Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 308 Einheitliche Bewertung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Im Gegensatz zur Regelung der Bilanzierungswahlrechte in § 300 Abs. 2 HGB schreibt § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB explizit vor, dass die nach § 300 Abs. 2 HGB in den Konzernabschluss übernommenen VG und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt nach den auf den Einzelabschluss des MU anwendbaren Bewertungsmethoden einheitli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 321 Prüfungsbericht

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 321 HGB ist eine für alle nach HGB prüfungspflichtigen Ges. (große und mittelgroße KapG, KapCoGes) zu beachtende Vorschrift. Eigentlich "Betroffener" der Regelung ist aber nicht der Bilanzierende, sondern dessen Abschlussprüfer. Die Vorschrift regelt die Mindestinhalte für den Prüfungsbericht, die der Gesetzgeber dem gesetzlichen Abschlussprüfer ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 309 Behandlung des Unterschiedsbetrags

1 Überblick 1.1 Bedeutung und Inhalt Rz. 1 § 309 HGB regelt die Behandlung eines aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung entstandenen Unterschiedsbetrags in den Folgeperioden. Dabei gehört insbes. die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu den seit Langem im Schrifttum diskutierten Bilanzierungsproblemen, insbes. die Frage nach seinem bilanziellen Charakter (Rz 12 f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 314 Sonstige Pflichtangaben

1 Überblick 1.1 Allgemeines Rz. 1 § 314 HGB erweitert die Angabepflichten des § 313 HGB. Diese weiteren Pflichtangaben beziehen sich auf Sachverhalte, die aus keiner Regelung des HGB hervorgehen, aber Bestandteil des Konzernanhangs sind. Die Angaben sind an die Angabepflichten des Jahresabschlusses für KapG nach § 285 HGB angelehnt, allerdings um Konzernspezifika angepasst. Rz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 296 Verzicht auf die Einbeziehung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 296 HGB gewährt Wahlrechte für die Einbeziehung von TU in Bezug auf das in § 294 HGB kodifizierte Vollständigkeitsgebot für den Konsolidierungskreis. Dort ist die Pflicht zur Einbeziehung aller TU in den Konsolidierungskreis i. e. S. postuliert (§ 294 Rz 8 ff.). Generell ist es bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte gem. § 296 H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 259 Auszug bei Vorlegung im Rechtsstreit

1 Überblick Rz. 1 § 259 HGB konkretisiert die Art und Weise sowie den Umfang der Einsichtnahme in Handelsbücher bei Rechtsstreitigkeiten. Der Anwendungsbereich des § 259 HGB bezieht eine Vorlagepflicht nach § 258 HGB ein, ist aber nicht darauf beschränkt. Die Konkretisierung betrifft vielmehr alle Vorlegungen von Handelsbüchern in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (§ 258 Rz 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 242 Pflicht zur Aufstellung

1 Überblick Rz. 1 § 242 HGB enthält für alle Kaufleute die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zu Beginn ihres Handelsgewerbes und eines Jahresabschlusses zum Schluss eines jeden Gj, bestehend aus Bilanz und GuV. Die Norm des § 242 HGB stellt somit ergänzend zu den Vorschriften über die Buchführungspflicht in den §§ 238 und 241a HGB die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 311 Definition. Befreiung

1 Überblick Rz. 1 Beteiligungen an assoziierten Unt sind im Konzernabschluss gesondert auszuweisen und nach der Equity-Methode zu bilanzieren. Während § 311 HGB den Begriff des assoziierten Unt definiert, ist die Anwendung der Equity-Methode in § 312 HGB geregelt. § 313 Abs. 2 Nr. 2 HGB sieht besondere Angabepflichten für den Konzernanhang vor. Die Vorschriften werden durch D...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289f Erklärung zur Unternehmensführung

1 Überblick Rz. 1 Im Zuge der Reformmaßnahmen zur Modernisierung der Corporate Governance trat im September 2006 die EU-Abänderungsrichtlinie (RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006) in Kraft, die bis September 2008 in nationales Recht umzusetzen war. Diese enthält u. a. die Pflicht zur Veröffentlichung eines sog. "Corporate-Governance-Statement"...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 255 Bewertungsmaßstäbe

1 Begriff der Anschaffungskosten (Abs. 1) 1.1 Grundlegendes Rz. 1 § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB definiert Anschaffungskosten (AK) als die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen VG zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Aufwendungen müssen dem VG einzeln zuordenbar sein. Nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB zählen zu den AK auch die Nebenkosten sowie di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 240 Inventar

1 Überblick Rz. 1 Zum Anwendungsbereich und Normenzusammenhang vgl. § 238 Rz 2 ff. § 240 HGB enthält in Abs. 1 und 2 die Pflicht zur Aufstellung des Inventars (Rz 34 f.). Daraus leitet sich die Inventurpflicht (Rz 3 f.) ab. In Abs. 3 und 4 sind mit dem Festwertverfahren und dem Gruppenbewertungsverfahren Inventur- und Bewertungserleichterungsverfahren (Rz 50 f.) geregelt. Rz. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 244 Sprache. Währungseinheit

1 Überblick Rz. 1 § 244 HGB regelt die Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses in deutscher Sprache und in Euro. Die Vorschrift ist gem. § 325 Abs. 2a Satz 3 HGB auch auf den IFRS-Einzelabschluss anzuwenden. § 244 HGB ist nicht nur von sämtlichen inländischen Unt, sondern auch von Niederlassungen ausländischer Unt zu beachten, soweit sie die Kaufmannseigenschaft b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe

1 Überblick 1.1 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang Rz. 1 § 319 HGB regelt die bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu stellenden Anforderungen. Die Vorschrift gilt für alle Abschlussprüfungen, bei denen ein Bestätigungsvermerk erteilt wird, und ist von den betreffenden Abschlussprüfern und den beauftragenden Organen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 316 Pflicht zur Prüfung

1 Überblick Rz. 1 § 316 HGB bestimmt die Pflicht zur Prüfung von KapG und KapCoGes und die wesentlichen Prüfungsgegenstände. Nähere Einzelheiten zu den Prüfungsgegenständen finden sich in § 317 HGB.[1] Wer zur Prüfung beauftragen kann, regelt § 318 HGB. Nicht prüfungspflichtig i. S. d. § 316 HGB sind etwa: kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB, nicht konzernrechnungsle...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 250 Rechnungsabgrenzungsposten

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 250 HGB regelt die Bilanzierung transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten, d. h., Ausgaben (Einnahmen), die Aufwand (Ertrag) für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, sind aktiv (passiv) abzugrenzen. Demgegenüber dienen antizipative Rechnungsabgrenzungsposten der zutreffenden Periodisierung von erst später anfallenden Zahlun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324a Anwendung auf den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a

1 Überblick Rz. 1 § 324a HGB regelt die Abschlussprüfung eines gem. den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellten Einzelabschlusses. § 325 Abs. 2a HGB eröffnet offenlegungspflichtigen Bilanzierenden mit einer großen KapG die Möglichkeit, anstelle des nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Jahresabschlusses einen nach ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 253 Zugangs- und Folgebewertung

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 253 HGB enthält die Bewertungsvorschriften für Vermögensgegenstände (VG) und Schulden und bildet damit einen Eckpfeiler der bilanzrechtlichen Bewertungsvorschriften. Rz. 2 Nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB sind VG zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK), also unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen so...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 256a Währungsumrechnung

1 Überblick Rz. 1 Mit der Einführung des Euro ist die Problematik der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in weiten Teilen Europas entfallen. Angesichts der fortschreitenden Globalisierung der Güter-, Finanz- und Kapitalmärkte haben Geschäfte in fremder Währung für die Unt gleichwohl an Bedeutung gewonnen. Der zunehmenden Internationalisierung der Geschäftstätigkeit deutsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 319b Netzwerk

1 Überblick Rz. 1 Mit der Einführung des § 319b HGB wird die in Art. 22 Abs. 2 der Abschlussprüferrichtlinie vorgeschriebene netzwerkweite Ausdehnung der Unabhängigkeitsvorschriften umgesetzt. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass Abschlussprüfer oder Prüfungsgesellschaften von der Durchführung einer Abschlussprüfung absehen, wenn zwischen ihnen oder ihrem Netzwerk und dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 321a Offenlegung des Prüfungsberichts in besonderen Fällen

1 Überblick Rz. 1 § 321a HGB regelt die Offenlegung von Prüfungsberichten in Insolvenzfällen. Der Gesetzgeber hat i. R. d. BilReG die Vorschrift neu geschaffen und damit Gläubigern und Gesellschaftern von insolventen Unt Zugriffsmöglichkeiten auf den Prüfungsbericht eingeräumt. Rz. 2 Hintergrund der Schaffung dieser Vorschrift war, in Fällen einer öffentlichen Diskussion über ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 264 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften, ggf. mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften, zur Erweiterung des Jahresabschlusses um einen Anhang sowie – mit Ausnahme von kleinen KapG (§ 267 Rz 10 ff.) – zur Erstellung eines Lageberichts. Sollte eine kapitalmarktorientierte KapG zulässigerweis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 325a Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland

1 Überblick 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Die Regelung zielt darauf ab, diejenigen Personen zu schützen, die im Inland mit den Niederlassungen ausländischer KapG in Beziehungen treten.[1] Dies soll erreicht werden, indem die ausländische Hauptniederlassung der inländischen Zweigniederlassung verpflichtet wird, ihre nach dem für sie maßgeblichen Recht aufgestellten, geprü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 260 Vorlegung bei Auseinandersetzungen

1 Überblick Rz. 1 § 260 HGB kodifiziert die gerichtlichen Befugnisse zur Beweiserhebung von Handelsbüchern speziell in Auseinandersetzungen über das Vermögen eines Kaufmanns. Nach h. M. besteht die gerichtliche Anordnungsbefugnis gem. § 260 HGB nicht nur in Rechtsstreitigkeiten, die verfahrenstechnisch der ZPO unterliegen, sondern auch bei Verfahren der freiwilligen Gerichtsb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 342r Rechnungslegungsbeirat

1 Überblick Rz. 1 Mit § 342r HGB wurde als § 342a HGB im Zuge des KonTraG vom Gesetzgeber Vorsorge getroffen, dass im Fall des Nichtzustandekommens eines privaten Rechnungslegungsgremiums i. S. v. § 342q HGB eine gesetzliche Regelung zur Schließung dieser Lücke besteht. Die Verschiebung erfolgte mit der Einfügung der §§ 342–342p HGB für den Ertragsteuerinformationsbericht. Rz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 292 Befreiende Wirkung von Konzernabschlüssen aus Drittstaaten

1 Überblick 1.1 Bedeutung und Inhalt Rz. 1 Ein inländisches MU, das gleichzeitig TU eines anderen MU mit Sitz außerhalb eines EU-/EWR-Staates (Drittstaat) ist und mind. ein TU hat, ist grds. ebenfalls zur Aufstellung (und Prüfung) eines eigenen deutschen Teil-Konzernabschlusses samt Teil-Konzernlageberichts verpflichtet. Das Gesetz normiert jedoch neben dem Ausnahmetatbestand...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 277 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 277 HGB ergänzt die in § 275 HGB kodifizierten allgemeinen Gliederungsvorschriften, indem hier Definitionen für die GuV-Posten "Umsatzerlöse" und "Bestandsveränderungen" gegeben werden. Mit dem BilRUG ist die Pflicht zum gesonderten Ausweis "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" entfallen, sodass diese nicht mehr in § 277 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 267 Umschreibung der Größenklassen

1 Inhalt und Anwendungsbereich 1.1 Inhalt Rz. 1 § 267 HGB bestimmt in den Abs. 1–3 Kriterien zur Größeneinordnung von KapG und ihnen gleichgestellten Ges. in die Kategorien "Klein", "Mittelgroß" und "Groß". Rz. 2 Die Zuordnung einer Ges. in eine der drei Größenklassen erfolgt anhand der drei quantitativen Kriterien Bilanzsumme (nach Abzug eines ausgewiesenen Fehlbetrags gem. § ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289c Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung

1 Überblick Rz. 1 § 289c HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes[1] am 18.4.2017 in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289c HGB enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Berichterstattung der nichtfinanziellen Angaben. Grundsätzlich können nach derzeitiger Rechtslage zwecks Orientierung Rahmenwerke gen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 266 Gliederung der Bilanz

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 266 HGB gibt eine verbindliche Norm für Form und Gliederung der Bilanz vor, deren Tiefenstruktur zum einen von der Rechtsform und zum anderen von der zugeordneten Größenklasse der Ges. nach § 267 HGB und § 267a HGB abhängt. § 266 Abs. 1 HGB schreibt die Aufstellung der Bilanz in Kontoform vor und bestimmt, dass die in den Absätzen 2 und 3 normier...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 286 Unterlassen von Angaben

1 Inhalt Rz. 1 § 286 HGB beinhaltet ergänzende Vorschriften, nach denen die Berichterstattung im Anhang in Ausnahmefällen eingeschränkt wird. Dabei wird unterschieden nach Fällen, in denen die an sich gesetzlich notwendigen Angaben unterbleiben müssen (Abs. 1) und in denen die Angaben unterbleiben können (Abs. 2–5). Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Akt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289e Weglassen nachteiliger Angaben

1 Überblick Rz. 1 § 289e HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes am 18.4.2017 in Kraft[1] und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289e HGB enthält die Mitgliedstaatenoption aus Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 4 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, KapG den Verzicht auf die Berichterstattung bestimmter nichtf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 298 Anzuwendende Vorschriften. Erleichterungen

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Aus den Vorschriften zur Konzernrechnungslegung in den §§ 297ff. HGB ergeben sich bis auf wenige Ausnahmen keine eigenständigen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregelungen. Vor diesem Hintergrund beinhaltet § 298 HGB eine abschließende Aufzählung von Vorschriften, die aus dem Bereich des Jahresabschlusses – also des Einzelabschlus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 303 Schuldenkonsolidierung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Anwendungsbereich Rz. 1 Gegenstand der Schuldenkonsolidierung (SchuldenKons) ist gem. § 303 Abs. 1 HGB die Aufrechnung der zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unt bestehenden Ansprüche und Verpflichtungen. Die Eliminierung dieser innerkonzernlichen Schuldverhältnisse trägt der Tatsache Rechnung, dass der Konzern als fiktives einheitlich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 331 Unrichtige Darstellung

1 Überblick 1.1 Geschütztes Rechtsgut und Schutzbereich Rz. 1 Bei § 331 HGB handelt es sich um ein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB , weshalb die Einordnung als geschütztes Rechtssubjekt im Hinblick auf einen zivilrechtlichen Schadensersatz eine besondere Rolle spielt. Jeder Verstoß gegen § 331 HGB, der zugleich auch zu einem kausalen Schaden führt, verhilft dem geschützt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Anwendungsbereich Rz. 1 Die Konzern-GuV als weiterer Bestandteil des Konzernabschlusses wird durch Addition der Einzel-GuV-Rechnungen der zu konsolidierenden Unt zur Summen-GuV mit anschließender Bereinigung um innerkonzernliche Einflüsse gewonnen. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung bewirkt, dass in der Konzern-GuV ausschl. Erfolgsbeiträge aus G...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 320 Vorlagepflicht. Auskunftsrecht

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 320 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer prüfungspflichtigen Ges. (§ 316 Rz 3), dem Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfer die zu prüfenden Unterlagen (Jahresabschluss und Lagebericht bzw. Konzernabschluss und Konzernlagebericht) vorzulegen. Darüber hinaus sind dem Abschlussprüfer alle Bücher, Schriften und Unterlagen vorzulegen, alle n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315c Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung

1 Überblick Rz. 1 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung hat das Ziel, zum einen eine Stärkung der Rechenschaft und der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen über nichtfinanzielle bzw. nachhaltigkeitsbezogener Aspekte zu erreichen. Dabei stellt der Gesetzgeber nicht nur auf den Konzern, sondern auch auf die Lieferketten der vom Konzern bearbeiteten Produkte und erb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 307 Anteile anderer Gesellschafter

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Dem Grundsatz der Einheitstheorie des Konzerns in § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB folgend, wird im Konzern eine einheitliche Interessenlage aller Anteilseigner unterstellt, sodass grds. alle Posten mit ihren vollen Werten – also zu 100 % – einzubeziehen sind (sog. Voll- oder BruttoKons). I. R. d. VollKons werden alle VG, Schulden, Rechnu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 288 Größenabhängige Erleichterungen

1 Inhalt Rz. 1 § 288 HGB sieht für kleine und mittelgroße Ges. i. S. d. § 267 Abs. 1 und 2 HGB ein Wahlrecht vor, das größenabhängige Erleichterungen der Berichterstattung im Anhang ermöglicht. Das Wahlrecht beinhaltet sowohl eine teilweise Befreiung von der Berichterstattung als auch einen teilweise eingeschränkten Berichtsumfang. Das Wahlrecht kann für jede einzelne Vorsch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 323 Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 323 HGB regelt die Pflichten des Abschlussprüfers bei der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen und kodifiziert Haftungsregelungen bei etwaiger Pflichtverletzung des Abschlussprüfers. Der Pflichtenrahmen des gesetzlichen Abschlussprüfers umfasst demnach: die Abschlussprüfung gewissenhaft und unparteiisch durchzuführen (Abs. 1 Satz 1), di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 258 Vorlegung im Rechtsstreit

1 Überblick Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 258 bis 261 HGB dienen der Beweiserhebung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und knüpfen an die Beweissicherungsfunktion von Handelsbüchern an. Als selbstständige Vorschrift ergänzt § 258 HGB die Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO. Gerichte können auf der Rechtsgrundlage des § 258 Abs. 1 HGB die Vorlage von Handelsbüchern eines Kaufma...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Konkrete Berichtsthemen des Nachhaltigkeitsberichts (§ 289c Abs. 2 HGB-E)

Rz. 15 Die Abs. 2 und 3 des § 289c HGB-E normieren die Mindestanforderungen an den Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts und stützen sich auf die Vorgaben des Art. 19a Abs. 2 der durch die CSRD geänderten Bilanzrichtlinie, die wiederum durch die ESRS konkretisiert und erweitert werden. Gem. § 289c Abs. 2 Nr. 1 HGB-E muss der Nachhaltigkeitsbericht zunächst eine kurze Beschreibun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen

1 Überblick Rz. 1 § 308a HGB ergänzt den im Einzel- und Konzernabschluss zu beachtenden Regelungsgehalt des § 256a HGB zur Währungsumrechnung einzelner auf fremder Währung lautender Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten um Vorschriften zur Umrechnung ganzer auf fremder Währung lautender Abschlüsse. Die anzuwendenden Umrechnungsregeln werden im Schrifttum unter dem Begrif...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 335a Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld; Rechtsbeschwerde; Verordnungsermächtigung

1 Überblick 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 I. R. d. Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches wurde § 335a HGB neu eingefügt.[1] Durch die Konzentration der Regelungen zum gerichtlichen Verfahren in einer gesonderten Vorschrift soll die Verständlichkeit der Regelungen im Ordnungsgeldverfahren erhöht werden. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 328a-E Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens s. § 289b Rz 20. 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 328a HGB-E Rz. 1 Mit der im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden der Anwenderkreis und di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 328 Form, Format und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 328 HGB regelt Form, Format und Inhalt der Rechnungslegungsunterlagen, die nach Maßgabe der §§ 325 ff. HGB, des Gesellschaftsvertrags und/oder der Satzung offenzulegen oder zu hinterlegen sind.[1] Neben der Offenlegung definiert der Gesetzgeber in § 328 HGB dabei auch die Anforderung an die Publizitätsarten der Veröffentlichung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 252 Abs. 1 HGB enthält die folgenden expliziten Bewertungsgrundsätze bzw. -prinzipien: Grundsatz der Bilanzidentität, Nr. 1 (Rz 23 ff.) Grundsatz der Unternehmensfortführung, Nr. 2 (Rz 34 ff.) Grundsatz der Einzelbewertung und Stichtagsprinzip, Nr. 3 (Rz 60 ff.) Vorsichtsprinzip, Nr. 4 1. Halbsatz (Rz 97 ff.) Imparitätsprinzip, Nr. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 264b Befreiung der offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. d. § 264a von der Anwendung der Vorschriften dieses Abschnitts

1 Überblick Rz. 1 In § 264b HGB werden die Voraussetzungen genannt, unter denen Tochterunternehmen (TU) und ggf. auch Mutterunternehmen (MU) in der Rechtsform einer Personengesellschaft i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB durch Integration in einen Konzernabschluss (sog. befreiender Konzernabschluss) die ergänzenden Vorschriften zur Rechnungslegung für KapG nicht berücksichtigen müsse...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315a Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

1 Übersicht Rz. 1 Mit Umsetzung der unionsrechtlichen Übernahmerichtlinie[1] haben MU i. S. d. § 290 HGB, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 7 WpÜG von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, im Konzernlagebericht über übernahmerelevante Belange zu berichten. Die mit diesem Gesetz eingeführten Berichtspflichten waren erstmals auf Konzernabsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 328b-E Offenlegung der Nachhaltigkeitsberichte von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens s. § 289b Rz 20. 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 328b HGB-E 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Mit dem Ziel, die Europäische Union zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu mac...mehr