Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.4 Kapitalertragsteuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 127 Bei den Kapitalerträgen, die der KapESt gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG unterliegen, ist die die Kapitalerträge auszahlende Stelle zum Steuerabzug verpflichtet (zu Einzelheiten § 44 EStG Rz. 31ff.) und hat daher dem Gläubiger der Kapitalerträge die Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. Es bestehen keine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.2.1 Grundsatz

Rz. 53c § 45a Abs. 2 EStG enthält des Weiteren Ausführungen über die Form der Steuerbescheinigung. Durch eine Änderung des § 45a Abs. 2. S. 2 EStG durch Art. 4 des G. zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] kann eine Steuerbescheinigung grundsätzlich auch "elektronisch übermittelt" werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Steuerbescheinigungen noch in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4.2 Zusätzliche papierhafte Steuerbescheinigung

Rz. 53h Durch den elektronischen Versand wird das Recht auf papierhaften Versand der Steuerbescheinigung nicht aus-geschlossen. Sollte der Gläubiger eine elektronische Steuerbescheinigung erhalten haben und wünscht aber eine Papierbescheinigung, ist ihm diese – als Ersatzbescheinigung gekennzeichnet – zu übermitteln.[1] Der Stpfl. kann die Steuerbescheinigung in Papierform i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.6 Zeitlicher Anfall der Kapitalerträge

Rz. 68 Die Angabe des Zeitraums, für den die Kapitalerträge gezahlt worden sind, ist nur noch dann notwendig, wenn die amtlichen Muster entsprechende Angaben vorsehen. § 45a Abs. 2 S. 2 EStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung wurde durch das G. v. 14.8.2007[1] aufgehoben, weil die Detailregelungen zu den Steuerbescheinigungen infolge der Vorgaben in den amtlichen Mu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4 Weitere Anforderungen und Sonderfälle

Rz. 53e Das Versenden/Einstellen einer elektronischen Steuerbescheinigung ist grundsätzlich gegenüber allen Kunden möglich, mit denen die Bank bzw. das Versicherungsunternehmen bisher schon über elektronische Medien kommuniziert hat.[1] Es bedarf daher aufgrund des Wortlauts des § 45a Abs. 2 S. 2 EStG auch keiner gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden, bevor erstmals die Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6.2 Investmentsteuergesetz

Rz. 140b Abweichend von Rz. 138ff. setzt eine Erstattung von KapESt gegenüber einem Investmentfonds ab dem 1.1.2018 voraus, dass der Investmentfonds eine erteilte Steuerbescheinigung im Original zurückgegeben hat (vgl. § 7 Abs. 5 S. 3 und 4 InvStG).[1] Die Finanzverwaltung hat jedoch unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. interne Dokumentation) Erleichterungen für die Praxi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.7 Kennzeichnung der Kapitalertragsteuerbescheinigung (Abs. 2 S. 3 und 4)

Rz. 130 Die Steuerbescheinigung ist in sinngemäßer Anwendung des § 44a Abs. 6 EStG mit einem entsprechenden Hinweis zu kennzeichnen, wenn die Wertpapiere im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge bei dem inländischen Kreditinstitut, welches die Steuerbescheinigung ausstellt, nicht in einem auf den Namen des Empfängers der Bescheinigung lautenden Wertpapierdepot verzeich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4.1 Verlangen einer Papierform, § 45a Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 EStG

Rz. 53g Wichtig ist die Einschränkung in § 45 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 EStG, dass die Steuerbescheinigung Anforderung des Gläubigers der Kapitalerträge dem Gläubiger weiterhin in Papierform zu übersenden ist, wenn dieser es verlangt. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch den Anspruch auf papierhafte Ausstellung der Kunde geschützt werden, der nicht über einen Internet-An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.3 Praxisbeispiele der elektronischen Übermittlung

Rz. 53d Die nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellte Steuerbescheinigung kann dem Stpfl. gem. § 45a Abs. 2 S. 2 EStG in "elektronischer Form" übermittelt werden. Für die Praxis ist bedeutsam, dass das Gesetz nach Ansicht der Finanzverwaltung es in § 45a Abs. 2 S. 2 EStG ausdrücklich offen lässt, auf welchem Wege die elektronische Übermittlung erfolgt. Die Formulieru...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
HilbertWolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zinsen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Über Zinsen als Ausgaben (Sollzinsen) > Schuldzinsen. Bankzinsen zur Finanzierung privater Steuerzahlungen sind nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 EStG). Das Gleiche gilt für die auch nachfolgend in > Rz 5 angesprochenen Zinsen auf Steuernachforderungen (§ 233a AO), Stundungszinsen (§ 234 AO) und Aussetzungszinsen (§ 237 AO) für nicht abziehbare ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, der zufolge inländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern von der Körperschaftsteuer befreit sind, während ausländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
§ 8b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG sind verfassungsgemäß

Leitsatz § 8b Abs. 4 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache C‐284/09 vom 21.03.2013 (BGBl I 2013, 561, BStBl I 2013, 344) sowie § 9 Nr. 2a GewStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912, BStBl I 2007, 630) sind mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Normenkette § 8b Abs. 4 KStG, § 9 Nr. 2a GewStG, Art. 3 Abs. 1 G...mehr

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Zum Schein ausgewiesener Kapitalertragsteuereinbehalt im Schneeballsystem entfaltet Abgeltungswirkung

Leitsatz Das FG Nürnberg hat entschieden, dass ein Kapitalertragsteuereinbehalt auf Scheinrenditen auch dann eine Abgeltungswirkung entfaltet, wenn er bloß auf fingierten Depotauszügen ausgewiesen wurde und die Steuer tatsächlich nicht an das Finanzamt abgeführt wurde. Das letzte Wort liegt nun beim BFH. Sachverhalt Im vorliegenden Fall hatte ein Anleger sein Geld in den Jahr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorrangige Verrechnung von Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

Leitsatz § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG steht der Verrechnung von Altverlusten i.S. des § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung (EStG a.F.) mit positiven Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 2 EStG bei der (Antrags‐)Veranlagung gemäß § 32d Abs. 4 EStG nicht entgegen, da die depotbezogene unterjährige Verlustverrechnung der auszahlenden Stelle i.S. des § 43a Abs. 3 ESt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 9.2 Einkommensteuerliche Haftung

Rz. 38 Im EStG gibt es eine Reihe von Haftungsvorschriften. Als wichtigste Haftung ist die des Arbeitgebers für die LSt gem. § 42d EStG zu nennen. Aber auch § 44 Abs. 5 EStG für die KapESt und der Steuerabzug für beschränkt Stpfl. sind hier zu nennen. Darüber hinaus enthält das EStG eine Reihe weiterer Haftungsvorschriften. Rz. 38a Der inländische Arbeitgeber haftet für die L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.1 Entstehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 23 Die Haftung setzt begrifflich zwingend die Existenz einer fremden Leistungspflicht voraus.[1] Deswegen kann der Haftungsanspruch grundsätzlich frühestens erst mit der Entstehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen. Eine gleichzeitige Entstehung beider Ansprüche ist nicht erforderlich, in der Praxis auch vielfach nicht gegeben, bei einigen Haftungsre...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bauabzugsteuer bei Errichtung von Freiland-Fotovoltaikanlagen

Leitsatz 1. Bauabzugsteuer i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind insbesondere nicht auf Gebäude oder unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern kommen auch bei Scheinbestandteilen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.4 Personengesellschaften

Rz. 63 Die Frage, wie die Einkünfte eines inländischen Gesellschafters aus einer Beteiligung an einer ausl. Personengesellschaft zu qualifizieren sind, richtet sich nach deutschem Recht, und zwar unabhängig davon, ob ein DBA besteht oder nicht (zur Beteiligung eines Ausländers an einer inländischen Personengesellschaft vgl. Kommentierung zu § 49 EStG).[1] Hierbei ist zwische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Nr. 6)

Rz. 85 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG Rz. 1ff.) sind nur dann ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat oder das Kapitalvermögen durch im Ausland belegenen Grundbesitz gesichert ist. Dies gilt auch, wenn die Einkünfte gleichzeitig inländische Einkünfte darstellen, z. B. bei Doppelwohnsitz des Schuldners der Ka...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Relevanter Steuersatz

Tz. 96 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IAS 12 (2000) liegt als Abgrenzungskonzept die (bilanzorientierte) liability-Methode zugrunde. Entsprechend diesem Konzept sind zur Berechnung der Steuerlatenzen grundsätzlich künftige Steuersätze anzuwenden. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Tz. 97 Stand: EL 39 – ET: 11/2019mehr

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Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten

Leitsatz Nach dem 30.06.2009 realisierte Verluste aus der Veräußerung von sog. Vollrisikozertifikaten, die nach dem 14.03.2007 angeschafft wurden, unterfallen § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4, Abs. 6 EStG i.d.F. des Streitjahres. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4 und Abs. 6, § 52a Abs. 10 Satz 8 EStG Sachverhalt Der Kläger erklärte in der Einkommensteuererklärung fü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bundesministerium der Finanzen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BMF ist eine Oberste Finanzbehörde und Oberste Bundesbehörde (§ 6 Abs 2 Nr 1 AO). Erster Dienstsitz ist das Detlev-Rohwedder-Haus in 10117 Berlin, Wilhelmstraße 97 (Gebäude errichtet in 1935 zur Zeit des Nationalsozialismus als Sitz des Reichsluftfahrtministeriums). Teile der Steuerabteilung haben ihren Dienstsitz weiterhin in 53121 Bonn,...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Streitwert bei gesonderter Feststellung der Einlagenrückgewähr

Die Regelung des § 27 KStG bildet einen Bestandteil des Systems, das die Besteuerung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner miteinander verzahnt. Während Gewinne der Kapitalgesellschaft regelmäßig bei Ausschüttung einer Steuerbelastung beim Anteilseigner unterliegen, ist die bloße Rückgewähr des investierten Kapitals nicht steuerbar. Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar

Leitsatz Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine "Veräußerung" i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Sachverhalt Der Kläger war zu 40 % an einer KG und zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Im Juni 2008 erwarb der Kläger von der KG eine gegen die GmbH gerichtete Fo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 2 Die Vorschrift begründet als Folge der Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht eine öffentlich-rechtliche Haftung. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Haftungsschuldner und dem von ihm Vertretenen haben auf ihren Bestand und ihren Umfang keinen Einfluss.[1] Es handelt sich um eine unbeschränkt persönliche Haftung, die neben der Schuld besteht, also eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2.3 Einzelfälle

Rz. 15 Für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung kommen alle unter § 34 fallenden steuerlichen Pflichten in Betracht .[1] Allerdings handelt eine verpflichtete Person, wenn sie die eine oder andere dieser steuerlichen Pflichten nicht erfüllt, nicht immer auch vorsätzlich oder grob fahrlässig. Sind mehrere verpflichtete Personen vorhanden (z. B. mehrere Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 163 AO ist nach seinem ausdrücklichen Wortlaut anwendbar auf "Steuern" im Rahmen des § 1 AO, d. h. für alle Steuern, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, und die durch Steuerbescheid nach § 155 AO festgesetzt werden. Daher sind Billigkeitsmaßnahmen auch bei einem Freistellungsbescheid nach § 155 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 7 Zuständigkeit

Rz. 215 Zuständig für die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme ist die die Steuer verwaltende Finanzbehörde. Ist die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern den Gemeinden übertragen, sind sie auch für eine abweichende Steuerfestsetzung zuständig.[1] Nicht entscheidend ist danach die Zuständigkeit für die Festsetzung der Messbeträge.[2] Gegen die Entscheidung der Gemein...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

Leitsatz 1. Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). 2. Der Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten

Leitsatz 1. Genussrechte führen nur dann zu Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Genussrechtsinhaber kumulativ sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt ist (sog. beteiligungsähnliche Genussrechte). 2. Für die Beteiligung am Liquidationserlös ist auf das Abwicklungsendvermögen i.S. des § 11 KStG, d.h. auf die Beteiligung an einem etwaigen Liquidati...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerliche Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz 1. Ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster, unbedingter Verzicht eines Gesellschafters auf einen Teil der ihm gegen die Kapitalgesellschaft zustehenden Darlehensforderung führt zu einer Einlage i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG, soweit der Gesellschafter auf den werthaltigen Teil der Forderung verzichtet (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2019, Abfindung von ... / D. Zinsfuß

Bezüglich der Frage des angemessenen Zinsfußes ist die Zinssituation am Kapitalmarkt zu betrachten. Dies wurde auch bei dem Verkehrsgerichtstag in Goslar deutlich. Nach einer angeregten Diskussion wurde mit klarer Mehrheit befürwortet, dass der Zinsfuß aktuell 3 % nicht übersteigen sollte.[12] Je nach Länge der Laufzeit muss der Zinsfuß aufgrund der aktuellen Situation auf d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

Leitsatz 1. Die Hingabe von Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, begründet auch bei einem beträchtlichen Kreditvolumen weder die Eigenschaft als Marktteilnehmer noch überschreitet diese Tätigkeit ohne Weiteres die Grenze der privaten Vermögensverwaltung. 2. Die gewerbliche Darlehenshingabe ver...mehr

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Ermittlung des Gewinns eines Betriebs gewerblicher Art bei Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz Werden einzelne dauerdefizitäre Tätigkeitsfelder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, an der eine Trägerkörperschaft als Mitunternehmerin beteiligt ist, sowohl im Rahmen der Einkünfteermittlung der Mitunternehmerschaft als auch für Zwecke der Körperschaftsteuer als eigenständige Betriebe gewerblicher Art (Regiebetriebe) behandelt, kann zur Ermittlung des G...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Geringfügigkeitsgrenze bei Abfärbung von gewerblichen Beteiligungs­einkünften; umqualifizierte gewerbliche Einkünfte sind aber nicht gewerbe­steuerbar

Leitsatz 1. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG ist in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu ­deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß. 2. § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i.S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (hh) Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen in Fällen der Kapitalertragsteuer

Rz. 288 [Autor/Stand] Zeitpunkt des Entstehens der KapESt. Dabei ist zu beachten, dass die Kapitalertragsteuer grundsätzlich in dem Zeitpunkt entsteht, in dem die Kapitalerträge dem Vergütungsgläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 EStG fließen Dividenden, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wurden, dem Vergütungsgläubiger an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Keine planwidrige Unvollständigkeit

Rz. 179 [Autor/Stand] Keine planwidrige Unvollständigkeit auch mit Blick auf die Ausgestaltung der KapESt. Diese Regelung, die nicht auf die bestandskräftige Festsetzung der Kapitalertragsteuer oder die Kenntnis des Vergütungsgläubigers von der Entrichtung der Steuer abstellt, ist gemessen an ihrem Sinn und Zweck auch nicht planwidrig unvollständig. Voraussetzung für die Ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.6.1989 (BT-Drucks. 11/4688)

[...] Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes [...] 22. § 50d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Worte "gelten § 36 Abs. 2 Nr. 2 Sätze 2 bis 6 sinngemäß und" durch das Wort "gilt" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Worte "auf Grund eines Verständigungsverfahrens nach einem Abkommen ein erleichtertes" durch das Wort "erleichterte" ersetzt. [...] B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationale Gewinnabgren... / 3.8.12 Keine Quellensteuer

Tz. 1033 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Aufgrund der Systematik als Innengesellschaft regelt Rn 4.4 der Verw-Grds Umlagen, dass eine Umlage grds nicht dem St-Abzug nach § 50 a Abs 4 EStG unterliegt. Die OECD – s Rn 8.23 der GL-2010 – geht ebenfalls grds davon aus, dass Beiträge nicht als Lizenzen zu behandeln sind, verweist aber auf die Möglichkeit der Qualifikation nach Art 12 O...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.5 Gegenläufige Korrekturen – Frage der Anrechnung fiktiver Quellensteuer bei Korrekturen nach § 1 AStG

Tz. 977 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Fall des einkommenserhöhenden Ansatzes einer fiktiven Lizenz nach § 1 AStG stellt sich im Verhältnis zu TG in Schwellen- und Entwicklungsländern die Frage, ob gegenläufig eine fiktive Quellen-St-Anrechnung nach den maßgebenden DBA zu gewähren ist. Dies soll anhand des Bsp des DBA China (Fassung bis einschl 2017) dargestellt werden. Beispi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 15.6.1989 (BT-Drucks. 11/4803)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksache 11/4507 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 11/4688, 11/4712 – Bericht der Abgeordneten Dr. Faltlhauser und Poß I. Allgemeines [...] 1. Inhalt de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Zwischenschaltung einer Personengesellschaft

Rz. 124 [Autor/Stand] Unschädlichkeit der Zwischenschaltung einer Personengesellschaft für das Merkmal der Unmittelbarkeit. Bei Einschaltung einer Personengesellschaft im Rahmen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses ändert die Zwischenschaltung der Personengesellschaft nichts an der "Unmittelbarkeit" der Beteiligung der Muttergesellschaft i.S.d. § 43b Abs. 2 Satz 1 EStG. Dies e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vereinbarkeit des Abzugsverfahrens nach Abs. 1 mit Unionsrecht bei Streubesitzdividenden i.S.v. § 8b Abs. 1 KStG

Rz. 51 [Autor/Stand] EuGH-Urteil vom 20.10.2011: (Frühere) Ungleichbehandlung durch das Steuerabzugsverfahren bei Streubesitzdividenden. Bislang bestand eine Ungleichbehandlung zwischen Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat und solchen mit Sitz im Inland als Gesellschafter inländischer Kapitalgesellschaften insoweit, als die einbehaltene und abgeführte Kapita...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Mutter-Tochter-Beteiligungen: Besonderheiten

Rz. 267 [Autor/Stand] Besondere Voraussetzungen bei Mutter-Tochter-Beteiligungen. In den Fällen von Mutter-Tochter-Beteiligungen i.S.d. § 43b EStG ist zu beachten, dass die Freistellungsbescheinigung gem. § 43b Abs. 2 Satz 5 EStG nur erteilt werden kann, wenn die Mindestbeteiligungsquote von 10 % (§ 43b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) für den Mindestbeteiligungszeitraum von ununte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / m) Entsprechende Anwendung von § 45 EStG (Satz 12)

Rz. 203 [Autor/Stand] Erstattung grundsätzlich nur an den Inhaber des Stammrechtes der Kapitalerträge. Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Kapitalerträge oder Vergütungen dem Gläubiger im Zuflusszeitpunkt zuzurechnen sein müssen, regelt § 50d Abs. 1 Satz 12, dass für die Erstattung von Kapitalertragsteuer § 45 EStG entsprechend gilt. Hiernach ist eine Erstattung der Kapita...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Fälle des Steuerabzugs vom Kapitalertrag

Rz. 67 [Autor/Stand] Steuerabzug vom Kapitalertrag. Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG hat der Schuldner der Kapitalerträge in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Kapitalerträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, soweit sie nicht in § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG geregelt sind, und Nr. 2) den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge im Zeitpunkt des Entste...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Entwurf eines Steuerreformgesetzes 1990 v. 19.4.1988 (BT-Drucks. 11/2157)

Artikel 1 Änderungen des Einkommensteuergesetzes [...] 66. Nach § 50c wird folgender § 50d eingefügt: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen (1) Können Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a unterliegen, nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Grundsatz des Quellensteuerabzugs (Abs. 1 Satz 1) und Ausnahmen

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundsatz des Quellensteuerabzugs. § 50d Abs. 1 Satz 1 statuiert den Grundsatz, dass der Quellensteuerabzug ungeachtet dessen erfolgt, ob ein Anspruch auf Steuerfreistellung oder -reduzierung gem. § 43b, des § 50g EStG oder eines DBA besteht. Dieser Anspruch ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Wege eines sich dem Quellensteuerabzug anschließenden Ers...mehr