Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 19 UmwStG (SEStEG) Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch, Gesetz zur Fortsetzung der UntStRef: Änderung des UmwStG, DB 1997, 2144; Haritz, Überraschende Änderung des UmwStG, GmbHR 1997, 783; Thiel/Eversberg/van Lishaut/Neumann, Der UmwSt-Erl 1998, GmbHR 1998, 397; Wienands, Gewstliche Behandlung von Umw – Änderungen der §§ 18, 19 UmwStG durch das StEntlG 1999/2000/2002, GmbHR 1999, 462; Hierstätter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1 Verlustvortrag bei der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer (§ 10d EStG)

Tz. 198 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein verbleibender Verlustvortrag iSd § 10d EStG kann vom Einbringenden nicht auf die Übernehmerin übergehen (ebenso s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 2158). Die aufnehmende Pers-Ges ist weder bei der ESt noch bei der KSt St-Subjekt, so dass sie auch kein Träger eines (estlichen oder kstlichen) Verlustabzugs sein kann (s Heinicke, in Schmid...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Körperschaftsteuer

Tz. 151 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wenn eine Kö Einbringende iSd § 24 Abs 1 UmwStG ist, unterliegt ein Einbringungsgewinn oder -verlust der KSt. Gleiches gilt im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils durch eine Pers-Ges, an der Kö (mittelbar über eine andere Pers-Ges oder unmittelbar) als MU beteiligt sind. Der Einbringungsgewinn rechnet grds zum kstpfl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG Anhang 2 – Umstrukturierungen bei nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG und bei nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften

Teil A: Umstrukturierungen bei nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG steuerbefreiten Kassen Tz. 0 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die nachfolgende Kommentierung (Tz 1–24) beschr sich auf Umstrukturierungen von UK iSd § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG. Im Übrigen wird auf die ausführliche Kommentierung des UmwStG verwiesen. 1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zugrunde gelegt werden das UmwStG idF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 228 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Siebte Teil des UmwStG (s § 24 UmwStG) enthält im Gegensatz zum Sechsten Teil des UmwStG (s §§ 20ff UmwStG) keine Regelung zur Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung von (einbringungsgeborenen) Anteilen an der Übernehmerin, die aus einer Sacheinlage gem § 24 Abs 1 UmwStG hervorgegangen sind. Die Entbehrlichkeit spezieller Bestimm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich (§ 9 S 1 UmwStG)

2.1 Formwechsel 2.1.1 Begriff Tz. 5 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 9 iVm § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG setzt einen Formwechsel iSd § 190 Abs 1 UmwG (s hierzu § 1 UmwStG Tz 32ff und 62 ff) oder einen vergleichbaren ausl Vorgang (s hierzu § 1 UmwStG Tz 86 ff) voraus. Durch die Streichung des § 1 Abs 2 UmwStG mit dem KöMoG ist § 9 UmwStG nunmehr "globalisiert" und erfasst weltweit alle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Einbringung von Betriebsvermögen

Ausgewählte Literaturhinweise: Freikamp, Transaktionen iSd § 6 Abs 5 S 3 EStG aus dem Vermögensbereich eines MU in den Jahren 1999/2000, BB 2001, 2618; Kühn, Bw-Fortführung bei der Übertragung einzelner WG, GStB 2001, 361; van Lishaut, Einzelübertragung bei MU-Schaften, DB 2001, 1519; Groh, Die Vermögensübertragung auf Schw-Pers-Ges als Lehrstück der MU-Besteuerung, DB 2002, 190...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Stichtag bei Einbringung durch Einzelübertragung

8.2.1 Eigentumsübergang an Sachgesamtheit Tz. 159 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine ges Bestimmung zur zeitlichen Realisierung des Einbringungstatbestands iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Fall der Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge enthält § 24 UmwStG nicht. § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG, der die Bestimmungen des stlichen Übertragungsstichtags bei Sacheinlagen in eine Kap-Ges gem § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9 Hybride Rechtsformen

Tz. 135 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Problematisch sind ferner Umw von Rechtsträgern hybrider Rechtsform. Maßgebend für die umwstliche Beurteilung eines Rechtsträgers ist dessen zivilrechtliche Rechtsform. Das soll nachfolgend am Bsp einer atypisch stillen Beteiligung (dazu bereits s Tz 53 ff) und anhand der KGaA dokumentiert werden. 2.9.1 Atypisch stille Beteiligung Tz. 136 Sta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Gemeinnützige rechtsfähige Stiftung als übertragender Rechtsträger

4.4.1 Besonderheiten des UmwG für rechtsfähige Stiftungen Tz. 150 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gem § 161 UmwG ist für rechtsfähige Stiftungen (s § 80 BGB) und damit auch für gemeinnützige rechtsfähige Stiftungen von den Spaltungsformen des § 123 UmwG nur die Ausgliederung (s § 123 Abs 3 UmwG) zulässig. Zur Ausgliederung durch eine gemeinnützige Stiftung s Hörtnagl (in S/H, 10. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einbringung mit Ausgleichszahlung (Zuzahlung, Darlehensgewährung)

3.4.1 Einbringung für eigene (dh § 24 UmwStG) oder fremde Rechnung gegen Entgelt (dh Veräußerung) Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Von der Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG abzugrenzen (dh entgeltliche Übertragungen im Wege der offenen Einlage, s Tz 5) sind die übrigen Veräußerungsvorgänge von BV an eine Pers-Ges. Bei eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Zweiter bis Fünfter Teil (§ 1 Abs 1 UmwStG)

2.1.1 Überblick Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der sachliche Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 1 UmwStG geregelt. Der Zweite bis Fünfte Teil des Ges erfasst: die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1 und 2 UmwG von Kö oder vergleichbare ausl Vorgänge sowie entspr Vorgänge des Art 17 SE-VO und des Art 19 SCE-VO ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Bilanzierungsfragen (§ 9 S 2 UmwStG)

4.1 Keine Handelsbilanzen Tz. 23 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Da der Formwechsel nicht zu AK des Rechtsträgers neuer Rechtsform führt, sondern aufgr der Identität des bisherigen und des neuen Rechtsträgers an den bisherigen Bw usw festzuhalten ist, darf der Rechtsträger neuer Rechtsform keine von den Bw des Rechtsträgers bisheriger Rechtsform abw Bil-Ansätze wählen. Deshalb sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Einbringungsgewinn

7.1 Ermittlung Tz. 130 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Wert, mit dem das eingebrachte BV in der Gesamthandsbil der aufnehmenden Pers-Ges einschl der positiven und negativen Erg-Bil der Gesellschafter und ggf deren Sonderbil (im Fall der Einbringung von BV in das Sonder-BV der Übernehmerin) angesetzt worden ist, wird gem § 24 Abs 3 S 1 UmwStG als Veräußerungspreis für den Einbr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Übertragung gegen Entgelt, das nicht in Gesellschaftsrechten besteht

3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin) Tz. 59 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräuß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Ausnahmen der Buchwertfortführung

3.3.2.4.1 Gewinnrealisierende Übertragung (Übersicht und Grundsätze) Tz. 52 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Übersicht (Gewinn oder Verlust aus Tw-Ansatz) Abw von der Rechtsfolge der Bw-Übernahme gem § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG sind in folgenden Ausnahmefällen die stillen Reserven/stillen Lasten (ggf nachträglich) im Zeitpunkt der Übertragung wegen eines zwingenden Ansatzes des übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Steuerlicher Rückbezug des Formwechsels (§ 9 S 3 UmwStG)

5.1 Rückbezug im Allgemeinen Tz. 27 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wie vorstehend bereits erwähnt, enthält § 9 UmwStG für den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges eine eigenständige stliche Rückwirkungsregelung. Die in § 2 Abs 1 und 2 UmwStG enthaltene Rückbeziehungsregelung hilft für den Formwechsel nicht weiter, weil sie an den Stichtag einer H-Bil anknüpft (s § 17 Abs 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens (Bewertungswahlrecht, § 24 Abs 2 UmwStG)

6.1 Umfang des Bewertungswahlrechts 6.1.1 Regelbewertung und Bewertungsobergrenze: Gemeiner Wert Tz. 113 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Das unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV wird durch die Übernehmerin iR eines tauschähnlichen Erwerbsvorgangs angeschafft (s Tz 5). Abw vom dem allg AK-Prinzip des § 6 Abs 1 EStG hat die erwerbende Pers-Ges das eingebrac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Einkünfteermittlung bei Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen (§ 8 Abs 1 S 1 UmwStG)

2.1 Regelungsinhalt des § 8 Abs 1 S 1 UmwStG Tz. 4 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 8 Abs 1 S 1 UmwStG sind in den Fällen, in denen das übertragene Vermögen nicht BV des übernehmenden Rechtsträgers wird, die Eink "bei diesem" oder den Gesellschaftern des übernehmenden Rechtsträgers zu ermitteln. Auch wenn der Ges-Geber im Fall des Vermögensübergangs auf eine Pers-Ges damit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Sechster bis Achter Teil (§ 1 Abs 3 UmwStG)

2.2.1 Überblick 2.2.1.1 Erfasste Umwandlungsarten Tz. 49 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Sechste bis Achte Teil des UmwStG findet dem Grunde nach auf solche Umw-Vorgänge Anwendung, die gem § 1 Abs 1 UmwStG nicht schon unter den Zweiten bis Fünften Teil des UmwStG fallen. Das sind im Wes folgende Umw-Konstellationen: gem § 1 Abs 3 Nr 1 UmwStG die Verschmelzung, Aufspaltung und Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3 Tarifermäßigung

7.5.3.1 Buchwertansatz Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Fall der Bewertung des BV zum Bw gelten die eingebrachten WG als zum Bw an die Übernehmerin veräußert (s § 24 Abs 3 S 1 UmwStG). Es entsteht infolgedessen kein Einbringungsgewinn (es kann sich ein Einbringungsverlust aus dem Anfall von Einbringungskosten ergeben, s Tz 130 aE). Werden unwes WG zurückbehalten und dadu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Bewertungsansatz und Ausübung des Bewertungswahlrechts

6.2.1 Bestimmung über die Bewertung Tz. 116 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die aufnehmende Pers-Ges (Übernehmerin) allein übt das (Antrags-)Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des Regelansatzes gem § 24 Abs 2 S 1 UmwStG (gW) aus. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die Pers-Ges hat … anzusetzen …" (zur bisherigen Rechtslage schon: s Urt des BFH v 26....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Sechster bis Achter Teil (§ 1 Abs 4 UmwStG)

3.3.1 Wirkungsweise der Vorschrift Tz. 157 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der pers Anwendungsbereich des Sechsten bis Achten Teils richtet sich nach § 1 Abs 4 UmwStG . Dabei ist im Zusammenhang mit Pers-Ges eine gesellschafterbezogene Sichtweise anzuwenden (s Tz 54). Bei mehrstöckigen Pers-Ges-Strukturen wird auf die Gesellschafter der obersten Pers-Ges abgestellt (s Graw, in R/H/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Einleitung

1.1 Gesetzliche Regelung (Neufassung durch SEStEG, EU-Konformität und Verfassungsmäßigkeit) Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Siebte Teil des UmwStG behandelt die ertrstliche Beurteilung der "Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges" (ges Titel des Siebten Teils). Dieser Abschnitt des UmwStG umfasst nur einen Paragraphen (s § 24 UmwStG). Du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Verlustverwertung

9.4.1 Verlustvortrag bei der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer (§ 10d EStG) Tz. 198 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein verbleibender Verlustvortrag iSd § 10d EStG kann vom Einbringenden nicht auf die Übernehmerin übergehen (ebenso s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 2158). Die aufnehmende Pers-Ges ist weder bei der ESt noch bei der KSt St-Subjekt, so dass sie auch kein Träger ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Umwandlungsteuerrechtliche Behandlung der Spaltungen

4.1.2.1 Überblick Tz. 125 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 15 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf andere Kö. Die Ausgliederung auf andere Kap-Ges fällt nicht unter § 15 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.44), sondern ist ein Fall der Betriebs- bzw Teilbetriebseinbringung iSd § 20 UmwStG. § 16 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf Pers-Ges. Die Ausgliederung a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Vergleichbare ausländische Vorgänge

2.4.1 Überblick Tz. 86 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Neben den in § 1 Abs 1, 3 UmwStG genannten nationalen Umw-Arten erfasst das UmwStG in bestimmtem Umfang auch ausl Vorgänge. Ausl Vorgänge idS sind zum einen Umw, die ausschl ausl Rechtsträger mit oder ohne Inl-Vermögen betreffen und zum anderen grenzüberschreitende Vorgänge, dh Umw, an denen neben inl auch ausl Rechtsträger bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Gewerbesteuer

7.7.1 Einbringung durch natürliche Personen Tz. 152 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 UmwStG enthält keine gewstliche Sonderregelung zur Behandlung eines Einbringungsgewinns; es gelten die allg Bestimmungen des GewStG. Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG ist dem Grunde nach eine Betriebsveräußeru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Zeitpunkt der Einbringung (§ 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG)

8.1 Bedeutung Tz. 158 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Einbringungstatbestand iSd § 24 Abs 1 UmwStG wird zu einem konkreten Stichtag (s Tz 159) realisiert. Dieser "Einbringungszeitpunkt" (s Begrifflichkeit in § 24 Abs 5 UmwStG) markiert den Stichtag, an dem die Übertragung des BV iSd § 24 Abs 1 UmwStG stlich wirksam wird und die Rechtsfolgen für den Einbringenden und zugleich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1 Grundsätze der Verlustverwertung

9.4.3.1.1 Rechtsgrundlagen Tz. 204 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird ein (Teil-)Betrieb mit Verlustvorträgen in eine Pers-Ges eingebracht und wird der Einbringende als Gegenleistung MU der aufnehmenden Pers-Ges (s § 24 Abs 1 UmwStG), stellt sich die Frage nach der Berücksichtigung eines dem eingebrachten (Teil-)Betrieb zuzurechnenden gewstlichen Fehlbetrags in der aufnehmenden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Drittstaatenumwandlungen

4.1 Drittstaatenverschmelzung Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bis zum Inkrafttreten des KöMoG war der pers Anwendungsbereich des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften beschr. Für stliche Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2021 (s § 27 Abs 18 UmwStG) sind die Beschränkungen weggefallen (s Tz 156b). Bis zur Globalisierung des Anwendungsbereichs des UmwStG iRd KöMoG existierten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Spaltungen

4.3.2.1 Überblick Tz. 138 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen von gemeinnützigen eV dürften – bis auf die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (s Tz 143) – keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden. Hinsichtlich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Auswirkungen im Falle der Aufspaltung auf Pers-Ges, Kap-Ges oder G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Entsprechende Geltung der §§ 11 bis 15 UmwStG (§ 19 Abs 1 UmwStG)

2.1 Übertragende Körperschaft Tz. 3 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein gewstpfl Übertragungsgewinn ergibt sich in den Fällen des § 11 UmwStG insoweit, als höhere Werte als die Bw anzusetzen sind, weil etwa kein Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertansatz gestellt wird bzw die spätere Besteuerung der übergehenden stillen Reserven nicht sichergestellt ist (s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Minderung vortragsfähiger Fehlbeträge iSd § 10a GewStG (§ 19 Abs 2 UmwStG)

3.1 ... der übertragenden Körperschaft Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 19 Abs 2 UmwStG gelten § 12 Abs 3 und § 15 Abs 3 UmwStG für die vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Kö entspr. § 19 Abs 2 UmwStG ist durch das SEStEG an die geänderten § 12 Abs 3 und § 15 Abs 3 UmwStG angepasst worden. Diese Vorschriften, die vorher für Verschmelzungen und Spaltungen zwis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

6.3.1 Verlust oder Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts (§ 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG) Tz. 128 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine von der Regelbewertung mit dem gW abw Minderbewertung (mit dem Bw oder Zwischenwert) ist gem § 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG ausgeschlossen, wenn und soweit das inl Besteuerungsrecht hinsichtlich des eingebrachten BV ausgeschlossen (s Tz 128a) od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Nicht unter § 24 UmwStG fallende Einbringungsvorgänge

3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft Tz. 40 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Auswirkungen der Sacheinlage für den Einbringenden

11.1 Unmittelbare Rechtsfolgen Tz. 237 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unmittelbaren Rechtsfolgen für den Einbringenden aus dem BV-Transfer in eine Pers-Ges ergeben sich hinsichtlich der Fragen, ob und in welcher Höhe ein Gewinn aus der Einbringung des Sacheinlagegegenstands entsteht (s Tz 130ff zur Entstehung, Ermittlung und Besteuerung eines Einbringungsgewinns), ab welchem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3 Übertragende Umwandlungen

2.4.3.3.1 Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge Tz. 103 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein maßgebliches Kriterium der Vergleichbarkeit des grenzüberschreitenden oder sonstigen ausl Umw-Vorgangs mit den in § 1 UmwStG genannten inl Umw-Arten war bislang bei den übertragenden Umw die Art des Vermögensübergangs. Das UmwStG setzt in seinem Zweiten bis Fünften Teil grds die Übertragung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Umwandlungsverfahren

Tz. 113 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 In seinen wes Schritten ist das Umw-Verfahren für alle Arten der Umw gleich (s Heckschen, in W/M, § 1 UmwG Rn 9). Die Schritte werden nachstehend in stark vereinfachter Form erläutert. Wegen des Ablaufs des Umw-Verfahrens anhand von Grundtypen s Stengel (in H/M, 6. Aufl, UmwStG, Einf A Rn 248 ff). 2.5.1 Vorbereitung Tz. 114 Stand: EL 122 – ET...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Gemeinnützige GmbH als formwechselnder Rechtsträger

3.1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einzelheiten: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH ua mögliche Formwechsel in eine Pers-Ges hätte eine Verletzung der Vermögensbindung durch die tats Geschäftsführung zur Folge, die gem § 63 Abs 2 iVm § 61 Abs 3 AO zur rückwirkenden vollen StPflicht für die letzten zehn Jahre führen wü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Schädliche Veräußerung innerhalb der Sperrfrist (Tatbestand)

12.3.1 Übersicht Tz. 243 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Tatbestand der § 24 Abs 5 UmwStG erfordert, dass eine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG gegeben ist, bei der das eingebrachte Vermögen mit dem Bw oder einem Zwischenwert angesetzt worden ist (s Tz 246) und das eingebrachte Vermögen ganz oder tw aus einer Beteiligung an einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse bestand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Auswirkung der Einbringung für die Gewinnermittlung der Übernehmerin (§ 24 Abs 4 Hs 1 UmwStG)

9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens) Tz. 177 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzube...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Übertragung auf eine Personengesellschaft

3.1.1 Anwendbare Vorschriften Tz. 15 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 4 UmwStG regelt die Auswirkung der Verschmelzung auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges. § 5 UmwStG enthält Regelungen zur Besteuerung ihrer AE. § 7 UmwStG schließlich regelt, dass die Gewinnrücklagen der übertragenden Kö als Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu versteuern sind. § 8 Abs 1 S 2 UmwStG idF vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Zivilrechtliche Wirksamkeit des Übertragungsvorgangs

2.6.1 Umwandlungsfähigkeit der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger Tz. 119 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Um einen Umw-Vorgang erfolgreich durchführen zu können, ist gesellschaftsrechtlich die Umw-Fähigkeit der daran beteiligten Rechtsträger erforderlich; dh, sie müssen umw-rechtlich als solche für den betreffenden Umw-Vorgang zugelassen sein. Umw-Fähig sind vor allem jur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Weitere Gewinnermittlung mit dem übernommenen Vermögen

9.2.1 Grundsätze und Behandlung der Einbringungskosten (insbesondere Grunderwerbsteuer) Tz. 178 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Wert, mit dem die Übernehmerin das eingebrachte BV in ihrer Bil einschl Ergänzungs- und Sonder-Bil ansetzt, ist die Ausgangsbasis für die weitere Ermittlung des estlichen oder kstlichen Gewinns der MU-Schaft. Dieser konkrete Bewertungsansatz gilt auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Spaltungen

4.1.1.1 Überblick Tz. 101 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonderfall der Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö – keine praktische Bedeutung haben, weil der Vermögensübergang auf die übernehmenden Rechtsträger ohne Gegenleistung an den übertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Formwechsel

2.1.1 Begriff Tz. 5 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 9 iVm § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG setzt einen Formwechsel iSd § 190 Abs 1 UmwG (s hierzu § 1 UmwStG Tz 32ff und 62 ff) oder einen vergleichbaren ausl Vorgang (s hierzu § 1 UmwStG Tz 86 ff) voraus. Durch die Streichung des § 1 Abs 2 UmwStG mit dem KöMoG ist § 9 UmwStG nunmehr "globalisiert" und erfasst weltweit alle Formwechsel, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 vorläufig frei 2.1 Zweiter bis Fünfter Teil (§ 1 Abs 1 UmwStG) 2.1.1 Überblick Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der sachliche Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 1 UmwStG geregelt. Der Zweite bis Fünfte Teil des Ges erfasst: die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1 und 2 UmwG von Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einbringen des Betriebsvermögens

5.4.1 Einbringungsvorgang Tz. 102 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Begriff des "Einbringens" wird in § 24 Abs 1 UmwStG aF/nF nicht definiert. Daher verstand man im UmwSt-Recht idF vor SEStEG unter "Einbringen" als stlichen Begriff jedweden Vorgang, der zu einer Zuordnung des zivilrechtlichen oder (zumindest) wirtsch Eigentums zum mitunternehmerischen BV bei der aufnehmenden Ges...mehr