Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Mitbenutzung zu anderen Zwecken (Abs. 5 Satz 4)

Rz. 49 [Autor/Stand] Ein Grundstück, das nur eine Wohnung enthält, gilt auch dann als ein Einfamilienhaus, wenn es zu gewerblichen, freiberuflichen (§ 96 BewG) und/oder öffentlichen Zwecken mitbenutzt wird und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird, § 75 Abs. 5 Satz 4 BewG. Entscheidend ist damit zum einen die Mitbenutzung und zum ander...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zurechnung von Vermögenswerten

Rz. 199 [Autor/Stand] Vermögen oder Vermögensteile, deren Erträge dem Steuerpflichtigen nach § 5 AStG zuzurechnen sind, unterliegen der erweitert beschränkten Steuerpflicht. Das so zugerechnete Vermögen ist entsprechend der Regelung des § 97 BewG als Betriebsvermögen zu behandeln. Rz. 200 [Autor/Stand] Liegt sowohl unter § 121 BewG fallendes Vermögen als auch erweitertes Inla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen

Rz. 10 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 BewG galt für Fortschreibungen (§ 22 BewG) und Nachfeststellungen (§ 23 BewG). Es kam dabei nicht darauf an, ob die Fortschreibung wegen einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder zur Fehlerbeseitigung erfolgte. Ebenso war es unerheblich, ob sich die Änderung zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirkte. Bei Nachfeststel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Voraussetzungen

Rz. 23 [Autor/Stand] Eine weitere Möglichkeit, Einheitswertbescheide auf "verjährte" Stichtage zu erlassen, eröffnet § 25 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 181 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 AO. Danach können Feststellungsbescheide auf Stichtage erlassen werden, für die die Feststellungsfrist abgelaufen ist, wenn von dem Feststellungsbescheid Folgesteuern abhängen, für die die Festsetzung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 108 [Autor/Stand] Nach § 234 Abs. 3 bis 5 BewG gehören auch Flächen minderer Qualität zum Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Hierbei handelt es sich um Abbauland, Geringstland und Unland. Während beim Abbauland eine bestimmte Nutzung zugunsten des Betriebes vorausgesetzt wird, bezeichnen Geringsland und Unland Flächen, die nur sehr eingeschrän...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Wesentliche Beeinträchtigung

Rz. 51 [Autor/Stand] Liegt eine Mitbenutzung nach den vorgenannten Kriterien vor, wird das Gebäude gleichwohl der Grundstücksart Einfamilienhaus zugeordnet, wenn durch die Mitbenutzung die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Hierfür ist nach der Rechtsprechung des BFH entscheidend, wie das äußere Erscheinungsbild des zu bewertenden Objekts sich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Christoffel, Sachwertverfahren bei Zweifamilienhäusern wegen übergroßer Wohnfläche, DB 1989, 300; Flore, Vorrang des Ertragswertverfahrens bei Geschäftsgrundstücken, DStR 1994, 276; Koch, Abgrenzung des Bewertungsverfahrens bei zu Bürozwecken genutzten Hochhäusern, DStR 1997, 1317; Leinweber, Abgrenzung der Bewertungsverfahren bei der Einheitsbewertung von Ein- und Zweifamil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Broemel/Marquardt, Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erbbaurechten, Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal, DStR 2024, 89–91; Brüggemann, Update: Bewertung von Erbbaugrundstücken und Erbbaurechten, ErbBstg 2019, 230; Lorenz, Neue Grundbesitzbewertung: Gleich lautende Erlasse der Finanzverwaltung vom 20.3.2023 (AEBew JStG 2022), ZEV 2023, 426–430; Re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Stand der DBA-Abkommen

Rz. 220 [Autor/Stand] Derzeit geltende aktuelle Abkommen:[2] Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (H E 2.1 ErbStH 2019)mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundsatz der Wertermittlung

Rz. 21 [Autor/Stand] Der Wert des Erbbaugrundstück wird vorrangig durch Anwendung der von den Gutachterausschüssen ermittelten Erbbaugrundstückskoeffizienten ermittelt. Sofern keine entsprechenden Erbbaugrundstückskoeffizienten zur Verfügung stehen, erfolgt die Wertermittlung nachrangig im Wege einer finanzmathematischen Methode unter Heranziehung der von den Gutachteraussch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Änderungen und Berichtigungen

Rz. 14 [Autor/Stand] Durch die Rechtsprechung ist klargestellt, dass § 25 BewG auch auf Änderungen und Berichtigungen von Einheitswerten anwendbar war. Denn auch Änderungen und Berichtigungen von Einheitswerten hätten – wie Fortschreibungen – Auswirkungen für einen langen Zeitraum; die Interessenlage sei deshalb gleich. Es ist daher gerechtfertigt, die Vorschrift entsprechen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zweifamilienhäuser

Rz. 64 [Autor/Stand] Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten. Die Grundstücksart Zweifamilienhaus setzt voraus, dass zwei getrennte Wohneinheiten vorliegen, die jeweils für sich die Voraussetzungen des Wohnungsbegriffs erfüllen (vgl. zum Wohnungsbegriff die Ausführungen unter Rz. 29 f.). Zu der Grundstücksart der Zweifamilienhäuser gehören nicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke wurden der Besteuerung lange Zeit ganz allgemein mit dem gemeinen Wert unterworfen. Verfahren zur Ermittlung des Grundstückswerts waren gesetzlich nicht geregelt. § 35 Abs. 1 RBewG 1925[2] und § 55 i.V.m. § 11 Abs. 2 RBewG 1931[3] schrieben dann für bebaute Grundstücke, die in ortsüblicher Weise bebaut waren oder gewerblichen Zwecken d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Keine Anrechnung nach § 21 ErbStG über den Gesetzeswortlaut hinaus

Rz. 210 [Autor/Stand] Da § 21 ErbStG nur für die Fälle des § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 ErbStG die Anrechnung erlaubt, ist eine Anrechnung in weiteren Fällen nicht möglich. Dies hat u.a. zur Folge, dass die Beteiligung an einer ausländischen Zwischengesellschaft nach § 5 Abs. 1 AStG (s. Rz. 196) im Inland und Ausland mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer belastet sein kan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rz. 223 [Autor/Stand] Völkerrechtlich besteht keine Verpflichtung eines Staates, für eine Vermeidung der Doppelbesteuerung zu sorgen. Innerhalb der EU bestand zwar nach Art. 293 (ex 220) EGV eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Sie wurde jedoch nur teilweise erfüllt. Doppelbesteuerungsabkommen zur Schenkungsteuer gibt es nur mit Dänema...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bodenwert des unbelasteten Grundstücks

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Bodenwert des unbelasteten Grundstücks ist der Wert des Grundstücks, der nach § 179 BewG festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht bestünde. Rz. 30 [Autor/Stand] Somit sind bei der Ermittlung des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks die regulären Bewertungsmethoden des Bewertungsgesetzes maßgebend.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Aufhebung von Einheitswertbescheiden

Rz. 36 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BewG sind bei der Aufhebung von Einheitswertbescheiden (vgl. § 24 BewG) nach § 25 Abs. 2 BewG entsprechend anzuwenden. Auch Aufhebungsbescheide können gleichgültig aus welchem Grund sie ergehen, nach Ablauf der Feststellungsfrist für einen vorangehenden Stichtag erlassen werden, entweder entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 1 BewG mit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsfolge der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird das gesamte Vermögen erfasst, und zwar unabhängig davon, ob es sich im Inland oder im Ausland befindet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann sich aufgrund besonderer Befreiungsvorschriften aus den DBA ergeben. Deutschland hat im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbschaft- und Sc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wohnsitz nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 62 [Autor/Stand] Von dem Begriff des Wohnsitzes i.S.v. § 8 AO ist der Wohnsitzbegriff nach den verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu unterscheiden. Der Wohnsitzbegriff i.S.d. jeweiligen DBA ist jeweils im Abkommen geregelt; er kann mit der Regelung des § 8 AO übereinstimmen, aber auch hiervon abweichen. Da beide Wohnsitzbegriffe verschiedenen Zwecken dienen, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Aufzählung der Grundstücksarten in § 75 Abs. 1 BewG ist abschließend. Deshalb kann und muss jedes bebaute Grundstück einer der sechs in § 75 Abs. 1 BewG aufgeführten Grundstücksarten zugeordnet werden. Ist eine Zuordnung in eine der in § 75 Abs. 1 Nr. 1–5 BewG aufgeführten Grundstücksarten nicht möglich, so fällt das Grundstück unter die Grundstücksar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Sonstige bebaute Grundstücke (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach dem Sachwertverfahren sind stets die sonstigen bebauten Grundstücke zu bewerten, § 76 Abs. 2 BewG. Zudem kann für alle übrigen Grundstücksarten i.S.d. § 75 Abs. 2–6 BewG das Sachwertverfahren in begründeten Sonderfällen in Betracht kommen (§ 76 Abs. 3 BewG). Rz. 16 [Autor/Stand] Für die sonstigen bebauten Grundstücke i.S.v. § 75 Abs. 7 BewG (vgl. Kom...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Formel

Rz. 48 [Autor/Stand] Bei der finanzmathematischen Methode erfolgt die Ermittlung des Grundbesitzwerts durch Multiplikation des finanzmathematischen Werts des Erbbaugrundstücks mit einem Erbbaugrundstücksfaktor. Rz. 49 [Autor/Stand] Maßgebend für die finanzmathematische Methode ist also die folgende Formel: Rz. 50– 52 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Berechnung

Rz. 73 [Autor/Stand] Die Abzinsung des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks richtet sich nach der Restlaufzeit des Erbbaurechts und dem Abzinsungsfaktor der Anlage 26 zum BewG. Rz. 74 [Autor/Stand] Dabei ist als Bodenwert des unbelasteten Grundstücks der Wert nach § 194 Abs. 1 Satz 3 BewG maßgebend, also der Wert des Grundstücks, der nach § 179 BewG festzustellen wäre, wen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 16 [Autor/Stand] Der durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] neu eingefügte VII. Abschnitt des Bewertungsgesetzes (§§ 218 bis 266 BewG) ist zwar schon am Tag der Verkündung, d.h. am 3.12.2019, in Kraft getreten[3]. Er ist aber erst ab dem für das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht maßgeblichen ersten Hauptfeststellungszeitpunkt auf den 1.1.2022 (vgl. § 266 Abs. 1 BewG i.d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vermögensarten (Satz 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 218 Satz 1 BewG enthält eine abschließende (enumerative) Aufzählung der beiden (für die Bewertung des inländischen Grundbesitzes zu Zwecken der Grundsteuer) in Betracht kommenden Vermögensarten, namentlich das "land- und forstwirtschaftliche Vermögen" (§ 218 Satz 1 Nr. 1 BewG i.V.m. § 232 BewG) und das "Grundvermögen" (§ 218 Satz 1 Nr. 2 BewG i.V.m. § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Geschäftsleitung oder Sitz

Rz. 86 [Autor/Stand] Die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG angeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind nur dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben. Unbe schränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig sind die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.d. § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Tatbestandsvoraussetzungen für die Anwendung des Sachwertverfahrens

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen, nach denen bei Ein- und Zweifamilienhäusern das Sachwertverfahren anzuwenden ist, enger gefasst, als dies noch im Gesetzentwurf der Bundesregierung beabsichtigt war. Der Regierungsentwurf hatte vorgesehen, alle unter Verwendung wertvollen Materials gebauten oder außergewöhnlich ausgestatten Objekte im Sachwertverf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Formel

Rz. 58 [Autor/Stand] Die konkreten Rechenschritte zur Ermittlung des finanzmathematischen Werts des Erbbaugrundstücks richten sich nach § 194 Abs. 3 BewG. Danach richtet sich der finanzmathematische Wert des Erbbaugrundstücks aus der Summe des über die Restlaufzeit des Erbbaurechts abgezinsten Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks zuzüglich des über die Restlaufzeit des Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anlage 26 BewG vor dem 1.1.2025

Rz. 77 [Autor/Stand] Aus Anlage 26 BewG ergeben sich die maßgebenden Abzinsungsfaktoren. Rz. 78 [Autor/Stand] Die maßgebenden Abzinsungsfaktoren, die für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2025 gelten, ergeben sich aus der Anlage 26 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010[3]). Rz. 79 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Rückwirkende Änderung (Abs. 3)

Rz. 20 [Autor/Stand] Eine rückwirkende Änderung des Grundsteuerbescheids und damit eine neue Festsetzung der Jahressteuer kann unterschiedliche Gründe haben. Neben Fortschreibbungen und Rechtsmittelverfahren kommen insb. geänderte Grundlagenbescheide, bei denen das Finanzamt den Einheitswert/Grundbesitzwert oder den Steuermessbetrag (§ 16 GrStG) geändert hat, in Betracht. Di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundstücksart bei teilbefreiten Grundstücken

Rz. 12 [Autor/Stand] Für Grundstücke, die von allen einheitswertabhängigen Steuern befreit sind, werden Einheitswerte nicht festgestellt (vgl. § 19 Abs. 4 BewG). Da die Einheitswerte zuletzt nur noch für die bis zum 31.12.2024 geltende Grundsteuer von Relevanz sind, ist insoweit nur noch entscheidend, ob eine Grundsteuerbefreiung nach § 3 oder 4 GrStG vorliegt. Die Rechtspre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis des § 218 BewG zu § 18 BewG

Rz. 23 [Autor/Stand] Anders als § 18 BewG, der zwischen drei Vermögensarten, nämlich unterscheidet, differenziert § 218 BewG lediglich zwischen zwei, namentlich den ersten beiden der in § 18 BewG erwähnten Vermögensarten. Rz. 24 [Autor/Stand] Der Grund für diese Reduzierung der Vermögen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 24a BewG wurde durch Art. 3 Nr. 3 des BewÄndG 1971 [2] erstmals in das Bewertungsgesetz eingefügt und ist seitdem unveränderter Bestandteil des Gesetzes. Das Bewertungsgesetz selbst wurde am 1.2.1991 neu bekannt gemacht.[3] Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift korrigierte bei ihrer Einführung das Ergebnis der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, [5]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuordnungsregelungen

Rz. 46 [Autor/Stand] Die in § 218 Sätze 2 und 3 BewG normierten Zuordnungsanweisungen bestimmen in ihrem systematischen Kontext mit § 218 Satz 1 BewG, dass die Betriebsgrundstücke weder für sich genommen noch als Bestandteile einer wirtschaftlichen (Organisations-)Einheit "Gewerbebetrieb" oder "Betriebsvermögen" eine eigenständige Vermögensart "Betriebsgrundstück" oder "Betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ort des Sitzes

Rz. 90 [Autor/Stand] Nach § 11 AO hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort ihren Sitz, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist. Rz. 91 [Autor/Stand] Im Gegensatz zum Ort der Geschäftsleitung, der sich nach den tatsächlichen Verhältnissen richtet, ist der Ort des Sitzes rechtlich durch di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Steuerpflicht für ausländische Diplomaten

Rz. 116 [Autor/Stand] Die Besteuerung von Angehörigen der diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen auswärtiger Staaten in der Bundesrepublik richtet sich nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) vom 18.4.1961[2] und nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24.4.1963[3]. Danach wird grundsätzlich deutsche Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Nachentrichtung

Rz. 5 [Autor/Stand] In der Praxis zwar nicht der Regelfall, aber dennoch denkbar ist, dass für ein Grundstück eine Steuer noch nicht festgesetzt war und dennoch eine Steuerschuld für das laufende oder ein zurückliegendes Kalenderjahr entsteht.[2] Rz. 6 [Autor/Stand] Ein möglicher Anwendungsfall des § 31 GrStG ist die Nachveranlagung des Steuermessbetrags auf einen zurückliege...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 4)

Rz. 26 [Autor/Stand] Als gemischt genutzte Grundstücke bezeichnet § 75 Abs. 4 BewG solche bebauten Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden gewerblichen (auch freiberuflichen) und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht als Mietwohngrundstück, Geschäftsgrundstück, Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus anzusehen sind. Folglich hat die Einordnung eines...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Vermeidung der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 106 [Autor/Stand] Die unbeschränkte Steuerpflicht ist nur durch Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Sitzes oder der Geschäftsleitung zu vermeiden, sofern nicht der Erblasser oder Schenker auch Inländer ist. Außerdem ist bei deutschen Staatsangehörigen die Fünfjahresfrist des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 b ErbStG zu beachten. Rz. 107– 109 [Autor/St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vermeidung der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 126 [Autor/Stand] Vermeiden lässt sich die erweitert unbeschränkte Steuerpflicht bei einer Vermögensübertragung unter Lebenden entweder durch Abwarten der Fünfjahresfrist oder durch Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit, wobei diese Voraussetzungen sowohl auf Erwerberseite als auch auf Seiten des Schenkers vorliegen müssen. Rz. 127 [Autor/Stand] Der Verlust der deutsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 40 [Autor/Stand] Die Geschäftsgrundstücke bilden das Hauptgebiet der Anwendung des Sachwertverfahrens. Nach dem Sachwertverfahren sind jedoch nicht alle Geschäftsgrundstücke i.S.v. § 75 Abs. 3 BewG zu bewerten, sondern nur solche Gruppen von Geschäftsgrundstücken, für die weder eine Jahresrohmiete ermittelt noch die übliche Miete geschätzt werden kann (§ 76 Abs. 3 Nr. 2 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Immerwährendes Erbbaurecht

Rz. 86 [Autor/Stand] In den – seltenen – Fällen eines immerwährenden Erbbaurechts hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass der Abzinsungsfaktor mit null anzusetzen ist (§ 194 Abs. 4 Satz 4 BewG). Rz. 87– 89 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 234 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Sachverhalt

Rz. 105 [Autor/Stand] Ein freistehendes Einfamilienhaus (mit Keller, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss – alle Bauteile Standardstufe 3) ist in Ausübung eines Erbbaurechts im Jahr 1964 errichtet worden. Die Brutto-Grundfläche beträgt 230 m[2]. Eine Garage ist nicht vorhanden. Das belastete Grundstück hat eine Fläche von 500 m[2] und der Bodenrichtwert beträgt 250 EUR/m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Mietwohngrundstücke (Abs. 2)

Rz. 22 [Autor/Stand] Als Mietwohngrundstücke bezeichnet § 75 Abs. 2 BewG solche Grundstücke, die zu mehr als 80 % – gemessen an der Jahresrohmiete im Feststellungszeitpunkt – Wohnzwecken dienen (vgl. zum Begriff Wohnzwecke Rz. 15). Ausgenommen sind jedoch die Ein- und Zweifamilienhäuser, die trotz ihres Wohnzwecks je eine besondere Grundstücksart nach § 75 Abs. 5 und 6 BewG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Fortschreibungs- und Nachfeststellungsbescheide

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut dürfen nur Fortschreibungsbescheide (§ 22 BewG) und Nachfeststellungsbescheide (§ 23 BewG) vorzeitig erteilt werden. Auf Bescheide über die Hauptfeststellung (§ 21 BewG) und über die Aufhebung (§ 24 BewG) von Einheitswerten ist die Vorschrift nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut nicht anwendbar. Rz. 11 [Autor/Stand] Wegen der Einze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Änderungen tatsächlicher und rechtlicher Art

Rz. 20 [Autor/Stand] Unter den Begriff der Änderungen i.S. des § 24a Satz 2 BewG fallen zunächst die Änderungen tatsächlicher Art, die zu einer abweichenden Feststellung führen. Ohne Bedeutung ist, wann dem Finanzamt die Änderungen bekannt werden. Änderungen in diesem Sinne liegen z.B. vor, wenn sich infolge zwischenzeitlicher Bebauung die Grundstücksart ändert, wenn auf der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abschn. 16 Abs. 6 und 7 BewRGr

Rz. 42 [Autor/Stand] Abschn. 16 Abs. 6 und 7 BewRGr nennt beispielhaft folgende Grundstücksgruppen, bei denen das Sachwertverfahren anzuwenden ist: Fabrikgrundstücke, Theatergrundstücke, Lichtspielhäuser, Sanatorien, Kliniken, Privatschulen, Grundstücke mit größeren Verwaltungsgebäuden, Grundstücke für Bank- und Kreditinstitute, Grundstücke für Versicherungsunternehmen, Werks...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Lösung

Rz. 107 [Autor/Stand] I. Finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks I.1 Abgezinster Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks am Bewertungsstichtagmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 50 [Autor/Stand] Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige, auf den Anbau und den Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. Abschn. 1.09 Abs. 1 BewRL rechnet alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen, der forstwirtschaftlichen Nutzung zu. Hierzu gehört in erster Linie der Wald und die zu seiner Bewirtschaftung erforderlichen Maschine...mehr