Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Grundstücke mit Behelfsbauten und Grundstücke, für die ein Vervielfältiger nicht bestimmt ist (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 58 [Autor/Stand] Auf der Grundlage des Sachwertverfahrens sind ferner Grundstücke mit Behelfsbauten sowie Grundstücke mit Gebäuden in einer Bauart oder Bauausführung zu bewerten, für die ein Vervielfältiger nicht bestimmt ist (§ 76 Abs. 3 Nr. 3 BewG). Dass das Ertragswertverfahren dann ausscheidet, wenn für die Art des zu bewertenden Grundstücks vom Gesetzgeber kein Verv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach der Vorschrift des § 24a Satz 2 BewG sind die vorzeitig erteilten Fortschreibungs- und Feststellungsbescheide zu ändern oder aufzuheben, wenn sich bis zum maßgebenden FeststelIungszeitpunkt an der wirtschaftlichen Einheit Änderungen ergeben, die zu einer abweichenden Feststellung führen. Die Regelung des Satzes 2 schafft also das notwendige Korrekti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Änderung oder Aufhebung eines Zurechnungsfortschreibungsbescheides

Rz. 27 [Autor/Stand] Ist auf den maßgebenden Feststellungszeitpunkt ein Zurechnungsfortschreibungsbescheid nach § 24a Satz 1 BewG erteilt worden und tritt vor dem maßgebenden Feststellungszeitpunkt ein erneuter Eigentumswechsel im Wege der Einzelrechtsnachfolge ein, so ist der Bescheid nach § 24a Satz 2 BewG aufzuheben. Der (neue) Rechtsnachfolger erhält einen neuen Zurechnu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermeidung der beschränkten Steuerpflicht

Rz. 165 [Autor/Stand] Eine Vermeidung der beschränkten Steuerpflicht ist nur im Wege der Vermögensumstrukturierung möglich. Geht nämlich kein Vermögen über, das in § 121 BewG genannt ist, kann auch keine beschränkte Steuerpflicht entstehen. Leben z.B. der Schenker und der Erwerber im Ausland, so ist es steuerlich günstiger, wenn der Schenker ein im Inland befindliches Grunds...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der erweitert beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Rz. 182 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht erstreckt sich über das in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG i.V.m. § 121 BewG genannte Inlandsvermögen hinaus letztendlich auf alles, was kein im Ausland befindliches Vermögen ist[2] (s.a. § 121 BewG Rz. 645 ff.):mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Beschränkung auf inländischen Grundbesitz

Rz. 12 [Autor/Stand] § 218 BewG und der durch ihn eingeleitete gesamte, neu in den Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes eingefügte VII. Abschnitt beschränken sich auf die Bewertung des inländischen Grundbesitzes und der inländischen Teile des sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland erstreckenden und eine wirtschaftliche Einheit bildenden Grundbesitzes (vgl. § 231 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Definition des "neuen" Wohnungsbegriffs

Rz. 35 [Autor/Stand] Der "neue" Wohnungsbegriff setzt voraus, dass die Zusammenfassung von Räumen eine von anderer Wohnungen oder Räumen, insb. Wohnräumen baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bildet. Grds. müssen die Räume Wohnzwecken dienen oder zu dienen bestimmt sein. Es muss ein eigener Zugang bestehen, der nicht durch einen fremden Wohnbereich führt. Da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Küche und sonstige Nebenräume

Rz. 41 [Autor/Stand] Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt zudem voraus, dass die für die Führung eines selbstständigen Haushalts notwendigen Nebenräume, nämlich eine Küche oder zumindest ein Raum mit Kochgelegenheit vorhanden sind. Dabei genügt es, dass in einem solchen Raum die Anschlüsse für diejenigen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vorhanden sind, die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Christoffel, Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform: Änderungen im Bewertungsrecht, DB 1998, 155; Günther, Anforderungen an den Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO, ErbStB 2012, 235; Günther, Einheitswertfortschreibung trotz Feststellungsverjährung, ErbStB 2013, 367; Leipold, Erstmaliger Erlass und Korrektur eines Einheitswertbescheides nach Ablauf der Feststell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personenkreis

Rz. 177 [Autor/Stand] Mit der erweitert beschränkten Steuerpflicht des § 4 AStG wird die sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ergebende beschränkte Steuerpflicht über das Inlandsvermögen des § 121 BewG hinaus auf alle Erwerbsfälle erweitert, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i.S.d. § 34d EStG wären (ausführlich dazu § 121 BewG R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Freibetrag

Rz. 190 [Autor/Stand] Die bei beschränkter Steuerpflicht vorgesehenen Freibeträge nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 n.F. in Gestalt von Art. 4 Nr. 5 Buchst. b StUmgBG (s. § 16 ErbStG Rz. 27) werden auch gewährt, wenn nur eine erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG besteht[2] (vgl. Rz. 21). Rz. 191 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Pflicht des Finanzamtes zur Änderung

Rz. 23 [Autor/Stand] Unter den Voraussetzungen des § 24a Satz 2 BewG ist die Änderung vorzeitig erteilter Feststellungsbescheide obligatorisch. Das Finanzamt hat nicht die Möglichkeit, auf eine entsprechende Korrektur oder Aufhebung der vorzeitig erlassenen Bescheide zu verzichten. Dies folgt bereits zwingend aus dem Wortlaut des Gesetzes "sind zu ändern" und entspricht dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Eigener Zugang

Rz. 38 [Autor/Stand] Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt nach der o.g. Grundsatzentscheidung des BFH v. 5.10.1984[2] (vgl. Rz. 34) weiter voraus, dass ein eigener, abschließbarer Zugang zu dem Wohnbereich vom Freien, von einem Treppenhaus oder Vorraum besteht. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass der Zugang zu der einen Wohnung nicht durch Wohn- oder Nebenr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohnungen des Hauspersonals (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 46 [Autor/Stand] Wohnungen des Hauspersonals (Pförtner, Heizer, Gärtner, Kraftwagenführer, Wächter usw.) sind gem. § 75 Abs. 5 Satz 2 BewG bei der Bestimmung der Grundstücksart nicht mitzurechnen. Insoweit unterscheidet sich die Einheitsbewertung von der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell (vgl. Kommentierung zu § 249 BewG Rz. 84). Für die Frage, ob eine Wohnung d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 196 [Autor/Stand] § 5 AStG ergänzt die §§ 2 und 4 AStG (s.a. § 121 BewG Rz. 635 ff.). Die Vorschrift verhindert, dass die erweitert beschränkte Steuerpflicht durch Einschaltung einer ausländischen Gesellschaft umgangen wird. § 5 Abs. 1 AStG legt den Personenkreis fest, bei dem eine Zurechnung von Einkünften und Vermögen in Frage kommt. Daher wird nicht, wie in § 4 AStG, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Fälligkeit von Kleinbeträgen (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Gemeinden sind bei geringen Steuerbeträgen (sog. Kleinbeträge) berechtigt, von einer Entrichtung der Steuer in Vierteljahresraten (vgl. § 28 Abs. 1 GrStG) abzuweichen, wenn die in Absatz 2 definierten Jahresbeträge nicht überschritten werden. Rz. 16 [Autor/Stand] Die Gemeinden können von dem in § 28 Abs. 2 GrStG gewährten Recht auf Vereinfachung der S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Die bis zum 1.1.1974 geltende Fassung des § 25 BewG betraf lediglich Realgemeinden. Die damalige Vorschrift wurde mit identischem Inhalt durch das Vermögensteuerreformgesetz vom 17.4.1974[2] als neuer § 3a BewG in das Bewertungs gesetz eingefügt.[3] Dadurch war § 25 BewG frei geworden und stand für die Ablösung der bis dahin geltenden Regelungen der §§ 21...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Mitbenutzung

Rz. 50 [Autor/Stand] Eine Mitbenutzung liegt dann vor, wenn die Nutzung zu Wohnzwecken einen größeren Umfang hat, als die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken. Letztere darf somit nicht den Umfang der Nutzung zu Wohnzwecken erreichen bzw. übersteigen[2], d.h. es müssen mehr als 50 % zu Wohnzwecken genutzt werden. Für die Ermittlung dieses Verhältnisses ist hier allein auf die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Vermeidung der erweitert beschränkten Steuerpflicht

Rz. 211 [Autor/Stand] Eine Doppelbesteuerung lässt sich dadurch vermeiden, dass vor dem Wegzug ins Ausland die Vermögenswerte ins Ausland verbracht werden, weil dann ausländische Einkünfte anfallen (s. Rz. 170). Rz. 212– 219 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Hauptfeststellungen

Rz. 12 [Autor/Stand] § 25 BewG galt nicht für Hauptfeststellungen. Der Gesetzgeber ging offensichtlich davon aus, dass spätestens seit der Geltung des § 25 BewG die Hauptfeststellung für den Grundbesitz in allen Fällen durchgeführt und deshalb eine Nachholung der Hauptfeststellung nicht mehr erforderlich ist. Rz. 13 [Autor/Stand] Früher war eine Nachholung der Einheitsbewertu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Festsetzungsverjährung

Rz. 26 [Autor/Stand] Zu beachten ist, dass bei der Prüfung, ob die Grundsteuer verjährt ist, sowohl auf den Grundsteuermessbescheid als auch auf den Grundsteuerbescheid abzustellen ist. Hat der Eigentümer z.B. den Grundsteuerbescheid angefochten, ist der Ablauf der Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 3a AO gehemmt. Die Fortschreibung des Grundsteuerwerts kann also nach § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personenkreis

Rz. 35 [Autor/Stand] Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG aufgeführten natürlichen Personen sowie die in dieser Vorschrift erschöpfend aufgezählten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben. Es werden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Wochenendhäuser als Einfamilienhäuser

Rz. 59 [Autor/Stand] Nach der Rechtsprechung sind auch Wochenendhäuser, die Wohnzwecken dienen und nur eine Wohnung enthalten, und während des ganzen Jahres bewohn bar sind, als Einfamilienhäuser zu bewerten (Abschn. 15 Satz 9 BewG). Das gleiche gilt auch für Wochenendhäuser, die in einem im Bebauungsplan ausgewiesen Wochenendhausgebiet liegen und deshalb baurechtlich nicht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick zu § 76 BewG

Rz. 1 [Autor/Stand] § 76 BewG regelt, nach welchen Bewertungsmethoden der Einheitswert bebauter Grundstücke zu ermitteln ist: Abs. 1 bestimmt, dass Mietwohn-, Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke sowie Ein- und Zweifamilienhäuser grds. im Wege des Ertragswertverfahrens zu bewerten sind. Abs. 2 schreibt die Bewertung von sonstigen bebauten Grundstücken stets im Wege des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Ausnahmen

Rz. 203 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Steuerpflicht griff im Verhältnis zu Österreich laut DBA, das zum 1.8.2008 von Deutschland wegen Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich gekündigt wurde, nicht ein. Dies gilt noch heute im Verhältnis zur Schweiz, sofern ein Erwerb von Todes wegen vorliegt. Der Schweiz steht das Besteuerungsrecht an diesen Vermögensgegenständ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zustandekommen einer Doppelbesteuerung

Rz. 221 [Autor/Stand] Aufgrund des Umstands, dass bei gebietsansässigen Erblassern, Schenkern oder Erwerbern die Bundesrepublik Deutschland das Weltvermögen einschließlich des Auslandsvermögens besteuert, kann es zu einer weiteren Besteuerung in einem anderen Staat kommen, sei es des gesamten Weltvermögens bzw. des im Ausland befindlichen Vermögens. Eine doppelte Steuerpflic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Formel

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 194 Abs. 1 BewG ist der Wert des Erbbaugrundstücks durch Multiplikation des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks mit einem Erbbaugrundstückskoeffizienten zu ermitteln. Rz. 28 [Autor/Stand] Maßgebend ist also die folgende Formel:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO

Rz. 34 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 181 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 AO bleibt § 171 Abs. 10 AO bei einer Einheitswertfortschreibung auf der Grundlage dieser Vorschrift – nicht bei einer Fortschreibung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BewG – außer Betracht. Die zweijährige Ablaufhemmung, die normalerweise bei Erlass eines Grundlagenbescheids für die Festsetzungsverjä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übersicht über die einzelnen DBA

Rz. 240 [Autor/Stand] Wegen der weiteren Einzelheiten zu den einzelnen DBA wird auf die einschlägigen Kommentare verwiesen zum DBA mit Dänemark[2], zum DBA Frankreich [3], zum DBA mit Griechenland[4], zum DBA Österreich [5], auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, das von Deutschland wegen Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich zum 1.8.2008 aufgekündigt wurde[6], zum DBA Schweden [7...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geringstland (Abs. 4)

Rz. 124 [Autor/Stand] Unter den Begriff "Geringstland" fallen Flächen, die eine sehr geringe Ertragsfähigkeit aufweisen und für die keine Wertzahlen nach dem Bodenschätzungsgesetz [2] festgestellt werden. Rz. 125 [Autor/Stand] Das Geringstland gehört nach § 234 Abs. 4 BewG ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Bindung zum landwirtschaftlichen Vermögen wird...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Zur generellen Rechtsentwicklung der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer vor der Neuregelung durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] wird auf die Ausführungen zur Einf. GrStG Rz. 10 bis 16 verwiesen. Zur Vor- und Entwicklungsgeschichte des GrStRefG v. 26.11.2019 im Ganzen vgl. Einf. BewG Rz. 399 bis 421. Dort werden auch der wesentliche ...mehr

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ZErb 10/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Eizenhöfer Die Anfallberechtigung im Zivil- und Gemeinnützigkeitsrecht 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1646-4, 94 EUR Die vorliegende Dissertation wur...mehr

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ZErb 10/2025, Der große Fru... / aa. Reaktionsmöglichkeiten des Notars

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendung der Koeffizienten

Rz. 31 [Autor/Stand] Bei der Formel zur Bewertung des Erbbaugrundstücks sind die Erbbaugrundstückskoeffizienten anzusetzen, die von den Gutachterausschüssen i.S.d. §§ 192 ff. BauGB ermittelt wurden. Rz. 32 [Autor/Stand] Der in § 194 Abs. 1 BewG enthaltene Hinweis auf die Regelungen des § 177 Abs. 2 und 3 BewG stellt insb. qualitative Anforderungen an die von den Gutachterauss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zahlungsverjährung, Verwirkung

Rz. 76 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, § 228 AO. Rz. 77 [Autor/Stand] Der Ablauf der Verjährungsfrist richtet sich nach § 108 AO i.V.m. §§ 187 ff. BGB. Fällt das Ende der Verjährungsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend, so endet die V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine Rundungsvorschrift enthielt erstmals § 25 BewG 1934. Danach waren Einheitswerte bis zu 5.000 RM auf volle 10 RM (Beträge bis zu 5 RM nach unten, Beträge über 5 RM nach oben), Einheitswerte über 5.000 RM auf volle 100 RM abzurunden (Beträge bis zu 50 RM nach unten, Beträge über 50 RM nach oben). Durch § 25 des Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beginn und Begründung des Wohnsitzes

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Wohnsitz ist allgemein im Steuerrecht von großer Bedeutung. Die steuerliche Begriffsbestimmung enthält § 8 AO (s. dazu auch den AEAO zu § 8 AO [2]). Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten oder benutzen will. Während nach bürgerlichem Recht die Begr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 63 [Autor/Stand] Der Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG bestimmt sich nach § 9 AO. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand nach § Satz 1 9 AO [2] dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 80 [Autor/Stand] § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG enthält eine erschöpfende Aufzählung der steuerpflichtigen nicht natürlichen Personen, bei der jede einzelne Gruppe von steuerpflichtigen Gebilden genau begrenzt ist (s. § 3 ErbStG Rz. 52 ff.). Die Aufzählung stimmt im Wesentlichen mit § 1 Abs. 1 KStG überein. Eine weitgehende Übereinstimmung besteht auch mit § 97...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Überzahlung (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Hat der Steuerpflichtige höhere Vorauszahlungen geleistet, als er dies bei rechtzeitiger Bekanntgabe des Grundsteuerbescheids hätte zahlen müssen, ist der überzahlte Betrag zu erstatten oder mit anderen Rückständen zu verrechnen. Die Verrechnung der Überzahlung mit später fällig werdenden Vorauszahlungen ist nicht zulässig. Bestehen keine anderweitigen S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 24a Satz 1 BewG dient nach der amtlichen Begründung[2] zum Bewertungsänderungsgesetz 1971 [3] in erster Linie dem Zweck, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, die Grundsteuerbescheide den betroffenen Steuerpflichtigen bereits vor dem Zeitpunkt der ersten Fälligkeit der Grundsteuer[4] zusenden zu können. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die Bescheide ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 36 [Autor/Stand] § 218 Sätze 2 und 3 BewG enthalten in Bezug auf die (gemäß § 218 Satz 1 BewG keiner eigenständigen Vermögensart "Betriebsvermögen" angehörenden) Betriebsgrundstücke sowohl Zuordnungsregelungen (s. Rz. 46) als auch Bewertungsanweisungen (s. Rz. 50). Rz. 37 [Autor/Stand] Das unterscheidet diese Norm von der ebenfalls die Betriebsgrundstücke betreffenden Vor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Auslegung des Begriffs "besondere Gestaltung"

Rz. 23 [Autor/Stand] Was unter "besonderer Gestaltung" zu verstehen ist, umschreibt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Ausdeutung und Konkretisierung durch Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen bedarf. Rz. 24 [Autor/Stand] Nach den BewRGr (Abschn. 16 Abs. 3) liegt eine besondere Gestaltung vor allem dann vor, wenn das Gebäude we...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Einzelfall Schwimmbad/Schwimmhalle

Rz. 34 [Autor/Stand] Im Urteil v. 5.3.1986[2] hat der BFH entschieden, das Vorhandensein einer Schwimmhalle auf einem Einfamilienhaus-Grundstück rechtfertige für sich allein die Bewertung im Sachwertverfahren. Im Streitfall handelte es sich um eine containerartige Unterflurschwimmhalle mit einer Grundfläche von 13 m × 4 m und einem Schwimmbecken von 10 m × 4 m. Ein solcher "...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nicht zu entschädigender Wertanteil

Rz. 60 [Autor/Stand] Sofern der Erbbaurechtsvertrag einen nicht zu entschädigenden Wertanteil für das oder die Gebäude vorsieht, muss geprüft werden, inwieweit sich bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts für das Erbbaugrundstück ein Hinzurechnungsbetrag nach § 194 Abs. 3 Satz 2 BewG ergibt. Hat der Eigentümer des Erbbau grundstücks bei Ablauf des Erbbaurechts keine oder kei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verhältnis des § 218 Satz 2 und 3 zu § 99 BewG

Rz. 26 [Autor/Stand] Ebenso wie § 99 BewG handeln auch § 218 Sätze 2 und 3 BewG von "Betriebsgrundstücken". Dabei verzichten die letztgenannten Regelungen auf eine eigenständige Definition des Begriffs "Betriebsgrundstück" und verweisen insoweit auf die auch im Rahmen des § 218 BewG maßgebliche Umschreibung in § 99 Abs. 1 BewG (näher zum Begriff des Betriebsgrundstücks unten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Unbeschränkte Steuerpflicht einer Familienstiftung oder eines Familienvereins (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Die Besteuerung einer Familienstiftung (oder eines Familienvereins) nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (sog. Ersatzerbschaftsteuer) greift nur ein, wenn die Stiftung (oder der Verein) die Geschäftsleitung oder den Sitz im Inland hat und damit als unbeschränkt steuerpflichtig gilt.[2] Die Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbSt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Fünfjahresfrist

Rz. 120 [Autor/Stand] Deutsche Staatsangehörige sind selbst dann noch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland keinen Wohnsitz mehr haben, sich aber noch keine fünf Jahre dauernd im Ausland aufhalten (sog. Wegzügler). Ohne Bedeutung ist, bei welchem der Beteiligten (Erblasser/Schenker oder Erwerber) dies der Fall ist. Mit dieser Regelung soll verhindert wer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verfügung der OFD Koblenz v. 24.7.2006

Rz. 38 [Autor/Stand] Die OFD Koblenz hat mit Datum vom 24.7.2006 auf der Grundlage der BFH Entscheidung v. 11.1.2006[2] eine umfangreiche Verfügung[3] erlassen, die die Abgrenzung des Sachwertverfahrens vom Ertragswertverfahren bei den Einfamilienhäusern zusammenfasst und der Praxis eine Hilfestellung liefert, die diesbezüglich gültige Rechtsprechung umzusetzen. Nachfolgend ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zusammentreffen mit sonstigen Zwecken

Rz. 20 [Autor/Stand] Ein Grundstück dient sonstigen Zwecken, wenn es weder zu Wohnzwecken noch zu betrieblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird. Eine Nutzung zu sonstigen Zwecken liegt bspw. bei Clubhäusern, Vereinshäusern, Bootshäusern, studentischen Verbindungshäusern, Turnhallen von Sportvereinen, Schützenhallen, Jagdhütten oder selbstständigen (nicht betrieblich g...mehr