Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Apitz, Verfahrensrechtliche Aspekte einer Außenprüfung nach BpO (2000), StBp 2001, 29, 57, 85; von Wedelstädt, Neuregelungen der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) und des AEAO zu § 193ff., DB 2000, 1356; Papperitz, Die Betriebsprüfungsordnung 2000 – Ein Fortschritt oder eher Rückschritt, DB 2001, 1217; Balmes, Digitales Zeitalter der Außenprüfung, AO-StB 2002, 121; Eberlein, Di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO (Quellenabzug)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Stpfl. zulässig, die für Rechnung eines anderen Steuern entrichten (z. B. Versicherungssteuern, § 10 VersStG), oder für Rechnung eines anderen Steuern einbehalten und abführen, z. B. §§ 38ff. EStG: LSt bei Privatpersonen mit mehreren Bediensteten – ist der Arbeitgeber Unternehmer, ergib...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Steuern auf Gewinnausschüttungen (Abs. 3)

Rz. 75 [Autor/Stand] Fragwürdige rechtssystematische Stellung der Vorschrift. § 12 Abs. 3 wurde durch Art. 17 StÄndG 1992[2] angefügt. Im StSenkG[3] wurde die Vorschrift ersatzlos aufgehoben, um im UntStRefG[4] wieder eingeführt zu werden. Die Regelung hätte eigentlich im Bereich des § 34c EStG angesiedelt werden sollen. Die maßgebliche Steuerbefreiung steht in § 3 Nr. 41 ES...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Voraussetzungen

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 AO zählt die Möglichkeiten für den automatisierten Kontenabruf enumerativ und abschließend auf. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Abruf auf die genannten Fallgruppen beschränkt ("ist nur zulässig"), es handelt sich also nicht um Regelbeispiele. Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 AO lässt den Abruf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bemessungsgrundlage bei erstmaliger Steuerfestsetzung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der erstmaligen Steuerfestsetzung ist Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Zinsen grundsätzlich der sog. Unterschiedsbetrag. Ausgangspunkt ist die festgesetzte Jahressteuer (BFH v. 14.06.2005, V B 111/04, BFH/NV 2005, 1963). Dabei ist unerheblich, ob die Steuer endgültig, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Prüfung anderer Personen (Quellenabzugsprüfung; § 194 Abs. 1 Satz 4 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 194 Abs. 1 Satz 4 AO können bei einer Außenprüfung auch die steuerlichen Verhältnisse anderer Personen insoweit geprüft werden, als der Stpfl. für deren Rechnung Steuern zu entrichten oder einzubehalten und abzuführen hatte oder hat. Dies betrifft die LSt und andere Steuerabzüge wie Kapitalertragsteuer und Versicherungsteuer. Dab...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entrichtungsschuldner

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat. Nach § 43 Satz 2 AO bestimmen die Steuergesetze, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat. Hierzu zählen z. B. der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer und die Kapitalgesellschaft bei der Kapitalertragsteuer....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sedlaczek, Festsetzungs- und Verfolgungsverjährung bei Anzeige- und Erklärungspflichten, ErbBStg 2002, 148; Kempf/Schmidt, Neuere Entwicklung zur Festsetzungsverjährung bei der Kapitalertragsteuer, DStR 2003, 190; Wübbelsmann, Feststellungsverjährung vs. Festsetzungsverjährung, AO-StB 2004, 317; Kamps, Besonderheiten der Festsetzungsverjährung und Anzeigepflicht im Erbschaft- u...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerrechtliche Haftungstatbestände

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerrechtliche Haftungstatbestände finden sich nicht nur in der AO (s. §§ 69 bis 76 AO), sondern auch in den Einzelsteuergesetzen. Letztere gehen in ihrer praktischen Bedeutung zum Teil über die §§ 69ff. AO hinaus. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer (s. § 42d EStG), die Haftung für d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Feststellung von Anrechnungsbeträgen (§ 180 Abs. 5 Nr. 2 AO)

Tz. 81 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 180 Abs. 5 Nr. 2 AO erfasst in entsprechender Anwendung den § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 AO als festzustellende Besteuerungsgrundlagen nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 und 3 EStG sowie § 48c EStG anrechenbare Steuerabzugsbeträge wie Kapitalertragsteuer, anzurechnende KSt, SolZ, Bauabzugsteuer i. S. des § 48 EStG (BMF v. 27.12.2002, I...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses v. 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7344)

Zu Artikel 5 (Außensteuergesetz) Zu Nummer 6 (§ 12) Zu Buchstabe b (Absatz 3) Als Folge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens ist die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 definitiv. Eine Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden, dass die späteren Gewinnausschüttungen freigestellt werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Steuerinländer einer zusät...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Die Regelung in § 147a Abs. 1

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl 2009 I, 2302) eingefügte § 147a AO begründet für Stpfl. mit – positiven – Überschusseinkünften von insgesamt mehr als 500 000 EUR besondere Aufbewahrungspflichten für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2009 beginnen (§ 5 Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung), die nach § 147 AO nicht beste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fälle verneinter Umgehung

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesellschaftsverträge mit Ehegatten oder Kindern, auch wenn außerbetriebliche Gründe maßgebend waren, bei folgerichtiger Durchführung, angemessener Gewinnverteilung und Vermeidung einer Rückbeziehung (BFH v. 31.01.1961, I 259/60 U, BStBl III 1961,158; BFH v. 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5), gegebenenfalls unter Inkaufnahme der S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Auskunftsersuchen ist ein vergleichsweise einfaches Mittel, im Rahmen der Sachaufklärung zu Erkenntnissen zu gelangen. Deshalb machen die Finanzbehörden in vielfältiger Hinsicht von diesem Aufklärungsmittel Gebrauch. Die Vorschrift hat ihre vorrangige Bedeutung zweifelsohne im Festsetzungsverfahren; sie gilt aber gleichermaßen im Rec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger

Schrifttum Heuermann, Entrichtungspflicht – Steuerpflicht – Grundpflicht?, FR 2013, 354. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt rahmengesetzlich die Person des Steuerschuldners bzw. des Gläubigers einer Steuervergütung und des Entrichtungsschuldners. Sie hat nur deklaratorische Bedeutung. Die Aufnahme des Erstattungsberechtigten war entbehrlich, weil die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besteuerungsgrundlagen als Schätzungsgegenstand

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO sind die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Der Begriff ist streitig. Ähnlich wie der für das Außenprüfungsverfahren in § 199 Abs. 1 AO definierte Begriff der Besteuerungsgrundlagen als "tatsächliche und rechtliche Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind", beschrän...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steueranmeldung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 168 Satz 1 AO steht eine Steueranmeldung – ggf. nach Zustimmung der Finanzbehörde (§ 168 Satz 2 AO) – einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich, eine Steuerfestsetzung durch besonderen Steuerbescheid entfällt (s. § 168 AO Rz. 2). Voraussetzung ist, dass sie wirksam ist, d. h. u. a., dass sie eigenhändig unter...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schützeberg, Die Schätzung im Besteuerungs- und im Strafverfahren, StBp 2009, 33; Rübenstahl/Zinser, Die "Schwarzlohnabrede" – Lohnsteuerhinterziehung, Strafzumessung und obiter dicta, NJW 2011, 2481. Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit die Steuer festgesetzt wird, kommt es darauf an, ob die Steuer niedriger festgesetzt wird, als die, die tatsächlich kraft Tatbestand...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Nachträglich eingetretene Tatsachen (§ 131 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Widerruf ist nach § 131 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 AO auch dann zulässig, wenn die Finanzbehörde aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu erlassen und wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde. Beide Tatbestandsvoraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. So führt die ...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist im Feststellungsbescheid eine notwendige Feststellung unterblieben, kann sie im Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO nachgeholt werden. Der Ergänzungsbescheid ist ein eigenständiger Feststellungsbescheid, das Ergänzungsverfahren ein selbstständiges Verwaltungsverfahren (BFH v. 13.07.1999, VIII R 76/97, BStBl II 1999, 747 m. w. N....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erhebliche Härte (§ 222 Satz 1 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Gewährung einer Stundung ist, dass die Einziehung bei Fälligkeit für den Steuerschuldner eine erhebliche Härte bedeuten würde (§ 222 Satz 1 AO). Eine erhebliche Härte i. S. der Vorschrift ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Entrichtung der Steuer oder sonstigen Geldleistungen am Fälligkeitstag dazu führen würd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 218 Abs. 2 AO muss die Finanzbehörde über alle Streitigkeiten, die das Bestehen oder Nichtbestehen von Zahlungsansprüchen betreffen, durch besonderen Verwaltungsakt – Abrechnungsbescheid – entscheiden; dies betrifft auch Streitigkeiten über Erstattungsansprüche (s. § 37 AO (Abs. 2), s. § 218 AO (Abs. 2 Satz 2)). Der Anspruch des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 25 [Autor/Stand] Antrag des Steuerpflichtigen. Die Anwendung von § 12 Abs. 1 setzt einen Antrag des Stpfl. voraus. Für den Antrag gelten keine besonderen Formerfordernisse (vgl. Anm. 28). Mit dem Antrag hat es der Stpfl. in der Hand, die für ihn günstigste Art der Besteuerung zu wählen. Der Antrag kann jederzeit bis zur Unanfechtbarkeit des Bescheids gestellt werden, d.h...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Steueranmeldungen

Tz. 84 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 8 Satz 1 AO n. F. schließt die Anwendung des § 152 Abs. 5 AO n. F. für vierteljährlich oder monatlich abzugebende Steueranmeldungen (LSt, USt, KapESt) sowie für nach § 41a Abs. 2 Satz 2 2. HS EStG jährlich abzugebende Lohnsteueranmeldungen aus (mit Ausnahme der von § 152 Abs. 13 AO n. F. erfassten Steuererklärungen). Folglich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970. Das AStG erging als Art. 1 des Außensteuerreformgesetzes v. 8.9.1972.[2] Das förmliche Gesetzgebungsverfahren begann am 17.12.1970 mit einem Beschluss der Bundesregierung über sog. Gesetzesleitsätze. Bereits in diesen Gesetzesleitsätzen war die Möglichkeit einer Anrechnung von Steuern vorgesehen, die di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Der Erstattungsanspruch

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erstattungsanspruch unterscheidet sich von den übrigen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dadurch, dass er die vorherige Erfüllung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung voraussetzt (BFH v. 16.12.1008, VII R 7/08, BStBl II 2009, 514), die ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder für die der rechtliche Grun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als besondere Form der Sachverhaltsermittlung können Finanzbehörden über das BZSt Informationen über Kontendaten abrufen lassen (§ 93 Abs. 7 und 8 AO i. V. m. § 93b AO). Zur einheitlichen Rechtsanwendung hat die FinVerw umfangreiche Regelungen in den AEAO eingefügt (AEAO zu § 93, Nr. 2). Das Abrufverfahren soll den Finanzbehörden und ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 15 [Autor/Stand] Zielvorstellungen des § 12. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll das AStG nur unangemessene Steuervorteile ausgleichen, die durch die Zwischenschaltung einer ausländischen Zwischengesellschaft eintreten. Der betroffene Stpfl. soll allerdings keine Mehrbelastungen tragen müssen. Deshalb will auch § 12 in seiner Zielsetzung den unbeschränkt Stpfl. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Verweisung auf § 34c Abs. 1 EStG, § 26 Abs. 1 und 6 KStG (Abs. 2)

Rz. 65 [Autor/Stand] Verweisung auf § 26 KStG. Die Verweisung auf § 26 KStG gilt jeweils dann, wenn der Anteilseigner an der ausländischen Gesellschaft eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Person ist. In allen anderen Fällen ist die Verweisung auf § 34c Abs. 1 EStG maßgebend. Soweit auf § 26 Abs. 6 KStG verwiesen wird, geht dies zwar für Einkünfte und Einkunftsteil...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ordnungswidrigkeit des § 380 AO besteht darin, dass der gesetzlichen Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entsprochen wird. Geschütztes Rechtsgut ist die Doppelverpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Abzugsbeträge. Wegen des Verhältnisses zu den Verk...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Das Finanzgericht äußert sich zur Berichtigung des Steuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg befasst sich mit Urteil vom 6.9.2018 mit Fragen des Kapitalertragsteuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte und der sogenannten Deltakorrektur nach § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG. Sachverhalt Der Kläger bezog im Jahr 2009 Dividenden aus spanischen und norwegischen Aktien, für die seine Bank im Jahr 2009 zunächst einen zu geringen Kapitalert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / b) Maßgebliche Determinanten

Fakt ist, dass wir immer älter werden, was immer die Gründe sein mögen. In der Bahnhofstraße in Zürich ist ein großes Plakat einer Versicherung angebracht, auf dem zu lesen steht: "Ihre Enkel werden bereits 100 Jahre alt. Haben Sie alles bei Ihrer Pensionsvorsorge bedacht?" Damit ist auf den Punkt gebracht, worum es geht. Je aktuellere Sterbetafeln für die Berechnung einer K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.3 Kapitalertragsteuer

Rz. 13 Ebenso wie auf die LSt ist § 380 AO auch auf die KapESt anwendbar. Bei bestimmten Kapitalerträgen ist der Schuldner der Kapitalerträge, also z. B. eine Bank, gem. §§ 43ff. EStG verpflichtet, die Höhe der Steuer zu ermitteln, den Steuerabzug vorzunehmen und die innerhalb des Kalendermonats einbehaltene Steuer zum 10. des Folgemonats bei der zuständigen Finanzbehörde an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 380 AO ist als Blankettvorschrift ausgestaltet und wird durch die Einzelsteuergesetze ausgefüllt, da sich aus Letzteren die steuerlichen Pflichten ergeben, deren Verletzung durch § 380 AO bußgeldrechtlich geahndet werden kann. Danach verstößt gegen § 380 AO, wer entgegen einer ihm obliegenden steuerlichen Pflicht – z. B. aus §§ 38 – 42f EStG (LSt) oder §§ 43 – 45e ES...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Unterlassen des Einbehalts und der rechtzeitigen Abführung

Rz. 21 Eine Tathandlungen i. S. d. § 380 Abs. 1 AO liegt vor, wenn der Verpflichtung zur Einbehaltung oder Abführen der Steuerabzugsbeträge nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen wird. Die Tat ist mit dem ganzen oder teilweisen Unterlassen des gesetzlich geforderten Tuns im Zeitpunkt der Handlungspflicht vollendet (echtes Unterlassungsdelikt). Rz. 22 Abz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

Leitsatz 1. Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zu einer Verwendungsfestschreibung auf Null €; die Norm ist keiner einschränkenden Auslegung zugänglich. 2. Gegen die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung des...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Auslegung von DBA – Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

Leitsatz 1. Zum Einfluss einer Änderung des OECD-Musterkommentars auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen. 2. Ein Lichtdesigner ist werkschaffend tätig, wenn er das später zur Aufführung gebrachte Lichtdesign vorab entwickelt und sein Werk sodann vor der eigentlichen Aufführung lediglich an die lokalen Verhältnisse anpasst, ohne noch im Rahmen der (späteren) Aufführu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachträglicher Schuldzinsenabzug nach Veräußerung der Immobilie

Leitsatz Durch die Veräußerung der Immobilie wird der wirtschaftliche Zusammenhang mit einer Darlehnsverbindlichkeit regelmäßig unterbrochen, wenn der Kaufpreis gestundet und in Raten bezahlt wird. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese erwarb in 2001 eine Immobilie, die sie vermietete. In 2014 wurde die Immobilie veräußert. Bezüglich der Fä...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Aufhebung der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen

Kommentar Sowohl zur Zentralisierung von ausgesuchtem Wissen im Bereich der Forschung und Entwicklung als auch zur Rationalisierung – Vermeidung von Mehrfacharbeiten-/stellen – im Bereich der technischen und kaufmännischen Dienstleistungen ist es bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmenszusammenschlüssen, Konzernen oder allgemein verbundenen Unternehmen üblich und auch st...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verlust aus der Veräußerung von Aktien

Leitsatz 1. Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (entgegen BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016, IV C 1‐S 2252/08/10004, BStBl I 2016, 85, Rz. 59). 2. Es steht grundsätzlich im Belieben des Steuerpflichtigen, ob, wann und mit welchem Ertrag er Wertpapiere erw...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Fortschreibung um den Gewinn oder Verlust und vereinnahmte Ausschüttungen

Tz. 140 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 In den Folgejahren ist der Equity-Wert um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens fortzuschreiben (zu den erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen vgl. Tz. 168–172). Zentrales Element der Equity-Methode ist dabei die Fortschreibung des Equity-Werts um den anteilig auf den Investo...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in der Schweiz auftretenden Chorsängers – "Nichtrückkehrtage" von Grenzgängern

Leitsatz 1. Das Mitglied eines Opernchors ist "Künstler" i.S. von Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA‐Schweiz 1971/2010. 2. Das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA‐Schweiz 1971/2010 umfasst auch die Vergütungsteile, welche dem Künstler für die Mitwirkung an Proben gezahlt werden, die der Vorbereitung der Auftritte vor Publikum dienen. 3. Für die Berechn...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ausnahmen von der Abgeltungswirkung

Rz. 11 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Die mit dem Abgeltungsprinzip angestrebte vereinfachende Wirkung des Steuerabzugs an der Quelle wird durch die jeweils erforderliche Prüfung der in § 50 Abs 2 Satz 2 EStG genannten Ausnahmetatbestände eingeschränkt, in denen LSt nachgefordert oder der Stpfl zur ESt veranlagt wird und eine > Steuererklärung abzugeben hat. Rz. 12 Stand: EL 110 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Außensteuergesetz

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das Außensteuergesetz (AStG) will ungerechtfertigte Steuervorteile unter Ausnutzung des internationalen Steuergefälles verhindern. Es enthält deshalb Maßnahmen gegen die Steuerflucht in > Steueroasenländer. Zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG vom 14.05.1986 (BStBl 1986 II, 628). Zur Anwendung des AStG vgl ua BMF vom 14.05.2004, BStBl 2004 I, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Sachlicher Prüfungsgegenstand

Rz. 6 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Gegenstand der LStAp ist die "Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der Lohnsteuer" (§ 42f Abs 1 EStG; zudem > R 42f Abs 3 Satz 1 und 2 LStR). ▸ Zur ordnungsgemäßen Einbehaltung oder Übernahme der LSt gehört ua, dassmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Dieses Stichwort befasst sich nicht mit der allgemeinen Betriebsprüfung, sondern mit den Besonderheiten der organisatorisch eigenständigen Lohnsteuer-Außenprüfung (LStAp). Das ist der übliche Weg, mit dem die FinVerw die ordnungsgemäße Einbehaltung oder Übernahme und die Abführung der Steuerabzüge vom Arbeitslohn durch den > Arbeitgeber überw...mehr