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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 361 BGB ... / B. Anspruchsausschluss, I.

Prof. Dr. Michael Stürner
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Rn 2

Der neu eingefügte I stellt generell für den Fall des Widerrufs eines Verbrauchervertrags klar, dass dem Unternehmer infolge des Widerrufs keine weiteren Ansprüche gg den Verbraucher zustehen als die in den §§ 355 ff geregelten (ausf Förderer Der Anspruchsausschluss nach § 361 Abs 1 im Lichte des unionsrechtlichen Verbots des Rechtsmissbrauchs 21).

I. Regelungsgehalt.

 

Rn 3

Für den Widerruf von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie von Fernabsatzverträgen gibt Art 14 V VRRL eine I entsprechende Regelung vor. Dass I darüber hinausgehend sämtliche Verbraucherverträge erfasst, steht nicht in Widerspruch mit dem der VRRL zugrunde liegenden Prinzip der Vollharmonisierung (allg dazu Vor §§ 312 ff Rn 3). Zum einen lässt Art 14 V VRRL nicht den Schluss zu, dass für andere Verbraucherverträge als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge eine I entsprechende Regelung unzulässig sein soll. Zum anderen sind gem. Art 3 III Ziff. d) und h) VRRL Verträge über Finanzdienstleistungen sowie Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge, die vom Regelungsgehalt des I erfasst werden, vom Geltungsbereich der VRRL ausgenommen, so dass für diese das Prinzip der Vollharmonisierung ohnehin nicht gilt.

II. Ansprüche des Unternehmers gg den Verbraucher.

 

Rn 4

Ausgeschlossen sind etwa weitergehende Ansprüche des Unternehmers gg den Verbraucher aus ungerechtfertigter Bereicherung (BTDrs 17/12637, 64). Auch Ansprüche aus § 280 sind ausgeschlossen, wenn der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung nicht oder nur mit einer erheblichen Wertminderung herausgegeben kann (BTDrs 17/13951, 68). Insoweit besteht ein Unterschied zur bisherigen Rechtslage, wonach Schadensersatzansprüche gg den Verbraucher nach den §§ 280 ff über die §§ 357 I 1 aF, 346 I...

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