Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / a) Erträge i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 2 InvStG (Tz. 36.12a)

Mit dem JStG 2024 wird er Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvStG auf sämtliche Erträge aus VuV i.S.d. § 21 EStG erweitert. Im Wesentlichen umfasst § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvStG damit neben den Erträgen aus der VuV sowie der Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten nunmehr auch die Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforde...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 4. § 33 InvStG: Sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug (Tz. 33.35a–33.35b)

Zu den sonstigen inländischen Einkünften i.S.d. § 33 InvStG gehören nach BMF v. 17.10.2025 auch Veräußerungsgewinne aus Inlandsimmobilien-Kapitalgesellschaften i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. e, cc EStG. Wesentliche Konsequenz dieser Neuordnung durch die Finanzverwaltung ist, dass derartige Gewinne damit auch im Anwendungsbereich des § 33 ...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 5. § 36 InvStG: Ausschüttungsgleiche Erträge (Tz. 36.12a–36.40f)

Ausschüttungsgleiche Erträge sind gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 InvStG positive Einkünfte, die von einem Spezial-Investmentfonds nicht zur Ausschüttung verwendet werden. Das BMF v. 17.10.2025 erweitert in diesem Zusammenhang entsprechend der gesetzlichen Neuregelung die unter § 36 Abs. 1 Nr. 2 InvStG fallenden Einkünfte. a) Erträge i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 2 InvStG (Tz. 36.12a) Mit de...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 2. § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1–3 InvStG: Inländische Immobilienerträge (Tz. 6.27–6.27a)

Inländische Immobilienerträge umfassten bislang nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 2 InvStG Einkünfte aus VuV sowie die Gewinne aus der Veräußerung im Inland belegener Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte. Mit dem JStG 2024 wurde der Besteuerungstatbestand in § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 InvStG auf sonstige Einkünfte aus VuV nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG ausgeweitet. Damit werden...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / c) § 36 Abs. 3 Satz 2 InvStG: Sonstige Erträge bei Veräußerung eines anderen Wirtschaftsgutes i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Tz. 36.40b)

Vor Einführung des § 36 Abs. 3 Satz 2 InvStG durch das JStG 2024 fielen die Einkünfte aus der Veräußerung eines anderen Wirtschaftsguts i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nur dann unter die sonstigen Erträge, wenn das Wirtschaftsgut innerhalb der einjährigen bzw. in den Fällen des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG der zehnjährigen Haltefrist angeschafft und veräußert wu...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / b) § 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG: Zeitliche Begrenzung der Abwicklungsphase (Tz. 17.25)

§ 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG begrenzt die Möglichkeit zu steuerneutralen Kapitalrückzahlungen innerhalb einer Abwicklungsphase auf einen Zeitraum von zehn Kalenderjahren nach dem Kalenderjahr, in dem die Abwicklung beginnt. Die nach § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG maßgebliche Abwicklungsphase erstreckt sich dabei auf den Zeitraum vom Abwicklungsbeginn (§ 17 Abs. 2 InvStG) bis zum End...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / b) Sonstige Erträge i.S.d. § 36 Abs. 3 Satz 1 InvStG (Tz. 36.39–36.40)

§ 36 Abs. 3 Satz 1 InvStG enthält eine Legaldefinition des Begriffs der sonstigen Erträge als Bestandteil der ausschüttungsgleichen Erträge, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 InvStG. Sonstige Erträge sind danach Einkünfte, die nicht unter die §§ 20, 21, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG fallen. Dies können entsprechend BMF v. 17.10.2025 insb. die folgenden Einkünfte sein: Gewinnanteile einschl...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / d) § 36 Abs. 3 Satz 3 InvStG: Steuerfrei thesaurierbare sonstige Erträge bei Termingeschäften mit Währungen (Tz. 36.40c–36.40d)

Steuerfrei thesaurierbare sonstige Erträge sind Gewinne aus der Veräußerung von Währungen, bei denen die zugrunde liegenden obligatorischen Geschäfte eine zeitlich verzögerte Erfüllung vorsehen, die aber keine Termingeschäfte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG sind, § 36 Abs. 3 Satz 3 InvStG. In diesem Zusammenhang ist nach BMF v. 17.10.2025 bei Termingeschäften mit Währunge...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / d) § 2 Abs. 9a Satz 3 InvStG: Nicht anzusetzende Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, deren Einkünfte dem Investmentfonds als deren Gesellschafter zugerechnet werden (Tz. 2.41l)

Nach § 2 Abs. 9a Satz 3 InvStG werden Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und Auslands-Immobiliengesellschaften nicht für die Zwecke der Fondsquote berücksichtigt, sofern die Einkünfte dieser Gesellschaften dem Investmentfonds als deren Gesellschafter zugerechnet werden und diese Einkünfte keiner Besteuerung durch denn Investmentfonds unterliegen oder zu mehr als 50 %...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / a) § 2 Abs. 9a InvStG: Maßgebliche Einkünfte aus Immobilien (Tz. 2.41a)

Gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG gelten Immobilienfonds als Investmentfonds, sofern sie gem. den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % ihres Aktivvermögens in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften anlegen, sog. Immobilienfondsquote. Zweck der mit dem Wachstumschancengesetz eingeführten Regelungen des § 2 Abs. 9a InvStG ist eine Immobilien- oder Auslands-Immobilienteil...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / c) § 2 Abs. 9a Satz 2 InvStG: Nicht anzusetzende Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, die für Zwecke einer Einkommensbesteuerung selbst Steuerpflichtiger sind (Tz. 2.41g–2.41k)

Nach § 2 Abs. 9a Satz 2 InvStG bleiben unmittelbar oder mittelbar über Personengesellschaften gehaltene Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und Auslands-Immobiliengesellschaften für die Zwecke der Immobilienfondsquote und der Auslands-Immobilienfondsquote ebenfalls unberücksichtigt, wenn die Einkünfte der Immobilien-Gesellschaft oder der Auslands-Immobiliengesellschaf...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / a) § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG: Anwendungsausnahme bei fehlendem Rücknahmepreis (Tz. 17.3a)

Während der Abwicklung eines Investmentfonds gelten gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG Ausschüttung eines Kalenderjahres insoweit als steuerfreie Kapitalrücklagen wie der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzt Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet. Laut BMF v. 17.10.2025 kann § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG trotz fehlender Rücknahmepreise auch dann zur ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 10)

Die Angaben zur Zeile 10 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ei...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / b) § 2 Abs. 9a Satz 1 InvStG: Nicht anzusetzende vom Investmentfonds unmittelbar gehaltene Immobilien (Tz. 2.41b–2.41f)

§ 2 Abs. 9a Satz 1 InvStG schließt hinsichtlich der Ermittlung der Immobilienquote nicht der Besteuerung unterliegende bzw. mehr als 50 % befreite Immobilieneinkünfte aus. Zu einem Ausschluss der Einkünfte bei der Ermittlung der Fondsquoten kommt es bei einer persönlichen bzw. sachlichen Steuerbefreiung in Bezug auf immobilienspezifische Einkünfte. Beraterhinweis Laut BMF v. ...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 3. Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds i.S.d. § 17 InvStG (Tz. 17.3a–17.25)

a) § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG: Anwendungsausnahme bei fehlendem Rücknahmepreis (Tz. 17.3a) Während der Abwicklung eines Investmentfonds gelten gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG Ausschüttung eines Kalenderjahres insoweit als steuerfreie Kapitalrücklagen wie der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzt Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet. Laut BMF v....mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 6. § 38 Abs. 2, 3 InvStG: Ausnahme von der periodengerechten Abgrenzung bei ungewissem Zufluss (Tz. 38.12a)

Auf die gesetzlich vorgegebene periodengerechte Abgrenzung von Einnahmen gem. § 38 Abs. 2, 3 InvStG kann laut BMF v. 17.10.2025 im Ausnahmefall verzichtet werden, wenn kumulativ aufgrund einer besonderen Ausnahmesituation, z.B. Sanktionen gegen ein Land (z.B. Russland), unklar ist, ob bzw. wann ein Spezial-Investmentfonds diese Einnahmen tatsächlich in seinem Verfügungsbereic...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen zum InvStG i.d.F. ab 1.1.2018 (ErbStB 2026, Heft 4, S. 110)

Darstellung und Anmerkungen zu BMF v. 17.10.2025 – IV C 1 - S 1980/00206/032/029 Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt/FAErbR[*] Im Zusammenhang mit seinem Anwendungsschreiben zum InvStG (BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :001, BStBl. I 2019, 527) nimmt das BMF regelmäßig zu Einzelfragen des InvStG 2018 in weiteren Schreiben Stellung. Mit dem Schreiben v. ...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 1. § 2 Abs. 9a InvStG: Für Zwecke der Immobilienfondsquote nicht anzusetzende Immobilien, Beteiligungen, Gesellschaften (Tz. 2.41a–2.41m)

a) § 2 Abs. 9a InvStG: Maßgebliche Einkünfte aus Immobilien (Tz. 2.41a) Gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG gelten Immobilienfonds als Investmentfonds, sofern sie gem. den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % ihres Aktivvermögens in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften anlegen, sog. Immobilienfondsquote. Zweck der mit dem Wachstumschancengesetz eingeführten Regelungen d...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / I. Einleitung

Im Zusammenhang mit seinem Anwendungsschreiben zum InvStG (BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :001, BStBl. I 2019, 527) nimmt das BMF regelmäßig zu Einzelfragen des InvStG 2018 (im Folgenden "InvStG") Stellung. Das Schreiben wird regelmäßig sukzessive durch weitere BMF-Schreiben zu einzelnen Abschnitten bzw. Teilen davon ergänzt. Deren Notwendigkeit ergibt sich in...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / [Ohne Titel]

Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt/FAErbR[*] Im Zusammenhang mit seinem Anwendungsschreiben zum InvStG (BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :001, BStBl. I 2019, 527) nimmt das BMF regelmäßig zu Einzelfragen des InvStG 2018 in weiteren Schreiben Stellung. Mit dem Schreiben v. 17.10.2025 hat das BMF sein umfangreiches Anwendungsschreiben zum InvStG erneut a...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / II. Wesentliche Änderungen im BMF v. 17.10.2025

1. § 2 Abs. 9a InvStG: Für Zwecke der Immobilienfondsquote nicht anzusetzende Immobilien, Beteiligungen, Gesellschaften (Tz. 2.41a–2.41m) a) § 2 Abs. 9a InvStG: Maßgebliche Einkünfte aus Immobilien (Tz. 2.41a) Gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG gelten Immobilienfonds als Investmentfonds, sofern sie gem. den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % ihres Aktivvermögens in Immobi...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Systematik der Eintragungen

In den Zeilen 18 bis 26a sind Angaben zu inländischen oder ausländischen Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Allerdings sind hier grundsätzlich nicht die Erträge aus inländischen oder ausländischen Investmentfonds ab 2018 zu erfassen. Die Angaben zu Investmentfonds, deren Erträge nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen ha...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Anrechnung ausländischer Steuern bei ausländischen Investmenterträgen

Nach § 32d Abs. 5 Satz 1 EStG sind höchstens 25 % ausländische Steuer auf den einzelnen Kapitalertrag anzurechnen. Bei ausländischen Investmenterträgen ist für die Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrages der nach Berücksichtigung der Teilfreistellung nach § 20 InvStG verbleibende steuerpflichtige Investmentertrag maßgebend (vgl. BMF v. 14.5.2025, Rz. 148 und nachfolgende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)

In Zeile 11 sind Angaben zu machen, wenn durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet wurde. Die Ersatzbemessungsgrundlage kommt immer dann zur Anwendung, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt die Anschaffungsdaten (z.B. Datum der Anschaffung des Wertpapiers, Anschaffungskosten [AK]) unbekannt sind. Die...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / e) Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen (Zeile 34)

Erzielen natürliche Personen im Privatvermögen Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen, ist die Anwendung des Tarifs nach § 32d Abs. 1 EStG gem. § 34 Abs. 2 Satz 1 InvStG ausgeschlossen. Die Besteuerungsgrundlagen werden insb. gegenüber dem Stpfl. als Anleger einheitlich und gesondert festgestellt (vgl. § 51 Abs. 1 InvStG). In der Anlage KAP ist die Erzielung solcher Einkün...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Hinzurechnungsbesteuerung nach § 10 AStG (Zeilen 27, 27a)

Zeile 27: Die nach § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtigen Einkünfte sind bei dem Stpfl. als Hinzurechnungsbetrag anzusetzen. Der Hinzurechnungsbetrag gehört zu den Einkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und gilt in dem VZ als zugeflossen, in dem das maßgebende WJ der ausländischen Gesellschaft endet (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 AStG). Ist der Betrag negativ, entfä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Systematik zu den Zeilen 7–9

In Zeile 7 sind die gesamten Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Die Angaben in dieser Zeile werden der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt. Die für die Zeile 7 notwendigen Angaben ergeben sich regelmäßig aus den von der Kreditwirtschaft ausgestellten Steuerbescheinigungen. Das Kreditinstitut hat die Höhe der Kapitalerträge nach Verl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung des Abgeltungsteuersystems anspruchsvoll. Wie auch in den vergangenen Jahren, sind im Privatvermögen erzielte Kapitaleinkünfte in der ESt-Erklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen oder zwingend vorgegeben ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2025 m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zu meldende Beträge bei erteiltem Freistellungsauftrag (§ 45d Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Seit 1999 sind nicht mehr die "freizustellenden" Beträge (also die Höhe des Freistellungsvolumens), sondern die "freigestellten" Beträge zu melden. Gemeint sind die KapErtr, bei denen aufgrund eines Freistellungsauftrags vom Steuerabzug Abstand genommen wurde, bei denen die KapSt aufgrund eines Freistellungsauftrags erstattet wurde (§ 44b Abs ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nachdem das BVerfG in seinem "Zinsurteil" v 27.06.1991, 2 BvR 1493/89 (BVerfG BStBl II 1991, 654) bei der Zinsbesteuerung ein strukturelles und normatives Vollzugsdefizit bemängelt und den Gesetzgeber verpflichtet hatte, bis zum 01.01.1993 Vorkehrungen zu treffen, Zinseinkünfte künftig nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.32 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.5 § 8b KStG (Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen)

• 2021 Währungssicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Anteilsveräußerungen / BMF v. 5.10.2020, BStBl I 2020, 1033 / § 8b Abs. 2 KStG Der BFH hat mit Urteil v. 10.4.2019, I R 63/15 entschieden, dass der Ertrag aus einem Währungssicherungsgeschäft, das ausschließlich zur Minimierung von Währungskursrisiken im Zusammenhang mit der Veräußerung von Auslandsbeteiligungen abgeschlo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)

• 2021 Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht/Normen des direkten deutschen Steuerrechts/§ 7b EStG Vielfach stellt sich die Frage, ob Normen des direkten Steuerrechts mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Die Praxis zeigt, dass derartige Verstöße immer mehr zunehmen. Betroffen hiervon sind alle relevanten Steuerarten. Dies bietet in der Steuerberatungspraxis Chancen. Der Beitrag ent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Erklärungspflicht der Ersatzbemessungsgrundlage nach dem EStG und dem InvStG

Einzelfragen zur Ersatzbemessungsgrundlage nach § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG: Nach Auffassung der Finanzverwaltung in Rz. 183 (BMF v. 14.5.2025) ist für Fälle der Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG geregelt, dass für den Fall, dass die beim KapESt-Abzug angesetzte Bemessungsgrundlage kleiner als der tatsächlich erzi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / e) Wichtige Fallkonstellationen

In den folgenden Fällen ergibt sich aus § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG jedenfalls eine Veranlagungspflicht: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die mangels wesentlicher Beteiligung nicht von § 17 EStG erfasst werden und keinem Steuerabzug durch die auszahlende Stelle gem. § 44 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG unterliegen, z.B. GmbH-Beteiligung; verdeckte Gewinnausschüttungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Überprüfung des Steuereinbehalts lt. Zeile 5 (§ 32d Abs. 4 EStG)

Der Stpfl. hat die Möglichkeit, für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, eine Steuerfestsetzung wie sie in § 32d Abs. 3 Satz 2 EStG vorgesehen ist, zu beantragen. Der Steuersatz wird in diesen Fällen nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelt. Von der Überprüfung des Steuereinbehalts ist die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG abzugrenzen, bei der ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / I. Allgemeines

Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung des Abgeltungsteuersystems anspruchsvoll und Bedarf einer eingehenden Überprüfung i.R.d. ESt-Erklärung. Das abgeltende Besteuerungssystem ist im Wesentlichen durch einen einheitlichen Steuersatz, durch Beschränkungen beim Werbungskostenabzug sowie durch ein breit aufgestelltes inländisches Steuera...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Eintragungsmodalitäten

Die Eintragungen zu den privaten Kapitaleinkünften erfolgen alternativ in den Formularen "Anlage KAP", "Anlage KAP-BET" oder "Anlage KAP-INV". Zu beachten bleibt, dass jeder Kapitalertrag grundsätzlich nur einmal in eines der o.g. Formulare eingetragen wird. Das heißt, die mehrfache Eintragung von Kapitalerträgen ist grundsätzlich nicht notwendig. Daher muss stets vor der Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung des Abgeltungsteuersystems anspruchsvoll. Wie in den vergangenen Jahren, sind im Privatvermögen erzielte Kapitaleinkünfte in der ESt-Erklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen oder zwingend vorgegeben ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2025 mithil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Gliederung der Anlage KAP

Die Anlage KAP ist umfangreich ausgestaltet und erfasst sowohl solche privaten Kapitalerträge, die dem Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen als auch solche, auf die der Tarif nach §§ 32a ff. EStG Anwendung findet. Die umfangreichen Angaben auf drei Seiten dienen der zutreffenden Erfassung der Kapitaleinkünfte. Die Anlage KAP gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 5 Geschäftsjahr und Wirtschaftsjahr als Tatbestandsmerkmal

Rz. 147 Das Geschäftsjahr bzw. Wirtschaftsjahr ist darüber hinaus für eine Vielzahl von steuerlichen Bestimmungen des nationalen und internationalen Steuerrechts ein tatbestandsrelvantes Merkmal, wie die nachfolgende beispielhafte Auflistung solcher Normen deutlich macht: Rz. 148 Einkommensteuergesetz (EStG) § 6 EStG: Bewertung von Wirtschaftsgütern (je Abschlussstichtag eines...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 10.1 Überblick

§ 10 AStG enthält folgenden Regelungsbereich: Es gelten folgende Grundsätze bzw. Schritte:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften – Prüfschema

Es empfiehlt sich nach folgendem Prüfschema vorzugehen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.1 Einzelne Steuerbefreiungen

Rz. 303 Außerhalb des KStG bestehen u. a. folgende Steuerbefreiungen:[1] Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaften[2]; REITs;[3] Unterstützungskassen nach § 15 Abs. 2 des Personalrechtlichen Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz v. 17.12.1997[4]; Anwendung bestimmter Steuerbefreiungen des Abs. 1 nach DBA auch auf ausl. Körperschaften, z. B. nach Art. 27 DBA-USA; Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Erstattung von Kapitalertragsteuer und von im Wege des Steuerabzugs nach § 50a EStG erhobener Steuer bei beschränkt Steuerpflichtigen (Nr. 2)

Rz. 5 Das BZSt hat die Aufgabe nachträglich Steuern zu erstatten, die als Kapitalertragsteuer oder nach § 50a EStG erhoben wurden. Mit Wirkung vom 9.6.2021 wurde die Vorschrift neu gefasst. Erfasst sind die Erstattungsmöglichkeiten nach §§ 44a Abs. 9 Satz 2 und 3, 50c Abs. 3 EStG, nach § 32 Abs. 5 KStG, nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InvStG sowie solche nach § 50a EStG, sofern sie ...mehr