Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderzuschlag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die nunmehr in § 51a Abs 2 EStG enthaltene Regelung wurde durch das EStRefG vom 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) in das EStG eingefügt. Da durch das EStRefG die Kinderfreibeträge abgeschafft und durch das allgemeine Kindergeld ersetzt wurden, hätte sich ohne die Einfügung des § 51a EStG die Bemessungsgrundlage für die KiSt erhöht. Da die Landes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a EStG in der durch das StMBG vom 21.12.1993 (BGBl I 1993, 2310) geänderten Fassung ist seit dem VZ 1994 anzuwenden. § 51a EStG idF des JStG vom 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1259) findet ab dem VZ 1996 Anwendung. § 51a EStG in der durch das Gesetz zur Familienförderung vom 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) geänderten Fassung ist ab dem VZ 2000 an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.3.4 Zulagen und Auslösungen

Rz. 42 Bei Zulagen ist zu unterscheiden. Sie sind ebenfalls in den Verdienst einzubeziehen, wenn sie der Vergütung der Arbeitsleistung dienen, nicht aber dann, wenn sie nur mit der tatsächlichen Arbeit anfallende Aufwendungen ausgleichen sollen. Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten wie beispielsweise Nachtzuschläge oder Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeiten dienen der ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Kindergeld als Sozialleistung

Rz. 95 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Soweit das KiG als Sozialleistung organisiert ist, wird der auf die Steuern begrenzte Erläuterungsbereich des ABC-Führer Lohnsteuer überschritten. Das Folgende enthält deshalb nur die zum Verständnis der Zusammenhänge erforderlichen Hinweise; zur Vertiefung wird auf die Kommentare zum BKGG und zum SGB verwiesen. Rz. 96 Stand: EL 136 – ET: 11/...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KiG wurde von 1955 bis zum 31.03.1961 nur für das dritte Kind und für weitere Kinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Empfängers gewährt. Vom 01.04.1961 bis 31.12.1974 wurde schon für das zweite Kind KiG gezahlt, für das eine Einkommensgrenze galt. Von 1975 bis 1995 sah das BKGG – unabhängig vom Einkommen des Berechtigten – schon ab ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber unterschiedliche Wege beschritten, um die Belastung der Eltern mit Kindern zu mindern. Sie waren gekennzeichnet von politischen Vorstellungen des Gesetzgebers, den Vorgaben des BVerfG und den Zwängen der öffentlichen Haushalte. Rz. 11 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Vor 1975 minderten Kinderfreibeträge die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Hinzurechnung von Kindergeld

Rz. 150 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Hat das FA für Zwecke der ESt-Festsetzung Freibeträge iSv § 32 Abs 6 EStG abgezogen, so muss es die Kindergeldbeträge, auf die ein Anspruch besteht, der tariflichen ESt in entsprechendem Umfang (> Rz 156) hinzurechnen (§ 31 Satz 4, § 2 Abs 6 Satz 3 EStG). Unberücksichtigt bleibt bei der Hinzurechnung jedoch der KiG-Anspruch für nach § 70 Ab...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderadditive

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Belastungen der Eltern durch ihre Kinder werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.6 Leistungen zur Bildung/Teilhabe

Kern dieser Leistungen ist das sog. "Bildungs- und Teilhabepaket", mit dem junge Menschen aus einkommensschwachen Familien unterstützt werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Weitere Voraussetzung ist, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.3 Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig i. S. d. SGB II ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern erhält.[1] Hinweis Verpflichtung zur Beantragung von vorrangigen Sozialleistungen Wer Anspruch auf ander...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.2 Sofortzuschlag für Kinder

Bis zur Einführung der im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarten Kindergrundsicherung ist in den Grundsicherungssystemen ein Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 EUR monatlich verankert. Damit sollen die Lebensumstände und Chancen der von Armut betroffenen oder bedrohten Kinder verbessert und finanzielle Spielräume für die Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Arbeitsm...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Berücksichtigung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe verfolgt das Ziel, eine finanzielle, materielle Basis zu schaffen, die als Grundlage zur Herstellung von Chancengleichheit dienen kann. Anspruchsgrundlage ist § 19 Abs. 2 Satz 1. Die Leistungen sind bedarfsauslösend. Das bedeutet, dass ein eigenständiger Anspruch auf alle oder einzelne Leistungen zur Deckung de...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.9 Zuständiger Leistungsträger

Rz. 109 Zuständiger Leistungsträger für die Leistungen nach § 28 sind die kommunalen Träger (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Demnach werden die Leistungen durch die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a oder durch die nach § 44b gebildeten gemeinsamen Einrichtungen des kommunalen Trägers und der Agentur für Arbeit in den Jobcentern erbracht. Übertragen die Bundesländer die Erbr...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 4 wurde mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) geändert. Vom 9.2.2010 bis 31.12.2010 ...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.4 Persönlicher Schulbedarf (Abs. 3)

Rz. 58 Die Leistungen zur Deckung des persönlichen Schulbedarfes entsprechen dem sog. Schulbedarfspaket nach § 24a in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung. Allerdings ist die Leistung nach Abs. 3 anders als die Vorgängerregelung nach § 24a bedarfserhöhend ausgestaltet. Die Leistung wird also nur bei Bedarf gewährt, wenn der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Die Lei...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 2 Kinderzuschläge und -zuschüsse

Zahlt der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer als Bestandteil des Entgelts Kinderzuschläge, sind diese entsprechend der lohnsteuerrechtlichen Beurteilung Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und beitragspflichtig. Solche Entgeltbestandteile sind bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen, da Zuschläge mit Rücksicht auf den Familiensta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 3 Kinderzulage

Kinderzulagen oder Kinderzuschläge, die der Arbeitgeber zahlt, gehören ebenso wie Familienzuschläge zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt auch für Kinderzuschläge und Kinderbeihilfen, die aufgrund der Besoldungsgesetze, besonderer Tarife oder ähnlicher Vorschriften gewährt werden.[1] Bei der Feststellung der Krankenversicherungspflicht bleiben Zuschläge, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 1 Berücksichtigung von Kindern

Aufwendungen für den Unterhalt, die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung eines Kindes werden grundsätzlich durch das Kindergeld oder ggf. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf berücksichtigt. Kinderzuschläge beim Elternteil Zahlt der Arbeitgeber Kinderzuschläge und Beihilfen (z. B. nach den Besoldungsgesetzen des Bun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Bezeichnung AsylbLG ist irreführend, weil das Gesetz nicht nur auf Asylbewerber Anwendung findet (vgl. § 1 Abs. 1). Das BVerfG (Urteil v. 18.7.2012, 1 BvL 10/10) hat hierzu ausgeführt: Zitat Der Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes ist seit 1993 mehrfach erweitert worden und umfasst heute Menschen mit einem sehr unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7.1 Leistungen, auf die angerechnet wird (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 20 Abs. 5 Satz 1 bestimmt, dass die Berücksichtigungs- und Anrechnungsverbote nach Abs. 1-4 nicht für die hier ausdrücklich genannten Leistungen gelten.[1] Auf diese in Abs. 5 genannten einkommensabhängigen Sozialleistungen werden das Elterngeld und das Elterngeld Plus und die vergleichbaren Leistungen der Länder also angerechnet. Das Mindestelterngeld ist für die Bezieh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7.4 Verfassungsrechtliche Fragen zu Abs. 5

Rz. 26 Gegen die Regelung des Abs. 5 sind verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden.[1] Zwar ist Art. 1, 20 Abs. 3 GG (Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums) durch die Regelung nicht betroffen, denn das Existenzminimum ist durch die Zahlung von Alg II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und AsylbLG bereits sichergestellt. Dass familienbezogene Sozialleistungen wie Elterng...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Regelung verfolgt den Zweck, allen Berechtigten das Mindestelterngeld von 300 EUR pro Monat tatsächlich als verfügbares Einkommen zukommen zu lassen (sog. Mindestbetrag; Ausnahme Abs. 5). Wird Elterngeld Plus für die entsprechend längeren Zeiträume bezogen, verringern sich die Beträge um die Hälfte, also auf 150 EUR/Monat (Abs. 3). Das Elterngeld hat insoweit eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 59 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Exkurs: Vergütungsbericht nach § 162 AktG

Rz. 41 Mit dem ARUG II ist der Vergütungsbericht ab dem Gj 2021 aus dem Konzernlagebericht herausgelöst worden und muss seither als gesonderter Bericht nach § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam erstellt und getrennt vom Konzernlagebericht veröffentlicht werden.[1] Nach § 162 Abs. 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft seit dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.13.2 Beantragung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, BAFöG, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag)

Die Beantragung reiner Sozialleistungen stellt keine Annexberatung dar, weil kein sachlicher Zusammenhang zwischen der Hauptleistung, der steuerlichen Beratung, und der Nebenleistung, der Beantragung der Sozialleistungen, besteht. Auch die zur Erlangung der Sozialleistung erforderlichen steuerlichen Angaben (Einkommen, Einkünfte etc.) führen nicht dazu, dass ein ausreichende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 6.4 Elterngeld-Mindestbetrag

Elterngeldberechtigte, die in dem vor der Geburt des Kindes maßgeblichen Zeitraum nicht erwerbstätig waren und somit keine Minderung des Erwerbseinkommens geltend machen können, erhalten grds. ein Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags bzw. "Sockelbetrags" von 300 EUR (§ 2 Abs. 4 BEEG). Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 EUR. Anrechnung des Mind...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 17.1 Kinderzuschlag

Nach § 6a Bundeskindergeldgesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen (geringfügig verdienende Eltern bzw. Elternteile) für Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils monatlich ein "Kinderzuschlag" zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Der Antrag auf Kinderzuschlag ist gesondert neben dem Kindergeldantrag bei der Familienkasse zu stellen.[1] Der Zuschlag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 1.6 Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen beim Kindergeld

Lohnsteuerhilfevereine sind nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugt, ihre Mitglieder im Zusammenhang mit dem Kindergeld nach dem EStG zu beraten. Für das sozialrechtliche Kindergeld (Bundeskindergeldgesetz, BKGG) haben Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nr. 11 StBerG keine Beratungsbefugnis. Das sozialrechtliche Kindergeld hat allerdings in der Praxis keine große B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 13.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II (ALG II))

Rz. 683 Mit Wirkung vom 1.1.2005 waren die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst worden, dem Bürgergeld [721] (bis 1.1.2023: Arbeitslosengeld II (ALG II)). Bürgergeld im Überblick:[722]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 31. Zweites Familienentlastungsgesetz

Rz. 101 In diesem Gesetz[49] werden folgende Verbesserungen mit Wirkung zum 1.1.2021 umgesetzt: Erhöhung des Kindergeldes um 15 EUR pro Monat auf folgende Beträge: Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 EUR um 288 EUR auf 5.460 EUR. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kin...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 12. Steuerentlastung 2017/2018

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Überleitungstarifvertrag / 2.1.2 Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD (§ 2 TVÜ)

In § 2 sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TVöD ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TVöD den BAT, BAT-O, BMT-G usw. und die diese ergänzenden Tarifverträge der VKA nicht einfach ersetzen. Der BAT (kommunal) ist folglich auch nach dem 30.9.2005 weiterhin in Kraft. Anders beim Bund: Dort ersetzt der TVöD seit dem...mehr

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Auslandskinder / 5.1.1 Für Kinder in anderen EU-/EWR-Staaten und der Schweiz

Für zu berücksichtigende Kinder des Anspruchsberechtigten, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz haben, wird vorbehaltlich der Vorrangregelungen Kindergeld i. H. d. inländischen Sätze gezahlt.[1] Besteht für ein Kind, das in einem anderen EU-/EWR-Staat seinen Wohnsitz hat, gleichzeitig sowoh...mehr

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Klose, SGB I § 19a Leistung... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Das Recht der Grundsicherung nach Abs. 1 bringt das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum zum Ausdruck, das der verfassungsrechtlich gesicherten Würde des Menschen und dem Sozialstaatsgebot zu entsprechen hat. Rz. 4 Unter dem Begriff der Arbeitsuchenden sind tatsächlich erwerbsfähige Menschen zu verstehen. Darunter fallen Menschen, die Arbeit suchen, Arbeitslose, aber a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.1 Arbeitnehmer, Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, bildet das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtigen Einnahmen. Angesprochen ist hier der Personenkreis, der gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegt. Der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff deckt sich nicht mit dem des Steuerrechts (vg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu...mehr

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Pfändung von Lohn / 16 Das Pfändungsschutzkonto nach § 851k ZPO

Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung bargeldlos auf das Girokonto des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens auf dieses Konto. Pfändet nun der Gläubiger auch dieses Girokonto, greift er auf dieses Einkommen des Schuldners zu, da der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen hier nicht mehr besteht. De...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 67 ist im Zuge der schnell zunehmenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) mit spürbaren Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung wieder mit Gesetzestext belegt worden. Ausgangsüberlegung des Gesetzgebers der 19. Legislaturperiode war, dass für einzelne Branchen die Maßnahmen zur Vermeidung des COVID-19 in Teilen zum erheblichen bis vollständigen A...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.1 Überblick

Rz. 20 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund COVID-19 greifen (vgl. die Gesetzesbegründung zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2). Diese Leistungen sollen demnach schnell und unbürokra...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.3 Zurechnung von Einkommen zu Personen

Rz. 11 Das Einkommen des Stiefvaters in der Bedarfsgemeinschaft ist zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 14.3.2012, B 14 AS 17/11 R). Das gilt auch bei volljährigen Kindern (vgl. § 9 Abs. 2). Bei unverheirateten Kindern ist auch das Einkommen des in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners eines Elternteils als Einkommen zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 2). Diese umstritte...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 248 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018 S. 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. ders., Umsetzung der Grundrente (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert um ausbildungsbedingten A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2.

Rn 13 Nicht subsidiäre Sozialleistungen sind das Wohngeld, dies ist Einkommen, soweit es nicht erhöhte Wohnkosten abdeckt, sowie BAföG-Leistungen, soweit sie nicht subsidiär gewährt werden; die Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII ist ebenfalls als Einkommen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für den Kinderzuschlag gem § 6a BKindG (BGH FamRZ 21, 181).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Kindergeld etc (Abs 2 Nr 3).

Rn 73 Wegen ihrer Zweckbestimmung geschützt sind schließlich auch das Kindergeld und andere Leistungen für Kinder. Gemeint sind damit nur staatliche Transferleistungen iSd § 48 I 2 SGB I, wie der Kinderzuschuss in der Rentenversicherung, § 270 SGB VI, der Kinderzuschuss für Schwerstverletzte, § 217 III SGB VII, oder der Kinderzuschlag im Recht der sozialen Entschädigung, § 3...mehr