Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 1.4 Korrespondierende und ergänzende Regelungen

Rz. 12 Aufgrund seiner spezifischen Funktion als Türöffner in das jugendhilferechtliche Sozialdatenschutzregime fehlt es im SGB X an einer korrespondierenden Regelung. Rz. 13 Ergänzende Regelungen finden sich in den in § 61 SGB VIII ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen; also in § 35 SGB I (Sozialgeheimnis), den §§ 67 bis 85a SGB X (also den Vorschriften aus dem Zweiten...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.3 Gegenstand und Bestandteile des Hilfeplanverfahrens

Rz. 67 Gegenstand des Hilfeplans ist daher nach der gesetzgeberischen Intention nur die Hilfeartentscheidung. Nur die Hilfeartentscheidung im Hilfeplanverfahren setzt den Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 Satz 2 voraus und ist damit zwingende Voraussetzung. Damit ist Voraussetzung für die Notwendigkeit der Erstellung eines Hilfeplans auch, dass eine Hilfe voraussichtlich für länger...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.5.1.1 Erziehungsgefährdung – ein unbestimmter Rechtsbegriff

Rz. 57 Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung setzt voraus, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist; Erziehungsgefährdung. Erforderlich ist das Vorliegen einer erzieherischen Mangellage (Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 27 Rz. 41); Hilfe zur Erziehung setzt daher ein Erziehungsdefizit vo...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.4 Familiengerichtliche Eingriffe

Rz. 53 Gerade in den Fällen, in denen etwa eine Fremdunterbringung geboten ist, wird es häufig vorkommen, dass die Personensorgeberechtigten mangels Akzeptanz keinen Antrag auf notwendige Hilfe (etwa nach § 33 oder § 34) stellen. Rz. 54 Gegen den ausdrücklichen Willen des Personensorgeberechtigten darf eine Hilfe jedoch nicht geleistet werden. Hierin liegt eine Verletzung des...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.1 Ermessen, Beurteilungsspielraum und gerichtliche Kontrolldichte

Rz. 78 Abs. 2 regelt die Grundlagen der Erbringung der Hilfe. Satz 1 beinhaltet dabei die gesetzlichen Regelbeispiele. Satz 2 stellt die Grundanforderungen für die Auswahl auf und Satz 3 stellt den Grundsatz der Inlandserbringung auf. Es besteht bei der Erbringung der Leistung kein Auswahlermessen; dies ergibt sich aus der Formulierung in Abs. 2 Satz 1 "wird gewährt" (so zut...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.4.6 Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Analysen nach § 79a Abs. 2 nach Nr. 7

Rz. 40 Durch Art. 2 Nr. 4 Buchst. b des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) wurde mit Wirkung zum 1.7.2025 eine Nr. 7 neu eingefügt. Rz. 41 Nach Nr. 7 dürfen die anvertrauten Daten weitergegeben und übermittelt werden, wenn dies zur Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Analysen nach § 79a A...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.2 Aufgaben nach § 69 SGB X nach Abs. 2

Rz. 10 Abs. 2 normiert im Verhältnis zu dem Grundsatz des Abs. 1 insofern eine Einschränkung, als eine Übermittlung für die Erfüllung von Aufgaben nach § 69 SGB X nur dann zulässig ist, soweit dadurch der Erfolg einer zu gewährenden Leistung nicht in Frage gestellt wird. Dies stellt innerhalb der Jugendhilfeaufgaben eine Prioritätensetzung zugunsten der Effektivität von Leis...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.1 Überblick

Rz. 15 Die wichtigsten Elemente der §§ 78a ff. sind: die Begrenzung der Kostenübernahme durch das Jugendamt im Einzelfall auf solche Einrichtungen, mit denen vorab Vereinbarungen über die Leistungsinhalte, die Entgelte und die Grundsätze der Qualitätsentwicklung abgeschlossen worden sind, der Abschluss der Vereinbarungen für die Zukunft (Prospektivität), die Einführung eines Sc...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1.4 Verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeitsanforderungen an das Hilfekonzept

Rz. 31 Das Hilfekonzept muss verfahrensfehlerfrei zustande gekommen sein. Weiterhin setzt die Hilfegrundentscheidung daher eine hinreichende Beratung und Hinweise gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 voraus; konkret sind der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 1.1 Normzweck

Rz. 2 Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 in Kraft getreten) die Zusammenführung der Zuständigkeiten der Leistung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Anwendungsbereich des SGB VIII, sog. "Inklusive Lösung" oder auch "Große Lösung" (BR-Drs. 5/21 S. 120 = BT-Drs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.2.1 Prinzip "offener Leistungskatalog"

Rz. 85 Der Begriff "insbesondere" macht deutlich, dass es sich um einen offenen Leistungskatalog handelt. Das Gesetz enthält keine abschließende Aufzählung möglicher Hilfeformen, vielmehr lässt der Wortlaut "insbesondere" Raum auch für andere, ungenannte Hilfeformen, auf die bei entsprechendem erzieherischen Bedarf ein Anspruch besteht. Deshalb kann auch eine atypische neue,...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.3 Träger der freien Jugendhilfe nach Abs. 3

Rz. 46 Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, so ist sicherzustellen, dass der Schutz personenbezogener Daten bei ihrer Erhebung und Verwendung in entsprechender Weise gewährleistet ist. Eine analoge Geltung des Sozialdatenschutzes für die freie Jugendhilfe ist damit nicht normiert worden. Rz. 47 Es ist sicherzustellen, dass d...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 44 OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.9.2024, 5 MB 7/24: Zum Ausschluss eines Vergabeverfahrens bei Leistungserbringung im jugendhilferechtliche Dreiecksverhältnis nach §78a unter Bezugnahme auf BSG, Urteil v. 17.5.2023, B 8 SO 12/22 R; zum vergleichbaren sozialhilfe- bzw. eingliederungshilferechtlichen Dreiecksverhältnis; BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zur ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.8 Verhältnis zum Haushalts- und Vergaberecht

Rz. 31 Da mit dem Abschluss der Vereinbarung nach § 78b, wie oben gezeigt, weder ein Anspruch des Einrichtungsträgers noch des Jugendamtes auf "Belegung" verbunden ist und das Betriebsrisiko beim Einrichtungsträger verbleibt, liegt kein Beschaffungsvorgang im haushaltsrechtlichen Sinne vor. Es hat daher weder eine Ausschreibung i. S. d. § 55 BHO noch ein förmliches Vergabeve...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.7 Vorgaben zu Ort und Zeit der Hilfeplangespräche

Rz. 79 Eine Regelung über den Ort und Zeit, an dem die Hilfeplangespräche durchgeführt werden, trifft § 36 Abs. 2 nicht (vgl. hierzu krit. auch Kaufmann, Der unangemeldete Hausbesuch von Fachkräften der Jugendämter in Pflegefamilien, ZKJ 2011, 198, der zutreffend darauf hinweist, dass mit unangemeldeten Hausbesuchen die Funktion der fehlenden Regelung über Zeit und Ort der H...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.1.1 Untersuchung der Regelungen §§ 10, 10b nach Satz 1

Rz. 12 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) begleitet und untersucht die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen für die Einführung der Verfahrenslosen i. S. d. § 10b (ab 1.1.2024) und zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für die konkrete Ausgestaltung des Bundesgesetzes nach § 10 Abs. 3 Satz 4 (ab 1.1.2028). Verfahrenslotsen sind seit dem 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.5.2.2 Sonderfall: Eilverfahren

Rz. 69 Zwar unterliegt die Entscheidung über die Erforderlichkeit und Geeignetheit einer bestimmten Hilfemaßnahme nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung einem kooperativen, sozialpädagogischen Entscheidungsprozess unter Mitwirkung des betroffenen Hilfeempfängers und der Fachkräfte des Jugendamtes, sodass regelmäßig eine bestimmte Hilfe zur Erziehung im Eilver...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 1.1 Stellung und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einfügung in das Jugendhilferecht mit dem Inkrafttreten des SGB VIII mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.7 Rechtsnatur der Vereinbarung

Rz. 19 Die Vereinbarung nach § 78b wird in der Rechtsnatur eines öffentlich-rechtlichen Vertrages i. S. d. § 53 SGB X abgeschlossen. Wegen des Junktims zwischen der Entgeltübernahme und der Vereinbarungstrias (Leistungsvereinbarung, Entgeltvereinbarung, Qualitätsentwicklungsvereinbarung) sowie der Entgeltübernahme eröffnet die Vereinbarung gemäß § 78a faktisch den Marktzutri...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.3 Auslegung der Übernahmeerklärung

Rz. 22 Für die Auslegung der Übernahmeerklärung bzw. der Kostenzusage bleibt das Rechtsverhältnis zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungsberechtigten maßgeblich. Nur bei besonderen Umständen kann angenommen werden, dass der Träger der Jugendhilfe außerhalb des jugendhilferechtlichen Leistungsanspruchs eine eigenständige materiell-rechtliche Zahlung...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.7 Funktionale Zuständigkeit

Rz. 30 Da es bei der Vereinbarung nach § 78b nicht nur um Entgelt-, sondern auch (und primär) um die leistungsrechtliche Seite sowie die Qualität der Jugendhilfe in den Einrichtungen geht, ist innerhalb des Jugendamtes nicht allein die wirtschaftliche Jugendhilfe, sondern auch der soziale Dienst bei den Verhandlungen zu beteiligen. Der Abschluss der Vereinbarungen bedarf jed...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.4.3 Wechsel Fallzuständigkeit nach Nr. 3 und Fachkräfte nach Nr. 4

Rz. 26 Die Tatbestände Nr. 3 und Nr. 4 sind in Abs. 1 Satz 1 mit dem KICK eingefügt worden. Die damit vorgenommene Erweiterung der Weitergabebefugnisse begründet der Gesetzgeber damit, dass nach bisherigem Recht im Falle eines Zuständigkeitswechsels innerhalb eines Jugendamtes oder von einem Träger der örtlichen Jugendhilfe zum anderen, die Übermittlung der anvertrauten Date...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich – persönliche und erzieherische Hilfen

Rz. 12 Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich allein auf die persönlichen und erzieherischen Hilfen. Dies ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen, die von der Kinder- und Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und Familien angeboten werden, wenn eine kindgerechte Erziehung i. S. d. § 27 SGB VIII nicht gewährleistet ist. Der Begr...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.2 Leichte Sprache – Anspruch auf Beratung nach Satz 2

Rz. 36 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 2 eingefügt, der einen Anspruch auf verständliche, nachvollziehbare und wahrnehmbare Beratung und Aufklärung schafft; der Gesetzgeber hat damit das Paradigma der "leichten Sprache" im Jugendh...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 1.2 Normzweck (Vorrang des Kindeswohls)

Rz. 8 Ratio legis von § 27 ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zu schaffen zwischen dem verfassungsrechtlich garantierten Recht der elterlichen Sorge nach Art. 6 Abs. 1 GG und dem Wächteramt des Staates nach Art. 6 Abs. 2 GG, das in erster Linie auf dem Schutzbedürfnis des Kindes beruht, dem als Grundrechtsträger eigene Menschenwürde und ein eigenes Recht auf Entfaltung sein...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.6 Sonderfall: Eilverfahren (§ 123 VwGO)

Rz. 75 Die fehlende Mitwirkung kann des Weiteren im Eilverfahren i. S. d. § 123 VwGO Einfluss auf die Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf Null des Jugendhilfeträgers haben, wenn es um die Frage geht, ob die begehrte Maßnahme geeignet und erforderlich ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.12.2015, 12 B 1289/15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 21.6.2016, OV...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.4.5 Adoptionsvermittlung in der DDR nach Nr. 6

Rz. 30 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung entspricht der ebenfalls durch das KJSG eingefügten Regelung in § 64 Abs. 2b und regelt die Befugnis zur Weitergabe und Übermittlung anvertrauter Sozialdaten, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivier...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 1.6 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Rz. 15 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift Das Jugendamt (JAmt) veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF in der Rubrik "Veröffentlichungen Publikationen", "JAmt – Fachzeitschrift" abrufbar.mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.2.1.2 Inhalt der Beratung

Rz. 43 Auch der Inhalt der Beratung ist zwingend vorgegeben und umfasst mindestens: Erstberatung, Information zu medizinischen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährdung, adäquaten Vorgehensweisen bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung, bei Bedarf zu geeigneten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für eine weiterführende Beratung, weitergehend au...mehr

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Sauer, SGB IX § 33 Pflichte... / 2.4 Sanktionen

Rz. 9 Die Norm benennt keine unmittelbaren Sanktionen, die bei Verletzung der Vorstellungspflicht erfolgen. Die sozialhilferechtliche Regelung des § 124 Abs. 2 Satz 2 BSHG hatte noch vorgesehen, dass das Gesundheitsamt zu benachrichtigen ist, wenn die Verpflichteten auch nach wiederholtem Hinweis den anvertrauten Menschen nicht vorgestellt hatten. Diese Regelung war bereits ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 68 Auf der Website des BMBFSFJ sind in der Rubrik "Ministerium" unter "Gesetze" weitere Informationen über das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen abrufbar. Hier finden sich auch die insgesamt 48 im Gesetzgebungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen von Verbänden, Jugendämtern u. a. Rz. 69 In den Stellungnahmen zum Gesetzgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.13 Beitragsrückerstattungen

Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26 und Zeilen 20, 31, 32, 42 Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-, Haftpfli...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.2 Pauschale Betriebsausgaben → Zeile 24

Bestimmte Berufsgruppen können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen Betriebsausgaben pauschal geltend machen. Ein weiterer Abzug von Kosten ist dann jedoch ausgeschlossen, sodass sich die Inanspruchnahme der Pauschale nur lohnt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind.mehr

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FF 11/2025, Referentenentwu... / I. DAV begrüßt den Vorschlag zur Neuregelung von § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB

1. Die im Referentenentwurf (RefE) vorgeschlagenen Neuregelungen zu § 1600 BGB sind grundsätzlich begrüßenswert. Der DAV hatte bereits auf die Verfassungswidrigkeit der Norm hingewiesen und gesetzgeberisches Handeln gefordert (DAV-Stellungnahme Nr. 36/2023). Der aktuelle RefE erfasst nunmehr das Stufenverhältnis von konkurrierenden Elternpositionen im Sinne der Rechtsprechun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Verfahren vor dem Nachlassgericht

Rz. 15 Die erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen sind innerhalb der Ausschlagungsfrist dem Nachlassgericht vorzulegen; etwaige Formfehler (z.B. fehlende öffentliche Beglaubigung) können bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist geheilt werden.[58] Das Nachlassgericht ist rechtlich nicht verpflichtet, auf Formfehler hinzuweisen, wird jedoch – schon um eine mögliche Hemmung...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Allgemeines

Rz. 691 Das Familiengericht ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG auch zuständig für sämtliche das Umgangsrecht betreffende Verfahren, folglich für alle Verfahren der §§ 1684, 1685 BGB also Rechte und Pflichten der Eltern zum Umgang mit dem Kind, Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern, aber auch das Umgangsrecht der Großeltern und Geschwister sowie den Umgang mit Dritten (§ 1685 A...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Bisherige Unterhaltsregelung

Rz. 237 Gibt es eine Vereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich des Kindesunterhalts? Wenn ja: In welcher Form (mündlich, privatschriftlich) und mit welchem Inhalt? Ist der Unterhalt tituliert?[379] Wenn ja: In welcher Form (Beschluss als Endentscheidung, Festsetzungsbeschluss gemäß § 253 FamFG, gerichtlicher Vergleich, in einem früheren Unterhaltsverfahren ergangene einst...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 200 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.33: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _________________________) wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, die Unterhal...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Allgemeines

Rz. 681 Die früher in § 621 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO erwähnten Familiensachen befinden sich nunmehr in § 151 Nr. 1 bis 3 FamFG. Die in § 151 Nr. 4 bis 8 FamFG erwähnten weiteren Bereiche wie Vormundschaft, Pflegschaft, gerichtliche Bestellung eines Vertreters, Genehmigung bzw. Anordnung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen, sowie die Aufgaben nach dem J...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Unterhaltsvorschussgesetz

Rz. 581 Nach dem zum 1.7.2017 reformierten Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) kann für ein Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist, Zahlung eines Unterhaltsvorschusses verlangt werden. Die Eltern müssen – verheiratet, geschieden oder unverheiratet – getrennt leben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 UVG). Der Vorschuss wird geleistet in Höhe des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 S. ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Abzuändernde Titel

Rz. 509 Der Abänderungsantrag kann gestellt werden gegen eine Unterhalts-Endentscheidung (§ 238 Abs. 1 FamFG), gegen einen gerichtlich protokollierten Vergleich (§ 239 FamFG, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), gegen einen Anwaltsvergleich mit Vollstreckungsunterwerfung (§ 239 FamFG, § 796a ZPO), gegen eine vollstreckbare Unterhaltsvereinbarung (§ 239 FamFG, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO), ge...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 14 Die Ehescheidung ist keine Veranlassung für eine Sorgerechtsregelung. Es bleibt auch nach Trennung und rechtskräftiger Scheidung der Ehe bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder, es sei denn, es werden anderslautende gerichtliche Anträge gestellt. Nach § 1671 BGB [12] kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil die elter...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Titel

Rz. 3 Für jeden Fall der zwangsweisen Durchsetzung eines Anspruchs muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Vollstreckungstitel ist zunächst das Urteil (§ 704 ZPO), dann aber auch die in § 794 Abs. 1 ZPO genannten Titel, die mit dem Prozessvergleich, den Kostenfestsetzungsbeschlüssen, den Vollstreckungsbescheid sowie den vollstreckbaren notariellen Urkunden eine besondere pra...mehr

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Kindergeld / 4.3.3 Familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band

Die erforderliche familienähnliche Beziehung zwischen Kind und Pflegeperson muss von vornherein auf eine längere Zeit angelegt sein, z. B. im Rahmen von Erziehungshilfe in Vollzeitpflege[1] oder von Eingliederungshilfe.[2] Entscheidend ist dabei nicht die tatsächliche Dauer der familienähnlichen Beziehung, sondern die am Anfang beabsichtigte Dauer. Bei einer von den Beteilig...mehr

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Kindergeld / 14.2.2 Bei fehlender Haushaltsaufnahme

Regel 2.1: Vorrang des Barunterhaltleistenden Ist das Kind von keinem der Anspruchsberechtigten in den Haushalt aufgenommen worden, und zahlt nur einer der Berechtigten an das Kind laufend und gleichmäßig Unterhaltsrente (Barunterhalt), erhält dieser vorrangig das Kindergeld.[1] Als Unterhaltsrente i. S. v. § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG gelten nur Geldleistungen, die mit einer gewi...mehr

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 5.1 OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2025 – 4 Bs 141/24

§ 8a SGB VIII vermittelt den Eltern eines Kindes oder Jugendlichen keine subjektive Rechtsposition, aus der sich ein Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungseinschätzung bzw. eine bestimmte Art und Weise des Vorgehens des Jugendamtes bei der Gefährdungseinschätzung ergeben könnte. Die Regelungen über die Gefährdungseinschätzung in § 8a Abs. 1 S. 1 und 2 SGB VIII steuern l...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 1. Ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich?

Wird das ein Unterhaltsverfahren einleitende Auskunftsbegehren wie üblich durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt übersandt, ist wegen § 174 BGB eine Vollmacht beizufügen. Einer besonderen Vollmacht bedarf es auch, wenn das Jugendamt nach Beendigung einer Beistandschaft wegen Volljährigkeit (§§ 1715 Abs. 2, 1713 BGB) auf Ersuchen des Volljährigen Auskunft verlangt.[3] S...mehr

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 5.2 VG Bremen, Beschl. v. 11.7.2025 – 3 V 563/25

Zur Frage eines geeigneten Falles im Sinne von § 18 Abs. 3 S. 4 SGB VIII für eine Umgangsbegleitung bei aggressivem Verhalten des Antragstellers gegenüber Mitarbeitern des Jugendamtes und eines freien Jugendhilfeträgers.mehr

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 4.6 OLG Dresden, Beschluss v. 14.11.2024 – 4 U 852/24

1. Die Vorlage eines Attestes als Beleg für eine Entschuldigung ist regelmäßig mit einer Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht verbunden. Diese umfasst auch weitere in die Behandlung einbezogene Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums. 2. In einer konkreten Gefährdungssituation sind Mitarbeiter des Jugendamtes berechtigt, auch bei behandelnden Ärzten Daten zu...mehr