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Private Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP & KAP-BET für ... / I. Allgemeines

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Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung des Abgeltungsteuersystems anspruchsvoll und Bedarf einer eingehenden Überprüfung i.R.d. ESt-Erklärung. Das abgeltende Besteuerungssystem ist im Wesentlichen durch einen einheitlichen Steuersatz, durch Beschränkungen beim Werbungskostenabzug sowie durch ein breit aufgestelltes inländisches Steuerabzugsverfahren auf Kapitalerträge geprägt. Neben den Regelungen im EStG bestimmen darüber hinaus Spezialregelungen insb. im AStG sowie dem InvStG die Besteuerung privater Kapiteleinkünfte. Wie auch in den vergangenen Jahren, sind im Privatvermögen erzielte Kapitaleinkünfte in der ESt-Erklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen oder zwingend vorgegeben ist. Die Deklaration erfolgt im Veranlagungszeitraum (VZ) 2025 mithilfe der Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV; die "Dreiteilung der Formulare" wurde auch für den VZ 2025 beibehalten. Für den VZ 2025 haben sich Änderungen ergeben, welche im Wesentlichen die Anlage KAP 2025 und die Anlage KAP-INV 2025 betreffen. Weiterhin gilt es, für den VZ 2025 die Eintragungsmodalitäten für die durch das JStG 2024 (BGBl. I 2024, Nr. 387) abgeschafften Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Termingeschäften i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F. sowie für Verluste aus der Uneinbringlichkeit von Forderungen und aus der Wertlosigkeit anderer Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG gem. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG zu beachten. Trotz Aufhebung der gen. Verlustverrechnungskreise für alle noch offenen Fälle sehen die amtlichen Formulare bei den Eintragungsmodalitäten in den Anlagen KAP und KAP-BET zum Teil immer noch eine entsprechende Differenzierung nach den bisherigen Verlustverrechnungskreisen vor. Darüber hinaus wurden die amtlichen...

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