Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 7 Zuständigkeit

Für die vorläufige Inobhutnahme ist das Jugendamt örtlich zuständig, in dessen Bereich sich der Minderjährige vor der vorläufigen Inobhutnahme tatsächlich (also rein körperlich) aufhält.[1] Die vorläufige Inobhutnahme beginnt mit der Feststellung der Einreise durch eine Behörde, also i. d. R. durch Aufgriff oder Selbstmeldung. Für die (endgültige) Inobhutnahme ist das zugewie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Steuerungsverantwortung / 1 Jugendhilfeträger

Der Jugendhilfeträger muss die Kosten für eine Hilfemaßnahme nur tragen, wenn er selbst nach Maßgabe eines Hilfeplans und unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts darüber entschieden hat.[1] Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass der Jugendhilfeträger nicht bloßer Kostenträger, sondern ein Leistungsträger ist. Wichtig Gerichte haben kein Weisungsrecht Auch das Familien...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / Zusammenfassung

Begriff Die vorläufige Inobhutnahme nach neuem Recht geht der (endgültigen) Inobhutnahme nach bisherigem (unveränderten) Recht voraus. Mit ihr wird über eine Anmeldung zur Verteilung des minderjährigen Kindes oder Jugendlichen entschieden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 42a SGB VIII regelt die vorläufige Inobhutnahme ("Verteilungs-Inobhutnahme"...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sorgerecht / 1.2 Nichteheliche Geburt des Kindes

Bei einem nichtehelichen Kind steht das Sorgerecht grundsätzlich allein der Mutter zu,[1] es sei denn, die Mutter hat mit dem Vater bereits vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Jugendamt oder vor einem Notar abgegeben. Die gemeinsame Sorge geht auf beide Elternteile über, wenn die Eltern später eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder vor einem Notar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Steuerungsverantwortung / 2.2 Unaufschiebbare/selbstbeschaffte Hilfe

Die Leistungsempfänger können sich die Hilfe auch selbst beschaffen, ohne dass das Jugendamt zuvor darüber entscheidet. Das Jugendamt muss die Kosten in diesen Fällen aber nur tragen, wenn die Voraussetzungen vorlagen oder vorliegen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen gemäß § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII nur verpflichtet, w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzauftrag / 1.3 Einbeziehen der Betroffenen

Beim Einschätzen der Gefährdungssituation müssen die Erziehungsberechtigten und das Kind/der Jugendliche grds. einbezogen werden. Das gilt allerdings nicht, wenn dadurch der Schutz des Kindes/Jugendlichen vereitelt würde. Das Jugendamt darf im Einzelfall auch einen Hausbesuch machen, wenn die Situation nur so angemessen eingeschätzt werden kann. Das Gesetz spricht davon, "sic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe zur Erziehung / 4 Verfahren

Die Bewilligung einer Hilfe zur Erziehung obliegt dem sachlich und örtlich zuständigen Jugendamt. Die Entscheidung ergeht durch Verwaltungsakt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 4.2 Abschluss

Nach Abschluss des Einschätzungsverfahrens muss das Jugendamt eine Entscheidung darüber treffen, ob es den Minderjährigen zur Verteilung anmeldet. Diese Entscheidung ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine die Verteilung vorbereitende Regelung (sog. schlichtes Handeln). Dies folgt auch daraus, dass eine Regelung über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verteilung bei unbegleitete... / 2 Rechtsschutz

Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsamts und der Landesstelle zur Verteilung sind Verwaltungsakte. Daher gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsverfahrens. Wirksam wird die Entscheidung erst nach Bekanntgabe. Adressat der Bekanntgabe ist die Landesstelle für den Bescheid des Bundesamtes und das Jugendamt sowie der Minderjährige für die Zuweisungsentscheidung de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Steuerungsverantwortung / Zusammenfassung

Begriff Steuerungsverantwortung bedeutet, dass der Leistungsberechtigte eine Leistung nur aufgrund einer Entscheidung des Jugendamts im Verwaltungsverfahren durch einen Verwaltungsakt erhält ("Entscheidungsmonopol"). Der Jugendhilfeträger muss die Hilfeleistungen planen und dabei die gesetzlich vorgegebenen Ziele berücksichtigen. Mit dieser Planungsverantwortung korreliert di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 1 Tatbestandsvoraussetzung

Tatbestandsvoraussetzung des § 42a SGB VIII ist die unbegleitete Einreise eines ausländischen Kindes oder Jugendlichen. Diese liegt auch dann vor, wenn sich Personensorge- oder Erziehungsberechtigte[1] in Deutschland aufhalten; ebenso wenn das Kind oder der Jugendliche verheiratet ist.[2] Aufgabe des Jugendamts ist es dann, auf eine Familienzusammenführung hinzuwirken. Geling...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendhilfeausschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Jugendhilfeausschuss ist ein parlamentarischer Ausschuss auf kommunaler Ebene. Er nimmt, in der zweigliedrig organisierten Behörde des Jugendamtes, gemeinsam mit der Verwaltung die Aufgaben des Jugendamtes wahr. Dabei ist die Verwaltung des Jugendamtes für die laufenden Geschäfte zuständig. Der Jugendhilfeausschuss trifft Entscheidungen von grundsätzlich fachlich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzauftrag / 2 Familiengericht

Das Familiengericht muss in folgenden Fällen eingeschaltet werden: Das Jugendamt hält es für erforderlich, dass das Familiengericht einschreitet. Das ist der Fall, wenn der Jugendhilfeträger selbst nicht über geeignete bzw. ausreichende Hilfemaßnahmen verfügt. Die Erziehungsberechtigten weigern sich, die Situation gemeinsam zu beurteilen oder die angebotene Hilfe anzunehmen. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzauftrag / 4 Andere Leistungsträger

In bestimmten Situationen verfügt der Jugendhilfeträger selbst nicht über die notwendigen Maßnahmen, um die Gefahr abzuwenden. Dann sind andere Leistungsträger, wie z. B. die Krankenkasse oder die Polizei, zuständig. Das Jugendamt muss die Erziehungsberechtigten dazu anhalten, deren Hilfeangebote anzunehmen. Gelingt dies nicht und ist Eile geboten, schaltet der Jugendhilfetr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.1.2 Voraussetzungen der konkreten Hilfeleistung

Die Tatbestandsvoraussetzungen einer Leistungsnorm im SGB VIII für die konkrete Hilfeleistung müssen vorliegen. Die Kosten werden nur erstattet, wenn sicher ist, dass das Jugendamt die Hilfe auch gewähren muss. Andernfalls hätte dies der Leistungsberechtigte in der Hand.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verteilung bei unbegleitete... / Zusammenfassung

Begriff Verteilung ist die Zuweisung eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen innerhalb Deutschlands auf ein Land durch das Bundesverwaltungsamt. Innerhalb eines Landes erfolgt die Verteilung auf ein Jugendamt durch das Landesjugendamt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 42b SGB VIII regelt die Verteilung. Zu berücksichtigen ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.2.2 Konkurrierende Zuständigkeiten

Manchmal sind mehrere Leistungsträger für denselben Sachverhalt zuständig, z. B. neben dem Jugendamt auch das Sozialamt. Für solche Konkurrenzfälle existieren in der Regel spezifische Vorschriften.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzauftrag / 3 Inobhutnahme

In Eilfällen ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind/den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. Eilfälle sind Situationen, in denen eine dringende Gefahr besteht und die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden kann.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Notsituation (Hilfe zur Beh... / Zusammenfassung

Begriff In einer Notsituation soll das Jugendamt die Eltern oder den alleinerziehenden Elternteil unterstützen, den entstandenen Betreuungsbedarf zu decken. Durch die Betreuung in einer Notsituation soll gewährleistet werden, dass sich das Kind weiterhin im gewohnten sozialen Umfeld aufhalten kann. Ein Anspruch besteht nur, wenn die Kinder bei Beginn der Leistung noch nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Steuerungsverantwortung / 2.1 Ambulante Hilfen

Niederschwellige ambulante Hilfen[1], insbesondere die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, müssen nicht vorher beantragt werden. Diese Hilfen sollen gerade ohne hohe formale Hürden in Anspruch genommen werden können. Deshalb soll der Jugendhilfeträger mit dem Leistungserbringer Vereinbarungen schließen, in denen die Voraussetzungen und die Ausgestaltung der Leistungserbri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 4 Einschätzungsverfahren

Das Jugendamt muss mit einem Einschätzungsverfahren prüfen, ob es den Minderjährigen zur Verteilung anmeldet oder ob es die Verteilung ausschließt. Die Verteilung ist ausgeschlossen, wenn im Gesetz genannte Gründe dafür vorliegen. Konkret handelt es sich um die in § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 SGB VIII genannten Gründe. Die in § 42b Abs. 4 SGB VIII genannten Gründe gelten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe zur Erziehung / 2.1 Wohl des Minderjährigen

Eine dem Wohl des Minderjährigen entsprechende Erziehung ist nicht gegeben, wenn der Personensorgeberechtigte seiner Erziehungsverantwortung nicht mehr eigenständig nachkommt. Aus dieser Situation heraus muss bei dem Minderjährigen eine Fehlentwicklung oder ein Rück- bzw. Stillstand der Persönlichkeitsentwicklung drohen oder bestehen. Dieser sogenannte erzieherische Bedarf m...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verteilung bei unbegleitete... / 4 Zuständigkeit

Für die bundesweite Verteilung ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Es hat seinen Hauptsitz in Köln und ist mit 23 Standorten in ganz Deutschland vertreten. Für die landesweite Verteilung ist i. d. R. das Landesjugendamt sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich bei mehreren Landesjugendämtern (nur NRW) nach Landesrecht.[1] Für die (endgültige) Inobhutnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vollzeitpflege (Kinder- und... / Zusammenfassung

Begriff Vollzeitpflege ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie (Pflegefamilie). Dies ist jede Familie, die nicht Herkunftsfamilie ist.[1] Dies kann aber auch bei anderen Verwandten, z. B. den Großeltern, erfolgen, aber auch in der Familie des Vormunds oder Pflegers. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 4.1 Ausschluss der Verteilung

Ein Grund für den Ausschluss der Verteilung kann die Möglichkeit einer Familienzusammenführung oder das Zusammenleben mit Geschwistern oder Freunden sein. Ein anderer, dass der Gesundheitszustand (z. B. eine Traumatisierung) nach ärztlicher Feststellung die Verteilung in den nächsten 14 Werktagen[1] verbietet. Ganz allgemein darf das Wohl des Kindes durch eine Verteilung nic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Notsituation (Hilfe zur Beh... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Hilfe durch das Jugendamt ist, dass der überwiegend betreuende Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen die Betreuung nicht übernehmen kann und ausfällt, das Wohl des Kindes nicht anderweitig, insbesondere durch Übernahme der Betreuung durch den anderen Elternteil, gewährleistet werden kann, der familiäre Lebensraum für das Kind erha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Träger der Jugendhilfe / 1.2 Öffentliche Träger

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch Landesrecht bestimmt.[1] Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB VIII errichtet jeder örtliche Träger ein Jugendamt, jeder überörtliche Träger ein Landesjugendamt. Die Leistungsverpflichtungen des SGB VIII richten sich ausschließlich gegen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Mehrere örtliche Träger und mehrere ü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzauftrag / Zusammenfassung

Begriff Schutzauftrag bedeutet, dass das Jugendamt, also nicht der Träger der Jugendhilfe in seinen anderen Ämtern, bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung das Risiko mit mehreren Fachkräften und ggf. mit Beteiligung der Erziehungsberechtigten abschätzen und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr ergreifen muss. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendhilfeausschuss / 1 Zusammensetzung

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist wie folgt: 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses kommen aus Vertretungskörperschaften (Gemeinde- bzw. Kreistag) oder sind von den Vertretungskörperschaften gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. 2/5 der Mitglieder sind Frauen und Männer, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der fre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wirtschaftliche Jugendhilfe / Zusammenfassung

Begriff Mit "wirtschaftlicher Jugendhilfe" bezeichnet man die finanziellen Leistungen der Jugendhilfe als Folge einer erzieherischen Hilfe ("Annexleistung"). Sie umfasst insbesondere Leistungen zum notwendigen Unterhalt und Krankenhilfe bei einer Hilfe zur Erziehung oder einer Eingliederungshilfe in einer Pflegefamilie oder in einem Heim (vollstationäre Hilfe), aber auch die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vollzeitpflege (Kinder- und... / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Personensorgeberechtigten haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und Vollzeitpflege im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und erforderlich ist.[1] Generell liegt ein entsprechender Bedarf vor, wenn Eltern wichtige Versorgungs- und Erziehungsf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.1 Unaufschiebbarkeit

Die sog. Selbstbeschaffung ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes. Dabei decken Leistungsberechtigte ihren Hilfebedarf selbst und haben einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Jugendhilfeträger. Dieser Erstattungsanspruch ist nur gegeben, wenn der Jugendhilfeträger die Leistung nicht rechtzeitig erbracht oder zu Unrecht abgelehnt ha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Notsituation (Hilfe zur Beh... / 3 Leistungsabgrenzung zur Haushaltshilfe der Krankenversicherung

Eltern, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse. Voraussetzung für diese Leistung der Krankenkasse ist, dass einem Elternteil die Führung des Haushalts wegen Krankheit nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Zudem muss im Haushalt ein Kind l...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.1.3 Zeitliche Dringlichkeit

Der Kostenerstattungsanspruch ist für Situationen gedacht, in denen schnell gehandelt werden muss. Bis zur Entscheidung des Jugendamts über die Leistung kann manchmal nicht gewartet werden. Auch in Fällen des Eilrechtsschutzes[1] kommt die Entscheidung des Gerichts über eine zu Unrecht abgelehnte Leistung ggf. zu spät.[2]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.2.1.4 Unterhalt aus kindbezogenen Gründen

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.5 Haushaltsaufnahme nicht zu Erwerbszwecken

Rz. 32 Bis zur Neufassung durch das StÄndG 2003 (Rz. 9a) waren Kinder nur zu berücksichtigen, wenn die Eltern einen nicht unwesentlichen Unterhaltsbeitrag geleistet haben. An die Stelle dieses Ausschlussgrunds ist mit der Neuregelung das Merkmal getreten, dass das Kind nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen wurde. Die Pflegeperson darf mit der Haushaltsaufnahme ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 1.5 Titulierungsanspruch

Beim Kindesunterhalt besteht immer ein Titulierungsanspruch in Bezug auf den vollen Unterhaltsbetrag. Auch bei pünktlicher freiwilliger Zahlung des der Höhe nach nicht streitigen Kindesunterhaltes besteht ein Titulierungsinteresse. Dabei ist die sogenannte Jugendamtsurkunde nach §§ 59 Abs. 1 Nr. 3, 60 SGB VIII in der Praxis eine gängige und kostenlose Möglichkeit, einen Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 9.2 Hilfe seitens des Jugendamts

Das Jugendamt kann den Elternteil, bei dem das Kind lebt, über die Ansprüche des Kindes beraten und den Elternteil bei der Durchsetzung unterstützen. Das Jugendamt beurkundet kostenlos Erklärungen über die Anerkennung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsverpflichteten gegenüber minderjährigen Kindern. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs, die bei einem alleinerzie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.6 Besonderheit: Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen

Rz. 30 Stadt- und Kreisverwaltungen sind Rehabilitationsträger, wenn sie Träger der Jugendhilfe und/oder der Eingliederungshilfe sind (vgl. § 5 i. V. m. § 6). Teilweise wurden die Aufgaben der Eingliederungshilfe bei kreisgebundenen Städten oder Gemeinden der Kreisverwaltung übertragen. Diese Städte/Gemeinden sind dann nur noch für die Jugendhilfe zuständig. Anzumerken ist, d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.3 Berücksichtigungsfähige Kinder

Rz. 23 Kinder i. S. d. § 32 EStG sind eheliche Kinder einschließlich angenommener Kinder, für ehelich erklärte Kinder und nichteheliche Kinder; diese Kinder sind im ersten Grad mit dem Arbeitslosen oder seinem Ehegatten/Lebenspartner verwandt, Pflegekinder in Pflegekindschaftsverhältnissen, die nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen worden sind. Die Kindschaftsverh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / [Ohne Titel]

Wie so oft in der Beratungshilfe stellen sich alle Beteiligten die Frage: Kann ich Beratungshilfe erhalten, wenn das Jugendamt involviert ist oder eingebunden werden könnte? Geht die anwaltliche Beratung dem Jugendamt vor? Vorliegender Beitrag soll das Thema Beratungshilfe und anderweitige Hilfen – hier: das Jugendamt – beleuchten.mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt und die Beratungshilfe

Wie so oft in der Beratungshilfe stellen sich alle Beteiligten die Frage: Kann ich Beratungshilfe erhalten, wenn das Jugendamt involviert ist oder eingebunden werden könnte? Geht die anwaltliche Beratung dem Jugendamt vor? Vorliegender Beitrag soll das Thema Beratungshilfe und anderweitige Hilfen – hier: das Jugendamt – beleuchten. I. Allgemeines Was ist nochmals Beratungshil...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / VI. Zusammenfassung

Nach wie vor gilt: Das Jugendamt ist wichtig, das Jugendamt unterhält gut geschulte Mitarbeiter und das Jugendamt stellt eine andere Hilfe gegenüber der subsidiär formulierten Beratungshilfe dar. Treffen die Beratungspflichten des Jugendamtes im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit der Beratungshilfe zusammen und liegt keine Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme des Jugendamt...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / IV. Wann geht der anwaltliche Vertreter doch vor?

Auch hier gilt der Grundsatz: Eine anderweitige Hilfe nach dem BerHG ist vorrangig, soweit sie zumutbar ist. Folgerichtig ist das Jugendamt dann keine adäquate Hilfe, wenn dessen Inanspruchnahme unzumutbar wäre. Diese Unzumutbarkeit kann nicht pauschal angenommen werden, sondern muss seitens der Beratungsperson im konkreten Einzelfall dargelegt werden. Bspw. können Faktoren ...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / III. Die Aufgaben des Jugendamtes

Die Aufgaben des Jugendamtes sind mehr als vielfältig. Zum einen ist eine Beratung in rechtlichen, tatsächlichen oder auch psycho-sozialen Problemen[8] zu erwarten. Daneben hilft die Beistandschaft weiter im konkreten Einzelfall.[9] Über § 18 SGB VIII kann zudem von einer Einstandspflicht des Jugendamtes ausgegangen werden. Die Beratung und Unterstützung umfassen danach nich...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / I. Allgemeines

Was ist nochmals Beratungshilfe? Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren wird auf Antrag gewährt, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren In...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / II. Was ist, wenn der Anwalt schon tätig war?

Mitunter könnte man davon ausgehen, dass ein Anwalt dann als gerechtfertigt anzusehen sein könnte, wenn ein dieser "ohnehin" bereits tätig wurde oder werden musste. Doch ist dies zutreffend? Nein, auch ein eventuell bestehendes Vertrauensverhältnis oder eine Vorbefassung ändern an der gesetzlichen Konzeption des BerHG einerseits nichts, andererseits nichts an deren Vorausset...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / V. Die Zahl der Angelegenheit in familienrechtlichen Fällen

Gerade im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts ist dabei die Inanspruchnahme der Beratungshilfe für die Beratungsperson nicht zwingend unwirtschaftlich. Zuletzt wurde nämlich die Definition einer Angelegenheit stetig aufgeweicht. Der Begriff der Angelegenheit findet im BerHG selbst keine Definition.[16] Nur im RVG finden sich verschiedene Grundsätze hierzu. Ob der gebü...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 BVerfG, Beschl. v. 13.1.2025 – 1 BvR 1454/24

1. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit ist nach § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 <209 f.>). 2. Die Fachgerichte müssen bei einem länger andauernden oder ein...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 8.1 OLG Jena, Beschl. v. 20.1.2025 – 1 WF 344/24

1. Zu den Erkenntnisquellen eines Sachverständigen im Sorgerechtsverfahren. 2. Ist ein Beweisbeschluss erlassen worden, um durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile zu überprüfen und soll der Sachverständige zudem überprüfen, ob im elterlichen Haushalt das Wohl der Kinder gefährdet und ggf. welche Erziehungshilfen und sonstige...mehr