Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedürftigkeit der Mutter.

Rn 5 Lohnfortzahlung gem § 11 MuSchG und Mutterschaftsgeld gem § 200 RVO mindern die Bedürftigkeit. Erziehungsgeld ist dagegen nicht anzurechnen (BVerfG 00, 1149). Elterngeld ist mit Ausnahme eines Sockelbetrages von 300,00 EUR anzurechnen. Stammen die Einkünfte im Hinblick auf die Betreuung des Kindes aus überobligatorischer Tätigkeit, kann ein Teil davon gem § 1577 II anre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Individuelle Kürzung.

Rn 14 Zunächst ist es möglich, den bei der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigenden Rechnungsposten (hier die monatliche Belastung aufgrund trennungsbedingter Schuld von 100,00 EUR) aufgrund einer Billigkeitsabwägung unter Berücksichtigung der konkreten Einzelfallumstände angemessen zu verteilen (BGH FamRZ 90, 260; 92, 1045). Rn 15 Dabei sind die Einkommens- und Vermögensverh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kindesbetreuung.

Rn 8 Die Pflicht des Unterhalt begehrenden Ehegatten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird maßgeblich durch die Notwendigkeit der Kinderbetreuung beeinflusst. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet aus, wenn entspr den zu § 1570 entwickelten Grundsätzen wegen des Alters des oder der Kinder eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Das bis zum Inkrafttreten des UändG pr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. ehebedingte Nachteile.

Rn 4 Eine Befristung scheidet aus, wenn der gesamte Unterhalt erforderlich ist, um ehebedingte Nachteile auszugleichen. In diesem Fall kommt nur eine Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf in Betracht, wenn der Unterhalt höher als der ehebedingte Nachteil ist (BGH FamRZ 18, 1421). Dieser bestimmt sich nach den Einkünften, die der berechtigte Ehegatte ohne die Ehe erz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zumutbarkeit der Änderung.

Rn 4 Das weitere Kriterium der Zumutbarkeit einer Änderung erlaubt eine flexible, an der Einzelfallgerechtigkeit orientierte Anpassung bestehender Unterhaltstitel und -vereinbarungen an die neue Rechtslage. Eine Abänderung muss dem anderen Teil zumutbar sein, womit bei einer Ausdehnung der Unterhaltsverpflichtung der Verpflichtete, bei ihrer Einschränkung der Berechtigte gem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Pflicht zur Haushaltsführung und Funktionsteilung.

Rn 10 Das Recht und die Pflicht zur Haushaltsführung und Betreuung gemeinsamer oder einvernehmlich im Haushalt aufgenommener Kinder folgt nicht mehr aus einem gesetzlichen Leitbild der Ehe, sondern ist dem gegenseitigen Einvernehmen der Eheleute übertragen (§ 1356 I, 1618a). Fehlt es an einer Einigung, so folgt die Pflicht zur anteiligen Haushaltsführung und Mitwirkung beide...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. 2Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. (2) 1Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haushaltsführung.

Rn 2 Die Ehegatten können in autonomer Selbstbestimmung darüber entscheiden, wer in welchem Umfang erwerbstätig ist und wer die Haushaltsführung und ggf die Kinderbetreuung übernimmt. Eingeschränkt wird die Freiheit ggf wegen bestehender Unterhaltspflichten (zur sog Hausmannsrspr vgl BGH FamRZ 06, 1827). Wird die Aufgabe einem Ehegatten allein übertragen, liegt eine Hausfrau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungsfähigkeit des Vaters.

Rn 6 Dem Unterhaltsschuldner steht ein etwa gleich hoher Selbstbehalt zu, als wenn er mit der Mutter verheiratet wäre. Sein Selbstbehalt liegt zwischen dem notwendigen und dem angemessenen (BGH FamRZ 05, 354). Die Leitlinien enthalten dazu Regelungen unter Gliederungspunkt 23.3.1. Nunmehr hat der BGH offengelassen, ob der Selbstbehalt durch den Halbteilungsgrundsatz zu korri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kindesinteressen.

Rn 29 Betreut der Berechtigte ein gemeinschaftliches Kind, sind die Kindeswohlinteressen vorrangig zu berücksichtigen. Es muss verhindert werden, dass der Unterhaltsberechtigte, der das Kind betreut, wegen Einschränkungen oder Wegfalls des Unterhalts zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen wird, die sich an sich mit der Kindesbetreuung nicht vereinbaren lässt (BGH FamRZ 84, 986)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewinne ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die bisher in §§ 1573 V und 1578 I 2 geregelte Unterhaltsbegrenzung ist durch die Unterhaltsreform neu konzipiert und in einer einzigen Vorschrift neu gestaltet worden. Seit Jahren ist die Unterhaltsbegrenzung Gegenstand von BGH-Entscheidungen. Einerseits hat der BGH klare Grundlagen zur Prüfung einer Unterhaltsbegrenzung entwickelt, die an ehebedingten Nachteilen anknü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unternehmerischer Verein.

Rn 4 Bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Rn 3) ist der Verein unternehmerisch, wenn er als Anbieter (und nicht nur als Nachfrager) von Waren und/oder Dienstleistungen an einem äußeren Markt tätig wird. Gewinnerzielungsabsicht oder kaufmännische Tätigkeit werden dabei nicht vorausgesetzt (KG NZG 16, 1155; BRHP/Schöpflin Rz 108) Der BGH rechnet dem Verein die wirtscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Begriff des Haushaltsgegenstandes.

Rn 5 Der Begriff des Haushaltsgegenstandes deckt sich mit den gleichlautenden in § 1369 und § 1568b. Haushaltsgegenstände sind danach alle beweglichen Gegenstände, die nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Eheleute und ihrer Kinder üblicherweise für die Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie einschl der Freizeitgestaltung bestimmt sind, also ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderfragen.

Rn 16 Der Anspruch auf Familienunterhalt ist mit dem Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt nicht identisch. Dies bedingt, dass für die einzelnen Zeiträume Unterhaltsansprüche jeweils neu geltend gemacht und tituliert werden müssen (Hamm FamRZ 88, 1512). Es muss jeweils eine erneute Inverzugsetzung erfolgen (BGH FamRZ 92, 920). Die Vollstreckung aus ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 502,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kindesbetreuung und Erwerbsobliegenheit.

Rn 6 Aus der Fassung des § 1570 (›solange und soweit‹) ergibt sich, dass die gebotene Betreuung (noch) einen solchen Umfang annehmen muss, dass daneben keine volle oder teilw Erwerbstätigkeit in Betracht kommt. Die Kindesbetreuung muss für die Erwerbsbeschränkung kausal sein. Innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes steht es dem betreuenden Elternteil frei, ob er das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Beurteilung der Rangverhältnisse.

Rn 44 Hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, befindet er sich auf dem 2. Rang. Daran ändert auch nichts, wenn ein Teil des Unterhalts auf § 1573 II beruht und Aufstockungsunterhalt ist. Dies folgt daraus, dass der Gesetzgeber die Rangstufen nicht an die Unterhaltsansprüche, sondern an Personen geknüpft hat, die nicht spaltbar sein dürf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eheliche Lebensverhältnisse.

Rn 2 Nach Auffassung des BGH (FamRZ 84, 149; 82, 576) sind mit diesem Begriff alle Verhältnisse gemeint, die für den Lebenszuschnitt in der Ehe und damit für den ehelichen Lebensstandard bestimmend (prägend) waren. Hierzu gehören zum einen die den Lebensstandard bestimmenden wirtschaftlichen Verhältnisse wie Einkommen und Vermögen, soweit es in die Bedarfsdeckung eingeflosse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Absatz 3 anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet. (1a) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeitskontrolle.

Rn 10 Neben den allgemeinen Grenzen der Vertragsfreiheit (§§ 134, 8 VersAusglG) ist danach iRd Wirksamkeitskontrolle anhand des § 138 zu prüfen, ob zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses iRe Gesamtschau eine Zwangslage in objektiver und subjektiver Hinsicht (konkrete subjektive Unterlegenheit in der Form einer stark ausgeprägten wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeit) gegeb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bedürftigkeit.

Rn 7 Der Unterhaltsanspruch bei Getrenntleben setzt wie der Anspruch nach Scheidung Bedürftigkeit des Berechtigten voraus. Der Bedarf des Unterhalt begehrenden Ehegatten richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute (zu Einzelheiten der unterhaltsrechtlichen Einkommensermittlung vgl Vor § 1577 Rn 1 ff). Für die Bedarfsbestimmung ist nicht statisch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungspflichten und Aufgabenverteilung.

Rn 11 Jeder Ehegatte hat für den angemessenen Unterhalt der Familie seine Arbeitskraft (Nürnbg FamRZ 08, 788) und ggf sein Vermögen einzusetzen. Auf welche Weise jeder Ehegatte die ihm obliegende Unterhaltsverpflichtung zu erfüllen hat, hängt im Wesentlichen von der Aufgabenverteilung in der Ehe ab (BGH FamRZ 11, 21). Der Gesetzgeber hat auf ein Leitbild bewusst verzichtet (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Neue zusätzliche Erkrankung.

Rn 7i Tritt erst mehrere Jahre nach Rechtskraft der Scheidung eine neue Erkrankung (hier: Verlust der Funktionsfähigkeit der rechten Hand wegen eines eingeklemmten Nervs) auf, scheidet ein Anspruch auf Krankheitsunterhalt aus, auch wenn es sich um die Spätfolge einer Nervenschädigung handelt, deretwegen die Berechtigte schon vor der Scheidung in ärztlicher Behandlung war (Ka...mehr

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FF 06/2023, Die anwaltliche Perspektive im Fokus

Dr. Fritz R. Osthold Vor kurzem hat uns Klaus Schnitzler in Heft 2/23 alle daran erinnert, dass die FF bei ihrer Gründung als eine Zeitschrift insbesondere für die im Familienrecht tätigen Anwältinnen und Anwälte konzipiert worden ist. Wenngleich der Anspruch der FF darüber hinaus geht und sie sich am Markt auch längst entsprechend neben den großen weiteren familienrechtliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff der ›ehelichen Lebensverhältnisse‹ ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rdn 2). Die ehelichen Lebensverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle.

Rn 6 Während in der Vergangenheit bei Eheverträgen nahezu völlige Vertragsfreiheit angenommen wurde, hat sich die Rspr insb aufgrund der Entscheidungen des BVerfG (FamRZ 01, 343) und des BGH (FamRZ 04, 601) stark gewandelt. Eheverträge unterliegen der Inhaltskontrolle zu zwei verschiedenen Zeitpunkten mit unterschiedlichen Prüfungskriterien und andersartigen Rechtsfolgen: Zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB U

Überbau 912 8 Duldungspflicht 912 18 Eigentumsverhältnisse 912 27 Gebäude 912 5 Gestattung 912 31 Überbaurente 912 20 Übereinkommen, internationale Abstammung Art 19 HaagUntProt 1 Auslandsbezug Art 19 ROM III 1 EuGüVO Art 62 EuGüVO 1 ROM III Art 69 EuUntVO 1 Verhältnis zu ROM III Art 19 ROM III 1 Übereinstimmung 2038 27 Übergabe Kaufsache 433 14 Übergabe Kaufsache 446 11; 448 4 Übergabevert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 1 Krankheit der Moderne

In den letzten Jahren lässt sich immer wieder beobachten: Wirtschaftliche, politische, technische und gesellschaftliche Entwicklungen überfordern immer mehr Menschen. 2020 bis 2023 hat die Corona-Pandemie Einzelne und ganze Bevölkerungsgruppen belastet. So haben u. a. sozialer Stress, Homeoffice und Kinderbetreuung die Zahlen der psychischen Erkrankungen steigen lassen. Daru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 3 Kinderbetreuung

3.1 Entgeltfortzahlung Wird eine Kindertagesstätte oder eine Schule ganz oder teilweise geschlossen, ist ein Kind ggf. im häuslichen Bereich zu betreuen. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt des Elternteils, das die Betreuung übernimmt, richtet sich nach § 616 BGB, falls der Anspruch nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Auszubildende erhalten für längstens 6 Wochen weiter ihre Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 3.1 Entgeltfortzahlung

Wird eine Kindertagesstätte oder eine Schule ganz oder teilweise geschlossen, ist ein Kind ggf. im häuslichen Bereich zu betreuen. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt des Elternteils, das die Betreuung übernimmt, richtet sich nach § 616 BGB, falls der Anspruch nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Auszubildende erhalten für längstens 6 Wochen weiter ihre Ausbildungsvergütung.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 3.3 Kinderpflegekrankengeld

Ein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld[1] entsteht, wenn Krankheitssymptome auftreten und das erkrankte Kind deswegen beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss. Die Leistung wird von der Krankenkasse des Versicherten gezahlt, der deswegen der Arbeit fernbleibt. Das Krankengeld wird längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des erkrankten Kindes geleistet (Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 3.2 Entschädigung für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen/Kitas

Erwerbstätige Sorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt[1] und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen auf Grund des IfSG vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten, auch aufgrund einer Absonderung, untersagt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Aufwendungen für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ab Vz 2012)

2.3.1 Allgemeines Rz. 123 Durch Gesetz v. 1.11.2011[1] wurde mit Wirkung ab Vz 2012 der Abzug von Kinderbetreuungskosten wieder in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelt. Nach der Neuregelung entfällt die Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kosten, sodass eine Berücksichtigung "wie" Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht mehr möglich ist. Auf die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.4 Ausgeschlossene Aufwendungen

Rz. 123k Nicht berücksichtigt werden nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 EStG Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie sportliche und andere Freizeitbeschäftigungen, z. B. Nachhilfestunden, Mal-, Musik-, Tanz- und PC-Unterricht, Klassenfahrten, Sprachreisen, Beiträge zu Sportvereinen sowie Sportunterricht und Sportreisen. Laut BFH[1] ist der Begriff ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.5 Nachweis

Rz. 123l Die Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG können nur berücksichtigt werden, wenn der Stpfl. hierfür eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Barzahlungen und Barschecks werden nicht anerkannt. Die Vorlage der Rechnung beim FA ist nicht erforderlich. Das Vorliegen der Rechnung ist aber materielle Voraus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 123 Durch Gesetz v. 1.11.2011[1] wurde mit Wirkung ab Vz 2012 der Abzug von Kinderbetreuungskosten wieder in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelt. Nach der Neuregelung entfällt die Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kosten, sodass eine Berücksichtigung "wie" Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht mehr möglich ist. Auf die bisherigen weiter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.3 Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 123g Abziehbar sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind.[1] Die Beschränkung der Aufwendungen auf zwei Drittel und einen Höchstbetrag von 4.000 EUR je Kind und die tatbestandlichen Einschränkungen für den Abzug sind verfassungsgemäß.[2] Es braucht sich nicht um regelmäßige, z. B. monatliche Zahlungen zu handeln. Auch einmalige oder unregelmäßige Za...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.2 Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes

Rz. 123b Kind i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist jedes Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Grenzziehung mit dem 14. Lebensjahr entspricht der Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Kinder unter dem Jugendalter, für die Kinderbetreuungskosten wegen ihres Alters zwangsläufig anfallen.[1] Ältere Kinder können nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 10 EStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben (§ 2 Abs. 4 EStG). Daneben sind als Sonderausgaben abziehbar Altersvorsorgebeiträge gem. § 10a EStG und Zuwendungen gem. § 10b EStG wie Sonderausgaben die Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmale u. a. gem. § 10f EStG schutzwürdigen Kulturgüter g...mehr

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Balanced Score Card: Einfüh... / 2 Balanced Score Card für das Personalmanagement

Wie auf Unternehmensebene ist der Ausgangspunkt die Personalstrategie. Nachfolgend sind wiederum vier Schritte zu durchlaufen: Strategischen Ziele innerhalb jeder Perspektive (ggf. nach deren Anpassung) festhalten Eine oder mehrere Kennzahlen für jedes der Ziele auswählen Ist-Ausprägungen ermitteln und Sollvorgaben festlegen Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Sollwerte en...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.27.2 Kindergärten, Spielplätze

Um auszuschließen, dass in Einzelfällen von Planern, Behörden oder Gerichten zur Beurteilung des Kinderlärms von Einrichtungen zur Kinderbetreuung die TA Lärm, die Sportlärmverordnung oder die LAI-Freizeitlärmrichtlinie herangezogen werden, hat der Bundesgesetzgeber mit § 22 Abs. 1a BImSchG zur Beurteilung der von Kindern in Kinderbetreuungseinrichtungen ausgehenden Geräusch...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen (§ 3 Nr 34a EStG)

Rz. 54 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014 (BGBl 2014 I, 2417) wurde § 3 Nr 34a in das EStG eingefügt, um Leistungen des ArbG zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.4 Kinderbetreuung

Rz. 38 Ebenfalls dann, wenn im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter 12 Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Umsetzung geltend machen.[1] Dies ist insbesondere für alleinerziehende Elternteile von Bedeutung. Nicht erforderlich ist es, dass die im Haushalt lebende Person in einem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.5 Versorgung eines schwerpflegebedürftigen Angehörigen

Rz. 41 Auch die Pflicht zur Versorgung eines schwerpflegebedürftigen Angehörigen, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann, ist ein Grund für die Geltendmachung eines Umsetzungsanspruchs. Abweichend von § 6 Abs. 4 S. 1 lit. b ArbZG muss die Person, die alternativ zum Arbeitnehmer selbst den Schwerpflegebedürftigen versorgen kann, ebenf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.2 Leistungen zur Betreuung und Pflege (Nr. 1)

Rz. 11 Nr. 1 greift unmittelbar die Betreuung von Kindern und die häusliche Pflege von Angehörigen, ohne dass Pflegebedürftigkeit vorliegen müsste, auf, die eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen können. Die Regelung berücksichtigt persönliche Verpflichtungen des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die seiner beruflichen Eingliederung entgegenstehen. Das ist immer dann der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16g Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Ausnahmen von der Grundregel des SGB II, die für einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Hilfebedürftigkeit (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 9) bedingt. Sie dient der Gewährleistung von Nachhaltigkeit der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Abs. 1 hat zu...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 3 Literatur

Rz. 30 Baldschun, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Unterhalt, SoSich 2012 S. 189. Binschus, Unterhaltsansprüche geschiedener oder getrennt lebender Ehegatten sowie Unterhaltsansprüche eines Elternteils nach § 1615I BGB wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes – Hinweise auf Rechtsprechung und Schrifttum, ZfF 2014 S. 208. ders., Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder; ...mehr