Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.1 Ersatzverpflichtete (Abs. 1 Satz 1 und 4)

Rz. 6 Kostenersatzpflichtig ist der Erbe des Sozialhilfeempfängers, daneben aber nach § 102 Abs. 1 auch der Erbe des Ehegatten (oder des Lebenspartners) des Sozialhilfeempfängers, wenn dieser vor dem Sozialhilfeempfänger verstirbt. Die Haftung des Erben des vorverstorbenen Ehegatten folgt daraus, dass auch der nicht Sozialhilfe beziehende Ehegatte nach § 19 i. V. m. § 90 den...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.2 Nachlassverbindlichkeit (Abs. 2)

Rz. 19 Absatz 1 lässt den Kostenersatzanspruch kraft Gesetzes im Zeitpunkt des Erbfalles entstehen. Verpflichtet ist der Erbe. Diese Regelung wäre an sich ausreichend, um den Ersatzanspruch durchzusetzen. Es wäre aber unbillig und entspräche nicht dem Zweck der Erbenhaftung, den Erben unabhängig vom Nachlass mit seinem gesamten Vermögen haften zu lassen. Daher bestimmt Abs. ...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.6.2 Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 45 Wer durch Leistungsbescheid in Anspruch genommen wird, kann gemäß § 54 Abs. 1 SGG Anfechtungsklage erheben. Im sozialgerichtlichen Verfahren ist der Sozialhilfeträger für die anspruchsbegründenden Tatsachen nach allgemeinen Grundsätzen darlegungs- und beweispflichtig. Allerdings trifft den in Anspruch genommenen Kläger eine prozessuale Mitwirkungspflicht, soweit es um...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.1 Rechtmäßige Sozialhilfegewährung

Rz. 14 Zu ersetzen ist jede Art von rechtmäßig geleisteter Sozialhilfe. Auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat gemäß § 41 Abs. 4 keinen Anspruch, wer in den letzten 10 Jahren die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Bei Leistungen der Grundsicherung kommt daher eine Ersatzpflicht nach § 103 nur in Betracht, w...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bestimmung entspricht der Vorgängervorschrift des § 92c BSHG mit 3 Modifikationen: Die Freibeträge in Abs. 1 und Abs. 3 wurden vom 2-fachen auf das 3-fache des Grundbetrages (nach § 85 Abs. 1) erhöht. Der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wird dem Ehegatten gleichgestellt. Leistungen der Grundsicherung (§§ 41ff.) sind nich...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.4 Kausalität

Rz. 25a Zwischen dem schuldhaften Verhalten und dem Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit muss ein ursächlicher Zusammenhang (Bieback, in: Grube/Wahrendorf/Flint, a. a. O.) bestehen. Da der Kostenersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten der deliktischen Zivilrechtshaftung ähnelt (BVerwG, Urteil v. 10.4.2003, 5 C 4/02; vgl. auch Rz. 18), ist es gerechtfertigt, hier die ziv...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.2.2 Härte kommt nicht Betracht

Rz. 35 Da die Härte in der Person des Kostenersatzpflichtigen festgestellt werden muss, kann der Erbe sie jedenfalls nicht nach Abs. 1 Satz 3 geltend machen. Da seine Haftung auf den Nachlass beschränkt ist (Abs. 2 Satz 2), kann ein Härtefall in der Person des Erben nicht vorliegen. Im Übrigen geht ausdrücklich die Ersatzpflicht auf den Erben über, nicht lediglich das, was v...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.2 Kostenersatzpflichtiger

Rz. 16 Verpflichtet zum Ersatz der erbrachten Sozialhilfeleistung ist gemäß Abs. 1 Satz 1 derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die Umstände herbeigeführt hat, die zur Bedürftigkeit geführt haben. Er muss allerdings im Zeitpunkt der schuldhaften Handlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dieses Merkmal ist ab Mitternacht (24 Uhr) des 18. Geburtstages gegeben. Rz....mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.5 Gesamtschuldnerische Haftung (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 40 Da die Haftung des Kostenersatzpflichtigen nach Abs. 1 die Erstattungsansprüche gegen den Empfänger der Leistung (§§ 45 bis 50 SGB X) nicht verdrängt, hat der Träger der Sozialhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wen er in Anspruch nimmt. Das ihm insoweit eingeräumte Ermessen ist relativ weit, was sich aus dem Zweck der gesamtschuldnerischen Haftung ergi...mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sieht eine Haftungserweiterung vor. Gemäß §§ 45 ff. i. V. m. § 50 SGB X hat der Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Erstattung der erbrachten Leistungen, wenn Sozialleistungen zu Unrecht bewilligt und erbracht wurden. Dieser Anspruch besteht jedoch nur gegenüber dem Leistungsempfänger, nicht aber gegenüber einem Dritten, der die Leistungen durch vorsätz...mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 2.1.2 Ersatzleistungspflichtiger

Rz. 5 Jeder, der die rechtswidrige Sozialhilfeleistung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt hat, unterliegt der Ersatzpflicht. Die Regelungen des § 103 sind zwar entsprechend anzuwenden, im Rahmen der rechtswidrigen Sozialhilfeleistung wird allerdings der Personenkreis nicht in den Verweis mit aufgenommen, was sich aus dem Wortlaut von § 104 Sat...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.2 Übergang auf den Erben

Rz. 33 Die eingetretene Kostenersatzpflicht geht nach Abs. 2 auf den Erben über, der in entsprechender Anwendung des § 102 Abs. 2 Satz 2 mit dem Nachlass im Zeitpunkt des Erbfalles haftet. Maßgeblich ist daher der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls. Der Wert des Nachlasses ist nach bürgerlich-rechtlichen Maßstäben die Differenz zwischen dem in Geld zu veranschlage...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.4 Konkurrenzen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 39 Die Vorschrift stellt klar, dass die allgemeinen Vorschriften über die Aufhebung von Verwaltungsakten (§§ 44 bis 50 SGB X) unberührt bleiben. Der Verweis auf § 44 SGB X geht allerdings ins Leere, da es dort um zu Unrecht nicht gewährte Hilfe geht, also ein Ersatz von Sozialhilfe gerade nicht infrage steht. Bedeutung hat die Regelung in den Fällen des Abs. 1 Satz 2, we...mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 2.1.4 Entsprechende Anwendung des § 103

Rz. 7 Abgesehen von der Person des Kostenersatzpflichtigen (s. Rz. 5) und der Tatsache, dass die Sozialhilfe zu Unrecht geleistet worden sein muss, wird die Vorschrift des § 103 entsprechend angewendet (vgl. Komm. zu § 103; Petersen, in: Mergler/Zink, a. a. O., § 104 Rz. 4). Dies betrifft auch das von Rechtsprechung und Literatur entwickelt ungeschriebene Tatbestandsmerkmal ...mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 2.1.3 Aufhebung des Verwaltungsaktes erforderlich (§ 50 SGB X)

Rz. 6 Der Kostenersatzanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der der Sozialhilfeleistung zugrunde liegende rechtswidrige Verwaltungsakt aufgehoben ist (BVerwG, Urteil v. 20.11.1997, 5 C 16/97, NDV-RD 1998 S. 33; Petersen, in: Mergler/Zink, a. a. O., § 104 Rz. 6; Bieback, in: Grube/Wahrendorf/Flint, a. a. O., § 104 Rz. 4). Nach altem Recht folgte dies aus einem entspr...mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 2.1.1 Rechtswidrige Sozialhilfeleistung

Rz. 4 Sozialhilfe muss geleistet worden sein, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben. Die Sozialhilfe ist also zu Unrecht, d. h. ohne Rechtsgrund geleistet worden. In diesen Fällen greift § 50 SGB X, allerdings nur in Bezug auf den Leistungsempfänger selbst, nicht im Hinblick auf Dritte wie etwa Ehegatten oder Eltern minderjähriger Kinder (Bieback, in: Grube/Wa...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Sinn der Ersatzpflicht des Erben besteht darin, zu vermeiden, dass die Schutzvorschriften über den Einsatz des Vermögens zugunsten des Sozialhilfeempfängers (§ 90 Abs. 2 und 3) sich im Wege der Erbfolge auch als "Erbenschutzvorschrift" auswirken. Zwar gehen Ansprüche des Sozialhilfeträgers gegen den Sozialhilfeempfänger mit dessen Tod als Bestandteil des Nachlasses...mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 2.3 Geltendmachung des Ersatzanspruchs

Rz. 10 Ebenso wie im Falle der Geltendmachung eines Kostenersatzanspruches nach § 103 haben gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 Kostenersatzpflichtige dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung des SGB XII es erfordert. Dabei haben sie gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 die Verpflichtung, auf Verlangen des Trägers der S...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.4 Erlöschen des Kostenersatzanspruchs (Abs. 4)

Rz. 45 Der Kostenersatzanspruch erlischt in 3 Jahren nach dem Tod der leistungsberechtigten Person oder – wenn sich der Ersatzanspruch nach Abs. 1 gegen den Erben des Ehegatten oder Lebenspartners richtet – nach dem Tod dieser Personen. Das Gesetz geht also davon aus, dass dem Sozialhilfeträger im Rahmen der 3-Jahres-Frist ausreichend Gelegenheit gegeben ist, die Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.7 Kostenübernahme nach Abs. 7

Rz. 105 Die Kostenerstattung ergibt sich in Fällen des Abs. 7 regelmäßig aus Vergabeverfahren (Kostendeckung bei Zusammenhang mit Maßnahmedurchführung aufgrund des Angebotes im Vergabeverfahren) oder Preisverhandlungen mit Rehabilitationseinrichtungen (ausgehandelte Monatskostensätze). Rz. 106 Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.2 Leistungen an Arbeitgeber (Überblick) nach Abs. 1, Abs. 2

Rz. 13 Abs. 1 benennt zunächst die Rehabilitationsträger, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Arbeitgeber erbringen können (aus den Versicherungszweigen der Arbeitsförderung, Unfallversicherung – einschließlich der Träger für die Kinder, Schüler und Studierenden nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII, Rentenversicherung – auch Träger für die Alterssicherung der Landwirte, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderungen durc... / 3 Vereinbarungen über bauliche Änderungen

Praxis-Tipp Baumaßnahmen des Mieters schriftlich regeln Ist der Vermieter mit den beabsichtigten Maßnahmen des Mieters einverstanden, ist dringend anzuraten, eine aus Beweisgründen möglichst schriftlich abzufassende und von den Parteien zu unterzeichnende Vereinbarung zu schließen. Sie sollte als Mindestinhalt Folgendes enthalten: die Bezeichnung und genaue Beschreibung der bea...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sollte die Regelungen, die zur Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber vorsehen, zusammenfassen und verallgemeinern. Diese Leistungen hatten ihre Vorgänger in den Leistungsgesetzen der jeweiligen Rehabilitationsträger. Die Leistungen sollten entsprechend dem Einleitungssatz von Abs. 1 nur in ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 102a Rücküb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es handelt sich um eine Spezialregelung zu § 50 SGB X, die das Verfahren bei Überweisungen an eine inzwischen verstorbene leistungsberechtigte Person regelt. Sie verweist auf die Regelungen des für die gesetzliche Rentenversicherung geltenden § 118 Abs. 3 bis 4a SGB VI. Im ersten Abschnitt des 13. Kapitels des SGB XII, das die Überschrift "Kostenersatz" trägt, ist die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 45c Förder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 45c Abs. 1 bestimmt die Verpflichtung des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen, im Wege der Anteilsfinanzierung (neben den Ländern oder der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) aus Mitteln des Ausgleichsfonds Fördermittel i. H. v. 25 Mio. EUR pro Kalenderjahr zur Verfügung zu stellen. Die privaten Pflegeversicherungsunternehmen müssen sich entsprechend ihrem A...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Fragen zur Umsetzung der Eh... / 2 Satzungsregelung

Bei der Satzungsregelung sollte der Verein folgende Fragen klären: Soll die Vergütungsregelung nur den Vorstand nach § 26 BGB betreffen oder auch die anderen Organmitglieder des Vereins? Können die Organmitglieder neben einer Vergütung für die Organtätigkeit (z. B. als Vorstandsmitglied) weitere Vergütungen, z. B. als Übungsleiter, erhalten? Haben die Organmitglieder neben dem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 12.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Pauschaler Auslagenersatz

Rz. 17 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Pauschaler Auslagenersatz führt regelmäßig zu stpfl > Arbeitslohn (> R 3.50 Abs 2 Satz 1 LStR). Als Ausnahme kann der ArbG Auslagen steuerfrei ersetzen, wenn die pauschal gezahlten Beträge auf Umständen beruhen, die nicht vom > Ermessen des ArbN abhängen, die zweckentsprechende Verwendung sichergestellt ist und es sich um kleine Beträge hand...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung > Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitsk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Abgrenzung "Auslagenersatz" vom "Aufwendungs- und Werbungskostenersatz"

Rz. 4 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Steuerrechtlich bedarf es einer Abgrenzung insoweit, als Steuerfreiheit nur gegeben ist, soweit beim > Arbeitnehmer keine besteuerbare Einnahme vorliegt. Im Rahmen eines Dienstverhältnisses muss der beauftragte ArbN die Ausgaben so gut wie ausschließlich für Rechnung des ArbG machen, wobei es unerheblich ist, ob das im Namen des ArbG (offene ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Formen und Nachweis des Auslagenersatzes

I. Einzelnachweis Rz. 16 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 50 EStG setzt grundsätzlich voraus, dass der ArbN über die Ausgaben einzeln abrechnet; zu Ausnahmen > Rz 17 ff. Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz werden immer zusätzlich gezahlt, weil sie nicht zum > Arbeitslohn gehören. Sie können deshalb auch keinen anderen Arbeitslohn ersetzen (> R 3....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslagenersatz

Zusammenfassung A. Grundsätzliches I. Regelungsgehalt von § 3 Nr 50 EStG 1. Norminhalt Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 3 Nr 50 EStG regelt ein allgemein geltendes Prinzip nur für ein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einzelnachweis

Rz. 16 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 50 EStG setzt grundsätzlich voraus, dass der ArbN über die Ausgaben einzeln abrechnet; zu Ausnahmen > Rz 17 ff. Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz werden immer zusätzlich gezahlt, weil sie nicht zum > Arbeitslohn gehören. Sie können deshalb auch keinen anderen Arbeitslohn ersetzen (> R 3.50 Abs 1 Satz 4 L...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Norminhalt

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 3 Nr 50 EStG regelt ein allgemein geltendes Prinzip nur für einen Hauptanwendungsfall, nämlich die im Rahmen eines steuerlichen Dienstverhältnisses ersetzten ‚Auslagen’. § 3 Nr 50 EStG geht damit zurück auf den in den §§ 669, 670 BGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken, dass derjenige, der einen anderen mit der Wahrnehmung ein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zur Steuerpflicht von Werbungskostenersatz

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der ArbG-Ersatz von Aufwendungen, die für den ArbN Werbungskosten sind, gehört grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Ausnahmen gelten nur, soweit dies gesetzlich besonders zugelassen ist (> R 19.3 Abs 3 Satz 1 LStR; H 3.50 LStH), wie in § 3 Nr 13, 16, 30, 31, 32 und Nr 45 EStG. GlA Schmidt/Krüger, § 19 EStG Rz 67 mwN zur hM. Rz. 11 Stand: EL...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Prüfung

Rz. 19 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das FA ermittelt im Rahmen einer > Außenprüfung, ob mit den Zuwendungen, die der ArbN erhält, wirklich nur Auslagen ersetzt werden. Der ArbN und der ArbG haben das FA dabei im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen (§§ 90, 93 AO). Soweit die Beteiligten nicht zB anhand repräsentativer Erhebungen dartun, dass einer Zuwendung wirklich Ausgaben ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

I. Regelungsgehalt von § 3 Nr 50 EStG 1. Norminhalt Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 3 Nr 50 EStG regelt ein allgemein geltendes Prinzip nur für einen Hauptanwendungsfall, nämlich die im Rahmen eines steuerlichen Dienstverhältnisses ersetzten ‚Auslagen’. § 3 Nr 50 EStG geht damit zurück auf den in den §§ 669, 670 BGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken, dass de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Regelungsgehalt von § 3 Nr 50 EStG

1. Norminhalt Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 3 Nr 50 EStG regelt ein allgemein geltendes Prinzip nur für einen Hauptanwendungsfall, nämlich die im Rahmen eines steuerlichen Dienstverhältnisses ersetzten ‚Auslagen’. § 3 Nr 50 EStG geht damit zurück auf den in den §§ 669, 670 BGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken, dass derjenige, der einen anderen mit der Wa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Instrumente

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Orchestermitgliedern für die laufende Abnutzung eigener Musikinstrumente vom ArbG gezahlte Instrumentengeld ist stpfl > Arbeitslohn. Es handelt sich nicht um steuerfreies > Werkzeuggeld iSd § 3 Nr 30 EStG, da diese Vorschrift nur die Erstattung von Aufwendungen für eigenes Handwerkzeug des ArbN begünstigt (> R 3.30 LStR). Auch steuerfreie...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jagdberater

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein Jagdberater (vgl zB Art 49 Abs 3 BayJG) ist im > Ehrenamt, aber nicht als > Arbeitnehmer tätig. Er bezieht > Reisekosten (vgl § 30 Abs 4 Satz 1 AVBayJG) sowie eine monatliche Aufwandsentschädigung (vgl § 49 Abs 3 Satz 4 BayJG iVm § 30 Abs 4 Satz 2 AVBayJG). Das FA lässt bei der Veranlagung die Reisekosten im Rahmen von § 3 Nr 13 iVm § 4 Abs 5 N...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aufwendungsersatz

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zur Unterscheidung des Aufwendungsersatzes vom Ersatz der Auslagen > Auslagenersatz Rz 10 ff.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Sonstige Einkünfte durch Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG Der privaten Vermögensverwaltung unterliegende Fruchtziehung (Tz. 48), steuerpflichtige Gegenleistung für den temporären Verzicht des Stpfl. in Form von Einheiten eines Kryptowertes (Tz. 48), Bewertung der als Aufwandsentschädigung erhaltenen Gegenleistung in Form des Kryptowertes mit dem Marktkurs. Nicht beanstandet w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Innungen

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Innungen sind Interessenvertretungen von Handwerksbetrieben. Es handelt sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht der jeweiligen > Handwerkskammer unterstehen. Das Recht der Innungen ist in §§ 53ff Handwerksordnung (HwO) geregelt. Zu den Aufgaben der Innungen gehört ua, die Lehrlingsausbildung zu regeln und die Gesellen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Innungskrankenkassen

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Innungskrankenkassen (IKK) sind Träger der GKV (> Krankenversicherung sowie > Sozialversicherung) und damit auch der > Pflegeversicherung. Sie entwickelten sich häufig aus Gesellenbruderschaften, ihre Versicherten sind bzw waren deshalb überwiegend Handwerker; seit 1996 können sich jedoch alle Personen bei einer IKK versichern. Sie haben die Rechts...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Diskussionsleiter

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Diskussionsleiter beim Radio, Fernsehen oder bei Internet- und Online-Sendungen sind selbständig, soweit sie nur für einzelne Produktionen tätig werden (BMF vom 05.10.1990, Tz 1.3.2, BStBl 1990 I, 638). Aufwandsentschädigungen für eine Diskussionsleitertätigkeit sind nicht steuerfrei nach § 3 Nr 26 EStG (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Verweisung auf GVG und ZPO, § 155 S. 1 FGO

Rz. 1 Die Vorschrift des § 155 Abs. 1 S. 1 FGO wurde durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung v. 21.7.2012[1] und durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz v. 8.10.2023[2] geändert. § 155 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 FGO wurde durch das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.4.1 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch Mitglieder beraten, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (z. B. für ehrenamtliche Tätigkeit im kommunalen Bereich) erhalten. Voraussetzung ist, dass die Aufwandsentschädigung in voller Höhe nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG steuerfrei ist. Praxis-Beispiel Beispiel 8 Aufwandsentschä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.1 Wesentliche Merkmale einer Barzuwendung

Sachbezüge i. S. d. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn sie nicht in Geld bestehen. Des Weiteren ist ein Sachbezug nur gegeben, wenn der Arbeitnehmer keine Geldleistung anstelle des Sachbezugs verlangen kann. Dies gilt unabhängig davon auch, wenn der Arbeitgeber lediglich eine Sachleistung zuwendet.[1] Sind diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht er...mehr