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Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 7.2 Wertbestimmung bei einer Privateinlage innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung

Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Wirtschaftsgüter, die der Unternehmer innerhalb von 3 Jahren vor der Einlage anschafft oder herstellt, muss er mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten in das Betriebsvermögen einlegen.[1] Die Abschreibung, die auf den Zeitraum zwischen Anschaffung und Einlage entfällt bzw. die der Unternehmer in diesem Zeitraum tatsächlich geltend gemacht hat, ist davon abzuziehen.

 
Praxis-Beispiel

Einlage eines Schreibtischs ein Jahr nach der Anschaffung: Berechnung der AfA

Herr Huber hat sich am 1.7.02. als Unternehmensberater selbstständig gemacht. Bereits im Oktober 01 hat er sich einen Schreibtisch für 1.224 EUR brutto gekauft. Diesen Schreibtisch verwendet er ab dem 1.7.02 für seine freiberufliche Tätigkeit. Abschreibungen hat er bis dahin nicht geltend gemacht.

Ergebnis: Die Nutzungsdauer eines Schreibtischs beträgt 13 Jahre (= 156 Monate). Vorsteuer konnte er nicht geltend machen, weil es sich um eine private Anschaffung handelte. Die Abschreibung pro Monat beträgt somit 1.224 EUR : 156 = 7,85 EUR. Bis zur Einlage am 1.7.02 sind 9 Monate vergangen, sodass 9 × 7,85 EUR = 70,65 EUR an Abschreibung verbraucht sind. Der Einlagewert beträgt somit (1.224 EUR – 70,65 EUR =) 1.153,35 EUR. Diesen Betrag schreibt der Unternehmensberater, wenn er den Schreibtisch nicht in einen Sammelposten einstellen muss, über die verbleibende Restnutzungsdauer von 147 Monaten ab. Die Abschreibung ermittelt er wie folgt:

 
Einlagewert 1.7.02 1.153,35 EUR
Abschreibung für 02 :  
1.153,35 : 147 × 6 Monate = 47,08 EUR
Abschreibung 03 (1.153,35 : 147 × 12 =) 94,15 EUR
Zwischenwert zum 31.12.03 1.012,12 EUR
 
Praxis-Beispiel

Für den Schreibtisch wird die Poolabschreibung gewählt

Es liegt derselbe Sachverhalt vor nur mit dem Unterschied, dass der Einlagewert 928 EUR beträgt und Herr Huber bei der Abschreibun...

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