Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 164. Gesetz zur Förderung von Familien u haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955

Rn. 184 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Eltern erhalten mehr Kindergeld – ab 2009 für das erste und zweite Kind plus je 10 EUR u ab dem dritten Kind je 16 EUR monatlich – gem § 66 Abs 1 S 1 EStG u § 6 BundeskindergeldG (= Art 2 dieses Gesetzes). Es gibt einen Zuschuss zum Schulbeginn, u haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich besser absetzen. Im Gegenzug werden Zahlungen an Tag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Der Zweck der Beihilfe (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

Rn. 388 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Beihilfe muss folgende Zwecke unmittelbar, dh nicht bloß mittelbar (also über Zwischenstufen) fördern (BFH BStBl II 1972, 566; 2017, 432; FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): Erziehung Ausbildung Wissenschaft Kunst. Rn. 388a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (2) Das Kriterium der Unmittelbarkeit[ Die Rspr unterscheidet für die Fra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Konkurrenzen

Rn. 2450 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Mutterschaftsgeld stellt § 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 1 (s Rn 46–48) steuerfrei. Für die Frage der Anrechnung ist zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Definition

Rn. 374 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Mittel" sind solche, die aus einem öffentlicher Haushalt stammen, dh haushaltsmäßig als Ausgaben festgelegt und verausgabt werden (BFH BStBl II 2017, 432 mwN; BFH vom 14.07.2020, VIII R 27/18, BStBl II 2021, 672; BFH vom 25.03.2021, VIII R 37/19, BStBl II 2021, 685; FG Niedersachsen vom 14.04.2020, 9 K 21/19, DStRE 2020, 1153 r...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.1 (Keine) Anwendung des § 102 SGB X i. V. m. § 43 SGB I

Rz. 26 Ein Erstattungsanspruch des erstangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 102 SGB X kommt nur in Betracht, wenn – aus welchen Gründen auch immer – zwischen 2 Rehabilitationsträgern die Zuständigkeit streitig war und der erstangegangene Rehabilitationsträger dem anderen gegenüber erklärt, wegen dieses Zuständigkeitsstreits vorläufig – z. B. nach § 43 SGB I - zu leiste...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.5 Jugendamt und Landesjugendamt

Rz. 6 Abs. 3 verpflichtet den örtlichen Träger zur Einrichtung eines Jugendamtes, den überörtlichen Träger zur Einrichtung eines Landesjugendamtes und regelt mithin die Einrichtung der Behörden. Der jeweilige Träger ist mithin verpflichtet, ein Jugendamt bzw. Landesjugendamt als selbständige Organisationseinheit zu errichten und ihm die Aufgaben nach dem SGB VIII zur Ausübun...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 13 des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) v. 10.12.2008 (BGBl. I S. 2403) mit Wirkung zum 16.12.2008 und durch Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu gefasst. Rz. 2 Die Vorschrift normiert die fun...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1 Beratung und Unterstützung unverzüglich nach der Geburt

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten. Die Hilfe ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) anzubieten. Durch den aufgrund von Art. 2 Abs. 23 Nr. 1 des Personenstandsrechtsreformgesetzes neu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.6 Gespräch mit der Mutter

Rz. 9 Das Jugendamt soll gemäß Abs. 1 Satz 3 ein persönliches Gespräch mit der Mutter anbieten, welches nach deren Wunsch in ihrer persönlichen Umgebung stattfinden soll (Abs. 1 Satz 4). Hierdurch will der Gesetzgeber wohl erreichen, dass das Gespräch nicht telefonisch und nicht im Jugendamt geführt wird. Es soll eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen und ferner dem Umst...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942), beide mit Wirkung zum 1.7.1998. Sie wurde zuletzt durch Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu gefasst. Rz. 2 Während § 18 den Rechtsanspruch allei...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.4 Mitteilungspflicht

Rz. 12 Ab 1.1.2009 statuiert Abs. 4 eine generelle Mitteilungspflicht des Standesamtes gegenüber dem Jugendamt, wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Damit soll das Jugendamt in den Stand gesetzt werden, die Angebote nach Abs. 1 bis 3 zu erbringen.mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.3 Nachträgliche Hilfe bei Scheinvaterschaft

Rz. 11 Gemäß Abs. 3 Satz 1 hat das Gericht dem Jugendamt Mitteilung zu machen, wenn ein Mann, der mit der Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war (§ 1592 Nr. 1 BGB), oder der die Vaterschaft anerkannt hatte (§ 1592 Nr. 2 BGB), die Vaterschaft mit Erfolg angefochten hat. Gemäß § 1600 Abs. 1 Satz Nr. 1 BGB ist der Mann, dessen Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 1 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.4 Beantragung einer Beistandschaft und deren Bedeutung (Abs. 1 Satz Nr. 4)

Rz. 7 Das Jugendamt muss die Mutter auf die Möglichkeit hinweisen, gemäß § 1712 BGB eine Beistandschaft zu beantragen. Diese hat ihrerseits die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als Aufgabenbereiche (vgl. dazu die Kommentierung zu § 55 Rz. 3 bis 8). Es handelt sich nach dem Wortlaut sowie der Intention der Vorschrift ausschließlich um e...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.3 Beurkundung der Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 verpflichtet das Jugendamt im Zuge des Beratungs- und Unterstützungsangebots die Mutter darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen des Kindes nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 durch die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden zu lassen.mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 3 Literatur

Rz. 10 Freitag, Das Jugendamt als Organ der Jugendhilfe, seine Öffentlichkeitsarbeit durch mediale Präsenz und der Informationsanspruch des Jugendhilfesuchenden, ArchsozArb 2002, 49; Kreft, Verwaltungsmodernisierung im Rechtsrahmen des SGB 8/KJHG, NDV 1999, 108; Meysen, Föderalismusreform – Themenkomplex Soziales: Mögliche Auswirkungen auf das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.2 Beratung und Unterstützung vor der Geburt

Rz. 10 Das Jugendamt kann gemäß Abs. 2 der werdenden Mutter bereits die in Abs. 1 umschriebenen Hilfen anbieten, wenn der Beratungsanlass besteht, d. h. die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt voraussichtlich nicht miteinander verheiratet sein werden. Den Kontakt zu vermitteln, dürfte Aufgabe der Schwangerschaftsberatung sein.mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 4.2 Externe Fortbildung

Rz. 13 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt –, …, vertreten durch den Oberbürgermeister, … (Ort), nachstehend "Auftraggeber" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Auftragnehmer" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit im Auftrage des Auftraggebers die Leitung von Fortbildungsveranstaltungen bzw. Durch...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 4.1 Fortbildungsveranstaltungen

Rz. 12 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt-, …, vertreten durch den Oberbürgermeister, …, nachstehend "Auftraggeber" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Auftragnehmer" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit im Auftrage des Auftraggebers die Leitung von Fortbildungsveranstaltungen bzw. Durchführung...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.5 Gemeinsame elterliche Sorge (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)

Rz. 8 Dieser Komplex steht nicht im Zusammenhang mit Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Vielmehr wird durch den Hinweis für nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit aufgezeigt, gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB durch rechtsgeschäftliche Erklärungen die elterliche Sorge gemeinsam zu übernehmen. Die öffentliche Beurkundung der Sorgeerklärun...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.4 Heilung

Rz. 67 Mängel der örtlichen Zuständigkeit bleiben nach näherer Maßgabe des § 42 grundsätzlich folgenlos. Wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, ist dies der Fall. Die Vorschrift gilt ausdrücklich nicht für die funktionelle Zuständigkeit, um die es bei der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Jugendamt und Jugendhilfeaus...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.2 Vaterschaftsfeststellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 5 Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung sind die Anerkennung der Vaterschaft (§ 1592 Nr. 2 i. V. m. §§ 1594 bis 1598 BGB). Sie bedarf gemäß § 1595 Abs. 1 BGB der Zustimmung durch die Mutter. Beides muss gemäß § 1597 Abs. 1 BGB öffentlich beurkundet werden. Dies kann gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden. Ferner kann der Notar, das...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.3 Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 66 Funktionell zuständig für Entscheidungen über eine Förderung sind gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 3 und § 71 Abs. 4 Satz 3 der Jugendhilfeausschuss bzw. Landesjugendhilfeausschuss (vgl. auch § 10 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW). Die Förderungsentscheidungen sind grundsätzlich zu bedeutend, um als Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 70 Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.4 Leitende Funktionen

Rz. 7 Abs. 2 dehnt den Fachkräftevorbehalt, der sich in § 16 Abs. 2 JWG allein auf den Leiter des Jugendamtes bezog, auf alle leitenden Funktionen des Jugendamtes und des Landesjugendamtes aus. Gemeint sind Funktionen oberhalb der Sachbearbeiterebene, also Team-, Fachbereichs- und Abteilungsleiter. Erfreulicherweise wird dabei auf die Qualifikation als Fachkraft abgestellt, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 3 Literatur

Rz. 11a BAGLJÄ, Das Fachkräftegebot in erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen – inklusive Ergänzung, 2017; Baltz, Fachberatung für Tageseinrichtungen für Kinder nach dem KJHG, NDV 1996, 197; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 4.7.2018, SN_2018_0601 Bm – Schutzauftrag: Einbindung von Fachkräften aus ander...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 3 Literatur

Rz. 13 Birnstengel/Katzenstein, Beistandschaft oder Beratung und Unterstützung, JAmt 2015, 230; Hoffmann, Aufgaben des Jugendamts im Kontext familiengerichtlicher Verfahren, FPR 2011, 304; Joos, Beratung und Unterstützung als eigenständiger Auftrag im Arbeitsgebiet – Beistandschaft/Amtsvormundschaft, JAmt 2004, 221; Meysen, Beistandschaft – mehr als eine umbenannte Amtspflegsch...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.5 Aufgaben des Jugendhilfeausschusses

Rz. 9 Abs. 3 stellt zu Beginn klar, dass der Jugendhilfeausschuss eine umfassende Zuständigkeit und die Befugnis hat, sich mit allen Themen der Jugendhilfe zu befassen (auch Befassungsrecht genannt) hat. Nummern 1 bis 3 engen diese Befugnisse nicht ein; sie stellen eine nicht abschließende Aufzählung von Themenfeldern dar. Die Themen sollten jedoch einen örtlichen Bezug habe...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.6 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 11 Die Rechtsstellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Kommunalverfassungsrecht, d. h. aus der Gemeindeordnung und dem Satzungsrecht der Gemeinde bzw. der Kreisordnung und dem Satzungsrecht des Kreises. Dabei dürfen allerdings die nachfolgend erläuterten Rechte des Jugendhilfeausschusses, die sich aus dem SGB VIII ...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.3 Landesrechtliche Regelungen

Rz. 23 Abs. 6 Satz 1 erlaubt pauschal ergänzende landesrechtliche Regelungen. Insbesondere kann das Landesrecht die Zugehörigkeit weiterer beratender, d. h. nicht stimmberechtigter Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bestimmen (Abs. 6 Satz 2). Ferner kann das Landesrecht vorsehen, dass der Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft (Oberbürgermeister, Landrat) und/oder ...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.5 Fortbildung und Praxisberatung

Rz. 8 Gemäß Abs. 3 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Fortbildung und Praxisberatung sicherzustellen. Ein einklagbarer Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Fortbildung und Praxisberatung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten (Baltz, NDV 1996, 197). Die Fortbildung hat zum Ziel, die bereits vorhandenen Kenntnisse der Mitarbeiter zu erhalten, zu vertiefen und zu...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.6 Landesämter für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Rz. 32 Seit dem 1.7.2019 sind die Landesämter für Finanzen (Abteilung UVG) für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) zuständig und damit Leistungsträger i. S. v. §§ 12, 68 Nr. 14 SGB I. Die für eine Unterhaltsvorschussleistung in Betracht kommenden Einzelfälle werden ihnen durch die Jugendämter der Kommunen übermittelt. Leistungen nach dem UhVorschG werden...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.4 Beratende Mitglieder

Rz. 7 Mit dem KSJG wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 Abs. 2 eingeführt. Danach gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 4a an. Es handelt sich dabei um selbstorganisierte Zusammenschlüsse Betroffener. Dies bedeutet, dass im Wege der Selbstvertretung Empfänger von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sich selbst vert...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 D ie Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie ist seitdem unverändert geblieben.Wie bereits zuvor § 102 BSHG und § 16 JWG soll die Beschäftigung von Fachkräften eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Jugendhilfe gewährleisten. Angesichts der besonderen Anforderungen, welche die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an die Mitarbei...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.8 Anhörungs- und Antragsrecht

Rz. 17 Abs. 4 Satz 2 sieht ein Anhörungsrecht des Jugendhilfeausschusses vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe vor. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. das Anhörungsrecht besteht im Regelfall, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen. Die fehlende Anhörung führt zur Rechtswidrigkeit und zur Unwirksamkeit des darauf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.3 Gesamtzahl der Mitglieder

Rz. 6 Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder ist zwar in Abs. 1 nicht genannt. Aus den in Nr. 1 und 2 genannten Quoten sowie aus der Bestimmung, dass Frauen und Männer berücksichtigt werden sollen, folgt, dass der Jugendhilfeausschuss mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder haben muss. Das Landesrecht kann eine höhere Zahl von Mitgliedern vorsehen. Um der Quotenre...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 13 des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) v. 10.12.2008 (BGBl. I S. 2403) mit Wirkung zum 16.12.2008 und durch Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu gefasst. Rz. 2 Die Vorschrift normiert die funktionale Glie...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.7 Beschlussrecht

Rz. 14 Unter dem Begriff des Beschlussrechts regelt Abs. 4 Satz 1 den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Jugendhilfeausschusses. Das Beschlussrecht reicht nicht so weit wie das Befassungsrecht nach Abs. 2. Der Rahmen wird vorgegeben durch das in Art. 28 Abs. 2 GG garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und die im Kommunalverfassungsrecht der Länder vorgegebene Haus...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.3 Ermessenskriterien

Rz. 51 Maßgebend für die Ermessensausübung ist der Jugendhilfezweck. Maßstäbe und Wertungen ergeben sich zunächst aus den Grundsätzen von § 1 und §§ 3 bis 5. Welche Kriterien heranzuziehen zulässig ist und zweckmäßig erscheint, ist eine Frage des Einzelfalls. Rz. 52 Als zulässige Ermessenskriterien hat die Rechtsprechung beispielsweise anerkannt: Bindung vorhandener Mittel an ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.9 Pflegekinder

Auch für Pflegekinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld.[1] Pflegekinder sind Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht.[2] Sind zu Beginn ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.5 Benachrichtigung des Jugendamtes und Information der Eltern in Scheidungssachen

Rz. 27 Gemäß Abs. 3 informiert das Familiengericht das Jugendamt über die Rechtshängigkeit von Scheidungssachen, wenn gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind. Das Jugendamt informiert sodann die Eltern über das Leistungsangebot nach Abs. 2. Um diesen Informationsfluss zu gewährleisten, hat der Scheidungsantrag Angaben darüber zu enthalten, ob gemeinschaftliche ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 4 Musterhonorarvertrag begleiteter Umgang

Rz. 171 Stadt … Der Oberbürgermeister Honorarvertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt –, vertreten durch den Oberbürgermeister, 12345 Musterstadt, nachstehend "Jugendamt" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Honorarkraft" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Auftrage des Jugendamtes, Abteilung …, die Durchführung begleiteter ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Vorschriften des SGB VIII

Rz. 3 § 18 ist von mehreren Vorschriften abzugrenzen, die ähnliche und ergänzende Regelungen beinhalten: Die Regelungen stehen im engen Zusammenhang mit dem Anspruch der Eltern nach § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 , in Fragen der Partnerschaft beraten zu werden, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Wird die elterliche Sorge nach Tre...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.3 Rechtsberatung

Rz. 7 Die Tätigkeit des Trägers der Jugendhilfe im Rahmen des § 18 ist erlaubte Rechtsberatung. Für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe folgt dies aus § 8 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), da sie als Behörde im Rahmen der ihnen nach § 18 gesetzlich zugewiesenen Aufgaben tätig werden. Damit ist aber nicht die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung im...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte

Rz. 9 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Jugendlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG hergele...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 5 Literatur und Materialien

Rz. 172 Birnstengel/Katzenstein, Beistandschaft oder Beratung und Unterstützung, JAmt 2015, 230; Clausius, Die Notwendigkeit der Bestimmung eines mitwirkungsbereiten Dritten bei begleiteten Umgangskontakten, AnwZert FamR 19/2016 Anm. 1; DIJuF, Rechtsgutachten v. 23.7.2015, J 6.430 An – Beistandschaftsrecht: Inhalt einer Beratung und Unterstützung nach §§ 18, 52a SGB VIII, insb...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.4 Begleiteter Umgang

Rz. 141 § 1684 Abs. 4 Satz 3, 4 BGB gibt dem Familiengericht die Befugnis, das Umgangsrecht einzuschränken, indem der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe sein, der bestimmt, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt. Diesem Regelungsgehalt entspricht § 18 Abs. 3 Satz 4, wonach der Träger...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.5 Hilfe beim Umgang und Umgangspflegschaft

Rz. 146 Die Träger der Jugendhilfe sollen bei der Herstellung von Umgangskontakten vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellungen leisten (§ 18 Abs. 3 Satz 4). Das ist insbesondere in den Fällen nötig, in denen die Eltern selbst weder einen im Kindesinteresse sinnvollen Ablauf des Umgangs garantieren können noch in der Lage sind, die Hilfe Dritter zu organisieren. Ziel ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen – Unterhaltsverfahrensrecht

Rz. 68 Gibt der Elternteil freiwillig Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ist bereit, den angemessenen Unterhalt zu bezahlen, kann das Jugendamt eine entsprechende Verpflichtung beurkunden (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3). Aus dieser Urkunde kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn sich der Elternteil der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwir...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.4 Verfahrensmäßige Umsetzung

Rz. 20 Soweit wegen Fragen der Personensorge ein familiengerichtliches Verfahren anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll, ist das Jugendamt nach § 50 SGB VIII, § 162 FamFG in das Verfahren eingebunden.mehr