Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzpendler / 3.2 Andere ausländische Einkünfte

Ebenfalls außer Ansatz bleiben im Ausland nicht steuerpflichtige Einkünfte, wenn vergleichbare Einkünfte auch im Inland steuerfrei sind. Ausländische Bezüge, die, wie z. B. das niederländische Arbeitslosengeld, im jeweiligen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind, müssen dagegen weiterhin in die Ermittlung der Einkommensgrenzen einbezogen werden.[1] Diese Regelung ergibt sich dur...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / II. Rentendeckungsstock

Rz. 14 Die zeitliche Streckung von Ansprüchen, insbesondere durch Rentenforderungen, bietet den Versicherern durch potenzielle zwischenzeitliche Zinsgewinne die Möglichkeit, einen wirtschaftlichen Vorteil zu generieren. Dieser wirtschaftliche Vorteil aufgrund der zeitlichen Streckung darf allerdings nur berücksichtigt werden, wenn er auch vorausschauend aus ex-ante-Sicht real...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3.1 Maßgebendes Einkommen

Zu berücksichtigen für die Einkommensanrechnung sind 1/12 des zu versteuernden Einkommens[1] des vorvergangenen Kalenderjahres, wie es den Finanzbehörden als Festsetzungsdaten vorliegt. Es wird also nicht das aktuelle Einkommen für die Einkommensanrechnung herangezogen, sondern ein Einkommen mit einem Zeitversatz von 2 Jahren, um auf steuerlich festgesetzte Daten zurückgreif...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / 2. Rentenbarwerte

Rz. 25 Aufgrund der, insbesondere bei Personengroßschäden, häufig langfristig auftretenden Schadensverläufe wird das in § 109 VVG verankerte Grundprinzip durch § 107 VVG für Rentenforderungen ergänzt. Diese Forderungen sollen den Geschädigten grundsätzlich eine langfristige unfallbedingt notwendige finanzielle Absicherung gewährleisten. Im Gegensatz zu den Kapitalforderungen ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / c) Fiktive Schadensberechnung auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse

Rz. 151 Die Schadensbezifferung erfolgt anhand der Betriebsergebnisse der Vorjahre. Der Schaden ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem hypothetischen Gewinn, den der Unternehmer ohne den Unfall erzielt hätte und demjenigen, der nach dem Unfall tatsächlich erzielt worden ist. Maßgeblicher Vergleichszeitraum vor dem Unfall sind die letzten 3–5 Jahre (BGH NJW 1999, 136)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einnahmen iSd § 7 UmwStG gelten, da die AE an der Umw teilnehmen, auf Grund des § 2 UmwStG mit dem Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen (s § 2 Abs 2 iVm Abs 1 UmwStG, s UmwSt-Erl 2025, Rn 07.07). GlA s Urt des BFH v 10.02.2016 (BFH/NV 2016, 1313) zum UmwStG 1995, s Görden (GmbH-StB 2016, 257), s Martini (in W/M, § 7 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pauschalbesteuerung von Sac... / 5.1 Sachzuwendungen

Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen kann für Zuwendungen angewandt werden, die nicht in Geld bestehen. Begünstigt sind sämtliche Sachwendungen, die als betrieblich veranlasste Zuwendungen zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, die als Geschenk i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG zu beurteilen sind. Während zunäch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 7 Rechtliche Aspekte von Darlehen

Die Vorschriften zum Gelddarlehen finden sich in den §§ 488 ff. BGB. Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Andererseits wird der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber das Erhaltene in gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Die Verzinsung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Elternunterhalt / 5.2 Der Beleganspruch

Das potenziell unterhaltspflichtige Kind muss nicht nur eine Auskunft über die Einkünfte und Vermögenswerte erteilen. Die Auskunft muss auch weitgehend belegt werden. Es handelt sich bei der Auskunftsverpflichtung und der Belegvorlageverpflichtung um zwei unterschiedliche Ansprüche. Aus diesem Grunde ist in der bloßen Übersendung von Belegen keine Auskunftserteilung zu sehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgeltungsteuer

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Änderung kraft Sachzusammenhangs

Rz. 222 Die Änderbarkeit zugunsten des Stpfl. ist auch bei grob schuldhaftem Verhalten des Stpfl. nicht eingeschränkt, wenn die dem Stpfl. günstigen Tatsachen oder Beweismittel in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang stehen mit nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer höheren Steuer führen. Da die Veranlagung in einem solchen Fa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.4.2 Anträge und Wahlrechte mit materieller Wirkung

Rz. 134 Die Ausübung eines Antrags- oder Wahlrechts hat materielle Wirkung, wenn es nicht nur Verfahrenshandlung oder rein formelle Voraussetzung für die Berücksichtigung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ist, sondern selbst Merkmal des gesetzlichen Tatbestands. Es wirkt dann unmittelbar rechtsgestaltend auf die Steuerschuld ein und verändert die einkommensteuerrechtl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.8 Höhere Steuer aufgrund der Änderung

Rz. 165 Abs. 1 Nr. 1 ist nur anwendbar, wenn die Änderung zu einer höheren Steuer führt, also zu Ungunsten des Stpfl. erfolgt. Führt die Änderung dagegen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung, ist Nr. 2 (Änderung zugunsten des Stpfl.) anwendbar. Ob die Änderung zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, ist dabei nach dem Tenor der geänderten Steuerfestsetzung zu beurt...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.9 KESt-Entlastung: Neues Merkblatt zu § 50d Abs. 3 EStG

Die deutsche Anti-Treaty bzw. Anti-Directive Shopping Vorschrift des § 50d Abs. 3 EStG versagt einen grundsätzlich bestehenden Entlastungsanspruch (§ 43b EStG, § 44a Abs. 9 EStG, § 50g EStG oder nach DBA) von deutscher Quellensteuer (Abzugsteuer gem. § 50a EStG oder Kapitalertragsteuer) in bestimmten Fällen. Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (im Folg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 5.8 Antrag auf Günstigerprüfung

Private Kapitalerträge können dem (günstigeren, unter 25 %-Abgeltungssteuersatz liegenden) progressiven Einkommensteuersatz unterworfen werden (Günstigerprüfung, § 32d Abs. 6 EStG). Diese Prüfung ist antragsgebunden, wobei das Gesetz selbst keine Antragsfrist vorsieht. Im BFH-Urteil v. 14.5.2025 (VI R 17/23, BFH/NV 2025 S. 1630) ging es um das Zusammenspiel zwischen Pflichtv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 5.7 Anwendungsfragen zur Abgeltungsteuer

Mit Schreiben v. 14.5.2025 (BStBl 2025 I S. 1330) fasste das BMF sein umfangreiches Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer neu. Zu den wichtigsten Anpassungen gehören: Wegfall besonderer Verlustverrechnungsbeschränkungen: Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hob der Gesetzgeber rückwirkend die besonderen Verlustverrechnungsbeschränkungen für Termingeschäfte und Forderungsausfälle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen / Zusammenfassung

Begriff Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Überschusseinkunftsart zufließen.[1] Es handelt sich also um die Bruttobezüge vor Abzug der Werbungskosten, die dem Steuerpflichtigen z. B. als Arbeitslohn (§ 19 EStG), Kapitalertrag (§ 20 EStG), Miet- oder Pachteinnahmen (§ 21 EStG) oder wiederkehrende Bezüge (§ 22 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.5.5 Inländische Betriebsstätten ausländischer Versicherungsunternehmen

Hat ein ausländisches Versicherungsunternehmen eine inländische Betriebsstätte, muss gem. § 1 Abs. 5 AStG eine Einkommenszurechnung nach dem Fremdvergleichsgrundsatz erfolgen und der inländischen Betriebsstätte ist ein angemessenes Eigenkapital zuzuordnen (sog. Dotationskapital). Das Dotationskapital ist maßgeblich für die (fiktive) Zuordnung der Vermögenswerte (insbesondere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.1 Datenübermittlung beim Kapitalertragsteuerabzug

Durch die §§ 45b u. 45c EStG a.F. wurde ein umfassendes Meldeverfahren für deutsche Dividenden und gleichgestellte Zinserträge aus hybriden Anleihen deutscher Emittenten eingeführt. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde dieses Meldeverfahren noch vor der ursprünglich für 2025 geplanten Erstanwendung an die Meldepflichten unter der mittlerweile in Kraft getretenen EU FASTER-R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 1.5 Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II zum Jahresende 2019 wurde der Solidaritätszuschlag zunächst für das Jahr 2020 unverändert weitererhoben, ab dem Jahr 2021 erfolgte durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 v. 10.12.2019 (BGBl 2019 I S. 2115) eine teilweise (gestaffelte) Rückführung der Erhebung des Soli. Laut BVerfG ist sowohl die in 2020 noch un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen / 3 Vorgänge auf der ­Vermögensebene

Im Rahmen der Überschusseinkünfte führen Zuflüsse auf der Vermögensebene grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen. Dies gilt z. B. für die Rückzahlung eines Darlehensbetrags oder für Einnahmen aus der Veräußerung von einkunftsrelevant genutzten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, GmbH-Beteiligungen, Pkw etc.), die der Steuerpflichtige veräußert. Eine Ausnahme gilt aller...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen / 5.3 Weitere Besonderheiten

Zuflussbesonderheiten ergeben sich bei laufendem Arbeitslohn, der in dem Kalenderjahr als bezogen gilt, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet.[1] Arbeitslohn fließt nicht bereits durch die Einräumung eines Anspruchs gegen den Arbeitgeber zu, sondern erst durch dessen Erfüllung.[2] Praxis-Tipp Aufteilung von Vorauszahlungen Einnahmen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 9. Stiftungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.1.2 Steuerfahndung

Rz. 5 Die Steuerfahndungsstellen sind keine selbstständigen Behörden, sondern Teil der jeweiligen Landesfinanzverwaltung.[1] Da §§ 208, 404 AO nur von den "mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden" sprechen, bleibt es den Ländern überlassen, welche Dienststellen sie mit der Fahndung betrauen. Dementsprechend finden sich in den Ländern derzeit z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Verlustausgleich

Selbstständig Tätige erzielen ihre Einkünfte i. d. R. aus ihrer Erwerbstätigkeit. Dies hat zur Folge, dass sich die Ermittlung der Einkünfte am Einkommenssteuerrecht orientiert. In aller Regel ist der hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige verpflichtet, eine Gewinnermittlung durchzuführen. Zu den Grundsätzen der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gehört das Prinzip des Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.9.1 Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen

Hat der Unterhaltsempfänger andere eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, vermindert sich der Höchstbetrag von 12.096 EUR, zuzüglich des Erhöhungsbetrags, um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 EUR jährlich übersteigen, sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.1 Ermittlung des Nettoeinkommens

Bei der Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens sind folgende Zuflüsse zu erfassen: alle steuerpflichtigen Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG Gewinneinkünfte i. S. d. §§ 13–18 EStG Überschusseinkünfte i. S. d. §§ 19–23 EStG alle steuerfreien Einnahmen z. B. Kindergeld und vergleichbare Leistungen (u. a. Kinderbonus) Leistungen nach dem SGB II und III ausgezahlte AN-Sparzulage ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Betroffene Kapitalerträge (§ 36a Abs 1 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die gegenüber § 36 Abs 2 Nr 2 EStG verschärften Anrechnungsvoraussetzungen treffen die inländischen KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, mithin in der Hauptsache Dividenden, aber auch Ausbeuten und sonstige Bezüge wie Dividendenkompensationszahlungen nach dem Katalog des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, wenn die Aktien oder Genussscheine zulässigerwei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Kapitalertragsteuer: §§ 43ff EStG

Rn. 78 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Wegen der Änderungen durch das Gesetz z Änderung des StrefG vgl Rn 84.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 81. Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz), BGBl I 90, 1318

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 14.05.1991 hat der Deutsche Bundestag das Solidaritätsgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Die erforderliche Verpflichtung von Arbeitgebern, Geldinstituten, Kapitalgesellschaften zum Einbehalt der Ergänzungsabgabe neben Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Aufsichtsratsteuer etc ergibt sich jedoch erst aus einer Vorschrift des Steueränderu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Änderung der Besteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung

Rn. 129d Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 9a S 1 Nr 2 EStG: Durch die Änderung von § 9a S 1 Nr 2 EStG entfällt die Werbungskostenpauschale für Wohngebäude. § 10i EStG: Der Wegfall des Vorkostenabzugs ab 1999 (s § 52 Abs 29 EStG) betrifft die Vorkostenpauschale von DM 3 500 und den Abzug von Erhaltungsaufwendungen bis zu DM 22 500. § 20 Abs 4 EStG: Mit der Halbierung der Sparer-Freibet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.10 Haftung der Organgesellschaft

Rz. 613 Die Organgesellschaft ist, abgesehen von der KSt auf das eigene Einkommen, nicht Schuldner der auf die bei ihr verwirklichten Besteuerungsgrundlagen entfallenden Steuer, für die die Organschaft von Bedeutung ist. Schuldner dieser Steuern ist der Organträger. Die Organgesellschaft haftet aber nach § 73 AO für die Steuern, für die die Organschaft von Bedeutung ist.[1] ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Mezzanines Kapital / 10 Steuerliche Behandlung

Der typisch stille Gesellschafter und der Geber des partiarischen Darlehens erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Diese unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 %. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer von bestimmten Schuldnern von Kapitalerträgen abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Der typisch stille Gesellschafter und der partiari...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Kapitalerträge mit Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 7–15

In den Zeilen 7–15 erklären Sie Ihre Kapitalerträge, bei denen die Bank 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) sowie Solidaritätszuschlag und ggf. KiSt einbehalten hat. Die Beträge können Sie i. d. R. der Bescheinigung der Bank entnehmen. Dazu gehören auch Gewinne aus Börsengeschäften (Spekulationsgeschäfte und die Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3 Kapitalerträge ohne Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 18–26

In diesen Zeilen sind Kapitalerträge zu erklären, bei denen keine Steuer einbehalten worden ist, die aber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen und deshalb im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nachversteuert werden müssen. Dazu zählen vor allem Zinsen, die Sie für privat gegebene Darlehen erhalten haben (Zeile 18; vgl. aber auch Anmerkungen zu den Zeilen 27 ff. be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es 3 Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Hinweis Die Anlage KAP gilt nur für Kapitalerträge, die nicht zu einer der anderen Einkunftsart (Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung) gehören. Diese Kapitalerträge sind im Rahmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 9 Veranlagungsoptionen

Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4 Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil v. 28.7.20...mehr