Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Familiengerichtshilfe / 4 Tätigkeit im Adoptionsverfahren

Die Tätigkeit des Jugendamts im Adoptionsverfahren ist ebenfalls Unterstützung des Familiengerichts in Familiensachen.[1] Falls keine Adoptionsvermittlungsstelle tätig geworden ist, gibt das Jugendamt eine fachliche Äußerung darüber ab, ob Kind und Familie für die Adoption geeignet sind.[2] Hat das Jugendamt keine fachliche Äußerung abgegeben, muss das Familiengericht das Ju...mehr

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Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.3 Übermitteln/Nutzen von Daten

Daten dürfen an Dritte übermittelt oder genutzt werden, wenn die Übermittlung oder Nutzung dem selben Zweck dient wie die Datenerhebung (Zweckbindungsgrundsatz).[1] Außerdem dürfen sie übermittelt werden, wenn es erforderlich ist, damit das Jugendamt eine seiner Aufgaben nach dem SGB VIII erfüllen kann ("eigennützige Übermittlung"), aber auch, damit ein anderer Sozialleistung...mehr

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Inobhutnahme / Zusammenfassung

Begriff Inobhutnahme ist eine vorläufige Maßnahme des Jugendamts zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen durch Unterbringung bei einer Person oder in einer Einrichtung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Pflicht des Jugendamts zur (endgültigen) Inobhutnahme bestimmt § 42 SGB VIII. Ausführungsgesetze der Länder auf der Grundlage des § 49 SGB VIII ...mehr

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Familiengerichtshilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Familiengerichtshilfe fällt als sog. andere Aufgabe in den Tätigkeitsbereich des Jugendamts. Dabei unterstützt das Jugendamt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Pflicht des Jugendamts, das Familiengericht zu unterstützen, enthä...mehr

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Verteilung bei unbegleitete... / 1 Verfahren

Innerhalb von 2 Tagen nach Anmeldung eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen zur Verteilung durch das Jugendamt bei der Landesstelle[1] muss das Bundesverwaltungsamt das Land benennen, das zur Aufnahme verpflichtet wird. Welches Land das ist, richtet sich nach der Aufnahmequote. Die Aufnahmequote ist bislang nach dem Königsteiner Schlüssel bestimmt.[2] Im R...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 2 Durchführung

Das Jugendamt hat die Pflicht, die vorläufige Inobhutnahme durchzuführen. Der Minderjährige hat darauf einen Rechtsanspruch. Das Jugendamt kann anerkannte Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung der Aufgabe beteiligen; verantwortlich bleibt das Jugendamt.[1]mehr

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Inobhutnahme / 6 Zuständigkeit/Kostentragung

Das schutzgewährende Jugendamt kann Kostenerstattung von dem Jugendamt verlangen, in dessen Bereich der Jugendliche vor der Inobhutnahme seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.[1] Von den Eltern kann das Jugendamt eine Kostenbeteiligung verlangen.[2]mehr

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Familiengerichtshilfe / 3 Weitere Unterstützungspflichten

Eine weitere Unterstützungspflicht des Jugendamts ist es, dem Familiengericht bei der Ausführung gerichtlicher Umgangsregelungen zu helfen.[1] Schließlich ist auch die umfangreiche Beratungstätigkeit des Jugendamts in vielen Fällen eine Hilfe für das Familiengericht, was sich insbesondere für die Beratung nach § 17 Abs. 3 SGB VIII (Trennungs- und Scheidungsberatung) aus § 15...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 7 Zuständigkeit

Für die vorläufige Inobhutnahme ist das Jugendamt örtlich zuständig, in dessen Bereich sich der Minderjährige vor der vorläufigen Inobhutnahme tatsächlich (also rein körperlich) aufhält.[1] Die vorläufige Inobhutnahme beginnt mit der Feststellung der Einreise durch eine Behörde, also i. d. R. durch Aufgriff oder Selbstmeldung. Für die (endgültige) Inobhutnahme ist das zugewie...mehr

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Familiengerichtshilfe / 5 Inhalt der Unterstützung

Strittig ist, wie weit die Mitwirkung geht; insbesondere, ob das Jugendamt eine gutachtliche Stellungnahme abgeben muss. Zweck der Anhörungspflicht und damit der Mitwirkungspflicht ist, dem Gericht die sachgerechte Entscheidung über die Personensorge zu ermöglichen.[1] Dieser Zweck wird nur erreicht, wenn das Jugendamt sich als Fachbehörde dazu äußert, welche Regelung dem Wo...mehr

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Beistandschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Beistandschaft erhält das Jugendamt neben einem Elternteil oder den Eltern die gesetzliche Vertretung des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft und die Unterhaltssicherung. Die Beistandschaft erfolgt durch Antrag. Der Beistand wird neben dem antragstellenden Elternteil bzw. den Eltern gesetzlicher Vertreter des Kindes. Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

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Hilfeplanung / 1.2 Zweite Phase

In der zweiten Phase wird die konkrete Hilfe zur Erziehung durch die Fachkräfte des Jugendamts ausgewählt. Das Jugendamt entscheidet, ob ein erzieherischer Bedarf vorliegt und welche Art der Hilfe geeignet und erforderlich ist, um den erzieherischen Bedarf zu vermeiden. Dabei kann das Jugendamt mit den Personensorgeberechtigten und seinem Kind oder den jungen Volljährigen Ges...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 1 Unabhängigkeit von einer Not-/Konfliktlage

§ 8 Abs. 3 SGB VIII hat i. d. F. bis 9.6.2021 das Erfordernis des Vorliegens einer Not- und Konfliktlage für die Bejahung eines Anspruchs auf Beratung durch das Jugendamt geregelt. Die Beratung erfolgte ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung erforderlich war und die Mitteilung an die Personensorgeberechtigten den Beratungszweck vereiteln würde. Eine No...mehr

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Altersfeststellung bei unbe... / 4 Ärztliche Untersuchung

Zunächst muss das Jugendamt den Minderjährigen über die Untersuchungsmethoden und auch rechtlichen Folgen der Altersfeststellung aufklären sowie bei Weigerung, sich der ärztlichen Untersuchung von Amts wegen zu unterziehen, über die Folgen einer Weigerung.[1] Folgende Untersuchungsmethoden werden u. a. angewandt: Röntgenuntersuchung der Hand und Schlüsselbeine, zahnärztliche U...mehr

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Garantenstellung (strafrech... / 1 Begründung für natürliche Person

Eine Garantenstellung kann nicht für eine Institution, sondern immer nur für eine natürliche Person begründet werden. Dies folgt aus dem Wesen des Strafrechts, das persönliche Vorwerfbarkeit voraussetzt. Die fallzuständige Fachkraft im Jugendamt hat eine Garantenstellung,[1] zum einen aus Gesetz, nämlich aus dem staatlichen Wächteramt nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zum anderen a...mehr

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Amtsvormundschaft / 3 Bestellte Amtsvormundschaft

Liegen die Voraussetzungen für die Vormundschaft vor, kann das Familiengericht statt eines Einzelvormunds auch das Jugendamt zum Amtsvormund bestellen. Grundsätzlich ist die Amtsvormundschaft gegenüber der Einzelvormundschaft subsidiär. In der Praxis wird jedoch häufig das Jugendamt als Amtsvormund bestellt (in ca. 80 % der Fälle). Das Familiengericht hat bei der Auswahl des ...mehr

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Beistandschaft / 5 Wirkung

Das Jugendamt wird Beistand und überträgt die Aufgaben der Beistandschaft an einen Beamten oder Mitarbeiter des Jugendamts. Dieser wird gesetzlicher Vertreter des Kindes. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / Zusammenfassung

Begriff Eingliederungshilfe ist die Hilfe eines Rehabilitationsträgers für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wird die Hilfe nicht wegen einer körperlichen oder geistigen, sondern wegen einer seelischen Behinderung benötigt, ist die Hilfe für Kinder und Jugendliche als Jugendhil...mehr

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Beteiligung von Kindern und... / 2.4 Rechtsfolgen

Der Beteiligungsberechtigte hat einen Rechtsanspruch auf Beteiligung.[1] Verletzt das Jugendamt seine Pflicht zur Beteiligung des Beteiligungsberechtigten, ist die Entscheidung des Jugendamts wegen dieses Verfahrensfehlers (formell) rechtswidrig. Unterlässt der Beteiligungsberechtigte seine Beteiligung, kann er nicht bei Selbstbeschaffung der Leistung Kostenerstattung verlang...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.3 Erstattungspflicht des Bundeslandes

Das Bundesland, zu dem das Jugendamt gehört, ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn innerhalb eines Monats nach Einreise aus dem Ausland Jugendhilfe geleistet wurde und sich dabei die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt oder nach der Zuweisungsentscheidung der Landesbehörde[1] gerichtet hat.[2]mehr

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Steuerungsverantwortung / 2.2 Unaufschiebbare/selbstbeschaffte Hilfe

Die Leistungsempfänger können sich die Hilfe auch selbst beschaffen, ohne dass das Jugendamt zuvor darüber entscheidet. Das Jugendamt muss die Kosten in diesen Fällen aber nur tragen, wenn die Voraussetzungen vorlagen oder vorliegen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen gemäß § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII nur verpflichtet, w...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3 Personensorge/Umgangsrecht

Alleinerziehende haben einen Beratungsanspruch durch das Jugendamt hinsichtlich der Personensorge. Hier werden z. B. Ratschläge zur Kindererziehung und zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben. Zudem steht ihnen das Jugendamt bei der Durchsetzung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen ihres Kindes beratend zur Seite. Die mit dem Kindsvater unverheiratete Mutter wird b...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.1 Voraussetzungen

Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und die Erziehungsberatung im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Jungen Volljährigen soll Erziehungsberatung als Hilfe für die Persönlichkeitsentwic...mehr

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Familiengerichtshilfe / 2 Anrufungspflicht

Zu der Mitwirkungspflicht kommt die Anrufungspflicht des Gerichts bei Gefährdung des Kindeswohls hinzu. Diese ist durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz[1] in § 8a Abs. 2 SGB VIII geregelt. Das Jugendamt hat dann kein Ermessen, das Gericht anzurufen. Vielmehr ist es seine Pflicht, wenn Gefährdungen für das Kindeswohl nicht abgewendet werden können, insbeson...mehr

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Schutzauftrag / 1.3 Einbeziehen der Betroffenen

Beim Einschätzen der Gefährdungssituation müssen die Erziehungsberechtigten und das Kind/der Jugendliche grds. einbezogen werden. Das gilt allerdings nicht, wenn dadurch der Schutz des Kindes/Jugendlichen vereitelt würde. Das Jugendamt darf im Einzelfall auch einen Hausbesuch machen, wenn die Situation nur so angemessen eingeschätzt werden kann. Das Gesetz spricht davon, "sic...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 4.2 Abschluss

Nach Abschluss des Einschätzungsverfahrens muss das Jugendamt eine Entscheidung darüber treffen, ob es den Minderjährigen zur Verteilung anmeldet. Diese Entscheidung ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine die Verteilung vorbereitende Regelung (sog. schlichtes Handeln). Dies folgt auch daraus, dass eine Regelung über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Wi...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 6 Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers

Anders als bei der Eingliederungshilfe nach SGB IX besteht in der Jugendhilfe eine einheitliche sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers für ambulante, teil- und vollstationäre Hilfe.[1] Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 86 SGB VIII. Danach ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben die Elternteile verschiede...mehr

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Amtsvormundschaft / 2 Gesetzliche Amtsvormundschaft

Bei der gesetzlichen Amtsvormundschaft ist eine Entscheidung des Gerichts nicht notwendig. Die gesetzliche Vormundschaft beginnt automatisch durch Gesetz. Gesetzlicher Vormund ist das Jugendamt. Das BGB sieht eine Amtsvormundschaft vor bei Fehlen eines sorgeberechtigten Elternteils; Mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das eines Vor...mehr

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Steuerungsverantwortung / 1 Jugendhilfeträger

Der Jugendhilfeträger muss die Kosten für eine Hilfemaßnahme nur tragen, wenn er selbst nach Maßgabe eines Hilfeplans und unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts darüber entschieden hat.[1] Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass der Jugendhilfeträger nicht bloßer Kostenträger, sondern ein Leistungsträger ist. Wichtig Gerichte haben kein Weisungsrecht Auch das Familien...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / Zusammenfassung

Begriff Die vorläufige Inobhutnahme nach neuem Recht geht der (endgültigen) Inobhutnahme nach bisherigem (unveränderten) Recht voraus. Mit ihr wird über eine Anmeldung zur Verteilung des minderjährigen Kindes oder Jugendlichen entschieden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 42a SGB VIII regelt die vorläufige Inobhutnahme ("Verteilungs-Inobhutnahme"...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 2 Partnerschaft/Scheidung/Trennung

Mütter und Väter, die für ihr Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft durch das Jugendamt. Die Beratung verfolgt den Zweck: ein partnerschaftliches Leben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen zu bewältigen und wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, günstige Bedingungen für eine dem Wohl de...mehr

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Altersfeststellung bei unbe... / Zusammenfassung

Begriff Altersfeststellung ist die Ermittlung der Minderjährigkeit des unbegleiteten Ausländers durch das Jugendamt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 42f SGB VIII ist die rechtliche Grundlage für die Altersfeststellung. § 8 Abs. 1 SGB VIII verpflichtet das Jugendamt, den Minderjährigen dabei zu beteiligen. Nach § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII kann der Minderjährige eine...mehr

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Sorgerecht / 1.2 Nichteheliche Geburt des Kindes

Bei einem nichtehelichen Kind steht das Sorgerecht grundsätzlich allein der Mutter zu,[1] es sei denn, die Mutter hat mit dem Vater bereits vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Jugendamt oder vor einem Notar abgegeben. Die gemeinsame Sorge geht auf beide Elternteile über, wenn die Eltern später eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder vor einem Notar...mehr

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Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.4 Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdung

Im Fall einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls[1] muss das Jugendamt bestimmte Fachkräfte einschalten und die Gefahr gemeinsam mit ihnen beurteilen. Dazu ist es notwendig, dass alle Beteiligten die relevanten Daten kennen. Will das Jugendamt die Daten der Betroffenen übermitteln, muss es die allgemeinen Normen des Datenschutzes im SGB VIII und SGB X beachten.[2]mehr

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Amtspflegschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Amtspflegschaft nimmt das Jugendamt bestimmte personen- oder sachbezogenen Angelegenheiten des Kindes wahr. Der Amtspfleger übernimmt die gesetzliche Vertretung des Kindes für den zugewiesenen Aufgabenbereich. Die Amtspflegschaft wird vom Gericht angeordnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Nach § 55 SGB VIII wird das Jugendamt in d...mehr

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Jugendsozialarbeit / 4 Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen

Junge Menschen, die an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder der beruflichen Eingliederung teilnehmen, können ggf. in einer vom Jugendamt finanzierten, sozialpädagogisch begleiteten Unterkunft wohnen. Der Gesetzgeber hatte hierbei vor allem Jugendliche im Blick, die aufgrund der schlechten Ausbildungssituation keinen Ausbildungsplatz in der Nähe der elterl...mehr

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Beistandschaft / 1 Antrag

Die Beistandschaft setzt voraus, dass ein Antragsberechtigter beim örtlich zuständigen Jugendamt einen schriftlichen Antrag auf Beistandschaft stellt.mehr

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Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.5 Einwilligung

Die Einwilligung muss zu ihrer Wirksamkeit[1] freiwillig, informiert, zweckbestimmt und für konkreten Fall bestimmt sein. Die allgemeinen und speziellen jugendhilferechtlichen Datenschutzbestimmungen gelten für alle Stellen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, soweit sie Aufgaben nach dem SGB VIII wahrnehmen. Als Stelle ist hierbei das jeweilige Sachgebiet innerhalb des ...mehr

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Altersfeststellung bei unbe... / 7 Rechtsschutz

Die Altersfeststellung ist kein Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X, sondern lediglich Vorbereitung der Entscheidung über die vorläufige Inobhutnahme. Nur gegen diese Entscheidung sind daher Widerspruch und Klage zulässig.[1] Eine Entscheidung des Jugendamts über die (endgültige) Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII erfolgt nicht, da das Jugendamt die Inobhutna...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.2 Beeinträchtigung der Teilhabe

Die Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gesellschaft ist in den 3 Bereichen Familie/Verwandtschaft, Kindergarten/Schule/Beruf, Freundeskreis/Freizeit festzustellen, wobei sich die Beeinträchtigung nicht auf alle 3 Bereiche erstrecken muss. Es gilt hier der Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB X. Diese Feststellung ist von den sozialpädagogischen Fachkräften des Jugendamts z...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 1 Tatbestandsvoraussetzung

Tatbestandsvoraussetzung des § 42a SGB VIII ist die unbegleitete Einreise eines ausländischen Kindes oder Jugendlichen. Diese liegt auch dann vor, wenn sich Personensorge- oder Erziehungsberechtigte[1] in Deutschland aufhalten; ebenso wenn das Kind oder der Jugendliche verheiratet ist.[2] Aufgabe des Jugendamts ist es dann, auf eine Familienzusammenführung hinzuwirken. Geling...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.2 Erstattungspflicht eines überörtlichen Trägers

Das Landesjugendamt ist dem Jugendamt gegenüber zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn sich die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt gerichtet hat[1] in Fällen der Kostenerstattungspflicht eines örtlichen Trägers ein solcher nicht vorhanden ist.[2]mehr

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Verteilung bei unbegleitete... / 2 Rechtsschutz

Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsamts und der Landesstelle zur Verteilung sind Verwaltungsakte. Daher gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsverfahrens. Wirksam wird die Entscheidung erst nach Bekanntgabe. Adressat der Bekanntgabe ist die Landesstelle für den Bescheid des Bundesamtes und das Jugendamt sowie der Minderjährige für die Zuweisungsentscheidung de...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.1 Erstattungspflicht eines anderen örtlichen Trägers

Ein anderes Jugendamt ist erstattungspflichtig, wenn die örtliche Zuständigkeit bei Vollzeitpflege wechselt[1] nach (endgültiger) Inobhutnahme [2] bei fortdauernder Leistungsverpflichtung[3] bei vorläufiger Leistungsverpflichtung[4] nach Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung.[5] Die Erstattungspflicht gilt nicht, wenn sich die Zuständigkeit des Jugendamts ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kindeswohlgefährdung / Zusammenfassung

Begriff Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet sind und die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Bei einer Kindeswohlgefährdung besteht eine gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen. Gesetze, ...mehr

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Steuerungsverantwortung / Zusammenfassung

Begriff Steuerungsverantwortung bedeutet, dass der Leistungsberechtigte eine Leistung nur aufgrund einer Entscheidung des Jugendamts im Verwaltungsverfahren durch einen Verwaltungsakt erhält ("Entscheidungsmonopol"). Der Jugendhilfeträger muss die Hilfeleistungen planen und dabei die gesetzlich vorgegebenen Ziele berücksichtigen. Mit dieser Planungsverantwortung korreliert di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendhilfeausschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Jugendhilfeausschuss ist ein parlamentarischer Ausschuss auf kommunaler Ebene. Er nimmt, in der zweigliedrig organisierten Behörde des Jugendamtes, gemeinsam mit der Verwaltung die Aufgaben des Jugendamtes wahr. Dabei ist die Verwaltung des Jugendamtes für die laufenden Geschäfte zuständig. Der Jugendhilfeausschuss trifft Entscheidungen von grundsätzlich fachlich...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3.1 Unterstützung im Umgangsrecht

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt im Umgangsrecht. Hier wird das Kind in der Regel darin gestärkt, mit den Umgangsberechtigten (Eltern, Großeltern, Geschwistern) den Kontakt zu pflegen, wenn es seinem Wohl entspricht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.2.2 Konkurrierende Zuständigkeiten

Manchmal sind mehrere Leistungsträger für denselben Sachverhalt zuständig, z. B. neben dem Jugendamt auch das Sozialamt. Für solche Konkurrenzfälle existieren in der Regel spezifische Vorschriften.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzauftrag / 3 Inobhutnahme

In Eilfällen ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind/den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. Eilfälle sind Situationen, in denen eine dringende Gefahr besteht und die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden kann.[1]mehr