Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einfacher Eigentumsvorbehalt.

1. Grundlagen. Rn 15 Der einfache Eigentumsvorbehalt (EV) ist ein Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer einer beweglichen Sache. Zu Grunde liegt ein unbedingt abgeschlossener Kaufvertrag. Die dinglichen Erfüllungsgeschäfte (Übereignung der Kaufsache und Zahlung des Kaufpreises) werden in der Weise abgewickelt, dass die Sache sogleich übergeben wird und die Parteien e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragsaufhebung.

I. Voraussetzungen. Rn 2 Voraussetzung für die Vertragsbeendigung gem § 643 ist zunächst, dass der Besteller sich aufgrund unterlassener Mitwirkungshandlung in Annahmeverzug befindet (§ 642 I). Darüber hinaus muss der Unternehmer eine mit Kündigungsandrohung verbundene, angemessene Frist für die Nachholung der Mitwirkung gesetzt haben und diese Frist muss erfolglos abgelaufen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelne Fallgruppen.

I. Äquivalenzstörungen. Rn 30 Diese sind bei gegenseitigen Verträgen in den Grenzen des Zumutbaren unbeachtlich. Das gilt sowohl für eine Wertminderung des Entgelts (insb durch Geldwertschwund, etwa BGHZ 86, 167, 186f) wie auch für Kostensteigerungen bei der Leistungserbringung. Dies gilt im Grundsatz auch für in ausländischer Währung zu leistende Schulden (BGHZ 183, 287 zur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

1. Gebäude oder anderes mit einem Grundstück verbundenes Werk. Rn 3 Gebäude ist ein mit dem Erdboden verbundenes, umschlossenes Bauwerk, das zum Aufenthalt von Menschen oder Tieren oder zur Unterbringung von Sachen bestimmt ist (s nur Soergel/Krause § 836 Rz 7; Staud/Bernau § 836 Rz 22). Dazu gehören auch zB Rohbauten (BGH VersR 58, 488, 489), unfertige Häuser (BGH NJW 85, 10...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsgutverletzung iSd § 823 I.

I. Verletzung des Lebens. Rn 23 Verletzung des Lebens ist die Tötung eines Menschen (auch des nasciturus, BVerfG NJW 93, 1751, 1753, problematisch ist allerdings der exakte Beginn des Lebensschutzes, insb bei Embryonen- und Stammzellforschung, BeckOGK/T Voigt § 823 Rz 104; ausf zum Meinungsstand Mürmann Der zivilrechtliche Schutz des ungeborenen Kindes vor seiner Mutter 22, 9...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Schriftform. Rn 15 Ein Ratenlieferungsvertrag, nicht aber eine Vollmacht dazu (§ 167 II), bedarf nach I 1 der Schriftform. Bei Rahmenverträgen betrifft dies den Grundvertrag, während die Ausführungsgeschäfte formfrei bleiben. Die Regelung in I 3 (Mitteilung des Vertragsinhalts in Textform) bezieht sich auf alle Ratenlieferungsverträge. Die Formerleichterungen des § 492 I 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Pfandgläubiger ist zur Verwahrung des Pfandes verpflichtet.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anerkenntnis.

I. Begriff und Rechtsnatur. Rn 2 Ein Anerkenntnis ist jedes tatsächliche Verhalten, das unzweideutig darauf schließen lässt, dass dem Schuldner das Bestehen des Anspruchs – nicht nur zB einer Pflichtverletzung oder Schädigung (BGH 19.7.12 – IX ZR 157/09 Rz 3) – bewusst ist und dem Gläubiger die berechtigte Erwartung gibt, eine Berufung auf Verjährung werde nicht erfolgen (BGH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. ›Steckengebliebener Bau‹.

I. Anspruch auf Fertigstellung. Rn 3 Die Errichtung einer WE-Anlage ist ›steckengeblieben‹, wenn sie nach Insolvenz des Bauträgers oder aus anderen Gründen nur von den Erwerbern selbst oder Dritten fertig gestellt werden kann und Ansprüche ggü Dritten jedenfalls praktisch ausscheiden. Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall der erstmaligen ordnungsmäßigen Herstellung des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gesamtwürdigung.

a) Summenwirkung. Rn 27 Im Einzelfall kann ein sittenwidriges Element so stark ausgeprägt sein, dass es die Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts zu begründen vermag (MüKo/Armbrüster § 138 Rz 28; vgl BGH NJW 09, 835 Tz 9, sittenwidriger Einheitspreis). Typischerweise ist aber die Sittenwidrigkeit erst aus einem Zusammenwirken mehrerer Umstände zu begründen. Selbst wenn die ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Güterstand kann nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

I. Erlöschen nicht erfüllter Pflichten. Rn 2 Die nächstliegende Wirkung des Rücktritts wird als selbstverständlich in § 346 nicht eigens ausgesprochen: Die noch nicht erfüllten Primärleistungspflichten erlöschen, so dass Erfüllung nicht mehr verlangt werden kann. Schon entstandene Sekundäransprüche (zB auf Ersatz von Begleit- oder Verzugsschäden, differenzierend aber Herresth...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Eingrenzungen. Rn 2 Der Anwendungsbereich des Art 6 wird in I näher umschrieben und eingeschränkt: Es muss ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer vorliegen und eine der Anbahnungssituationen nach lit a) oder b) gegeben sein. Auf die Art des Vertrages kommt es anders als früher nur noch hinsichtlich der sachlichen Ausnahmen des IV an (s.u. Rn 25 ff). S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Tatbestand.

I. Sachmangel gem § 536 I. Rn 7 Ein Sachmangel ist nach dem Wortsinn jede für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache von dem vertraglichen Soll-Zustand (BGH NJW 20, 2884), welcher sich bei Fehlen ausdrücklicher Vereinbarungen im Mietvertrag anhand des vertraglichen Nutzungszwecks unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nach der Verkehrs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Willensbildung.

1. Das Gesetz. Rn 22 In Mehrhausanlagen sind Vereinbarungen von sämtlichen WEigtümern zu schließen (Ddorf ZMR 03, 765). Beschl bedürfen grds einer Versammlung sämtlicher WEigtümer (LG Köln ZWE 10, 278; AG Karlsruhe-Durlach ZMR 10, 565), in der jeder WEigtümer stimmberechtigt ist. 2. Vereinbarung. Rn 23 Es kann vereinbart werden, dass zB nur die WEigtümer, deren SonderE in einem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufnahmepflicht.

I. Grundsätzliches. Rn 10 Die freie Entscheidung von Verein und Mitglied über Ein- und Austritt bzw Aufnahme gehört zu den Grundprinzipien des Vereinsrechts und ist Voraussetzung funktionierenden Wettbewerbs im Vereinswesen. Selbst wenn der Bewerber um die Mitgliedschaft alle satzungsgemäßen Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllt, besteht kein Aufnahmezwang, wenn sich der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft.

I. Pflicht zur häuslichen Gemeinschaft. Rn 5 Mit der Eheschließung begründen die Ehegatten die Pflicht, in häuslicher Gemeinschaft zusammenzuleben, sofern die Lebensverhältnisse dem nicht entgegenstehen (Staud/Voppel Rz 70). Die eheliche Lebensgemeinschaft setzt zwar nicht zwingend einen räumlichen Ehemittelpunkt voraus (BGH FamRZ 80, 127), doch verbietet sie es den Ehegatten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einheitlichkeit und Auslegung des Kaufrechts.

I. Modernisierung des Schuldrechts. Rn 7 Zur Reform des Schuldrechts mWz 1.1.02 s 7. Aufl Rz 12–15. Rn 7a Zur VerbrGKRL mit Wirkung bis 31.12.21 s 16. Aufl Rn 7. Rn 7b Modernisierung des allg Kaufrechts und des Verbrauchsgüterkaufs mWz 1.1.22 durch Umsetzung der RL (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzungen.

I. Stellvertretung. Rn 4 Auch bei der direkten Stellvertretung kann ein am Vertragsschluss Unbeteiligter vertragliche Leistungsansprüche erhalten. So können etwa die Eltern einen Vertrag über die ärztliche Behandlung ihres Kindes als Vertreter des Kindes oder im eigenen Namen auf Leistung an das Kind schließen. Für die erste Alternative ist Vertretungsmacht nötig; andererseit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anfechtbarkeit.

I. Erklärungsirrtum. Rn 2 Ein Irrtum über die Erklärungshandlung liegt etwa vor, wenn der Erbe an das Nachlassgericht schreibt, er nehme die Erbschaft an oder schlage sie aus, vergisst hierbei aber das Wort ›nicht‹ (Kraiß BWNotZ 92, 31) oder wenn der Erbeserbe bei der Ausschlagung gem § 1952 die Erbschaften verwechselt (Soergel/Naczinsky § 1954 Rz 2). II. Inhaltsirrtum. Rn 3 Ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatortregel.

I. Grundregel. 1. Anknüpfungsgesichtspunkte und Anknüpfungshierarchie. Rn 9 Bei unerlaubten Handlungen mit Auslandsberührung werden häufig nicht alle Bestandteile des Haftungstatbestands am gleichen Ort verwirklicht, zB fallen bei Distanzdelikten Handlungs- und Erfolgsort auseinander, bei Streudelikten treten an mehreren Orten Verletzungserfolge ein. Neben den Interessen der B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewirken der Leistung.

1. Grundlagen. Rn 6 Die Vorschrift setzt das objektive Vorliegen der Leistung, die sog reale Leistungsbewirkung, voraus. Es reicht demgemäß aus, dass die Leistung einer bestimmten Forderung zugeordnet werden kann (BGH NJW 07, 3488: unmittelbare Leistung des Subunternehmers an Auftraggeber). Ein weiteres subjektives Merkmal muss nicht vorliegen. Insb bedarf es keiner vertragli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

I. Unlauterer Wettbewerb, Art 6 I, II. Rn 4 Entscheidend für die Anknüpfung von Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerbsverhalten ist nach Art 6 I in erster Linie das Recht am Ort der Beeinträchtigung der Wettbewerbsbeziehungen bzw der kollektiven Interessen der Verbraucher (bzw – analog – bei Beeinträchtigung der kollektiven Interessen sonstiger Marktteilnehmer, Köhler FS Coest...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bewertungsgrundsätze.

I. Allg Bewertungsgrundsätze. Rn 7 Ziel der Wertermittlung ist es, die Vermögensgegenstände mit ihrem ›vollen, wirklichen‹ Wert am Bewertungsstichtag anzusetzen (BGH FamRZ 19, 429). Dabei sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es ›einen wahren Wert‹ kaum gibt, es vielmehr gilt, sich einem solchen als ideal gedachten Wert lediglich anzunähern und Wertfestsetzung außer Ac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Staatsangehörigkeit.

I. Bestimmung der Staatsangehörigkeit. 1. Recht des betreffenden Staates. Rn 5 Da die Staatsangehörigkeit eine öffentlichrechtliche Zugehörigkeitsbeziehung zwischen Person und Staat schafft (Kegel/Schurig § 9 II 2a), richtet sich ihre Bestimmung – auch aus völkerrechtlichen Gründen (Staud/Blumenwitz Rz 45 ff; BeckOK/Lorenz Rz 2 zu Art 1 I Staatenlosenkonvention, zu dieser s.u....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Aufklärung.

aa) Selbstbestimmungsaufklärung. Rn 210 Die im Arzthaftungsrecht wichtigste Form der Aufklärung ist die Selbstbestimmungsaufklärung über Möglichkeiten und Wirkungen der Behandlung (Diagnose, Behandlungsmethoden und -alternativen, Verlauf, Risiken) als Grundlage für die Einwilligung des Patienten aufgrund einer Abwägung zwischen Chancen und Risiken der Behandlung (grundl BGHZ ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abdingbarkeit.

Rn 5 Abdingbarkeit ist vollen Umfangs gegeben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Erbe muss zu der Aufnahme des Inventars eine zuständige Behörde oder einen zuständigen Beamten oder Notar zuziehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sicherungsabtretung.

I. Grundlagen. 1. Begriff und Rechtsnatur. Rn 7 Sicherungsabtretung ist die Abtretung eines Rechts zur Sicherung einer Forderung idR des Erwerbers gg den Sicherungsgeber oder einen Dritten. Sicherungshalber abgetretene Rechte sind nichtakzessorische fiduziarische Sicherheiten (BGHZ 137, 212, 218f). Rn 8 Die Sicherungsabtretung ist eine abstrakte Verfügung; Rechtsgrund ist die S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

a) Liquiditätsrücklage. Rn 43 Die Liquiditätsrücklage ist ein Mittel, kurzfristigen Liquiditätsengpässen zu begegnen Liquiditätsengpass meint, dass die GdW fällige Forderungen zu befriedigen hat, für deren Begleichung keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen, obwohl deren Eingang eingeplant oder prognostiziert war (s.a. LG München I ZWE 17, 286). b) Bauliche Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

1. Mangelhaftigkeit in der Lieferantenkette. Rn 7 Ein Mangel der Sache muss vorliegen im Verhältnis Verkäufer/Käufer wie im Verhältnis Verkäufer/Lieferant, also im Regressverhältnis (Erman/Grunewald Rz 4). Für letzteres folgt dies aus dem Wortlaut, ›der vom Käufer geltend gemachte Mangel (sc: musste) bereits beim Übergang der Gefahr auf den Verkäufer vorhanden‹ gewesen sein. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Zuwendung des Pflichtteils ist im Zweifel nicht als Erbeinsetzung anzusehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Erbe ist berechtigt, ein Verzeichnis des Nachlasses (Inventar) bei dem Nachlassgericht einzureichen (Inventarerrichtung).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Hauptleistungspflichten.

I. Behandlungspflicht. Rn 6 Die vertragliche Hauptleistungspflicht des Behandelnden liegt in der versprochenen Behandlung des Patienten (Jauernig/Mansel Vor § 630a Rz 2). Der Begriff der Behandlung ist weit und umfassend zu verstehen. ISe Heilbehandlung bezieht sich die Behandlung auf Diagnose, Therapie und sämtliche Maßnahmen und Eingriffe, die der Verhütung, Erkennung, Heil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Besitzkehr (Abs 2, 3).

I. Bewegliche Sachen (Abs 2). Rn 3 II liegt vor, wenn der Besitz an einer beweglichen Sache durch verbotene Eigenmacht bereits entzogen ist und sich der (frühere) Besitzer den Besitz gewaltsam wiederbeschaffen will. Die Gewaltanwendung ist nicht subsidiär zur Erlangung anderweitiger Hilfe. Sie ist allerdings nur in einem engen zeitlichen Rahmen zulässig. Der Täter muss entwed...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fortsetzungsanspruch, § 595 I und II.

I. § 595 I Nr 1. Rn 2 Die Betriebspacht muss im Wesentlichen die wirtschaftliche Lebensgrundlage/das Einkommen des Landpächters im Einzelfall sein. II. § 595 I Nr 2. Rn 3 Bei der Zupacht muss der Pächter auf die Pachtfläche ›zur Aufrechterhaltung des Betriebes angewiesen‹ sein, dh nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen muss der Wegfall der Pachtflächen wegen sinkender Rentab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Leistung muss dem Gläubiger so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verfügung.

1. Rechtsgeschäftliche Verfügung. Rn 15 Beeinträchtigende rechtsgeschäftliche Verfügung ist jede Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung oder Aufgabe (vgl aber MüKo/Lettmaier Rz 53) des mit der Vormerkung belasteten Rechts, wozu auch die Bewilligung und Eintragung einer Vormerkung gehört (Dresd NJW-RR 99, 1177 [OLG Dresden 21.01.1999 - 21 U 2423/98]). Die Verfügung ist erst i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Für die Nachlasspflegschaft tritt an die Stelle des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts das Nachlassgericht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen (§ 556d I).

I. Neuabschluss eines Mietvertrags. Rn 2 In zeitlicher Hinsicht maßgeblich ist der Neuabschluss eines Mietvertrags, nicht der Zeitpunkt des Mietgebrauchs. Spätere Änderungen der Miethöhe sind unerheblich. Ein Neuabschluss liegt auch dann vor, wenn der bisherige Mietvertrag wirksam gekündigt ist und die Mietvertragsparteien vergleichsweise eine ›Fortsetzung‹ vereinbaren (BGH N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Treuhand.

1. Erscheinungsformen. Rn 5 Die im Wirtschaftsleben häufig anzutreffende, gesetzlich aber nicht definierte und geregelte Treuhand ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treuhänder für den Treugeber kraft einer besonderen Vereinbarung (Treuhandabrede) Rechtsmacht über dessen Vermögen (Treugut) ausübt (Bork Rz 1313). Einen typischen Treuhandvertrag gibt es jedoch nicht. Die Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Gesamtgläubiger sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen berechtigt, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fallgruppen.

1. Belohnung sittenwidrigen Verhaltens. Rn 15 Die früher hM hielt eine Zuwendung für sittenwidrig, wenn sie den ausschl Zweck hatte, Geschlechtsverkehr zu entlohnen oder durch die Aussicht auf den künftigen Erwerb zum Geschlechtsverkehr zu motivieren (›Geliebtentestament‹, vgl BGHZ 53, 369). IdR aber liegt die Motivation des Erblassers nicht ausschl im sexuellen Bereich (BayO...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

I. Inhalt und Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift betrifft die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung. Sie ermöglicht die Auswechselung der Person des Gläubigers ohne Zustimmung des Schuldners. Die Forderung als relatives Recht wird damit zu einem Gegenstand des Rechtsverkehrs. Die Abtretung hat verfügende Wirkung (Verfügungsgeschäft): Der neue Gläubiger tritt gem § 398 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

In seinem Aufgabenkreis kann der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen des Verkehrschutzes.

I. Anwesenheit im selben Staat. Rn 11 Die Parteien müssen sich bei Abgabe (MüKo/Spellenberg Rz 15 iVm Art 13 ROM I Rz 58; Looschelders Rz 8; Staud/Hausmann Rz 55) ihrer Willenserklärungen im Anwendungsbereich derselben Rechtsordnung aufhalten; ein Rechtsgeschäft unter Anwesenden ist aber nicht erforderlich (Soergel/Kegel Rz 4). Rn 12 Bei Stellvertretung auf Seiten des vertraue...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechte.

I. Begriff. Rn 4 Recht ist die dem Einzelnen unmittelbar von der Rechtsordnung gewährte Befugnis mit dem Inhalt eines Anspruchs (§ 194 I), der Herrschaft über eine Sache oder immaterielle Güter, zB gewerbliche Schutzrechte, oder der Gestaltung eines Rechtsverhältnisses (Grüneberg/Weidenkaff Rz 3). Es kann dinglich oder obligatorisch, bedingt oder befristet sein, schon jetzt o...mehr