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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 3 ... / I. Maßstab.

Prof. Dr. Renate Schaub
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Rn 2

Maßstab für die Fehlerhaftigkeit des Produkts sind die berechtigten Sicherheitserwartungen. Sie werden durch die nicht abschließende Aufzählung in § 3 I lit a–c konkretisiert und sind unter Bezugnahme auf die voraussichtlichen Benutzer des Produkts (sofern es sich hier um eine von der Allgemeinheit abgrenzbare Gruppe handelt, zB wenn die Werbung Minderjährige besonders anspricht, BGH NJW 09, 1669 Rz 7; 23, 3159 Rz 24; LG Flensburg VersR 98, 66, 67, bei Produkten für Heimwerker, BGH NJW 13, 1302 Rz 12, bei Produkttests, Leichsenring PHI 11, 130, 132 oder bei medizinischen Produkten, die auch für Risikogruppen gedacht sind, Karlsr BeckRS 20, 15041), sonst für die Allgemeinheit insgesamt (Hamm OLGR 00, 248; Köln NJW 06, 2272 [OLG Köln 06.04.2006 - 3 U 184/05]; zu Fahrassistenzsystemen Anders PHI 09, 230 ff; Voland/Conradi/Qiu/Schuck RAW 19, 75, 84 ff: Orientierung an § 1a II StVG; Rosenberger Die außervertragliche Haftung für automatisierte Fahrzeuge 22, 308 ff; Preuß Haftungsrecht beim Einsatz hoch- und vollautomatisierter sowie vollautonomer Fahrzeuge 21, 167 ff; zu Medizinprodukten Dahm-Loraing/Koyuncu PHI 10, 108, 110 ff; zu KI-basierten Medizinprodukten Haftenberger Die Produkthaftung für künstlich intelligente Medizinprodukte. Eine Analyse der Anwendbarkeit und Eignung der europäischen Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG 23, 189 ff) objektiv zu bestimmen (BGH NJW 09, 1669 [BGH 17.03.2009 - VI ZR 176/08] Rz 6; 13, 1302 Rz 12; BGHZ 200, 242 Rz 8; Staud/Oechsler § 3 Rz 15 ff; MüKo/Wagner § 3 Rz 6 ff; NK-BGB/Katzenmeier § 3 Rz 2, alle mwN). Bei technischen Neuentwicklungen, insb bei autonomen Systemen, ist allerdings bereits der Rekurs auf die berechtigten Sicherheitserwartungen problematisch, weil solche Erwartungen sich tw erst noch entwickeln müssen (s.a. Joggerst/W...

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