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Arbeitsschutz in Schulen / 2.4 Betreuungskräfte

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Wegen des steigenden Anteils berufstätiger Elternteile ist der Bedarf an Ganztagsbetreuung in Grundschulen und den unteren Klassen weiterführender Schulen hoch. Daher machen die meisten Schulen bzw. die Schulträger entsprechende Angebote bzw. stellen sich als Ganztagsschulen auf. Für die außerunterrichtliche Betreuung werden i. d. R. Erzieher/innen o. Ä. und angelernte Kräfte beschäftigt.

Im Vergleich zu Lehrerarbeitsplätzen, die auf den ersten Blick ähnliche Arbeitsschutzrisiken aufweisen (s. u.), gibt es für Betreuungskräfte folgende spezifische Abweichungen:

  • I. d. R. arbeiten Betreuungskräfte pro Tag nur 3–6 Stunden, selten mehr.
  • Im Rahmen der außerunterrichtlichen Betreuung ist es weniger dringlich, bestimmte Aufgaben/Themen mit den Kindern abzuarbeiten – das Programm kann, wenn es nötig ist, leichter angepasst werden und es gibt immer wieder Phasen, in denen die Kräfte sich, wenn alles gut läuft, zurücknehmen können.

Aber:

  • Die Betreuungsschlüssel sind meist gering angesetzt. Wenn viele der angemeldeten Kinder anwesend sind und andererseits immer mal wieder Kräfte ausfallen, kommen auf eine Betreuungskraft auch mal 40 Kinder und mehr.
  • Weil am Nachmittag Arbeits-, Beschäftigungs- und Spielphasen abwechseln bzw. ineinander übergehen, ist es in Betreuungsbereichen häufig sehr unruhig. In relativ kurzer Zeit müssen die Beschäftigten eine Fülle von Kontakten zu Kindern, Lehrern und Eltern abwickeln und daneben das Geschehen unter den Kindern sowie die unterschiedlichen Angebote und Zeitabläufe im Blick haben. Dabei kann es teilweise so laut werden, dass Grenzwertüberschreitungen für gehörschädigenden Lärm nicht auszuschließen sind. Das gilt besonders dann, wenn die Räumlichkeiten sehr eng oder ungeeignet gestaltet sind (s. u.).
  • Schülerbetreuung findet oft in ungenutzten Nebe...

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