Fachbeiträge & Kommentare zu Kassenführung

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Besonders beliebte Inhalte

Unternehmenskalender 2026 Lohn- und Gehaltsrechner Reisekosten AfA-Rechner zu sämtlichen AfA-Tabellen Buchungssatz: Geschenke an Arbeitnehmer Fragen rund um das Thema Geschäftswagen Kassenführung: So machen Sie es richtigmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Empfehlungen der R... / Besonders beliebte Inhalte

Unternehmenskalender 2026 Reisekosten Lohn- und Gehaltsrechner AfA-Rechner zu sämtlichen AfA-Tabellen Buchungssatz: Geschenke an Arbeitnehmer Fragen rund um das Thema Geschäftswagen Kassenführung: So machen Sie es richtigmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fehlbeträge in der Kasse

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ergeben sich bei der Kassenführung oder beim Zählen von Bargeld Fehlbeträge, ist der damit betraute ArbN im Allgemeinen arbeitsrechtlich verpflichtet, den verschuldeten Verlust zu ersetzen. Zur arbeitsrechtlichen Beurteilung von Fehlgeldentschädigungen vgl Küttner/Griese, Personalbuch, Fehlgeldentschädigung. Fehlbeträge, die ein ArbN, der als...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Part / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 dar, die politische Parteien, ihre Gebietsverbände, kommunale Wählervereine sowie deren Dachverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG zur Ermittlung einer etwaigen Körperschaftsteuerpflicht abzugeben haben.[1] Die Anlage Part dient auch als Anlage zum Steuerbescheid. Die Steuererklärung KSt 1 und die Anlage Part sind für...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie zum Steuerbescheid. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehm...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3 Aufzeichnungspflichten

3.1 Geldgewinnspielgeräte sind elektronische Aufzeichnungsgeräte Geldspielgeräte sind nach den Ausführungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)[1] Bestandteile des betrieblichen Datenverarbeitungssystems. Da mit Geldspielgeräten Bareinnahmen aufgezeichnet we...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6 Dokumentation

6.1 Verfahrensdokumentation Auch Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller müssen gem. den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)[1] ihr Datenverarbeitungssystem in einer übersichtlich gegliederten Verfahrensdokumentation beschreiben. Diese muss verständlich un...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9 Die steuerliche Bemessungsgrundlage

9.1 Saldo (1) und Saldo (2) Der bei jeder Kassierung vom System ermittelte Saldo (2) stellte bis vor einiger Zeit die steuerliche Brutto-Bemessungsgrundlage (Bruttokasse) für die Ertrag- und Umsatzsteuern dar, wurde und wird aber auch regelmäßig für die Berechnung der Vergnügungssteuer herangezogen. Eine gesetzliche Regelung gab es nicht. Mittlerweile hat die Finanzverwaltung ...mehr

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Kassenführung: Besonderheiten bei Spielhallenbetreibern und Automatenaufstellern

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller beachten müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 140, § 141, § 146 Abs. 1, Abs. 2c u. Abs. 5, § 146a Abs. 1, § 147 Abs. 1, Abs. 2 u. Abs. 6, § 158 Abs. 1, § 200a Abgabenordnung (AO) § 8 Nr. 1 GewStG § 13, § 20 Verordnung ü...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller beachten müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 140, § 141, § 146 Abs. 1, Abs. 2c u. Abs. 5, § 146a Abs. 1, § 147 Abs. 1, Abs. 2 u. Abs. 6, § 158 Abs. 1, § 200a Abgabenordnung (AO) § 8 Nr. 1 GewStG § 13, § 20 Verordnung über Spielgeräte...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.2 Bargeldintensive Unternehmen

Die Aufsteller und Betreiber von Geldspiel-, Unterhaltungs- oder Warenautomaten gehören zu den sog. bargeldintensiven Betrieben. Aufgrund der Tatsache, dass der Endkunde i. d. R. mit Bargeld bezahlt, existiert – wie bei allen anderen Kassensystemen auch – ein erhöhtes Risiko von endgültigen Steuerausfällen u. a. durch Spieler- und Betreibermanipulationen unterschiedlichster ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.1 Kassenähnliche Systeme

Automaten sind technische Systeme, die vorbestimmte Abläufe selbsttätig steuern und ausführen. Gegen Bezahlung bieten Automaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit Dienstleistungen oder Waren an. Sie gehören zu den kassenähnlichen Systemen und sind mit elektronischen Registrierkassen vergleichbar.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2 Die Automatenbranche: Was bei Automaten beachtet werden muss

Geldspielgeräte sind Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Technisch funktionieren sie wie ein PC. Der Unternehmer kann mit Geldspielgeräten selbst eine Spielhalle betreiben oder/und die Automaten in fremden Räumlichkeiten (z. B. Gaststätten) aufstellen. 2.1 Kassenähnliche Systeme Automaten sind technische Systeme, die vorbestimmte Abläufe selbsttätig steuern und ausführen. Ge...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.4 Geldverschiebungen

In der Praxis werden häufig Geldbestände aus dem Kassenbehälter eines Automaten entnommen und dem Auszahlungsvorrat eines anderen Geräts zugeführt (Nachfüllungen). Dadurch können leergespielte Geräte weiterbetrieben oder mögliche spätere Leerspielungen vermieden werden. Um die Kassensturzfähigkeit zu gewährleisten, müssen alle Geldverschiebungen zwischen mehreren Geschäftska...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.2 Warenautomaten

Als Warenautomaten werden Geräte bezeichnet, mit denen (Heiß- und Kalt-) Getränke, Süßigkeiten, Snacks und sonstige Lebensmittel verkauft werden. Der Kunde bezahlt mit Bargeld oder je nach Gerät mit einer Bankkarte. In Deutschland werden über 600.000 Warenautomaten betrieben, mit denen ein Umsatz von über 3,3 Mrd. EUR erzielt wird. Moderne Automaten verfügen über eine elektro...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.6 Erotikkino und DVD-Kabinen

Die Behandlung eines Erotikkinos und von DVD-Kabinen lässt sich anhand zweier Urteilsfälle darstellen: Urteilsfall 1 Der Betreiber eines Erotikmarkts unterhielt neben seinem Ladengeschäft 2 Kleinkinos und 9 DVD-Kabinen in den benachbarten Räumen. Die Kabinen und die Kinos waren mit jeweils eigenen Geldeinwurfautomaten versehen. Nach Auffassung des FG Nürnberg[1] stellen die Gel...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.4 Der Statistikausdruck

Die auf dem "langen Ausdruck" befindlichen Statistikdaten gehören zu den sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen.[1] Sie geben u. a. Aufschluss über die Veränderungen im Bestand der Röhren bzw. Hopper und zeichnen damit steuerlich bedeutsame Beträge auf. Diese für die Besteuerung zweifellos relevanten Daten werden oft fälschlicherweise als Statistikdaten bezeichnet, we...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.2 Saldo (1) – Das Besteuerungsziel

Steuerliche Bemessungsgrundlage ist der nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird auf den Auslesestreifen ein Saldo (1) und ein Saldo (2) dargestellt. Die Salden werden nach folgendem Schema ermittelt: Entwicklung von Saldo (1) und Saldo (2)mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.3 Zigarettenautomaten

Für die rund 320.000 (Tendenz fallend) in Deutschland aufgestellten Zigarettenautomaten gelten dieselben steuerlichen Vorschriften wie für die anderen vorgenannten, den elektronischen Registrierkassen vergleichbaren Geräte. Die Einzelaufzeichnungspflicht ist bei Zigarettenautomaten von besonderer Bedeutung, da jeder Kunde über eine verschlüsselte Angabe im Chip der Geldkarte ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.3 Kassensturzfähigkeit

Kassenaufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Istbestand in der Kasse verglichen werden kann. Eine Geschäftskasse, die einen solchen Abgleich ermöglicht, ist kassensturzfähig.[1] Auch Geldautomaten sind Kassen, die jederzeit einen Abgleich von Soll und Ist ermöglichen müssen. Dabei muss jede Kasse, d. h. jedes einzelne Spielgerät, für...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.2 Journaldatenaufzeichnung und Datenvorhaltung

Eine mit einer elektronischen Registrierkasse vergleichbare Journaldatenaufzeichnung ist nach Herstellerangaben mit der aktuellen Gerätegeneration möglich. Für den Aufsteller besteht keine Möglichkeit, seine (Alt-) Geräte, die bislang nur zu Tagessalden zusammengefasste Umsätze aufzeichnen, – sofern noch in Gebrauch – technisch nachzurüsten. Gemäß den rechtlichen Anforderunge...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.4 Branchenbezogene Sonderregelung?

Die Branche ist mächtig. Nicht verwunderlich wäre auch eine künftige, vom Fachverband der Automatenindustrie eigens erwirkte steuerrechtliche Sonderregelung. Während nämlich für klassische elektronische (Alt-) Registrierkassen gemäß dem mittlerweile aufgehobenen BMF-Schreiben v. 26.11.2010 [1] eine steuerliche Übergangsvorschrift bis zum Ablauf des Jahres 2016 galt, durften G...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.3 Der Auslesestreifen

Bei der sog. "Kassierung" werden die Geldspielautomaten mithilfe eines elektronischen Auslesegeräts ausgelesen. Das Auslesegerät wird mit einer entsprechenden Schnittstelle im Gerät verbunden. Die Übertragung der Daten auf eine im Auslesegerät befindliche Speicherkarte erfolgt nach Erkennung des Geräts und der gewählten Option "mit Löschung" oder "ohne Löschung" meist automa...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.1 Ewigspeicher

Einmal gelöschte Auslesedaten müssen nicht immer gänzlich verloren sein. Je nach Hersteller verfügen Geldgewinnspielgeräte über einen sog. "Ewigspeicher". Dieser zeichnet alle Vorgänge summarisch seit Inbetriebnahme des Geräts auf und ist mit dem Grand Total-Speicher (GT-Speicher) elektronischer Registrierkassen vergleichbar. Eine periodische Zuordnung der gespeicherten Summ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.5 Übertragung der Daten auf einen PC

In den meisten Fällen wird der Unternehmer die auf der Speicherkarte befindlichen Daten auf einen PC übertragen. Die entsprechende Software wird vom Hersteller des Auslesegeräts meist mitgeliefert. Das Programm ermöglicht dem Betreiber den Ausdruck der einzelnen originär in vertikaler Form angeordneter Auslesedaten im DIN-A4-Format. Diese Vorgehensweise ist unbedingt zu empf...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8 Nachfüllungen

Im Rahmen von Betriebsprüfungen sind Nachfüllungen immer wieder Thema. Unter Nachfüllung ist das manuelle Befüllen des Auszahlungvorrats zu verstehen. Es kann auf verschiedene Arten erfolgen und soll das Leerspielen des Geräts infolge zu erwartender Gewinnauszahlungen verhindern. Auch bereits leergespielte Automaten können durch eine Auffüllung wieder "gangbar" gemacht werde...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.7 Steuerliche Folgen bei Löschung der Einspielergebnisse

Ein Automatenaufsteller macht geltend, dass die von ihm eingesetzten Geldspielautomaten nur eine Speicherung der Daten von 2 Monaten ermöglichen. Weder eine Überprüfung der erklärten Einnahmen noch Plausibilitätsprüfungen waren im Urteilsfall[1] möglich, da auch die Statistikstreifen auf Papier nicht aufbewahrt wurden. Der Senat war der Auffassung, dass die Löschung der Speic...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.1 Verfahrensdokumentation

Auch Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller müssen gem. den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)[1] ihr Datenverarbeitungssystem in einer übersichtlich gegliederten Verfahrensdokumentation beschreiben. Diese muss verständlich und für einen sachverständige...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7 Fehlbeträge

Fehlbeträge haben in den letzten Jahren für reichlich Diskussionsstoff gesorgt. Noch nie wurden so viele und so hohe Fehlbeträge von der Geräteelektronik ermittelt. Vierstellige Werte bei einem Spielgerät innerhalb eines einzigen Auslesezeitraums sind keine Seltenheit. Unter Fehlbetrag ist die Differenz zwischen tatsächlicher (körperlicher) Geldmenge (Ist) und der von der Ger...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.1 Saldo (1) und Saldo (2)

Der bei jeder Kassierung vom System ermittelte Saldo (2) stellte bis vor einiger Zeit die steuerliche Brutto-Bemessungsgrundlage (Bruttokasse) für die Ertrag- und Umsatzsteuern dar, wurde und wird aber auch regelmäßig für die Berechnung der Vergnügungssteuer herangezogen. Eine gesetzliche Regelung gab es nicht. Mittlerweile hat die Finanzverwaltung sich darauf festgelegt, das...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.4 Besonderheit bei Gastrogeräten – Wirteprovisionen

Unterlagen und Belege über Abrechnungen und Zahlungen an die Betreiber von Gaststätten, in denen Geldspielautomaten aufgestellt werden, sind aufbewahrungspflichtig. Die Herstellung der Kassensturzfähigkeit verlangt, dass die aus dem Gerät entnommenen Münzen und Scheine unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen u. a. zunächst in voller Höhe als Bareinnahmen und die wei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.3 Die Branche boomt

Die Geldspiel-Automatenbranche hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig entwickelt. Trotz neuen, stets strengeren Verordnungen im Hinblick auf den Jugendschutz und zur Bekämpfung pathologischer Spielsucht (u. a. Spieldauer 5 Sekunden, min. 5 Minuten Pause nach 1 Stunde Spieldauer, "Spielerkarte" bei ab 2021 aufgestellten Automaten)[1] boomt di...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.4 Dienstleistungs- und sonstige (Geldeinwurf-) Automaten

Die Geldspeicher aller Geldeinwurfautomaten stellen im Zeitpunkt der Entleerung eine Kasse dar. Für alle Automaten ist die Kassensturzfähigkeit uneingeschränkt und jederzeit erforderlich. Was diese Automaten tatsächlich leisten können, entscheidet darüber, ob es sich um (elektronische) Aufzeichnungssysteme oder um offene Ladenkassen handelt. Zu den Dienstleistungs- und Gelde...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.1 Geldgewinnspielgeräte sind elektronische Aufzeichnungsgeräte

Geldspielgeräte sind nach den Ausführungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)[1] Bestandteile des betrieblichen Datenverarbeitungssystems. Da mit Geldspielgeräten Bareinnahmen aufgezeichnet werden, gehören sie vergleichbar den Registrierkassen unstrittig z...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.5 Parkautomaten, Fahrscheinautomaten und Fahrscheindrucker

Parkautomaten, Fahrscheinautomaten und Fahrscheindrucker unterliegen nicht den verschärften Anforderungen für elektronische Aufzeichnungssysteme. Nach der Kassensicherungsverordnung [1] sind solche Kassen nicht als elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO anzusehen. Sie brauchen deshalb nicht durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtun...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.3 Spielverordnung (SpielV)

Das Spielgerät muss eine Kontrolleinrichtung beinhalten, die sämtliche Einsätze, den Gewinn und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst.[1] Das Kontrollmodul ist fester Bestandteil der Gerätesoftware und hat die Aufgabe, die Einhaltung der sog. Eckdaten der Spielverordnung zu überwachen. So wird beispielsweise der "Spieleraufwand" errechnet, indem die...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.2 Auslesung mit oder ohne Löschung

Bei der (meist monatlichen) Auslesung der Geräte hat der Betreiber die Möglichkeit, eine Auslesung mit oder ohne Löschung der Daten im System zu veranlassen. Eine "Auslesung ohne Löschung" ist vergleichbar mit einem X-Abruf bei einer elektronischen Registrierkasse. Das bedeutet, dass die Daten im Gerät weiter vorgehalten und bei der nächsten Auslesung wieder mit ausgelesen we...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.6 Speicherung der elektronischen Daten

Die Übertragung der Daten auf den PC ermöglicht dem Unternehmer auch eine wirtschaftliche Auswertung seiner Daten. Auch wenn diese Daten noch nicht den gesetzlichen Anforderungen nach maschineller Auswertbarkeit vollumfänglich genügen sollten, handelt es sich doch um vorlagepflichtige steuerlich relevante Daten. Werden sie im Rahmen einer Außenprüfung nicht vorgelegt, riskier...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.3 Spieleraufwand

Der Spieleraufwand ist wesentlicher Bestandteil des Kontrollmoduls. Dieses Modul hat die Aufgabe, die Einhaltung der Spielverordnung im Gerät zu überwachen. Wie in Tz. 3.3 dargestellt, ist der Spieleraufwand anders als der Saldo (1) die Bilanz aus den tatsächlichen Spielereinsätzen und Spielgewinnen, entspricht jedoch regelmäßig dem Saldo (1)-Wert. Der Spieleraufwand stellt s...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.2 Kassenbuch

Jeder Buchführungspflichtige[1] ist zur Führung eines ordnungsmäßigen Kassenbuchs verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für bargeldintensive Unternehmen wie Spielhallen und Automatenaufstellerbetriebe. Aus dem Kassenbuch müssen taggenau alle Bareinnahmen und -ausgaben ersichtlich sein. Gerade wenn mehrere Geräte im Einsatz sind, können mithilfe des Kassenbuchs ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.1 Unterhaltungsgeräte

Für Unterhaltungsgeräte, das sind Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit, gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, nach der diese Geräte eine genormte VDAI-Schnittstelle zur Erzeugung eines Auslesestreifens vorweisen müssen (VDAI = Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V.). Eine Vielzahl der Unterhaltungsgeräte verfügt jedoch bereits über eine entsprechende tech...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4 Das sog. "Kassengesetz" – Auswirkung auf Geldspielgeräte und Automaten

Inwieweit die verschärften Anforderungen des sog. "Kassengesetzes" auf Geldspielgeräte und andere Automaten anwendbar sind, ist derzeit immer noch strittig. Nach aktuellem Stand der Kassensicherungsverordnung [1] gehören Geldgewinnspielgeräte nicht zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen i. S. d. § 146a AO. Dies hat zur Folge, dass die für die Zeit seit 2020 geforderte ze...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5 Digitale Daten oder Papierausdrucke?

Bei einem Geldspielgerät werden die Vorgänge durch ein elektronisches Zählwerk erfasst. Diese Daten werden im sog. VDAI-Protokoll (Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V.) gespeichert (sog. "Kassenstreifen") und können über eine Schnittstelle mit entsprechenden Lesegeräten ausgelesen werden. Sind digitale Daten vorhanden, ist es nicht zulässig diese zu löschen und stat...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Die Kassenführung – ein wesentlicher Bestandteil der Buchführung in der Gastronomiebranche

Einen ganz besonderen Stellenwert im Rahmen der gesamten Buchhaltung bzw. Aufzeichnungen hat die Kassenführung. Insbesondere bei Betrieben in denen – wie bei Gastronomiebetrieben – überwiegend Bargeld fließt, ist sie als Hauptbestandteil einer Buchführung bzw. der Aufzeichnungen entscheidend für die Beurteilung ihrer Ordnungsmäßigkeit verantwortlich. 1.1 Die Gastronomie und i...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.3 Steuerliche Folgen einer formell fehlerhaften Kassenführung

Das macht deutlich, wie aussichtslos sich ein Rechtsstreit im ungünstigsten Fall für einen Unternehmer gestalten kann. Eine schlampige Kassenführung kann, obwohl sie vielleicht inhaltlich zutreffend ist, unvorhersehbare Folgen für ein Unternehmen nach sich ziehen. Dieser Beitrag soll helfen, unnötige formelle Fehler zu vermeiden. Jede Schätzung birgt Ungenauigkeiten, viellei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.2 Die Betriebsprüfung – früher und heute

Dennoch muss sich ein Unternehmer der Gastronomiebranche im Klaren sein, dass die korrekte Erfassung seiner Bareinnahmen und Barausgaben im besonderen Fokus jeder Außenprüfung steht. Entgegen früherer gängiger Praxis, bei der die Kassenführung oftmals nur oberflächlich überprüft und "durchgewunken" wurde, soweit sich keine größeren Ungereimtheiten ergaben, haben Prüfer heute...mehr

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Kassenführung: Besonderheiten bei Gaststätten

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag informiert darüber, welche Besonderheiten es bei der Kassenführung in der bargeldintensiven Gastronomiebranche gibt, z. B. wie sich die Betriebsprüfung in diesem Bereich gewandelt hat, weshalb die offene Ladenkasse noch genutzt werden kann oder was hinsichtlich von Bewirtungsbelegen beachtet werden muss. Außerdem wird auf die Einzelauf...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2 Elektronische Registrierkasse oder offene Ladenkasse

2.1 Offene Ladenkasse nach wie vor zulässig Auch nach Inkrafttreten aller gesetzlichen Verschärfungen ist es in Deutschland nach wie vor zulässig, eine offene Ladenkasse im Unternehmen einzusetzen. Darunter versteht man eine Kasse, die über keine technischen Hilfsmittel verfügt. Das kann eine einfache Schubladenkasse, aber auch eine Schuhschachtel oder im Extremfall theoretis...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5 Kassen-Nachschau, Testessen und verdeckte Beobachtungen

5.1 Die unangekündigte Kassen-Nachschau Mit der unangekündigten Kassen-Nachschau steht den Finanzbehörden mittlerweile ein Mittel gegen den Betrug im Bargeldbereich zur Verfügung. Zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben kann ein Amtsträger ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Ge...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.5 Das verschärfte Kassenrecht: Da geht aber noch mehr!

Nicht alle sind der Meinung, dass das mittlerweile verschärfte Kassenrecht in der Lage ist, dem Steuerbetrug entscheidend entgegenzuwirken. Da geht doch noch einiges mehr. Noch immer ist der Ehrliche der Dumme. Das befürchtete ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee,[1] gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er ge...mehr