Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Befindet sich ein Anrecht in der Leistungsphase und wäre für die Anwartschaftsphase die unmittelbare Bewertung maßgeblich, so gilt § 39 Abs. 1 entsprechend. (2) 1Befindet sich ein Anrecht in der Leistungsphase und wäre für die Anwartschaftsphase die zeitratierliche Bewertung maßgeblich, so gilt § 40 Abs. 1 bis 3 entsprechend. 2Hierbei sind die Annahmen für die höchstens ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anerkennung der Qualifizierung.

a) Allgemeines. Rn 17 Eine widerlegliche Vermutung gilt nach § 558d I 3 ferner dann, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde und Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel anerkannt haben. Eine Anerkennung durch alle drei bildet nach Ansicht des Gesetzgebers ein hinreichendes Indiz dafür, dass der Mietspiegel unter ang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsausschluss, I.

Rn 2 Der neu eingefügte I stellt generell für den Fall des Widerrufs eines Verbrauchervertrags klar, dass dem Unternehmer infolge des Widerrufs keine weiteren Ansprüche gg den Verbraucher zustehen als die in den §§ 355 ff geregelten (ausf Förderer Der Anspruchsausschluss nach § 361 Abs 1 im Lichte des unionsrechtlichen Verbots des Rechtsmissbrauchs 21). I. Regelungsgehalt. Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient im Wesentlichen nur der Klarstellung. Der Mieter wird durch diese Vorschrift und ihr Abmahnungserfordernis ggü dem Vorgehen des Vermieters bei nur einmaligen Vertragsverstößen des Mieters geschützt. Dieser vertragliche Schutz läuft allerdings leer, wenn der Vermieter zugleich die Eigentümerstellung hat und Ansprüche aus § 1004 ggf ohne vorherige Abm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verw-Vertrag.

I. Allgemeines. 1. Überblick. Rn 44 Die GdW und der Verw können einen Verw-Vertrag schließen (s.a. BGH ZMR 24, 858 Rz 5; NJW 14, 1447 Rz 8; NJW 12, 1152 Rz 9 = ZMR 12, 461). Er ist idR ein entgeltlicher Vertrag iSv §§ 675 ff, 611 ff BGB (BGH ZMR 21, 598 Rz 8; 20, 206 Rz 34; 18, 523 Rz 15), nach hM mit tw dienst-, tw werkvertraglichem Charakter (BGH ZMR 21, 598 Rz 8). Bsp: Nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt einer Staffelmietvereinbarung (§ 557a I, II).

I. Voraussetzungen. 1. Schriftlich (§ 557a I Hs 1). Rn 4 Eine Staffelmietvereinbarung muss nach § 557a I Hs 1 schriftlich (§ 126) getroffen werden. Der Schriftform gleichwertig ist die elektronische Form (§ 126a). Die Textform (§ 126b) ist hingegen unzureichend. Wird die Staffelmietvereinbarung nicht formgerecht vereinbart, ist sie unwirksam. 2. Bestimmte Zeiträume (§ 557a I Hs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bestellung.

Rn 2 Nach I 1 kann das FamG den Pfleger bereits bei Bestellung des ehrenamtlichen Vormunds mit dessen Einverständnis zusätzlich bestellen oder mit Zustimmung des Vormunds nachträglich, sobald ein entspr Bedürfnis für die Bestellung eines zusätzlichen Pflegers auftritt (I 2). Einverständnis bzw nachträgliche Zustimmung des Vormunds sind notwendig, da die Gesamtverantwortung f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Aufnahme anderer Personen.

aa) Dritte. Rn 158 Der Mieter ist gem § 540 I 1 ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen (LG Berlin ZMR 18, 935; 18, 930), insb sie weiter zu vermieten (BGH ZMR 04, 100, 102). Eine Gebrauchsüberlassung setzt voraus, dass dem Dritten jedenfalls ein Mitbesitz (§ 854 I) an der Mietsache eingeräumt wird (LG Lübeck ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. S 1: Beschränkung durch Sorgerechtsinhaber.

Rn 7 S 1 stellt die Befugnisse der Pflegeperson und des ihr gleichgestellten Erziehers und Betreuers uneingeschränkt zur Disposition des Inhabers der elterlichen Sorge. In dem Umfang, in dem dieser etwas anderes erklärt, entfällt deren Alleinentscheidungsbefugnis. Diese Beschränkung stellt jedoch eine Ausn dar, so dass der Sorgerechtsinhaber hierfür die Feststellungslast trägt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Für die Grundbuchberichtigung nach § 894 kann es erforderlich sein, dass der die Grundbuchberichtigung nach § 894 Bewilligende zunächst selber im Grundbuch eingetragen werden muss, damit die Grundbuchberichtigung wegen des Voreintragungsgrundsatzes (§ 39 GBO) erfolgen kann. Der Anspruch besteht nicht, wenn die Voreintragung nach §§ 39 II, 40 GBO entbehrlich ist, außer d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 6 Der Besitzer hat die Besitzrückgabe an den Eigentümer bzw dessen Genehmigung, im Fall des 3 auch die Vorbehaltserklärung, darzulegen und zu beweisen. Sofern sich der Eigentümer auf 2 beruft, muss er die Rückgabe der Sache beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Versand; Einsichtnahme außerhalb der Geschäftsräume.

Rn 48 Ein Anspruch auf Versand der Verwaltungsunterlagen besteht grds nicht. Dies gilt auch für den Versand per E-Mail (LG Frankfurt aM GE 25, 50). Nach § 242 BGB (s.a. BGH NJW 11, 1137 [BGH 11.02.2011 - V ZR 66/10] Rz 11) kann ggf etwas anderes gelten (entspr § 556 Rn 159).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beendigung des Schwebezustandes.

I. Genehmigung. Rn 2 Genehmigt der gesetzliche Vertreter den Vertrag, wird dieser von Anfang an wirksam (§ 184 I), zwischenzeitlich erfolgte Verfügungen bleiben bestehen (§ 184 II). Die Genehmigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die formlos möglich ist (§ 182 II) und auch konkludent erteilt werden kann. Dies setzt aber voraus, dass sich der gesetzlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Versicherungen.

Rn 32 Der Versicherer ist zur Aufrechnung mit rückständigen Beitragsansprüchen grds befugt (§ 35 VVG). Auch im Notlagentarif bei der privaten Krankenversicherung besteht kein Aufrechnungsverbot (Jena VersR 16, 1242, str).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Ein mehrstufiger mittelbarer Besitz entsteht dort, wo ein mittelbarer Besitzer in einem eigenen Besitzmittlungsverhältnis zu einer dritten Person steht und diesem Dritten den Besitz mitteln will. Damit gibt es in einem solchen Fall neben dem unmittelbaren Besitzer und dem mittelbaren Besitzer erster Stufe auch einen mittelbaren Besitzer zweiter Stufe. Die Mehrstufigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rangänderung (Abs 1).

I. Allgemeines. Rn 1 Das Rangverhältnis von bereits im Grundbuch eingetragener Rechte oder gleichzeitig einzutragender Rechte (§ 879 III) richtet sich nach § 879, kann aber nach § 880 mit dinglicher Wirkung nachträglich rechtsgeschäftlich verändert werden (Rangänderung). Ein Rangrücktritt ist dabei auch zugunsten eines noch einzutragenden Rechts möglich (RGZ 157, 27; MüKo/Let...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirkung.

Rn 3 Der wirksame Widerruf hat das Erlöschen der Einwilligung zur Folge. Der Zustimmungsberechtigte ist jedoch nicht gehindert, erneut seine Einwilligung zu erteilen oder das Rechtsgeschäft nach dessen Vornahme zu genehmigen (BeckOKBGB/Bub Rz 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechnung auf Schadensersatzansprüche.

Rn 12 Wegen der Anrechnung der Vertragsstrafe auf Schadensersatzansprüche verweist § 341 II auf § 340 II. Es gilt also das in Rn 5 Gesagte.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftung der GdW.

Rn 13 Die GdW haftet für ein Verschulden der Verwaltungsbeiräte, so weit diese nach §§ 9b II, 24 III, VI 2, 29 II 1, 2 als ihr Organ tätig werden. Im Verhältnis der WEigtümer untereinander sind die Beiräte keine Erfüllungsgehilfen iSv § 278 BGB. Eine unmittelbare Haftung der Verwaltungsbeiräte ggü den WEigtümern kommt grds nicht Betracht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2Bei der Beschädigung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Duldungspflicht des beeinträchtigten Grundstückseigentümers.

I. Keine oder unwesentliche Beeinträchtigung. Rn 11 Einwirkungen, welche die Benutzung des von ihm betroffenen benachbarten (nicht notwendig unmittelbar angrenzenden) Grundstücks nicht beeinträchtigen, müssen hingenommen werden. Entgegen der aus § 903 folgenden negativen Befugnis des Grundstückseigentümers, andere von jeder Einwirkung auszuschließen, wird hier eine die Eigent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestehende Ehe.

Rn 4 Das Ehegattenerbrecht setzt eine bestehende, wirksame Ehe voraus, eine gewisse Dauer der Ehe wird, anders als im Sozialrecht (§ 46 Abs 2a SGB VI), nicht verlangt. 1. Nichtehe. Rn 5 Fehlt es an einer wirksamen Eheschließung und kann der Mangel auch nicht nach § 1310 III geheilt werden (vgl § 1310 Rn 6), liegt eine Nichtehe vor. Bei einer Doppelehe hinterlässt der Erblasser...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Adressat.

Rn 10 Adressat der Aufklärung ist der Patient. Im Falle der Einwilligung durch einen hierzu Berechtigten nach § 630d I 2 ist dieser auch Adressat der Aufklärung (§ 823 Rn 211). Dementsprechend haben sich Inhalt, formelle Anforderungen und Entbehrlichkeit der Aufklärung an seiner Person auszurichten. Zur umstr Frage, ob bei minderjährigen, aber einwilligungsfähigen Kindern zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Angaben gem Nr 3 (Vertretung).

Rn 13 Anzugeben ist die organschaftliche Vertretungsbefugnis in ihrer konkreten Ausgestaltung, sei es der gesetzliche Regelfall oder eine abweichende gesellschaftsvertragliche Regelung. Dazu gehören auch Angaben zu § 181 oder zur Einzelvertretungsmacht nach § 720 II.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Form.

Rn 36 Der Anwaltsvergleich ist in Schriftform abzufassen (arg Wortlaut des § 796a ZPO; Zö/Geimer § 796a Rz 13).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Dem Nacherben sowie dem Testamentsvollstrecker steht das in § 2362 Absatz 1 bestimmte Recht zu.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstöße.

Rn 7 Bei Verstößen gilt § 356a II. Kommt der Unternehmer (§ 14 Rn 6 ff) seinen Informationspflichten nicht nach, kann dies außerdem eine Irreführung durch Unterlassen iSv § 5a II, IV UWG darstellen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Pflichten der Parteien.

I. Pflichten des Bürgen. Rn 54 Der Bürge steht für die Hauptschuld ein (Hauptpflicht), die unterschiedlichen Inhalts sein kann und die Bürgenschuld prägt (s Vor § 765 Rn 8, 10). Wenn der Bürge die Hauptschuld ihrem Inhalt nach nicht erfüllen kann, haftet er auf das Erfüllungsinteresse (Hambg ZMR 99, 630, 631: unvertretbare oder höchstpersönliche Leistung). Dies gilt im Zweife...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Wie § 461 für den Wiederkauf ordnet die Norm die Unteilbarkeit des Vorkaufsrechts an (HP/Faust Rz 1). Sie gilt entspr für mehrere Verpflichtete (Erman/Grunewald Rz 6). Dadurch, dass das Vorkaufsrecht mehreren gemeinschaftlich zusteht, soll für den Verpflichteten kein Nachteil entstehen (Mayer DNotZ 22, 173, 175, 177).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift setzt Art 4 I u IV der RL 2002/47/EG v 6.6.02 über Finanzsicherheiten (ABl Nr L 168 43) durch eine Erleichterung der Pfandverwertung abw von §§ 1229, 1233–1239 u 1245 um.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Letzte 3 Jahre.

Rn 10 Für die Berechnung ist der Abstand zwischen dem Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen und dem vertraglichen Beginn des neuen Mietvertrags maßgeblich (Flatow WuM 15, 191, 200).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 5 Der Schuldner trägt die Beweislast, dass er über die vermeintliche Abtretung gem I informiert wurde, der Zedent dafür, dass die Anzeige bzw Urkunde widerrufen wurde u der Zessionar zugestimmt hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter der Bedingung gemacht, dass der Bedachte während eines Zeitraums von unbestimmter Dauer etwas unterlässt oder fortgesetzt tut, so ist, wenn das Unterlassen oder das Tun lediglich in der Willkür des Bedachten liegt, im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung von der auflösenden Bedingung abhängig sein soll, dass der Bedachte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Bauliche Veränderungen.

Rn 9 Hat ein WEigtümer (oder mehrere) eine bauliche Veränderung allein bezahlt, gebühren nach §§ 16 III, 21 I 2 oder §§ 16 III, 21 III 2 nur ihm die Nutzungen der baulichen Veränderung. Dazu gehört auch der Gebrauch.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Mieterhöhung und künftige Betriebskosten (§ 555d II 2 Hs 1).

Rn 13 Die zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten sind nicht abzuwägen; sie sind nur nach § 559 IV, V bei einer Mieterhöhung zu berücksichtigen (§ 559 Rn 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Leistungsverweigerungsrecht und Druckzuschlag (Abs 3).

I. Grundlagen/Voraussetzungen. Rn 16 Vor der Abnahme ist der Vergütungsanspruch vorbehaltlich der unter Rn 5 ff dargestellten Ausn nicht fällig und damit nicht (gerichtlich) durchsetzbar. Es bedarf also keines Leistungsverweigerungsrechts des Bestellers, um Zahlungsansprüche des Unternehmers abzuwehren (vgl allerdings Rn 7 zur Klage auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. 2Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung. (2) Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Besonderheiten.

I. Verfahren. Rn 25 Für das Verfahren ist nach §§ 23a I Nr 1 GVG, 111 Nr 5, 200 I FamFG die Zuständigkeit des FamG gegeben. Das Gericht ist gehalten, iRe mündlichen Verhandlung auf eine gütliche Einigung hinzuwirken (§ 36 I 2 FamFG). Rn 26 Die Entscheidung verliert ihre Wirksamkeit, wenn die Eheleute die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufnehmen oder die Ehe rechtskräftig g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Dritthaftung, III.

I. Ausgangspunkt. Rn 68 Das die Schutzpflicht (§ 241 II) begründende Schuldverhältnis besteht idR zwischen den Parteien des intendierten Vertrags (etwa BGHZ 159, 94, 102). Stellvertreter oder andere Verhandlungsgehilfen haften daher idR nicht aus cic, wohl aber uU aus Delikt (zB Beihilfe zum Betrug mit § 823 II). Doch soll nach BGHZ 114, 253, 272 ein Verhandlungsgehilfe durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vereinbart.

Rn 42c Da es sich um subjektive Anfordungen an die Kaufsache handelt, muss die Übergabe des Zubehörs und der Anleitungen zwischen den Parteien vereinbart sein. Hierzu gelten die Ausführungen zur vereinbarten Beschaffenheit entspr (vgl Rn 23 ff). Rn 43–45 [nicht besetzt]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Auf der Mietsache ruhende Lasten (§ 535 I 3).

I. Allgemeines. Rn 194 Nach § 535 I 3 hat grds der Vermieter die auf der vermieteten Sache ruhenden Lasten (s § 103 Rn 1) zu tragen. Das sind sämtliche Lasten, die ihn als Eigentümer oder dinglich Berechtigten treffen. Die Verpflichtung des Vermieters betrifft sowohl die öffentlich-rechtlichen Lasten, zB Grundsteuern (Hamm ZMR 86, 198), Kanalisationsgebühren, Schornsteinfeger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Feststellung und Verkündung.

Rn 17 Ein Beschl kommt erst mit der Feststellung und einer an alle WEigtümer gerichteten Mitteilung des Beschl-Ergebnisses zustande (BGH ZMR 19, 55 Rz 15; aA Ddorf ZWE 20, 71 Rz 28: es genügt jede Form der Unterrichtung – etwa durch einen Aushang oder ein Rundschreiben).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Willenserklärung ggü einem Anwesenden.

Rn 23 Die Wirksamkeit einer Willenserklärung ggü einem Anwesenden ist gesetzlich nichtgeregelt. Hier ist zu differenzieren. I. Verkörperte Erklärungen. Rn 24 Eine verkörperte Erklärung wird mit Zugang wirksam, also mit der Übergabe (BGH NJW 98, 3344 [BGH 15.06.1998 - II ZR 40/97]; NZI 15, 376 [BGH 26.02.2015 - IX ZR 174/13]; BAG NJW 05, 1533). Eine dauerhaft erlangte Verfügung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Als aus der Erbschaft erlangt gilt auch, was der Erbschaftsbesitzer durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft erwirbt. (2) Die Zugehörigkeit einer in solcher Weise erworbenen Forderung zur Erbschaft hat der Schuldner erst dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er von der Zugehörigkeit Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 finden entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsfolgen.

Rn 35 Dem Käufer stehen alle Mängelrechte des § 437 zu, inkl der Nacherfüllung und ihres Vorrangs (Köln DB 09, 2259, 2262), des Rücktrittsrechts (Schröcker ZGR 05, 83 ff mwN auch der aA, auch zu den Grenzen).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Internationales Privatrecht.

Rn 109 Das international anwendbare Recht richtet sich nach Art 27, 30, 34 EGBGB iVm ROM I und ROM II (s die Kommentierungen dort).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist ein Recht an einem Grundstück mit dem Recht eines Dritten belastet, so ist zur Aufhebung des belasteten Rechts die Zustimmung des Dritten erforderlich. 2Steht das aufzuhebende Recht dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zu, so ist, wenn dieses Grundstück mit dem Recht eines Dritten belastet ist, die Zustimmung des Dritten erforderlich, es sei denn, dass d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einbettung in das Verfassungsrecht.

I. Das BGB unter der Geltung des Grundgesetzes. Rn 25 Seit dem Jahre 1949 muss sich auch das BGB dem GG unterordnen und den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies hat insb im Bereich des Familienrechts weitreichende Auswirkungen gehabt, gilt aber auch für alle übrigen Teile des BGB. In der Praxis am stärksten hat sich die Existenz des modernen Verfassungsrechts dad...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Träger der Pflicht.

a) Grundsatz. Rn 27 Die Pflicht, das gemE zu erhalten, ruht nach § 18 I vGw auf GdW (Rn 20). Der Verw muss die Erhaltung als Organ organisieren (§ 27 Rn 1), zT aber auch selbst entscheiden (§ 27 Rn 2 ff). b) Übertragung. Rn 28 Die Pflicht kann durch eine Vereinbarung übertragen werden (BGH ZMR 19, 625 Rz 10; NZM 14, 396 Rz 10); ein entspr Beschl wäre grds nichtig (BGH NJW 24, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Modernisierungsmaßnahmen (§ 556e II).

I. Überblick. Rn 8 Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen iSd § 555b durchgeführt, darf nach § 556e II die nach § 556d I zulässige Miete überschritten werden. Handelt es sich um eine ›umfassende‹ Modernisierung, ist § 556f S 2 anwendbar (vgl Siegmund MietRB 20, 121, 126). II. Voraussetzungen (§ 556e II 1). 1. Modernisierungsmaßnahmen. Rn 9 Modernisierungsmaßnahmen sind (nur)...mehr