehrenamtliche Vormünder (§ 1808) und Pfleger (§§ 1813 I, 1888 I). Die Vorschriften sind außerdem auch inhaltlich überarbeitet und in ein neues System...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbenhaftung.

Rn 4 Stirbt der Betreute, haften für sämtliche noch nicht bezahlten Betreuungskosten (Aufwendungsersatz, Aufwandsentschädigung, Vergütung) grds die Erben, ohne dass diese sich auf die Mittellosigkeit des Betreuten berufen können (Hamm FamRZ 04, 1065). Ob auch Tätigkeiten nach dem Tod des Betreuten noch aufwendungsersatz- bzw vergütungsfähig sind, hängt davon ab, ob der Betre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VBVG Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern – Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG –

Zusammenfassung (G v 4.5.21, BGBl I 925, zuletzt geändert durch Art 8 G v 24.6.22 (BGBl I 959) Abschnitt 1. Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds Gesetzestext (1) 1 Das Familiengericht stellt die Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1808 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 Geschäftsführung ist die Tätigkeit des Vorstands für den Verein. Soweit nicht die Vertretung betroffen ist, kann die Satzung mit der Geschäftsführung ein anderes Organ betrauen (BGHZ 69, 250). Der ehrenamtliche Vorstand darf aber nicht wesentliche Aufgaben auf eine entgeltlich tätige Gesellschaft übertragen (Brandbg NZG 22, 929, 930 f [OLG Brandenburg 17.03.2022 - 10 U ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 31a BGB – Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern.

Gesetzestext (1) 1Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 840 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Schiedsrichter

Rz. 21 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen (Aufwandsentschädigungen) an > Schiedsrichter und deren Assistenten sind grundsätzlich als > Sonstige Einkünfte iSv § 22 Nr 3 EStG zu erfassen, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom Verband (zB DFB) bestimmt wird; anders dagegen bei internationalem Einsatz oder ausländischen Ligen (FinVerw, DB 2010, 815; gewerb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts.

Rn 2 Der Regelungsbereich des werkvertraglichen Mängelhaftungsrechts ist in mehrfacher Weise begrenzt. Er umfasst – selbstverständlich – zunächst nur die Fälle, in denen überhaupt Werkvertragsrecht Anwendung findet. Das ist in der Praxis indes nicht immer leicht zu entscheiden, wie die mannigfaltigen Abgrenzungsprobleme gerade bei häufig auftretenden gemischten Verträgen zei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsrat

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der einem Mitglied des Betriebsrats – im öffentlichen Dienst > Personalrat – nach dem Lohnausfallprinzip gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug nach allgemeinen Grundsätzen. > Steuerbefreiungen wie zB für die Erstattung von > Reisekosten (§ 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern) und > Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Trägt der ArbG die Führerscheinkosten, so liegt darin kein stpfl > Arbeitslohn, wenn der ArbN den Führerschein erwirbt, um ein betriebliches Fahrzeug (Werkstattwagen) zu führen, das für Privatfahrten ungeeignet ist (BFH 93, 270 = BStBl 1968 II, 773). Entscheidend ist in solchen Fällen, dass die Fahrerlaubnis im ganz überwiegenden betriebliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insb ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 242...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1813 BGB – Anwendung des Vormundschaftsrechts.

Gesetzestext (1) Auf die Pflegschaften nach diesem Titel finden die für die Vormundschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt. (2) Für Pflegschaften nach § 1809 Absatz 1 Satz 1 gelten die §§ 1782 und 1783 nicht. Rn 1 Nach I 1 sind auf die Pflegschaft grds die für die Vormundschaft geltenden Regeln anzuwenden (BTDrs ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einzelfälle

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Arbeitnehmerpauschbetrag Soweit nicht höhere > Werbungskosten geltend gemacht werden, wird bei der Ermittlung der > Einkünfte der > Arbeitslohn pauschal um 1 230 EUR bzw werden die > Versorgungsbezüge pauschal um 102 EUR gemindert (§ 9a EStG). Ausführlich > Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ausbildungsfreibetrag Der Stpfl, der für sein volljähriges Kin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten

Rz. 11 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses als ArbN oder im Rahmen eines sonstigen Dienstleistungsvertrags als Auftragnehmer tätig. Übungsleiter ist, wer Veranstaltungen leitet oder zB als Assistent mitleitet, in denen Menschen ihre Fähigkeite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bundesagentur für Arbeit erhält Einsichtnahme in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher, andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen. Die Berechtigung zur Einsichtnahme bezieht sich auf eine konkrete Ermittlung im Einzelfall. Rz. 4 Zu diesem Zwecke sind ihr während der Geschäftszeit Zutritt zu den relevanten Grundstücken und Geschäftsräumen zu gewähren. Eine Anmeldung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 2.1 Kein Auslagenersatz

Ersetzt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen für einen beruflich genutzten Hund, der sich im Eigentum des Arbeitnehmers befindet (z. B. Wachhund des Arbeitnehmers), stellt diese Ersatzleistung steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar. Es handelt sich nicht um steuer- oder beitragsfreien Auslagenersatz. Da es sich bei einem Hund nicht um ein Werkzeug ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 3.1 Auslagenersatz regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen

Gehört der Hund nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber (z. B. einem Bewachungsunternehmen), ist ein pauschaler Auslagenersatz für die Aufwendungen in Form von z. B. Futterkosten möglich, wenn sie regelmäßig wiederkehren und der Arbeitnehmer über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten nachgewiesen hat, dass das Futter für den Wachhund z. B. 3 EUR täglich kostet...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 4 Futtergeld

Unter Futtergeld ist die Aufwandsentschädigung eines Arbeitgebers an einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer für den Kostenersatz angefallener Futter- und Pflegekosten für ein aus dienstlichen Gründen zu versorgendes Tier zu verstehen. Wird ein derartiger Kostenersatz für die Versorgung eines Diensthundes gewährt, wird diese spezielle Aufwandsentschädigung als Hundegeld bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Ein Bürohund wird vom Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz mitgebracht (täglich, an einzelnen Tagen, stundenweise, regel- oder unregelmäßig) – aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen: Entweder benötigt er einen Assistenzhund als Hilfsmittel oder der Hund ist ein reines Haustier (sog. Luxustier) und wird in den Betrieb mitgeführt, damit er nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.2 Arbeitsvertragliche Festlegung

Sofern agiles Arbeiten ermöglichen soll, "von überall" aus zu arbeiten, also z. B. auch verschiedene Betriebsorte des Arbeitgebers bedienen soll, kann der Arbeitgeber dies grundsätzlich anweisen. In der Ausübung seines Direktionsrechts ist er aber ggf. durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen eingegrenzt.[1] Sofern ein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag bezeichnet wird, ist...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.1.4 Durchlaufende Gelder, Auslagenersatz

Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz liegen vor, wenn der Mitarbeiter die Ausgaben für Rechnung des Vereins tätigt und darüber im Einzelnen abrechnet. Dabei sind die Ausgaben des Arbeitnehmers bei ihm so zu beurteilen, als hätte der Arbeitgeber sie selbst getätigt. Pauschaler Auslagenersatz gilt grundsätzlich als Arbeitslohn. Ausnahmsweise kann pauschaler Auslagenersatz s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2.1 Aufwandsentschädigungen

Erfasst ist aber auch jedes anderweitige Einkommen, das als Gegenleistung für den Einsatz der Arbeitskraft gezahlt wird. Dies gilt im Grundsatz auch für sog. Aufwandsentschädigungen. Es gelten dabei jedoch wichtige Ausnahmen. Danach bleiben anrechnungsfrei Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder von kommunalen Vertretungsorganen (z. B. sog. ehrenamtliche Bürgerme...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Brackmann, Zur Genehmigung von Satzungen der Krankenkassen, BKK 1982, 353. Finkenbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992, 1. Kirchhof, Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983, 175. Rehm, Versagun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 2.3 Verweis auf Vorschriften des SGB X (Satz 3)

Rz. 13 Durch Satz 3 werden einige Regelungen aus dem SGB X für entsprechend anwendbar erklärt. Aus der nur entsprechenden Anwendbarkeit folgt, dass die Regelungen des öffentlichen Auftragsrechts für die Aufgabenerledigung durch Dritte nicht unmittelbar gelten. Daher erscheint eine Heranziehung nicht benannter Vorschriften aus dem SGB X für den Anwendungsbereich des § 197b ni...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5 Steuerfreie Entgelte und Aufwendungsersatz

Für den Lohnsteuerabzug muss der Verein den Arbeitslohn in seine steuerpflichtigen, steuerfreien und nicht steuerbaren Bestandteile aufteilen. Bestimmte Arbeitgeberleistungen sind von dem umfassenden Arbeitslohnbegriff ausgenommen oder werden steuerfrei gestellt – insbesondere Annehmlichkeiten, Gelegenheitsgeschenke oder Aufmerksamkeiten, Aufladen eines Elektro- oder Hybridelek...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 12 Rechtsvorschriften

Definition der Begriffe Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Arbeitnehmer §§ 1 LStDV Definition des Begriffs Arbeitslohn § 2 LStDV Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit § 19 EStG ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale §§ 52b, 39 e, 41 b Abs. 2 EStG Lohnkonto und Aufzeichnungspflichten § 4 und 5 LStDV Besteuerung und Bewertung von Sachbezügen § 8 EStG Berechnung der privaten Kfz-...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 4.1 Arbeitslohn

Arbeitslohn und somit steuerpflichtiges Entgelt sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Zahlungen gewährt werden. Zum Arbeitslohn gehören auch Lohnzuschläge, Sonderzahlungen, Aufwandsentschädigungen für Nebenämter und Nebenbeschäftigungen, die im Rahmen eines Dienstverhä...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 1.3 Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, künstlerischen Tätigkeiten, Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Körperschaft können bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei gezahlt werden (Übungsleiterfreibetrag). Vergütungen für nebenberu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Flüchtlingshilfe

Rz. 110 Zur steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe gelten bestimmte mit BMF-Schreiben v. 20.11.2014 [1] geregelte Billigkeitsmaßnahmen. Darüber hinaus wird es von der Verwaltung nicht beanstandet, dass umsatzsteuerliche Vorschriften, die auf vergleichbare Leistungen der jeweiligen Einrichtung an andere Leistungsempfänger (z. B. Obdachlose) bereit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 282a Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Übermittlung von Sozialdaten der Bundesagentur für Arbeit an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder, soweit diese für einen Zensus erforderlich sind. Beim Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, einer Stadt leben, wie sie wohnen und arbeiten. Bei der Planung eines Zensus wird mittlerweile nu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.4 Versicherungspflichtige Ehrenämter

Rz. 10 Für einen freiwillig Versicherten (der ja Höchstbeiträge entrichten durfte) könnte durch die Übernahme eines Ehrenamtes, das die Versicherungspflicht begründet und mit einem unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgelt verbunden ist, eine Minderung der Altersversorgung verbunden sein. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine fre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.3 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind

Rz. 9 Parallelvorschriften für ehrenamtlich Tätige in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln, d. h. ein durch eine ehrenamtliche Tätigkeit erniedrigter Verdienst wird nicht ausgeglichen. Begünstigt werden durch § 163 Abs. 3 Arbeitnehmer (entsprechende Anwendung gemäß § 165 Abs. 2 bei selbständigen Hausgewerbetreiben...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 6 – Erträge

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.2.1 Die Behandlung der Vergütung bei der GmbH

Beiratsvergütungen stellen zwar grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar, doch schreibt § 10 Nr. 4 KStG vor, dass "die Hälfte der Vergütungen jeder Art, die u. a. an Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrates oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen" nicht abziehbare Betriebsausgaben sind. Entscheidend für die Anwendung der Vorschri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Der Posten ist eine Auffang- oder Sammelposition mit überaus heterogenem Inhalt, die einer weiteren Aufgliederung zw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.3.2 Teilnahme von Sportlern des Vereins

Rz. 13 Handelt es sich um Sportler des Vereins, liegt ein Zweckbetrieb nur vor, wenn kein an der Veranstaltung teilnehmender Sportler eine Bezahlung erhält.[1] Unter schädlicher Bezahlung versteht das Gesetz jede Vergütung oder andere Vorteile, die der Sportler für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner spor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umfang der Steuerbefreiung der an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher gezahlten Aufwandsentschädigung

Leitsatz Eine steuerfreie Aufwandsentschädigung liegt insoweit nicht vor, als dem Empfänger ein abziehbarer Aufwand nicht oder offenbar nicht in der Höhe der gewährten Entschädigung erwächst. Sachverhalt Streitig war, in welchem Umfang die an eine ehrenamtliche Ortsvorsteherin, die zugleich Mitglied des Ortschaftsrats ist, gezahlte Aufwandsentschädigung gemäß § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerbefreit ist. Die Gemeinde zahlte der Steuerpflichtigen im Streitjahr 2020 für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als...§ 155a Abs. 3 Nr. 1 SächsBGmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 4.1 Welche Kosten in die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe eingerechnet werden müssen und welche nicht

Bemessungsgrundlage sind die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke, die an selbstständige Künstler oder Publizisten im Kalenderjahr bezahlt werden. Irrelevant ist, wie die Bezahlung genannt wird. Es kann sich um Honorare, Gagen, Lizenzen, Ausfallhonorare, aber auch um freiwillige Leistungen zu Lebensversicherung oder andere Formen der Bezahlung handeln. Ebenso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträgliche Kostenerstattungen

Rn. 298 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Weder aus § 8 Abs 1 S 2 EStG noch aus der BT-Drs 19/14909 lässt sich entnehmen, was "nachträgliche Kostenerstattungen" sind. Darunter ist die Erstattung von Aufwendungen des ArbN durch den ArbG zu verstehen. Eine Kostenerstattung erfolgt stets nachträglich, dies unterscheidet sie von der zweckgebundenen Geldleistung. Eine Erstattung von Aufw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 123 ZPO – Kostenerstattung.

Gesetzestext Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, keinen Einfluss. A. Grundsatz. Rn 1 Die Bewilligung der PKH befreit die Partei von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und ihrer Anwaltsgebühren. Sie hat keinen Einfluss auf die Kostenerstattung, die die Partei gem §§ 91 ff an den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenerstattung.

Rn 41 Nach § 127 IV findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht statt (BGH MDR 2010, 767). Damit erstreckt sich der Grundsatz, dass im PKH-Prüfungsverfahren eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, auch auf das Beschwerdeverfahren. Auch eine Erstattung der dem Beschwerdegegner entstandenen Kosten nach Maßgabe der im Hauptsacheverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kostenerstattung.

Rn 4 Den Gedanken der Kostenerstattung durch die unterlegene Partei enthält im staatlichen Prozess § 91, der im schiedsrichterlichen Verfahren nicht direkt anwendbar ist (§ 1042 Rn 14). Es gilt hier nur § 1057, der die Frage mittelbar anspricht (Anteil der Parteien an den zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten). Ungeklärt ist die Möglichkeit einer Erstattung eines vereinbar...mehr