Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Entstehung und Fortentwicklung des BGB.

I. Ausgangspunkte. Rn 1 Entscheidende Grundlage der Entwicklung eines Bürgerlichen Rechts war das Römische Recht (insb corpus iuris civilis von 529/534 nChr). Ab dem 11./12. Jahrhundert kam es zur Rezeption des Römischen Rechts und anschließend über Jahrhunderte zur wissenschaftlichen Bearbeitung (Glossatoren, Postglossatoren). Trotz dieser Basis im Gemeinen Recht führte die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Entstehungsgründe.

aa) Überblick. Rn 107 Nach stRspr ist derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, grds verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (s zB BGHZ 5, 378, 380 f; NJW 75, 108; 90, 1236; 06, 2326 Rz 7; 07, 762 Rz 11; 08, 3775 Rz 9; 3778 Rz 10; 10, 1967 Rz 5; NJW-RR 11, 88 Rz 8; BGHZ 195, 30 Rz 6; VersR 14, 78...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn er sich den Rücktritt im Vertrag vorbehalten hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Arzthaftung.

1. Grundlagen. a) Haftungsgrundlage. Rn 205 Die Arzthaftung richtete sich früher ganz überwiegend nach Deliktsrecht, weil bis 2002 nur bei Deliktsansprüchen auch Schmerzensgeld zugesprochen werden konnte (§ 847 aF). Durch das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz 2002 und die Schuldrechtsmodernisierung wurde die Grundlage für eine stärkere Verlagerung der Arzthaftung in das Vert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

I. Gebrauchsentziehende (dingliche) Belastungen, § 567 S 1. Rn 4 Hier tritt der aus ihr Berechtigte anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten desselben aus dem Mietverhältnis mit den aus § 566 bekannten Rechtsfolgen ein. Veräußert der vermietende Eigentümer das gesamte Mietobjekt unter Nießbrauchsvorbehalt bleibt er weiter Vermieter (LG Baden-Baden WuM 93, 357). Bei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Kausalzusammenhang und Kenntnis.

1. Kausalzusammenhang. Rn 55 Zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Der Vergütungsanspruch entsteht nur, wenn der Hauptvertrag ›infolge‹ der Tätigkeit des Maklers wirksam zustande gekommen ist. Dabei ist allg anerkannt, dass ein mitursächlicher Beitrag genügt. Der Beitrag muss aber wesentlich sein (B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Normzweck. Rn 1 Es soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Fruchtziehung sich nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt. II. Anwendungsbereich. Rn 2 § 584 legt die Kündigungsfrist für die Rechtspacht originär fest und ersetzt für die Grundstücks- und Raumpacht die Regelungen des Mietrechts in den §§ 580a. § 580a III gilt weiter für Pachtverhältnisse über beweglic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

I. Erforderliche Mitwirkungshandlung. Rn 2 § 642 gibt weder Auskunft über die rechtliche Qualität der geforderten Mitwirkung noch über Art und Umfang erforderlicher Mitwirkungshandlungen. Gemeint sind Handlungen oder ein Unterlassen des Bestellers (BGH NZBau 18, 25; BauR 17, 1361), von deren Erbringung bzw Ausbleiben die vertragsgerechte Fertigstellung der Werkleistungen abhä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Berechtigter.

I. Fremdberechtigung. Rn 7 Berechtigt muss eine bestimmte natürliche oder juristische Person, eine rechtsfähige Personengesellschaft (BGHZ 50, 307) oder die sog Außen-GbR sein (Lautner MittBayNot 01, 425). Eine subjektiv-dingliche Bestellung zugunsten des Eigentümers eines Grundstücks ist ausgeschlossen. Rn 8 Mehrere Berechtigte können eine Gesamthandsgemeinschaft (GbR-Innenge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausnahmen.

I. Familien- und Erbrecht, Abs 4. Rn 10 Familien- und erbrechtliche Schuldverhältnisse werden nicht vom zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot erfasst, auch vorweggenommene Erbfolge nicht (BTDrs 16/1780, 42). II. Nähe- oder Vertrauensverhältnis, Abs 5 S 1 u 2. Rn 11 V 1 enthält eine Bereichsausnahme für Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Allgemeine Voraussetzungen.

1. Parteiidentität. Rn 2 Die Vorschrift setzt voraus, dass es sich um Forderungen desselben Gläubigers gg denselben Schuldner, also einer identischen natürlichen oder juristischen Person oder Personenmehrheit gg eine andere natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit handelt. Der Erwerbsgrund ist gleichgültig. Die Vorschrift gilt auch, soweit die Gläubiger- oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Regelungsinhalt.

1. Ort. Rn 36 Der richtige Ort für die Wahrnehmung des Umgangsrechts ist grds die Wohnung des Berechtigten (Ddorf FamRZ 88, 16; BGH FamRZ 69, 148, 149) und nicht ein neutraler Ort oder gar die Wohnung des betreuenden Elternteils. Das Kind soll den umgangsberechtigten Elternteil möglichst unverfälscht und unbefangen in dessen normaler Umgebung und üblichem sozialen Umfeld erle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Durch den Erbvertrag wird das Recht des Erblassers, über sein Vermögen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden zu verfügen, nicht beschränkt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Umfang des Formzwangs.

I. Grundsätzliches. Rn 11 Die Urkunde muss grds das gesamte Rechtsgeschäft enthalten. Das Formerfordernis erstreckt sich auch auf alle Nebenabreden (München ZMR 21, 37; Naumbg WuM 00, 671). Die Einzelangaben müssen nicht exakt bestimmt sein; es genügt Bestimmbarkeit (BGH DWW 13, 334): Auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände kann zurückgegriffen werden, wenn diese zum Zeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

I. Die Schadensteilung. 1. Mitwirkung. Rn 34 Die Verantwortlichkeit von Schädiger und Geschädigten für einen Schaden führt idR zu einer Schadensteilung. Dafür kommt es nach I insb auf die Verursachungsanteile an (BGH NJW 03, 1929, 1931). Diese müssen also gewichtet werden. Dem scheint entgegenzustehen, dass sonst alle Ursachen als äquivalent behandelt werden (§ 249 Rn 50). Doc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sittenwidrigkeit.

I. Begriff. Rn 15 Der unbestimmte Rechtsbegriff der guten Sitten ist in hohem Maß konkretisierungsbedürftig. Gebräuchlich ist die Formel, nach der ein Rechtsgeschäft sittenwidrig ist, wenn es gg das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (Motive II, 727; BGHZ 10, 232; 141, 361; NJW 94, 187 f; 04, 2670; 14, 1098 Tz 23 und 14, 1380 Tz 8 zu § 826; NJW-RR 18, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Anwendungsbereich.

I. Funktion. Rn 1 § 830 regelt Aspekte der Beteiligung mehrerer an einer unerlaubten Handlung; bei Abs 1 handelt es sich um eine eigenständige Anspruchsgrundlage (s nur BGHZ 67, 14, 17 ff; 72, 355, 358; NJW 94, 932, 934; NK-BGB/Katzenmeier § 830 Rz 1; Grüneberg/Sprau § 830 Rz 6; die Urteile, die den Charakter als Beweislastregel hervorheben, zB BGHZ 25, 271, 273; 55, 86, 92; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Typische Einzelfälle.

1. Kontovollmacht. Rn 28 Eine Kontovollmacht berechtigt nur zur Verfügung über ein Kontoguthaben und Inanspruchnahme einer eingeräumten Kreditlinie, aber nicht zu Kreditaufnahmen und -erweiterungen in unbegrenzter Höhe (BGH MDR 53, 345, 346; Köln ZIP 01, 1709, 1710). Das gilt auch für die wechselseitige Bevollmächtigung zur Mitverpflichtung bei einem Oder-Konto und die gegens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Gesetzesgeschichte und Zweck. Rn 1 § 556 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. I ist mWv 1.1.07 durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.06 (BGBl I 2098) neu gefasst, IIIa ist mWv 1.12.21 durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz v 23.6.21 (BGBl I 1858) in das Gesetz eingefügt worden. IV ist mWv 1.1.25 durch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anknüpfung.

1. Struktur und beschränkte Rechtswahl. Rn 4 Für Personenbeförderungsverträge (wohl a Gepäck und mitreisende Tiere, Mankowski in: Reithmann/Martiny Rz 15.40) enthält II in zwei Unterabsätzen eine ganz eigenständige komplizierte Regelung. Während Unterabsatz 1 die objektive Anknüpfung regelt, gestattet Unterabsatz 2 eine Rechtswahl, beschränkt allerdings die wählbaren Rechte: ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

I. Recht der unerlaubten Handlungen. Rn 1 §§ 823 ff regeln die Haftung für rechtswidriges (und häufig – aber nicht notwendig – schuldhaftes, Soergel/Spickhoff Vor § 823 Rz 1) Verhalten. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich – im Unterschied zur Pflichtverletzung iRe Sonderbeziehung – aus einem Verstoß gg allg Rechtsnormen. §§ 823 ff enthalten drei Grundtatbestände (§§ 823 I, 823 I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Auslegungsmethoden und -grundsätze.

I. Wortlaut. Rn 31 Bei einer durch Schriftzeichen oder Sprache verkörperten Erklärung ist von ihrem Wortlaut als dem objektiv erklärten Parteiwillen auszugehen (BGHZ 121, 16; 124, 44 f; 195, 126 Tz 18; BGH NJW 01, 144; 2535; NJW-RR 05, 689; 06, 1141; BAG NJW 11, 1531 Tz 21), doch verbietet § 133, auf die buchstäbliche Bedeutung abzustellen. Maßgebend ist grds der allg Sprachg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nebenpflichten.

1. Allgemeines. Rn 26 Den Nebenpflichten kommt im Werkvertragsrecht aufgrund der häufig bestehenden Unwägbarkeiten bei der Vertragsabwicklung eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt insb vor dem Hintergrund, dass die Erreichung des Werkerfolgs häufig – typischerweise bei Bauverträgen – eine längerfristige kooperative Zusammenarbeit der Vertragsparteien voraussetzt. Die Vertrag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Besondere Besitzergruppen.

I. Juristische Personen. Rn 14 Die juristische Person übt einen eigenständigen unmittelbaren Besitz durch ihre Organe oder ihre sonstigen verfassungsmäßig berufenen Vertreter aus (sog Organbesitz). Diese fiktive und ausschl Zurechnung des Besitzes an die juristische Person bedeutet, dass das Organ selbst keinen Besitz im Rechtssinne hat (Rechtsstellung ähnl eines Besitzdiener...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Unterhaltsbedürftigkeit.

I. Minderjährige Kinder. Rn 1 Minderjährige Kinder sind – bis auf seltene Ausnahmefälle – bedürftig, weil sie entweder eine Schule besuchen oder für einen Beruf ausgebildet werden und daher nicht in der Lage sind, sich selbst angemessen zu unterhalten. II. Volljährige Kinder. Rn 2 Volljährige Kinder sind unterhaltsbedürftig, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden oder wegen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen des Vergleichs.

1. Bestehen eines Rechtsverhältnisses. Rn 4 Ausreichend für einen Vergleich ist ein Rechtsverhältnis jeglicher Art zwischen den Parteien (MüKoBGB/Habersack § 779 Rz 3). Es ist gleichgültig, ob das Rechtsverhältnis tatsächlich besteht, ob die Parteien nur von dessen Bestehen ausgehen (BGH NJW 72, 157; NJW-RR 92, 363 [BGH 06.11.1991 - XII ZR 168/90]) oder sich über künftige, be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer eine Sache als ihm gehörend besitzt, ist Eigenbesitzer.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Möglichkeiten des Dritten.

I. Widerruf des Vertrages (Abs 2). Rn 7 Während des Schwebezustandes kann der Dritte den Vertrag widerrufen. War die Genehmigung bereits erteilt, besteht die Möglichkeit nicht mehr, auch dann nicht, wenn der Ehegatte – ggf ohne Kenntnis des Dritten – bereits zuvor in das Rechtsgeschäft eingewilligt hatte. Sofern nach der Verweigerung der Genehmigung diese noch durch das FamG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Haftungsvoraussetzungen.

1. Aufsichtsbedürftiger. Rn 3 Minderjährige sind stets aufsichtsbedürftig (s insb BGH NJW 76, 1145, 1146 [BGH 02.12.1975 - VI ZR 79/74]; aA Rauscher JuS 85, 757, 761), unabhängig von den Umständen des Einzelfalls (die lediglich bei der Konkretisierung des Umfangs der Aufsichtspflicht zu berücksichtigen sind, dazu zB BGH NJW 80, 1044, 1045 [BGH 27.11.1979 - VI ZR 98/78]). Bei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A.

I. Allgemeines. Rn 1 Wenn der eheangemessene Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten ermittelt und auf einer weiteren Stufe der Unterhaltsberechnung seine Bedürftigkeit festgestellt, also geprüft worden ist, ob und inwieweit er in der Lage ist, den sich aus den ehelichen Lebensverhältnissen ergebenden Bedarf durch eigene Einkünfte sicherzustellen, ist auf der dritten Bere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Vorschriften über das durch Rechtsgeschäft bestellte Pfandrecht finden auf ein kraft Gesetzes entstandenes Pfandrecht entsprechende Anwendung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausbildungsunterhalt.

I. Erstausbildung. Rn 7 Kinder haben grds nur Anspruch auf eine Ausbildung, nicht auf mehrere. Haben Eltern ihrem Kind eine den Begabungen und Fähigkeiten sowie dem Leistungswillen entspr Ausbildung finanziert, haben sie ihre Unterhaltsverpflichtung erfüllt und müssen dem Kind nicht noch eine weitere ermöglichen (BGH FamRZ 01, 1601; 93, 1057). Zur Erstausbildung gehört auch e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolgen.

I. Anpassung des Vertrages. Rn 20 Sie ist nach I die idR eintretende Rechtsfolge. Sie soll ›verlangt werden können‹. Damit entscheidet der Gesetzgeber die alte Streitfrage, ob die Änderung von selbst eintritt oder erst verlangt werden muss, im zweiten Sinn. Es liegt also in der Hand der benachteiligten Partei, ob sie die Folgen der Grundlagenstörung geltend machen will (ebens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtliche Zuordnung.

I. Eheakzessorische Vaterschaft (Nr. 1). Rn 2 Vater eines Kindes ist kraft Gesetzes der Mann, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Die Vaterschaftsvermutung setzt eine wirksam geschlossene (Oldbg FamRZ 20, 1476; AG Gemünden FamRZ 24, 1469 [die in der Türkei rein religiös geschlossene Ehe ist nicht wirksam]) und bei Geburt des Kindes bestehend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinbarte Mietänderung.

I. Allgemeines. Rn 4 Vertragliche Mietänderungen sind für das laufende Mietverhältnis und für künftig geschuldete Mieten vorstellbar. II. Erhöhung der Miete im laufenden Mietverhältnis. 1. Allgemeines. Rn 5 Die Vertragsparteien können die gegenwärtige Miete während der Laufzeit des Mietvertrags jederzeit frei vereinbaren und erhöhen oder ermäßigen. Vereinbarungen des noch nicht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Zweck. Rn 1 Die Vorschrift regelt den Fall, dass derselbe Gläubiger verschiedene Forderungen, die auf eine gleichartige Leistung gerichtet sind, gg denselben Schuldner hat. Sie ordnet an, welche dieser Forderungen durch eine Leistung getilgt wird oder getilgt werden, wenn die Leistung nicht zur Erfüllung sämtlicher Forderungen ausreicht. Vorrang hat dabei nach I die Bestim...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Anwendungsbereich. Rn 1 § 454 gilt für alle Kaufverträge einschl Verbrauchsgüterkauf. II. Beweislast. Rn 2 Der Verkäufer trägt die Beweislast für Abschluss des Kaufvertrags, Übergabe der Kaufsache (Bambg NJW 87, 1644 [OLG Bamberg 14.01.1987 - 3 U 93/86]), Billigung bei Vereinbarung als aufschiebender Bedingung (Bambg aaO; Erman/Grunewald Rz 8), der Käufer bei Vereinbarung al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Europäische Privatrechtsentwicklung.

I. Europäisches Recht als Rechtsquelle des deutschen Privatrechts. Rn 28 Eine wichtige Quelle des deutschen Privatrechts ist heute auch das Recht der europäischen Union. Teilw ergibt sich dies aus der unmittelbaren Geltung des Unionsrechts (1, 2). ZT kommt es zu einer mittelbaren Einwirkung des Unionsrechts, insb durch Richtlinien (3). Schließlich dürfen die Einwirkungen der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

I. Objektive Voraussetzungen. Rn 2 Der Erblasser persönlich muss die Urschrift der Urkunde vernichtet oder verändert haben. Dafür genügt es, wenn er sich eines Dritten bedient, der ohne eigenen Entscheidungsspielraum im Auftrag und mit Willen des Erblassers zu dessen Lebzeiten die Urkunde vernichtet (BayObLG FamRZ 92, 1351; Hamm NJW-RR 02, 223). Wird nach dem Erbfall die Test...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Grundlagen. Rn 2 Anstelle der gesetzlichen Terminologie als Veräußerungsverbot hat sich die Bezeichnung als Verfügungsverbot eingebürgert. Nach Schutzbereich und Rechtsfolgen sind die in den §§ 135, 136 geregelten relativen Verfügungsverbote und die absoluten Verfügungsverbote zu unterscheiden. Relative Verfügungsverbote betreffen den Schutz bestimmter Personen und begründ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt, Umfang und Grenzen.

1. Auskunft über das Endvermögen. Rn 4 Der Auskunftsanspruch soll den auskunftsberechtigten Ehegatten in die Lage versetzen, Existenz und Höhe seiner Zugewinnausgleichsforderung zu ermitteln. Deshalb kann er nach dem Wortlaut der Norm Auskunft über das Endvermögen beanspruchen, soweit das Ergebnis der Auskunftserteilung für deren Berechnung maßgeblich ist. Die Auskunft über w...mehr