Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentfonds

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 3. Gewerbesteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (1)

Leitsatz § 20 Abs. 1 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes –InvStG– (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 01.01.2018 bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem 01.01.2018 angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, vor dem 01.01.2009 angeschaffte Alt-Anteile) darauf beruht, dass die fiktiven Anschaffungskosten zum 01.01.2018 die historischen Anschaffungskosten der veräuß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Die GewSt knüpft nach § 6 GewStG an den Gewerbeertrag an. Er ist die einzige Bemessungsgrundlage der GewSt. § 7 S. 1 GewStG definiert den Gewerbeertrag als den nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnden Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag setzt sich so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Wirtschaftliche Betrachtungsweise nach § 290 Abs. 2 Nr. 4

Rn. 119 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ergänzt wird diese in das übergeordnete Konzept des beherrschenden Einflusses integrierte "bilanzrechtliche Relations-Beschreibung" (Küting/Grau/Seel, DStR 2010, Beilage Nr. 5 zu Heft 22, S. 33 (36)) durch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Gemäß § 290 Abs. 2 Nr. 4 liegt auch dann ein beherrschender Einfluss vor, wenn einem UN die Mehrh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVII. Anteile an Sondervermögen oder Anlageaktien an Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26)

Rn. 761 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 26 sind im Anhang anzugeben "zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Inv...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Förderung privater Investit... / Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG)

Der Gesetzesentwurf des Standortfördergesetzes sieht zudem vor, die Investitionsmöglichkeiten von Fonds wesentlich zu erweitern, z.B. durch unbegrenzte Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften oder in alle Arten von anderen Fonds wie "European Long Term Investment Funds" (ELTIF). Um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen zu vermeiden, die erneuerbare Energie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

Kurzinformation zu ausländischen Einkünften Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 18 Berechnung der Veräußerungsgewinne und -verluste → Anlage KAP-INV Zeilen 46–56

Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. -verlustes ist für jeden Fonds getrennt vorzunehmen. Sollten Fondsanteile von mehr als 3 Fonds veräußert worden sein, so sind entsprechend viele Anlagen KAP-INV einzureichen. Hierzu ist in Anlage KAP-INV Zeile 3 eine laufende Nummer der jeweiligen Anlage zu vergeben. In der Zeile 46 ist die internationale Wertpapierkennnummer ISIN (...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Kapitalerträge mit Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 7–15

In den Zeilen 7–15 erklären Sie Ihre Kapitalerträge, bei denen die Bank 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) sowie Solidaritätszuschlag und ggf. KiSt einbehalten hat. Die Beträge können Sie i. d. R. der Bescheinigung der Bank entnehmen. Dazu gehören auch Gewinne aus Börsengeschäften (Spekulationsgeschäfte und die Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderu...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 15 Nicht- Bestandsgeschützte Alt-Anteile → Zeilen 15, 18, 21, 24 und 27

Nicht-bestandsgeschützte Alt-Anteile → Anlage KAP-INV Zeilen 16, 19, 22, 25 und 28 In die Zeilen 16, 19, 22, 25 und 28 gehören, getrennt nach Fondsart, die im Jahr 2025 wegen tatsächlicher Veräußerung zu berücksichtigenden Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Nich...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 17 Ermittlung der Vorabpauschalen zu den Zeilen 9 bis 13 → Anlage KAP-INV Zeilen 30-45

In den Zeilen 30 bis 45 werden die Vorabpauschalen ermittelt, soweit keine Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts über die Höhe der Vorabpauschalen vorliegt. Am 1.1.2025 gelten die Vorabpauschalen für die Fonds als zugeflossen, die am 31.12.2024 im Bestand waren. Die Zeilen 30 bis 45 sind für jeden Investmentfonds getrennt auszufüllen. Investmentanteile, die im Jahr 20...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 5 Fondsbesteuerung

Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsächlich ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 16 Zwischengewinn nach dem Investmentsteuergesetz 2004 → Anlage KAP-INV Zeile 29

Bei Alt-Anteilen (vor dem 31.12.2017 erworben) ist der zum 31.12.2017 ermittelte Zwischengewinn im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung zu versteuern, unabhängig davon, ob es sich um bestandsgeschützte oder nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile handelt. Der Zwischengewinn zum 31.12.2017 war vom Investmentfonds zu ermitteln und zu veröffentlichen. Diese Zwischengewinne sind...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es 3 Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Hinweis Die Anlage KAP gilt nur für Kapitalerträge, die nicht zu einer der anderen Einkunftsart (Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung) gehören. Diese Kapitalerträge sind im Rahmen ...mehr

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Anlage Sonstiges 2025 / 1 Allgemein

Wichtig Anlage Sonstiges Besondere Anträge zur Veranlagung für den Vz. 2025 können auf der Anlage Sonstiges gestellt werden. Überblickmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.7 Korrekturbetrag InvStG → Zeile 93

Für bestimmte Investmentfonds gilt nach dem InvStG eine Teilfreistellung, gleichzeitig sind die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen teilweise nicht abzugsfähig. Der Saldo aus den ungekürzten Erträgen und den ungekürzten Aufwendungen ist in der Spalte "Gesamtbetrag" einzutragen. In die Spalte "Korrekturbetrag" ist der anteilige, steuerfrei zu stellende Betrag mit umg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 6 Einbehaltene Steuern/Steueranrechnung

Einbehaltene Steuern → Anlage KAP Zeilen 37–42 Tragen Sie hier die Höhe der Steuern ein, die von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wurden. Dazu gehört auch die ausländische Quellensteuer, die für ausländische Kapitalerträge einbehalten wurde. Sie kann direkt auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Ebenfalls einzurechnen sind die Abzugsteuern...mehr

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Anlage Sonstiges 2025 / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Spendenvortrag → Zeile 16 Spenden sind nur begrenzt abzugsfähig. Übersteigen die abziehbaren Zuwendungen die zulässigen Höchstbeträge von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, ist der übersteigende Betrag zusammen mit später anfallenden Zuwendungen zeitlich unbegrenzt in den nachf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3 Kapitalerträge ohne Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 18–26

In diesen Zeilen sind Kapitalerträge zu erklären, bei denen keine Steuer einbehalten worden ist, die aber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen und deshalb im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nachversteuert werden müssen. Dazu zählen vor allem Zinsen, die Sie für privat gegebene Darlehen erhalten haben (Zeile 18; vgl. aber auch Anmerkungen zu den Zeilen 27 ff. be...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.2 Abgrenzung zu steuerbilanziellen Ausgleichsposten

Rz. 24 In einigen Fällen wird eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz durch einen Ausgleichsposten in der Steuerbilanz erfasst. Als Ausgleichsposten in der Steuerbilanz sind z. B. zu nennen: der Ausgleichsposten zur Anpassung des steuerlichen Eigenkapitals an die handelsrechtliche Eigenkapitalgliederung, der aktive Ausgleichsposten ("Luftposten") im Fall des § 20 Ab...mehr

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Vorabpauschale aktuell: Ste... / c) Betroffene Investmentfonds

Sowohl aktive gemanagte Investmentfonds als auch passive gemanagte Investmentfonds (Exchange Traded Funds [ETF]) werden der Besteuerung mit der Vorabpauschale unterworfen.mehr

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Vorabpauschale aktuell: Ste... / II. Hintergrund zur Besteuerung der Vorabpauschale

Die Besteuerung von Erträgen aus Anteilen an Investmentfonds setzt sich neben der Cashflow-Besteuerung in vielen Fällen (auch) aus der Besteuerung fiktiver Investmenterträge in Gestalt der Vorabpauschale gem. § 18 InvStG i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG zusammen. Von der Cashflow-Besteuerung werden Ausschüttungen von Investmentfonds sowie Gewinne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 1. Allgemeines

Anleger i.S.d. § 2 Abs. 10 InvStG versteuern während der Haltedauer stets die Ausschüttungen. Es kommt häufig vor, dass die Ausschüttungen geringer sind, als die Erträge einer risikolosen Geldanlage, da Investmentfonds i.d.R. die außerordentlichen Erträge und auch die laufenden Erträge (z.B. Zins‐, Dividenden- und Mieterträge) thesaurieren. An dieser Stelle greifen die Vorab...mehr

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Vorabpauschale aktuell: Ste... / 1. Allgemeines

Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG unterliegen mit Ausnahme der Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds i.S.d. § 16 Abs. 1 Nr. 3 InvStG dem Steuerabzug vom Kapitalertrag gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG. Das gilt zumindest für Fälle mit inländischer Depotverwahrung oder in denen eine andere im Inland ansässige Person (z.B. ein Investmentfon...mehr

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Vorabpauschale aktuell: Ste... / b) Pauschale Einschätzung der Steuerlast

Um die voraussichtliche steuerliche Belastung einzuschätzen, können je 10.000 EUR anfänglichem Depotwert folgende Bemessungsgrundlagen zugrunde gelegt werden (ohne Berücksichtigung von Gewerbesteuer): KJ 2023 für VZ 2024 (Basiszins 2,55 %)mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 3. Teilfreistellung von Investmenterträgen gem. § 20 InvstG

Unter den Voraussetzungen des § 20 InvStG sind Vorabpauschalen ggf. anteilig steuerfrei. Die teilweise Steuerbefreiung ist abhängig von der Assetklasse des Investmentfonds sowie von den steuerlichen Eigenschaften der Anleger. Für Stpfl. greifen die folgenden Teilfreistellungssätze (für weitere Einzelfragen s.a. Anemüller, Hdb. privater Kapitaleinkünfte, 3. Aufl. 2023, Rz. 22...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / VII. Ergebnis

Die Vorabpauschale ist ein Dauerbrenner und erfordert gerade vor dem Hintergrund der Liquiditätsbelastung zum Jahresanfang entsprechende Planungen. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und die Umsetzung im Steuerabzugsverfahren sind weiterhin komplex ausgestaltet. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass zahlreiche Besonderheiten beachtet werden müssen, die im Wesentlichen dari...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 1. Zuflussfiktion und Subsidiaritätsprinzip

Die Vorabpauschale gehört grundsätzlich zu den jährlich anfallenden Erträgen aus Anteilen an Investmentfonds. § 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG regelt den Ansatz von Vorabpauschalen dem Grunde nach. Bitte beachten Sie: Der Ansatz der Vorabpauschale erfolgt sowohl für inländische als auch für ausländische Investmentfonds; für Vorabpauschalen sehen die Regelungen in den §§ 16 und 18 In...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / a) Erfassung beim Privatanleger

Für das KJ 2023 gilt die Vorabpauschale am 2.1.2024 (erster Werktag des folgenden KJ) als zugeflossen und für das KJ 2024 gilt die Vorabpauschale am 2.1.2025 (erster Werktag des folgenden KJ) als zugeflossen. Beispiel 1 Die Vorabpauschale für das KJ 2023 beträgt 0,90 EUR je Anteil. Der Stpfl. hält 5.000 Anteile an einem sonstigen Investmentfonds. Lösungsvorschlag: Die Vorabpau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / c) Erfassung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG wird für die Vorabpauschale zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses ein Merkposten aufgezeichnet. Der Merkposten kann nicht abgeschrieben werden (vgl. BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010:001, BStBl. I 2019, 527 Rz. 18.5). Beispiel 3 Die Vorabpauschale für das KJ 2023 beträgt 0,90 EUR je Anteil. Der Stpfl. hält 5.000 Anteile an ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 3. Übersicht zu verschiedenen Fallkonstellationen

Aus der nachfolgenden Übersicht können Sie die Auswirkungen auf die Vorabpauschale unter Berücksichtigung verschiedener Wertentwicklungen und der Ausschüttungspraxis von Investmentfonds auf einen Blick entnehmen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / b) Erfassung bei bilanzierenden Anlegern

Bei bilanzierenden Anlegern wird die Vorabpauschale zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses als aktiver Ausgleichsposten in der Steuerbilanz erfasst (vgl. BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010:001, BStBl. I 2019, 527 Rz. 18.5). Eine Beschlussfassung o.Ä. ist für den Zeitpunkt der Bilanzierung der Vorabpauschale – anders als bei Ausschüttungen – nicht erforderlich. Der a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 2. Ermittlung der zu versteuernden Vorabpauschale

Die Regelungen zur Ermittlung der Vorabpauschale ergeben sich aus § 18 InvStG. Nach § 18 Abs. 1 InvStG ist die Vorabpauschale der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des KJ mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 349 Dass laufende Einkünfte im Regelfall der Einkommensteuer unterliegen, ist kein Geheimnis und im Grunde auch nichts Neues. Daneben können aber auch (in einer zunehmenden Zahl von Konstellationen) Gewinne im Rahmen der Veräußerung von Vermögensgegenständen, insbesondere solcher, mit deren Hilfe Einkünfte erzielt wurden, einkommensteuerpflichtig sein. Dies gilt nicht nu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Widerrufliche Bezugsrechtseinräumung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Rz. 143 Als zutreffenden Bewertungsmaßstab (unabhängig vom Bewertungszeitpunkt) sieht der BGH den Rückkaufswert an, und zwar ohne irgendwelche Abschläge im Hinblick auf den noch nicht eingetretenen Versicherungsfall.[602] Soweit im Einzelfall die Möglichkeit bestanden hätte, den Versicherungsvertrag am Zweitmarkt zu verkaufen (etwa an gewerbliche Aufkäufer oder entsprechende...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.6.1 753

Investmentfonds können nicht selbst zur Körperschaftsbesteuerung optieren (§ 1a Absatz 1 Satz 6 Nummer 1 KStG) und optierende Gesellschaften können kein Investmentfonds sein (§ 1 Absatz 3 Satz 3 InvStG). Wenn eine optierende Gesellschaft in einen Investmentfonds oder einen Spezial-Investmentfonds investiert, sind die investmentsteuerrechtlichen Regelungen für Anleger nach § ...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 2.1 731

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt einen ausdrücklichen unwiderruflichen Antrag auf Option nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG für Zwecke[1] der Besteuerung nach dem Einkommen voraus, eine Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (optierende Gesellschaft) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Zur Anwendung des § 15 S 3 und 4 KStG

Tz. 119 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der durch das StÄndG v 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) eingefügte § 15 S 3 KStG betrifft den Fall, dass die OG eine nach DBA stbefreite Schachteldividende in Form einer Ausschüttung eines ausl Investmentfonds erhält. § 15 S 3 KStG regelt, dass auf Ebene des OT zusätzlich zu den abkommensrechtlichen Voraussetzungen für die StFreiheit der Aussc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.2 Nichtanwendung von Regelungen des InvStG bei der Organgesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2a S 1 KStG)

Tz. 66b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 2a S 1 KStG sind § 20 Abs 1 S 1–3 und Abs 2–4a (vor der Änderung durch das JStG 2024: Abs 2–4), die §§ 21, 30 Abs 2, die §§ 42 und 43 Abs 3, § 44 und § 49 Abs 1 InvStG bei der OG nicht anzuwenden. In mehrstufigen Organschaften gilt die Nichtanwendung für jede OG in der Organschaftskette. GlA s Frotscher (in F/D, § 15 KStG R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff und Arten der Lebensversicherung

Rz. 1658 [Autor/Stand] Der Begriff "Lebensversicherung" ist gesetzlich nicht definiert. Eine Definition des Begriffs "Lebensversicherungsvertrag" ist in § 150 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) enthalten. Dort wird der Lebensversicherungsvertrag als zweiseitig verpflichtender, schuldrechtlicher Vertrag mit dem Cha rakter eines Dauerschuldverhältnisses, welcher auch zug...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.3 Verlagerung der Anwendung von Regelungen des InvStG auf den Organträger (§ 15 S 1 Nr 2a S 2, 3 KStG)

Tz. 66c Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Erträge iSd § 16 oder § 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten, sind gem § 15 S 1 Nr 2a S 2 KStG die §§ 20, 21, 30 Abs 2, die §§ 42, 43 Abs 3, § 44 sowie § 49 Abs 1 InvStG bei der Ermittlung des Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 11. Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften – Abs. 1 Nr. 8 (Einkünfte ausschließlich aus aktivem Erwerb)

Rz. 281 [Autor/Stand] Neuregelung durch UntStFG. § 8 Abs. 1 Nr. 8 ist durch das UntStFG[2] neu eingefügt worden. Die Vorschrift ist erstmals auf Beteiligungserträge anzuwenden, die eine ausländische Zwischengesellschaft in einem Wirtschaftsjahr erzielt, das nach dem 31.12.2000 begonnen hat (§ 21 Abs. 7 Satz 4). Für Beteiligungserträge, die in ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.4 Keine Veräußerung nach § 22 Abs 1 InvStG bei bloßer Begründung oder Beendigung der Organschaft (§ 15 S 1 Nr 2a S 4 KStG)

Tz. 66g Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 2a S 4 KStG sind für die bloße Begründung oder Beendigung einer Organschaft nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nicht die Rechtsfolgen einer fiktiven Veräußerung nach § 22 InvStG zu ziehen. Ändert sich der Teilfreistellungssatz aus anderen Gründen (insbes durch Änderung der Anlagebedingungen des Investmentfonds oder weil der OT während...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der erweitert beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Rz. 182 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht erstreckt sich über das in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG i.V.m. § 121 BewG genannte Inlandsvermögen hinaus letztendlich auf alles, was kein im Ausland befindliches Vermögen ist[2] (s.a. § 121 BewG Rz. 645 ff.):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.1 Allgemeines

Tz. 66a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 2a ist eine Folgeanpassung zum InvSt-RefG v 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730). Sie betrifft den Fall, dass in dem Organeinkommen Erträge iSd §§ 16 oder 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten sind. Gem § ...mehr