Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.4.2 Bereinigung des zu versteuernden Einkommens für außersteuerliche Zwecke

Rz. 66 Durch das SteuersenkungsG v. 23.10.2000[1] ist in § 2 EStG ein Abs. 5a eingefügt worden. Er bestimmt, dass die Begriffe Einkünfte, Summe der Einkünfte, Einkommen, zu versteuerndes Einkommen, soweit sie für außersteuerliche Rechtsnormen von Bedeutung sind, sich um die nach § 32d Abs. 1 EStG und § 43 Abs. 5 EStG zu besteuernden Beträge sowie die nach § 3 Nr. 40 EStG ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.4.3 Abweichende Definitionen, Abs. 5b

Rz. 67 Durch das UntStRefG 2008 v. 14.8.2007[1] ist ab Vz 2009 ein neuer Abs. 5b eingefügt worden. Er folgt der zur gleichen Zeit eingeführten Abgeltungsteuer für private Kapitaleinkünfte (§ 32d EStG, § 43 Abs. 5 EStG), wonach die ESt durch den Steuerabzug von 25 % abgegolten ist. Soweit daher Rechtsnormen dieses Gesetzes an die Definitionen des § 2 EStG (Einkünfte, Summe d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.2 Begriff der Einkünfte

Rz. 45 Einkünfte sind nach § 2 Abs. 2 EStG Nr. 1: bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 – 7k und § 13a EStG), Nr. 2: bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 – 9a EStG). Bei Einkünften aus privaten Kapitaleinkünften tritt gem. § 2 Abs. 2 S. 2 EStG ab Vz 2009 § 20 Abs. 9 EStG vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das EStRG 1974 v. 5.8.1974[1] ist § 2 EStG neu gefasst worden und hat im Wesentlichen seine heutige Form erhalten. Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[2] ist Abs. 3 um die Sätze 2 bis 8 erweitert worden, Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs, Mindestbesteuerung. Das FamFördG v. 22.12.1999[3] wurde an die Änderungen des § 32 EStG angepasst. Durch das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.2.2 Überschusseinkünfte

Rz. 79 Der in § 15 Abs. 2 S. 1 EStG für die Gewinneinkünfte positiv geregelte Grundsatz der Gewinnerzielungsabsicht gilt auch für die Überschusseinkünfte, selbst wenn er nicht ausdrücklich im Gesetz niedergelegt ist (Überschusserzielungsabsicht).[1] Rz. 80 Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss innerhalb der voraussichtlichen Vermögensnutzung. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 6 Bemessungszeitraum

Rz. 101 Nach § 2 Abs. 7 S. 1 EStG ist die ESt eine Jahressteuer, die jährlich mit Ablauf des Kj. entsteht(§ 36 Abs. 1 EStG). Sie ist weder für einen kürzeren noch längeren Zeitraum festzusetzen . Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Stpfl. während des ganzen Jahres Einkünfte bezogen hat. Das gilt ebenso für den Tarif des § 32a EStG, der ein Jahrestarif ist, sog. Prinzip der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 1.2 Kompetenz

Rz. 2 Die Gesetzgebungskompetenz für die ESt steht im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung dem Bund zu (Art. 105 Abs. 2, Art. 106 Abs. 3 GG). Die ESt gehört zu den Gemeinschaftsteuern, deren Aufkommen Bund und Ländern je zur Hälfte zusteht (Ertragskompetenz). Daneben haben die Gemeinden nach Art. 106 Abs. 5 GG einen Anspruch i. H. v. 15 % an LSt und veranlagter ESt sowie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Keine Anwendung von §§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a, 32d EStG und § 8b Abs. 1 KStG (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 201 [Autor/Stand] § 10 Abs. 2 Satz 3 ist ungenau formuliert. Die Nichtanwendung von § 3 Nr. 40 Buchst. d und § 32 d EStG sowie § 8 b Abs. 1 KStG auf den „HZB” ist wiederum ungenau. Gemeint ist vielmehr ebenso wie in § 10 Abs. 2 Satz 1 der "anzusetzende HZB" (zum Unterschied wird auf die Kommentierung in Anm. 141 verwiesen). Rz. 202 [Autor/Stand] § 10 Abs. 2 Satz 3 ist sys...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags (Abs. 1 Satz 1)

a) Hinzurechnungsbetrag Rz. 70 [Autor/Stand] Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags. Der Begriff des "Hinzurechnungsbetrags" (HZB) erfährt in § 10 Abs. 1 Satz 1 eine Legaldefinition.[2] Er knüpft dabei an die Einkünfte i.S.d. § 7 Abs. 1 an, die wiederum in § 8 legal definiert werden. Man muss die Definition des HZB vor dem Hintergrund verstehen, dass die §§ 7 ff. die auslä...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. FinMin. NRW, Erlass v. 30.3.1978 – S 1354 - 9 - V B 2, StEK AStG § 10 Nr. 7 = FR 1978, 243

Bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 1 AStG können Quellensteuern abgezogen werden, die zu Lasten der Zwischengesellschaft auf die von ihr bezogenen hinzurechnungspflichtigen Einkünfte von Drittstaaten erhoben worden sind. Derartige Steuern können auch gemäß § 12 AStG auf die deutsche Steuer vom Hinzurechnungsbetrag angerechnet werden. Bei der Ermittlun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Konflikt zwischen berichtspflichtigen Angaben und Werte nach HGB

Rz. 61 [Autor/Stand] Allgemein. Die im Country-by-Country Reporting darzustellenden Unternehmensdaten sind "ausgehend vom Konzernabschluss des Konzerns" auszuweisen, d.h., grundsätzlich können die Daten nach HGB-Grundsätzen Verwendung finden. Allerdings sind gewisse Abweichungen bei der Ermittlung zu beachten. Dazu zählen u.a. folgende Besonderheiten: Rz. 62 [Autor/Stand] Ums...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einzelheiten zu den wesentlichen Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. Im ersten Berichtsteil des CbC-Reports sind in einer gegliederten Übersicht (Tabelle 1), aufgeteilt nach Steuerhoheitsgebieten, die in § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO in den Buchst. a–j aufgelisteten Unternehmensdaten darzustellen. Rz. 47 [Autor/Stand] Überblick der wesentlichen Berichtsangaben. Für Zwecke der Darstellung der Verteilung der Geschäftst...mehr

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zfs 03/2019, Empfehlungen d... / Arbeitskreis IV: Abfindung von Personenschäden und vergleichsweise Regelung

1. Der Arbeitskreis ist mit knapper Mehrheit der Auffassung, dass eine Änderung des § 843 Abs. 3 BGB dahingehend, ein Wahlrecht des Geschädigten zwischen Rente und Kapitalabfindung zu schaffen, nicht erforderlich ist, da jener von einer funktionierenden Rechtspraxis ausgeht. Eine Minderheit des Arbeitskreises ist dagegen der Auffassung, dass eine Änderung notwendig ist, da s...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.1.2 Abzug von Steuern

10.1.2.1 Nach § 10 Abs. 1 AStG können abgezogen werden 1. die von den Einkünften der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern; 2. die von dem diesen Einkünften zugrunde liegenden Vermögen erhobenen Steuern, Abschnitt 102 Abs. 1 VStR 1993 gilt entsprechend. Steuern, die auf Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG entfallen, sind ents...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.1.2 Abzug von Steuern

10.1.2.1 Nach § 10 Abs. 1 AStG können abgezogen werden 1. die von den Einkünften der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern; 2. die von dem diesen Einkünften zugrunde liegenden Vermögen erhobenen Steuern, Abschn. 102 Abs. 1 VStR 1995 gilt entsprechend. Freiwillige Steuerzahlungen sind nicht zu berücksichtigen. Steuern, die auf Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anwendung des Investmentsteuergesetzes (InvStG)

Rz. 323 [Autor/Stand] Allgemeines. § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 in der ab dem 1.1.2004 geltenden (vgl. § 21 Abs. 9 Satz 2 AStG) und bis zum 31.12.2017 anzuwendenden Fassung sieht ausdrücklich die Anwendung der Vorschriften des InvStG v. 15.12.2003[2] (a.F.) vor. Das InvStG a.F. tritt mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft. Ab dem 1.1.2018 gilt das InvStG n.F. v. 19.7.2016[3]. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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Voraussetzungen für ein die Anwendung der Abgeltungssteuer ausschließendes Näheverhältnis im Sinne des § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG

Leitsatz Die Einstufung als nahestehende Personen im Sinne des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt im Regelfall ein Beherrschungsverhältnis voraus. Die Einflussmöglichkeiten von Ehegatten sind dafür nur dann zusammenzurechnen, wenn der eine ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen hat. Sachverhalt Die Ehegatten waren je zur Hälfte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43b Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften

1 Allgemeines und Systematik der Norm 1.1 Allgemeines Rz. 1 § 43b EStG (bis Vz 2000: § 44d EStG a. F.)[1] regelt die KapESt-Entlastung auf Dividenden und andere Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die einer Muttergesellschaft, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Entstehungszeitpunkt der KapESt

Rz. 46 Nach § 44 Abs. 1 S. 2 EStG entsteht die KapESt in dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. Rz. 47 Für Gewinnanteile (Dividenden) und andere Kapitalerträge, deren Ausschüttung ein Gewinnverwendungsbeschluss zugrunde liegt, bestimmt § 44 Abs. 2 EStG als Zeitpunkt des Zuflusses und somit als Entstehungszeitpunkt der KapESt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.3 Maßgebliche Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung

Rz. 1e Die Finanzverwaltung hat sich zu den Antragsvoraussetzungen[1] zur "Entlastung von deutscher Kapitalertragsteuer von Dividenden und bestimmten anderen Kapitalerträgen gem. § 44d EStG a. F., den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder sonstigen zwischenstaatlichen Abkommen" geäußert. Die Finanzverwaltung[2] hat den Anwendungszeitpunkt der Auswirkungen der RL 2003/49/EG ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist von einem Antrag der Muttergesellschaft bzw. deren EU-Betriebsstätte als Gläubigerin der Kapitalerträge abhängig. Dieser Antrag wird nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt gestellt.[1] Der Antrag (Vordruck DBA/Allg. Freist./Div.) ist auf die Freistellung vom Steuerabzug von Kapitalerträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Antragstellung vor Ablauf des Mindestbeteiligungszeitraums

Rz. 24 Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der für die Quellensteuerentlastung nach § 43b EStG erforderlichen Bescheinigung über die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist nach § 43b Abs. 2 S. 4 EStG die unmittelbare Beteiligung an der Tochtergesellschaft für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (Rz. 36ff.). Ist dieser Mindestbeteiligungszeitra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Quellensteuerentlastung nach § 43b (Abs. 1)

Rz. 6 Vor der Änderung durch das G. v. 9.12.2004[1] wurde von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden) einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (vgl. deren Auflistung in Anl. 2 a. F.) zufließen, die KapESt nach § 43b Abs. 1 EStG auf Antrag der Muttergesellschaft n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Mindesthöhe und -dauer der Beteiligung

Rz. 36 Entsprechend Art. 3 der Mutter-Tochter-Richtlinie ist weitere Voraussetzung für die Anerkennung als Muttergesellschaft i. S. d. § 43b EStG eine unmittelbare Mindestbeteiligung von 20 % (vor 2005: 25 %) am Kapital der Tochtergesellschaft (ggf. genügt eine Mindestbeteiligung von 10 %, vgl. Rz. 49) und eine ununterbrochene Mindestbeteiligungsdauer von 12 Monaten. Weil der A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeine Systematik

Rz. 1a Abs. 1 S. 1 enthält den KapESt-Entlastungsanspruch, für den ein Antrag notwendig ist. Der Anspruch auf KapESt-Entlastung gilt nach Abs. 1 S. 2 auch für Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft, die einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte einer unbeschränkt stpfl. Muttergesellschaft zufließen. Abs. 2 definiert i. V. m. der Anlage 2 (zu § 43...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3 Verhältnis zu § 43 EStG

Rz. 1c § 43b EStG stellt eine Ausnahme des Grundsatzes der KapESt-Pflicht nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar.[1] Auf Antrag werden Erträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG von der KapESt-Pflicht befreit.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.4 Verhältnis zu § 50d EStG

Rz. 1d § 50d Abs. 1 EStG regelt das Verfahren zur Befreiung von der KapESt. § 50d Abs. 1 EStG regelt das Erstattungsverfahren, § 50d Abs. 2 EStG das Freistellungsverfahren. Ist dagegen der Missbrauchstatbestand nach § 50d Abs. 3 EStG erfüllt, besteht kein Anspruch nach § 43b EStG auf Befreiung von der KapESt.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 43b EStG (bis Vz 2000: § 44d EStG a. F.)[1] regelt die KapESt-Entlastung auf Dividenden und andere Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die einer Muttergesellschaft, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte dieser Muttergesellschaft, aus Ausschüttungen einer Toc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3 Mindestbeteiligungsdauer und Erhöhung der Beteiligungsquote

Rz. 49 Eine Schachtelbeteiligung i. S. d. § 43b EStG setzt eine unmittelbare Beteiligung von 10 % voraus, die im Zeitpunkt des Entstehens der KapESt (d. h. im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge) bestanden haben muss und für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten gehalten wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erteilt das BZSt die Bescheinigung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Entwicklung von § 43b EStG und der Anlage 2 (zu § 43b EStG)

Rz. 1f § 43b EStG, wurde durch G. v. 23.10.2000[1] in das EStG eingefügt. § 43b EStG gilt erstmals für Kapitalerträge, auf die das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren nicht mehr anzuwenden ist (§ 52 Abs. 53 S. 2 EStG i. d. F. des G. v. 23.10.2000). Rz. 2 Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie war es, durch Einführung eines wettbewerbsneutralen Steuersystems für Gewinnauss...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / aa) Einkünfte aus Kapitalvermögen – insb. Dividenden und Zinsen

Bei Dividendenausschüttungen an in Deutschland wohnhafte Anteilseigner ist grundsätzlich Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zugewiesen (Art. 10 Abs. 1 DBA-Schweiz), wenn die ausschüttende Gesellschaft in der Schweiz ansässig ist.[35] Dieselbe Besteuerungsfolge gilt bei Zinszahlungen aus der Schweiz an den in Deutschland wohnhaften Zahlungsempfänger (Art. 11 ...mehr

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Kapitalertragsteuerpflicht bei Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art

Kommentar In einem aktualisierten Anwendungsschreiben hat sich das BMF ausführlich mit Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art (als Schuldner der Kapitalerträge) befasst. Betriebe gewerblicher Art und Kapitalertragsteuer Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit Schreiben vom 28.1.2019 ausführlich zur Auslegung der Einkommenstatbestände ...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen für Investmenterträge aus Madoff-Fonds

Kommentar Opfer des Anlagebetrügers Bernard L. Madoff haben in der Vergangenheit hohe Summen verloren. Das BMF hat nun dargelegt, wann Erträge aus Madoff-Fonds von der Besteuerung ausgenommen werden. Mit einem betrügerischen Schneeballsystem hatte Anlagebetrüger Bernard L. Madoff jahrzehntelang Anleger um ihr Geld gebracht, bevor er im Dezember 2008 verhaftet worden war. Der ...mehr

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Ausbuchung wertloser Aktien begründet Verlust aus Kapitalvermögen

Leitsatz Wenn endgültig wertlos gewordene Aktien aus dem Depot ausgebucht werden, ist der betroffene Privatanleger naturgemäß an einer steuerlichen Verwertung seines erlittenen Vermögensverlusts interessiert. Das FG Rheinland-Pfalz hat nun grünes Licht für einen Verlustabzug gegeben - das letzte Wort liegt aber beim Bundesfinanzhof. Sachverhalt Der Kläger erwarb im Januar 201...mehr

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Kapitalertragsteuer für vGA einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft

Leitsatz 1. Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer vGA gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner. 2. Der Bestandsschutz gemäß § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass...mehr

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Aufteilung von Finanzierungskosten für den Erwerb einer Sicherheits-Kompakt-Rente

Leitsatz Die Finanzierungskosten für den Erwerb einer Sicherheits-Kompakt-Rente, die den Abschluss einer Rentenversicherung als Versorgungskomponente und einer Lebensversicherung als Tilgungskomponente zum Gegenstand hat, sind auch nach der Einführung des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 EStG zum 1. Januar 2009 aufzuteilen in Werbungskosten, die anteilig den Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rn. 21 Stand: EL 132 – ET: 12/2018Stand: Das Besteuerungsrecht Deutschlands als Ansässigkeitsstaat des wirtschaftlichen Eigentümers wird durch den Quellensteuerabzug nicht beeinflusst (Art 11 Abs 4 ZinsRL; § 11 ZIV). Über die Höhe der einbehaltenen Quellensteuer wird eine Steuergutschrift erteilt. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (s Rn 4) regelt § 14 ZIV, dass die im Za...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Abschließende Bemerkungen

Rn. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Nur bei der Geldanlage im Inl braucht der StPfl seine privaten KapErtr grds nicht in der Steuererklärung zu deklarieren, weil die inl AbgSt – anders als die EU-Quellensteuer (s Rn 21) – abgeltende Wirkung hat. Die Geldanlage im Ausl führt dagegen zur Pflichtveranlagung nach § 32d Abs 3 EStG. Damit findet in allen Fällen der besondere Steuersa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Vorgaben der ZinsRL

Rn. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Im Falle grenzüberschreitender Zinszahlungen sieht die ZinsRL als Regelfall einen automatischen Informationsaustausch zwischen dem Mitgliedstaat, in dem der wirtschaftliche Eigentümer der Zinsen ansässig ist (Ansässigkeitsstaat), u dem Mitgliedstaat, in dem die Zahlstelle niedergelassen ist (Zahlstellenstaat), vor. Ist der wirtschaftliche Eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt u Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 03.06.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ZinsRL; ABl EU Nr L 157, 38) wurde § 45e EStG durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) in das Gesetz eingefügt. Die ZinsRL ist am 01.07.2005 in Kraft getreten. Ziel der ZinsRL ist es, die effektive Besteuerung von Zinser...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verhältnis zu DBA

Rn. 37 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hinsichtlich der von Belgien (bis 2009), Luxemburg u Österreich einbehaltenen Quellensteuer (s Rn 4) enthielt die ZIV in § 14 ZIV Sonderregelungen, die den in den jeweiligen DBA enthaltenen Vorschriften ausdrücklich vorgingen (s Rn 21ff). Das FKAustG ist anwendbar iRd § 1 FKAustG, nach § 1 Abs 1 Nr 4 FKAus...mehr

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Anfechtung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung durch den Vergütungsgläubiger

Leitsatz 1. Die Drittanfechtungsklage gegen eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn sich die Kapitalertragsteuer-Anmeldung vor der Klageerhebung durch die Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerfestsetzung aufgrund eines Antrags nach § 32d Abs. 4 EStG auf sonstige Weise gemäß § 124 Abs. 2 AO erledigt hat. 2. Der ...mehr

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Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten

Leitsatz Kommt es bei Knock-out-Zertifikaten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können die Anschaffungskosten dieser Zertifikate nach der ab 1. Januar 2009 geltenden Rechtslage im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Verlust berücksichtigt werden, ohne dass es auf die Einordnung als Termingeschäft ankommt. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, § 20 Abs....mehr

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Gesonderte und einheitliche Feststellung von Kapitaleinkünften

Leitsatz 1. Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 2 EStG, die nach Anschaffung einer Kapitalanlage durch eine vermögensverwaltende GbR aufgrund einer Anteilsveräußerung durch einen Gesellschafter gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 EStG entstehen, werden nicht gemäß §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO gemeinschaftlich erzielt. 2. Kapitaleinkünfte, die aufgrund einer Anteilsve...mehr

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FF 11/2018, Ein Blick über den Tellerrand: Kapitalerträge und Elterngeld

Christiane A. Lang Für die Mandantschaft ist die Sache ganz klar: Ohne Eltern keine Familie und so soll der ihr bereits vertraute Familienrechtler bitte auch zu einer einfachen Frage des Elterngeldrechts beraten: Zuständigkeit qua Annexkompetenz, sozusagen. Wie auch immer. Der Rückzug auf den Standpunkt, dass es sich bei dem im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ge...mehr

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Bedeutung des Vater-Sohn-Verhältnisses für die Abgeltungssteuer

Leitsatz Vater und Sohn sind im Regelfall nicht als "einander nahe stehende Personen" im Sinne der Abgeltungssteuer anzusehen. Sachverhalt Der Vater war Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH. Der Sohn hatte sich im Jahr 2001, also vor Einführung der Abgeltungssteuer, mit einem Anteil von 20% als typischer stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligt. ...mehr

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Barausgleich bei Aktientausch ist in voller Höhe als Kapitalertrag zu erfassen

Leitsatz Das Finanzgericht Münster urteilte, dass ein im Rahmen eines Aktientauschs gezahlter Barausgleich in vollem Umfang als Kapitalertrag der Abgeltungsteuer unterliegt. Für einen Abzug von anteiligen Anschaffungskosten der hingegebenen Aktien sah das Gericht keinen Raum. Sachverhalt Ein Anleger hielt in seinem Depot insgesamt 2.000 Aktien der amerikanischen Firma M. Zum ...mehr