Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.2.2 Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte auf Antrag (§ 36a Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 22 Nach § 36a Abs. 1 S. 3 EStG ist die nicht angerechnete KapESt auf Antrag bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen. aufgrund der Formulierung "nicht angerechnete“ anstatt von "nicht anzurechnende“ muss die KapESt tatsächlich angerechnet worden sein.[1] Es kommt dann zu einer Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage[2], sodass nur die Kapitalerträge, gemindert ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1.1 Ziel, Bedeutung und Hintergrund der Vorschrift

Rz. 1 § 36a EStG ist durch das Investmentsteuerreformsteuergesetz (InvStRefG) v. 19.7.2016[1] eingeführt worden und stellt eine spezielle Missbrauchsnorm dar.[2] Die Norm dient nach der Entwurfsbegründung der Verhinderung der Umgehung einer Besteuerung von Dividenden durch sog. "Cum/Cum-Geschäfte".[3] Rz. 2 § 36a EStG regelt eine Ergänzung der Voraussetzungen einer Anrechnung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.2 Kein Steuerabzug bei Steuerbefreiung oder Erstattung eines Steuerabzugs

Rz. 54 § 36a Abs. 4 EStG ist zunächst für diejenigen Fälle anwendbar, in denen bei dem Stpfl. aufgrund einer Steuerbefreiung kein Steuerabzug vorgenommen wurde. Aus der Formulierung "insbesondere" wird klar, dass die Steuerbefreiung nur als ein Beispiel genannt wird. Es ist daher nicht entscheidend, aus welchem Grund die KapESt nicht einbehalten wurde.[1] Daher sind auch and...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemein und Aufbau der Vorschrift

Rz. 20 § 36a EStG definiert die Voraussetzungen für eine volle Anrechnung der KapESt in Ergänzung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG. § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG regelt zunächst drei Voraussetzungen (Nr. 1: ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer, Nr. 2: ununterbrochene Tragung des Mindestwertänderungsrisikos, Nr. 3: keine Verpflichtung, die Kapitalerträge anderen Personen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 13 Verhältnis zu § 42 AO (§ 36a Abs. 7 EStG)

Rz. 82 Nach § 36a Abs. 7 EStG bleibt § 42 AO "unberührt". § 42 Abs. 1 S. 1 AO regelt, dass durch Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Steuergesetze nicht umgangen werden können. Nach § 42 Abs. 2 S. 1 AO liegt ein Missbrauch dann vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Stpfl. oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.4 Pflicht zur Anmeldung (Abs. 4 S. 1 Nr. 2)

Rz. 58a Nach altem Recht musste gegenüber dem zuständigen FA (nur) eine Anzeige erstattet werden und eine Zahlung in Höhe des unterbliebenen Steuerabzugs auf Kapitalerträge geleistet werden. Nach der Änderung durch Art. 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019") vom 12.12.2019[1] m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.1 Allgemein

Rz. 53 Für die Fälle, in denen bei einem – ansonsten grundsätzlich der ESt und KSt unterliegenden – Stpfl. aufgrund einer Steuerbefreiung kein Steuerabzug vorgenommen oder dem ein Steuerabzug erstattet wurde und der die Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit der KapESt nach den § 36a Abs. 1 bis 3 EStG nicht erfüllt, normiert § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG zunächst eine Anzei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.5.2 Art und Weise der Abführung

Rz. 61 Der Stpfl. muss für Zwecke des § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG eine KapESt-Anmeldung abgeben. Die Höhe der an das FA zu leistenden KapESt und der von dieser Zahlungspflicht betroffenen Kapitalerträge sind in Zeile 14 einzutragen. Für Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ist der spezielle Anmeldevordruck (InvSt 4 B) zu verwenden.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 12 Feststellungslast

Rz. 79 Nach dem Anwendungsschreiben zu § 36a EStG muss der Stpfl. in der ESt- oder KSt-Erklärung angeben, ob die erweiterten Voraussetzungen für eine Anrechnung der KapESt nach § 36a EStG vorliegen.[1] Rz. 80 Die Finanzverwaltung geht dabei grundsätzlich von der Richtigkeit der Eigenerklärung aus, behält sich jedoch für "begründete Einzelfälle" oder bei Stichprobenprüfungen d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3.3.1 Allgemein

Rz. 70 In § 36a Abs. 5 Nr. 2 Halbs. 2 EStG wird § 36a Abs. 2 S. 2 EStG für entsprechend anwendbar erklärt, d. h.die FIFO-Methode ist grundsätzlich auch für die Berechnung der Jahresfrist anwendbar.[1] Rz. 71 Von diesem Grundsatz ordnet die Finanzverwaltung im Anwendungsschreiben zu § 36a EStG jedoch Ausnahmen an. Danach ist die FIFO-Methode – entgegen der Rz. 97-99 des Anwend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2.3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9b § 36a Abs. 4 EStG , der die Anzeigepflicht insbesondere bei unterlassenem Steuerabzug regelt, wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019") vom 12.12.2019[1] m. W. v. 18.12.2019 grundlegend geändert. Die Vorschrift wurde in drei Nrn. gegliedert, wobei Nr. 2 und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.3 Wirtschaftlicher Eigentümer während Mindesthaltedauer (§ 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 EStG)

Rz. 25 Nach § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 EStG muss der Stpfl. während der Mindesthaltedauer ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer sein. Das Vorliegen von wirtschaftlichem Eigentum bestimmt sich nach § 39 AO. Rz. 26 Anrechnungsberechtigter der KapESt nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG ist der Anteilseigner.[1] Anteilseigner ist nach § 20 Abs. 5 S. 1 und 2 EStG i. V. m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 36a EStG ist grundsätzlich auf alle beschränkt und unbeschränkt ESt- und KSt-pflichtigen Personen anwendbar, die veranlagt werden. Von § 36a EStG sind daher auch (inländische) Investmentfonds umfasst[1] § 36a EStG erfasst alle Steuerinländer, die eine Anrechnung von bestimmten Kapitalerträgen (Rz. 15), die durch Steuerabzug erhoben wurden, begehren. Zum KapESt-Abzugsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 5.1 Parallelnorm des § 50j EStG zum sog. "Cum/Cum treaty shopping“

Rz. 12 Durch Art. 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016[1] wurde mit § 50j EStG mit Wirkung zum 1.1.2017 eine Parallelnorm zum sog. "Cum/Cum treaty shopping“ geschaffen. § 50j EStG soll dem sog. "Cum/Cum treaty shopping" entgegenwirken. Das "Cum/Cum treaty shopp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.1 Allgemein

Rz. 63 In § 36a Abs. 5 EStG sind zwei Ausnahmetatbestände geregelt, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen § 36a Abs. 1 bis 4 EStG nicht anzuwenden ist. D. h., bei Erfüllung der Ausnahmetatbestände gelten die Anrechnungsbeschränkungen des § 36a EStG nicht und die KapESt kann in voller Höhe angerechnet werden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.5 EU-Quellensteuer statt Datenübermittlung (§§ 10 bis 14 ZIV)

Rz. 39 Während des in Art. 10 ZinsRL bestimmten Übergangszeitraums ist es nach § 10 ZIV den EU-Mitgliedstaaten Belgien, Luxemburg und Österreich aus Rücksicht auf das dort bestehende Bankgeheimnis gestattet, anstelle der Datenübermittlung zu den von der ZinsRL erfassten grenzüberschreitenden Zinszahlungen EU-Quellensteuer zu erheben. Der Steuersatz beläuft sich v. 1.7.2005 b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.6 Drittstaaten und EU-Quellensteuer (§ 16a ZIV)

Rz. 45 Durch § 16a ZIV wird der nach § 7 ZIV auf die Mitgliedstaaten der EU räumlich begrenzte Geltungsbereich der ZIV um Gebiete von Drittstaaten sowie abhängige und assoziierte Gebiete erweitert, mit denen die EU (§ 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ZIV) bzw. die Bundesrepublik Deutschland (§ 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ZIV) bilaterale Abkommen i. S. v. Art. 17 Abs. 2 Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.1 Grundlagen

Rz. 11 Der materielle Zinsbegriff der ZIV entspricht letztmalig für die Mitteilung von im Kj. 2008 zugeflossenen Zinszahlungen dem Begriff der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 5 und 7 sowie Abs. 2 EStG, jedoch mit Ausnahme von Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a. Zinsen aus Lebensversicherungen i. S. v. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG fallen nicht unter den Zin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Entwicklung von § 45e EStG und der ZIV

Rz. 2 Aufgrund der Ermächtigung des § 45e EStG wurde die ZinsRL durch die Zinsinformationsverordnung (ZIV) [1] v. 26.1.2004[2] in innerstaatliches deutsches Recht umgesetzt. Die ZIV ist am 1.7.2005 in Kraft getreten.[3] Rz. 2a Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der ZIV v. 22.6.2005[4] wurden noch vor Inkrafttreten neben der Korrektur eines in die ZIV übernommenen Übersetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Überblick über die ZinsRL und die ZIV

Rz. 1 § 45e EStG, der die Bundesregierung ermächtigt, die Richtlinie 2003/48/EG des Rates der EU v. 3.6.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen[1], die sog. EU-Zinsrichtlinie (ZinsRL), durch den Erlass einer zustimmungsbedürftigen Rechtsverordnung, der sog. Zinsinformationsverordnung (ZIV), in innerstaatliches deutsches Recht umzusetzen, wurde durch Gesetz v. 15.12....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4 Bundeszentralamt für Steuern als zuständige Behörde (§§ 5, 9 ZIV)

Rz. 35 Für die Datenerhebung und die Datenübermittlung bestimmt jeder Mitgliedstaat der EU eine für die Durchführung der ZinsRL zuständige Behörde. Deren Aufgabe ist es, die ihr von den inländischen Zahlstellen übermittelten Daten über im Lauf des vergangenen Kalenderjahrs erfolgte grenzüberschreitende Zinszahlungen zu speichern und einmal jährlich binnen 6 Monaten nach dem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.3 Zahlstellen und ihre Aufgaben (§§ 4, 8 ZIV)

Rz. 27 Zahlstelle i. S. d. § 4 Abs. 1 ZIV ist jeder Wirtschaftsbeteiligte, der dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem der in § 16a Abs. 2 ZIV benannten Gebiete (Rz. 45ff.) steuerlich ansässigen wirtschaftlichen Eigentümer grenzüberschreitend Zinsen zahlt oder Zinsen zu dessen Gunsten einzieht. Wirtschaftsbeteiligter i. d. S. ist jede natürliche oder juristische ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45b Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Grund von Sammelanträgen

1 Allgemeines 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift Rz. 1 Im Zusammenhang mit der Einführung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens, das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45b EStG durch Gesetz v. 23.10.2000[1] in das EStG eingefügt. § 45b EStG sah Erleichterungen für die Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt aufgru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2.2 Entwicklung vor der Streichung

Rz. 3 Für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2009 zufließen, wurde der Einzelerstattungsanspruch gem. § 44b Abs. 1 EStG bei Erteilung eines Freistellungsauftrags durch Gesetz v. 19.12.2008[1] gestrichen. Der Gesetzgeber hat damit einer Prüfbitte des Bundesrats[2] entsprochen und die Abschaffung des Einzelerstattungsanspruchs insbes. damit gerechtfertigt, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Sammelantrag von Gesamthandsgemeinschaften (§ 45b Abs. 2a EStG)

Rz. 20 Abs. 2a wurde durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 45b EStG eingefügt. Soweit die in § 44a Abs. 7, 8 EStG genannten inl. steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und Stiftungen bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts an GbR beteiligt sind, deren Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der darauf entfallenden KapESt und dem SolZ zur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Sammelantrag (Abs. 1)

Rz. 8 Wie der Einzelantrag nach § 44b Abs. 1 EStG, so kann auch der Sammelantrag nach § 45b EStG nur für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 EStG gestellt werden. Bei diesen Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder beteiligungsähnlichen Genussrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff), Bez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Anzeigepflicht, Haftung des Vertreters, Rückforderung (§ 45b Abs. 3 EStG)

Rz. 21 Erkennt der Vertreter des Gläubigers der Kapitalerträge, der den Sammelantrag gestellt hat, vor Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 bis 171 AO), dass die Erstattung der KapESt ganz oder teilweise zu Unrecht festgesetzt worden ist, so ist er verpflichtet, dies dem BZSt anzuzeigen. Der Vertreter des Gläubigers haftet für die zurückzuzahlenden Beträge, wenn er seiner An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Antragsfrist (§ 45b Abs. 4 EStG)

Rz. 24 Die Antragsfrist endet entsprechend § 44b Abs. 3 EStG am 31.12. des Jahrs, das dem Kj. folgt, in welchem dem Gläubiger der Kapitalerträge die Einnahmen zugeflossen sind, die ihm den Anspruch auf die Erstattung von KapESt vermittelten. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, d. h. die Frist kann nicht verlängert werden. Nach § 45b Abs. 4 S. 2 EStG gilt die Antragsfris...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unterliegt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Arbeitnehmer mit Belegschaftsaktien bzw. anderen Belegschaftswertpapieren

Rz. 15 Nach § 45b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG kann eine Kapitalgesellschaft in Vertretung ihrer Arbeitnehmer beim BZSt einen Sammelantrag auf Erstattung von KapESt stellen, soweit es sich um Bezüge aus Belegschaftsaktien oder Erträge aus Wandelanleihen, Gewinnobligationen oder nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten als Belegschaftswertpapiere handelt, wenn die Belegschaftsakti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Im Zusammenhang mit der Einführung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens, das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45b EStG durch Gesetz v. 23.10.2000[1] in das EStG eingefügt. § 45b EStG sah Erleichterungen für die Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt aufgrund von Sammelanträgen vor, die in Vertretung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Genossenschaftsmitglieder

Rz. 19 Eine Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft kann aufgrund der gesetzlichen Neuregelung in § 44a Abs. 4b EStG (§ 44a EStG Rz. 91g), die eine Abstandnahme vom Steuerabzug erlaubt, keinen Sammelantrag nach § 45b EStG auf Erstattung von KapESt stellen. § 45b Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG ist durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[1] mit Wirkung für Kapitalerträg...mehr

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Stellt ein Nutzungsersatz nach Widerruf eines Darlehensvertrages aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung Einkünfte aus Kapitalvermögen dar?

Leitsatz Streitig ist der Ansatz eines gezahlten Vergleichsbetrags aufgrund der Auflösung eines fehlerhaften Darlehensvertrages als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Kläger ist der Ansicht, dass der gezahlte Vergleichsbetrag keiner Einkunftserzielungsabsicht unterliege. Sachverhalt Zu Finanzierung eines Hausgrundstücks nahm der Kläger im Jahr 2003 bei der X-Bank einen Kredit...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.4.4 Einkunftsquelle

Als Einkunftsquelle gilt in Fondsfällen die Beteiligung am jeweiligen Steuerstundungsmodell. Ist das Steuerstundungsmodell ein gewerblicher Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft, bildet der Mitunternehmeranteil (einschließlich Sonderbetriebsvermögen) die Einkunftsquelle. Bei vermögensverwaltenden Fonds umfasst die Einkunftsquelle ebenfalls nur die Beteiligung an...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 3.2 Gleichmäßigkeit der Besteuerung

Rz. 15 Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt für das Steuerrecht, dass die Stpfl. nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich belastet werden. Er wendet sich sowohl an den Gesetzgeber als auch an die Finanzbehörden und Gerichte.[1] Besteuerungsgleichheit besteht aus zwei Komponenten. Rz. 16 Zum einen bedarf es einer Gleichheit der normativen St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Bedeutung der Vorschrift für die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG

Rz. 678 [Autor/Stand] Durch die Inbezugnahme des § 121 BewG in § 21 (Abs. 2) ErbStG erlangt die erstgenannte Vorschrift Bedeutung auch für die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuern auf die deutsche Erbschaftsteuer. Rz. 679 [Autor/Stand] Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist bei Erwerbern, die in einem ausländischen Staat mit ihrem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 22 [Autor/Stand] Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn dasselbe Auslandsvermögen sowohl der deutschen als auch der ausländischen Erbschaftsteuer unterliegt. Für diesen Vergleich sind die beiden Auslandsvermögensbegriffe des § 21 Abs. 2 ErbStG maßgeblich (s. Rz. 58 ff.). Rz. 23 [Autor/Stand] Das Auslandsvermögen muss in Deutschland steuerbar und nicht in vollem Umfang steu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Auslandsvermögensbegriff (Abs. 2)

Rz. 58 [Autor/Stand] § 21 Abs. 2 ErbStG unterscheidet zwei Arten von Auslandsvermögen: War der Erblasser (bzw. Schenker) Inländer i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG (s. § 121 BewG Rz. 680), ist der Auslandsvermögensbegriff enger gefasst (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Ob der Erwerber Inländer oder Ausländer ist, ist unerheblich. In diesem Fall gelten als Auslandsvermögen nur d...mehr

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Veräußerungserlös aus einer Managementbeteiligung als Kapitaleinkünfte

Leitsatz Der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist. Normenkette § 19, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG Sachverhalt Der...mehr

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Bilanz- und GuV-Analyse übe... / 2.2 Kosten und Ergebnisse

In diesem Bereich der Tabelle werden die Kosten Ihres Unternehmens aufgelistet und abschnittsweise die Ergebnisse in Form eines Saldos zwischen Erlösen und Kosten angezeigt. Der Material-/Wareneinsatz wird hervorgehoben, da er innerhalb der Kennzahlen eine wichtige Bezugsgröße zum Gesamtertrag darstellen kann. Auch hier besteht wieder die Möglichkeit, zwischen Produktion/Han...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungswidrigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktiengeschäften

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des ­UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen. Normenkette § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG Sachver...mehr

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ZErb 11/2020, Gesetzesinitiative aus Niedersachsen für herrenlose Konten

Das Land Niedersachsen hat am 29.6.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben in den Bundesrat eingebracht (Bundesrat, Drucksache 379/20). Als § 2027a BGB, also unter Erbschaftsanspruch, soll folgender Paragraf hinzugefügt werden: Zitat "(1) Das Bundesamt für Justiz wird die ...mehr

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Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (3)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt ...mehr

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Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (2)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und keiner der Ausschlussgründe des § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige K...mehr

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Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Fragen der Vereinbarkeit des von der ausschüttenden EU-Kapitalgesellschaft zu betreibenden Feststellungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 8 KStG mit höherrangigem Recht hinsichtlich des grundsätzlichen Erfordernisses des Verfahrens, der Antragstellung und ‐frist, der Anforderungen an den Nachweis einer Einlagenrückgewähr und der Mitwirkungs- und Antragsrechte des Anteil...mehr

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Ausfall einer privaten Darlehensforderung

Leitsatz 1. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG (Anschluss an BFH-Urteil vom 24.10.2017 ‐ ­VIII R 13/15, BFHE 259, 535, BStBl II 2020, 831). 2. Für die Berücksichtigun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Kapitalertragsteuer

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auch vGA unterliegen grds dem KapSt-Abzug. Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 653ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Abgeltungsteuer

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 VGA unterliegen bei AE, die ihre Anteile im PV halten, grds der AbgeltungSt von 25 %. Eine absolute materielle Korrespondenz bei der stlichen Folgen einer vGA auf den verschiedenen Ebenen (Kap-Ges und AE) besteht zwar nicht. Dazu s auch § 8 Abs 3 Teil C Tz 169ff und s § 8 Abs 3 Teil C Tz 350ff. Mit § 32d Abs 2 Nr. 4 EStG hat der Ges-Geber allerdings...mehr