Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verträge ohne Auslandsbezug.

Rn 8 Bei Binnensachverhalten kommen über Art 3 III ROM I die zwingenden AGB-rechtlichen Regelungen auch dann zur Anwendung, wenn diese Verträge einem fremden Recht unterstellt werden (Stoffels Rz 234).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. (2) Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen. (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 § 1122 lässt Bestandteile, Erzeugnisse und Zubehörstücke unter bestimmten Voraussetzungen auch dann aus der Haftung für die Hypothek ausscheiden, wenn die Voraussetzungen des § 1121 nicht gegeben sind, aber die Gründe für die hypothekarische Haftung nicht mehr bestehen. Eine Erweiterung oder Beschränkung der Haftung ist mit dinglicher Wirkung nicht möglich (RGZ 125, 362).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 7 Der Beweis für die unverzügliche Zurückweisung der Erklärung obliegt demjenigen, der sich auf die Unwirksamkeit des einseitigen Rechtsgeschäfts beruft (BGH NJW 01, 220, 221 [BGH 27.10.2000 - V ZR 172/99]). Dagegen hat derjenige, der dessen Wirksamkeit behauptet, im Falle der Zurückweisung neben den Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung auch die Vorlage der Vol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Vertragsvereitelung.

Rn 16 Die Vertragsvereitelung ist nur unter besonderen Umständen sittenwidrig, zB wenn sie zur wirtschaftlichen Vernichtung des Vertragspartners systematisch betrieben (BGHZ 12, 308, 318) oder wenn beim ›Ausspannen‹ von Vertragspartnern systematisch vorgegangen wird (zB RGZ 149, 114, 121; 151, 86, 89 ff; BGHZ 54, 188, 198; NJW 61, 1308, 1309).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Voreintragung.

Rn 10 Der Verfügende muss zum Zeitpunkt der Eintragung des Rechtserwerbs im Grundbuch voreingetragen sein. § 892 gilt nicht, wenn nach Beantragung der Eintragung das Grundbuch dahin gehend berichtigt wird, dass der Verfügende nicht mehr als Rechtsinhaber eingetragen ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Haftung.

Rn 8 Bei Unternehmensfortführung haftet der Nießbraucher gem § 25 I 1 HGB, Ausschluss nach § 25 II HGB. Ggü dem Besteller gilt § 1047. Bei Betriebskrediten trägt der Nießbraucher die Zinsen, nicht aber die Tilgung (BGH NJW 02, 434). Für von ihm eingegangene Verbindlichkeiten haftet er allein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Stellplätze (§ 3 I 2).

Rn 9 Stellplätze sind Flächen. Für sie fingiert § 3 I 2 aber, dass sie Raum sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird ein Vertrag notariell beurkundet, ohne dass beide Teile gleichzeitig anwesend sind, so kommt der Vertrag mit der nach § 128 erfolgten Beurkundung der Annahme zu Stande, wenn nicht ein anderes bestimmt ist. 2Die Vorschrift des § 151 Satz 2 findet Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Einwendungen u aufschiebende Einreden kann der Verpfänder der Klage aus § 1231 1 entgegenhalten oder zur Grundlage einer Klage auf Unterlassung der Pfandverwertung machen. Bei dauernden Einreden können der Verpfänder u auch der Eigentümer die Pfandsache herausverlangen (§ 1254).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtliches Interesse.

Rn 2 § 2010 verlangt für die Einsicht in das Inventar ein rechtliches Interesse, das ein bestehendes Recht ggü dem Erben (MüKo/Küpper § 2010 Rz 1) erfordert. Damit steht das Einsichtsrecht nicht bereits dem zu, der ein berechtigtes Interesse (§ 13 II FamFG) geltend macht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Deutlichkeitserfordernis.

1. Allgemeines. Rn 12 Der Erlass enthält den Verzicht des Gläubigers auf eine Forderung. Umgekehrt setzt der Verzicht einen Erlassvertrag voraus. Ein solcher Verzicht setzt den Willen voraus, auf eine bestehende Forderung zu verzichten. Dieser Wille kann auch im Prozess erklärt werden (BGH NJW 79, 720). Er ist im Allgemeinen nicht zu vermuten (BGH NJW 02, 1788 [BGH 07.03.2002...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einrede der Aufrechnungsbefugnis (Abs 2).

1. Fälligkeit der Gegenforderung des Hauptschuldners. Rn 8 Die Gegenforderung des Hauptschuldners muss nach dem Wortlaut von § 770 II fällig sein. Die Anforderung ist strenger als nach § 387 (§ 387 Rn 18): Die dem Gläubiger im Zweifel nach § 271 II zustehende Berechtigung, bereits vor der Fälligkeit zu zahlen, reicht nicht aus (MüKoBGB/Habersack § 770 Rz 7). Es reicht hingege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einkommen aus Vermögen.

Rn 15 Alle während der Ehe zugeflossenen Erträge aus vorhandenem Vermögen sind für die ehelichen Lebensverhältnisse prägend, unabhängig von der Herkunft des Vermögens (Erbschaft (BGH FamRZ 88, 1145; Hamm FamRZ 98, 620; Karlsr FamRZ 90, 51) oder Schmerzensgeld (BGH FamRZ 95, 869; 88, 1031; Saarbr FamRZ 03, 685; Karlsr FamRZ 02, 750).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Das Gesetz nennt als einzige Voraussetzung, dass der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Einreden.

1. Verjährung. Rn 53 Der Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung verjährt gem §§ 195, 199 V BGB in 3 Jahren nach der Zuwiderhandlung (BGH NJW 07, 2183 [BGH 16.03.2007 - V ZR 190/06] Rz 15). § 902 I 1 BGB ist nicht anzuwenden (BGH NJW 11, 1068 Rz 5). Die Verjährung führt lediglich dazu, dass die übrigen Eigentümer eine faktische Duldungspflicht trifft. Diese Rechtsposition g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 864 ergänzt das System der §§ 861–863 und enthält zwei sehr unterschiedliche Erlöschenstatbestände für die Besitzschutzansprüche. I verdeutlicht die enge zeitliche Begrenzung des Besitzschutzes. Dieser verliert seinen Sinn, wenn sich durch Zeitablauf ein neuer Zustand verfestigt hat. II nimmt den Fall der Rechtskraft aus dem rein possessorischen Schutzkonzept aus prak...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mietfortsetzung mit überlebenden Mietern, Abs 1.

Rn 6 Das Mietverhältnis wird mit den überlebenden Mitmietern (zum Lebensgefährten vgl Grziwotz MDR 18, 834) fortgesetzt, wenn diese Personen iSd § 563 sind und in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. I. Mietvertrag. Rn 7 § 563a umfasst sowohl befristete, als auch unbefristete Mietverträge. II. Mitmieter. Rn 8 Es muss mindestens eine gem § 563 eintrittsberechtigte Person Mitmieter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkungen.

I. Primärpflichten. Rn 6 Der Reisende muss nicht den Reisepreis zahlen (I 1, IV 2) und kann die Reise nicht mehr verlangen. Hat er bereits geleistet, kann er den Preis entspr §§ 346 ff in voller Höhe in Geld (EuGH RRa 23, 183 Rz 35, 58) zurückverlangen bzw, rechnet der Veranstalter mit seinem Entschädigungsanspruch (Rn 9) auf, nur den diesen Anspruch übersteigenden Betrag. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses.

1. Allgemeines. Rn 19 Die Sicherheit ist zurückzugeben oder zu verwerten (Lützenkirchen MDR 19, 257; LG Halle NZM 08, 685: wenn Forderung unstr, rechtskräftig festgestellt oder evident begründet ist, BGH ZMR 19, 759, Karlsr ZMR 09, 120 u Hamm ZMR 16, 619: auch wenn die Forderung streitig ist, LG Hambg ZMR 17, 164). Grds ist die Kaution zurückzugeben (zur Verjährung des Mieter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abdingbarkeit.

Rn 2 Eine Beschränkung des Wegnahmerechts ist als teilweiser Ausschluss nur gg angemessenen Ausgleich möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erlass.

I. Beteiligte. Rn 9 Der Erlassvertrag wird zwischen Gläubiger und Schuldner geschlossen. Auf den Erlass als Verfügungsgeschäft ist § 185 anwendbar, wenn ein Dritter verfügt. Ein Dritter kann mit dem Gläubiger iRd § 328 ein dauerndes Stillhalten zugunsten des Schuldners vereinbaren (BGH JZ 56, 119). Dagegen ist aufgrund des Verfügungscharakters des Erlassgeschäfts ein Erlassve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Absolute Rechte.

Rn 9 Dazu gehören alle ggü jedem Dritten wirkenden Rechte iSd § 823 I. a) Dingliche Rechte. Rn 10 Rechtsmängel: alle im Grundbuch eingetragenen Rechte, zB Grunddienstbarkeit (BGH NJW-RR 93, 396 [BGH 11.12.1992 - V ZR 204/91]), beschränkte persönliche Dienstbarkeit (BGH NJW 00, 803 [BGH 19.11.1999 - V ZR 321/98]), Eigentumsübertragungsvormerkung (RG 149, 195, 197), Nacherbenver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen. 2Er kann insbesondere anordnen, dass die Auseinandersetzung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll. 3Die von dem Dritten auf Grund der Anordnung getroffene Bestimmung ist für die Erben nicht verbindlich, wenn sie offenbar unbillig ist; die Bestimmung erfolgt in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vermieter (§ 556 III 3).

a) Überblick. Rn 90 Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit ab, ist ›Abrechnungsreife‹ eingetreten und ihm stehen keine Vorauszahlungen mehr zu (BGH ZMR 16, 519 Rz 13; NZM 10, 736 Rz 22). Der Vermieter kann über die Abrechnung nur noch – bis zur Höhe der geschuldeten Vorauszahlungen – Zahlungen insoweit verlangen, als sie durch eine (ggf auch na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Werdender WEigtümer (§ 8 III).

I. Sinn und Zweck. Rn 10 § 8 III definiert, welche Personen als werdende WEigtümer anzusehen sind und welche Folgen das hat. II. Tatbestandsvoraussetzungen. Rn 11 Werdender WEigtümer ist, wer 1. gg den teilenden Eigentümer einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum hat, 2. durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist und dem 3. der Besitz an den zum SonderE gehörenden R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Die Person des Dritten.

Rn 11 Hinsichtlich der Person des zu schützenden Dritten ist die Rspr großzügig: Er kann bei Vertragsabschluss noch unbestimmt sein (zB wer als Käufer wegen des unrichtigen Wertgutachtens einen zu hohen Preis bewilligen wird, BGHZ 159, 1, 4 f mN); auch können sehr viele Personen in Betracht kommen (BGH aaO für ein Wertgutachten, mit dem unbestimmt viele Anleger geworben werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beendigung von Dienstverhältnissen.

I. Beendigungsgründe für Dienst-/Arbeitsverhältnisse. Rn 2 Das Dienstverhältnis endet durch Kündigung, Ablauf der Befristung, Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Zweckerreichung. Beim Arbeitsverhältnis wird demggü das Recht des ArbG zur ordentlichen Kündigung durch §§ 1 ff KSchG weitgehend eingeschränkt (dazu Rn 51 ff), es kann auch vertraglich ausgeschlossen werden (BA...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 3: Selbsteinbenennung Volljähriger.

Rn 6 Abs 3 ermöglicht es dem volljährigen Kind, sich selbst einzubenennen, auch wenn es nicht im Haushalt des neuen Ehepaares lebt. Es bedarf aber dessen Zustimmung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nicht ordnungsgemäße Rückgabe.

Rn 6 Sie führt gem § 281 zu Schadensersatzansprüchen bei Verschulden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Pflichten des Unternehmers.

I. Mitteilung von Lieferbeschränkungen und akzeptierten Zahlungsmitteln, I. Rn 2 Nach I hat der Unternehmer auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zusätzlich zu den nach § 312i bestehenden Informationspflichten spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzep...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Erblasser angeordnet, dass der eingesetzte Erbe die Erbschaft erst mit dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses erhalten soll, ohne zu bestimmen, wer bis dahin Erbe sein soll, so sind die gesetzlichen Erben des Erblassers die Vorerben. (2) Das Gleiche gilt, wenn die Persönlichkeit des Erben durch ein erst nach dem Erbfall eintretendes Ereignis be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Vermieter.

Rn 7 So weit sich der Mieter im vertraglich Erlaubten bewegt, hat der vermietende WEigtümer gg ihn keine Ansprüche. Verstößt der Mieter gg den vertraglich zulässigen Gebrauch nach Abmahnung, gelten §§ 541, 543 BGB.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Literatur.

Rn 15 Grundl für alle Fragen der §§ 249 ff ist die Behandlung durch Lange/Schiemann Schadensersatz, 3. Aufl 20, zudem Staud/Martinek/Schiemann BGB §§ 249 bis 254 Neubearb 17; spezieller Himmelreich/Halm/Staab, Hdb der Kfz-Schadensregulierung, 6. Aufl 25; Luckey aaO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beweislast.

Rn 9 Der Unternehmer ist dafür beweispflichtig, dass die Verschlechterung der Sache auf eine übermäßige Ingebrauchnahme der Sache zurückzuführen ist (vgl bereits BTDrs 17/5097, 17; s dazu auch Bartholomä NJW 12, 1761, 1762f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Eigentliche Staffelmietvereinbarung.

a) Zeitraum zwischen zwei Staffeln (§ 557 II 1). Rn 5 Gem § 557a II 1 muss jede ›Staffel‹ (= der Zeitraum zwischen zwei Mieten) mindestens ein Jahr betragen, kann aber auch länger sein oder wechseln (Mersson ZMR 02, 732). Bsp 1.1 bis 31.12. Diese Mindestzeit ist nach hM eine absolute Grenze. Die gesamte Staffelmietvereinbarung soll daher nach § 557a IV nichtig sein, wenn auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Erhebliche Willensschwäche.

Rn 62 Von ihr ist auszugehen, wenn der Betroffene die Vor- und Nachteile eines Rechtsgeschäfts zutr abzuwägen vermag, er sich aber aus Mangel an psychischer Widerstandsfähigkeit nicht entspr dieser Einsicht verhalten kann. Sie kann bei Jugendlichen sowie Heranwachsenden, Alkoholkranken, Drogen- und Spielsüchtigen vorliegen (Soergel/Hefermehl Rz 81).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Abdingbarkeit.

Rn 6 Im Verbrauchsgüterkauf ist die Norm zwingend (§ 476 I 1), ansonsten uneingeschränkt dispositiv, wie 1 Alt 2 bestätigt. Ausschluss der Sachmängelhaftung umfasst Rechtsmängel nicht ohne weiteres (BGH NJW 17, 3292 [BGH 26.04.2017 - VIII ZR 233/15] Rz 21 ff; Köln BeckRS 18, 3202 Rz 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Tierhaltung.

aa) Grundsatz. Rn 161 Ob das Halten von Tieren zulässig ist, ist zunächst nach dem Mietvertrag zu beantworten (AG Hamburg-Barmbek ZMR 06, 535; Rn 154). Die Mietvertragsparteien können individuell, aber auch durch einen Formularvertrag vereinbaren, dass eine Tierhaltung zu- oder unzulässig ist (BVerfG WuM 81, 77). Eine AGB-Klausel, die ausnahmslos das Halten von Haustieren (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Namensschutz.

Rn 53 Als Teil des APR (s.o. Rn 8) ist auch das Namensrecht dem Schutz unterworfen, wie sich aus § 12 insoweit unmittelbar ergibt (Einzelheiten s.o. Rn 14 ff). Der Schutz des Namens kann sich mit anderen Fallgruppen (Ehrenschutz, Identitätsschutz, Kommerzialisierungsschutz) überschneiden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 5 Die Beweiskraft der notariellen Urkunde erstreckt sich darauf, dass die bezeichneten Personen die beurkundeten Erklärungen abgegeben haben, § 415 I ZPO, doch kann nach § 415 II ZPO eine unrichtige Beurkundung bewiesen werden (Baumgärtel/Laumen § 128 Rz 1 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. 2Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen. (2) Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 1 bestimmt das Ziel des Gesetzes. Der Verhinderung und zT auch Beseitigung dient die Schulungs-, Unterrichtungs- (§ 12 I, II, V) und Reaktionspflicht des ArbG (§ 12 III, IV). Generalpräventiv wirken auch Entschädigung und Schadensersatz (§ 15).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Zurechnung von Willensinhalten, Willensmängeln und Kenntnissen des Vertreters (Abs 1).

I. Vertragsauslegung. Rn 3 Die Zurechnung des Vertreterhandelns nach I ist auch für die Auslegung eines Vertrages maßgeblich. Für den Inhalt sowohl der von dem Vertreter abgegebenen (§ 164 I 1) als auch der von ihm entgegengenommenen Erklärung (§ 164 III) kommt es auf die Willensrichtung bzw das Verständnis des Vertreters an (BGH NJW 00, 2272, 2273 [BGH 29.03.2000 - VIII ZR 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zeitpunkt der Rückgabe.

Rn 2 Der Pächter kann das Pachtobjekt nur gem § 271 II vor Pachtende zurückgeben und ggf den Verpächter in Annahmeverzug setzen, sofern die ordnungsgemäße Bewirtschaftung hierdurch nicht negativ tangiert wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Regelbsp für eine Gefährdung des Kindesvermögens, Abs 2.

1. Verletzung der Unterhaltspflicht. Rn 20 Die Verletzung der Unterhaltspflicht setzt einen Unterhaltsanspruch gem §§ 1601 ff voraus, also insb Bedürftigkeit des Kindes und Leistungsfähigkeit der Eltern. Erfasst wird sowohl der Bar- als auch der Naturalunterhalt. Bei einem iSd § 1602 II vermögenden Kind müssen die Eltern diesem das Vermögen zur Verfügung stellen und ihm seine...mehr