Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Vollstreckbare Umgangsvereinbarungen zwischen Eltern

Zur Stärkung ihrer Eigenverantwortung sollen Eltern zukünftig Umgangsvereinbarungen schließen können, in denen sie sich der sofortigen Vollstreckung unterwerfen.[100] Der Anrufung des Familiengerichts soll es dann zur Schaffung eines Umgangstitels nicht mehr bedürfen. Um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen, sollen sich die Eltern aber vor Abschluss einer solchen Umgangs...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Elternvereinbarungen über das Sorgerecht

Zukünftig sollen Eltern über den Abschluss von sogn. Elternvereinbarungen zudem einvernehmlich und unmittelbar rechtsgestaltend Regelungen zum Sorgerecht treffen können.[74] Inhaltlich sollen die Eltern im Rahmen einer Elternvereinbarung das gemeinsame Sorgerecht (wieder) herstellen oder es auflösen können und/oder einem der Eltern zur alleinigen Ausübung übertragen können.[7...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 1. Ausgangspunkt

Rechtlicher Ausgangspunkt der Problematik ist, dass der bisherige Verfahrensbeistand den Anspruch auf die volle Vergütung nach § 158c Abs. 1 FamFG bereits zu dem Zeitpunkt erlangt, in dem er in irgendeiner Weise – etwa durch das Studium der Akte, die Ermittlung der Anschriften von Kind und Eltern, die Kontaktaufnahme zum Jugendamt etc. – im Kindesinteresse tätig geworden ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 164. Gesetz zur Förderung von Familien u haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955

Rn. 184 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Eltern erhalten mehr Kindergeld – ab 2009für das erste und zweite Kind plus je 10 EUR u ab dem dritten Kind je 16 EUR monatlich – gem § 66 Abs 1 S 1 EStG u § 6 BundeskindergeldG (= Art 2 dieses Gesetzes). Es gibt einen Zuschuss zum Schulbeginn, u haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich besser absetzen. Im Gegenzug werden Zahlungen an Tage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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FF 04/2024, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten waren im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Sie streiten um die Wirksamkeit und die verfahrensbeendende Wirkung eines in einem güterrechtlichen Verfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleichs. [2] Die Beteiligten schlossen im Jahr 2002 die Ehe. Die Antragstellerin besitzt die peruanische Staatsangehörigkei...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 3. Weitere Beispiele für eine Aufhebung der Bestellung

Um weitere Beispiele[19] für eine Entpflichtung des Verfahrensbeistands zu finden, muss man schon weiter zurückgehen zu der Zeit, als noch § 50 FGG galt, also in die Zeit vor dem Inkrafttreten des FamFG im September 2009. Eine Aufhebung der Bestellung des damals noch als Verfahrenspfleger bezeichneten "Anwalt des Kindes" sollte danach in Betracht kommen,mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / c) Kleines Sorgerecht für Dritte, § 1687b BGB

Das in § 1687b BGB geregelte sog. kleine Sorgerecht spielte in der familienrechtlichen Praxis bislang keine Rolle. Es erfasst nämlich nur Fälle verheirateter, allein sorgeberechtigter Elternteile, deren Ehegatte selbst nicht Elternteil des Kindes ist. In diesen eher seltenen Fällen steht dem Ehegatten kraft Gesetzes für sein Stiefkind eine Mitentscheidungsbefugnis in Angeleg...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 1. Entpflichtung abgelehnt

Obwohl sehr knapp, stellt die Entscheidung des Familiengerichts Köln eine bemerkenswerte Ausnahme dar. Denn sie betrifft einen Fall, in dem die Anregung eines Verfahrensbeteiligten, den Verfahrensbeistand von seinem Amt zu entbinden[1] – die erst kürzlich mit § 158 Abs. 4 Satz 2 FamFG deutlich präziser gefasst wurde[2] – Erfolg hatte. In der familiengerichtlichen Praxis komm...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.1 Die Beurkundung durch das Jugendamt

2.1.1 Zuständigkeit Rz. 3 Die Urkundsperson (dazu Rn. 16 bis 18) beim Jugendamt beurkundet rechtgeschäftliche Erklärungen und Verpflichtungen Dritter, die in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9 aufgeführt sind. Die Aufzählung ist abschließend. Es handelt sich um eine öffentliche Beurkundung, bei der die Vorschriften des Beurkundungsgesetzes (BeurkG, BGBl. I 1969 S. 1513) Anwendung find...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2.1 Jugendamt und Jugendhilfeausschuss

Rz. 2 Aufgaben des Jugendamtes sind alle diejenigen in § 2 aufgeführten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, für die der örtliche Träger gemäß § 85 Abs. 1 und 3 sachlich zuständig ist. Diese Aufgaben werden gemäß Abs. 1 durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Die Zweigliedrigkeit soll vor allem eine breit repräsentierte Fachlich...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 § 70 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt worden und am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie ist seitdem unverändert. Sie übernimmt Regelungen, die zuvor in § 13 Abs. 2 und 3 JWG, § 16 Abs. 1 JWG und § 21 Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 3 Literatur

Rz. 9 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., Rechtsgutachten v. 12.7.2019, SN_2019_0423 Bn – Offenlegung der Kostensätze von Einrichtungen auf Anfrage eines Mitglieds des Unterausschusses Hilfen zur Erziehung eines Jugendhilfeausschusses, JAmt 2019, 573; ders., Rechtsgutachten v. 5.7.2022, SN_2022_0804 Ho – formelle Anforderungen an die Übertragung des Am...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2.4 Landesjugendamt und Landesjugendhilfeausschuss

Rz. 8 Das Landesjugendamt ist überörtlicher Träger der Jugendhilfe. Ihm obliegen alle diejenigen in § 2 aufgeführten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, für die der überörtliche Träger gemäß § 85 Abs. 2 sachlich zuständig ist. Die zweigliedrige Struktur des Landesjugendamtes entspricht der des Jugendamtes. Anders als Abs. 2 für das Jugendamt normiert Abs. 3 nicht die Bindu...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2 Rechtspraxis

2.1 Jugendamt und Jugendhilfeausschuss Rz. 2 Aufgaben des Jugendamtes sind alle diejenigen in § 2 aufgeführten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, für die der örtliche Träger gemäß § 85 Abs. 1 und 3 sachlich zuständig ist. Diese Aufgaben werden gemäß Abs. 1 durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Die Zweigliedrigkeit soll vor al...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 § 70 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt worden und am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie ist seitdem unverändert. Sie übernimmt Regelungen, die zuvor in § 13 Abs. 2 und 3 JWG, § 16 Abs. 1 JWG und § 21 Abs. 1 und 2 JWG enthalten waren. S...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2.3.1 Geschäfte der laufenden Verwaltung

Rz. 6 Mit der Wahrnehmung der Geschäfte der laufenden Verwaltung betraut ist gemäß Abs. 2 der Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft. Wer vertretungsberechtigter Leiter der Vertretungskörperschaft ist (Landrat, Kreisdirektor, Oberbürgermeister, Bürgermeister), bestimmt das Kommunalverfassungsrecht (Gemeindeordnung, Kreisordnung). Der Leiter der Verwaltung der Gebietsk...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2.3 Wahrnehmung der Geschäfte

Rz. 5 Abs. 2 regelt die Geschäftsführungsbefugnis, d. h. die Befugnisse des handelnden Organs im Innenverhältnis. Die Vertretungsbefugnis des handelnden Organs im Außenverhältnis ist nicht im SGB VIII, sondern in den Kreisordnungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt. 2.3.1 Geschäfte der laufenden Verwaltung Rz. 6 Mit der Wahrnehmung der Geschäfte der laufenden Verwaltun...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.2 Rechtsmissbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft

Rz. 11 Rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen zum Zwecke der Erlangung eines ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels sind vom Gesetzgeber inzwischen als Problem erkannt worden. Zunächst einmal sind auch rechtsmissbräuchliche Anerkennungen gleichwohl wirksam. Die frühere Regelung der behördlichen Vaterschaftsanfechtung hat das BVerfG für verfassungswidrig und nichtig ...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.1.1 Zuständigkeit

Rz. 3 Die Urkundsperson (dazu Rn. 16 bis 18) beim Jugendamt beurkundet rechtgeschäftliche Erklärungen und Verpflichtungen Dritter, die in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9 aufgeführt sind. Die Aufzählung ist abschließend. Es handelt sich um eine öffentliche Beurkundung, bei der die Vorschriften des Beurkundungsgesetzes (BeurkG, BGBl. I 1969 S. 1513) Anwendung finden. Die sachliche Z...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2.3.2 Geschäfte, die nicht zur laufenden Verwaltung gehören

Rz. 7 Für diese Verwaltungsgeschäfte liegt die Geschäftsführungsbefugnis bei der Vertretungskörperschaft und deren zuständigem Organ oder beim Jugendhilfeausschuss. Dies ist aufgrund der Regelungen des Kommunalverfassungsrechts zu klären. Wurde die Vertretungskörperschaft oder der Jugendhilfeausschuss in einem solchen Fall fehlerhaft nicht beteiligt, so führt dies jedenfalls...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2.2 Geschäfte der laufenden Verwaltung

Rz. 4 Der Begriff der Geschäfte der laufenden Verwaltung ist im SGB VIII nicht definiert. Jedoch ist in den Gemeinde- und Kreisordnungen der Länder die Abgrenzung zwischen den Geschäften der laufenden Verwaltung und denjenigen Entscheidungen, die der Beschlussfassung in der Kreisversammlung bzw. im Stadt- oder Gemeinderat vorbehalten sind, geregelt. Geschäfte der laufenden V...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.1.3 Durchführung der Beurkundung

Rz. 5 Bei der Beurkundung hat die Urkundsperson die Vorschriften des BeurkG zu beachten (vgl. § 1 Abs. 2 BeurkG). Danach muss eine Niederschrift über die Beurkundung aufgenommen werden ( § 8 BeurkG). Sie enthält neben der Erklärung selbst Feststellungen über Ort und Zeit der Verhandlung und die namentliche Bezeichnung der Urkundsperson und der erklärenden Personen. Zur Prüfun...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 3 Literatur

Rz. 26 Balzer, Die Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftserkennungen, NZFam 2018, 5; Binschus, Adoptions- und Namensrecht: Neue Regelungen und Rechtsprechung, ZfF 2002, 109; Birnstengel, Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz: Neuerungen zum 01.07.2013, JAmt 2013, 179; Knittel, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, 6. Aufl. 2005; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Fa...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 3 Literatur

Rz. 11 DIJuF, Rechtsgutachten v. 15.6.2023, SN_2023_0674 Ho – Weitergabe von Daten durch das Jugendamt als Beistand an das Sozialgericht, JAmt 2023, 523; dass., Rechtsgutachten v. 21.3.2023, SN_2023_0279 Ho – Inhalt des Anfangs-, Jahres- und Schlussberichts des Vormunds gegenüber dem Familiengericht, JAmt 2023, 228; dass., Rechtsgutachten v. 9.1.2023, SN_2022_2141 Ho – Auskünf...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.4 Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings

Rz. 17 Nr. 3 regelt die Befugnis der Urkundsperson beim Jugendamt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen noch nicht 21-jähriger Abkömmlinge zu beurkunden. Für jedes einzelne Kind muss eine gesonderte Urkunde erstellt werden, denn mehrere Unterhaltsgläubiger können ihre gegen denselben Unterhaltsschuldner gerichteten Ansprüche nicht in einer Summe geltend m...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die dazu ermächtigten Beamten und Angestellten des Jugendamtes dürfen bestimmte Beurkundungen selbst vornehmen. Die Befugnis ist in § 2 Abs. 3 Nr. 12 als andere Aufgabe zugewiesen und auf solche Beurkundungen begrenzt, die einen Bezug zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe haben; sie werden in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9 aufgelistet. Die Beurkundungsbefugnis der Not...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 3 Literatur

Rz. 15 Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und der Landesjugendämter Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Westfalen-Lippe, Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII, Stand 12.5.2011; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienr...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.3.1 Funktionale Stellung

Rz. 24 Die Urkundsperson kann Beamter oder Angestellter des Jugendamtes sein, wie aus dem Wortlaut des § 60 Satz 1 hervorgeht. Das Jugendamt ist gemäß Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, geeignete Beamte oder Angestellte für die Tätigkeit als Urkundspersonen zu ermächtigen. Die zu ermächtigenden Personen müssen geeignet sein. Die Befähigung zum höheren oder gehobenen Verwaltungsdien...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.5.1 Zuständigkeit

Rz. 25 § 75 gibt keine Auskunft darüber, welche Behörde für die Anerkennung zuständig ist. Auch § 85, die Vorschrift über die sachliche Zuständigkeit, enthält insoweit keine Regelung. Es erscheint sachgerecht, die örtlichen und überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 69 Abs. 1 mit der Anerkennungsentscheidung zu betrauen (so auch Münder, in: Münder u. a., F...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.1 Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft und deren Widerruf (Nr. 1)

Rz. 8 Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 müssen die Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft, die in der Vorschrift gesetzlich definiert werden, beurkundet werden. Dazu gehören die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt oder die Anerkennung widerrufen wird, die Zustimmungserklärung der Mutter sowie die etwa erforderliche Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geb...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mit dem SGB VIII in die Kinder- und Jugendhilfe eingefügte Norm ist durch das 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) und das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) überarbeitet worden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) hat der Gese...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.5.2 Antragsunterlagen

Rz. 27 Eine gesetzliche Regelung über die erforderlichen Angaben eines Anerkennungsantrags und die zusätzlich einzureichenden Unterlagen findet sich im SGB VIII ebenso wie in den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen nicht. Um eine zügige Bearbeitung des Antrags zu erreichen, sollten jedoch entsprechend der von der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden beschl...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in den Grundzügen noch ihrem Vorläufer in § 49 JWG. Sie hat ihrerseits inzwischen zahlreiche Änderungen erfahren. Durch Art. 1 Nr. 32 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Befugnisse zur Beurkundung erweitert. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 1942) wurde Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 7 u...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.6 Bereiterklärung von Adoptionsbewerbern

Rz. 19 Gemäß Nr. 5 ist die Bereiterklärung zur Annahme eines zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes (§ 7 Abs. 1 Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz – AdÜbAG) zu beurkunden. Nach§ 5 Abs. 3 Satz 1 des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes (AdÜbAG –Art. 1 des Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weite...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2 Materielle Anerkennungsvoraussetzungen

Rz. 7 § 75 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 regelt abschließend, welche Voraussetzungen das Jugendamt oder Landesjugendamt zu prüfen hat, bevor es nach seinem Ermessen entscheidet, ob der Antragsteller als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt wird. Soweit die Voraussetzungen unbestimmt formuliert sind, wie dies etwa für die Frage gilt, ob der Antragsteller erwarten lässt, einen nicht u...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.1.2 Beurkundung und Beglaubigung

Rz. 4 Die Begriffe der Beurkundung und der Beglaubigung werden im Gesetz nicht definiert, sondern als bekannt vorausgesetzt. Die Beglaubigung stellt eine mindere Form der Beurkundung dar. Während jedoch mit der Beurkundung eine Willenserklärung aufgenommen und deren Inhalt beurkundet wird (vgl. §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 2 BeurkG, § 128 BGB), wird mit der Beglaubigung lediglich die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.2.2 Bezug der Tätigkeit zum räumlichen Bereich des öffentlichen Trägers

Rz. 18 Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist es nicht erforderlich, dass der Antragsteller die gesamten 3 Jahre im Bereich des öffentlichen Trägers tätig war, an den er den Antrag auf Anerkennung richtet (a. A. Kern, a. a. O., § 75 Rz. 14); er braucht lediglich irgendwo in Deutschland auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen zu sein. Demnach hat beispielsweise derjenige Trä...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.10 Einwendungen des in Anspruch genommenen Elternteils nach § 252 FamFG

Rz. 23 Die Urkundsperson ist nach Nr. 9 befugt, Einwendungen des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteils aufzunehmen. Anders als nach den Fällen der Nr. 1 bis 8 handelt es sich dabei nicht um eine Beurkundung. Eine Eintragung in das Beurkundungsregister erfolgt daher nicht. Gemäß §§ 249, 250 FamFG wird auf Antrag der Unterhalt eines minderjährigen Kindes, das mit de...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.3 Fachliche und personelle Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben

Rz. 14 Die Vorschrift soll nach Nr. 3 sicherstellen, dass nur Träger mit einem gewissen fachlichen Standard und einer zeitlichen Kontinuität des Handelns anerkannt werden. Verlangt wird eine fachliche und personelle Kompetenz, die geeignet ist, den Zweck einer oder verschiedener Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu decken (VG Gelsenkirchen, Urteil v. 25.4.2013, 2 K 5319...mehr

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Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 2.2 Unterstützungsverpflichtete

Rz. 7 Adressaten des Anspruchs sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, an die sich nach § 3 Abs. 2 Satz 2 die Leistungsverpflichtungen richten, die durch das SGB VIII begründet werden (Kern, in: Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, § 73 Rz. 1). Zuständig sind nach § 69 Abs. 1 und Abs. 3 die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, namentlich die Jugendämt...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine Sonderregelung für den Sozialdatenschutz im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft. Im Hinblick auf § 61 Abs. 2 wird als streitig angesehen, ob für den Anwendungsbereich der Vorschrift lediglich die übrigen Bestimmungen des Sozialdatenschutzes des Kinder- und Jugendhilferechts oder auch die Anwendung von § 35 SG...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.1.2 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 4 Nach dem Grundsatz des Abs. 1 Satz 1 können nur diejenigen Personen ohne weitere Einschränkungen Leistungen der Jugendhilfe beanspruchen und Adressaten der anderen Aufgaben der Jugendhilfe sein, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Tatsächlicher Aufenthalt beinhaltet die körperliche Anwesenheit im Inland, ein rechtsgeschäftlicher Wille ist nicht erforder...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.5.3 Rechtsmittel bei Ablehnungsentscheidungen

Rz. 29 Die Entscheidung der öffentlichen Träger über einen Anerkennungsantrag ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann daher Widerspruch eingelegt und sodann Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen, hat der Träger einen Anspruch auf Anerkennung. Im Falle von Abs. 1 is...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.2.3.3 Sonderregelung für Umgangsberechtigte

Rz. 14 Die Neuregelung durch das KICK (BGBl. I S. 2729) ermöglicht für Umgangsberechtigte mit tatsächlichem oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die Beratung und Unterstützung deutscher Jugendämter in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (vgl. Rz. 4a). Die Beratung und Unterstützung soll bei der Ausübung des Um...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.4 Wirkung für den Berechtigten

Rz. 11 Der Berechtigte verliert durch den Antrag des Jugendamtes nicht die Verfügungsbefugnis über den Anspruch darauf, dass der öffentliche Träger der Jugendhilfe nach § 97 vorgeht – etwa, um ihm das Prozessrisiko abzunehmen. Die den Berechtigten begünstigenden Wirkungen des § 97 sind insofern als bloßer Rechtsreflex nicht geeignet, diesem gegenüber bestehende Amtspflichten...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.1 Anerkennungsfähiger Personenkreis

Rz. 5 Anerkannt werden können nur juristische Personen und Personenvereinigungen. Einzelpersonen sind von der Anerkennung ausgeschlossen (siehe BT-Drs. 12/2866 S. 33). Träger der freien Hilfe sind demnach alle Rechtssubjekte, die Leistungen der Jugendhilfe erbringen, soweit sie nicht Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind oder sonst als öffentliche Körperschaften Aufgaben ...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.2 Gemeinnützige Zielsetzung

Rz. 12 Nach Nr. 2 muss der Antragsteller gemeinnützige Ziele verfolgen. Damit soll nicht die Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinne gemeint sein (siehe BT-Drs. 11/6748 S. 82; so auch VG Köln, Urteil v. 27.6.2013, 26 K 34/12 Rz. 144 ff.). Dies stellt die Jugendämter vor Probleme, da unklar ist, wodurch sich der steuerrechtliche von dem allgemeinen Begriff der Gemeinnützi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.1 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften

Rz. 2 Die Vorschrift enthält keine inhaltliche Aufgabenbestimmung. Da die Arbeitsgemeinschaften auf dem Gebiet der Jugendhilfe gebildet werden, sind sie thematisch allerdings begrenzt auf die Ziele und Aufgaben, die § 1 Abs. 1 und 3 sowie § 2 vorgeben. Innerhalb dieses Rahmens bestimmen die Beteiligten die Aufgaben. Zu beachten ist dabei das Abstimmungsgebot des § 78 Satz 2,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterhalt / 2 Unterhaltsstreitigkeiten

Kommt es wegen der Zahlung von Unterhalt zu Streitigkeiten, z. B. zwischen Kind und einem Elternteil, so kann das Gericht die Beteiligten auffordern, über ihre Einkünfte und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben. Kommt die beteiligte Partei dieser Aufforderung nicht nach, so kann das Gericht unter anderem auch beim Arbeitgeber Auskunft einholen. Der Arbeitgeber hat dann de...mehr