Fachbeiträge & Kommentare zu Konto

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Überlassung ... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Schwerbehinderte Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit Firmenwagen steuerpflichtiger Arbeitslohnmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Unterschiedliche Steuersätze Ort der sonstigen Leistung Grenzüberschreitende Leistungen Vorsteuerabzugmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, gebrauchte Wi... / 7.2 Wertbestimmung bei einer Privateinlage innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung

Wirtschaftsgüter, die der Unternehmer innerhalb von 3 Jahren vor der Einlage anschafft oder herstellt, muss er mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten in das Betriebsvermögen einlegen.[1] Die Abschreibung, die auf den Zeitraum zwischen Anschaffung und Einlage entfällt bzw. die der Unternehmer in diesem Zeitraum tatsächlich geltend gemacht hat, ist davon abzuziehen...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinszuschüsse – worauf i... / 3.2 Zum möglichen Anspruch auf Zuschussgewährung

Es wird stets auch von außen erwartet, dass mit genauen Zielformulierungen dargelegt werden kann, was der Verein mit seinem Projekt oder Vorhaben erreichen will und ob die Förderung dann tatsächlich auch den gemeinnützigen Zwecken nach dem Gemeinnützigkeitsstatus und den Zielen dient. Es gibt auch kaum richtig aktuelle Übersichten für Fördergelder/Zuschüsse. Auch unabhängig d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Abschluss einer energetischen Maßnahme gem. § 35c EStG bei Ratenzahlung

Der Abschluss einer energetischen Maßnahme i.S.d. § 35c Abs. 1 EStG liegt erst bei vollständiger Bezahlung des Leistungserbringers vor. Nach Auffassung des FG ist eine energetische Maßnahme erst dann i.S.d. § 35c Abs. 1 S. 1 EStG abgeschlossen, wenn nicht nur die Leistung vollständig – nicht nur in Teilbereichen – erbracht ist, sondern der Steuerpflichtige auch eine Rechnung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Materielle Richtigkeit

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Grundsatz der materiellen Richtigkeit besagt, dass die Buchführung auf richtigen Grundaufzeichnungen aufgebaut sein muss; dazu muss die Beschreibung der Geschäftsvorfälle mit den zugrunde liegenden Tatbeständen dem Grunde und der Höhe nach übereinstimmen (vgl. Leffson (1987), S. 200). Eine dem Grunde nach richtige Buchführung liegt vor, we...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das bilanzielle oder auch rechnerische EK ermittelt sich als Saldogröße zwischen dem Vermögen einschließlich der aktiven RAP einerseits sowie den Schulden und den passiven RAP andererseits (vgl. Vodrazka, in: HWRev (1992), Sp. 2018 (2019)). Es ist der "in Geldwerten ausgedrückte Anteil der Unternehmer oder Gesellschafter am Betrieb" (Vormbaum ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Begriff "Gezeichnetes Kapital" nach § 272 Abs. 1 Satz 1 wird synonym für die Bezeichnungen "Grundkapital" bei der AG/SE und "Stammkapital" bei der GmbH verwendet. Bei der SE wird in den einschlägigen Vorschriften (in der deutschen Fassung) z. T. sogar direkt auf das gezeichnete Kap. Bezug genommen. Daher kann der Inhalt dieses Postens aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Darstellung in der Bilanz

Rn. 90 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hinsichtlich der Bilanzierung von Vorabausschüttungen sind vornehmlich zwei Darstellungsformen denkbar, sofern die Vorabausschüttung zum BilSt noch nicht ausgezahlt worden ist:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Zulässigkeit der Offenen-Posten- und EDV-Buchführung als Speicherbuchführung

Rn. 33 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift, dass die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden können, soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den GoB entsprechen, führt zur Überlegung, welche Buchführungsformen generell zul...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den (rechnerischen) Nennwert hinaus erzielt werden (§ 272 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieses – auch als sog. korporatives Agio bezeichnete – Aufgeld umfasst den gesamten ­Erlös aus der Ausgabe von Anteilen, der den Nennbetrag dieser Anteile übersteigt. Das Aufgeld ist ungekürzt der Kap.-Rücklage zuzuführen, eine Verrechnung mit angefallenen Ausgabekosten (z. B. Notar- und Gerichtskosten, Prüfungsgebühren, Steuern etc.) ist – an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeines

Rn. 210 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gesellschafterdarlehen stellen in praxi eine verbreitete Form der UN-Finanzierung dar. Sie werden bei KapG primär aus Haftungs- oder steuerlichen Gründen gewährt und begründen Gläubigerrechte gegenüber der Gesellschaft. Sie können aus der Hingabe von Gelddarlehen, durch Lieferungs- und Leistungsbeziehungen oder aus nicht entnommenen Gewinnen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 55 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Rücklagen stammen aus einbehaltenen, nicht ausgeschütteten Gewinnen oder Kap.-Einlagen von Anteilseignern oder Dritten (vgl. Chmielewicz, in: HWRev (1992), Sp. 1676). Sie können in offene und stille Rücklagen untergliedert werden (vgl. hierzu Küting, BBK 2000, S. 6369ff.). Offene Rücklagen als eigenständige passivische Abschlusskategorie exist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Kapitalherabsetzung

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Gesetz unterscheidet die reguläre Kap.-Herabsetzung (vgl. § 58 GmbHG) von der vereinfachten (vgl. § 58a GmbHG). Eine Herabsetzung des Stammkap. nach § 58 GmbHG setzt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags voraus und wird ebenfalls mit deren Eintragung in das Handelsregister wirksam (vgl. § 54 Abs. 3 GmbHG). Diese Eintragung kann erst erfo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Keine Veränderbarkeit von Eintragungen und Aufzeichnungen

Rn. 30 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 239 Abs. 3, wonach eine Eintragung oder eine Aufzeichnung nicht in einer Weise verändert werden darf, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist und dass auch solche Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sin...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: Vorauszahlung ohne sachlichen Grund

Leitsatz Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann nicht auf der Grundlage einer Vorauszahlung für Lohnkosten in Anspruch genommen werden, die mit Bezug auf einen Kostenvoranschlag, in dem der Ausführung der Leistung vorangehenden Jahr erfolgt ist. Sachverhalt Streitig ist die (Nicht-) Gewährung der Steuerermäßigung für verschiedene Handwerkerleistungen im Sinne des ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Regelmäßige Abstimmung

Rz. 96 Die regelmäßige Abstimmung der Positionen trägt dazu bei, dass Abweichungen sowie damit einhergehende Konsequenzen weitgehend ausgeschlossen werden können. Der konkrete Turnus für die Abstimmung hängt von der Art, dem Umfang und der Komplexität der betriebenen Handelsgeschäfte ab. Es liegt demnach im Ermessen des Institutes, einen angemessenen Turnus festzulegen. Soll...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.2 Verhaltensannahmen ohne spezifische Zinsanpassungstermine

Rz. 99 Sofern die Institute Verhaltensannahmen über Salden ohne spezifischen Zinsanpassungstermin zum Zwecke der Steuerung des Zinsänderungsrisikos treffen, sollten sie:[1] in der Lage sein, "Kernsalden" ("Kerneinlagen") und/oder andere Einlagen zu identifizieren, deren begrenzte Elastizität gegenüber Zinsänderungen modelliert werden könnte, in den Modellierungsannahmen für di...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Limitüberschreitungen

Rz. 176 Limitüberschreitungen, für die häufig der synonyme Begriff "Überziehungen" gewählt wird, sind vom Kreditnehmer verursachte Überschreitungen eines aktuell gültigen, kreditnehmerbezogenen Limits, d. h. einer ihm gegenüber eingeräumten Kreditlinie. In Analogie dazu handelt es sich auch dann um eine Limitüberschreitung, wenn ein auf Guthabenbasis geführtes Konto einen ne...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung

Rz. 69 Vom geschäftsbezogenen Anwendungsbereich werden nur jene Handelsgeschäfte erfasst, die im eigenen Namen und für eigene Rechnung des Institutes abgeschlossen werden. Keine Handelsgeschäfte im Sinne der MaRisk sind daher Abschlüsse, die im fremden Namen oder für fremde Rechnung – also im Rahmen einer offenen Stellvertretung – abgeschlossen werden (Abschlussvermittlung)....mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Klärung oder Eskalation

Rz. 87 Sowohl Unstimmigkeiten als auch Auffälligkeiten sind zur Vermeidung von Interessenkonflikten unter der Federführung eines vom Handel unabhängigen Bereiches zu klären. Insoweit werden regelmäßig der Handel und die Abwicklung beteiligt sein. Da die Abwicklung die Unstimmigkeiten festgestellt hat, liegt es darüber hinaus nahe, dass sie auch die Federführung bei deren Klä...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Einzelthemen

a) Gruppenbegriff nach KWG bzw. MaRisk Nach AT 2.1 Tz. 1 der MaRisk hat das übergeordnete Unternehmen bzw. übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen einer Institutsgruppe, Finanzholdinggruppe oder eines Finanzkonglomerats ein Verfahren einzurichten, das "eine angemessene Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken" auf Gruppenebene sicherstellt. Die jeweils maßgeblic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken

Rz. 112 Kontrahentenrisiken bestehen grundsätzlich bei allen Handelsgeschäften, insbesondere aber bei Termingeschäften, bei denen die Vertragsbedingungen zwar am Abschlusstag festgelegt werden, die Vertragserfüllung aber erst zu einem späteren Termin erfolgt, und bei schwebenden (noch nicht vollständig erfüllten) Kassageschäften. Die deutsche Aufsicht weist auf besondere Ris...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Factoring – Finanzierungsal... / 2 Formen des Factorings

Welche Art des Factorings ein Unternehmen in Anspruch nimmt, hängt in erster Linie von seinen Wünschen und von den internen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich erfolgt die Unterscheidung entweder nach den Funktionen des Factors oder nach der Bekanntgabe gegenüber dem Schuldner. Unterscheidung nach den Funktionen des Factors Echtes Factoring: Bei dieser Form, die auch als Full-Serv...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.1 Liquiditätsversorgung innerhalb einer Gruppe

Rz. 295 Die Liquiditätsversorgung wird innerhalb von Verbünden und Konzernen häufig durch einzelne (Zentral-)Institute sichergestellt, wie z. B. die Konzernmutter oder die Landes- bzw. Zentralbanken im Sparkassen- bzw. Genossenschaftsverbund. Das ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass für die Übertragung von liquiden Mitteln oder unbelasteten Vermögensgegen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.1 Unterscheidung in den Instituten

Rz. 96 Nach Art. 86 Abs. 5 CRD IV müssen die Institute zwischen belasteten und unbelasteten Vermögenswerten unterscheiden, die jederzeit – insbesondere in Krisensituationen – verfügbar sind. Dabei müssen sie berücksichtigen, bei welcher juristischen Person die Vermögenswerte verwahrt werden und in welchem Land sie mit rechtsbegründender Wirkung entweder in einem Register ein...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7 Interne Abstimmung der Positionen (Tz. 7)

Rz. 93 7 Die im Handel ermittelten Positionen sind regelmäßig mit den in den nachgelagerten Prozessen und Funktionen (z. B. Abwicklung, Rechnungswesen) geführten Positionen abzustimmen. In die Abstimmungsaktivitäten sind auch inaktive Portfolios ("dormant portfolios") und fiktive Kontrahenten ("dummy counterparts") einzubeziehen. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung v...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Auffälligkeiten

Rz. 85 Im Rahmen der dritten MaRisk-Novelle wurde die Anforderung ergänzt, dass bei der Abwicklung und Kontrolle nicht nur auf "Unstimmigkeiten", sondern auch auf "Auffälligkeiten" geachtet werden muss. Mit dieser Ergänzung wollte die deutsche Aufsicht den Gedanken der Betrugs­prävention stärker betonen, der durch spektakuläre Fälle in den vorangegangenen Jahren verstärkt in...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Verfahren zur Behandlung von Limitüberschreitungen

Rz. 178 Durch die unverzügliche Anrechnung der Geschäfte auf die jeweils gültigen kreditnehmerbezogenen Limite kann institutsintern sofort auf Limitüberschreitungen reagiert werden. Rein formal sind Limitüberschreitungen kontenbezogen zu betrachten, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Dispositionsverbund getroffen wurde. In der Praxis werden die Soll- ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Objektivität und Unvoreingenommenheit

Rz. 92 Die EBA hat in Abschnitt 4.4.1 ihrer Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung Anforderungen an die Objektivität und Unvoreingenommenheit bei Kreditentscheidungen formuliert, die mit der siebten MaRisk-Novelle wortgleich übernommen wurden. In diesem Zusammenhang verweist sie zunächst auf die EBA-Leitlinien zur internen Governance. So sollen die Institute sicher...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Ausprägungen des Informationsrechtes

Rz. 91 Das Informationsrecht kann mündliche oder schriftliche Informationen betreffen. So kann sich z. B. ein konkreter (mündlicher) Erläuterungsbedarf zu den Inhalten der Organisationsrichtlinien ergeben. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, hierzu jederzeit im notwendigen Umfang Auskunft zu geben. Informationsrechte umfassen natürlich auch den Einblick in Geschäftsbriefe und...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.3 Management der Beziehungen mit Zahlungsdienstnutzern

Rz. 188 Wegen der besonderen Bedeutung des Zahlungsverkehrs werden an "Zahlungsdienstleister"[1] ebenfalls besondere Anforderungen gestellt, die eine angemessene Pflege der Kundenbeziehungen mit "Zahlungsdienstnutzern" zum Ziel haben. So sollten die Zahlungsdienstleister Prozesse implementieren, mit deren Hilfe die Zahlungsdienstnutzer unterstützt und beraten werden und ihr ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Bedeutung für die Institute

Rz. 4 Bereits seit der zweiten MaRisk-Novelle im Jahr 2009 haben die Institute, soweit erforderlich, auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität im Tagesverlauf zu ergreifen, wobei die Begriffe "Liquidität im Tagesverlauf" und "Innertagesliquidität" ("Intraday Liquidity") synonym für "untertägige Liquidität" verwendet werden. Mit diesen Begriffen sind jene liquiden Mitt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.5 Stresstests für Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches

Rz. 142 Unter dem "Zinsänderungsrisiko" ("Interest Rate Risk", IRR) wird allgemein das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge ungünstiger Änderungen der Zinssätze verstanden.[1] Das "Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch" ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) bezieht sich in diesem Zusammenhang auf jene Geschäf...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.6 Projektfinanzierung

Rz. 115 Bei einer Projektfinanzierung sollten die Institute die primäre Rückzahlungsquelle für das Darlehen bewerten, also die aus den finanzierten Vermögenswerten erzielten Einkünfte.[1] Rz. 116 Sie sollten außerdem den Cashflow des Projektes, einschließlich der künftigen Fähigkeit, nach Abschluss des Projektes Einkünfte zu generieren, beurteilen und dabei anwendbare aufsich...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Datenarchitektur und Datentaxonomien

Rz. 94 Die Grundlage für eine reibungslose Aggregation von Daten im Institut ist eine einheitliche Systematik der Datenhaushalte. Ein Institut hat integrierte Datentaxonomien einschließlich einer entsprechenden konzernweiten Datenarchitektur zu erstellen, in der auch Angaben zu den Eigenschaften der Daten (Metadaten) enthalten sind. Darüber hinaus sind Standardkennzeichnunge...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1 Beispiele für relevante Wechselwirkungen

Rz. 48 Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Risikoarten sollten beim Frühwarnverfahren für Liquiditätsengpässe berücksichtigt werden. Es ist unmittelbar einleuchtend, dass zwischen den Liquiditätsrisiken und anderen Risikoarten ein enger Zusammenhang aufgrund deren potenzieller Wirkungen auf Zahlungsstromebene besteht. Dieser Zusammenhang ergibt sich bereits aus d...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 38 Von den bedeutenden Instituten wird erwartet, dass sie alle als wesentlich identifizierten Risiken entweder hinreichend durch Liquidität abdecken oder ausreichend dokumentieren, aus welchen Gründen sie von jener hinreichenden Abdeckung durch Liquidität absehen.[1] Die Institute sollten daher auch beurteilen, ob wesentliche Klima- und Umweltrisiken zu erheblichen Netto...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Besondere Vorgaben der EBA zum Konsortialgeschäft

Rz. 39 Die EBA formuliert in ihren Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung an verschiedenen Stellen besondere Anforderungen an das Konsortialgeschäft. Diese betreffen u. a. die Festlegung der Strategien bei Instituten mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen (→ AT 4.2 Tz. 1), die Prozesse der Kreditgewährung an mittlere und große Unternehmen bzw. bei Projektf...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.2 Überfälligkeit einer Risikoposition

Rz. 86 Als "überfällig" eingestuft werden können finanzielle Vermögenswerte gemäß Anhang V Teil 2 Abschnitt 7 Nr. 96 Meldewesen-DVO, wenn eine Tilgungs-, Zins- oder Gebührenzahlung nicht termingerecht geleistet wurde.[1] Die Verzugstage werden gemäß den Vorgaben in Art. 178 Abs. 2 CRR gezählt. Nach Art. 178 Abs. 2 lit. a und b CRR beginnt die Überfälligkeit bei Überziehungen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10 IT-Berechtigungsvergabe

Rz. 98 Von den Instituten sind Prozesse für eine angemessene "IT-Berechtigungsvergabe" einzurichten, die sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter nur über jene Rechte verfügt, die er für seine Tätigkeit benötigt. Die eingerichteten Berechtigungen dürfen insbesondere nicht im Widerspruch zur organisatorischen Zuordnung von Mitarbeitern stehen (→ AT 7.2 Tz. 2, Erläuterung). Beide...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell

Leitsatz 1. Kinderbetreuungskosten können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG) berücksichtigt werden, der sie getragen hat. 2. Die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu lediglich einem Elternteil verstößt auch im Falle des paritätischen Wechselmodells nicht gegen Art. 3 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XBRL (eXtensible Business R... / 5 Kritische Würdigung

Rz. 61 Sobald eine standard-/normspezifische Taxonomie respektive ein korrespondierendes Update – ggf. unter Berücksichtigung von branchen-/bereichsindividuellen Spezifika – zur Verfügung steht, wird eine zeitnahe Erstellung, Prüfung und Verbreitung von Geschäftsberichten und/oder anderen (Finanz-)Informationen, ermöglicht. Eine standardisierte Erstellung und Berichterstattu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XBRL (eXtensible Business R... / 2.3 Module von XBRL International

Rz. 27 Die 1998 zunächst unter dem Namen XBRL.org gegründete Organisation XBRL International hat 18 Jurisdiktionen und eine Tochterorganisation [1], die üblicherweise gemeinschaftlich an der Übernahme von XBRL für Reporting, der Taxonomie-Entwicklung und der Bereitstellung von Bildung und Training arbeiten. Die nationalen Ableger[2] stellen wie auch das IASB – wohl auf der Ba...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.1 Widerlegung der Richtigkeitsvermutung

Rz. 79 Nach § 158 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140-148 AO entsprechen, der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalles kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Bei formell ordnungsmäßiger Buchführung existiert somit zunächst eine gesetzliche Vermutung auch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.2 Arten von Bilanzierungsverstößen

Rz. 4 Bilanzierungsverstöße lassen sich zum einen nach dem Zeitpunkt ihrer Begehung klassifizieren: Sie können bereits im Rahmen der Aufstellung des Abschlusses begangen werden. Dabei ist zwischen der unterlassenen Aufstellung, bei der wiederum die Fälle völligen Unterlassens von jenen abzugrenzen sind, bei denen die Aufstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsstrategie: D... / 3.1 Das KlimaKonto für Privatkunden

Mit dem KlimaKonto werden Banking und Klimaschutz vereint. Dieses innovative Kontomodell bietet den Mitgliedern und Kunden die Chance, auch bei der Kontoführung einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit diesem Konto kompensieren sie pro Monat eine knappe Tonne CO2 . Gemessen auf eine Laufzeit von 12 Monaten entspricht das dem durchschnittlichen jährlichen CO2-Fußa...mehr