Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderzuschlag

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 2.1.1 Einkommen des Kindes

Eigenes Einkommen des Kindes mindert seinen Kinderzuschlag um 45 % des zu berücksichtigenden Einkommens. Eigenes Einkommen kann z. B. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, aber auch die Ausbildungsvergütung sein. Praxis-Beispiel Einkommen des Kindes Ein 10-jähriges Kind erhält Unterhaltsvorschuss i. H. v. 299 EUR. Der mögliche Kinderzuschlag (297 EUR) mindert sich um 45 % (134,5...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 3 Bewilligungszeitraum/Antrag/Zuständigkeit

Über den Gesamtkinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate entschieden (Bewilligungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum beginnt am 1. des Monats, in dem der erforderliche Antrag auf Kinderzuschlag gestellt wird. Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen während des Bewilligungszeitraums haben keinen Einfluss auf die Höhe des Kinderzuschlags. Ausnahme ist ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 2.2 Berücksichtigung von Vermögen

Für die Berücksichtigung von Vermögen beim Kinderzuschlag gelten die gleichen Regeln wie während der Karenzzeit beim Bürgergeld nach dem SGB II. Vermögen wird demnach nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn das Gesamtvermögen 40.000 EUR für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 EUR für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 2.1.2 Einkommen der Eltern

Einkommen der Eltern mindert den Kinderzuschlag, wenn es die sog. Bemessungsgrenze überschreitet. Bei der Bemessungsgrenze handelt es sich um den elterlichen Bedarf wie bei der Berechnung der Höchsteinkommensgrenze. Das monatlich zu berücksichtigende Einkommen der Eltern wird grundsätzlich wie bei der Berücksichtigung von Einkommen beim Bürgergeld berechnet. Insbesondere wird...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 1.2 Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II

Damit der Kinderzuschlag bewilligt werden kann, muss er zusammen mit dem zu berücksichtigenden Einkommen der Eltern, dem Kindergeld und dem Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ausreichen, um den nach den Regeln des SGB II festgestellten Gesamtbedarf der Familie zu decken. Zudem besteht auch dann ein Anspruch auf einen Kinderzuschlag, wenn die Prüfung ergibt, dass insgesamt höchs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 4 Leistungen für Bildung/Teilhabe

Personen erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe für ein Kind, wenn sie für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld haben und das Kind mit ihnen in einem Haushalt lebt und sie für ein Kind Kinderzuschlag nach § 6a BKGG beziehen oder im Falle der Bewilligung von Wohngeld sie und das Kind, für das sie Kindergeld beziehen, zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder sind.[1] Leistung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 2.1 Berücksichtigung von Einkommen

2.1.1 Einkommen des Kindes Eigenes Einkommen des Kindes mindert seinen Kinderzuschlag um 45 % des zu berücksichtigenden Einkommens. Eigenes Einkommen kann z. B. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, aber auch die Ausbildungsvergütung sein. Praxis-Beispiel Einkommen des Kindes Ein 10-jähriges Kind erhält Unterhaltsvorschuss i. H. v. 299 EUR. Der mögliche Kinderzuschlag (297 EUR) m...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 1.1 Mindesteinkommensgrenze

Einen Kinderzuschlag können Eltern oder ein Elternteil nur dann erhalten, wenn sie ein monatliches Einkommen von mindestens 900 EUR (Elternpaare) bzw. 600 EUR (Alleinerziehende) nachweisen. Für die Mindesteinkommensgrenze wird beispielsweise Einkommen aus Erwerbstätigkeit berücksichtigt, aber auch Einkommen aus Arbeitslosengeld, Ausbildungsförderung oder Krankengeld. Wohngel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 1.1 Anrechnung auf andere Sozialleistungen

Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz dienen zur Deckung des Lebensunterhalts eines Kindes. Diese Leistungen werden beim Bürgergeld und der Sozialhilfe als Einkommen berücksichtigt. Sie sind vorrangige Sozialleistungen. Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII wird durch Unterhaltsleistungen nicht ausgeschlossen. Wird ergänzend W...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Leistungen für Bildung und ... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Schüler erhalten, die Bürgergeld beziehen. Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Als zusätzliche Voraussetzung gilt, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf und der Schüler keine Ausbildungsvergütung erhalten darf. Außerdem können Personen nach § 6b BKGG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.6 Leistungen zur Bildung/Teilhabe

Kern dieser Leistungen ist das sog. "Bildungs- und Teilhabepaket", mit dem junge Menschen aus einkommensschwachen Familien unterstützt werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Weitere Voraussetzung ist, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Teilzeitausbildung wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden verkürzt. Im Regelfall führt diese Verkürzung nicht zu einer verlängerten kalendarischen Gesamtausbildungsdauer. Teilzeitauszubildende haben die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen wie Auszubildende in einer Vollzeitausbildung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.2 Sofortzuschlag für Kinder

Zum 1.7.2022 wurde ein Sofortzuschlag für Kinder i. H. v. 20 EUR monatlich eingeführt. Damit sollen die Lebensumstände und Chancen der von Armut betroffenen oder bedrohten Kinder verbessert und finanzielle Spielräume für die Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Arbeitsmarkt geschaffen werden. Der Sofortzuschlag sollte ursprünglich bis zur Einführung einer Kindergrundsicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.3 Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig i. S. d. SGB II ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern erhält.[1] Hinweis Verpflichtung zur Beantragung von vorrangigen Sozialleistungen Wer Anspruch auf ander...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a)1. Schritt: Berechnung des Arbeitszeitbedarfs im reduzierten Haushalt

Rz. 107 Der Arbeitszeitbedarf im reduzierten Haushalt wird aus Tabelle 2 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 5 Rn 1 ff.) abgelesen. Der 2-Personenhaushalt vor dem Tötungsfall ist jetzt der reduzierte 2-Personenhaushalt usw. Man verwendet entweder die Tages-, die Wochen- oder die Monatstabelle. Es ist darauf zu achten, dass die Zeitbedarfstabelle und die Zeitaufwandstabelle nicht verm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Leistungen für Bildung und ... / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), des Kinderzuschlags und des Wohngeldes gibt es zusätzlich zu den übrigen Leistungen die Leistungen zur Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. In aller Regel erfolgt die Förderung über Sach- oder Dienstleistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschläge / 1.2 Beitragsrechtliche Bewertung von Familienzuschlägen

Familienzuschläge (Sozialzuschläge) sind Einnahmen aus der Beschäftigung, die der Arbeitgeber mit Rücksicht auf den Familienstand seines Arbeitnehmers zahlt. Dazu gehören z. B. Kinderzuschläge oder familienbedingte erhöhte Ortszuschläge im öffentlichen Dienst. Die Familienzuschläge sind ebenfalls beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Bei der Prüfung der Frage, ob die Jahresarbe...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / I. Allgemeines

Rz. 130 Dogmatisch ist zwischen dem Barunterhalt, dies sind die Unterhaltsleistungen in Geld, und dem Betreuungsunterhalt zu trennen. Zum Betreuungsunterhalt zählt neben der klassischen Haushaltsführung (Einkauf, Geschirr spülen, putzen, Gartenarbeit etc.) auch die Beaufsichtigung und Erziehung der Kinder. Bei den Kindern wird häufig in der Praxis dieser sog. Betreuungsunter...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 4. Berechnung des Anspruchs innerhalb der einzelnen Zeitfenster

Rz. 263 Nun wird vom ersten bis zum dritten Zeitfenster jeweils der Anspruch einzeln ermittelt. Der wöchentliche Zeitaufwand im unverletzten Zustand bildet die Ausgangslage. Dieser wird mit dem Grad der MdH multipliziert (gebildet anhand der IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 8 Rn 2, § 9 Rn 2, Tabelle 5 oder 6). Dieser Wert wird mit dem Nettostundenverrechnungssatz (s.o. Rn 214 ff.) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kindergeld, Kinderfreibetrag

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Wachstumsinitiative 2025

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 4 Feste Bezüge und variable Entgelte

Sachverhalt Am 1.4.2026 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf. Er hat folgende Einnahmen: Monatslohn 5.700 EUR, einschließlich 150 EUR Kinderzuschlag und 50 EUR Nachtzuschlag (steuerfrei) Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung, geldwerter Vorteil monatlich 250 EUR Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 4.000...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 199. Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes u des Kinderzuschlags, v 16.07.2015, BGBl I 2015, 1202

Rn. 219 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem Gesetz wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags u des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts vom 30.01.2015 (BT-Drucks 18/3893) umgesetzt. Zur Förderung bedürftiger Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 2 Pauschalierte Kostenbeteiligung

Ein pauschalierter Kostenbeitrag wird gem. § 90 Abs. 1 SGB VIII nur in den folgenden 3 Fällen erhoben: Jugendarbeit nach § 11 Nr. 1 SGB VIII allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 3 SGB VIII Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII. In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Auflistung einmaliger Einnahmen

Zu den einmaligen Einnahmen gehören insbesondere Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder, Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen und Jubiläumszuwendungen. Sie werden nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungsmonat gezahlt. Der Anspruch entsteht vielmehr verteilt über mehrere Abrechnungszeiträume. Die einmaligen Zuwendungen gehören ohne Rücksicht auf ihre steuerlic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Berücksichtigung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe verfolgt das Ziel, eine finanzielle, materielle Basis zu schaffen, die als Grundlage zur Herstellung von Chancengleichheit dienen kann. Anspruchsgrundlage ist § 19 Abs. 2 Satz 1. Die Leistungen sind bedarfsauslösend. Das bedeutet, dass ein eigenständiger Anspruch auf alle oder einzelne Leistungen zur Deckung de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.9 Zuständiger Leistungsträger

Rz. 109 Zuständiger Leistungsträger für die Leistungen nach § 28 sind die kommunalen Träger (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Demnach werden die Leistungen durch die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a oder durch die nach § 44b gebildeten gemeinsamen Einrichtungen des kommunalen Trägers und der Agentur für Arbeit in den Jobcentern erbracht. Übertragen die Bundesländer die Erbr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.4 Persönlicher Schulbedarf (Abs. 3)

Rz. 58 Die Leistungen zur Deckung des persönlichen Schulbedarfes entsprechen dem sog. Schulbedarfspaket nach § 24a in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung. Allerdings ist die Leistung nach Abs. 3 anders als die Vorgängerregelung nach § 24a bedarfserhöhend ausgestaltet. Die Leistung wird also nur bei Bedarf gewährt, wenn der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Die Lei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

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§ 15 Familienrecht / dd) Staatliches Kindergeld und Kindergeldersatzleistungen

Rz. 170 Das Kindergeldrecht ist in §§ 62 ff. EStG geregelt. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden; wird ein Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung – weil für den Steuerschuldner günstiger (§ 31 S. 4 EStG) – berücksichtigt, so wird das an ihn gezahlte Kindergeld gemäß §§ 31, 36 Abs. 2 S. 1 EStG seiner Steuerschuld hinzugerec...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Bedarf des Kindes

Rz. 225 Die DT weist auch für volljährige Kinder einen Unterhaltsbetrag aus. Lebt das volljährige Kind bei keinem Elternteil mehr, so wird ihm nach der DT, Stand 1.1.2025, im Regelfall ein monatlicher Bedarf in Höhe von 990 EUR zugebilligt.[356] Rz. 226 Unterhaltsrelevant sein können Alter, Schuljahr, voraussichtliche Beendigung der Schulzeit, beabsichtigte weitere Ausbildung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.1.2 Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD (§ 2 TVÜ)

In § 2 sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TVöD ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TVöD den BAT, BAT-O, BMT-G usw. und die diese ergänzenden Tarifverträge der VKA nicht einfach ersetzen. Der BAT (kommunal) ist folglich auch nach dem 30.9.2005 weiterhin in Kraft. Anders beim Bund: Dort ersetzt der TVöD seit dem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 16.2 Kinderzuschlag

Nach § 6a Bundeskindergeldgesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen (geringfügig verdienende Eltern bzw. Elternteile) für Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils monatlich ein "Kinderzuschlag" zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Der Antrag auf Kinderzuschlag ist gesondert neben dem Kindergeldantrag bei der Familienkasse zu stellen.[1] Der Zuschlag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 1.6 Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen beim Kindergeld

Lohnsteuerhilfevereine sind nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugt, ihre Mitglieder im Zusammenhang mit dem Kindergeld nach dem EStG zu beraten. Für das sozialrechtliche Kindergeld (Bundeskindergeldgesetz, BKGG) haben Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nr. 11 StBerG keine Beratungsbefugnis. Das sozialrechtliche Kindergeld hat allerdings in der Praxis keine große B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 12.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.4 Vergleichsentgelt des Angestellten (Absatz 1 Satz 4)

Diese Vorschrift regelt das Vergleichsentgelt des Angestellten, dessen Vergütung sich bis zum Stichtag nach dem BAT/BAT-O gerichtet hat. Berücksichtigt werden die Grundvergütung nach § 26 Abs. 1 BAT/BAT-O i. V. m. dem jeweiligen Vergütungstarifvertrag zum BAT/BAT-O sowie die allgemeine Zulage nach dem Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte (VKA) vom 17. Mai 1982. Beim Ortsz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.13.2 Beantragung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, BAFöG, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag)

Die Beantragung reiner Sozialleistungen stellt keine Annexberatung dar, weil kein sachlicher Zusammenhang zwischen der Hauptleistung, der steuerlichen Beratung, und der Nebenleistung, der Beantragung der Sozialleistungen, besteht. Auch die zur Erlangung der Sozialleistung erforderlichen steuerlichen Angaben (Einkommen, Einkünfte etc.) führen nicht dazu, dass ein ausreichende...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslandskinder / 5.1.1 Für Kinder in anderen EU-/EWR-Staaten und der Schweiz

Für zu berücksichtigende Kinder des Anspruchsberechtigten, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz haben, wird vorbehaltlich der Vorrangregelungen Kindergeld i. H. d. inländischen Sätze gezahlt.[1] Besteht für ein Kind, das in einem anderen EU-/EWR-Staat seinen Wohnsitz hat, gleichzeitig sowoh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 (BGBl I 1995, 1529) in das EStG eingefügt. Die Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von je 200 DM auf 220 DM ist durch das JStG 1997, BGBl I 1996, 2049 erfolgt. Die weitere Anhebung auf 250 DM v 01.01.1999 an beruht auf dem StEntlG 1999, BGBl I 1998, 3779. Die Anhebung auf 270 DM für ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 1.1 Vorbemerkung

Der TVöD unterscheidet – anders als das frühere Tarifrecht – nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern. Für diese beiden Arbeitnehmergruppen (im TVöD gemeinsame Bezeichnung: "Beschäftigte"), gilt mit wenigen Abweichungen dasselbe Recht, welches u. a. das Lohn- und Vergütungssystem des BAT/BMT-G/MTArb vollständig abgelöst hat: Die Vergütung der Angestellten bestand aus mi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 62 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Exkurs: Vergütungsbericht nach § 162 AktG

Rz. 41 Mit dem ARUG II ist der Vergütungsbericht ab dem Gj 2021 aus dem Konzernlagebericht herausgelöst worden und muss seither als gesonderter Bericht nach § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam erstellt und getrennt vom Konzernlagebericht veröffentlicht werden.[1] Nach § 162 Abs. 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft seit dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2.

Rn 13 Nicht subsidiäre Sozialleistungen sind das Wohngeld, dies ist Einkommen, soweit es nicht erhöhte Wohnkosten abdeckt, sowie BAföG-Leistungen, soweit sie nicht subsidiär gewährt werden; die Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII ist ebenfalls als Einkommen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für den Kinderzuschlag gem § 6a BKindG (BGH FamRZ 21, 181).mehr