Fachbeiträge & Kommentare zu Körperverletzung

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 240 Herr A erscheint in der Kanzlei mit einem Schreiben des Gerichts, in dem etwas von einer Anklage wegen Körperverletzung steht und nachgefragt wird, ob er vor der Eröffnung des Hauptverfahrens bestimmte Anträge stellen wolle. Herr A will wissen, was es damit auf sich hat. Der Verteidiger erklärt ihm, dass gegen ihn Anklage erhoben wurde und sich das Verfahren augenbli...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / c) § 823 Abs. 1 BGB

Rz. 5 Im Bereich der Tatbestandsvoraussetzungen einer deliktischen Haftung haben sich durch die Reformgesetze außer der Vorverlagerung des Schmerzensgeldanspruchs in den vertraglichen Bereich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Tatbestandsvoraussetzungen entsprechen im Wesentlichen denen der vertraglichen Haftung.[31] Ein Schadensersatzanspruch des Patienten kann sich ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr A hatte eine Auseinandersetzung mit Herrn B, infolge derer Herr B leicht verletzt wurde. Wenige Tage später erfährt Herr A von der Staatsanwaltschaft, dass Herr B gegen ihn eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet hat. Kurze Zeit später wird er von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen. Herr A bittet nunmehr Rechtsanwalt R, de...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Umfang des Anspruchs

Rz. 129 Ersatzfähig ist der gesamte durch den Mangel kausal verursachte Schaden. Hierzu können Verdienstausfall bei Körperverletzung, Beschädigung von Hab und Gut etwa bei Unfällen oder durch Organisationsmängel gehören. § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB stellt auch klar, dass Aufwendungen (§ 284 BGB) erstattungsfähig sind. Hierzu können frustrierte Fahrtkosten (etwa wenn ein Flug weg...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorab: Übersicht Personenschaden

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 89 In der Ehe zwischen Herrn A und Frau A gibt es seit längerem Probleme. Eines Abends kam Herr A früher nach Hause und sah das Fahrrad von Herrn B vor der Haustür. Das ganze Haus mit Ausnahme des Schlafzimmers war dunkel. Es war offensichtlich, dass Herr B bei Frau A nächtigte. Herr A war außer sich über diesen Vertrauensbruch seiner Ehefrau. Überdies schliefen auch ihr...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 258 Bei einer verhältnismäßig geringen Anzahl von Tatbeständen, die regelmäßig den Bereichen der kleineren und mittleren Kriminalität zuzuordnen sind, ist das Vorliegen eines wirksamen Strafantrags Prozessvoraussetzung. Fehlt er – etwa weil er nie, nicht vom Antragsberechtigten gestellt oder wieder wirksam zurückgenommen wurde –, entsteht ein Verfahrenshindernis. Sind du...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Häufigste strafrechtliche Verkehrsverstöße

Rz. 57 Die häufigsten strafrechtlichen Verkehrsverstöße sind fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB), verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Fahren ohne Fa...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierter Sperre (3 Punkte)

Rz. 234 Handelt es sich um eine Straftat, bei der die Entziehung der Fahrerlaubnis oder aber eine isolierte Sperre angeordnet wird, erfolgt eine Bewertung mit drei Punkten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 StVG). Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeVmehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / d) Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB

Rz. 6 Im Arzthaftungsrecht kommen als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB insbesondere die Strafvorschriften über fahrlässige Körperverletzung nach § 230 StGB sowie über fahrlässige Tötung nach § 222 StGB in Betracht. Besonderheit dieser Anspruchsgrundlage ist, dass die Widerrechtlichkeit durch die Schutzgesetzverletzung indiziert wird,[41] das Verschulden hingegen in allen...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Immaterieller Schaden gem. § 253 BGB

Rz. 290 In § 253 Abs. 2 BGB ist der Anspruch auf Ersatz des Personenschadens – auch bei Gefährdungshaftung – geregelt. Voraussetzung für den Ersatz immateriellen Schadens ist die Verletzung eines der in § 253 Abs. 2 BGB genannten Rechtsgüter. Auszugleichen sind alle nachteiligen Folgen für die körperliche und seelische Verfassung des Verletzten wie Schmerzen, Unbehagen, Bedr...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Grenzen und das Verhältnis der Strafgewalt von Strafrichter und Schöffengericht

Rz. 246 Die §§ 24, 25 GVG regeln sowohl die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als auch die Zuständigkeit von Strafrichter und Schöffengericht zueinander. Das Amtsgericht ist nach § 24 Abs. 1, 2 StPO sachlich zuständig, wenn nichtmehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Anbahnungsgespräch und Bestätigung der Mandatsannahme

Rz. 6 Typischer Sachverhalt: Herr A trägt bei dem Anbahnungsgespräch mit Rechtsanwalt R vor, dass er mit Herrn B tatsächlich eine körperliche Auseinandersetzung gehabt habe. Zu den Schlägen sei es aber nur gekommen, weil Herr A Frau C, der Freundin von Herrn B, zu Hilfe habe kommen wollen, nachdem diese von ihrem Freund bedrängt und lautstark beleidigt worden war. Daraufhin ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO

Rz. 88 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 10. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.16: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO An die Staatsanwaltschaft _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen __...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 2.4 Verhältnis von Beschwerden nach § 13 AGG zu Meldungen nach dem neuen HinSchG

Mit Blick auf etwaige Diskriminierungstatbestände können Handlungen sowohl in den Anwendungsbereich des neuen HinSchG als auch in den Anwendungsbereich des AGG fallen. Das neue HinSchG ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Nach den Inhalten des Gesetzes müssen arbeitgeberseitig Whistleblowern die Möglichkeit gegeben werden, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch per...mehr

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§ 5 Der Strafprozess / D. Kontaktaufnahme

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§ 5 Der Strafprozess / VII. Exkurs: Täter-Opfer-Ausgleich

Rz. 18 Auch hier könnte ein kurzer Text hilfreich sein, um dieses Instrument zu erklären. Sammeln wir ein paar Stichpunkte und formulieren diese dann auf Englisch aus:mehr

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§ 5 Der Strafprozess / B. Internetauftritt

Rz. 2 In diesem kurzen Text stecken jede Menge Begrifflichkeiten.mehr

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FF 10/2025, Übertragung der... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin (im Folgenden Kindesmutter) und der Antragsgegner (im folgenden Kindesvater) sind die Eltern der drei betroffenen, derzeit zwölf, neun und sechs Jahre alten Kinder A, B und C. Die Kindeseltern übten die elterliche Sorge zunächst gemeinsam aus, weil die Kinder aus ihrer Ehe hervorgegangen sind. [2] Die Kindeseltern haben sich spätestens am 17...mehr

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FF 10/2025, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die 31-jährige Antragstellerin und der 40-jährige Antragsgegner streiten über einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs. I. [2] Mit Beschl. v. x.1.2025 hat das Amtsgericht – Familiengericht – Schwäbisch Gmünd nach am … 2023 erfolgter Trennung die zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner am … 2017 geschlossene Ehe geschieden und unter Ziffer 2 eine Entsc...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Der Strafverteidiger wendet sich mit seiner sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des AG. Gegenstand des Verfahrens ist ein Körperverletzungs- und Beleidigungsvorwurf gegen die ehemalige Angeklagte, die eine Nachbarin mit einem Kraftausdruck beleidigt, geschüttelt und in den Bauch getreten haben soll. Nach zwei Hauptverhandlungsterminen wurde die Mand...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / D. Patientenverfügung

Rz. 42 Mit einer Patientenverfügung kann man selbst bestimmen, wie man medizinisch behandelt werden möchte, wenn man krankheitsbedingt nicht mehr zu einer Willensäußerung in der Lage ist. Jeder ärztliche Eingriff stellt eine Körperverletzung dar. Er ist nur bei Einwilligung des Patienten gerechtfertigt und damit straffrei. Jeder hat das grundrechtlich geschützte Recht frei z...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 10.4 Beschränkung der Einsichtnahme

Auf Antrag des wirtschaftlich Berechtigten kann die registerführende Stelle die Einsichtnahme in das Transparenzregister vollständig oder teilweise beschränken. Der Antrag bedarf der Schriftform, kann aber elektronisch per E-Mail an das Transparenzregister übersandt werden (§ 12 TrEinV). Der Antragsteller muss seine persönlichen Daten wie Vor- und Nachnamen, Anschrift, E-Mai...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 8 ProdHaftG – Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung.

Gesetzestext 1Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert ist oder seine Bedürfnisse vermehrt sind. 2Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Körper- oder Gesundheitsverletzung.

Rn 24 Körper- und Gesundheitsverletzung lassen sich oft kaum exakt voneinander abgrenzen: Die Körperverletzung als unbefugter (nicht durch Einwilligung gedeckter) Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit (BGHZ 124, 52, 54 mwN; NJW 13, 3634 Rz 12; 22, 3509 Rz 16 mwN) bezieht sich stärker auf die äußere Integrität, die Gesundheitsverletzung auf innere körperl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Vom Geschädigten auf Veranlassung des Schädigers herbeigeführte Eigentumsverletzungen.

Rn 40 Str ist die Behandlung von Eigentumsverletzungen, die vom Geschädigten auf Veranlassung des Schädigers herbeigeführt wurden, bei denen der Geschädigte also die letzte Ursache gesetzt hat. Hier wird teilw eine Haftung nach § 823 I abgelehnt (zB Larenz/Canaris § 76 II 3 f; Stoll JZ 88, 153 ff [BGH 30.06.1987 - VI ZR 257/86] – zu einer Körperverletzung), zT aber auch beja...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unverhältnismäßigkeit.

Rn 12 Der Vorrang des Interesses des Eingreifenden ggü dem des Eigentümers der Sache ist nur in den Fällen gerechtfertigt, in denen letzteres einen höheren Rang als ersteres hat. Deshalb ist eine Güterabwägung notwendig, welche darauf gerichtet ist, dass der durch die gegenwärtige Gefahr drohende Schaden des Einwirkenden ggü dem Schaden, welcher dem Eigentümer durch die Einw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Dogmatische Ausgangspunkte.

Rn 207 Die Rspr sieht in jedem ärztlichen Eingriff – auch einem lege artis durchgeführten – eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die jedoch durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein kann (s nur BGHZ 29, 46, 49; 106, 391, 397 f; einschr BGHZ 176, 342 Rz 20: Haftung des Arztes nur bei Gesundheitsschaden des Patienten, krit Borgmann NJW 10, 3190, 3192; Grams ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 825 schützt die sexuelle Selbstbestimmung und überschneidet sich mit Ansprüchen aus § 823 I wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und aus § 823 II iVm §§ 174 ff StGB. Eine eigenständige Funktion kommt der Vorschrift nach der Einbeziehung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts in den Persönlichkeitsschutz und der ungewollten Schwangerschaft in den Tatbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 34 Die den Antrag stützenden Umstände sind vom Antragsteller substanziiert darzulegen. Dazu sind die einzelnen die Wohnungszuweisung begründenden Vorfälle nach Zeit, Ort, näheren Umständen und konkreten Folgen genau zu schildern (Schulz/Hauß, Rz 1125). Nicht ausreichend ist der Vortrag, der Antragsgegner habe wiederholt bedroht, misshandelt oder vergewaltigt (Ddorf FamRZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichtwidrigkeit.

Rn 22 Eine vorsätzliche Täuschung verstößt grds gg (vor)vertragliche Pflichten und die Anforderungen eines redlichen Rechtsverkehrs. Ausnahmsweise ist die Täuschung bei einer falschen Antwort auf eine unzulässige Frage nicht pflichtwidrig. Der Tatbestand des § 123 I Alt 1 wird insoweit um das ungeschriebene Merkmal der Pflichtwidrigkeit ergänzt. Fragen an den Arbeitsuchenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1829 entspricht unter Anpassung der Verweisungen und Vornahme kleinerer redaktioneller Korrekturen § 1904 I–IV aF. V aF ist jetzt in § 1820 II Nr 1 enthalten (BTDrs 19/24445, 260). Die Norm dient dem Schutz des Betroffenen vor medizinischen Behandlungen, die mit einer besonderen Gefahr für sein Leben verbunden sind oder durch die er zumindest einen länger dauernden ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten der Schadensfeststellung.

Rn 18 Im Vorfeld jedes Ersatzanspruchs (auch bei § 249) können dem Geschädigten Kosten für die Ermittlung des ersatzfähigen Schadens und des zum Ersatz verpflichteten Schädigers entstehen. BGHZ 66, 112, 115 hat diesen Aufwand jedoch ›aus Erwägungen des Verantwortungsbereichs und der Praktikabilität‹ idR für nicht ersatzfähig gehalten. Das soll nicht nur für einen Aufwand an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Keine Wiederholungsgefahr.

Rn 9 Nach III ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn Wiederholungsgefahr nicht besteht (III Nr 1), der Anspruch verwirkt ist (III Nr 2) oder die Täterinteressen überwiegen (III Nr 3). Rn 10 Wegen des präventiven Charakters der Norm ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn keine weiteren Gewalttaten zu besorgen sind, mithin keine Wiederholungsgefahr besteht. Durch die Gesetzesform...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 2333 I regelt die Entziehung des Pflichtteils der Abkömmlinge (§ 2303 Rn 2), II ordnet die entspr Geltung für Eltern und Ehegatten an. Deren schuldhafter Verstoß gg die Familiensolidarität (Rn 1) ist Voraussetzung der Entziehung (Ddorf NJW 68, 944 [OLG Düsseldorf 23.02.1968 - 7 U 128/66]). Daher liegt grds kein Entziehungsgrund vor, wenn der Berechtigte in Notwehr (§ ...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / II. Schadenspositionen

Rz. 19 In der Unfallschadensregulierung wird der Anwalt mit der Durchsetzung verschiedenster Schadenspositionen beauftragt.[10] Für die Bestimmung des Gegenstandswertes ist entscheidend, welche von diesen Positionen bei der Wertbestimmung berücksichtigt werden dürfen und welche als sogenannte Nebenforderungen außer Betracht bleiben müssen. Da auch für die außergerichtliche T...mehr

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ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / II. Bestattungskostenpflicht der Angehörigen nach Erbschaftsausschlagung

Wer das Erbe ausschlägt, um sich die Beerdigungskosten zu ersparen, ist auf der falschen Spur. Denn die Kostenübernahmepflicht gilt, wenn kein zahlungsbereiter Erbe "greifbar" ist, im Ergebnis auch für Angehörige, die das Erbe ausgeschlagen haben, und zwar nach öffentlichem Recht.[4] Gesetzgebungskompetenz für die Kostenabwälzung nach öffentlichem Recht haben die Bundeslände...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fürsorgepflicht.

Rn 99 Die Schadensabwendungspflicht als Teil der Fürsorgepflicht verpflichtet den ArbG, Vorkehrungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Persönlichkeit der ArbN zu treffen (§ 618 Rn 2), iRd Zumutbaren ihre Gegenstände vor Beschädigung zu schützen (BAG NZA 00, 1052) und vor drohenden Gefahren zu warnen (BAG NZA 09, 193 [BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07]). Der ArbG darf auch selb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Andere Sachen oder Nutzungsrechte.

Rn 45 Die eben dargestellte Berechnung des Nutzungswertes von Kfz ist von der Kommerzialisierung immer stärker in die Nähe eines Frustrationsschadens (vgl § 251 Rn 19) gerückt: Die Entschädigung nähert sich dann dem Betrag der Aufwendungen des Geschädigten, die wegen des Schadensereignisses ihren Zweck verfehlen. Andererseits hat BGHZ 55, 146, 151 f eine solche Schadensberec...mehr

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AGS 09/2025, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Das AG hatte gegen den (ehemaligen) Beschuldigte durch Strafbefehl wegen einer fahrlässigen Körperverletzung, die der Beschuldigte im Straßenverkehr begangen haben soll, eine Geldstrafe festgesetzt. Dem Beschuldigten wurde zur Last gelegt, als Lenker eines Lastkraftwagens bei der Einfahrt von einem Waldweg auf eine Kreisstraße einen vorfahrtsberechtigten Motorradfahrer übers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eingriffsvoraussetzungen.

Rn 4 § 1 gilt für jede natürliche Person als Opfer von Gewalt oder deren Androhung. Eine besondere Beziehung zwischen Opfer und Täter ist nicht erforderlich. Für die Entscheidung maßgeblicher Zeitpunkt ist der der Entscheidungsreife (Köln FamRZ 12, 645). Rn 5 Hinsichtlich der Rechtsgutsverletzungen hat der Gesetzgeber auf § 823 I zurückgegriffen, weshalb wegen der Bedeutung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gleiche Vorschriften.

Rn 17 In den §§ 11 1 StVG, 6, 8 HaftpflG, 36, 38 LuftVG, 8, 9 ProdHaftG und noch mehreren anderen finden sich Sondervorschriften über die Ersatzpflicht bei Körperverletzungen. Diese gehen zwar formal den §§ 842, 843 vor. Sachlich enthalten sie aber keine Abweichung, so dass dort die gleichen Probleme auftreten. Wo solche Vorschriften fehlen, kann man also ohne weiteres die a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnismäßigkeit.

Rn 5 Anders als bei der Notwehr ist es für den Notstand erforderlich, dass der durch die Notstandshandlung angerichtete Schaden nicht außer Verhältnis zu der dem bedrohten Rechtsgut drohenden Gefahr steht. Aus der Sozialbindung des Eigentums folgt, dass das geschützte Rechtsgut nicht wertvoller sein muss als das geschädigte, da von diesem die Gefahr ausgeht und daher das Erh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einbeziehungsinteresse des Gläubigers.

Rn 7 Insb wenn man den Drittschutz mit der Vertragsauslegung begründet, muss man konsequenterweise ein Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten in den vertraglichen Schutzbereich verlangen. Das hat der BGH zunächst mit der Formulierung getan, der Gläubiger müsse ›sozusagen für das Wohl und Wehe des Dritten mitverantwortlich‹ sein (etwa BGHZ 51, 91, 96). Diese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung § 620 BGB 11 Kalkulationsirrtum § 119 BGB 30 offener Kalkulationsirrtum § 119 BGB 32 verdeckter Kalkulationsirrtum § 119 BGB 31 Kampfsportarten § 254 BGB 41 Kanonisches Recht Vor §§ 2229 ff BGB 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung § 1585 BGB 2 Abänderungsklage § 843 BGB 7 Berechnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Anspruchsbegründende Umstände.

Rn 14 Erforderlich ist die Kenntnis der einen Anspruch begründenden Umstände (BGH NJW 10, 1195 [BGH 14.01.2010 - VII ZR 213/07] Rz 13), dh derjenigen Tatsachen, die zusammen den Tatbestand eines gesetzlichen Anspruchstatbestandes ausfüllen, zB im Fall der §§ 171 f Unkenntnis, dass Ausfertigung der notariellen Vollmachtsurkunde nicht vorlag (BGH NJW-RR 09, 547 [BGH 23.09.2008...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Maßstab.

Rn 2 Maßstab für die Fehlerhaftigkeit des Produkts sind die berechtigten Sicherheitserwartungen. Sie werden durch die nicht abschließende Aufzählung in § 3 I lit a–c konkretisiert und sind unter Bezugnahme auf die voraussichtlichen Benutzer des Produkts (sofern es sich hier um eine von der Allgemeinheit abgrenzbare Gruppe handelt, zB wenn die Werbung Minderjährige besonders ...mehr