Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.6 Kapitalertragsteuerübernahme durch den Schuldner

Rz. 21 Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt, was trotz der Änderung des § 43a EStG aufgrund der Einführung der Abgeltungsteuer zum Vz 2009 weiter möglich ist[1], dann ist Bemessungsgrundlage für die zu erhebende KapESt der an den Gläubiger der Kapitalerträge ausgezahlte oder diesem gutgeschriebene Nettobetrag. Die vom Schuldner der Kapitalerträge übernommene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.5 Kapitalertragsteuerübernahme durch den Gläubiger

Rz. 19 Trägt der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt, ist die zu erhebende KapESt in ihrer Bemessungsgrundlage enthalten. Der steuerabzugspflichtige Kapitalertrag stellt den Bruttoertrag dar, von dem die einzubehaltende KapESt nach den Steuersätzen des § 43a Abs. 1 S. 1 EStG abzuziehen ist. Rz. 20 Wenn der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt trägt, ist diese zu folgen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3 Sonderregelung für Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, abgezinste Sparbriefe

Rz. 88 Abweichend von § 43a Abs. 2 S. 2 bis 14 EStG regelt S. 15 den KapESt-Abzug bei Kapitalerträgen aus nicht für einen marktmäßigen Handel bestimmten schuldbuchfähigen Wertpapieren des Bundes und der Länder (z. B. Bundesschatzbriefe Typ A und B, ein- und zweijährige Finanzierungsschätze) und Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b EStG aus nicht in Inhaber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Im Regelfall trägt der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt, denn er ist Schuldner der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 1 EStG) und hat den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 S. 3 EStG). Rz. 7 Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt, ändert sich dadurch nichts am Steuerschuldverhältnis. Der Gläubiger der Kapitalert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.3 Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage wegen fehlender Anschaffungsdaten (Abs. 2 S. 7)

Rz. 77 Fehlen der auszahlenden Stelle die Anschaffungsdaten, so ist die KapESt im Fall der Veräußerung nach 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung zu bemessen. Zu den Einnahmen aus der Veräußerung gehören auch die vereinnahmten Stückzinsen[1]. Rz. 78 Bei der Rücknahme oder Veräußerung von Investmentfondsanteilen ist der Zwischengewinn im Rücknahmepreis enthalten. Daneben unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Mit Einführung der Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat der Steuerabzug für den Stpfl. nicht mehr nur eine Vorauszahlungswirkung für die zu erhebende ESt. Die Abgeltungsteuer strebt eine endgültige Besteuerung der Kapitalerträge durch den Steuerabzug an der Quelle an. Deshalb müssen auch – wie in der Veranlagung zur ESt – negative Kapitalerträge (Verl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift regelt, von welcher Bemessungsgrundlage und mit welchem Steuersatz die KapESt einzubehalten ist.[1] Während § 43a EStG den Steuerabzug der Höhe nach bestimmt, regelt § 43 EStG den Steuerabzug dem Grunde nach. Rz. 2 Zum KapESt-Abzug verpflichtet ist die die Kapitalerträge auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 4 EStG. Zum Begriff auszahlende Stelle s. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2 Abzug gezahlter Stückzinsen

Rz. 53 Gezahlte Stückzinsen und andere negative Kapitalerträge werden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 bis zur Höhe der positiven Erträge ausgeglichen. Der bis zum 31.12.2008 in Abs. 3 a. F. geregelte Stückzinstopf wird erheblich ausgeweitet und in einen Verlustverrechnungstopf umgewandelt. Dadurch wird erreicht, dass die KapESt insbesondere bei Bezug von mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Freistellung aufgrund einer amtlichen Bescheinigung (§ 50c Abs. 2 S. 1)

Rz. 39 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG regelt 2 Tatbestände, die dem Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen die Möglichkeit eröffnen, auf die Einbehaltung und Abführung der KapESt bzw. der Steuer nach § 50a EStG zu verzichten. Die Regelung wurde durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) vom 2.6.2021[1] mWv 9.6.2021 (s. Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG) vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.7 Übernahme der Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen

Rz. 27 Übernimmt der Schuldner die KapESt auf steuerabzugspflichtige Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff.), dann darf der übernommene Betrag das Einkommen der Körperschaft nicht mindern.[1] Lässt sich z. B. eine GmbH den Betrag an KapESt, für den sie wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung nach § 44 Abs. 5 EStG als Haftungsschuldnerin in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.3 Erträge aus Investmentfonds nach Teilfreistellung, Abs. 2 S. 1 Halbs. 2

Rz. 50 Die Regel des § 43a Abs. 1 S. 1 EStG, dass dem Steuerabzug die vollen Kapitalerträge ohne Abzug unterliegen, gilt aufgrund der Änderung infolge des InvStRefG v. 19.7.2016[1] nicht für Erträge aus Investmentfonds nach § 16 Abs. 1 InvStG, auf die nach § 20 des InvStG eine Teilfreistellung anzuwenden ist. Der bisherige § 43a Abs. 2 S. 1 EStG wurde durch das InvStRefG um ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1 Allgemeines und Entwicklung der Vorschrift

1.1 Grundlagen Rz. 1 Die Vorschrift regelt, von welcher Bemessungsgrundlage und mit welchem Steuersatz die KapESt einzubehalten ist.[1] Während § 43a EStG den Steuerabzug der Höhe nach bestimmt, regelt § 43 EStG den Steuerabzug dem Grunde nach. Rz. 2 Zum KapESt-Abzug verpflichtet ist die die Kapitalerträge auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 4 EStG. Zum Begriff auszahle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2 Übertragung ohne Gläubigerwechsel (Abs. 2 S. 3ff.)

5.3.1.2.1 Allgemein Rz. 72 Bei einem Depotwechsel ohne Gläubigerwechsel [1] überträgt der Gläubiger die ihm gehörenden Wertpapiere auf ein anderes für ihn geführtes Depot. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Kunde Wertpapiere von seinem privaten Depot auf sein betriebliches Depot überträgt oder umgekehrt. Rz. 72a Übertragungen zwischen Einzel- und Gemeinschaftsdepots...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Übertragung von Wirtschaftsgütern (Abs. 2 S. 3 bis 15)

5.3.1.1 Grundlagen Rz. 71 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG stellt die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf einen anderen Gläubiger ab dem Jahr 2009 einer Veräußerung gleich. Hierdurch soll verhindert werden, dass der KapESt-Abzug durch Veräußerungen ohne Einschaltung einer Zahlstelle mit anschließender Übertragung der Wirtschaftsgüter als Erfüllungsgeschäft vermieden wird. Die Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4 Berücksichtigung ausländischer (Quellen-)Steuern und Verlustverrechnung (Abs. 3)

5.4.1 Allgemeines Rz. 90 Mit Einführung der Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat der Steuerabzug für den Stpfl. nicht mehr nur eine Vorauszahlungswirkung für die zu erhebende ESt. Die Abgeltungsteuer strebt eine endgültige Besteuerung der Kapitalerträge durch den Steuerabzug an der Quelle an. Deshalb müssen auch – wie in der Veranlagung zur ESt – negative Kap...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Die Kapitalertragsteuersätze (Abs. 1)

2.1 Allgemeines Rz. 6 Im Regelfall trägt der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt, denn er ist Schuldner der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 1 EStG) und hat den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 S. 3 EStG). Rz. 7 Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt, ändert sich dadurch nichts am Steuerschuldverhältnis. Der Gläubiger...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2 Steuerabzug im Teileinkünfteverfahren und bei der Abgeltungsteuer (Abs. 1 S. 1)

2.2.1 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 7a und 8 bis 12 sowie S. 2 Rz. 8 Die Steuersätze sind grundsätzlich unabhängig davon, ob die Besteuerung im Teileinkünfteverfahren, nach § 8b Abs. 1 KStG oder unter der Abgeltungsteuer erfolgt. Rz. 8a Bemessungsgrundlage bei Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG dem KapESt-Abzug unter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3 Verlustverrechnung (Abs. 3 S. 2–7)

5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5 Korrekturen der Bemessungsgrundlage (Abs. 3 S. 7)

5.5.1 Allgemein Rz. 106a Mit dem Ziel der leichteren Administrierbarkeit der kapitalertragsteuerlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber mit Art. 1 Nr. 16 Buchst. b) und Nr. 27 des JStG 2010 v. 8.12.2010[1] Abs. 3a in § 20 EStG bzw. S. 7 in § 43a Abs. 3 EStG eingefügt. Die Neuregelungen betreffen nach § 52a Abs. 1 EStG Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2008 zufl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4 Freistellung im Steuerabzugsverfahren

4.1 Schachteldividenden an EU-Muttergesellschaften (§ 43b) Rz. 37 Von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden), beteiligungsähnlichen Genussrechtserträgen einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (zum Begriff § 43b EStG Rz. 28ff.; Anlage 2 zu § 43b EStG) zufließen, wird na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5 Bemessungsgrundlage der KapESt (Abs. 2 bis 4)

5.1 Bruttobetrag der Kapitalerträge als Bemessungsgrundlage (Abs. 2 S. 1) 5.1.1 Allgemeines Rz. 40 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die vollen Kapitalerträge, ohne Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben und Steuern. Dem Steuerabzug unterliegt somit der Bruttobetrag des jeweiligen Kapitalertrags. Ausnahmen von dieser Regel gelten nach der Rechtslage bis zum 31.1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit

Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten.[1] Würden negative Kapitalerträge nur mit künftigen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 40 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die vollen Kapitalerträge, ohne Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben und Steuern. Dem Steuerabzug unterliegt somit der Bruttobetrag des jeweiligen Kapitalertrags. Ausnahmen von dieser Regel gelten nach der Rechtslage bis zum 31.12.2008 bei Stückzinsen sowie bei Kapitalerträgen aus Veräußerungen, Abtretungen und Einlös...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.3 Steuerabzug bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags

Rz. 14 Einen Freistellungsauftrag, der gem. § 44a Abs. 1 Nr. 1 EStG die Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG bereits im KapESt-Abzugsverfahren ermöglicht, kann nur ein Privatanleger erteilen, der Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Gehören die Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten, so sind sie diesen gem. § 20 Abs. 8 EStG zuzurechnen; hierbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.3 Verlustverrechnung und Quellensteuer bei NV-Fällen

Rz. 106a Verluste, die vor Eintritt in eine NV-Phase entstanden sind oder die während der NV-Phase entstehen, sind auch während der NV-Phase im Rahmen des KapESt-Abzugs mit positiven Kapitalerträgen zu verrechnen.[1] Nach Fristablauf der NV-Bescheinigung oder falls das Kreditinstitut vom Widerruf der NV-Bescheinigung Kenntnis erlangt, ist ein verbleibender Verlust mit später...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.2 Ermäßigung der KapESt bei Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 3)

Rz. 91 § 43a Abs. 1 S. 3 EStG verweist zur Berechnung der KapESt bei Berücksichtigung der anzurechnenden ausl. Quellensteuer auf § 32d Abs. 1 S. 4 und 5 EStG.[1] Damit wird die einkommensteuermindernde Anrechnung von ausl. Steuern nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG bereits im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 32d EStG Rz. 57ff.). Diese Sonderregelung ist aus Gründen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.2 Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben

Rz. 46 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die KapESt. Sie können erst im anschließenden Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden, sofern sie konkret nachgewiesen werden. Rz. 47 Ist der Gläubiger der Kapitalerträge beschränkt stpfl., dann gilt die ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug als abgegolten, es sei denn, die Einkünfte sind ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Schachteldividenden an EU-Muttergesellschaften (§ 43b)

Rz. 37 Von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden), beteiligungsähnlichen Genussrechtserträgen einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (zum Begriff § 43b EStG Rz. 28ff.; Anlage 2 zu § 43b EStG) zufließen, wird nach § 43b Abs. 1 EStG die KapESt nicht erhoben, wenn der au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.4 Anzeige nach § 44 Abs. 1 S. 10 bis 11 EStG analog bei Beendigung der Geschäftsbeziehung (bis 2025)

Rz. 106l Eine Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG setzt das Bestehen einer laufenden Geschäftsverbindung zwischen der auszahlenden Stelle und dem Gläubiger voraus. Hat der Schuldner der KapESt seine Bankverbindung beendet, kann eine Korrektur nicht mehr vorgenommen werden. Das Betriebsstätten-FA war laut Finanzverwaltung in diesen Fällen zu informieren analog § 44 Abs. 1 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.4 Ermäßigung der Kapitalertragsteuer im Fall der Kirchensteuerpflicht (Abs. 1 S. 2, 3)

Rz. 16 Die S. 2 und 3 wurden durch G. v. 14.8.2007[1] in § 43a Abs. 1 EStG eingefügt. Sie regeln, dass die Minderung der ESt durch die Abführung der KiSt durch den Steuerabzugsverpflichteten (§ 51a Abs. 2c S. 1 EStG) bereits im KapESt-Abzugsverfahren berücksichtigt wird. Im Fall der KiSt-Pflicht mindert sich die KapESt um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden KiSt. Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.2 Maßgebliche Beispiele der Finanzverwaltung zur Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG

Rz. 106c Die Finanzverwaltung hat sich in dem für die auszahlenden Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG maßgeblichen Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer in (Leit-)Beispielen zur Durchführung der Korrektur geäußert.[1] Praxis-Beispiel Grundfall: Nachträgliche Gutschrift Dem Anleger wird im Jahr 01 eine Dividende von 100 EUR gutgeschrieben; tatsächlich beträgt die Dividende je...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.4 Entgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern mit Gläubigerwechsel

Rz. 79 Wird ein Depotübertrag mangels Mitteilung über dessen Unentgeltlichkeit (§ 43 EStG Rz. 121) als Veräußerung behandelt, so wird als Veräußerungspreis der niedrigste am Vortag der Übertragung im regulierten Markt notierte Börsenkurs angesetzt (§ 43a Abs. 2 S. 9 EStG). § 43a Abs. 2 S. 9 EStG i. d. F. des G. v.19.12.2008 hatte noch auf § 19a Abs. 2 S. 2 EStG verwiesen. Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6 KapESt als Maßstabsteuer

Rz. 107 Für die Erhebung von Zuschlagsteuern zur ESt bzw. zur KSt wird auch die KapESt als Bemessungsgrundlage herangezogen. Als solche Zuschlagsteuer wird nach § 1 i. V. m. den §§ 3 und 4 SolZG seit Vz 1995 der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt erhoben (§ 3 SolZG Rz. 2 und 15). Rz. 108 Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 sind auf die Festsetzung und Erhebung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug bei Veräußerung, Abtretung oder Einlösung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 70 Werden Anteile an einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Kapitalforderungen, Zinsscheine oder beteiligungsähnliche Genussrechte veräußert, so ist der daraus entstehende Gewinn dem Steuerabzug zu unterwerfen (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 und 10 EStG). Dasselbe gilt für Gewinne aus Termingeschäften und der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.1 Grundlagen

Rz. 71 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG stellt die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf einen anderen Gläubiger ab dem Jahr 2009 einer Veräußerung gleich. Hierdurch soll verhindert werden, dass der KapESt-Abzug durch Veräußerungen ohne Einschaltung einer Zahlstelle mit anschließender Übertragung der Wirtschaftsgüter als Erfüllungsgeschäft vermieden wird. Die Regelungen zur Übertragung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Verlustmitteilung bei vollständiger Übertragung aller Wirtschaftsgüter

Rz. 85 Überträgt der Gläubiger seine im Depot befindlichen Wertpapiere vollständig auf ein auf ihn lautendes Depot bei einem anderen Kreditinstitut, so hat das abgebende Kreditinstitut dem übernehmenden Kreditinstitut auf Verlangen des Gläubigers die Höhe des noch nicht ausgeglichenen Verlusts mitzuteilen (§ 43a Abs. 3 S. 6 EStG). Durch die Mitteilung des Verlustüberhangs an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.4 Bundeswertpapier- oder Landesschuldenverwaltung als auszahlende Stelle

Rz. 89 Die Sonderregelungen für die Bundeswertpapier- und Landesschuldenverwaltung laut § 43a Abs. 4 EStG gelten ab 2009 unverändert, jedoch mit der Maßgabe, dass auch § 43a Abs. 3 EStG von der Schuldenverwaltung zu beachten ist. Eine Änderung des Abs. 4 durch das G. v. 19.12.2008[1] berücksichtigt, dass bestimmte Bundeswertpapiere auch von der das Schuldbuch führenden Stell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Maßgebliche Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung

Rz. 5g Die Finanzverwaltung hat sich im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer[1] zu § 43a EStG geäußert. Durch das Schreiben der Finanzverwaltung v. 12.4.2018[2] wurden Änderungen bezüglich der Übermittlung der Anschaffungsdaten bei Übertragung von Investmentanteilen von einem anderen inländischen Institut ohne Gläubigerwechsel sowie mit Gläubigerwechsel bei einem unentgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.3 Korrektur ausländischer Quellensteuer

Rz. 106k Wird der Betrag der anrechenbaren ausländischen Quellensteuer zugunsten des Stpfl. korrigiert und wurde im Berichtigungsjahr bereits KapESt einbehalten, kann diese laut Finanzverwaltung um die Quellensteuer gemindert und erstattet werden. Wurde noch keine KapESt einbehalten, ist der Betrag im Quellensteuertopf zu erfassen und beim nächsten Steuereinbehalt zu berücks...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 5a Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010)[1] wurde mit m. W. v. 14.12.2010 in § 43a Abs. 3 S. 7 EStG geregelt, dass die auszahlende Stelle im Falle der Kenntnisnahme nach Ablauf des Kj. von der Veränderung einer Bemessungsgrundlage oder einer zu erhebenden KapESt die entsprechende Korrektur erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen hat. Die Neuregel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.2 Verlustvortrag oder Verlustbescheinigung

Rz. 102 Bleibt am Ende eines Kj. ein nicht ausgeglichener Verlust aus Kapitalanlagen, wird dieser bei der auszahlenden Stelle auf das Folgejahr vorgetragen (§ 43a Abs. 3 S. 3 EStG).[1] Der vorgetragene Verlust wird dann mit zukünftigen positiven Kapitalerträgen des Stpfl. verrechnet. Alternativ kann der Kunde bis zum 15. Dezember des laufenden Kj. bei der auszahlenden Stelle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.1 Allgemein

Rz. 106a Mit dem Ziel der leichteren Administrierbarkeit der kapitalertragsteuerlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber mit Art. 1 Nr. 16 Buchst. b) und Nr. 27 des JStG 2010 v. 8.12.2010[1] Abs. 3a in § 20 EStG bzw. S. 7 in § 43a Abs. 3 EStG eingefügt. Die Neuregelungen betreffen nach § 52a Abs. 1 EStG Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2008 zufließen. Die Vors...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.2 Nachweis bei Übertragungen aus der EU / dem EWR (Abs. 2 S. 5)

Rz. 73d Sitzt das abgebende Institut in einem anderen EU-Mitgliedstaat [hierzu zählt seit dem EU-Austritt (sog. "Brexit") zum 1.2.2020 nicht mehr das Vereinigte Königreich (Rz. 74a)], in einem EWR-Vertragsstaat (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder in einem Vertragsstaat nach Art. 17 Abs. 2 Ziffer (i) der Richtlinie 2003/48/EG v. 3.6.2003 (Schweiz, Liechtenstein, San Marino...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.1 Allgemein

Rz. 72 Bei einem Depotwechsel ohne Gläubigerwechsel [1] überträgt der Gläubiger die ihm gehörenden Wertpapiere auf ein anderes für ihn geführtes Depot. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Kunde Wertpapiere von seinem privaten Depot auf sein betriebliches Depot überträgt oder umgekehrt. Rz. 72a Übertragungen zwischen Einzel- und Gemeinschaftsdepots von Ehepartnern ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.3 Übertragungen aus dem (Nicht-EU-)Ausland nach Deutschland (Abs. 2 S. 6)

Rz. 74 Sitzt das Institut bzw. eine Zweigstelle eines inländischen Instituts im Ausland [hierzu zählt seit dem EU-Austritt (sog. "Brexit") zum 1.2.2020 auch das Vereinigte Königreich (Rz. 74a)] und liegen die Voraussetzungen laut Rz. 73 nicht vor, können die Anschaffungsdaten nicht auf das übernehmende Institut übertragen werden (§ 43a Abs. 2 S. 6 EStG). Bei Depotüberträgen ...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.7 Vorabausschüttungen

Einen Sonderfall der Gewinnausschüttungen bilden Vorabausschüttungen, die nach der Satzung oder aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses als "Vorschuss" auf den erwarteten Jahresüberschuss gezahlt werden können. Werden Vorabausschüttungen beschlossen und bis zum Bilanzstichtag ausgezahlt, ist der Jahresabschluss nach Ergebnisverwendung zu erstellen. Sind Vorabausschüttungen a...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.50 § 43 EStG (Kapitalerträge mit Steuerabzug)

• 2020 Kapitalertragsteuerabzug / Crowdinvesting / Crowdlending / § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c EStG Das Crowdinvesting ist regelmäßig eigenkapitalbasiert. Es handelt sich um stille Beteiligungen bzw. partiarische Darlehen. Demgegenüber ist das Crowdlending fremdkapitalbasiert. Hier erhalten die Investoren eine Gegenleistung in Form eines gewinnunabhängigen Zinssatzes. Die...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.22 2.31 § 124 AO (Wirksamkeit des Verwaltungsakts)

• 2020 Kapitalertragsteuer / Vorrang des Veranlagungsverfahrens gegenüber dem Anmeldeverfahren / § 124 Abs. 2 AO Im Rahmen der Kapitalertragsteuer gilt der Grundsatz des Vorrangs des Veranlagungs- gegenüber dem Anmeldeverfahren. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kapitalerträge auch tatsächlich in das Veranlagungsverfahren einfließen. Von daher gilt dieser Grundsatz nicht...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.12 § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)

• 2020 Drittanfechtungsrecht des Gesellschafters im Feststellungsverfahren der Gesellschaft / § 27 KStG Es stellt sich die Frage, ob im Rahmen der Feststellung des Einlagekontos nach § 27 KStG neben der Gesellschaft auch dem Gesellschafter ein Anfechtungsrecht zusteht. Die Rechtsprechung hat ein derartiges Drittanfechtungsrecht bisher verneint. Der Gesellschafter kann sich im...mehr