Fachbeiträge & Kommentare zu Kalkulation

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Definition

Rz. 127 Unter den "Liquiditätskosten" werden allgemein jene Aufwendungen verstanden, die durch die Einwerbung von Refinanzierungsmitteln auf dem Geld- und Kapitalmarkt entstehen und über die Kosten der reinen Zinssicherung hinausgehen.[1] In der Fachliteratur wird häufig weitergehend zwischen direkten und indirekten Liquiditätskosten unterschieden. Rz. 128 Unter den "direkten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Wirtschaftliche Aspekte und verbundene Risiken

Rz. 11 Wie beim Kredit- und Handelsgeschäft geht es auch beim Immobiliengeschäft darum, eine angemessene Rendite zu erzielen. Andernfalls sollte auf einen Geschäftsabschluss eher verzichtet werden. Insofern müssen die bei einem Immobiliengeschäft erwarteten Erträge ins Verhältnis zu den damit voraussichtlich verbundenen Kosten und Risiken gesetzt werden. Da diese Wirtschaftl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Materielle Plausibilitätsprüfung

Rz. 200 Problematisch hätte bei enger Auslegung die Vorgabe von CEBS sein können, dass die Entwicklung und der Betrieb des Allkoationsmechanismus nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden sein sollten.[1] Die Treasury ist häufig als Profit Center tätig, wobei ihr Ertrag direkt mit dem Allokationsmechanismus verbunden ist. Die Treasury stellt i. d. R. die relevanten, ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2.1 Mögliche Vorgehensweise

Rz. 170 Die Herleitung von Liquiditäts-Transferpreisen für die erwarteten Zahlungsströme und von Liquiditätsrisiko-Transferpreisen für die unerwarteten Zahlungsströme ist methodisch zumindest anspruchsvoll. Bei der Kalkulation wird zwischen Geschäften mit deterministischem Kapitalfluss hinsichtlich ihrer Höhe und Laufzeit (wie z. B. Termineinlagen) und Geschäften mit nicht-d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Verrechnungssysteme in kleineren Instituten

Kleinere Institute befinden sich zumeist noch in der Phase der Erstellung eines Konzeptes zum Einsatz von Verrechnungssystemen. Die Liquiditätskosten und -nutzen werden teilweise bereits im Bereich der Kalkulation verarbeitet. Darüber hinaus erfolgt zumeist keine Quantifizierung von Liquiditätskosten und -nutzen in den Verfahren der Institute, d. h. der Preis der erwarteten ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Liquiditätstransferpreissystem (BTR 3)

Die neu eingefügten Passagen zum Liquiditätstransferpreissystem knüpfen an der schon vorhandenen Anforderung zur Berücksichtigung von Liquiditätskosten und -risiken bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten an und basieren auf den "CEBS Guidelines on Liquidity Cost Benefit Allocation". Damit werden die dort niedergelegten Anforderungen in die MaRisk überführt. Ziel ist es, ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2 Renaissance der Marktzinsmethode?

Rz. 168 In den letzten Jahrzehnten hat sich die Marktzinsmethode als wesentliche Berechnungsmethodik zur Trennung von Ergebnisbeiträgen etabliert. Dabei wird – wie der Name schon sagt – der für ein Produkt verlangte Transferpreis aus der Marktzinskurve abgeleitet. In den letzten Jahren wird dabei von vielen Instituten auch ein Aufpreis für die tatsächlichen Refinanzierungsko...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2.3 Annahmen für unsichere Zahlungsströme

Rz. 178 Innerhalb der Kalkulation von Transferpreisen spielen die – in Abgrenzung zu den deterministischen – "unsicheren" Zahlungsströme eine maßgebliche Rolle, denn für diese Zahlungsströme sind geeignete Annahmen zu treffen. Eine solche Anforderung ergibt sich aus der Aufspaltung der Zahlungsströme in "erwartete" (Liquidität) und "unerwartete" (Liquiditätsrisiko). Die uner...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Diskrepanz zwischen Idealvorstellung und Realität

Rz. 147 Grundsätzlich liegt es im Eigeninteresse der Institute, die Berechnung von Liquiditätstransferpreisen voranzutreiben. Dies hat vor allem betriebswirtschaftliche Gründe, da mithilfe interner Transferpreise ein rentabilitätsorientiertes Liquiditätsrisikomanagement etabliert und folglich das Setzen falscher Anreize vermieden werden kann. Rz. 148 Die Schwierigkeit besteht...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Gestaffelte Anforderungen an ein Verrechnungssystem

Rz. 142 Vor dem Hintergrund der internationalen Vorgaben wurde im Zuge der dritten MaRisk-Novelle von der Aufsicht zunächst gefordert, unter Proportionalitätsgesichtspunkten die jeweiligen Liquiditätskosten und -risiken sowie ggf. Beiträge zur Refinanzierung einzelner Geschäftsaktivitäten zu identifizieren und bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten zu berücksichtigen. Se...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung

Rz. 24 In der Praxis haben sich unterschiedliche Verfahren herausgebildet, die in Analogie zur Funktionsweise eines Risikoklassifizierungsverfahrens auf der Auswertung von hierzu geeigneten Informationen aus verschiedenen Quellen basieren. Neben der Auswertung der intern im Rahmen der Kreditbearbeitung zur Verfügung stehenden Unterlagen und einer systematischen Kontobeobacht...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu...mehr

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§ 14 Sustainability-Linked ... / 2 Zinskopplung als Kernelement bei Sustainability-Linked Loans

Rz. 3 Ein Sustainability-Linked Loan, bisweilen auch als ESG-Linked Loan oder Positive Incentive Loan bezeichnet, ist ein Darlehenskonstrukt, das durch die Kopplung der Zinsmarge an Nachhaltigkeitskriterien finanzielle Anreize für nachhaltiges unternehmerisches Wirtschaften schafft. Dies ermöglicht es den Kreditgebern, die Nachhaltigkeitsperformance des Kreditnehmers zu ince...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.1 Wirtschaftliche Betrachtung

Rz. 75 Die wirtschaftliche Betrachtung kann z. B. folgende Aspekte beinhalten: Objekt-/Projektanalyse, Finanzierungsstruktur/Eigenkapitalquote, Sicherheitenkonzept sowie Vor- und Nachkalkulation. Die zuvor im Rundschreiben enthaltene Erläuterung wurde mit der siebten MaRisk-Novelle zwar gestrichen. Allerdings wurde sie – abgesehen vom Sicherheitenkonzept – nahezu inhaltsglei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.1 Verrechnung der Kosten für die Liquiditätspuffer

Rz. 186 Das Liquiditätstransferpreissystem hat ebenso die Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer zu berücksichtigen und zu verrechnen. Damit wird klar über die Anforderungen an den vorzuhaltenden Liquiditätspuffer aus der ersten Säule von Basel III (Liquidity Coverage Ratio) hinausgegangen, die keinerlei Vorgaben zu den damit verbundenen Kosten enthalten. Hintergrund die...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

Beitrag aus Controlling Office
§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Das LkSG ist gem. § 1 Abs. 1 ab dem 1.1.2023 auf alle Unternehmen anzuwenden, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz in Deutschland haben und i. d. R. mind. 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, wobei auch ins Ausland entsandte Arbeitnehmer mitgezählt werden. Daneben findet das Gesetz auf Unternehme...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 2 Regeln der Kreditvergabe auf Basis von Basel III

Rz. 2 Banken müssen die von ihnen vergebenen Kredite zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit bei unvorhergesehenen Kreditausfällen mit Eigenkapital unterlegen. Dies waren ursprünglich einheitlich 8 %; mit den Eigenkapitalunterlegungsregeln nach Basel II erfolgte eine Spreizung in Abhängigkeit vom Risiko des Kreditnehmers. So erhalten Unternehmen mit einem geringen Risiko ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating und Rechnungslegung / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Kreditvergabebereitschaft der Fremdkapitalgeber ist für die Solvenz des Unternehmens von zentraler Bedeutung. Dabei spielt der Jahresabschluss als Kommunikationsinstrument zwischen Unternehmen und Fremdkapitalgebern sowie für die Fremdkapitalgeber als Krisenindikator eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang ist die Stellung des Jahresabschlusses durch die V...mehr

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Hinweise der Bundessteuerbe... / 2. Ausgangsrechnungen

Risikobeschreibung: Bei der umsatzsteuerrechtlichen Einordnung der Geschäftsvorfälle bestehen prinzipiell folgende steuerliche Risiken: Inlandssachverhalte: Zu niedriger Umsatzsteuerausweis (Einordnung als steuerfreie oder ermäßigt besteuerte Leistung), Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens (§ 13a UStG), obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen und zu hoher Umsatzsteuerauswei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinweise der Bundessteuerbe... / 1. Eingangsrechnungen

In einer ersten Stufe ist es empfehlenswert, die Eingangsrechnungen anhand einer auf die konkrete Unternehmenstätigkeit zugeschnittenen Checkliste zu überprüfen. a. Zunächst sind dabei die in den §§ 14, 14a UStG vorgegebenen formalen Rechnungsvoraussetzungen zu prüfen. Rechnungsangaben[1] Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Leistung abgerechnet wird. Somit könne...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.2 Gastronomie

Besonderes Augenmerk legt die Betriebsprüfung seit je her auf sog. "bargeldintensive Betriebe". Das sind u. a. auch Bäckereien, Metzgereien und Gaststätten. Die Umsätze werden hier nämlich immer noch vornehmlich bar abgerechnet. Oft werden bei einem Geschäftsvorgang auch Umsätze mit verschiedenen Steuersätzen erzielt. Eine Kalkulation zur Verifizierung der erklärten Einnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.9 Honorarbescheid

Rz. 90 Der Vertragszahnarzt erhält von seiner KZV einen Honorarbescheid, der einen Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X darstellt und folglich auch mit allen Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt versehen werden kann. Auch die Vorschriften über die Nichtigkeit, die Rücknahme, Aufhebung oder den Widerruf eines Verwaltungsaktes gelten für den Honorarbescheid. Neben dem SGB X komm...mehr

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ZErb 06/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bieresborn/Schafhausen Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht 6., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-78653-2, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Strukturierung der Konsolidierungsmaßnahmen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die Durchführung der Eliminierung von Zwischenergebnissen hängt mit verschiedenen Komplexitäts- und Schwierigkeitsgraden zusammen, deren Art und Umfang vom Ausmaß des konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehrs (Mengengerüst) und der Ausgestaltung von Transferpreisen (Wertgerüst) abhängen. Die Strukturierung organisatorischer Arbeitsschritte bei der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung latenter Steuern

Rz. 110 [Autor/Zitation] § 274 regelt die in den Einzelabschlüssen (Handelsbilanz I/Handelsbilanz II) entstehenden latenten Steuern. Die aus einer Bewertungsanpassung in der Handelsbilanz II resultierenden latenten Steuern sind bereits dort zu berücksichtigen (vgl. DRS 18 Rz. 14; § 306 Rz. 62). Darüber hinaus sind gem. § 306 latente Steuern auf Konsolidierungsvorgänge zu bild...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorräte

Rz. 265 [Autor/Zitation] Bei Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Veräußerung von Waren – unfertige und fertige Erzeugnisse aus der Erstkonsolidierung kann es begrifflich nicht geben, s. Rz. 135 – sind die im Rahmen der Erstkonsolidierung diesen Posten zugeordneten stillen Reserven erfolgswirksam im "Materialaufwand" der Konzern-GuV nach dem Gesamtkostenverfahre...mehr

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zfs 06/2024, Zur Erstattung... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass keine Kausalität zwischen der Notwendigkeit der medizinischen Schutzmaßnahmen und dem Gutachtenauftrag zu erkennen sei. Ferner sei aus dem Umstand, dass bei der Änderung des JVEG zum 21.12.2020 eine Pauschale für solche Schutzmaßnahmen nicht geregelt worden sei, zu schließen, dass derartige Aufwendungen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ermittlung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten

Rz. 83 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten sind die Daten über die jeweiligen Konzernbestände nach Art, Menge und Wert sowie über die Art der Bewertung, zB Anschaffungskosten, ggf. Anschaffungsnebenkosten oder niedrigere Werte nach § 253 Abs. 3 oder 4, zu ermitteln. Bei in Fremdwährung geführten Beständen oder Beständen m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Der Gesetzeszweck des § 26c UStG

Rz. 9 § 26c UStG stellt den strafrechtlichen "Qualifikationstatbestand" der Ordnungswidrigkeit des § 26a Abs. 1 UStG (früher § 26b UStG) dar und verfolgt insoweit denselben Gesetzeszweck wie diese Vorschrift[1], die Regelung will besonders verwerfliche und schädliche Begehungsweisen der Nichtzahlung von Umsatzsteuer verschärft sanktionieren. In der Tat bestand und besteht an...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit bei Umsatzsteuerbetrugsfällen

Rz. 37 Bezogen auf die Umsatzsteuerbetrugsfälle[1] kann der Tatbestand der gewerbsmäßigen Begehung des § 26c UStG insbesondere durch den "missing trader" [2], der USt in seinen Rechnungen offen aufweist, diese (ausnahmsweise) anmeldet[3], aber dann nicht bezahlt, verwirklicht werden. Die Qualifikation eines Unternehmens als missing trader ist allerdings in der Praxis bei Weit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Allgemeine Verwaltungskosten (§ 275 Abs. 3 Nr. 5)

Rn. 138 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 130f., ausgeführt, ist bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts für "Allg. Verwaltungskosten" der Posten Nr. 5 prinzipiell umsatzbezogen auszuweisen. Das bedeutet, dass der Periodenaufwand um die im GJ erfolgte Veränderung in der Aktivierung von Verwaltungskosten (in "Bestandsveränderungen" und "Aktivie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kritische Würdigung

Rn. 18 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Um das GKV und UKV gegeneinander abzuwägen, sind diese in der Literatur genannten Argumente einer kritischen Würdigung zu unterziehen: Ad (1): Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 5ff., ausgeführt, ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV eine eindeutige Rangordnung in der Weise, dass Aufwendungen besser nach Arten oder Funktionsber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umfang der Verschwiegenheitspflicht

Rn. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Rspr. hat die in § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG enthaltene Verschwiegenheitspflicht als Ausfluss der jedem Organmitglied obliegenden Sorgfalts- und Treuepflicht bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.1975, II ZR 156/73, BGHZ 64, S. 325 (327)). In der Literatur wird dagegen zutreffend angeführt, dass der bei der Sorgfaltspflicht anerkannte weite ...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 3.4 Ich habe Einspruch eingelegt. Warum habe ich vom Finanzamt noch keine Antwort erhalten?

Die Finanzverwaltung bearbeitet zur Zeit vorrangig die eingegangenen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts, um den Kommunen rechtzeitig vor der erstmaligen Anwendung der neuen Bemessungsgrundlage eine ausreichende Datengrundlage zur Kalkulation der ab 2025 geltenden Hebesätze zur Verfügung stellen zu können. Es ist daher möglich, dass das zuständige Finanzamt im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Marktübersicht für Business... / 2.3.2 Visuelle Analyse

Visuelle Analyse verbindet die Analyse mit der Visualisierung für eine interaktive Exploration der Daten (Abb. 8). Fokus ist meistens das Auffinden und die Extraktion relevanter Informationen aus großen Datenmengen und das Erkennen von Mustern unter Nutzung aussagekräftiger Grafiken. I. d. R. findet die visuelle Analyse im Rahmen eines explorativen Prozesses statt (auch gena...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Marktübersicht für Business... / 2.3 Unterschiedliche Analyseformen für unterschiedliche Anforderungen

Ergänzend zu Dashboards und Berichtswesen ist eine flexible Navigation in und Analyse von Daten durch Fachanwender nicht mehr wegzudenken. Benutzerfreundlichkeit, Kalkulations- und Simulationsmöglichkeiten sind wesentliche Eigenschaften von Ad-hoc-Analysewerkzeugen. Darüber hinaus stellen Analysewerkzeuge weitergehende analytische Verfahren zur Verfügung, wie vordefinierte R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernberichterstattung: I... / 3.1 BEPS Pillar 2

Doch wo besteht nun der Zusammenhang mit einem ganzheitlich integrierten Konzernberichtswesen, das über die Konzernabschlüsse hinausgeht? Bei näherer Betrachtung der Ausgestaltung der Reporting-Anforderungen wird deutlich, dass die Konsolidierung bereits zahlreiche Datenpunkte nutzt, die auch für ESG- sowie BEPS Pillar 2 benötigt werden. Beispielsweise bilden für BEPS Pillar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 40 Wirtschafts-, Unternehmens- und Vermögensgestaltungsberatung

Zu dem Tätigkeitsbereich gehören u. a. die betriebswirtschaftliche Beratung einschließlich Unternehmensplanung, Beratung zur Krisenfrüherkennung und Controlling, Datenanalyse als Bestandteil der Unternehmensberatung/des Controllings, Nachhaltigkeitsberatung, Organisationsberatung , Unternehmensnachfolgeberatung, Unternehmensbewertung. Weder ein Gesetz noch eine Verordnung regelt die...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4 Kalkulation und Verprobung

Bei einer Betriebsprüfung im Kfz-Gewerbe wird sich der Betriebsprüfer zunächst einen Überblick über die Geschäftsfelder des Betriebes verschaffen und seine Prüfungstätigkeit danach ausrichten. Folgende Prüfungsschwerpunkte sind je nach Geschäftsfeld denkbar:mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.5 Differenzbesteuerung

Prüfungsansätze im Bereich der Differenzbesteuerung sind: Überprüfung der Zulässigkeit der Margenbesteuerung (Einkauf von Privat bzw. Kleinunternehmer, Ausschluss von Importen und Exporten, Nachweis der Sonderfälle bei Import bzw. Export, …) Ausschluss der negativen Margen bei Fahrzeugen mit einem Wert über 500 EUR sachgerechte Ermittlung der Margen (keine Erhöhung der Einkaufs...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.9 Arbeitnehmer

Prüfungsansätze im Berecih der Arbeitnehmer sind: Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer (zutreffende lohn-[1] und umsatzsteuerliche[2] Behandlung) Sammelfahrten Preisnachlässe beim Fahrzeugerwerb durch den Arbeitnehmer (4 %-Regelung, Freibetrag 1.080 EUR)[3]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.11 Rabatte

Erwirbt ein Kunde mehrere Fahrzeuge (PKWs und/oder LKWs) für seinen Betrieb und für den Privatbereich, wird der Betriebsprüfer darauf achten, dass Preisnachlässe nicht vornehmlich dem privaten Sektor zugeordnet werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.6 Import, Export

Im Bereich der Import und der Exporte wird die Betriebsprüfung besonderen Wert auf das Vorliegen der Voraussetzungen und den Belegnachweis legen.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.4 Margenabgleich

Im Neuwagengeschäft können die Margen der verkauften PKWs mit den durchschnittlichen Margen der Typen (z. B. Polo, Golf, Passat, …) verglichen werden. Größere Abweichungen sollten geklärt werden können. Mögliche Begründungen hierfür könnten sein: Einkäufe auf Bestand, um die Herstellervorgaben zu erreichen Einkäufe auf Bestand, um den Schwellenwert für einen Bonus zu erreichen...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.8 Werkstattumsätze

Der Betriebsprüfer wird bei den Werkstattumsätzen zunächst aus der gebuchten Lohnsumme der Werkstattlöhne die durchschnittlichen Stundenlöhne und gezahlten Stunden getrennt nach Lohngruppen ermitteln. Im Anschluss daran müssen die für Garantieleistungen, TÜV-Vorführung und Fahrzeugaufbereitung aufgewendeten Lohnstunden mit dem Betriebsinhaber ermittelt werden. Der verbleibend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.10 Sonstige Verprobungen

In der Betriebsprüfung wird stets auch auf die Plausibilität der erklärten Werte geachtet. Folgende Verprobungen sind hierfür denkbar: Abgleich des Motorölumsatzes mit dem Motoröleinkauf Abgleich der Bestände und Einkäufe mit dem Fahrtenbuch für "Rote Kennzeichen" Auswertung von Internetportalen und Zeitungsannoncen Abgleich der Leasinggeschäfte mit Bestand bzw. Ein- und Verkauf...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.12 Bilanzierungen

Sämtliche Boni und Rabatte der Hersteller müssen erfasst sein. Entsprechende Ansprüche müssen als Betriebseinnahmen und ggf. Forderungen gebucht werden. Eine Korrektur der Vorsteuer ist zu prüfen.[1] Die Garantierückstellung unter Abzug von Rückforderungsansprüchen[2] muss sachgerecht berechnet sein.[3]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.1 Innerer Betriebsvergleich

Innerer Betriebsvergleich bedeutet Gegenüberstellung der betriebsinternen Zahlen für verschiedene Zeitperioden. Zur Durchführung des inneren Betriebsvergleiches wird der Betriebsprüfer zunächst versuchen, Geschäftsbereiche zu selektieren und die entsprechenden Einkäufe und Verkaufe zu gruppieren. Denkbar sind hierbei Neuwagen ggf. Verkäufe an Unterhändler Gebrauchtwagen mit Reg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.3 Äußerer Betriebsvergleich

Beim äußeren Betriebsvergleich wird der zu prüfende Betrieb mit der Branche verglichen. Dazu muss zunächst die erklärte Gewinnermittlung in die Bereiche Handel, Reparatur und Zubehör getrennt werden. Danach können aus den einzelnen Sparten die Kennzahlen wie folgt berechnet und mit den Branchenwerten verglichen werden: Mittelwerte Richtsatzsammlung 2022mehr